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Technische Vorbemerkungen
Betriebstechnik Tunnel
B463
Tunnelgruppe Nagold
Eisberg- und Wolfsbergtunnel
Bauwerks-Nr. (ASB) Eisbergtunnel: 7418 721
Bauwerks-Nr. (ASB) Wolfsbergtunnel: 7418 720
Baumaßnahme: Sanierung der technischen Ausstattung
Stand: 25.06.2026
Bei Widersprüchen innerhalb der Leistungsbeschreibung gelten nacheinander:
- Leistungsverzeichnis
- Baubeschreibung
- Instandhaltungsvertrag
- Planunterlagen/Anlagen
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Technische Vorbemerkungen
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................... 2
Teil 1 Technische Bearbeitung ...................................................................................................................................... 4
Teil 2 Beleuchtung ........................................................................................................................................................ 7 Titel 2.1 Tunnelleuchten ............................................................................................................................................................ 7 Titel 2.2 Lichtwerterfassung .................................................................................................................................................... 14 Titel 2.3 Beleuchtung Vorfelder/Außenbereich ....................................................................................................................... 15 Titel 2.4 Demontage Beleuchtung ........................................................................................................................................... 15
Teil 3 Verkehrstechnische Einrichtungen .................................................................................................................... 16
Teil 4 Sicherheitseinrichtungen................................................................................................................................... 18 Titel 4.1 Notrufsystem ............................................................................................................................................................. 18 Titel 4.2 Fluchtwegkennzeichnung .......................................................................................................................................... 18 Titel 4.3 Brandmeldeanlage ..................................................................................................................................................... 18 Titel 4.4 Löscheinrichtungen ................................................................................................................................................... 23 Titel 4.5 Demontage Sicherheitseinrichtungen ....................................................................................................................... 23
Teil 5 Stromversorgung .............................................................................................................................................. 24 Energieversorgung .............................................................................................................................................................................. 24 Titel 5.1 Niederspannungsanlage ............................................................................................................................................ 24 Titel 5.2 USV-Anlage ................................................................................................................................................................ 31 Titel 5.3 Brandschutz ............................................................................................................................................................... 33 Titel 5.4 Kabelzugschächte ...................................................................................................................................................... 35 Titel 5.5 Demontage Energieversorgung ................................................................................................................................. 36 Kabeltragsysteme, Verkabelung ......................................................................................................................................................... 37 Titel 5.6 Kabeltragsysteme ...................................................................................................................................................... 37 Titel 5.7 Verkabelung ............................................................................................................................................................... 40 Titel 5.8 Hauseinführungen ..................................................................................................................................................... 42 Titel 5.9 Bezeichnungsschilder ................................................................................................................................................ 43 Titel 5.10 Überspannungsschutz ............................................................................................................................................... 43
Teil 6 Betriebsgebäude / Zentrale Anlagen ................................................................................................................. 50 Betriebsgebäude ................................................................................................................................................................................ 50 Titel 6.1 Installation ................................................................................................................................................................. 50 Titel 6.2 Innenausstattung ....................................................................................................................................................... 50 Titel 6.3 Installationsboden ..................................................................................................................................................... 51 Titel 6.4 Schlosserarbeiten ...................................................................................................................................................... 52 Titel 6.5 Telefonanlage ............................................................................................................................................................ 52 Titel 6.6 Einbruchüberwachung ............................................................................................................................................... 52 Titel 6.7 Raumbelüftungsanlage .............................................................................................................................................. 53 Titel 6.8 Demontagen Betriebsgebäude Zentrale Anlagen ...................................................................................................... 55 Steuerung (Leit- und Automatisierungstechnik) ................................................................................................................................. 56 Titel 6.9 Automatisierung ........................................................................................................................................................ 56 Titel 6.10 Anlagenleitebene Hardware ...................................................................................................................................... 69 Titel 6.11 Anlagenleitebene Software ....................................................................................................................................... 75
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Technische Vorbemerkungen
Titel 6.12 Passives Netzwerk ..................................................................................................................................................... 75 Titel 6.13 Aktives Netzwerk ....................................................................................................................................................... 76 Titel 6.14 Außenstelle ................................................................................................................................................................ 76 Titel 6.15 Demontagen Steuerung ............................................................................................................................................. 76
Teil 7 Instandhaltung .................................................................................................................................................. 77
Teil 8 Lärmschutzverkleidung ..................................................................................................................................... 78 Titel 8.1 Demontage vorhandene Holz-Lärmschutzverkleidung .............................................................................................. 78 Titel 8.2 Neue Lärmschutzverkleidung .................................................................................................................................... 78
Teil 9 Baustelleneinrichtung, Sonstiges ....................................................................................................................... 79 Titel 9.1 Baustelleneinrichtung ................................................................................................................................................ 79 Titel 9.2 Sonstiges .................................................................................................................................................................... 80
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Teil 1 Technische Bearbeitung
Bestandsaufnahme der Bestandsanlagen
Durch den Auftragnehmer ist, rechtzeitig vor dessen Werks- und Montageplanung, eine ausführliche Bestandsaufnahme aller bauseitigen Anlagen und Anlagenteile durchzuführen. Die Bestandsaufnahme dient der Einarbeitung in die bauseitige Dokumentation und der tatsächlichen örtlichen Ausführung, damit eine Sanierung und Nachrüstung störungsfrei unter Vollsperrung erfolgen kann.
Die örtliche Besichtigung und Bestandsaufnahme der Tunnelröhren, der Tunnelvorfelder, der Betriebsgebäude von beiden Tunneln etc. können in Abstimmung mit dem Auftraggeber teilweise während des Tages und teilweise in den Nachstunden erfolgen.
Die Bestandsdokumentation kann in Papierordnern im Betriebsgebäude sowie in digitaler Form eingesehen werden.
Für alle Titel im Leistungsverzeichnis gilt: Unsachgemäße Demontagen nach der Bestandsaufnahme und damit längere Verkehrsunterbrechungen bzw. Tunnelsperrungen, sowie die dadurch erforderlichen Reparaturarbeiten für die Verkehrsfreigabe, gehen voll zu Lasten des Auftragnehmers.
Bestandsaufnahme der Leerrohrtrassen Tunnelvorfelder
Die gesamten bauseitigen Leerrohrtrassen des Tunnels sind vom Auftragnehmer vor der Werks- und Montageplanung aufzunehmen und in den Bestandsplänen darzustellen.
Die Aufnahme der Leerrohranzahl, der Leerrohrdurchmesser, der Lage und Höhe der Leerrohre sowie der dazugehörigen Kabelschächte mit deren Abmessungen sind zusätzlich als Schachtkarten zu erstellen.
Sämtliche Leerrohre sind einer Leerrohrkalibrierung zu unterziehen, die folgendermaßen zu erfolgen hat:
- öffnen der Kabelzugschächte (soweit verschlossen)
- durchschieben/durchziehen einer Röhrenschlange durch die Leerrohre von Kabelzugschacht zu Kabelzugschacht/Hochführung/Fundament/Masten mit angehängtem Rohrkalibrierdorn (unter Verwendung des Zugseiles)
- Zwischenlagerung des Zugseiles
- an den Kalibrierdorn sind das Kaliber mit Sender und ein leichtes Seil zum Zurückziehen anzuhängen. Beim Zurückziehen ist mit einer passenden Nylonbürste das Rohr zu reinigen
- Protokollierung der Messergebnisse
- einziehen des Zugseiles
- Kabelzugschacht wieder verschließen, ggf. mit Abdeckplatte aus durchtritt- und -bruchsicherem Material abdecken
Durch weitere Kalibrierdorne mit kleineren Abmessungen (in 5 mm Schritten) ist zu überprüfen, ob das Leerrohr keine oder nur eine begrenzte Durchgängigkeit besitzt. Dieser Mehraufwand ist in die Pauschale mit einzukalkulieren.
Undurchgängige Leerrohre sind dem Auftraggeber unverzüglich mit Angabe der Verstopfungsstelle zu melden.
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Technische Vorbemerkungen
Durch den Auftragnehmer ist ein Leerrohrplan mit allen bestehenden und neu verlegten Leerrohren und Kabelschächten zu erstellen. Im Leerrohrplan sind alle abgehenden bzw. ankommenden Leerrohre mit deren Innendurchmesser und in den Bestandsplänen mit der Kilometrierung aufzunehmen.
Vom AN zu liefernde Unterlagen
Die vom Auftragnehmer einzureichende Unterlagen:
- Vom Auftragnehmer zu erstellende Ausführungsunterlagen wie z. B. Bauzeiten- und Personaleinsatzplan, Zahlungsplan, Montagepläne des Auftragnehmers, ZTV-ING-Koordination, Genehmigungslauf für die Ausführungsmontageplanung, Planlaufliste zur Werks- und Montageplanung, Auswertungen der Werkstests und Messungen im Tunnel,
- Dokumentation
- Inbetriebnahme Einzelgewerke/Gesamtinbetriebnahme
- Betriebs- und Wartungsunterlagen,
sind gemäß Baubeschreibung Punkt 4 anzufertigen und zu liefern.
Mitwirken des Auftragnehmers
Mitwirkungsaufgaben des Auftragnehmers gemäß Baubeschreibung Punkt 3.12.5 und 3.15.5:
- Sachverständigen-Abnahme
- Koordinierungen
Die entsprechenden Abnahmeschreiben/Protokolle etc. sind anzufertigen und zu liefern.
Sachverständigenabnahme
Die Sachverständigenabnahme erfolgt gemäß Baubeschreibung, Punkt „Prüfungen“.(3.12)
Schulung
Es sind getrennte Schulungen für die verschiedenen Benutzergruppen (Betreiber, Einsatzkräfte) durch geschultes Personal, das sowohl über allgemeines, technisches Wissen zum System, als auch über spezielles Wissen zur Anlage verfügt, durchzuführen.
Die für die Schulung aller Schulungsteilnehmer benötigte Software und Hardware ist durch den AN bereitzustellen. Die vollständigen Schulungsinhalte sowie die Schulungsabläufe sind dem AG vorab (mindestens vier Wochen vor der Schulung) zur Ab- und Zustimmung schriftlich vorzulegen.
Die vom AG freigegebenen Schulungsunterlagen sind jedem Teilnehmer der Schulung jeweils mind. eine Woche vor Schulungsbeginn auszuhändigen. Musste sich im Rahmen der Schulung herausstellen, dass die Schulungsunterlagen lückenhaft bzw. unvollständig waren, so hat der AN diese unverzüglich nachzureichen. Die Erstellung der Schulungsunterlagen ist in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren. Nicht rechtzeitig vorliegende Schulungsunterlagen führen zu einer Verschiebung der Schulungstermine und dadurch ggf. auch zu einer Verschiebung der Probebetriebsphasen. Die Schulungen sind am Ort des AG durchzuführen. Die An- und Abreise des AN zu den verschiedenen Schulungsorten wird nicht gesondert vergütet. Alle Nebenkosten sind durch den AN hier einzukalkulieren.
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Technische Vorbemerkungen
Stand: 25.06.2026 6 / 81
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Technische Vorbemerkungen
Teil 2 Beleuchtung
Titel 2.1 Tunnelleuchten
Beleuchtungsauslegung
Grundlegende Vorschriften für die Beleuchtungsanlage:
- RE-ING
- DIN 67 524
- DIN 13201
Die Tunnel erhalten gemäß DIN 67524-1 eine Adaptationsbeleuchtung sowie eine Durchfahrtsbeleuchtung für Tag und Nacht.
Die Adaptationsbeleuchtung und die Durchfahrtsbeleuchtung sind in LED-Technik auszuführen.
Die Tunnel müssen im Normalbetrieb mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h betrieben werden. Die Dimensionierungsgeschwindigkeit für die Beleuchtung ist auf 50 km/h angesetzt.
Der Beleuchtungsauslegung sind die nachfolgenden Parameter sowie die in der Baubeschreibung aufgeführten baulichen Daten zugrunde gelegt.
| BERECHNUNGSPARAMETER (Eisberg - und Wolfsbergtunnel) | Fahrtrichtung Süd (Nordportal) | Fahrtrichtung Nord (Südportal) |
|---|---|---|
| Dimensionierungsgeschwindigkeit (in der Innenstrecke) | 50 km/h | 50 km/h |
| Dimensionierungsgeschwindigkeit (vor den Portalen) | 50 km/h | 50 km/h |
| Steigung (+) bzw. Gefälle (-) in den Annäherungsstrecken | Eisbergtunnel: + 3,00 % Wolfsbergtunnel: - 2,50 % | Eisbergtunnel: + 4,00 % Wolfsbergtunnel: + 5,55 % |
| Ungünstigste(s) Steigung (+) bzw. Gefälle (-) im Tunnel | Eisbergtunnel: - 3,33 % Wolfsbergtunnel: - 5,55 % | |
| Haltesichtweite (Annäherungsstrecke Adaptation nach DIN 67524-1 Anhang C) | Eisbergtunnel - 45,00 m Wolfsbergtunnel - 48,80 m | Eisbergtunnel - 44,40 m Wolfsbergtunnel - 43,60 m |
| Haltesichtweite (Innenstrecke nach DIN 67524-1 Anhang C) | Eisbergtunnel - 49,4 m Wolfsbergtunnel - 51,4 m | |
| Verkehrsart | Gegenverkehr | |
| Adaptationsbeleuchtung | symmetrische Beleuchtung in LED | |
| Durchfahrtsbeleuchtung | symmetrische Beleuchtung in LED |
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Technische Vorbemerkungen
| BERECHNUNGSPARAMETER (Eisberg - und Wolfsbergtunnel) | Fahrtrichtung Süd (Nordportal) | Fahrtrichtung Nord (Südportal) |
|---|---|---|
| DTV-Wert (davon LKW-Anteil) | 10.270 Kfz/24h KFZ/h – 2022. 3,2 % |
Des Weiteren gelten nachfolgende Tunneldaten für beide Tunnel:
| Lichtpunkthöhe | 4,75 m |
|---|---|
| Fahrbahn | 2 Fahrstreifen mit 3,50 m. Siehe hierzu entsprechende Darstellung im beiliegenden Plan Regelquerschnitte Tunnel |
| Notgehwegbreite | 1,0 m |
| Leuchtenanordnung (Regelquerschnitt) | 2 Lichtbänder (je eines für Einfahrt und Durchfahrt) sind in der Mittelachse und mittig über den Fahrspuren positioniert und direkt an der Decke montiert. Die Einfahrtsbeleuchtung befindet sich jeweils mittig über jeder Fahrspur, die Durchfahrtsbeleuchtung ist mittig zwischen den beiden Fahrspuren angeordnet Siehe hierzu entsprechende Darstellung im beiliegenden Plan Regelquerschnitte Tunnel |
| Leuchtmittel | LED für Einfahrtsbeleuchtung LED für Durchfahrtsbeleuchtung |
| Fahrbahnbelag | Belagsklasse R3 (Splittmastikasphalt) 𝑐𝑑 𝑞 =0,06 0 𝑚2⋅𝑙𝑥 |
| Wandbelag | Lärmschutzwand ca.40m bei Portalen mit 35% Reflexionswert Restliche Tunnelwand aus Beton mit 35% Reflexionswert |
| Wandleuchtdichte | bis 3 m über Notgehweg 50 % der Fahrbahnleuchtdichte |
| Planungs-/Wartungswert | 1,5 gemäß Empfehlungen der DIN 67524-1 |
| Flimmerbegrenzung und Blendungsbegrenzung | gemäß DIN 67524-1 |
Die L -Leuchtdichten in den Annäherungsstrecken wurden auf Grundlage des Näherungsverfahrens gemäß DIN 67524-1 ermittelt. 20
Auslegung Adaptation
Für die vorgenannten Daten ergeben sich folgende Planungs- bzw. Wartungsleuchtdichten:
| Einfahrtsleuchtdichte | |
|---|---|
| Eisbergtunnel |
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| Adaptation Nord | Wartungswert: Planungswert: | 80,58 cd/m² 120,86 cd/m² |
|---|---|---|
| Adaptation Süd | Wartungswert: Planungswert: | 81,83 cd/m² 122,74 cd/m² |
| Wolfsbergtunnel | ||
| Adaptation Nord | Wartungswert: Planungswert: | 87,54 cd/m² 131,31 cd/m² |
| Adaptation Süd | Wartungswert: Planungswert: | 87,58 cd/m² 131,36 cd/m² |
2.1.2.1 Sonstige Anforderungen Adaptation
-
Leuchtdichteverlauf nach DIN 67 524
-
Kontrastgütefaktor: > 0,6 für Adaptationsbeleuchtung
-
Gleichmäßigkeit Adaptation: Gesamtgleichmäßigkeit U0 >= 0,4
-
Längsgleichmäßigkeit UL >= 0,6
-
Die Schwellenwerterhöhung TI darf in allen Tunnelstrecken nicht mehr als 15% betragen.
-
1 x 8 Schaltstufen der Adaptationsbeleuchtung je Portal: • 100 % / 87 % / 75 % / 63 % / 50 % / 37 % / 25 % / 13 %
-
Die 8 Schaltstufen können über Dimmung realisiert werden
-
Die Ansteuerung erfolgt mittels eines analogen Ausgangssignals, welches durch die zugeordnete Übertragungseinheit zu erzeugen ist. Die Übertragung erfolgt mittels einer Datenleitung (A2YF(L)) welche stichförmig von jeder Übertragungseinheit die zugeordnete Leuchtengruppe versorgt.
-
Zusätzlich müssen die Leuchten für Wartungszwecke stromlos geschaltet werden können. Hierfür sind Abschaltgruppen zu bilden, welche mittels Schütz in der vorgelagerten Unterverteilung abgeschaltet werden können.
-
Es ist ein Leuchtensystem anzubieten, wofür keine weiteren Steuerungs-Komponenten in Nischen- oder in Unterverteilern eingebaut werden müssen.
Gemäß Berechnung ergeben sich folgende Angaben (Leuchtenanzahl):
| Eisbergtunnel | |||
|---|---|---|---|
| Adaptation Nord | Adaptation Süd | Summe | |
| 43.000 lm | 27 | 29 | 56 |
Stand: 25.06.2026 9 / 81
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Technische Vorbemerkungen
| 20.000 lm | 7 | 4 | 11 |
|---|---|---|---|
| 13.000 lm | 0 | 1 | 1 |
| Wolfsbergtunnel | |||
| Adaptation Nord | Adaptation Süd | Summe | |
| 43.000 lm | 34 | 30 | 64 |
| 20.000 lm | 5 | 5 | 10 |
| 13.000 lm | 0 | 5 | 5 |
Die Berechnung des AN kann aufgrund unterschiedlicher Lichtverteilungskurven geringfügig von der Berechnung abweichen und ist auf das einzusetzende Fabrikat auszulegen.
