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Dokumentationsrichtlinie
Goethe-Universität Frankfurt – Teil 01
Dokumentationsrichtlinie
der Goethe-Universität
Frankfurt am Main
TEIL 01 –
Grundanforderungen
Stand: 08.02.2018
Version: 2.2
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Inhalt
- Einleitung .................................................................................................................... 4 1.1 Geltungsbereich der Richtlinie ............................................................................... 5 1.2. Struktur der Dokumentationsrichtlinie ................................................................... 5 1.2. Änderungsübersicht .............................................................................................. 5
- Festlegungen zum Datenaustausch ............................................................................ 8 2.1. Urheberrecht der Daten ........................................................................................ 8 2.2. Software-Kompabilität / /Virenfreiheit .................................................................... 8 2.3. Datenaustausch allgemein .................................................................................... 8 2.4. Datenaustausch digitaler Daten ............................................................................ 9 2.5. Datenaustausch analoger Daten ......................................................................... 10 2.6. Adresse für den Datenaustausch ........................................................................ 10
- Benennung von CAD-Dateien ................................................................................... 11
- Vorgaben für MicroStation, AutoCad, Archicad, Nemetscheck Allplan,Vectorworks und andere CAD-Programme. ...................................................................................... 14 4.1. Testdatei ............................................................................................................. 14 4.2. Datenprüfung ...................................................................................................... 14 4.3. Vorgaben für die digitale Datenlieferung ............................................................. 15 4.3.3 Weitere Anforderungen Bestandsdokumentation ....................................... 15 4.4. Anlegen einer CAD-Datei .................................................................................... 17 4.4.1. Masterdatei ................................................................................................... 17 4.4.2. Projektdatei .................................................................................................. 17 4.5. Seeddatei ........................................................................................................... 17 4.5.1. Maßstab und Einheiten ................................................................................. 17 4.5.2. Zeichnungsskalierung ................................................................................... 18 4.6. Farbtabelle .......................................................................................................... 18 4.7. Textstil/Textfont .................................................................................................. 19 4.8. Sonderzeichen .................................................................................................... 19 4.9. Bemaßung .......................................................................................................... 19 4.10. Linienarten/Strichstärken .................................................................................. 19 4.11. Bemusterung / Schraffur ................................................................................... 19 4.12. Ebenen / Layer und Ebenenfilter / Layerfilter .................................................... 20 4.13. Hilfskonstruktionen ........................................................................................... 20 4.14. Doppelte Elemente ........................................................................................... 20 4.15. Zellbibliothek und Zellen / Blockbibliothek und Blöcke ...................................... 20 4.15.1. Zellbibliothek / Blockbibliothek .................................................................... 20 4.15.2. Verschachtelte Zellen/ Pseudozellen / Blöcke ............................................ 21 4.16. Sachdaten / Atributte ........................................................................................ 21 4.17. Details .............................................................................................................. 21
- Planzusammenstellung ............................................................................................. 22 5.1. Allgemeine Vorgaben.......................................................................................... 22 5.2. Modellbereiche ................................................................................................... 22 5.3. Referenzen in MicroStation / xref Autocad / xref Archicad .................................. 23 5.4. Planraster ........................................................................................................... 23
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5.5. Planrahmen und - kopf ........................................................................................ 24 5.6. Gewerke-Legende .............................................................................................. 26 5.7. Abgabeeinstellungen .......................................................................................... 27 5.8. Erstellung von PDF-Dateien................................................................................ 27 6. Richtlinienanlagen..................................................................................................... 28 Folgende RichtlinienanlageN sind Bestandteil der Dokumentationsrichtlinie Teil 01: .... 28 Es ist die jeweils aktuelle bzw. neueste Fassung/Version zu verwenden. ..................... 28 6.1. CAD-Vorlagen..................................................................................................... 28 6.2. Übergabedokumente / Excel-Vorlagen ............................................................... 28 6.3. Weitere Anforderungen Bestandsdokumentation ................................................ 28 7. Glossar der Fachbegriffe........................................................................................... 30
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1. Einleitung
Diese Richtlinie umfasst alle Festlegungen für Bauteile und Anlagensysteme eines Bauwerks, hinsichtlich Kennzeichnung und Strukturierung grafischer und alphanumerischer Daten und bildet die Grundlage für die Erstellung einheitlich strukturierter Dokumente. Sie beinhaltet Festlegungen für Daten und Informationen die für Bau- und Betriebsphase bis hin zum Abriss von Gebäuden dokumentiert werden müssen wie z.B. Festlegungen zur Dokumentation von installierten Anlagensystemen, Bauteilen und verwendeten Baustoffen. Sie dient sowohl dem Auftraggeber (nachfolgend als AG bezeichnet) als auch den Auftragnehmern (nachfolgend als AN bezeichnet) als Basis für das Erstellen, Fortschreiben und Archivieren von Daten.
Bei Baumaßnahmen auf den Campi der Goethe-Universität kann der Auftraggeber entweder die Goethe-Universität sein oder der Landesbetrieb Immobilien Hessen (LBIH). Dies wird durch die landesseitige Festlegung geregelt, welche Organisation mit der Bauherrenschaft betraut ist.
AG = Goethe-Universität: Auftraggeber ist die Goethe-Universität Frankfurt bei eigener Bauherrenschaft von Großbaumaßnahmen entsprechende der GA-Bau (Geschäftsanweisung Bau) oder bei Umbaumaßnahmen, Sanierung und Erfassung in Bestandsgebäuden der Universität.
AG = LBIH: Der LBIH ist anstelle der Goethe-Universität Auftraggeber bei Großbaumaßnahmen des Landes Hessen, die für die Goethe-Universität als Bedarfsträger und späterer Nutzer realisiert werden.