2.1.2.2 Regelung der Einfahrtsleuchtdichte:
F(Leuchtdichte) = L -Wert x k-Wert 20
Bei einer Außenleuchtdichteüberschreitung erfolgt automatisch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf die nächste Geschwindigkeitsstufe. Daraus resultiert eine geringere Leuchtdichteanforderung im Einfahrtsbereich.
| Geschwindigkeit | Regelungsfaktoren (k-Wert) gemäß DIN | |
|---|---|---|
| Nordportal | Südportal | |
| Eisbergtunnel - 50 km/h | 2,5 % | 2,5 % |
| Wolfsbergtunnel - 50 km/h | 2,6 % | 2,5 % |
Auslegung der Durchfahrtsbeleuchtung
Für die vorgenannten Daten ergeben sich folgende Planungs- bzw. Wartungsleuchtdichten:
| Eisbergtunnel | Leuchtdichte Durchfahrt | |
|---|---|---|
| Tagstufe | Wartungswert: Planungswert: | 2,40 cd/m² 3,60 cd/m² |
| Nachtstufe | Wartungswert: Planungswert: | 0,75 cd/m² 1,13 cd/m² |
| Wolfsbergtunnel | Leuchtdichte Durchfahrt | |
| Tagstufe | Wartungswert: Planungswert: | 2,40 cd/m² 3,60 cd/m² |
| Nachtstufe | Wartungswert: Planungswert: | 0,75 cd/m² 1,13 cd/m² |
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Technische Vorbemerkungen
Der ermittelte Abstand der Tunnelleuchten für die Durchfahrtsbeleuchtung beträgt laut Planung 14,5 m. Dieser Abstand kann jedoch im Zuge der Lichtberechnung des AN abweichen. Der Berechnung wurde eine Leuchte mit 10,114 klm zu Grunde gelegt. Der Lichtstrom der zu montierenden Leuchten muss im Bereich von 9 – 12 klm liegen.
2.1.3.1 Sonstige Anforderungen Durchfahrtsbeleuchtung
- Die Durchfahrtsbeleuchtung ist mittels Dimmung stufenlos auszuführen.
- Es ist ein Leuchtensystem anzubieten, welches mittels Stromverkabelung und Datenverkabelung (z. B. A2Y(F)L…) versorgt und anzusteuern ist. Die Ansteuerung hat über die Übertragungseinheit (dezentrale Peripherie) und ohne zusätzliche externe Komponenten (Auswerte- und Verstärkereinheiten) zu erfolgen. Das Datenkabel (zur Dimmung) ist als analoger Wert anzubinden. Es sind Standardschnittstellen zu verwenden (z. B. 4-20 mA-Signale).
- Es ist ein Leuchtensystem anzubieten, wofür keine weiteren Steuerungs-Komponenten in Nischen- oder in Unterverteilern eingebaut werden müssen.
Sonstige Vorgaben zu den Leuchten
Das Leuchtenanschlussteil ist wegen der Leuchteninnenwärme geschottet vorzusehen. Ferner sind die Anschlussklemmenteile (Typ 2) sowie die von außen einzuführenden Zuleitungen brandschutztechnisch (gilt nur für die Durchfahrtsleuchte) entsprechend auszustatten.
Zu den Leuchten sind insbesondere Datenblätter mit Aussagen über die Lebensdauer, den Lichtstromabfall und das Temperaturverhalten beizufügen. Es ist generell 1 Fabrikat für jeweils alle Tunnelleuchten zu verwenden.
Lichtberechnungen
Lichtberechnungen zur Ausführung (Montage- und Werkstattplanung)
Im Rahmen der Montage- und Werkstattplanung ist eine komplette Lichtberechnung für die Durchfahrtsbeleuchtung für jeden Querschnitt sowie für die Adaptationsbeleuchtung an allen Portalen durchzuführen.
Die Lichtberechnungen sind vorab dem Auftraggeber zur Freigabe einzureichen, sodass die weiteren darauf basierenden Unterlagen entsprechend abzustimmen sind.
Die Aufstellung der detaillierten Lichtberechnungen hat mit den Daten der gewählten Leuchten nach Punktberechnungsmethode zu erfolgen:
- Rechenraster längs und quer ca. 1,0 m.
- Darstellung der Leuchtdichtewerte, Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit längs/ quer/gesamt in verschiedenen Messebenen.
- Darstellung des Kontrastgütefaktors.
- Der Abstand der Adaptationsleuchten in Tunnellängsrichtung ist vom AN so festzulegen, dass die o. g. lichttechnischen Anforderungen erfüllt werden. Bei der Berechnung der Adaptationsbeleuchtung ist insbesondere darzustellen, wie die Schaltstufen 100% -13 % erreicht werden.
- Es sind detaillierte Unterlagen zu den verwendeten Leuchten und Leuchtmitteln beizufügen.
Die Kosten für die Lichtberechnungen zur Ausführung sind in die Position Montage- und Werkstattplanung einzukalkulieren.
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Technische Vorbemerkungen
Abnahmemessung Tunnelbeleuchtungsanlage
Für die fertiggestellte Tunnelbeleuchtungsanlage muss durch den AN eine messtechnische Prüfung in den einzelnen Beleuchtungszonen (Einsichtstrecke, Übergangsstrecke, Innenstrecke) gemäß DIN 67 524, Teil 2 bzw. CIE erfolgen. Die Genauigkeit der Messgeräte ist gemäß DIN 67524, Teil 2 zu wählen. Die Messungen sind durchzuführen für die Durchfahrtsbeleuchtung Tag- und Nachtstufe je Regelquerschnitt sowie die Adaptationsbeleuchtung (für alle Stufen) an beiden Portalen.
Die Messung darf ausschließlich bei trockener Fahrbahn erfolgen.
An der Messung sind der AG und die BÜ zu beteiligen.
Bei der Abnahmemessung der Beleuchtungsanlagen sind ausführliche Messprotokolle zu erstellen. Die Auswertung dient als Nachweis der Erfüllung der Vorgabewerte. Das Messraster muss mit dem Berechnungsraster identisch sein.
Es sind nachzuweisen und zu messen:
- Leuchtdichte und Beleuchtungsstärke für Fahrbahn und Wände (Einzelwerte in allen Beleuchtungszonen) für Tag- und Nachtstufe im Regelquerschnitt sowie für alle 8 Stufen aller Adaptationsbeleuchtungen (für den 100%-Bereich)
- Lampenspannung, Umgebungstemperatur, Zustand der Oberflächen.
- Beleuchtungsstärkeverlaufsmessung über Kamerasystem der Adaptationsbeleuchtung an allen Portalen für alle 8 Stufen
- Hierzu sind zu berechnen:
- Mittlerer Gebrauchswert Leuchtdichte und Beleuchtungsstärke
- Gesamtgleichmäßigkeit, Längsgleichmäßigkeit
- Leuchtdichteumsetzungsfaktor, Kontrastgütefaktor
- Leuchtdichteverhältnis Wand zu Fahrbahn
Es sind Leuchtdichteaufnahmen mit Leuchtdichtekamera für folgende Bereiche durchzuführen:
- Adaptation aller Einfahrtsportale (im 100 % Bereich) für alle 8 Stufen
- Durchfahrtsbeleuchtung Tag für alle Regelquerschnitte
- Durchfahrtsbeleuchtung Nacht für alle Regelquerschnitte
Die Parameter (anliegende Spannung, Strom, Leistung, Dimmfaktor etc.) der jeweiligen Leuchten im gemessenen Bereich sind mit aufzunehmen.
Die Kosten für die Abnahmemessung sind in die Position Lichtmessung einzukalkulieren.
Leuchtenaufhängung
Die Leuchten sind an der Tunneldecke direkt mit Einzelbefestigungen justierbar zu montieren. Die Befestigungskonstruktion der Leuchten muss aus den in der Anforderungsklasse II zugelassenen Werkstoffen (vgl. Baubeschreibung) hergestellt werden
Großer Wert ist auf eine Konstruktion zu legen, die Betontoleranzen ausgleichen kann. Die Montage muss sehr sorgfältig mit dem entsprechenden Montagezubehör und Nivellierungseinrichtungen erfolgen.
Bezüglich Dübel und Befestigungsteilen sind die Festlegungen der Baubeschreibung zu beachten.
Im Zuge der Montage- und Werkstattplanung ist der statische Gesamtnachweis sowie eine geprüfte Statik (erfolgt durch unabhängigen Prüfer/Statiker) über die Konstruktion für die aufgeführten Lastfälle detailliert zu führen und dem AG vorzulegen.
Stand: 25.06.2026 12 / 81
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Technische Vorbemerkungen
Der Statiker der Prüfstatik hat schriftlich zu bestätigen, dass die nachfolgend aufgeführten Kriterien in der Berechnung berücksichtigt, sowie eingehalten wurden.
Folgende Belastungszustände sind für die Leuchtenaufhängung nachzuweisen:
- Eigengewicht Leuchte inkl. Befestigungskonstruktion + ZUSATZLAST
- Eigengewicht Leuchte inkl. Befestigungskonstruktion + BRANDEINWIRKUNG
- Eigengewicht Leuchte inkl. Befestigungskonstruktion + WINDBELASTUNG
Lastfall [1]: Eigengewicht + Zusatzlast:
Die Leuchtenaufhängung ist so auszulegen, dass sie z. B. montagebedingte Einwirkungen sicher tragen kann. Hierzu ist eine Zusatzlast von 0,5 kN je Leuchte zu berücksichtigen.
Des Weiteren ist die DIN EN 1090 zu berücksichtigen.
Die Auslegung erfolgt auf:
Gesamtmasse = Leuchteneigengewicht [kg] * Sicherheitsfaktor f_La + Zusatzlast [=50 kg]
mit Sicherheitsfaktor f_ =1,35 La
Lastfall [2]: Eigengewicht + Brandeinwirkung:
Sämtliche Bauteile der Kabeltrasse sind nach DIN 4102, Teil 4, Abschnitt 8 nachzuweisen. Weichen einzelne Bauteile oder Befestigungsmittel von den Anforderungen der DIN 4102 ab, so ist der Herstellernachweis über Materialprüfungen zu erbringen.
Für die Last (Masse des Bauteils) ist ein Sicherheitsfaktor f_ =1,35 anzusetzen. La
Lastfall [3]: Eigengewicht + Windbelastung:
Die Leuchtenaufhängung mit Leuchte ist gegen Druck und Sog gemäß ZTV-Ing Teil 7, Abschnitt 4 bzw. Abschnitt 1 sowie unter Berücksichtigung der DIN EN 1991 zu bemessen.
Eigengewicht = Leuchteneigengewicht [kg] * Sicherheitsfaktor f_La
mit Sicherheitsfaktor f_La = 1,35
Windbelastung = Druck und Sog [kN/m²] * Sicherheitsfaktor f_dyn
mit Sicherheitsfaktor f_dyn = 1,5
Bezüglich Dübel und Befestigungsteile sind die Festlegungen der Baubeschreibung zu beachten.
| Querschnittsfläche Tunnel | Druck und Sog |
|---|---|
| bis 43 m² | 0,8 kN/m² |
| über 50 m² | 0,5 kN/m² |
Stand: 25.06.2026 13 / 81
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Technische Vorbemerkungen
zwischen 43 m² und 50 m² Lineare Interpolation
Des Weiteren ist die DIN EN 1090 zu berücksichtigen.
Bei allen Tunnelleuchten, die an der Tunneldecke über dem Fahrraum installiert werden, sind alle verwendeten Schraubverbindungen gegen selbständiges Lösen zu sichern. Der Mehraufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Energieversorgung
Die Energieversorgung erfolgt gemäß nachfolgender Tabelle:
| E-Versorgung | Verkabelung | |
|---|---|---|
| Adaptationsbeleuchtung | Netz | aus dem BG Energiekabel halogenfrei Energiekabel ohne Funktionserhalt Steuerkabel zur Helligkeitssteuerung |
| Durchfahrtsbeleuchtung | USV | aus dem BG Energiekabel halogenfrei Energiekabel mit Funktionserhalt Steuerkabel zur Helligkeitssteuerung |
Es sind die Angaben in den entsprechenden Verkabelungsplänen zur Adaptations- und Durchfahrtsbeleuchtung sowie zu den Leuchtdichtesensoren zu berücksichtigen.
Titel 2.2 Lichtwerterfassung
An den Einfahrtsportalen wird unabhängig die L20-Leuchtdichte gemessen. Die Ansteuerung der Innenleuchtdichte der Adaptation erfolgt abhängig zur Außenleuchtdichte. Die Ansteuerung der Stufen der Tagbeleuchtung erfolgt über die Rückkopplung des Innensensors (Durchfahrt).
Alle Messsysteme sind mit komplettem Zubehör anzubieten. Die Anordnung der Leuchtdichte-Sensoren hat außerhalb der Lichtraumprofile zu erfolgen. Für die Leuchtdichtekameras sind bei der Inbetriebnahme die Korrekturfaktoren für den entsprechenden Montagestandort zu ermitteln.
Die Messwerte sind hierbei auf den Normstandort für die Leuchtdichtenmessung (Standort: Haltsichtweite vor dem Portal, Mitte der Einfahrtsspur, Höhe: 1,50m über Fahrbahn) zu kalibrieren.
Für die Umschaltung von Tag- auf Nachtbeleuchtung (oder umgekehrt) wird ein schwellwertbezogener Helligkeits-Sensor (Standort am BG des jeweiligen Tunnels) eingesetzt. Eine Hysterese ist zu berücksichtigen.
Es sind die Angaben in den entsprechenden Verkabelungsplänen zur Adaptations- und Durchfahrtsbeleuchtung sowie zu den Leuchtdichtesensoren zu berücksichtigen.
Stand: 25.06.2026 14 / 81
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Technische Vorbemerkungen
Die Inbetriebnahme der Leuchtdichtekameras hat durch einen Messtechnik-Spezialist inkl. der Ermittlung der Korrekturfaktoren (für die nicht normgerechte Montage) je Montagestandort zu erfolgen. Die Messung sowie die Korrekturfaktoren sind zu ermitteln und zu protokollieren.
Titel 2.3 Beleuchtung Vorfelder/Außenbereich
Allgemeines
Im Zuge der Sanierung sind keine Änderungen der Straßenbeleuchtungen bzw. im Außenbereich vorgesehen und dies ist nicht Teil der Ausschreibung.
Titel 2.4 Demontage Beleuchtung
Die Demontage erfolgt nach Absprache mit dem AG/BÜ.
Adaptationsbeleuchtung
Die gesamte Adaptationsbeleuchtung in der Tunnelröhre des jeweiligen Tunnels ist in den jeweiligen Bauphasen zu demontieren und zu entsorgen.
Durchfahrtsbeleuchtung
Die gesamte Durchfahrtsbeleuchtung in der Tunnelröhre des jeweiligen Tunnels, bestehend aus Tag- und Nachtleuchten, der Leuchtenaufhängungen sowie der Energieverkabelung, der Beleuchtungssteuerung muss vollständig demontiert und sachgemäß entsorgt werden. Ausbau aller Komponenten wie Sicherungsabgänge, Klemmen, Relais, Schütze etc. welche zur alten Durchfahrtsbeleuchtung gehören, ist in den jeweiligen Bauphasen zu demontieren und zu entsorgen.
Leuchtdichtekamera
Die vorhandene Messtechnik der Beleuchtung, bestehend aus den Leuchtdichtekameras, der Befestigungskonstruktionen sowie der Energieverkabelung und muss vollständig demontiert und sachgemäß entsorgt werden.
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Technische Vorbemerkungen
Teil 3 Verkehrstechnische Einrichtungen
Verkehrszeichen
Im Zuge der Sanierung bleibt die ganze Beschilderung an den beiden Portalen bestehen (siehe Lageplan).
Wechsellichtzeichen (WLZ)
Am Nord- und Südportal am jeweiligen Tunnel werden jeweils beidseitig 2-feldrige Wechsellichtzeichen (WLZ) vorgesehen. Siehe hierzu entsprechenden Lageplan.
Die Signalgeber sind mit zentraler Anordnung der LEDs im Brennpunkt des Reflektors und mit Kontrastblenden auszustatten. Der Leuchtfelddurchmesser beträgt 300 Millimeter. Die Ansteuerung der WLZ erfolgt über RiLSA-konforme LSA-Steuergeräte, die die WLZ auf Ausfall überwachen und die Rückmeldungen für die Schaltzustände generieren. Die WLZ sind vollständig auf Defekte und Ausfälle zu überwachen. Entsprechende Fehlermeldungen sind über AWAG zu melden und in der ZLT anzuzeigen.
Ansteuerung WLZ
Die Ansteuerung der Wechsellichtzeichen an den jeweiligen Tunneln erfolgt ausschließlich manuell über die Handbedienebene am Schaltschrank (Feld 4) im Betriebsgebäude. Die Handbedienebene ist über die SPS (dezentrale Peripherie) realisiert.
Siehe hierzu entsprechenden Schema Steuerung / Anlagendetail Handbedienfeld.
Demontagen Verkehrsanlagen
Nachfolgende Demontagearbeiten sind u.a. zu erbringen:
- Lichtsignalanlage an den beiden Tunnelportalen
Alle Demontagearbeiten sind fachgerecht auszuführen. Vom Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass keine Schäden oder Gefährdungen für Personen entstehen.
Dabei sind alle Einrichtungen bzw. das Abbruchmaterial durch den Auftragnehmer ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies gilt auch für die alten Wartungsflächen und alle Altfundamente. Der Entsorgungsnachweis ist dem Auftraggeber zu übergeben. Alle Oberflächen sind analog der sie umgebenden Flächen wiederherzustellen.
In die Demontagearbeiten ist insbesondere einzukalkulieren, dass:
- mit Beginn der Demontage das Zuleitungskabel abgeklemmt und gesichert wird. Danach werden alle nicht mehr benötigten Anlagenteile demontiert
- die Arbeiten nicht durchgängig ausgeführt werden können (entsprechend Baufortschritt)
- der Umfang und die Termine selbständig mit dem Auftraggeber zu koordinieren sind
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Technische Vorbemerkungen
- alle Materialien nach einem anerkannten Recyclingverfahren entsorgt werden müssen (bei SIB-Batterien, Leuchtstofflampen ist dies nachzuweisen)
- die Demontagearbeiten zum Teil im öffentlichen Verkehrsraum unter Verkehr erfolgen müssen und die Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden dürfen.
Vom Auftragnehmer ist eigenverantwortlich sicherzustellen, dass von offenliegenden Leitungsenden keine Personengefährdung ausgehen kann. Abgeschaltete Stromkreise sind nötigenfalls kurzzuschließen und gegen Wiedereinschalten zu sichern.
Die Entsorgung und der Transport von PCB-haltigen Materialien haben nachweislich nach einem anerkannten Recyclingverfahren und von einer Spezialfirma unter Einhaltung der aufgeführten Vorschriften zu erfolgen.
- Gefahrstoffverordnung
- Gefahrstoffverordnung Straße / Bahn (GGVS/E)
- Abfallgesetz
- Wasserhaushaltsgesetz
- Altölverordnung
- Herstellerrichtlinien
- sonst. gesetzliche Vorschriften/Richtlinien z. B. des TÜV, Merkblatt Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
Abhängig von der Klassifizierung nach dem PCB-Gehalt sind für sämtliche Arbeiten vor Ort (evtl. Umfüllen etc.) spezielle Ausnahmezulassungen / Wegstreckengenehmigungen einzuholen und einzukalkulieren.
Für alle Demontagen von Kabeln gilt:
Die Kabel sind aus den Leerrohren im Bankett, Kabelkanal, Hochführungen zu den Geräten, Steigetrassen mit Profilschienen, a.P.- Installation etc. zurückzuziehen und fachgerecht zu entsorgen.