Auf Seiten des AG ist Frau Fuchs Ansprechpartnerin für alle Fragen zur Richtlinie: Tel: +49 69 798-13828
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1.1 Geltungsbereich der Richtlinie Die Richtlinie regelt die korrekte Anwendung des von der Goethe-Universität Frankfurt eingesetzte CAD-Systems „MicroStation“und andere CAD-Systeme, die mit dem CAD-System Microstation kompatibel sind. Sie gilt für alle Objekte der Goethe-Universität Frankfurt alle Phasen im Lebenszyklus von Immobilien wie z.B. Neubau, Umbau, Sanierungen und Erfassung von Objekten Es werden nachfolgend die Vorgehensweisen für die CAD-Bearbeitung und die Erfassung von nichtgrafischen Daten beschrieben.
Der AN hat die Einhaltung der Richtlinie während der gesamten Projektlaufzeit vollumfänglich zu gewährleisten. Zur Erläuterung der in dieser Richtlinie verwendeten Fachbegriffe befindet sich am Ende des Teils 1 ein Glossar.
1.2. Struktur der Dokumentationsrichtlinie Die Richtlinie gliedert sich in 4 Teile:
- Teil 01 – Grundanforderungen und CAD
- Teil 02 – Zusatzanforderung Hochbau
- Teil 03 – Raumbuch Hochbau (=besondere Leistung nach HOAI, wird bei Bedarf beauftragt)
- Teil 04 – Grunddokumentation Technische Ausrüstung (TA) und nutzungsspezifische Anlagen
Die einzelnen Teile der Dokumentationsrichtlinie inklusive der Anlagendokumente kommen je nach Anforderung des Projektes zum Einsatz und werden additiv miteinander kombiniert.
1.2. Änderungsübersicht
| Index | Datum | Anforderer | geändert durch | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| 1.0 | 01.08.05 | Auftraggeber | Isar1 AG/MG | Entwurf Doku-Richrlinie |
| 1.1 | 01.10.11 | Auftraggeber | Isar1 AG/MG | Freigegebene Richtlinie |
| 1.2 | 01.11.11 | Auftraggeber | Isar1 AG/MG | 1. Überarbeitung nach Revision |
| 1.2 A | 27.03.2012 | Auftraggeber | GU, KGM, Me | Korrektur kleinerer Fehler |
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| Index | Datum | Anforderer | geändert durch | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| 2.0 | 01.06.2013 | Auftraggeber | cadventure | CAD-technische Überarbeitung Teil 01, Teil 02 |
| 2.1 | 24.03.2015 | Goethe- Universität Frankfurt | Planen und Bauen, Frau Renate Blatter und Herr Esref Yavuz | Teil 1: 1) Allgemein :(Fusszeile: - Anschrift) 2) Pkt. 1.1( andere CAD-Systeme) 3) Pkt.2.2(DWG,.DXF) 4) Pkt. 2.6(Anschrift Datenaustausch) 5) Pkt. 4.5(SeedDatei.dwg) 6) Aktueler Plankopf(S. 22, S.23) |
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| Index | Datum | Anforderer | geändert durch | Beschreibung |
|---|---|---|---|---|
| 2.2 | 04.01.2018 | Goethe- Universität Frankfurt | Planen und Bauen, Frau Blatter, Herr Yavuz IMM Herr Artner | Teil 1: 1) Pkt. 1 …AG = Goethe-Universität…. AG = LBIH… 2) Pkt. 1.1 -…alle Objekte der Goethe- Universität Frankfurt - … Richtlinienanlage T-01-PRJ –entfernt 3) Pkt. 1.2 … und CAD ergänzt 4) Pkt. 2.5 -Die Ordnernummerierung… - Die Ordner müssen folgende Farben… - entfernt 5) Pkt. 4 … andere ZeichenProgramme,…AutoCad – Modellbereich 6) Pkt. 4.1 als *.dgn oder *.dwg 7) Pkt 4.3 Workspace durch „Vorgaben für die digitale Datenlieferung“ ersetzt 8) Pkt 4.6 Lagerichtigkeit entfernt 9) Pkt. 4.8 Sonderzeichenanlage entfernt 10) Pkt. 4.11 Bemusterung / Schraffur ergänzt 11) Pkt. 4.12 Layer ergänzt 12) Pkt. 4.15 Block ergänzt 13) Pkt. 4.16 Atributte ergänzt 14) Pkt. 5.1 DIN-Formate / Übergrößen 15) Pkt. 5.2 Entfernt: „Grundrisse dürfen nicht verschoben werden. Das Modellblatt eines Grundrissplans muss mit Ursprung und Drehung lagegerecht nach Lageplan definiert sein.“ 16) Pkt. 5.5 -„in der CAD-Anlage JWGU_SeedDatei“ ergänzt -Der Planrahmen aus der CAD-Anlage JWGU_SeedDatei + Atributte ergänzt |
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2. Festlegungen zum Datenaustausch
2.1. Urheberrecht der Daten Der AG stellt dem AN die zur ordnungsgemäßen Erstellung der Daten und Einhaltung der Richtlinie notwendige Unterlagen während der Vertragszeit zur Verfügung.
Die Daten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der AN verpflichtet sich insbesondere, die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Datenträger und das offengelegte Know How nicht für eigene oder fremde Zwecke weiterzuverwenden, an Dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen oder zu veräußern, sowie nicht zu veröffentlichen oder zu vervielfältigen. Der AN ist nach Vertragsende verpflichtet, auf Wunsch des AG alle Unterlagen und Daten, die er vom AG erhalten hat, an diesen zurückzugeben oder zu vernichten. 2.2. Software-Kompabilität / /Virenfreiheit An der Goethe Universität werden folgende Software und Programme eingesetzt :
| Anwendungsbereich | Programm | Hersteller | Version | Datei- | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Suffix | ||||||
| CAD | Microstation | Bentley | V8i | Dgn/dwg/ dxf | ||
| Textverarbeitung | Microsoft Word | Microsoft Corporation | 2007 | doc(x) | ||
| Tabellenkalkulation | Microsoft Excel | Microsoft Corporation | 2007 | xls(x) | ||
| Präsentationen | Microsoft PowerPoint | Microsoft Corporation | 2007 | ppt(x) | ||
| Datenbank | Microsoft Access | Microsoft Corporation | 2007 | mdb | ||
| Terminplanung | Microsoft Projekt | Microsoft Corporation | 2007 | mpp | ||
| Datenkomprimierung | WINZIP | Nico Mak Computing Inc. | 2010 | zip | ||
| Sonstige Dokumente | Acrobat Reader/Writer | Adobe Systems | 9.0 |
Die zu liefernde Dokumente/Unterlagen und deren Dateien müssen zu den eingesetzten Programmen an der Goethe-Universität kompatibel sein. Der AN hat sicherzustellen, dass die erzeugten Dateien frei von Viren sind. Für entstehenden Schaden durch Virenbefall haftet jeder AN in vollem Umfang.