Die Demontage umfasst im Weiteren:
- Das vorschriftsmäßige Außerbetriebssetzen und Sichern der Anschlüsse gegen Unfallgefahr und Wiedereinschaltung
- Die Koordination und Absprache mit dem Auftraggeber vor Abschaltung der Anlagenteile
- Demontage der Leitungen und Anlagenteile sowie deren Befestigungsmaterial in terminlicher Abstimmung mit den Folgegewerken und dem Auftraggeber
- Lagerung und Abtransport ohne Behinderung des Betriebsablaufes
- Lagerung wiederverwendbarer Teile.
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Technische Vorbemerkungen
Teil 4 Sicherheitseinrichtungen
Titel 4.1 Notrufsystem
Die bestehenden Notrufsäulen der Björn-Steiger-Stiftung an den Tunnelportalen bleiben im Bestand erhalten. Im Betriebsgebäude ist ein Anschluss zur optionalen Nachrüstung der Notrufsäule vorzusehen.
Die Energieversorgung erfolgt über die USV-Anlage mittels Anschluss an vorhandene Klemmen. Die Datenanbindung wird über eine LWL-Verbindung vom Steuerschrank hergestellt.
Für jede der beiden Tunnelportale (Nord- und Südportal) ist jeweils eine Notrufsäule vorgesehen. Die Leitungsführung (Energie- und LWL-Kabel) erfolgt vom Betriebsgebäude zu den jeweiligen Notrufsäulen.
Zu jeder Notrufsäule werden zwei separate Kabel im Stich verlegt:
- Energiekabel zur Versorgung der Säule über die USV
- LWL-Kabel zur Anbindung an die Steuerungstechnik (vom Steuerschrank)
Im Zuge der Sanierung werden Energie- und Steuerkabel über Leerrohre bis zu den Notrufsprechstellen bzw. zum nächstgelegenen Kabelzugschacht geführt. Der wasserdichte Abschluss erfolgt mittels geeigneter Schrumpfmuffen, sodass kein Wasser eindringen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass die Notrufsäulen im Zuge einer späteren Nachrüstung problemlos angeschlossen werden können.
Titel 4.2 Fluchtwegkennzeichnung
Die Verkabelung der Leuchten wird erneuert und erfolgt sternförmig über die bestehende Kabeltrasse an der Decke.
Von dort werden die Kabel des Typs N2XH E90 senkrecht an der Tunnelwand mit zugelassenen E90‑Metallschellen befestigt.
Zum Schutz gegen mechanische Beschädigungen werden die senkrecht geführten Kabel zusätzlich durch nicht brennbare Kabelkanäle geschützt. Am Übergang von der Kabeltrasse in die senkrechte Verlegung wird eine geeignete Zugentlastung vorgesehen.
Titel 4.3 Brandmeldeanlage
Vorbemerkungen
Alle Brandmeldeeinrichtungen müssen den gültigen DIN VDE Vorschriften entsprechen. Hierbei sind insbesondere die DIN EN 54 sowie die DIN 14675 und DIN VDE 0833-2 genannt. Des Weiteren müssen alle Anlagenteile gemäß den Richtlinien des VdS (Verbandes der Sachversicherer) von VdS-anerkannten Firmen und den zuständigen Behörden ausgeführt werden.
Der Nachweis der VdS-Anerkennung ist vor Montagebeginn (spätestens im Zuge der Montage- und Werkstattplanung) unaufgefordert dem AG vorzulegen. Es dürfen nur vom VdS zugelassene Brandmeldesysteme zur Ausführung kommen.
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Technische Vorbemerkungen
Alle Richtlinien der zuständigen Behörden zur Aufschaltung der Brandmeldeanlage sind in den aktuellsten Ausgaben zu beachten. Die Brandmeldeanlage mit allen Details ist im Zuge der Montage- und Werksplanung rechtzeitig vor Ausführung mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen, die Ergebnisse sind schriftlich zu protokollieren und dem AG zu übergeben.
Durch den AN sind rechtzeitig vor der Ausführung alle erforderlichen Anträge wie z. B. für die Aufschaltung der Brandmeldeanlage sowie die Beschaffung der Feuerwehrschließzylinder für den AG unterschriftsreif vorzubereiten.
Alle Aufwendungen für die Koordinierungen, Abstimmungen und Vorbereitung der Anträge sind durch den AN zu erbringen.
Es ist eine Anlage in Ring-Bus-Technik auszuführen. Jeder Melder ist mit einer entsprechenden Plakette (Melder-Nummer/ Melder- Gruppe) zu kennzeichnen. Jede Meldelinie ist mit Einzelüberwachung und Einzelerkennung vorzusehen.
Die Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB‑BMA) des Landkreises Calw, Ausgabe Januar 2025, sind zu beachten.
Überblick Anlagenumfang
4.3.2.1 Brandmeldeanlage im Betriebsgebäude
- BG: automatische Brandmelder (auch im Installationsboden, incl. Parallelanzeige)
- Hauptfluchtwege: zusätzlich Handfeuermelder (manuell)
- BG: Brandmeldezentrale
- Schnittstellen/ Übertragungskomponenten zur SPS, ZLT [und Feuerwehr]
- Verkabelung
- Schaltschränke zur Aufnahme der gesamten Brandmeldetechnik
4.3.2.1.1 Automatische Branddetektion
Betriebsgebäude: Das Betriebsgebäude ist flächendeckend (Vollschutz) mittels automatischen Multisensormeldern in Ring-Bus-Technologie zu Überwachen. Der Doppelböden ist auch automatisch zu überwachen.
Melder im Installationsboden sind mit einem roten Punkt auf der Installationsbodenplatte zu markieren.
Für die verdeckt installierten, automatischen Melder sind Parallelanzeigen an geeigneten und gut sichtbaren Stellen vorzusehen.
4.3.2.1.2 Manuelle Alarmierung
Im BG ist eine manuelle Brandalarmierung vor Ort zu ermöglichen.
4.3.2.1.3 Alarmierungseinrichtungen
Das Gebäude ist mit Warntongebern auszurüstet, die bei einem Brand im Betriebsgebäude eine normgerechte Alarmierung der anwesenden Personen ermöglicht. Die Alarmierung erfolgt hierbei kombiniert, d.h. optisch und akustisch.
Außen am Betriebsgebäude ist eine Alarm-Blitzleuchte zu installieren. Diese signalisiert den Rettungskräften bei Eintreffen vor Ort den Feuerwehranlaufpunkt und ist an einem geeigneten Ort zu montieren.
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Technische Vorbemerkungen
4.3.2.1.4 Brandmeldezentrale und Alarmweiterleitung
Die Brandmeldezentrale (BMZ) ist im BG in einem eigenen Schaltschrank zu installieren. Die BMZ muss im BG in Funktionserhalt 30 min. gekapselt sein. Dies kann z. B. durch den Einsatz eines Schrankes im Schrank erreicht werden, oder durch Ausführung des kompletten Schaltschrankes in Funktionserhalt 30 min.
Der Anmarschweg zur Brandmeldezentrale ist mit Schildern ordnungsgemäß zu kennzeichnen.
Über die zentrale Leittechnik sind alle Meldungen der Brandmeldeanlage zu erfassen und an die zuständige Stelle weiterzuleiten.
Die Schnittstelle zwischen Brandmeldeanlage und zentraler Leittechnik muss Folgendes ermöglichen:
- Auslösung BMA
- Anzeige aller Meldungen der BMA (z. B. Alarme, Voralarme, Brandorte, Lüftungsprogramme)
- Anzeige Betriebszustände der BMA
- Rücksetzung aller Meldungen und Alarme
- Nachführung von Rücksetzung der Alarme über zusätzlichen Button der Leittechnik
Im FIZ im Betriebsgebäude werden ein Feuerwehr - Bedienfeld und ein Aufnahmefach für Feuerwehrlaufkarte vorgesehen.
Auf diesem ist der überwachte Bereich das Betriebsgebäude schematisch dargestellt und die Alarme werden passend verortet optisch angezeigt.
Das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) mit den zugeordneten Freischaltelementen (FSE) und Blitzleuchten (BL) werden in der Fassade des Betriebsgebäudes installiert.
In der Wirkmatrix sind die Meldungen und Aktivitäten aufgeführt, die bei der Auslösung Brandmeldung der automatischen Brandmelder ausgeführt werden müssen. Durch den AN sind diese Vorgaben umzusetzen.
Die Brandmeldung der automatischen Brandmelder bewirkt z. B. (nachfolgend nur auszugsweise, keine vollständige Aufzählung) folgende Aktionen:
- Eine Meldung bei der Straßenmeisterei
- Auslösung des Schlüsseldepots
Die Übertragung zur zuständigen Stelle erfolgt vom Betriebsgebäude mittels Übertragungseinrichtung mit folgender Selektierung:
- Brand Betriebsgebäude
Die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt über eine Übertragungseinheit .
Die Laufkarten sind rechtzeitig mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen und nach DIN 14675 zu erarbeiten. Die Laufkarten müssen enthalten:
- Laufweg als grüne Linie markiert
- Besondere Gefahrenhinweise
- Meldeliniennummer
- Melderanzahl
- Melderarten
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Technische Vorbemerkungen
- Melderorte, besondere Hinweise
- grafische Darstellung eines aktuellen Lageplanes mit farbig angelegtem Anmarschweg
- grafische Darstellung des Meldebereiches mit farbig angelegten Melderstandorten und Meldernummerierung
Die Pläne sind laminiert mit unverlierbaren Reitern 4-fach herzustellen.
4.3.2.1.5 Verkabelung und Verlegesystem
Bei der Verkabelung sind generell die gültigen Normen sowie die Muster-Leitungsanlage-Richtlinie (MLAR) einzuhalten. Die Kabel sowie das Verlegesystem der Brandmeldeanlage müssen zusammen generell Funktionserhalt 90 min (E90) erfüllen. Es sind halogenfreie Kabel (Brandmeldekabel) gemäß VDE0815 mit rotem Außenmantel und dem Aufdruck „Brandmeldekabel“ zu verwenden.
Entsprechend den Anforderungen der ZTV-ING Teil 7 Abschnitt 4 Punkt 2.5.2, kann der linienhafte Temperaturfühler mit Elementen aus Kunststoff befestigt werden, wenn in Abständen von 10m Befestigungselemente der Anforderungsklasse II verwendet werden.
4.3.2.1.6 Sonstiges
Zur technischen Anlagenabnahme bzw. Anlagenaufschaltung durch die zuständige Feuerwehr sind mindestens die nachfolgenden Unterlagen nach DIN 14675 vorzulegen:
- Betriebsbuch und Bedienungsanleitungen
- Meldergruppen-Verzeichnis
- Montage- und Werkstattplanung nach DIN VDE 0833-2: 2000-06, 5.6 und 6.5
- Nachweis eines abgeschlossenen Instandhaltungsvertrages mit einer VdS-anerkannten Fachfirma
- Schaltpläne
- Schlüssel für nichtautomatische Melder und die Brandmeldezentrale
- „Außer-Betrieb“-Schilder für alle nichtautomatischen Melder
- Feuerwehrpläne
4.3.2.1.7 Inbetriebnahme, Technische Abnahme, Dokumentation
Die komplette Anlage muss fachgerecht in Betrieb, gemäß DIN 14675 von einem Sachverständigen bzw. wenn gefordert durch den VdS abgenommen werden und nach DIN 14675 dokumentiert sein.
Hierzu gehört eine technische Vorabnahme und Inbetriebnahme der mängelfreien Gesamtanlage mit Feuerwehr, Auftraggeber und Bauüberwachung. Außerdem ist im Rahmen der Inbetriebsetzung ein Melderprüfprotokoll mit Seriennummern zu erstellen.
Der technischen Abnahme der Brandmeldeanlage muss eine mängelfreie Inbetriebsetzung, dokumentiert in einem Inbetriebsetzungsprotokoll, und die Vorlage der kompletten Revisionsunterlagen vorangegangen sein.
Durch den AN ist ein Abnahmeprotokoll vorzubereiten und dem AG/BÜ zur Komplettierung zu übergeben, das mindestens folgende Angaben enthält:
- Art und Anzahl der aufgeschalteten Melder
- Anzahl der Meldergruppen
- Überprüfte Funktionen
- Bei der Technischen Abnahme erkannte Mängel
- Abweichungen vom Planungsauftrag
Stand: 25.06.2026 21 / 81
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Technische Vorbemerkungen
- Ersatzmaßnahmen
- Fristen für die Mängelbeseitigung
- Benennung der Verantwortlichen für die Systembetreuung und deren Erreichbarkeit
- Nachweis der Errichtung der Anlage nach geltenden Vorschriften
- Verwendete Software
- Angaben zum verwendeten Programmiergerät
Alle Protokolle sind der Dokumentation nach DIN 14657 beizulegen.
Im Rahmen der Fertigstellung sind alle für den Betrieb notwendigen Unterlagen, z. B. das Wartungsbuch, anzulegen und dem Auftraggeber zu übergeben.
Stand: 25.06.2026 22 / 81
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Technische Vorbemerkungen
Titel 4.4 Löscheinrichtungen
Handfeuerlöscher müssen geprüft und zugelassen sein, z.B. nach DIN EN 3, sowie das Zulassungskennzeichen tragen.
Die Löscheinrichtungen sind gem. ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 mit Brandschutzzeichen zu kennzeichnen. Brandschutzzeichen weisen auf Einrichtungen und Geräte hin, die für den Brandschutz von Bedeutung sind. Die Schilder sind rechteckig und von roter Grundfarbe. Der Rand ist weiß, ebenso das abgebildete Piktogramm.
Feuerlöscher im Betriebsgebäude
In den Betriebsräumen sind jeweils ein 6 kg-Handfeuerlöscher nach DIN EN 3 für die Brandklassen A, B, C sowie ein 5kg Handfeuerlöscher CO₂ mit Wandhalterungen vorzusehen. Oberhalb der CO₂-Handfeuerlöscher ist jeweils ein Hinweisschild nach VBG 125, „"Verwendung nur durch Sachkundiges Personal - CO₂-Löscher für Schaltanlagen" anzuordnen.
Die Anordnung der Löscher ist der beiliegenden Planunterlage „Betriebsgebäude Brandmeldeanlage“ zu entnehmen.
Titel 4.5 Demontage Sicherheitseinrichtungen
Brandmeldeanlage Betriebsgebäude
Die gesamte Brandmeldeanlage in dem Betriebsgebäude wie z. B. BMZ, Rauchmelder, Handfeuermelder, Feuerwehrschlüsseldepot, Feuerwehrfreischaltelement, Feuerwehr-Bedienfeld, Schlüsselrohr, Verkabelung etc. ist in den jeweiligen Bauphasen zu demontieren und zu entsorgen.
Stand: 25.06.2026 23 / 81
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Technische Vorbemerkungen
Teil 5 Stromversorgung
Energieversorgung
Elektrische Anlagen sind gem. DIN EN ISO 7010 mit Warnzeichen zu kennzeichnen. Warnzeichen weisen auf potenzielle Gefahrenstellen oder Hindernisse hin. Sie sind von dreieckiger Grundform und besitzen eine gelbe Grundfärbung sowie einen schwarzen Rand. Das Piktogramm ist ebenfalls schwarz.
Titel 5.1 Niederspannungsanlage
Technisches Konzept
Die Auslieferung muss in geprüften, anschlussfertigen Einzelfeldern bzw. Transporteinheiten erfolgen. Die Teile der Schaltanlage sind in Sockel und Schrank getrennt zu liefern und in den zur Aufstellung bestimmten Räumen zu montieren.
Schaltanlagen
Alle Schaltschränke und Verteilungen sind, soweit nicht in anderen Titeln beschrieben, in diesem Titel anzubieten. Die nachfolgenden Anforderungen gelten sinngemäß für alle Schaltanlagen und Verteiler bis 1000V. Sonderanforderungen wie Glastüren etc., werden in den LV-Positionen gesondert aufgeführt.
5.1.2.1 Aufbau der Schränke
- Die Kapselung muss Schutzgrad IP42 aufweisen. Der Innenbereich der Schränke ist in IP 20 (geöffnete Tür) auszuführen.
- Das gesamte Sammelschienensystem ist störlichtbogensicher einzubetten, so dass Prüffingersicherheit zu spannungsführenden Teilen gegeben ist.
- Die Türen müssen in Fluchtrichtung schließen.
- Bemessung der Luft- und Kriechstrecke
- Die Schließvorrichtungen der Türen sind so aufzubauen, dass ein unbeabsichtigtes Aufspringen zuverlässig verhindert ist. Gleichzeitig muss damit ein gefahrloser Druckausgleich bei Überdruck durch eventuell auftretende innere Störlichtbogen ermöglicht werden.
- Folgende Verschlüsse sind vorzusehen: Schaltschränke im Betriebsgebäude: Komfortgriff für Profilhalbzylinder, ausgerüstet mit Druckknopfeinsatz
- Die Schrankböden sind gegenüber dem Kabelkeller durch verschraubte Einlegebleche unter Beibehaltung der Schutzart zu schließen.
5.1.2.2 Optimale Personensicherheit, hohe Bedienungs- und Berührungssicherheit
Optimale Personensicherheit muss durch eine sichere Unterteilung der einzelnen Felder in Funktionsräume (Geräteraum, Kabelanschluss- und Sammelschienenraum) gegeben sein.
Stand: 25.06.2026 24 / 81
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Technische Vorbemerkungen
5.1.2.3 Langfristige Betriebssicherheit, hohe Lebensdauer, seltene Wartung
Zur flexiblen Bestückung sind standardisierte Anlagen-Komponenten einzubauen. Das geometrische Außenmaß der Geräteräume ist gleichbleibend auszuführen, damit alle Komponenten unabhängig von der Sammelschienenlage und der Einbautechnik integriert werden können.
Grundsätzlich muss die Anlage durch neu hinzukommende Felder jederzeit erweiterbar sein, ohne dass Modifikationen an den bestehenden Feldern vorgenommen werden müssen.
Werden durch die eingebauten Geräte hohe Temperaturen erzeugt, so ist eine Schaltschranklüftung einzubauen. Die Notwendigkeit der Schaltschranklüfter (Ansteuerung über einstellbare Thermostate) sind für den jeweiligen Schaltschrank mit dem AG abzustimmen.
5.1.2.4 Beschreibung der Schaltfelder
Das Gerüst, die tragende Konstruktion des Feldes, muss aus stabilen Stahlblechprofilen mit einer Mindeststärke von mindestens 1,5 mm bestehen. Die gesamte Gerüstkonstruktion ist in wartungsfreier Verbindungstechnik auszuführen.
Zur einfachen Montage der horizontalen Sammelschienen müssen die entsprechenden Gerüst- und Verkleidungsteile abnehmbar ausgeführt sein.
Der Öffnungswinkel der vorderseitig angebrachten Türen muss mind. 100° betragen.
Die seitlichen Trennwände der Schränke zur Abtrennung der einzelnen Felder sind in einem Stück auszuführen und mit Querleisten zu verbinden.
Zwischen allen Schaltfeldern sind Trennwände einzubauen. Die Endfelder müssen mit aufgesetzten Seitenverkleidungen ausgeführt werden. Bei Eckaufstellung der Schaltfelder sind Abdeckbleche für die Ecken anzubauen. Die Trennwände, Seitenverkleidungen sowie die Eck-Abdeckbleche sind in die Einheitspreise der Schaltfelder einzukalkulieren.
Messinstrumente, Schalterantriebe und Meldeleuchten sind in die Fronttüren einzubauen.
Alle Felder müssen geeignet sein für:
- freie Aufstellung im Raum
- Wandaufstellung
- Rücken an Rücken Aufstellung
5.1.2.5 Oberflächenbehandlung
Sämtliche zu lackierenden Metallteile und Schaltschränke sind wie folgt zu behandeln:
- Dreifachbehandlung (Phosphatierung, Elektrophorese-Grundlegierung und Struktur-Pulverbeschichtung)
- Die Beschichtung muss beständig sein gegen:
- Mineralöle
- Schmierstoffe
- Bearbeitungsemulsionen
- Lösungsmittel (kurzzeitig z. B. zur Reinigung)
- Schwache Säuren und Basen.
Stand: 25.06.2026 25 / 81
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Technische Vorbemerkungen
- Folgende Schichtstärken sind gefordert:
- Grundierung ca. 20 µm
- Decklackierung ca. 80 µm
Den Farbton der Decklackierung nach RAL genehmigt der AG auf Antrag des AN vor Ausführungsbeginn.
5.1.2.6 Feldabmessungen
Die Feldabmessungen sind in Abstimmung mit dem AG zu wählen:
Abmessung pro Feld:
- Höhe: 2200 mm (ohne Sockel)
- Breite: 600, 800, 1000 mm
- Tiefe: 600, 800; 1000 mm
5.1.2.7 Verdrahtung
Die Schaltanlage muss komplett werkstattmäßig verdrahtet sein. Als Kabeltyp, auch für feindrähtige Leiter, muss ein H05V-U bzw. H05V-K Kabel mit einem Mindestquerschnitt von 1,0 mm² eingesetzt werden. Der Anschluss direkt an den Geräten ist für von außen kommende Hauptleitungen zulässig, sonst über Klemmen. In den Verteilungen sind keine Kabelbinder zu verwenden.
Schwachstromkabel sind getrennt von Niederspannungskabeln im Schaltschrank zu führen.
Für die Steuerleitungen sind Reihenklemmen mit Querverbindungsmöglichkeiten, kombiniert mit Neutralleitertrennklemmen und Schutzleiteranschlussklemmen zu verwenden.
Die Aderfarben der Schaltschrankverdrahtung für Haupt- und Steuerstromkreise sind nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113) auszuführen.
Verdrahtungsfarben:
- Außenleiter L1-L3: SCHWARZ
- Nullleiter: HELLBLAU
- Schutzleiter: GRÜN/GELB
- 230V AC Steuerspg.: ROT
- 24V DC Steuerspg: BLAU
- Wanderleitungen: BRAUN
- Messleitungen: WEISS
- Potenzialfreie Kontakte: ORANGE
- Fremdspannung: ORANGE
Sämtliche Drähte, Adern etc. von ankommenden und abgehenden Kabel und Leitungen in den Schaltschränken sowie schaltschrankinterne Verdrahtungen sind auf bezeichnete Klemmen aufzulegen. Reservedrähte, Adern etc. sind in den Stromlaufplänen aufzuführen und zu bezeichnen. Dosenklemmen, Steckklemmen, Lüsterklemmen und dergleichen sind nicht zugelassen.
Stand: 25.06.2026 26 / 81
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Technische Vorbemerkungen
5.1.2.8 Beschriftung
Die Schaltfelder sind fortlaufend zu nummerieren und ihrer Funktion entsprechend dauerhaft und deutlich zu beschriften. Die Nummerierung / Kennzeichnung erfolgt auf den jeweiligen Türen oben links. Die gewählte Nummerierung/Kennzeichnung muss analog in allen Montage- und Bestandsunterlagen sowie eventuellen Betriebshandbüchern und Bedienungsanweisungen verwendet werden.
Es sind Beschriftungsleisten aus Klarsicht-Schutzfolie bzw. gravierte Resopalschilder in den Abmessungen vorzusehen:
- Breite: 600 / 800 mm
- Höhe: 30 mm
- Stärke: 0.8 mm
Die genaue Beschriftung aller Felder müssen frühzeitig, mittels Vorschläge des AN im Zuge der Montage- und Werkstattplanung, mit dem AG abgestimmt werden. Sämtliche Geräte und Klemmen sind mit den Bezeichnungen der Schaltpläne zu kennzeichnen.
Die Türen müssen generell für die Aufnahme von Blindschaltbildern geeignet sein. In jedem Schaltschrank ist eine Plantasche aus Kunststoff zur Aufnahme der Dokumentation vorzusehen.
In allen Schaltschränken, Unterverteilungen, Anschlusskästen und an allen Endgeräten sind sämtliche Kabel mit maschinell bedruckten Kunststoffschildern zu beschriften. Die Ausführung der Beschriftungstexte muss, mittels Vorschläge des AN im Zuge der Montage- und Werkstattplanung rechtzeitig mit dem AG abgestimmt werden.
5.1.2.9 Einbautechniken
Alle Schaltfelder müssen für Festeinbautechnik geeignet sein.
5.1.2.10 Beschreibung der Funktionsräume
Ein Schaltfeld muss in folgende Funktionsräume unterteilbar sein:
- Sammelschienenraum
- Geräteraum
- Kabel- und Schienenanschlussraum
- Hilfs- und Messgeräteraum
Es muss die Möglichkeit bestehen, die Funktionsräume eines Feldes bedarfsgerecht zu unterteilen, wobei die Feldschienen und Geräteanschlussstellen gegenüber den übrigen Anlagenkomponenten mittels Berührungsschutz abgetrennt werden müssen. Durch Einsatz von Additivbausteinen muss eine Unterteilung der Funktionsräume bis hin zur Fachbildung realisierbar sein. Dieser modulare Aufbau (Modul-Technik) muss eine beliebige Kombination der verschiedenen Funktionsbaugruppen ermöglichen.
Die Feldschienen sind für vielfältige Anschlussmöglichkeiten in den verschiedensten Anschlusstechniken für Kabel, Leitungen und Schienen zu dimensionieren. Alle Anschlüsse müssen dennoch von vorn sichtbar und leicht zu prüfen sein.
5.1.2.11 Aufbau Sammelschienenraum
Das gesamte Sammelschienensystem ist als 5-Leitersystem nach DIN VDE 0100 Teil 410 horizontal oder vertikal aufzubauen.
Die Außenleiter sind je nach Bedarf im Feld oben oder hinten einzubringen, der Schutz- und Neutralleiter (PE+N) muss separat von den Außenleitern verlegt werden.
Stand: 25.06.2026 27 / 81
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Technische Vorbemerkungen
In jedem Feld sind die Sammelschienen mit Klebeband nach DIN 40705 wie folgt zu kennzeichnen:
- Außenleiter: L1, L2, L3
- PE-Leiter: grün/gelb
- N-Leiter: N
Aufgrund der Einbringungsverhältnisse der Schaltanlage "vor Ort" müssen die Verschraubungen an den Trennstellen leicht zugänglich sein und damit das Verbinden der Sammelschienenstöße erleichtern.
5.1.2.12 Aufbau Geräteraum
Die einzusetzenden Schaltgeräte dürfen die geometrischen Abmessungen des Geräteraumes nicht überschreiten. Alle Funktionseinheiten müssen unabhängig von Sammelschienenlage und Einbautechnik im Geräteraum integriert werden können, auch bei Komponenten unterschiedlicher Einbautechnik. Bei der gemeinsamen Versorgung mit USV- und Netz-Spannung ist auf die Trennung der Systeme zu achten.
5.1.2.13 Aufbau Kabelanschlussraum
Bei Festeinbautechnik muss der Kabelanschluss vorderseitig direkt am Gerät erfolgen. Alle Kabel sind mit Schellen zu befestigen. Für das Anschellen der Kabel sind Kabeltrageisen mit Gegenwannen vorzusehen. Mit einer Schelle dürfen max. 5 Kabel befestigt werden. Kabelbinder zur Befestigung sind nicht gestattet.
Der Kabelanschlussraum darf eine Mindestbreite von 200 mm nicht unterschreiten.
5.1.2.14 Platzreserven
In allen Anlageteilen ist eine Platzreserve von mind. 15% für Nachrüstungen vorzuhalten.
5.1.2.15 Reihen- und Anschlussklemmen
In den Schaltanlagen und Verteilern sind alle notwendigen Reihen- und Anschlussklemmen einzukalkulieren. Dies gilt für alle Schaltanlagen und Verteiler im gesamten Leistungsverzeichnis.
5.1.2.16 Montage- und Werkstattplanung
Im Zuge der Montage- und Werkstattplanung ist für jeden Schaltschrank die Außenansicht, Innenansicht sowie der zugehörige Stromlaufplan mit Stückliste und Zuordnung zum Einbauort im Schaltschrank einzureichen.
5.1.2.17 Werksabnahme
Jeder Schaltschrank muss im Werk des AN geprüft werden, bevor dieser zur Baustelle ausgeliefert wird. Dem AG sowie der BÜ ist ein entsprechendes Prüfprotokoll vor der Auslieferung zu übergeben. Der AG sowie die BÜ sieht eine Vorabnahme im Werk des AN aller Schaltschränke vor. Die Schränke sind für die Vorabnahme entsprechend vorzubereiten und provisorisch miteinander zu verbinden. Sämtliche Steuerungen und Fehlermeldungen werden zur Vorabnahme simuliert und geprüft. Erst nach erfolgreicher Abnahme sind die Schränke auf die Baustelle auszuliefern. Sämtliche hierfür entstehenden Kosten und Aufwendungen für An- und Abfahrten sowie Übernachtungen und Nebenkosten des AG / BÜ sind in die Einheitspreise der LV-Position „Werksabnahme NSHV“ einzukalkulieren. Da die Schaltschränke zeitlich versetzt produziert werden, sind mehrere Termine für die Werksabnahmen mit dem AG / BÜ zu koordinieren und abzustimmen.
Stand: 25.06.2026 28 / 81
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Technische Vorbemerkungen
5.1.2.18 FI/LS-Schalter - Fehlerstrom und Leitungsschutzschalter
Durch den Auftragnehmer sind die richtigen FI/LS-Schalter (Typ A pulsstromsensitiv oder Typ B Allstromsensitiv) in der Werks- und Montageplanung der entsprechenden Nutzung und Betriebsmitteln zuzuordnen.
Typ A pulsstromsensitiv:
Für das Abschalten von sinusförmigen Wechselfehlerströmen und pulsierenden Gleichfehlerströmen, die plötzlich auftreten oder langsam ansteigen. (Anwendung bei haushaltsüblichen Anwendungen mit ausreichenden Schutz vor Stromunfällen und erfassen der meist üblicherweise auftretenden Fehlerströme).
Stand: 25.06.2026 29 / 81
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Technische Vorbemerkungen
Typ B Allstromsensitiv:
Einsatz in Wechselstromanlagen mit 50 Hz in Kombination mit elektronischen Betriebsmitteln wie Frequenzumrichtern, unterbrechungsfreien Stromversorgungen (USV), PV-Wechselrichter und Schaltnetzteilen etc.
- bei sinusförmigen Wechselströmen bis 1 000 Hz
- bei Wechselfehlerströmen, die einem glatten Gleichfehlerstrom überlagert sind
- bei pulsierenden Gleichfehlerströmen, die einem glatten Gleichfehlerstrom überlagert sind;
- bei pulsierenden gleichgerichteten Gleichfehlerströmen aus zwei oder mehreren Außenleitern;
- bei glatten Gleichfehlerströmen, plötzlich auftretend oder langsam ansteigend und unabhängig von der Polarität.
5.1.2.19 Umschaltung USV-Netz auf Normalnetz
Bei Ausfall oder Störung der USV-Anlage(n), wodurch ein sicherer Betrieb der USV-Verbraucher nicht mehr gewährleistet ist, ist eine automatische Umschaltung durch die Steuerung vorzusehen. Für die Umschaltung vom USV-Netz der USV-Anlage auf das Normalnetz müssen die nachfolgenden Meldungen durch die Steuerung gleichzeitig erfasst werden:
- Ausfall / Störung USV-Anlage (hierbei muss sichergestellt sein, dass der USV-Anlagenbetrieb ausgefallen ist)
- Auslösung der Unterspannungsüberwachung in der Einspeisung (USV-Hauptverteilung)
- Keine Auslösemeldung der USV-Abgangsschalter in der USV-Hauptverteilung (Hilfsschalterblock für Meldung Ein/Aus/Ausgelöst)
Die Umschaltzeit zwischen den Netzen ist in der Zentralen Leittechnik mit einem parametrierbaren Zeitversatz einstellbar auszuführen.
Die Leistungsabgangsschalter zur USV-Anlage und vom Umgehungsschalter in der Niederspannungshauptverteilung sind mit einer mechanischen Verriegelungsschaltung auszustatten. Die Verriegelungsschaltung muss verhindern, dass der Abgangsschalter USV- Anlage und der Umgehungsschalter gleichzeitig eingeschaltet werden können. Der Leistungsschalter vom Abgang USV-Anlage in der Niederspannungshauptverteilung muss zuerst abgeschaltet werden, bevor der Leistungsschalter Umgehungsschalter eingeschaltet werden kann. Beim Zurückschalten auf das USV-Netz gilt ebenfalls, erst den Umgehungsschalter öffnen bevor der Abgangsschalter USV-Anlage geschlossen werden kann. Zusätzlich ist eine Mitnahmeschaltung zwischen den beiden Abgangsschaltern der Niederspannungshauptverteilung und der beiden Einspeiseschalter der USV-Hauptverteilung vorzusehen, da die Abgangs- und Einspeiseschalter gleichzeitig öffnen und schließen müssen, um bei der Einspeisung Externer Bypass keine rückwärtige Einspeisung in die USV-Anlage zu erhalten.
5.1.2.20 Redundante Energieversorgung
Um das Risiko bei einem Ausfall der USV-Anlage und somit den Ausfall von sicherheitstechnischen Anlagenteilen zu minimieren, sind in diversen Unterverteilungen im Betriebsgebäude ein USV-Netz sowie ein Normalnetz vorzusehen.
Sämtliche Rechnersysteme wie Server, Client-Rechner, Switche, Bedienstationen, Zentralentechnik welche mit redundanten Netzgeräten ausgestattet sind, müssen mit einem USV- und einem Netzanschluss versorgt werden. Die Primärschaltregler mit Redundanzmodul, welche aus zwei Netzen versorgt werden können, sind ebenfalls redundant aus dem USV- und Normalnetz zu versorgen. Siehe hierzu die Pläne „Schema NSHV-Verteilung, USV-Verteilung“.
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Technische Vorbemerkungen
Titel 5.2 USV-Anlage
Die nachstehend beschriebene modulare statische USV-Anlage (im folgenden Text USV genannt) für den Dauerbetrieb nach DIN VDE 0558 dient zur unterbrechungsfreien Stromversorgung verschiedener, nachgeschalteter kritischer Verbraucher. Die USV- Anlage hat die Aufgabe, die angeschlossenen Verbraucher sowohl bei Störungen und Unregelmäßigkeiten des öffentlichen Stromversorgungsnetzes, als auch bei Netz unterbrechungsfrei mit Energie zu versorgen. Dabei stehen drei Betriebsarten zur Verfügung:
- Online
- statischer Bypass
- Service Bypass
Vorbemerkungen
Zum Erzielen einer größtmöglichen Versorgungssicherheit für die angeschlossenen Betriebsmittel werden nur Anlagen nach dem Dauerwandlerprinzip zugelassen. Eine deutliche Verbesserung der Spannungs- und Frequenzqualität wird durch den Online (Doppelwandler) Betriebsmodus erreicht.
Auf die Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Eigenschaften wird besonderen Wert gelegt.
Das System ist gemäß IEC 62040-3 USV Klasse: VFI SS 111 (voltage und frequency independent from main supply) auszuführen, bei dem durch stetige Doppelwandlung von Spannung, Strom und Frequenz, die zu schützenden Betriebsmittel absolut unterbrechungsfrei versorgt werden.
Diese USV basiert auf der IGBT-Technologie im Gleich- und Wechselrichter (isolierter Gate bipolarer Transformator / Insulated Gate Bipolar Transistor), die Anwendungen mit einem besonders hohen Crestfaktor ermöglichen.
Bei vorhandener Netzspannung werden die Betriebsmittel ständig über den Gleich- und Wechselrichter versorgt. Gleichzeitig müssen die Akkumulatorenbatterien temperaturabhängig mit rippelfreier Ladespannung (Erhaltungsladung) versorgt werden, damit bei Netzausfall die volle Batteriekapazität zur Verfügung steht.
Bei einem Netzausfall erfolgt die Energieversorgung für den Wechselrichter unterbrechungsfrei innerhalb der vorgegebenen Überbrückungszeit aus den Batterien. Dieser Zustand bleibt für die Zeit bis das öffentliche Netz oder die USV wieder mit Spannung versorgt.
Das Batterieladegerät muss die Batterien automatisch in einer angemessenen Zeit wieder aufladen um, einen Sicheren Betrieb bei erneutem Netzausfall zu gewährleisten. Der Wechselrichter erzeugt aus der Gleichspannung eine stabilisierte Wechselspannung mit konstanter Frequenz. Netzstörungen dürfen sich auf die Wechselrichterausgangsspannung nicht auswirken, selbst ein Totalausfall des Netzes muss ohne Einfluss auf die angeschlossene Last bleiben.
Im Falle einer Überlast auf der Betriebsmittelseite oder bei geräteinternen Störungen schaltet der elektronische Bypass (EBP) die Betriebsmittel unterbrechungsfrei auf das Normalnetz um. Die Rückschaltung der Betriebsmittel vom Netz auf den Wechselrichter erfolgt ebenfalls automatisch und unterbrechungsfrei, sobald die Überlast beseitigt ist.
Das USV-System verfügt über integrierte Schalter für Hauptnetz, Hilfsnetz und Ausgangs-Bus zwecks Gewährleistung einer kompletten elektrischen Trennung. Ebenfalls integriert ist ein interner Schalter für den manuellen Bypass. Die Leistungsmodule sind
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Technische Vorbemerkungen
komplett unabhängig zur Vermeidung eines Single Point of Failure. Die verteilte Parallelsteuerung realisiert eine selektive Modulabschaltung mit galvanischer Trennung.
Eine Alterungsreserve für eine Autonomiezeit von 60 Minuten am Ende der Brauchbarkeitsdauer des Batteriesystems ist mit einzukalkulieren (rechnerischer Nachweise der Batterieanlage inkl. Alterungsfaktor ist in der Montageplanung als Anlage beilegen).
Die USV-Anlage muss vom TÜV getestet sein und ein entsprechendes Zertifikat in der Montageplanung als Anlage beizulegen, die Kundendienststandorte sind ebenfalls nach Aufforderung vorzulegen.
Die Versorgung mit Original-Ersatzteilen des Herstellers muss sichergestellt sein.
Aktive Überwachung
Das System misst die Akkumulatoren konstant und protokolliert die Daten in den internen Flash-ROM-Speicher. Der Trend der Impedanz, der Spannung und der Temperatur wird überwacht.