2.3. Datenaustausch allgemein
Generell müssen alle Dokumente digital und analog vom AN geliefert werden. Bei Zwischenprüfterminen ist die digitale Form ausreichend. Zum Abschluss jedes Projektabschnitts sind beide Übergabeformen erforderlich.
Der AG behält sich vor, je nach Auftrag zur Prüfung zuerst analoge oder digitale Daten zu fordern. Wenn nicht anders vereinbart, hat der AN zuerst digitale Daten vorzulegen.
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Projektabhängig wird vom AG festgelegt, wie der Daten- und Planaustausch im Projekt durchgeführt wird. Folgende Möglichkeiten des Datenaustauschs sind möglich:
- Datenaustausch per E-Mail und/oder CD bzw. DVD
- Ausdruck / Plot analoger Daten (Printform)
- Eine Kombination aus den beiden genannten Möglichkeiten
Die Vorlagen für alle erforderlichen Übergabedokumente sind in Kapitel 5.8.1 dargestellt. Es handelt sich hierbei um folgende Dokumente:
- Label für Datenträgerhülle (CD / DVD)
- Datenübergabeliste
- Vorlage für Beschriftung Ordnerrücken, Trennblätter und Inhaltsverzeichnisse 2.4. Datenaustausch digitaler Daten Es ist erforderlich, die Übergabe der Daten per CD oder DVD zu dokumentieren. Die Daten sind in diesem Fall 1-fach zu übergeben. Vorab können Daten per E- Mail übergeben werden (um zum Beispiel Lieferfristen einzuhalten). Die Lieferung per E-Mail gilt jedoch nur als erfüllt, wenn die Lieferung per CD / DVD folgende Kriterien erfüllt:
- Die Daten der CD / DVD sind mit der Lieferung per E-Mail absolut identisch
- Der Datenträger darf nicht veränderbar / wiederbeschreibbar sein
- Der Datenträger und die Datenträgerhülle müssen gem. der Vorgabe dieser Richtlinie ordnungsbemäß beschriftet sein
- Der Datenübergabeschein gem. Vorgabe muss vorliegen
Für Datenlieferungen, die nur als CD / DVD geliefert werden, müssen die vorgenannten Kriterien 2 bis 4 erfüllt sein.
Lieferung per E-Mail müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Alle erforderlichen Adressaten müssen in ein und derselben E-Mail benachrichtigt werden
- Die Betreffzeile der Emails muss aussagekräftig deklarieren, dass es sich um eine Datenlieferung handelt und einen Bezug auf den jeweiligen Projektabschnitt und das jeweilige Gewerk enthalten.
- Der Übergabeschein muss in digitaler Form gemäß Vorgabe enthalten sein
- Die Datenträger und Datenträgerhüllenbeschriftung müssen digital übergeben werden
Generell hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass alle Empfänger die Datenlieferung per E-Mail erhalten und er einen Nachweis dafür erhält, dass die Datenlieferung beim Adressaten angekommen ist. Dies kann durch folgende Aktionen geschehen:
- Fax an alle Adressaten und telefonische Rückfrage bei allen Adressaten. Der/die Adressat(en) muss/müssen hierbei aufgefordert werden den Empfang der Datenlieferung schriftlich zu bestätigen.
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2.5. Datenaustausch analoger Daten Die Papierdokumentationen sind in einem einheitlichen strukturierten Erscheinungsbild zu übergeben.
Die Ordnernummerierung hat mit der Ordnerstuktur für die Bestansdsdokumentiation gemäß anlage JWGU-Dokumentationsrichtlinie_T-01- OST_V01-0_18_01_11 zu korespondieren
Beispiel : DoKu Heizung (HZG) : „04.02.03.01 HZG“
Jedes Gewerk muss mit einem neuen Ordner beginnen. Die Füllung der Ordner darf nicht über der Klammerrundung beginnen. Das oberste Deckblatt muss das Inhaltsverzeichnis enthalten. Trennblätter sind in Größe A4 zu verwenden. Pläne müssen gem. DIN gefaltet und mit Verstärkungsringen versehen sein. Die Ordnerrücken müssen ein einheitliches Rückenschild enthalten (Aufdruck Schablone oder Computer). Technische Datenblätter / Kataloge müssen exakt produktspezifisch aufbereitet sein d.h. eventuell nicht zutreffende Information müssen abgedeckt oder durchgestrichen sein.
Die Papierdokumentation ist gem. Vertrag in der entsprechenden Anzahl von Ausfertigungen an den AG zu übergeben.
2.6. Adresse für den Datenaustausch Sämtliche digitalen und analogen Daten sind an folgende Adresse zu übergeben: Abt. Planen und Bauen Bereich Immobilienmanagement Goethe-Universität Frankfurt Campus Westend- PA- Gebäude Theodor-W.-Adorno-Platz 1 D-60629 Frankfurt am Main
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3. Benennung von CAD-Dateien
Bei der Benennung von Dateien wird der Bindestrich „-“ als Trennzeichen zwischen den Kennzeichnungsblöcken verwendet. Der Punkt darf bei Dateien nur als Trennzeichen für den Datei-Suffix (Dateiendung) verwendet werden. Nicht gefüllte Stellen sind grunsätzlich mit einem Unterstrich „_“ zu belegen. Leer- und Sonderzeichen sind grundsätzlich in allen Kennzeichnungen und Benennungen nicht zulässig. Die Dateibezeichnungen dürfen ausschließlich die Werte aus dem Plannummernkatalog enthalten.