Beim Über- oder Unterschreiten definierter Schwellenwerte, startet der flexibel konfigurierbare Event Manager Gegenaktionen oder versendet Warnungen. Durch diesen konstanten Mess- und Überwachungsvorgang, erhält der Anwender frühe Warnungen und kann präventive Aktionen einleiten.
Analyse, Alarmweiterleitung und Speicherung der Daten
Alle Daten und Informationen der Module werden in der zentralen Steuereinheit (Webmanager) ausgewertet und gespeichert. Der Webmanager kann bis zu 256 Akkumulator Module in bis zu 10 parallelen Strängen steuern und verwalten. Der aktuelle Status der Akkumulatoren und der USV, wird via Web-Browser dargestellt. Alarmmeldungen über pot. freie Kontakte sind ebenfalls vorzusehen.
Der Webmanager verfügt über Schnittstellen, um einen Fernzugriff auf die gespeicherten Daten zu ermöglichen und um Alarmnachrichten (Netzwerknachricht, Modem, Email, SMS, SNMP, MODBUS und optional PROFIBUS und LONBUS) zu versenden.
Technische Mindestanforderungen
5.2.4.1 Allgemeine Leistungsdaten
Ausgangsleistung
- Das System muss gemäß EN62040-3 in der Lage sein,einen Leistungsfaktor = 1 (kW = kVA) bei bis zu 40 ° C ohne Leistungseinbußen zu liefern.
Die folgende Leistung muss von einer unabhängigen, akkreditierten Stelle zertifiziert werden:
- gemäß EN62040-1
- Emissionen nach EN62040-2. Klasse C2
- Störfestigkeit nach EN62040-2 Klasse C2 und C3
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Technische Vorbemerkungen
Die Leistungsmodule sind redundant über Kabel oder Stromschienen zu versorgen. Eine einfache nicht redundante Versorgung über Kabel oder Stromschienen ist nicht zulässig. Die Steckkontakte der Leistungsmodule sind fehlerredundant, bei einem Fehler an den Steckkontakten der Leistungsmodule darf es nicht zum Totalausfall des Gesamtsystems kommen.
Titel 5.3 Brandschutz
Verschlossene Brandschottungen im Betriebsgebäude innerhalb vom Installationsboden sind vor den Kabelzugarbeiten fachgerecht zu öffnen.
Alle Durchbrüche im Betriebsgebäude sowie in den Betriebsräumen sind nach Verlegung sämtlicher Elektroleitungen und Kabel mit Brandschottungen nach DIN 4102-12 mit mindestens 90 Minuten zu verschließen.
Durchbrüche im Tunnel mit und ohne Leitungen, mit Kabeln belegte oder nicht belegte Kabelrohre und andere vergleichbare Öffnungen in Decken, Wänden usw. müssen mit Brandschottungen gegen das Durchschlagen von Bränden und das Durchströmen von Gasen abgedämmt werden. Die Feuerwiderstandsdauer dieser Brandschottungen muss nach ZTV-ING Teil 7, Abschnitt 10 sowie unter Berücksichtigung der DIN 4102-12 mindestens 90 Minuten betragen. Die Prüfzeugnisse einer amtlichen Materialprüfanstalt für Brandprüfung sind auf Verlangen vorzulegen.
Das Verschließen der Wand- und Deckenaussparungen im Tunnel mit Brandschutzplatten (Mineralwollplatte) und Brandschutzbeschichtung, ist eine abweichende Einbauweise zur Zulassung, wenn diese nur mit einer Plattenstärke erfolgt (Rauchgasdichtigkeit wird mit der zweiten Platte inkl. Beschichtung gewährleistet). Der abweichende Einbau zur Zulassung ist vor Montage mit dem Auftraggeber und dem zuständigen Sachverständigen vom Auftragnehmer zu klären und zu dokumentieren.
Die Brandschottungen im Tunnel an der Wand bzw. an der Decke sind abschließend nach Einbau mit Blechverwahrung aus Edelstahl abzudecken.
Die Durchführungen/Aussparungen/Bauteilöffnungen etc. dürfen nur zu maximal 60% mit Kabeln, Leitungen und Rohren belegt werden (Faustformel 60/40-Regel). Hierzu sind ergänzend die jeweiligen allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) oder das allgemein bauaufsichtlichem Prüfzeugnis einer MPA (Material Prüfanstalt) des entsprechenden Brandschotts zu berücksichtigen und anzuwenden.
Der Auftragnehmer der Abschottungen muss die Übereinstimmungserklärungen je Brandschotttyp ausstellen und der Dokumentation beilegen. Abschließend ist ein schriftlicher Hinweis vom Auftragnehmer zum Auftraggeber erforderlich, in dem erklärt wird, dass die Abschottungen immer in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden müssen.
In den Prüfzeugnissen und Bauartgenehmigungen sind Mindestabstände zwischen den Belegungskomponenten (Kabel, Rohre) untereinander und zur Bauteillaibung bzw. weiteren Aussparungen mit Brandschottungen definiert, welche eingehalten werden müssen (Faustformel bei Kombischott mit Kabel- und Leitungsbündel Ø ≤ 100 mm sowie Rohre sind ≥ 50 mm).
Im Betriebsgebäude sind Wandaussparungen mit Kabeln und Rohren mit Brandschutzsteinen zu verschließen, wenn die Wandaussparung nicht beidseitig zum Verschließen zugänglich ist.
Für alle Brandschottungen in Betriebsräumen, Fluchtwegen und im Tunnel gilt: Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Schottungsmaterials bzw. der Schottungssysteme durch das Deutsche Institut für Bautechnik muss vorliegen. Das Brandschottmaterial muss frei von Asbest-, Phenol- oder Halogenbestandteilen sein. Entsprechende Nachweise sind vor Einbau vorzulegen.
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Technische Vorbemerkungen
Folgende wichtige Informationen müssen durch ein Kennzeichnungsschild am Schott verbindlich dokumentiert werden:
- Name des Herstellers der Abschottung
- Genaue Bezeichnung der Abschottung (des Systems)
- Zulassungsnummer
- Herstellungsjahr
- Feuerwiderstandsdauer 30, 60 oder 90 Minuten und Symbol (zum Beispiel F, R, S oder nach EN 13501 EI, REI etc.)
- Schottnummer
Der Einbau von Abschottungen, welche aus unterschiedlichen (nicht miteinander geprüften) Produkten kombiniert werden, ist nicht zulässig.
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Technische Vorbemerkungen
Titel 5.4 Kabelzugschächte
Kabelschächte im Tunnelvorfeld
Die Leerrohrtrassen und Kabelzugschächte im Tunnelvorfeld sind bauseitig vorhanden. Durch den AN sind sämtliche Kabelzugschächte im Tunnelvorfeld zu öffnen. Der Schachtdeckel ist seitlich neben dem geöffneten Schacht zwischenzulagern. Alle geöffneten Kabelzugschächte sind ausreichend mit Warnbarken zu kennzeichnen. Der geöffnete Schacht ist mit einer stabilen Abdeckung (Belastung mind. 200 kg) zu sichern. Außerhalb der Arbeitszeit sind diese Kabelzugschächte zu verschließen, da sich diese im Bereich des öffentlichen Verkehrs befinden. Die aus dem Arbeitsablauf des AN heraus erforderlichen mehrfachen Öffnungen und Verschließungen der Kabelzugschächte während der Bauzeit werden nicht vergütet. Der AN ist für das Öffnen und Schließen der Schachtdeckel über die gesamte Bauzeit selbst verantwortlich und hat entsprechendes Gerät und Werkzeug vorzuhalten.
Um Eindringen von Sand und sonstigen Sedimenten zu verhindern, sind sämtliche Leerrohrenden mit Kabelbelegung im Schacht mit Steinwolle zu verschließen. Leerrohrenden ohne Kabelbelegung sind mit Endkappen zu verschließen. Die Kabelzugschächte sind vor der Abnahme komplett zu reinigen Das Verschließen der Kabelzugschächte erfolgt erst nach der Abnahme durch die BÜ.
Folgende Abnahmen sind vorgesehen:
- Abnahme vor dem Verschließen zur Überprüfung der Reinigung des Schachtes und der Verschließung aller Leerrohre mit Steinwolle und Endkappen
- Abnahme des verschlossenen Schachtes
Bevor die Kabelschächte im Vorfelds verschlossen werden, sind von jedem Schacht aussagekräftige Fotoaufnahmen anzufertigen. Die Dateinamen müssen identisch zur Schachtbenennung sein.
Kabelschächte im Tunnel
Die Leerrohrtrassen und Kabelzugschächte im Tunnel sind bauseitig vorhanden. Durch den AN sind sämtliche Kabelzugschächte im Tunnel zu öffnen. Der Schachtdeckel ist seitlich neben dem geöffneten Schacht zwischenzulagern. Alle geöffneten Kabelzugschächte sind ausreichend mit Warnbarken bzw. Warnkegeln zu kennzeichnen. Der geöffnete Schacht ist mit einer stabilen Abdeckung (Belastung mind. 200 kg) zu sichern. Die aus dem Arbeitsablauf des AN heraus erforderlichen zusätzlichen Öffnungen und Verschließungen der Kabelschächte während der Bauzeit werden nicht vergütet. Der AN ist für das Öffnen und Schließen der Schachtdeckel über die gesamte Bauzeit selbst verantwortlich und hat entsprechendes Gerät und Werkzeug vorzuhalten.
Bevor die Kabelschächte im Tunnel verschlossen werden, sind von jedem Schacht aussagekräftige Fotoaufnahmen anzufertigen. Die Dateinamen müssen identisch zur Schachtbenennung sein.
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Technische Vorbemerkungen
Titel 5.5 Demontage Energieversorgung
Niederspannungsablage
Im Betriebsgebäude des jeweiligen Tunnels sind die alten Verteilungen je nach Baufortschritt und Bauphase zu demontieren und zu entsorgen, dies darf jedoch nur in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
USV-Anlage
Im Betriebsgebäude des jeweiligen Tunnels ist die USV-Anlage je nach Baufortschritt und Bauphase zu demontieren und zu entsorgen, dies darf jedoch nur in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen.
Die Batterieanlage inkl. der Batteriekreistrenner und der Verkabelung bis zur USV-Anlage ist zu demontiert.
Brandschutz
In dem Betriebsgebäude sind die Brandschottungen als Weichschott je nach Baufortschritt und Bauphase zu demontieren und zu entsorgen.
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Technische Vorbemerkungen
Kabeltragsysteme, Verkabelung
Titel 5.6 Kabeltragsysteme
Allgemein
Hinweis zur Kalkulation:
Alle einzusetzenden Kabeltragsysteme müssen entsprechend der DIN EN 61537 geprüft sein. Die Tragfähigkeit der Systeme bezogen auf die Stützabstände, verbunden mit der Durchbiegung im jeweiligen Lastfall ist nachzuweisen.
Im Betriebsgebäude sind die Kabeltrassen aus feuerverzinktem Stahlblech auszuführen. Die Feuerverzinkung muss der Norm DIN EN ISO 1461 (tauchfeuerverzinkt) entsprechen. Sie muss für den Einsatz in der Korrosivitätskategorie C4 (lange Schutzdauer in Industrieluft) und C5 (lange Schutzdauer in aggressiver Industrieluft)geeignet sein. Die Verzinkung darf das Gewinde nicht beeinträchtigen. Um eine eventuelle Kontaktkorrosion zwischen den unterschiedlichen Metallpaarungen zu vermeiden gilt:
- Die feuerverzinkte umgebende Oberfläche muss deutlich größer sein, als die Kontaktfläche des nichtrostenden Edelstahles.
- Ungünstige Flächenverhältnisse hingegen sollten vermieden werden bzw. die verschiedenen Materialien durch isolierende Zwischenschichten (z. B. Unterlegscheiben aus Kunststoff) voneinander getrennt werden.
- Stahlbauteil mit Korrosionsschutz durch Feuerverzinken (Stückverzinken) gemäß DIN EN ISO 1461: 2009-10. 2.
- Für tragende feuerverzinkte Metall- und Stahlbauteile im bauaufsichtlich geregelten Bereich ist die DASt-Richtlinie 022 “Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen“ zusätzlich anzuwenden.
- Die gesamte Konstruktion ist feuerverzinkungsgerecht zu konstruieren und zu fertigen.
- Alle Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) feuerverzinkt gemäß DIN EN ISO 10684: 2004.
Kabeltrassen im Tunnel sind aus Edelstahl Anforderungsklasse I auszuführen.
Bei den Kabelrinnen/Gitterinnen für den Tunnel mit Funktionserhalt handelt es sich um kabelspezifische Tragsysteme, die in Anlehnung an die DIN 4102 Teil 12 (Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen; Anforderungen und Prüfungen) geprüft sein müssen. Da hier von den normativ beschriebenen Systemen abgewichen wird, ist der Nachweis immer mit den zu verlegenden Kabeln zu erbringen.
Je nach Anhäufung von Anzahl und Gewicht sind Kabelleitern, Kabelrinnen, Kabelkanäle oder Installationsrohre zu verwenden. Bei senkrecht verlaufenden Installationswege sind Steigetrassen bzw. Steigeleitern oder C-Profilschienen mit entsprechendem Kabelbefestigungsmaterial vorzusehen. Bei der Bemessung der Kabelwege ist mind. eine 20%ige Platzreserve vorzusehen.
Bei Leitungsausführungen aus Kabelrinnen und Kabelleitern sind Zugentlastungen und aus Rohren sind Rohrendtüllen zu verwenden. Schnittstellen sind zu entgraten. An Gelenkstücken und Enden sind Kabelschutzbleche anzubringen.
Alle metallischen Kabelwege sind miteinander zu verbinden und in den Potenzialausgleich einzubeziehen.
Für Kabelwege im Tunnel und im Betriebsräumen dürfen nur die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Werkstoffe verwendet werden. Trennstellen sind zu behandeln, aber nach Möglichkeit zu vermeiden.
Auf eine ausreichende Wärmeabfuhr ist bei der Auswahl der Kabeltragsysteme zu achten.
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Technische Vorbemerkungen
Sämtliche Kabeltragsysteme wie Kabelrinnen, Kabelleitern, Kabelkanäle, Installationsrohre, etc. die durch Brandschotte führen, sind zu unterbrechen.
Bei größeren Befestigungsabständen sind Weitspannpritschen oder entsprechende Traversen zu montieren. Die Belastungsfähigkeit (Durchbiegung max. 2 mm) ist im Bedarfsfall nachzuweisen.
Alle notwendigen Durchbrüche für die verwendeten Verlegesysteme/Kabeldurchführungen/Kabelkanäle und Lüftungsöffnungen im Betriebsgebäude müssen durch den Auftragnehmer bei der Ausführungsplanung des Gebäudes berücksichtigt und in die Einheitspreise einkalkuliert werden.
Sämtliche Decken- und Wandbrandschotte im Tunnel sind mit einer Edelstahlverwahrung abzudecken.
Belastungszustände der Kabeltrassen sowie für die Befestigungskonstruktionen
Folgende Belastungszustände für Kabeltrassen und für die Befestigungskonstruktionen im Tunnel und im Betriebsgebäude sind nachzuweisen:
a1) Eigengewicht Kabelrinne inkl. Befestigungskonstruktion + Zusatzlast a2) Eigengewicht E90-Kabelrinne inkl. Befestigungskonstruktion + Zusatzlast
b1) Eigengewicht Kabelrinne inkl. Befestigungskonstruktion + Brandeinwirkung b2) Eigengewicht E90-Kabelrinne inkl. Befestigungskonstruktion + Brandeinwirkung
- E90-Nachweis für die E90-Kabelrinne
c1) Eigengewicht Kabelrinne inkl. Befestigungskonstruktion + Windbelastung c2) Eigengewicht E90-Kabelrinne inkl. Befestigungskonstruktion + Windbelastung
Bezüglich Dübel und Befestigungsteilen sind die Festlegungen der Baubeschreibung zu beachten.
Vor Ausführung ist der statische Gesamtnachweis über die Konstruktion für die drei aufgeführten Lastfälle detailliert zu führen und dem AG in statischer Hinsicht geprüft mit Prüfbericht vorzulegen. Der statische Nachweis ist mittels einer - von einem unabhängigen Statiker erstellten - Prüfstatik nachzuweisen.
Lastfall a): Eigengewicht + Zusatzlast:
Auslegung Kabelrinne nach:
𝑇𝑟𝑎𝑠𝑠𝑒𝑛𝑒𝑖𝑔𝑒𝑛𝑙𝑎𝑠𝑡 [𝑘𝑔] 𝑘𝑔 𝐿𝑎𝑠𝑡𝑓𝑎𝑙𝑙 =( +𝐾𝑎𝑏𝑒𝑙𝑡𝑟𝑎𝑔𝑔𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡 [ ])∙𝑆𝑖𝑐ℎ𝑒𝑟ℎ𝑒𝑖𝑡𝑠𝑓𝑎𝑘𝑡𝑜𝑟+𝑍𝑢𝑠𝑎𝑡𝑧𝑙𝑎𝑠𝑡 𝑎 𝐿ä𝑛𝑔𝑒 [𝑚] 𝑚
unter Berücksichtigung folgender Parameter:
𝑘𝑔
- 𝑍𝑢𝑠𝑎𝑡𝑧𝑙𝑎𝑠𝑡=50 (nur für Trassen an der Tunneldecke bzw. Wand) 𝑚 𝑘𝑔 𝑍𝑢𝑠𝑎𝑡𝑧𝑙𝑎𝑠𝑡 𝐷𝑜𝑝𝑝𝑒𝑙𝑏𝑜𝑑𝑒𝑛=100 (nur für Trassen im Installationsboden) 𝑚
- 𝑆𝑖𝑐ℎ𝑒𝑟ℎ𝑒𝑖𝑡𝑠𝑓𝑎𝑘𝑡𝑜𝑟=1,35
- 𝐾𝑎𝑏𝑒𝑙𝑡𝑟𝑎𝑔𝑔𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡 = 𝐾𝑎𝑏𝑒𝑙 (𝑣𝑜𝑙𝑙𝑒 𝐵𝑒𝑙𝑒𝑔𝑢𝑛𝑔) 𝑘𝑔 • 𝐾𝑎𝑏𝑒𝑙 (𝑣𝑜𝑙𝑙𝑒 𝐵𝑒𝑙𝑒𝑔𝑢𝑛𝑔)=12 𝑏𝑒𝑖 𝑇𝑟𝑎𝑠𝑠𝑒𝑛𝑏𝑟𝑒𝑖𝑡𝑒 10𝑐𝑚 𝑚
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Technische Vorbemerkungen
𝑘𝑔 • 𝐾𝑎𝑏𝑒𝑙 (𝑣𝑜𝑙𝑙𝑒 𝐵𝑒𝑙𝑒𝑔𝑢𝑛𝑔)=24 𝑏𝑒𝑖 𝑇𝑟𝑎𝑠𝑠𝑒𝑛𝑏𝑟𝑒𝑖𝑡𝑒 20𝑐𝑚 𝑚 𝑘𝑔 • 𝐾𝑎𝑏𝑒𝑙 (𝑣𝑜𝑙𝑙𝑒 𝐵𝑒𝑙𝑒𝑔𝑢𝑛𝑔)=36 𝑏𝑒𝑖 𝑇𝑟𝑎𝑠𝑠𝑒𝑛𝑏𝑟𝑒𝑖𝑡𝑒 30𝑐𝑚 𝑚 𝑘𝑔 • 𝐾𝑎𝑏𝑒𝑙 (𝑣𝑜𝑙𝑙𝑒 𝐵𝑒𝑙𝑒𝑔𝑢𝑛𝑔)=48 𝑏𝑒𝑖 𝑇𝑟𝑎𝑠𝑠𝑒𝑛𝑏𝑟𝑒𝑖𝑡𝑒 40𝑐𝑚 𝑚 𝑘𝑔 • 𝐾𝑎𝑏𝑒𝑙 (𝑣𝑜𝑙𝑙𝑒 𝐵𝑒𝑙𝑒𝑔𝑢𝑛𝑔)=60 𝑏𝑒𝑖 𝑇𝑟𝑎𝑠𝑠𝑒𝑛𝑏𝑟𝑒𝑖𝑡𝑒 50𝑐𝑚 𝑚
Lastfall b): Eigengewicht + Brandeinwirkung:
Für die E90-Kabelrinne mit Befestigungsteilen ist ein E90-Nachweis vorzulegen. Die erforderlichen Kabelhalter/Bügel sind gemäß DIN 4102 mit max. 1,50 m Bügelabstand zu montieren/verlegen.
Für die Last (Masse des Bauteils) ist ein 𝑆𝑖𝑐ℎ𝑒𝑟ℎ𝑒𝑖𝑡𝑠𝑓𝑎𝑘𝑡𝑜𝑟 𝑓 =1,35 anzusetzen. 𝐿𝑎
Lastfall c): Eigengewicht + Windeinwirkung:
Die Kabelrinne ist gegen Druck und Sog gemäß ZTV-Ing Teil 7, Abschnitt 10, sowie unter Berücksichtigung der DIN EN 1991 zu bemessen.
𝑬𝒊𝒈𝒆𝒏𝒈𝒆𝒘𝒊𝒄𝒉𝒕=𝑻𝒓𝒂𝒔𝒔𝒆𝒏𝒆𝒊𝒈𝒆𝒏𝒈𝒆𝒘𝒊𝒄𝒉𝒕 [𝒌𝒈]∙𝑺𝒊𝒄𝒉𝒆𝒓𝒉𝒆𝒊𝒕𝒔𝒇𝒂𝒌𝒕𝒐𝒓 𝒇 𝑳𝒂
mit 𝑆𝑖𝑐ℎ𝑒𝑟ℎ𝑒𝑖𝑡𝑠𝑓𝑎𝑘𝑡𝑜𝑟 𝑓 =1,35 𝐿𝑎
𝑾𝒊𝒏𝒅𝒃𝒆𝒍𝒂𝒔𝒕𝒖𝒏𝒈=𝑫𝒓𝒖𝒄𝒌 𝒖𝒏𝒅 𝑺𝒐𝒈 [𝒌𝑵/𝒎²]∙𝑺𝒊𝒄𝒉𝒆𝒓𝒉𝒆𝒊𝒕𝒔𝒇𝒂𝒌𝒕𝒐𝒓 𝒇 𝒅𝒚𝒏
mit 𝑆𝑖𝑐ℎ𝑒𝑟ℎ𝑒𝑖𝑡𝑠𝑓𝑎𝑘𝑡𝑜𝑟 𝑓 =1,5 𝑑𝑦𝑛
| Querschnittsfläche Tunnel | Druck und Sog |
|---|---|
| bis 43 m² | 0,8 kN/m² |
| über 50 m² | 0,5 kN/m² |
| zwischen 43 m² und 50 m² | Lineare Interpolation |
Tabelle: Wertangaben für Druck und Sog gemäß ZTV-Ing Teil 7, Abschnitt 10
Der erforderliche Bügelabstand ist gemäß den Lastfällen entsprechend auszulegen, darf jedoch nicht größer als 1,5 m betragen. Die sich daraus ergebene Menge an Bügeln ist in der jeweiligen LV-Position der Kabeltrasse (Rinne/Leiter) mit einzukalkulieren.
Es ist eine Bestätigung der Prüfung des Kabeltragsystems bezüglich der Belastungsparameter entsprechend der DIN EN 61 537 zu erbringen und mit der Werks- und Montageplanung einzureichen. Bei Sonderkonstruktionen ist ein Nachweis durch einen Statiker zu erbringen.
Sonstiges
Alle Kabeltragsysteme und Blechverwahrungen, die an der Tunneldecke über dem Fahrraum sowie über dem Notgehweg installiert werden und alle verwendeten Schraubverbindungen sind gegen selbständiges Lösen zu sichern. Der Mehraufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
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Technische Vorbemerkungen
Sämtliche Kabeltragsysteme sind in ihrem Verlauf an Dehnungsfugen aufgrund von Temperaturschwankungen bzw. Bauwerks- oder Gebäudebewegungen zu unterbrechen, sodass die Bewegungen der Tragsysteme im Trassenverlauf ausgeglichen werden können. Die Unterbrechung als Lücke zwischen den Kabeltragsystemen muss zwecks der durchgängigen elektrisch leitfähigen Verbindung vom gesamten Kabeltragsystem mit einer beweglichen Erdungsbrücke überbrückt werden. Das Bearbeiten wie z. B. schneiden, kürzen, entgraten etc. von Edelstahltragsystemen auf der Baustelle darf ausschließlich unter folgenden Aspekten erfolgen:
- nur mit Werkzeugen für die Bearbeitung von rostfreiem Edelstahl (Werkzeuge mit welchen rostende Stähle bearbeitet wurden, dürfen nicht verwendet werden)
- Edelstahl darf nicht im Montagebereich bearbeitet werden
- Edelstahl darf nicht in Bearbeitungsbereichen gelagert werden
- Edelstahl darf nicht mit anderen niederwertigen Stählen in Kontakt kommen
Im Betriebsgebäude sind im Installationsboden E0-Kabelltrasses vorzusehen.
Im Tunnel wird jeweils eine E90 sowie E0 Kabelrinne an der Tunneldecke montiert.
Im Tunnel werden generell nur Edelstahl-Leerrohre eingesetzt. Im Betriebsgebäude sind halogenfreie Installationsrohre vorzusehen.
Sämtliche Wandnischen und sonstigen Öffnungen in der Tunnelwand bzw. Tunneldecke sind mit Blechverwahrungen zu verschließen.
Sämtliche Betriebstechnische Einrichtungen sind mit einem Bezeichnungsschild zu versehen. Die Texte, Schriftgrößen und Farben sind mit dem AG/BÜ vor der Bestellung abzustimmen.
Titel 5.7 Verkabelung
Allgemeines
Hinweis zur Kalkulation der LV-Positionen für Kabel:
- Sichtinstallation: Kabel und Leitungen fertig in Sichtinstallation oder auf Steigetrasse verlegen mit allem erforderlichen Befestigungsmaterial (max. Abstand der Schellen 30 cm)
- Verlegung auf Kabelrinne, Kabelleiter: Verlegung auf Kabelrinne, Kabelpritsche, Leitungsträgern bzw. im geöffneten Kabeltrog (Bankett im Tunnel)
- Verlegung im Rohr: Kabel in Schutzrohr eingezogen, komplett mit allem erforderlichen Aufwand und Technik.
Alle Kabel und Leitungen müssen gemäß EN 50575 gekennzeichnet und zertifiziert sein. Die Lieferung und Montage von vor dem 01.07.2017 hergestellten Chargen ist nicht zulässig.
Für alle Hauptleitungen und Steuerleitungen, deren Verlegung in brandgeschützten Bereichen im Tunnel bzw. im Betriebsgebäude erfolgt, müssen Kabel der Type NYY, NYCWY sowie A-2YF(L)2Y verwendet werden. Alle Kabel innerhalb des Verkehrsraumes Tunnel sind halogenfrei (Type N2XH) und für die Sicherheitsanlagen zusätzlich noch mit Funktionserhalt E90 (z. B. NHXH) vorzusehen. Alle Einleiterkabel sind verdrillt zu verlegen.
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Technische Vorbemerkungen
Die Installation im Betriebsgebäude erfolgt mittels halogenfreier Leitungen.
Bei allen Steuerkabel wie z. B. das A-2Y(L)2Y XXx2x0,8 mm, welche ausschließlich innerhalb des Betriebsgebäudes verlegt werden, muss der PE-Mantel halogenfrei sein.
Erdkabel, welche in die Betriebsgebäude eingeführt werden, sind am Gebäudeeintritt nicht auf halogenfreie Kabel bis zum Schaltschrank umzusetzen.
Größtenteils können die Leitungen auf Kabeltrassen, im Leerrohrsystem im Bankett verlegt bzw. in Leerrohre im Tunnel und den Vorfeldern eingezogen werden. An allen anderen Stellen, an welchen keine Leitungswege vorhanden sind, müssen die Kabel auf Putz mittels Reihenschellen bzw. mittels Schienen/Steigetrassen befestigt werden. Hier sind die Werkstoffvorgaben der Baubeschreibung zu beachten.
Einzelne E0-Kabel im Tunnel sind in Edelstahl-Leerrohren zu verlegen, welche dem Tunnelprofil anzupassen sind. Einzelne E90- Kabel im Tunnel sind an der Tunneldecke bzw. an der Tunnelwand in Auf-Putz-Installation mit zugelassenen E90-Befestigungen auszuführen.
Im Tunnel sind die Hauptkabel in den Leerrohrsystemen im Bankett (unter den Notgehwegen) zu den Geräten zu verlegen.
Vor Bestellung der Kabel sind die genauen Längen am Bau festzustellen. Die Kabel sind ungeschnitten bis zu den Zielpunkten zu verlegen.
Kabelenden aller Einleiterkabel und Adern sind mit Kabelschuhen zu versehen und im Verteiler bzw. an der Pot-Schiene sowie sonstigen Metallteilen anzuschließen und einzukalkulieren. Dies gilt für alle Verlegearten.
Sichtinstallation ist mit Abstandsschellen, Bügelschellen oder Reihenschellen auf Putz oder an Steigetrassen zu verlegen. Der max. Abstand der Schellen beträgt 30 cm.
Halogenfreie Funktionserhaltskabel (E30 bzw. E90) sind gemäß den Verlegeanleitungen des Herstellers komplett mit allem erforderlichen Befestigungsmaterial (inkl. Bohrungen, geschlossenen Metallschellen, etc.) zu verlegen und zu kalkulieren.
Als zulässiger Spannungsabfall gilt gemäß DIN VDE 0100-520 für alle Hauptkabel:
- max. Spannungsabfall von der NSHV bis zum Endverbraucher Beleuchtung: 5 %
- max. Spannungsabfall von der NSHV bis zum sonstigen Endverbraucher: 5 %
Für Kabel welche Brandabschnitte queren sind die den Längen entsprechenden E90-Faktoren zu berücksichtigen.
Für die Verlegung mit mehreren Kabeln im selben Kabelweg (Leerrohr, Trasse etc.) ist ein der Kabelhäufung entsprechender Verlegefaktor zu berücksichtigen.
In allen Schaltschränken, Unterverteilungen bzw. Anschlusskästen sind sämtliche Kabel mit maschinell bedruckten Kunststoffschildern zu beschriften. Die Ausführung der Beschriftungstexte ist mit dem AG abzustimmen. Die Kunststoffschilder sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Stand: 25.06.2026 41 / 81
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Technische Vorbemerkungen
Beleuchtungsinstallation
Die gesamte Installation für Beleuchtung ist auf den Kabelrinnen neben den Leuchten zu installieren.
Die Durchfahrtsleuchten müssen über ein E90-Kabel mit dem USV-Netz versorgt werden. Die Verkabelung der Durchfahrtsleuchten hat alternierend aus dem Betriebsgebäude zu erfolgen, so dass bei Komplett-Ausfall einer Einspeisung jede zweite Leuchte noch in Betrieb ist. Die Leuchten sind gleichmäßig auf die 3 Phasen aufzuteilen.
Verkabelung Fluchtwegkennzeichnung
Die Leuchten der Fluchtwegkennzeichnung sind sternförmig mittels E90-Kabel im Tunnel zu verkabeln; die Kabel werden aus dem BG herausgeführt über eine Kernbohrung direkt auf eine Kabeltrasse mit Deckel an der Tunneldecke geführt, die an die bestehende Kabeltrasse anschließt.
Die Kabel werden nach E90‑Standard verlegt und alle 30 cm mit zugelassenen Edelstahl‑Schellen befestigt. Zum Schutz wird die Installation mit Edelstahlblech verkleidet, ohne die E90‑Zulassung zu beeinträchtigen.
Kabelmuffen
Sämtliche Kabelmuffen im Erdreich sind als Gauß-Krüger-Koordinatensystem mit NN-Höhe vermessungstechnisch aufzunehmen und zu protokollieren. Erdreich-Kabelmuffen sowie Kabelmuffen in Kabelschächten etc. sind in den Bestandsplänen festzuhalten.
Still gelegte Kabel welche sich nicht komplett demontieren lassen, sind mit Endmuffen zu sichern eindeutig und dauerhaft zu beschriften sowie in den Bestandsplänen festzuhalten.
Anschlussarbeiten
Bauseitige Betriebsmittel, welche im Bestand sind oder durch anderweitige Auftragnehmer beigestellt werden sind durch den Auftragnehmer zu verkabeln und anzuschließen. Der Anschluss an Betriebsmitteln wird separat vergütet. In den Anschlussleistungen sind alle Aufwendungen für Kabel einführen, abmanteln, anklemmen sowie Anschlussmaterial wie Kabelschuhe (Rohr-, Ring-, Stiftkabelschuhe, etc.), Flachstecker, Flachsteckerhülsen, Aderendhülsen, Klemmen, etc. mit Spezialwerkzeug einzukalkulieren.
Titel 5.8 Hauseinführungen
Vorhandene Hauseinführungen in Gebäudeteile oder Bauwerke sind auf ihre dauerhafte Gas- und Wasserdichtigkeit sowie ihren allgemeinen Zustand gemäß den geltenden technischen Regeln und Normen zu überprüfen.
Festgestellte Mängel, Undichtigkeiten oder nicht mehr funktionsfähige Einführungen sind fachgerecht zu sanieren oder zu erneuern. Bei der Sanierung oder Erneuerung sind geeignete Abdichtungssysteme für den Bestandsbau (z.B. Injektionsverfahren, spezielle Dichtmanschetten, Ringraumdichtungen für bestehende Öffnungen oder neu zu erstellende Kernbohrungen) zu verwenden, um eine dauerhafte Gas- und Wasserdichtigkeit sicherzustellen.
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Technische Vorbemerkungen
Titel 5.9 Bezeichnungsschilder
Sämtliche Betriebstechnische Einrichtungen sind mit einem Bezeichnungsschild zu versehen.
Die Kabelzugschächte und Betriebsmittel im Tunnel und Tunnelvorfeld sind mit witterungsbeständigen Bezeichnungsschildern dauerhaft und gut lesbar zu kennzeichnen.
Die Bezeichnungsschilder der Betriebsmittel im Tunnel sind an den Betriebsmitteln oder an der Tunnelwand vom Fahrbahnrand aus gut lesbar anzubringen.
Die Bezeichnungsschilder in den Vorfeldern sind direkt auf dem Deckel vom Kabelzugschacht sowie die der Betriebsmittel zur Fahrbahnseite gewanden Seite an den Betriebsmitteln bzw. am Mast mittels Halterung anzubringen. Die Bezeichnungsschilder der Betriebsmittel sind gut lesbar vom Fahrbahnrand aus anzubringen.
Titel 5.10 Überspannungsschutz
Die Erdungs- und die Potentialausgleichsanlage im Tunnelbauwerk, dem Betriebsgebäude des jeweiligen Tunnels wird als funktionierende Bestandsanlage betrachtet, welche die erforderlichen Ableitwiderstände untereinander und ins Erdreich erfüllt.
Die Betriebsgebäude der jeweiligen Tunnel erhalten keine Blitzschutzanlage, da sie unterirdisch liegen.
Neuanlagen wie Schaltschränke im Betriebsgebäude mit deren Einbauten sind an den bestehenden Potentialausgleich des Betriebsgebäudes anzuschließen.
Die neu verlegten Energie- und Steuerkabel, die zwischen dem Betriebsgebäude und den Tunnelvorfelder in den Leerrohrtrassen verlegt werden, sind zusätzlich mit Überspannungsableitern vom Typ 1+2 oder Typ 2 an den Zonenübergängen zu schützen.
Ausnahme: Die Energie- und Steuerkabel zur Leuchtdichtkamera im Vorfeld Nord aufgrund der Platzverhältnisse.
Die Dokumentation der gesamten Erdungsanlage ist nach DIN 18014 und von den Blitzschutzsystemen nach DIN EN 62305-3 und DIN EN 62305-3, Beiblatt 3 zu erstellen inkl. einer ausführlichen Fotodokumentation.
Grundsätzliche Anforderungen
Die Installation, Betreuung und Wartung von Blitzschutzanlagen erfordert spezifisches Fachwissen und ist deshalb nur durch eine Blitzschutzfachkraft auszuführen. Der VDE/ABB hat eine Beschreibung verfasst, die im Vorwort von VDE 0135-305-3 Einzug gefunden hat. Die geforderten Anforderungen sind zu erfüllen und durch entsprechende Nachweise der Qualifikation und Weiterbildungszertifikate nachzuweisen.
Auf Grund der notwendigen hohen Verfügbarkeit der Anlagen ist den Bereichen Überspannungsschutz, Potenzialausgleich und Elektromagnetische Verträglichkeit besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Maßnahmen sind integrativ und somit nicht einzeln zu betrachten. Die Anforderungen beziehen sich auf alle technischen und baulichen Einrichtungen und sind somit allgemeingültig für das gesamte Bauwerk, nicht nur für die elektrotechnischen Gewerke. Insoweit besteht ein umfangreicher Koordinationsbedarf beginnend bei der Planung der Fundamente bis zur Herstellung von Schaltgeräten und der Anordnung von außerhalb der Bauwerke zu positionierenden Objekten.
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Technische Vorbemerkungen
Anzuwendende Regelwerke
Elektrotechnischen Anlagen sind aus Gründen der Sicherheit nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten. Zusätzlich sind jedoch weitere Regelwerke sowie Gesetze und Verordnungen einzuhalten.
Im Hinblick auf die zu errichtenden Anlagen gelten als Grundlage für die technischen Regelwerke folgende Gesetze und Verordnungen sowie Richtlinien der Ministerien.
- Energiewirtschaftsgesetz
- Geräte- und Produkten-Sicherheitsgesetz (GPSG); speziell: 1. GPSG-Verordnung
- Gesetz über elektromagnetische Verträglichkeiten (EMV-Gesetz)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
- Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – BImSchV)
- Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG); speziell: Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV
Allgemeine Anforderungen
Die elektrischen Anlagen sind so zu errichten, dass die Sicherheit von Personen und Sachwerten hinsichtlich der Gefahren und Schäden, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch elektrischer Anlagen entstehen können, sicherzustellen ist. Der Betrieb der elektrischen Anlagen muss nach diesen Grundsätzen ebenfalls möglich sein.