Beispiel:
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| Vorgabe: | JJ-PPP- GGGG-EEE-BBB-VVV-AA-H-MMMM-X.EXT | ||
|---|---|---|---|
| Zeichen | Inhalt / Erläuterung | Auswahlkatalog | Anzahl Zeichen |
| JJ | Jahr | z.B. 11 | 2 |
| - | Trennzeichen 8 (TZ8) | 1 | |
| PPP | Laufende Projektnummer* | z.B. 001, 002,… | 3 |
| - | Trennzeichen 9 (TZ9) | 1 | |
| GGGG | Gebäude-Nr. (SAP-Nr.)* | z. B. 2006 Gebäudeübergreifende Pläne erhalten die kleinste Gebäudenummer | 4 |
| - | Trennzeichen 1 (TZ1) | 1 | |
| EEE | Geschoss* | z. B. G00 (Erdgeschoss) siehe Teil02 | 3 |
| - | Trennzeichen 2 (TZ2) | 1 | |
| B- BB | TTereiln* nzeichen 3 (TZ3) | T 01 – Blattschnitt 01 im Plotmodell M00- Masterdatei | 31 |
| VVV | Datenerrsteller | MAA0L1 -- AMuaßsetenradnaltaegi e- nK opie K_A_E - -E Kinätlrtaega nblaegi Penro jektdateien BAeRiC S c- hAnrcittheitne kutnudr Ansichten wird hRiLeTr d-i eR aSucmhnluitfttbteeczhenicikh nung bzw. AEnDsVic -h EtsDnVam SeA eNin -g Seatrnaigtäerna n lagen AE_LAT -– ESleckhtnroittt eAc hnik BM_SCR –- SMcehsnsi-t t uBn d+ RCe geltechnik SG_L_T -- AGnLsTic NhtU STü -d NN_uWtzu- nAgnsssipcehzt iNfisocrdh e+ AWnel. st HZG - Heizungsanlagen EIN - Einrichtungen ARC bei Planart DE FLA - Feuerlöschanlanlagen BG – Baugrube TWP - Tragwerksplanung RB_ - Rohbauarbeietn LBT - Labortechnik FA_ - Werksteinarbeiten VER –Vermessung Fassade + Fassadengerüst KUC – Küchenplanung WB_ - Werksteinboden EBZ – Blitzschutz DA_ - Dachabdichtuing und ESS – Starkstrom Allgemein Klempnerarbeiten ESW – Schwachstrom Allgemein FL_ - Fliesenarbeiten EZK .- Elektr. Schließanlagen FM_ - Fenster, Außentüren, FAU – Förderanlagen Sonnenschutz, Metallfassaden GAG – Gebäudeautomation TT_ - Tischlerarbeiten, Türen TLR – TGA im Rohbau TE_ - Tischlerarbeiten Ausbau TSD – Schlitz- Durchbruchsplanung SC_ - Schließanlage Im Rohbau MT_- Metallbauarbeiten Innentüren TTB - Schlitz- Durchbruchsplanung ME_ - Metallbauarbeiten, Im Trockenbau | 3 |
| - | Trennzeichen 4 (TZ4) | Schlosserarbeiten BR_ - Baureinigungsarbeiten | 1 |
| AA | Planart | MANA - A- nMsaiclehrt- PLEa k-i ePrearrsbpeeitketniv e EDSE - -D Heotahillpbloadne Sn,C D -o Spcpheelbmoad en, D S - DEesctrkicehn-s pBioedgeenlpblaenla gSaTr b- eSitcehnn itt EGFR_ – - GFaruhnrrdergisasl aUnEla g- eÜnb ersichtsplan ELAB – -L Baigbelipoltahne kUsVre -g Ualnet erverteiler BISL-Is o- mVoerthriaen WgaAn l–a gWeann dabwicklung B A - B Bodleenndsspciheugtez TBAP-B -e Twaefherlaunnlgasgpelna n TFBU- F- uPnudtaz-m Ternotcek SenPb-aSucahrablpeliatenn BFLE - F- lBucahutswteelgleenpelainnr ic htung LBWE – -B Laäursmteslclehnuetzinwriacnhdtu ng DBGB – - BDaaucghrbuebgernüpnlaunn g BRSB – - RBoehsbcahuildpelarnu ng EFSH _– -F Hasösrsaadaelnbsecshtunhitltu ng | 2 |
E H_ - Hörsaalbestuhlung
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TS – Treppenschnitt PO – Positionsplan LI - Listen
| - | Trennzeichen 5 (TZ5) | 1 | |
|---|---|---|---|
| H | Entwurfart | _ - phasenübergreifend L - Betriebsphase Leerstand 0 - Projektentwicklung (falls keine Bauprojekte nach Phasen 1 - Grundlagenermittlung der HOAI 0-9) 2 - Vorentwurf M - Frei f. projektspez. Festlegungen 3 - Entwurfsplanung N - Frei f. projektspez. Festlegungen 4 - Genehmigungsplanung P - Frei f. projektspez. Festlegungen 5 - Werk- u. Detailplanung Q - Frei f. projektspez. Festlegungen 6 - Vorbereitung der Vergabe R - Frei f. projektspez. Festlegungen 7 - Mitwirkung bei der Vergabe S - Betriebsphase Sanierung/Modernies 8 - Objektüberwachung (falls keine Bauprojekte nach Phasen 9 - Objektbetreung u. DOKU der HOAI 0-9) A - Betriebsphase - Abriß/Verwertung U - Betriebsphase Umbau/Umnutzung B - Betriebsphase- Betrieb u Nutzung (falls keine Bauprojekte nach Phasen C - CAFM der HOAI 0-9) D - Frei f. projektspez. Festlegungen V - Betriebsphase Vermarktung/Besch. E - Frei f. projektspez. Festlegungen (falls keine Bauprojekte nach Phasen F - Frei f. projektspez. Festlegungen der HOAI 0-9) G - Frei f. projektspez. Festlegungen W - Frei f. projektspez. Festlegungen H - Frei f. projektspez. Festlegungen X - Frei f. projektspez. Festlegungen K - Frei f. projektspez. Festlegungen Y - Frei f. projektspez. Festlegungen Z - Frei f. projektspez. Festlegungen | 1 |
| - | Trennzeichen 6 (TZ6) | 1 | |
| MMMM | Maßstab | 4 | |
| - | Trennzeichen 7 (TZ7) | 1 | |
| X | Index | 1 | |
| . | Trennzeichen 10 (TZ10) | 1 | |
| EXT | Extension, Endung der Datei | 3 | |
| Weitere Festlegungen: | |||
| [ _ ] | wird für "Gesamt", "Alle", "Übersicht" oder als "Platzhalter von nicht verwendeten Stellen" verwendet | ||
| [ - ] | der Bindestrich dient als Trennzeichen |
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[ . ] dient als Trennzeichen zum Suffix (Dateiendung)
| * | beim Auftraggeber abzufragen | ||
|---|---|---|---|
| Für Plot-Dateien gilt: Dateiname = Plannummer |
4. Vorgaben für MicroStation, AutoCad, Archicad,
Nemetscheck Allplan,Vectorworks und andere CAD-
Programme.