Darüber hinaus sind die Anlagen im Hinblick auf zu erwartende Störungen des ordnungsgemäßen Betriebs so zu errichten, dass die aus den Störungen zu erwartenden Schäden kontrolliert bleiben.
Das gilt für das Zusammenwirken von Einzelkomponenten der Anlage wie auch für zu erwartende äußere Einflüsse, die auf die Anlage einwirken. Der Grad der Ereignisse die Schäden hervorrufen können und der Grad der Schäden, die dann zugelassen werden, hängen von der Entscheidung der Betreiber der Anlagen ab.
Die nachfolgend behandelten Maßnahmen zur Herstellung eines sicheren Anlagenzustands und -betriebs beziehen sich auch auf folgende Bereiche:
- Schirmung
- Erdung und Potenzialausgleich
- Überspannungsschutz
- elektromagnetische Interferenz.
- Geeignete Maßnahmen zur Einschränkung von Oberwellen, die eine Belastung des Nullleiters verursachen
Die Ausstattung und Errichtung der Anlagen unter diesem Gesichtspunkt sind Auftragsbestandteil und von der ausführenden Firma einzuhalten, beziehungsweise im Rahmen der erforderlichen Koordination mit den anderen am Bau Beteiligten zu kommunizieren. Das gilt insbesondere für die frühzeitige Absprache der zur Werkplanung erforderlichen Koordination.
Die nachfolgend genannten Normen und Regelwerke sind grundsätzlich undatiert in die Beschreibung aufgenommen, da für die praktische Anwendung immer die zum Zeitpunkt der Planung und Ausführung geltenden Regeln anzuwenden sind. Ist in einem speziellen Fall eine Regel festgeschrieben worden, so wurde sie datiert aufgenommen.
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Technische Vorbemerkungen
Schirmung
DIN VDE 0100-444 legt Anforderungen und Empfehlungen für elektrische Anlagen mit dem Ziel fest, den Einfluss von elektromagnetischen Störungen zu vermeiden oder zu vermindern.
Darüber hinaus werden besondere Anforderungen, die sich aus dem Blitzschutzzonenkonzept ergeben, in DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) behandelt. Die Angaben in Anhang A sind zu verwenden, um derartige Störgrößen abzuschätzen.
In den zu errichtenden Anlagen ist das Blitzschutzzonenkonzept anzuwenden. In den weiteren Stufen werden innenliegende Raumtrennungen sowie metallische Schaltschränke zur Schirmung verwendet. Stark- und informationstechnische Leitungen werden mittels Trennstegen geschirmt verlegt. Empfindliche Geräte werden innerhalb der Schaltschränke in eigenen geschirmten Gehäusen montiert.
Erdung und Potenzialausgleich
Die Erdung und der Potenzialausgleich verfolgen umfangreiche Ziele. Die Erdung ist vorgesehen als:
- Betriebserdung der Niederspannungsanlage
- Betriebserdung der informationstechnischen Anlagen
- Funktionserdung der informationstechnischen Anlagen
Falls keine geeignete Erdungsanlage vorhanden ist, erfolgt die Erdung der im Vorfeld befindlichen Bauteile und Anlagen mittels Tiefenerdern. Die Tiefenerder sollen, soweit es die geologischen Gegebenheiten zulassen, einen Erdungswiderstand von weniger als 10 Ohm aufweisen.
Das Erdungssystem der Anlage ist, bezogen auf die zitierten Anforderungen, als gemeinsames Erdungssystem zu erstellen. Dazu werden folgende Anforderungen an die Einzelanlagen gestellt.
Betriebserdung der Niederspannungsanlage
Die Anforderungen an die Erdung erfolgen aus EN 60364 – Errichten von Niederspannungsanlagen. Der spezielle Teil, der für die Erdungsanlagen gilt, ist in DIN VDE 0100-540 enthalten. Dieser Teil der DIN VDE 0100 (VDE 0100) gilt für Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotenzialausgleichsleiter. Es ist das Ziel, die Sicherheit elektrischer Anlagen zu erfüllen. Das gilt insbesondere für die Anforderungen aus DIN VDE 0100-410, in der die Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag formuliert sind.
Bei der Errichtung der Erdungsanlage sind auch die Anforderungen aus DIN 18014 - Fundamenterder, insbesondere im Hinblick auf die Materialwahl und Positionierung der Erder, zu berücksichtigen.
Erdung der informationstechnischen Anlagen
Aus DIN VDE 0800 Teil 2 sind die Anforderungen an Erdungsanlagen für Fernmeldeanlagen abzuleiten. Gegenstand ist die Errichtung von Erdungsanlagen für Fernmeldeanlagen sowie für den Potenzialausgleich in den Fernmeldeanlagen und beim Zusammentreffen mit anderen Anlagen. Es werden alle Anforderungen an die Funktion einer Fernmeldeanlage hinsichtlich der Erdung und des Potenzialausgleichs zusammengefasst. Dabei sind die Anforderungen zur Sicherheit in Bezug auf die Abwendung von Gefahren für Leben und Sachen nach den einschlägigen Errichtungsnormen berücksichtigt (insbesondere der Gruppe 1 des VDE-Vorschriftenwerks). In dieser Regel sind bestehende Vorschriften (z.B auch Bahn) und sonstigen nationalen Institutionen
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Technische Vorbemerkungen
Arbeiten internationaler Gremien, z. B. des CCITT, der IEC mit ihrem IEV und des CENELEC, ausgewertet worden und, soweit sie den Anwendungsbereich dieser Norm berühren, zum Zeitpunkt der Regelsetzung berücksichtigt. Das gilt auch für den zunehmenden Einsatz elektronischer Betriebsmittel in der Fernmeldetechnik.
In DIN EN 50310 werden Potenzialausgleich und Erdung für Einrichtungen der Informationstechnik in Gebäuden im Hinblick auf Sicherheit, Funktion und elektromagnetische Verträglichkeit beschrieben. Diese Regel ist ebenfalls auf die zu errichtenden Anlagen anzuwenden. Es wird aus den bestehenden übrigen Regeln, die nach den Anforderungen der Informationstechnik am besten geeignete Anlagenbauweise auswählt.
Potenzialausgleich
Im Betriebsgebäude des jeweiligen Tunnels ist eine Potenzialausgleichsschiene vorhanden, die erneuert und weiterhin für den Anschluss aller Neuanlagen verwendet wird
Innerhalb der Schutzzone sind die Potenziale in Abhängigkeit von der Funktion der zu schützenden Anlagen zu betrachten. Werden separate Betriebspotenziale für informationstechnische Anlagen benötigt, so sind die zugehörigen Leiter sternförmig von einem Anschluss an das zentrale Potenzialausgleichssystem zu verlegen. Die Leitungen sind grundsätzlich zu isolieren und besonders zu kennzeichnen.
Bei der Verlegung der Leitungen ist eine Schleifenbildung zu vermeiden. Dazu sind die geschützten Leitungen so nahe wie möglich unter Berücksichtigung der gegenseitigen Beeinflussung zu installieren.
Sämtliche metallisch leitfähigen Teile der Gebäudekonstruktion der technischen Einrichtungen sind an den Potenzialausgleich anzuschließen. Der Anschluss erfolgt entweder an dafür hergestellten Erdungsfestpunkten aus dem Moniereisenbereich der Stahlbetonkonstruktion oder an Potenzialausgleichsleiter, die als Ringleiter in Räumen oder entlang von Strecken verlegt werden. Werden Ringleiter im BG verlegt, sind diese mittels Erdungsfestpunkten mit dem Gebäudeerder zu verbinden.
In EN 50310 wird auf die besonderen Anforderungen an den Potenzialausgleich in Anlagen mit informationstechnischer Ausstattung verwiesen. Dabei wird der verknüpfte Potenzialausgleich bevorzugt. Diese Anforderung deckt sich auch mit den übrigen bereits genannten Anforderungen aus den Bereichen der Installation der elektrischen Anlagen, der Blitzschutz- und Überspannungsschutztechnik.
Im Zusammenhang mit dem Potenzialausgleich ist die Art der Leitungsführung und der Anschlusspunkte zu beachten. Es werden alle in der Schutzzone vorhandenen Betriebsmittel auf kürzestem Weg mit einander und der Masche der Schutzzonengrenze verbunden. Ein total vermaschtes PA-System im Innern der Schutzzone ist das Ergebnis.
Überspannungsschutz
Die Maßnahmen des Überspannungsschutzes sind in den Bereichen der Energieanlage wie auch der informationstechnischen Anlagen umzusetzen. DIN VDE 0100-443, Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-44: Schutzmaßnahmen - Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen - Abschnitt 443: Schutz bei Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse oder von Schaltvorgängen ist anzuwenden. Der Einbau erfolgt nach DIN VDE 0100-534. Sie ist auch für die Schutzmaßnahmen außerhalb von Gebäuden und in anderen baulichen Anlagen anzuwenden.
Zusätzlich ist die VDN-Richtlinie Mittelspannung - 5.4 Überspannungsableiter zu berücksichtigen. Für Übergabestationen im Freileitungsnetz und in gemischten Netzen sowie im Sonderfall einzuhalten. Der Einsatz ist mit dem Energieversorger (VNB) abzustimmen. Der Auftraggeber sowie der Fachplaner sind bei der Abstimmung zu beteiligen.
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Technische Vorbemerkungen
Die Installation von Kombiableitern, insbesondere für die NSHV, muss in einem dauerhaft zugänglichen Bereich nahe einem Erdungsfestpunkt erfolgen.
Verhinderung von Schleifenbildung
Bei der Ausführung der Verkabelung elektrotechnischer, informationstechnischer und MSR-Anlagen spielt die Art der Verlegung eine wesentliche Rolle in Bezug auf den störungsfreien Betrieb der Anlagen. Dabei gilt es zu beachten, dass eine Vielzahl von Systemen miteinander in Verbindung stehen und über die Energieverteilung sowie über den Schutzpotenzialausgleich und über den Funktionspotenzialausgleich nicht nur für Gleichspannungsverhältnisse sondern auch für hochfrequente Störungen verbunden sind. Die Einstreuung von Signalen kann in diesen Fällen durch einfache Maßnahmen verhindert werden. Die Bildung von Induktionsschleifen ist durch enges Verlegen nebeneinander und durch geeignete Maßnahmen der Schirmung zu vermeiden. Diese Maßnahmen unterstützen die Maßnahmen des Überspannungsschutzes. Regelungen dazu finden sich in der DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444).
Überspannungsschutzkonzept
Um Energie- und informationstechnische Anlagen mit ihren umfangreichen elektronischen Einrichtungen zu schützen kommt das in der internationalen Norm IEC 1024, bzw. DIN VDE 0185 beschriebene Blitz-Schutzzonen-Konzept zur Anwendung.
Hierbei wird die Einrichtung, auch unter Berücksichtigung von EMV Gesichtspunkten in Blitz-Schutzzonen unterteilt. Diese Schutzzonen werden durch den Äußeren Blitzschutz der Einrichtung und durch die Abschirmung vorhandener metallener Komponenten gebildet.
Der Schutz von elektrotechnischen Geräten in den betriebs- und verkehrstechnischen Anlagen gegen Überspannungen, die durch den elektromagnetischen Blitzimpuls (LEMP) verursacht werden, beruht auf dem Prinzip der Blitzschutzzonen (LPZ – Lightning Protection Zones). Nach diesem Prinzip werden die zu schützenden Anlagen in innere Blitzschutzzonen unterteilt und können so entsprechend nach Zahl, Art und Empfindlichkeit geeignete LPZ definiert werden. Abhängig von der Art der Blitzbedrohung sind folgende Blitzschutzzonen definiert:
Äußere Zonen
- LPZ 0A Gefährdet durch direkte Blitzeinschläge, durch Impulsströme bis zum vollen Blitzstrom und durch das volle elektromagnetische Feld des Blitzes.
- LPZ 0B Geschützt gegen direkten Blitzeinschlag, gefährdet durch das volle elektromagnetische Feld des Blitzes, Innere Systeme können Blitzströmen ausgesetzt sein.
Innere Zonen
- LPZ 1 Impulsströme begrenzt durch Stromaufteilung und durch Überspannungsschutzgeräte (SPDs) an den Zonengrenzen. Das elektromagnetische Feld des Blitzes kann durch räumliche Schirmung gedämpft sein.
- LPZ 2...n Impulsströme weiter begrenzt durch Stromaufteilung und durch Überspannungsschutzgeräte an den Zonengrenzen. Das elektromagnetische Feld des Blitzes ist meistens durch räumliche Schirmung gedämpft.
Die elektrischen Anlagen sind unter Einbeziehung von Blitzschutz-Überspannungsschutz in den Potenzialausgleich nach den Bestimmungen der VDE/DIN 0100 zu errichtet. Es ist ein Äußerer und ein Innerer Blitzschutz aufzubauen.
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Technische Vorbemerkungen
Durch den AN ist als Bestandteil des Pflichtenheftes ein detailliertes Blitz-, Erdungs-, Potenzialausgleichs- und Überspannungskonzept zum Schutze aller standortbezogenen Anlagenkomponenten für die Gesamtanlage der technischen Tunnelausstattung sowie der einzelnen Streckenstationen (SST) für die Gesamtanlage zu erstellen und im Zuge der Montage- und Werkstattplanung vorzulegen.
Alle Anlagenkomponenten (Betriebsgebäude, Funkmastanlagen, Mast einschl. Erfassungsgeräte, Sonden und deren Kabel, SST, Inneres der SST, elektrische und elektronische Baugruppen und deren Träger etc., gesamter Energieteil und dessen Einführungskabel) sind nachstehend aufgeführten Blitzschutzzonen gem. DIN EN 62305-4 zuzuordnen.
| Zone | Beschreibung |
|---|---|
| LPZ 0A | Gefährdet durch direkte Blitzeinschläge, durch Impulsströme bis zum vollen Blitzstrom und durch das volle Feld des Blitzes |
| LPZ 0B | Geschützt gegen direkten Blitzeinschlag. Gefährdet durch Impulsströme bis zu anteiligen Blitzströmen und durch das volle Feld des Blitzes |
| LPZ 1 | Impulsströme weiter begrenzt durch Stromaufteilung und durch SPDs an den Zonengrenzen. Das Feld des Blitzes ist meistens durch räumliche Schirmung gedämpft. |
| LPZ 2 | Impulsströme weiter begrenzt durch Stromaufteilung und durch SPDs an den Zonengrenzen. Das Feld des Blitzes ist meistens durch räumliche Schirmung gedämpft. |
| LPZ 3 | Impulsströme und Feld des Blitzes durch weitere SPDs und zusätzliche Schirmung stark reduziert. Schutz empfindlicher Endgeräte, z. B. innerhalb von Gerätegehäusen. |
Für die Anlage sind die Blitzschutzzonen gemäß der Planunterlage Schema Blitzschutzzonenkonzept definiert:
- Tunnelröhren LPZ 2
- Portalbereich Tunnelröhren (Außenbereich) LPZ 0A
- Betriebsgebäude: • Technik- und sonstige Betriebsräume LPZ 2 • Schaltschrankinneres zentraler Anlagen (ZLT, BMA, ELA) LPZ 3 • Dachbereich und Außenwände ohne Fangeinrichtungen LPZ 0A • Dachbereich und Außenwände mit Fangeinrichtungen LPZ 0A • Außenbereich Betriebsgebäude LPZ 0A • oberirdische Gebäudeteile LPZ 0A
- Blitzschutzklasse nach DIN VDE 0185 für das Objekt: III
An den Grenzen jeder inneren Zone muss der Potenzialausgleich für alle eintretenden metallenen Teile und Versorgungsleitungen durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere metallische Lüftungskanäle und Wasserleitungen.
Es ist ein selektiver Staffelschutz für die energietechnische Versorgung mittels Überspannungsschutzgerät zu realisieren. Die Geräteauswahl hat getrennt nach Energie- und Steuerkabeln zu erfolgen und muss eine eindeutige Aussage zum Inhalt haben.
Im Stromkreisverteiler (Energieteil) sind Kombi-Ableiter vorzusehen. Der elektronische Schutz ist üblicherweise auf den jeweiligen Baugruppen selbst zu realisieren. Der Schutz ist nach der Überspannungsempfindlichkeit der zu schützenden Geräte zu bemessen.
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Technische Vorbemerkungen
Sämtliche Zu- und Abgangsklemmen der Daten- und Signalverkabelung sind mit Überspannungsschutzableitern am Zonenwechsel auszustatten. Die Schutzgeräte sind gem. den Festlegungen des Blitz-, Erdungs-, Potenzial- und Überspannungs-Schutzkonzepts auszuwählen, zu dimensionieren, zu liefern und einzubauen.
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Technische Vorbemerkungen
Teil 6 Betriebsgebäude / Zentrale Anlagen
Betriebsgebäude
Titel 6.1 Installation
Das Betriebsgebäude des jeweiligen Tunnels ist mit einer Grundinstallation zu versehen. Im Betriebsgebäude werden jeweils eine CEE-Steckdose mit 230 V und 400 V für die Wartung vorgesehen.
Die Beleuchtungsschaltstellen (Taster, Aus-/Wechselschalter) befinden sich neben der Zugangstür im Bereich der Türzarge. Zusätzlich wird eine tragbare Handnotleuchte die über eine Steckdose versorgt wird angeordnet, welche als Notlicht fungiert.
Die Verkabelung im Betriebsgebäuden erfolgt im Kabelkanal und über die Kabelrinnen im Installationsboden.
Die gesamte Kabelführung erfolgt hauptsächlich über die Kabeltrassen im Installationsboden oder in Leerrohrtrassen. Kabelwege oberhalb des Installationsbodens mit mehreren Leitungen sind in Auf-Putz-Installation mit halogenfreien Leitungsführungskanälen bis zum Endgerät auszuführen. Für einzelne Leitungen die an der Wand oder Decke verzogen werden sind halogenfreie Kunststoffrohre zu verwenden.
Die Lage der Installationsgeräte ist den Übersichtsplänen des Betriebsgebäudes zu entnehmen.
Sämtliche Leuchten sind in LED-Technik auszuführen. Im Betriebsgebäude sind Langfeldleuchten als Wannenleuchte raummittig an der Decke bzw. passend zu den Schaltschränken anzuordnen.
Die gesamte Beleuchtung wird über das USV-Netz versorgt.
Die Fluchtweghinweisleuchten sind als Einzelbatterieleuchte mit einer Nennbetriebsdauer von 3h vorzusehen.
Titel 6.2 Innenausstattung
Im Betriebsgebäude des jeweiligen Tunnels ist eine Innenausstattung vorzusehen. Diese ist im entsprechenden LV-Titel sowie in den beiliegenden Planunterlagen zum Betriebsgebäude aufgenommen.
Die vom Auftragnehmer vorgesehene Innenausstattung sowie die endgültige räumliche Anordnung etc. ist vor der Bestellung in der Werks- und Montageplanung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Erste-Hilfe-Koffer
Im Betriebsgebäude des jeweiligen Tunnels ist für alle zugänglich ein Erste-Hilfe-Koffer mit beiliegendem Verbandsbuch aufzuhängen. Dieser muss sich ab dem ersten Arbeitstag des Auftragnehmers vor Ort befinden. Werden während der Baumaßnahme durch den Auftragnehmer einzelne Inhalte herausgenommen, sind diese auf Kosten des Auftragnehmers zu ersetzten. Die genaue Lage ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
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Technische Vorbemerkungen
Gemäß DGUV Vorschrift 1 sind alle Unfälle während der Ausführung vom AN zu dokumentieren und in dem beiliegenden Verbandsbuch einzutragen. Ohne diese Dokumentation wird die Verletzung nicht als Arbeitsunfall bzw. versicherter Unfall anerkannt.