Die nachfolgende Beschreibung erfasst die Bedingungen an konvertierte Zeichnungen, die z. B. aus Nemetscheck Allplan oder anderen Programmen kommen und ins DWG-Format konvertiert wurden.
Für alle MicroStation-Dateien gilt: es ist ausschließlich im „default“-Modell zu zeichen. Für alle AutoCad-Dateien gilt: es ist ausschließlich im „Modellbereich“ zu zeichen.
4.1. Testdatei Zur Sicherung eines geordneten und funktionierenden Datenaustauschverfahrens ist von jedem Beteiligten eine Testdatei als *.dgn oder *.dwg zu erstellen und zu liefern. Nach erfolgter Freigabe der Testdatei durch den AG kann mit der Erstellung der Projektdaten begonnen werden.
Dem AN steht in dem mitgelieferten Workspace ein Beispielsprojekt zur Verfügung.
4.2. Datenprüfung Der AG prüft die Testdatei und die Daten der Endabgabe eines Projektabschnitts auf Einhaltung der Richtlinie.
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4.3. Vorgaben für die digitale Datenlieferung Alle notwendigen Vorgaben zur Bearbeitung stehen in den mitgelieferten Dateien *.dgn, *.dwg, *.pdf zur Verfügung :
4.3.1 CAD- Vorlagen
- JWGU_DGNLIB.dgnlib / JWGU_DGNLIB.dwg Die Datei enthält JWGU-Ebenen/Layer, Textstile, Bemassungsstile
- JWGU_SeedDatei.dgn / JWGU_SeedDatei.dwg Die Datei enthält Planrahmen und JWGU-Planköpfe
- JWGU_Ebene_Layer.pdf Liste der Ebenen / Layer mit Beschreibungen
- JWGU_EPLAN.zip Elektrotechnik, Schaltschrank- und Schaltanlagenbau
Die CAD-Vorlagen stehen in den mitgelieferten Dateien zur Verfügung :
4.3.2 Übergabedokumente / Excel-Vorlagen Nachfolgend werden weitere Übergabedokumente beschrieben, welche in erster Linie für die Papierversion relevant sind, jedoch auch in digital geliefert werden müssen:
- V_01-ADR Adressenliste
- V_02-UBS Übergabeschein Goethe-Universität Frankfurt
- V_03-DBL Deckblatt innerhalb von Ordnern
- V_04-INH Inhaltsverzeichnis innerhalb von Ordnern
- V_05-OBL Ordnerrücken
- V_06-CDH Vorder- und Rückseite von CD-Hüllen
- V_07-CDL DVD/CD-Labels
Die Excelvorlagen stehen in der mitgelieferten Datei zu Verfügung :
4.3.3 Weitere Anforderungen Bestandsdokumentation Die Anforderungen an die zu liefernde Bestandsdokumentation ist in den Anlagen : T-01-BES und T-01-OST beschrieben
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4.3.4 Raumstempel – Vorlagen
- JWGU_Katalog_BemArt Katalog Bemessungsart nach DIN
- JWGU_Katalog_Bodenbelag Katalog Bodenbelag
- JWGU_RS_Erläuterung Raumstempel – Erläuterung/Beschreibung
Die Raumstempel-Vorlagen stehen in den mitgelieferten Dateien zur Verfügung :
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4.4. Anlegen einer CAD-Datei CAD-Dateien sind entweder eine Masterdatei oder eine Projektdatei. Masterdateien enthalten den aktuellen Gebäudebestand. Vom AN werden Sie nur bei Neubauten oder bei Bestandsdokumentationen erstellt. Bei Umbauten oder Anbauten dienen sie als Planungsgrundlage und dürfen vom AN nicht geändert werden. Projektdateien beinhaltet nur die Änderungen bzw. Umplanung gegenüber der Masterdatei.
4.4.1. Masterdatei
CAD-Dateien für Neubauten und Bestandsdokumentation sind immer Masterdateien und erhalten in der Dateinummer keine vorangestellte Projekt-Nr. Die Ausgangsdatei ist eine leere Seeddatei ohne Zeichnungsinhalt. Der gesamte Zeichnungsinhalt wird in dem Arbeitsmodell erstellt. Diese Dateien dienen als Planungsgrundlage für Änderungen oder Umbaumaßnahmen in einem Projekt.
4.4.2. Projektdatei CAD-Dateien für Änderungen oder Umbauprojekte sind immer Projektdateien. Diese Dateien erhalten nach Vorgabe vom AN eine vorangestellte Projekt-Nr. Die Ausgangsdatei ist eine leere Seeddatei ohne Zeichnungsinhalt. Die benötigten Zeichnungsgrundlagen z.b. Hochbau werden als Masterdatei an diese Projektdatei referenziert. Es werden nur die Änderungen bzw. Ergänzungen zu der referenzierten Masterdatei in dem Arbeitsmodell dieser Projektdatei gezeichnet. Die referenzierten Masterdateien dürfen nicht verändert oder verschoben werden.
4.5. Seeddatei Die Seeddatei „JWGU_SeedDatei.dgn“und „JWGU_SeedDatei.dwg“ ist die Ausgangsbasis für die zu liefernden Zeichnungen im Format *.dgn oder *dwg. Sie enthält vordefinierte Planrahmen aller DIN-Formate im Maßstab 1:100 und 1:50.
4.5.1. Maßstab und Einheiten
Zeichnungen sind innerhalb der CAD-Systeme immer im Maßstab 1:1, d. h. in wahren Längen zu erzeugen. Dabei ist immer 1 Zeichnungseinheit gleich 1m zugeordnet.
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Winkel müssen in Grad angegeben werden. Dabei entsprechen 360 Grad einem Vollkreis. Arbeitseinheiten Haupteinheiten : m Untereinheiten: mm
4.5.2. Zeichnungsskalierung
Die Zeichnungskalierung ist in allen Modellen einzuhalten. im Arbeitsmodell Maßstab 1:50 oder 1:100 (in Meter) in den Plotmodellen jeweils der Maßstab des Plans
4.6. Farbtabelle Es ist die Standard-Farbtabelle color.tbl zu verwenden.
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4.7. Textstil/Textfont Als Textstil sind ausschließlich die vordefinierten mit dem Textfont TT Arial zugelassen. Folgende Textstile sind zu verwenden: JWGU_Text_018 JWGU_Text_025 JWGU_Text_035 JWGU_Text_05 JWGU_Text_07 JWGU_Text_1
Alle Teststile sind mit einer Anmerkungsskalierung versehen und müssen damit auch abgesetzt werden.
4.8. Sonderzeichen Sonderzeichen sind grundsätzlich durch Standardzeichen zu ersetzen. Umlaute wie Ö, Ü, Ä...sind grundsätzlich nicht zulässig. Nachfolgend sind Beispiele aufgeführt wie Sonderzeichen zu ersetzen sind:
- Umlaute Ä, Ö, Ü mit ae, oe, ue umschreiben
- ß mit ss umschreiben
- Ø mit „Durchmesser =“ oder „D =“ darstellen
4.9. Bemaßung Jedem Bemaßungsobjekt muss ein assoziativer Bemaßungsstil zugeordnet sein. Das Zerlegen von Bemaßungobjekten ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es darf nicht aus den Zeichnungselementen „Text“ und „Linien“ bestehen, sondern muss eindeutig und zweifelsfrei ein integriertes und mit den CAD-Systemen editierbares Bemaßungselement werden. Der Maßtext muss mit Position „automatisch“ platziert werden und darf nur zugelassene Bemaßungsstile verwenden. Alle Linien müssen als „NachEbenen“ definiert sein. Die Bemaßung muss auf einer eigenen Ebenen verwaltet werden.
Es sind folgende Bemassungsstile zu verwenden: JWGU_Bem_05 JWGU_Bem_07 JWGU_Bem_018 JWGU_Bem_025 JWGU_Bem_035
4.10. Linienarten/Strichstärken Nur Linienarten gemäß Richtlinienanlage JWGU_Ebenen.pdf dürfen verwendet werden. Ausnahmen sind nur unter Absprache mit den AG erlaubt. 4.11. Bemusterung / Schraffur Bemusterungen werden nach DIN 1356 dargestellt. Bemusterungen aus Einzellinien sind nicht zulässig.
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4.12. Ebenen / Layer und Ebenenfilter / Layerfilter In den Richtlinienanlage JWGU_Ebenen.pdf werden die zulässigen Ebenen erläutert bzw. dargestellt. Diese Ebenen stehen ebenfalls als dgnlib im Workspace zur Verfügung. Die Ebenen sind gemäß diesen Vorgaben zu verwenden. Es dürfen keine eingenständigen Ebenen angelegt werden. Ausnahmen sind nur unter Absprache mit den AG erlaubt. Auf der Ebene „default“ dürfen keine CAD-Elemente und sonstige Planinhalte abgelegt werden. Zusätzlich stehen Ebenenfilter in der dgnlib zur Verfügung.
Alle CAD-Elemente müssen der Eigenschaften „NachEbenen“ zugeordnet werden. Eine direkte Zuweisung von Farben auf CAD-Elemente ist nur unter Absprache mit dem AG zulässig.
4.13. Hilfskonstruktionen Hilfskonstruktionen, z.B. zum Positionieren von Objekten, müssen vor der Übergabe aus den Dateien entfernt sein.
4.14. Doppelte Elemente Die Daten dürfen keine doppelte Elemente mit gleichen Eigenschaften enthalten.
4.15. Zellbibliothek und Zellen / Blockbibliothek und Blöcke 4.15.1. Zellbibliothek / Blockbibliothek Für die Standardkomponenten (z. B. Möblierung, Brandschutzklappen, Volumenstromregler) sind Bibliothekselemente zu nutzen. Der AN ist verpflichtet, vorab mit dem RLK-AG zu klären, ob für die von ihm zu liefernden Umfänge bereits eine Zellbibliothek / Blockbibliothek beim AG verfügbar ist. Existieren keine Zellbibliotheken / Blockbiliothek , muß der AN Zellen / Blöcke erstellen und in einer Zellbibliothek / Blockbibliothek zusammenfassen und diese vom AG prüfen und freigeben lassen. Dabei sind alle Kriterien der Richtlinie wie z.B. Ebenenbelegung / Layer, Farben, Textstile einzuhalten und nachzuweisen.
Die vom AN eingesetzten Bibliotheken für Zellen / Blöcke müssen die einschlägigen DIN-Normen umsetzen.
Alle Zellen / Blöcke müsseneinen Namen erhalten, dieser muss unternehmensweit einheitlich sein. D.h. wenn in einer CAD-Datei eine Zelle / Block einen Zellennamen / Blocknamen erhalten hat, muss in allen anderen Zeichnungen des Projektes die Zellen / Block mit diesem Zellennamen / Blocknamen eine identische Darstellung haben. Der Zellname / Blockname, sowie die Feldnamen der Sachdaten / Attributte dürfen keine Umlaute, Sonderzeichen oder Leerzeichen enthalten. Die erzeugten Zellen / Blöcke sind als Zellbibliothek / Blockbibliothek bei jeder Datenlieferung aktualisiert mitzuliefern.
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Gespiegelte, skalierte und gedehnte Zellen / Blöcke sind nicht zulässig.
Der Einfügepunkt der Zelle / Blockeinfügepunkt muss immer die linke unter Ecke oder der Mittelpunkt des Objektes sein.
Zu jeder CAD-Zeichnung muss eine Zellenliste / Blockliste übergeben werden, welche Art, Größe und Inhalt jeder Zelle / Block erläutert.
Beim Platzieren der Zellen / Blöcke ist die Verwendung der Option „relativ“ nicht zugelassen. Die Option „maßstabgetreu“ muß aktiv sein.
4.15.2. Verschachtelte Zellen/ Pseudozellen / Blöcke
Verschachtelte Zellen (Zelle in Zelle) / Block im Block sind ausdrücklich nicht zugelassen. Unbenutzte Pseudozelldefinitionen / Blöcke sind zu vermeiden.
4.16. Sachdaten / Atributte Für die Bezeichnung und Beschriftung von Zellen / Blöcken und für alle technischen Angaben sind ausschließlich Sachdaten / Atributte zugelassen (z.B. Gewerk RLT: Brandschutzeklappen Nr., Brancschutzklappengröße, Luftmenge). Die Sachdatenbibliotheken / Blockbibliotheken sind gewerkeweise aufgebaut und nach Absprache mit dem AG anzuwenden. Bei Bedarf können Sie beim AG angefragt werden. Welche Zellen / Blöcke zu beschriften sind wird zu Projektbeginn vom AG vorgegeben.
4.17. Details Details dürfen als Dateien im Format *.PDF geliefert werden, weil sie nicht der Datenprüfung unterliegen. Die Anforderungen an PDF-Dateien (Komprimierung) sind einzuhalten. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind die Schachtdetails der technischen Gewerke (TA), welche als CAD-Dateien der Datenprüfung unterliegen.
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5. Planzusammenstellung
5.1. Allgemeine Vorgaben Die Struktur der Dateien ist so aufzubauen, dass für jedes Gewerk eine eigene Datei erzeugt wird. Artverwandte Gewerke dürfen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zusammengefasst werden. Die Dateien müssen gemäß der Gebäudestruktur gegliedert sein. Dabei ist als kleinste Gliederungseinheit das Geschoss zu wählen. Eine Aufteilung eines Geschosses in mehr als eine CAD-Datei (z.B. für Werkpläne) ist nicht zulässig. Alle Gewerke-Dateien eines Geschosses müssen in einem gemeinsamen Unterverzeichnis nach Vorgaben abgelegt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Referenzierungen auch bei Veränderung der Verzeichnisstruktur erhalten bleiben.
Es sind nur Standard DIN-Formate zulässig. Übergrößen sind nur unter Absprache mit dem AG zulässig.
Temporäre Referenzen (etwa zur Überprüfung von Zeichnungen geschoss- oder gewerkeübergreifend) müssen beim Beenden entfernt werden und dürfen nicht mitgesichert werden. Dateien, die Übersichten enthalten (geschoss- ,gewerkeübergreifend) oder aus mehreren Planarten zusammen gestellt werden (Grundriss –Schnitt- Kombinationen) müssen als gesonderte Dateien erzeugt werden. Schnitte, Details, Ansichten und Schemen sind als gesonderte Dateien zu erzeugen. Grundsätzlich gilt, dass die Originaldateien nur sachlich ergänzt oder gemäß dem vorliegenden Dokument überarbeitet werden dürfen.
5.2. Modellbereiche Alle Zeichnungsinhalte sind in dem Arbeitsmodell (default-Modell) zu übergeben. Für die Planzusammenstellung sind neue Plotmodelle zu erstellen. Diese Plotmodelle müssen immer nach Plannummer benannt werden. Die Modelleigenschaft ist als „Blatt“ zu definieren.
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5.3. Referenzen in MicroStation / xref Autocad / xref Archicad Die CAD - Planungs- und Ausführungsunterlagen sind immer komplett als Projekt incl. der vorgegebenen Ordnerstruktur mit den abgestimmten Referenzierungen zu übergeben. Es sind immer alle verwendete Referenzen mitzuliefern. Die vorgegebene Ordnerstruktur darf nicht verändert werden. Referenzen sind immer global ( d.h. lagegerecht) und ohne Skalierung anzuhängen. Referenzen sind grundsätzlich in der Verschachteltungstiefe 0 anzuhängen, ausser bei der Zusammenstellung der Plotmodelle in Projektdateien, hier ist die Verschachtelungstiefe 1 einzustellen, damit die Masterdateien ebenfalls mit referenziert werden.
5.4. Planraster Der Blattschnitt eines Plans muss in dem Lageplan im Plankopf rot gekennzeichnet werden. Jedes Bauteil hat einen eigenen Blattschnitt. Benachbarte Bauteile müssen in diesem Blattschnitt grau schraffiert dargestellt werden. Hierzu können die gepunktete Polygone aus der Planrasterdatei verwendet werden. An den überlappenden Rändern muss auf die Anschlusspläne hingewiesen werden
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5.5. Planrahmen und - kopf Die Planrahmen stehen allen Projektbeteiligten für alle vorgegebenen DIN- Formate in der CAD-Anlage JWGU_SeedDatei zur Verfügung.
Sie sind zwingend bei allen Zeichnungen (auch Details) zu verwenden und dürfen nicht geändert oder aufgelöst werden.
Der Planrahmen ist bei Grundrissen lagegerecht zu platzieren. Die Anordnung der Legende erfolgt über dem Plankopf.
Der Planrahmen aus der CAD-Anlage JWGU_SeedDatei wird im Maßstab 1:1 Platziert.
Die Sachdaten / Atributte der Planrahmen sind zu verwenden und dürfen nicht verändert oder aufgelöst werden.
Der Übersichtsplan ist auf der Ebene des Plankopfes abzulegen und wird aus dem Lageplan erstellt. Skalierungsfaktoren des Lageplans als Übersichtsplan beträgt 100. Der zu plottende Plan ist mit einem roten Rahmen darzustellen. Der Platz oberhalb des Plankopfes ist freizuhalten und darf nicht für Zeichnungsinhalte verwendet werden.
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Nachfolgend sind Beispiele für die zu verwendenden Planköpfe dargestellt.
Beispiel Plankopf:
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Beispiel Planrahmen für A3-Format :
5.6. Gewerke-Legende Jeder Plan muss eine Gewerke-Legende mit allen im Plan verwendeten Zellen / Blöcken für z.B. Rohrleitungen und Kanäle enthalten.
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5.7. Abgabeeinstellungen Alle Dateien sind komprimiert und bereinigt zu übergeben.
Alle nicht verwendeten Zeichnungselemente wie z.B. ungenutzte Textstile, ungenutzte Ebenen etc. sind vor jeder Übergabe aus der Datei zu entfernen.
Die Ansicht muss so gedreht sein, dass die Zeichnungen und Modelle parallel zum Bildschirm liegen. Das Ansichtsfenster 1 ist zu aktivieren und die Ansicht muss eingepasst sein. Die aktive Ebene ist auf default zu legen und die aktiven Attribute auf Farbe =0, Strichart = 0, Strichstärke=0
5.8. Erstellung von PDF-Dateien PDFs müssen maßstabsgerecht und in korrekter Blattgröße und Drehung geplottet werden. Die Ausgabe der Datei als PDF erfolgt stets aus dem Plotmodell.
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6. Richtlinienanlagen
Folgende RichtlinienanlageN sind Bestandteil der Dokumentationsrichtlinie Teil 01: Es ist die jeweils aktuelle bzw. neueste Fassung/Version zu verwenden.
6.1. CAD-Vorlagen
| Nr. | Nr. | Bezeichnung | Bezeichnung | Datei | Stand/ Version |
|---|---|---|---|---|---|
| JWGU_DGNLIB | Die Datei enthällt Ebenen / Layer, Textstile und Bemassungsstile | 2018.02.08 | |||
| JWGU_SeedDatei | Die Datei enthällt Planrahmen und Planköpfe mit Sachdaten / Atributten | 2017.06.02 | |||
| JWGU_EPLAN | Vorlagen für Elektrotechnik, Schaltschrank und Schaltanlagenbau | 2015.03.23 | |||
| JWGU_Ebene_Layer | Liste der Ebenen/Layer mit Beschreibungen | 2018.02.08 |
6.2. Übergabedokumente / Excel-Vorlagen
| Nr. | Bezeichnung | Datei | Stand/ |
|---|---|---|---|
| Version | |||
| T-01-LST | Übergabedokumente/Excel-Vorlagen 1) V_01-ADR Adressenliste 2) V_02-UBS Übergabeschein 3) V_03-DBL Deckblatt innerhalb von Ordnern 4) V_04-INH Inhaltsverzeichnis innerhalb von Ordnern 5) V_05-OBL Ordnerrücken 6) V_06-CDH Vorder- und Rückseite von CD-Hüllen 7) V_07-CDL DVD/CD-Labels | 201801.16 |
6.3. Weitere Anforderungen Bestandsdokumentation
| Nr. | Bezeichnung | Datei | Stand/ |
|---|---|---|---|
| Version | |||
| T-01-BES | Bestandsdokumentation zu Teil 01 | 2018.01.29 | |
| T-01-OST | Ordnerstruktur für Bestandsdokumentation | 2018.01.11 |
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6.4. Raumstempel - Vorlagen
| Nr. | Bezeichnung | Datei | Stand/ Version |
|---|---|---|---|
| JWGU_Katalog_BemArt JWGU_Katalog_Bodenbelag JWGU_RS_Erläuterung | Katalog Bemessungsart Katalg Bodenbelag Raumstempel-Erläuterung | 2015.03.11 2013.10.21 2013.10.21 |
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7. Glossar der Fachbegriffe
„AG“ steht stellvertretend für den Auftraggeber, der die Leistungen, die im Rahmen der Richtlinie erforderlich werden, beauftragt.
„AN“ steht stellvertretend für den Auftragnehmer, der die Leistungen, die im Rahmen der Richtlinie erforderlich werden, erbringt.
„ARBEITSMODELL“ ist das default-Modell in einer MicroStation-Datei
„CAD“ steht stellvertretend für Computer Aided Design. Es muss gewährleistet werden, dass die Ergebnisse in allen Punkten der Richtlinie entsprechen.
„CAFM“ steht gemäß GEFMA-400 stellvertretend für Computer Aided Facility Management und wird ggf. als Kurzform für CAFM-System oder CAFM-Software verwendet.
„DATEI“ steht stellvertretend für die kleinste Einheit von digitalen Dokumenten, welche aus drei Teilen besteht: Dateinamen (erster Teil) Trennzeichen immer ein Punkt (zweiter Teil) Suffix (dritter Teil)
Dateien dürfen maximal einen Punkt enthalten. Es gilt die Regelung für Sonderzeichen und die Dateinomenklatur gem. Richtlinie.
„DIN“ steht stellvertretend für Deutsches Institut für Normung e.V.
„GU“ steht stellvertretend für den AN, der als Generalunternehmer im Rahmen der Richtlinie und seines Leistungsbild seine Leistung erbringt. Er bündelt alle oder einen Teil der Gewerke währende der Bauausführung. Er übernimmt die Koordination seiner Subunternehmer und gewährleistet die Definition und Umsetzung der Schnittstellen mit und zwischen diesen.
„MASTERDATEI“ gibt es nur im Architektur/ Hochbaubereich und beiinhaltet die Gebäudegrundrisse, Schnitte und Ansichten. Sie dient als Hintergrundinformation für die anderen Gewerke.
„PLANRASTER“ ist die vordefinierte Aufteilung der Blattschnitte
„PLOTMODELL“ – alle anderen Modelle in einer dgn/dwg-Datei, welche zur Planerstellung dienen
„PROJEKTDATEI“ beinhaltet spezielle Anforderungen im Hochbaubereich. Hauptsächlich Installationsdaten in Gewerken E-Technik, HLS-, MSR-Technik, Feuerlöschanlagen,etc.
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