Mit dem Verbandsbuch mit Abreißfunktion und dessen perforierten Seiten kann der Datenschutz gewährleistet werden, in dem die ausgefüllte Seite im Verbandsbuch zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der verletzten Person in einem abschließbaren Behältnis gesammelt und aufbewahrt werden kann. Die Aufzeichnungen der während den Arbeiten des AN erfolgten Arbeitsunfälle, sind durch den AN über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren zu verwahren.
Titel 6.3 Installationsboden
Im Betriebsgebäude des jeweiligen Tunnels wird ein Kabelinstallationsboden vorgesehen.
Das Installationsbodensystem muss den brandschutztechnischen Anforderungen der Muster-Systembödenrichtlinie (MSysBöR) entsprechen. Ein Konformitätszertifikat durch eine qualifizierte und vom Bundesverband Systemböden e. V. anerkannte Zertifizierungsstelle ist vorzulegen.
Die Naturmaße und Rohfußbodenverhältnisse sind durch den Auftragnehmer vor Ort vor der Installation aufzunehmen.
Der Installationsboden unterhalb des Batteriegestells ist vollflächig innerhalb der Sonderkonstruktion zu verschließen mit Bodenplatten.
Der Heber für die Bodenplatten mit dessen Wandgehäuse ist als Wandbefestigung vorzusehen. Der Heber für die Bodenplatten der Feuerwehr ist mit einer Schließung der Feuerwehr im Wandgehäuse als Wandbefestigung neben dem FIZ vorzusehen.
Die metallischen Fußstützen sowie die Unterkonstruktion / Sonderkonstruktion sind in den Potenzialausgleich einzubeziehen und mittels einer protokollierten Messung vom Erdableitwiderstand nachzuweisen.
Die Bodenplatten unter denen sich Multisensormelder (Rauchmelder) befinden sind mit einem in der Bodenplatte eingelassenen Punkt zu kennzeichnen und gegen Vertauschen mittels einer Metallkette zu sichern.
Die Doppelbodenplattenbeschichtung mit Farbauswahl ist vor Bestellung in der Werks- und Montageplanung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Anschnitte bzw. Ausschnittplatten sind generell zusätzlich ausreichend mit Stützen und/oder Profilen zu unterstützen. Mit einem geeigneten Anstrich sind die Schnittkanten der Bodenplatten aus Holzwerkstoffen gegen Nässe zu schützen inkl. einer Kantenversiegelung zur Staubbindung. Dadurch wird die Haftung des Wandanschlussbandes garantiert.
Für die Aufstellung der Schaltschränke werden in den jeweiligen Räumen Sonderkonstruktionen erforderlich, die auch ohne die Installationsbodenkonstruktion freistehend vorzusehen sind. Die Installationsbodenplatten sind den Abmessungen entsprechend anzupassen.
Zum Schutz der endgültigen Installationsbodenplatten während der Bauzeit verbleiben die alten (gebrauchten) Bodenplatten im Betriebsgebäude. Nach Abschluss der Arbeiten werden diese entfernt, um die endgültigen Platten fachgerecht zu verlegen.
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Technische Vorbemerkungen
Titel 6.4 Schlosserarbeiten
6.4.1.1 Schließanlage Tunnel
In Abstimmung mit AG sind für das Betriebsgebäude eine neue Schließanlage mit neuer Schlüsselkarte zu liefern und einzubauen.
Die Voll- oder Halbzylinder, welche in den Türen und Verteilern zum Einsatz kommen sind durch den AN einzubauen.
Es sind nachfolgende Türen zu bestücken:
- Betriebsgebäude Außentüren: Vollzylinder
- Feuerwehr-Schlüsselkasten: Halbzylinder
Titel 6.5 Telefonanlage
Es wird eine Telefonanlage mit folgenden Kriterien vorgesehen:
- externer All-IP Anschluss
- interner LAN-Anschluss für VoIP-Telefone und DECT-VoIP Basisstationen
Die Telefonanlage wird im Betriebsgebäude angeordnet und mit dem internen LAN-Anschluss an das Tunnelnetzwerk angeschlossen. Hierdurch können an beliebiger Stelle am Tunnelnetzwerk VoIP-Endgeräte angeschlossen werden.
An den ZLT Arbeitsplätzen werden jeweils ein VoIP-Systemtelefon angeordnet.
Titel 6.6 Einbruchüberwachung
Für das Betriebsgebäude des jeweiligen Tunnels wird eine Einbruchmeldeanlage als vereinfachte Außenhautsicherung vorgesehen. Die Zugangstüren werden überwacht. Sämtliche Kontakte der Melder, Alarmgeber und Schlüsselschalter sind auf die Übertragungseinheit „Allgemein“ der SPS aufzuschalten. Eventuell erforderliche Schnittstellenkarten für die Ansteuerung sowie Rückmeldung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Alarm wird nur auf die ZLT aufgeschaltet. In der Visualisierung der ZLT ist der Alarm für jeden Melder sowie der Zustand der Anlage darzustellen.
Im BG ist ein PIR-Bewegungsmelder installiert. Die Positionen sind im Übersichtsplan der Betriebsgebäude dargestellt und werden vor Ort mit der BÜ abgestimmt.
Die Scharf-/Unscharfschaltung der Anlage erfolgt jeweils über ein Schlüsselschalter vor dem BG. Der Schlüsselschalter ist als „Unter- Putz-Montage“ in der Säule des Feuerwehrschlüsseldepots zu integrieren bzw. an der Betonwand neben der Eingangstür vorzusehen. Die genaue Position und der Einbauort ist rechtzeitig vor Ort mit der BÜ abzustimmen.
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Technische Vorbemerkungen
Titel 6.7 Raumbelüftungsanlage
Allgemein
Im nachfolgenden werden die Lieferung und Montage der gesamten lüftungstechnischen Anlagenteile für die Raumbelüftung des Betriebsgebäudes beschrieben. Die Koordinierung aller Lüftungsstränge sowie die Platzierung von Klappen, Ventilatoren etc., hat durch den AN nach entsprechendem örtlichen Aufmaß und Abstimmung (inkl. Kollisionskontrolle) mit den restlichen Gewerken z. B. Rauchmelder, Beleuchtung, Fluchtwegpiktogramme, Kabeltrassen, Wanddurchbrüche etc. zu erfolgen. Bei der Anordnung der einzelnen Betriebsmittel ist auf die Zugänglichkeit bei Reparaturen und Wartung zu achten. Entsprechende Mindestabstände (Herstellervorgaben) sind einzuhalten.
Wärmelasten
Im Zuge der Montage- und Werkstattplanung müssen die inneren Wärmelasten durch den AN ermittelt und geprüft werden. Die in der Ausführungsplanung ermittelten Luftmengen sind gegebenenfalls zu korrigieren und mit dem AG abzustimmen. Der AN ist für die korrekte Funktion der Anlage verantwortlich.
Betriebsgebäude
6.7.3.1 Betriebsraum
Die Luftmengen sind konstant zu halten. Die Zulufttemperatur ist über ein zentrales Heizregister entsprechend einzustellen.
Im BG befindet sich ein Temperatur- und Feuchtefühler, der die Daten an die ZLT weitergibt. Gemäß RE-ING kann die Raumtemperatur in den Technikräumen zwischen +5°C und + 40°C liegen. Es ist jedoch eine konstante Raumtemperatur von ca. 20°C (über ZLT variabel einstellbar) anzustreben, um Überhitzungen oder Kondensatbildung in den Schaltschränken zu vermeiden. Die einzelnen Lüftungsstränge sind im beiliegenden Schema dargestellt. Die Außenluft-Lüftungsröhre sind thermisch zu isolieren.
6.7.3.2 USV und Batterie
Im Betriebsgebäude ist ein Klima-Splitgerät vorgesehen, welches permanent im Umluftbetrieb läuft. Die Raumtemperatur muss auf konstante 20°C gehalten werden. Die Außengeräte sind an der Außenwand vom Betriebsgebäude vorzusehen. Die Rohrführung der Kondensat- und Kältemittelleitungen sind mit dem AG abzustimmen. Das Kondensatwasser des Splitgerätes ist an der Außenwand abzuleiten.
6.7.3.3 Bezeichnungsschilder
- Für Kanäle und größere Apparate: Größe 100 x 40 mm
- Für Ventile, Thermostate, Fühler und Regler: Größe 60 x 20 mm
- Schrift weiß, Grund schwarz
- Fabrikationsschild mit technischen Daten für Apparate
- Bezeichnung gemäß Schema
- Befestigung mit Schrauben
- Farbige selbstklebende Pfeile für Angabe der Strömungsrichtung
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Technische Vorbemerkungen
6.7.3.4 Lüftungsgitter
Die Lüftungsgitter für die Zu- und Abluft sind aus Stahlblech auszuführen. Die Lamellen sind einzeln einstellbar, waagerecht angeordnet und strömungsgünstig geformt und mit Schöpfzunge zur Mengenregulierung ausgeführt. Zusätzlich werden zur Luftmengeneinstellung gerade Schlitzschieber (als Anbausatz) zur frontseitigen Verstellung vorgesehen. Das Rahmenprofil ist durch Pressverbindungen fugenlos miteinander verbunden. Der Frontrahmen ist mit Warzenlochung für sichtbare Schraubbefestigung auszuführen.
6.7.3.5 Steuerung / Regelung
Die Regelung und Steuerung der gesamten Lüftungsanlage muss über die SPS mit der entsprechenden Visualisierung auf der Leittechnik erfolgen. Die Umschaltung zwischen den jeweiligen Betriebsarten erfolgt automatisch über die Temperaturfühler. Durch den AN ist ein Pflichtenheft für die Steuerung / Regelung der Raumbelüftung zu erstellen und mit dem AG / BÜ durchzusprechen. Je nach Lüftungsprogramm werden unterschiedlich Luftmengen eingestellt. Hierzu sind die jeweiligen Ventilatoren, Heizregister etc. entsprechend einzuregeln bzw. anzusteuern. Die unterschiedlichen Lüftungsprogramme sind durch den AN im Pflichtenheft zu erarbeiten und mit dem AG abzustimmen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Position Software im Titel Anlagenleitebene - Software einzukalkulieren.
Auf der ZLT-Bedienoberfläche sind alle Zustände der Raumbelüftung visuell darzustellen (aktive Lüftungsprogramme, Drehzahl Ventilatoren, Stufen der Heizregister, Zustand Filter etc.). Alle Parameter müssen über die Bedienoberfläche der zentralen Leittechnik ohne Programmierkenntnisse änderbar sein. Der Grundriss der jeweiligen Betriebsgebäude ist mit aktiver Darstellung aller Lüftungsstränge und dynamischer Darstellung der Lüftungsbauteile (z. B. Ventilatoren, Heizregister, Filter etc.) mit entsprechender Symbolisierung zu realisieren.
Der Temperatur- und Feuchtewerte sind darzustellen. Des Weiteren sind sämtliche Fehlermeldungen von den aktiven und passiven Lüftungsbauteilen in der ZLT als Text anzuzeigen und abzuspeichern.
Die Anzeige aller Messwerte, Schaltstufen und Betriebszustände sowie die Eingabe und Änderung aller erforderlichen Parameter und Grenzwerte erfolgt über das Anzeige- und Eingabemodul.
Das Pflichtenheft ist zur Prüfung und Freigabe beim AG einzureichen.
6.7.3.6 Schalltechnische Vorgaben
Bei laufenden Ventilationsanlagen dürfen nachstehende Werte nicht überschritten werden:
| Messort: | Raummitte |
|---|---|
| Niederspannung: | 45 dB(A) |
| Außenluftansaugung, 1,5 m über GOK in 5 m Abstand: | 50 dB(A) |
| Fortluftaustritt, 1,5 m über GOK in 5 m Abstand: | 50 dB(A) |
Zu berücksichtigen ist die Schallpegelerhöhung bei nebeneinander installierten Luftaustritten.
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Technische Vorbemerkungen
Kernbohrungen, Sägearbeiten, Stemmarbeiten
Sämtliche Kernbohrungen sind nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Bauüberwachung und dem Prüfstatiker durchzuführen.
Folgende Kernbohrungen sind vorhanden und werden wiederverwendet:
- Betriebsgebäude, Außenluft und Fortluft Durchbrüche für die Wetterschutzgitter
Es sind Durchbohrungen durch Wand/Decke aus Beton oder Mauerwerk zu erstellen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. der Bauüberwachung.
Folgende Durchbohrungen sind vorgesehen:
- Betriebsgebäude, Außenbeleuchtung mit Bewegungsmelder, Sensorik etc.
Titel 6.8 Demontagen Betriebsgebäude Zentrale Anlagen
Die gesamte Installation und Betriebsmittel im Betriebsgebäude sind zu demontieren und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Demontage der bauseits vorhandenen Eingangstür aus Stahlblech zum Betriebsgebäude sowie fachgerechte Entsorgung (siehe Bild).
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Technische Vorbemerkungen
Steuerung (Leit- und Automatisierungstechnik)
Titel 6.9 Automatisierung
Allgemeines
Die nachfolgenden Kapitel „Projektspezifische Anforderungen“ bis „Überwachung des Tunnels“ beziehen sich auf den kompletten Teil „Steuerung (Leit- und Automatisierungstechnik)“.
Die Kapitel „Aufgaben der Steuerungseinheiten“ und folgende beziehen sich auf den Titel „Automatisierung“.
Projektspezifische Anforderungen an die Leit- und Automatisierungstechnik
Ergänzend zu den Festlegungen der folgenden Kapitel sind die projektspezifischen Anforderungen zu beachten.
6.9.2.1 Außenstellen
Folgende Außenstellen sind für die Überwachung, den Betrieb sowie die Entgegennahme der Brand, -Alarm- und Störmeldungen zuständig:
6.9.2.1.1 Betreiber
- Entgegennahme der Störmeldungen vom Telefonwählgerät des Tunnels
- Zugriff auf die Anlagenleitebene des Tunnels (Beobachtung und Steuerung der betriebstechnischen Anlagen)
6.9.2.1.2 Wartungsfirma:
- Fernzugriff auf die Anlagenleitebene des Tunnels (Beobachtung und Steuerung der betriebstechnischen Anlagen)
6.9.2.2 Systemaufbau
Aufgrund der Tunnellänge von unter 400m ist der Anlagenaufbau folgendermaßen vorzusehen:
-
einfache Feldebene - Sensoren und Aktoren
-
redundante Feldebene - Bussysteme
-
zwei Prozessbusringe
-
einfache Übertragungseinheit mit redundanten Buskopplern
-
redundante Automatisierungsebene
-
hochverfügbare SPS (H-SPS)
-
redundante Anlagenleitebene
-
redundante Rechner- und Speichersysteme
-
redundante Kommunikationssysteme wie Switche-Stack und redundante Netzwerkkarten
6.9.2.3 Bedienfelder
Folgende Schaltschrank-Bedienebenen werden vorgesehen:
Stand: 25.06.2026 56 / 81
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Technische Vorbemerkungen
Im Betriebsgebäude:
- Ausziehbarer Monitor KVM Bedienkonsole im Rack zur Bedienung und Überwachung des Tunnels (Einbau im
Schaltschrank Steuerung)
Grundsätze
Der Aufbau der Automatisierung und der Anlagenleitebene muss entsprechend den Vorgaben der RE-ING erfolgen. Nachfolgend werden die wesentlichen und projektspezifischen Anforderungen erläutert.
Alle Anlagengruppen des Tunnels sind so aufzubauen, dass diese über offene, standardisierte und herstellerunabhängige Protokolle miteinander kommunizieren können. Die Automatisierung ist so zu gestalten, dass diese im Regelfall vollautomatisch den Betrieb des Tunnels übernimmt. Die Programmierung der Anlagengruppen ist offenzulegen und so zu gestalten, dass Änderungen und weitere Ankopplungen erfolgen können.
Folgende Hierarcheebenen sind zu berücksichtigen:
-
Anlagenleitebene
-
Automatisierungsebene
-
Feldebene
Aufgaben nach den Hierarchieebenen
6.9.4.1 Anlagenleitebene
Die Anlagenleitebene besteht aus einem lokalen Leitsystem und dient der Bedienung und Überwachung aller lokalen untergeordneten Systeme. Diese Ebene muss lokal im Tunnel realisiert werden.
Neben der Bedienung und Visualisierung der untergeordneten Systeme werden in dieser Ebene auch noch zusätzliche Features bereitgestellt:
-
Monitoring der Systemfunktionen und Verfügbarkeit
-
Visualisierung und Bedienung
-
zentrale Benutzerverwaltung
-
Verwaltung und Anpassung von Systemfunktionen und Parametern (z.B. Schwellwerte)
-
Alarmierungssystem und Meldewesen mit Filterfunktionen (z. B. Gewerke, Prioritäten)
-
Überwachung der untergeordneten Ebene
-
Abwicklung des gesamten Befehls-, Parameter und Meldeverkehrs mit den angrenzenden Ebenen
-
Datenhaltung für Messwert sowie Alarm-, Stör- und Systemmeldungen für mindestens 12 Monate
-
Anpassen vom Systemfunktionen und Parametereinstellungen
-
Datensicherung und Wiederherstellung (Betriebssysteme, Systemkonfiguration, Parametrierung der Programmmodule,
Betriebsdaten, etc.)
-
Bereitstellung von Daten in verdichteter, zusammengefasster Form
-
Statistik und Archivierungsfunktionen
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Technische Vorbemerkungen
sowie
-
Datenaufbereitung in verdichteter Form (Minute – Stunde – Tag – Woche – Monat – Jahr)
-
Schaltung von Notprogrammen
-
Notbedienung des Tunnels von den Außenstellen sowie Wartungszugriff über einen Remotezugriff auf die Tunnel-Clients
bzw. Web-Clients
-
Prozesswertglättungen
-
Generierung von Wartungsmeldungen
-
Kommunikation zu unter- und übergeordneten Ebene
6.9.4.2 Automatisierungsebene
Auf der Automatisierungsebene ist die gesamte tunnelbezogene Steuerung und Regelung auf Grundlage von Datenpunkten zu realisieren. Alle Programm- und Funktionsabläufe (Steuerung, Regelung), sämtliche Berechnungen, Verknüpfungen und Abhängigkeiten sind auf der Automatisierungsebene bzw. in der speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) zu realisieren.
Des Weiteren übernimmt die Automatisierung die Abwicklung des gesamten Befehls-, Parameter und Meldeverkehrs mit den angrenzenden Ebenen. Alle angeschlossenen Anlagengruppen und die Feldebene liefern die für den laufenden Betrieb relevanten Daten an die Automatisierungsebene. Die Automatisierungsebene wiederum übergibt Ihre Daten an die Anlagenleitebene.
6.9.4.3 Feldebene
Sämtliche Betriebsdaten des Tunnels werden auf der Feldebene durch Sensoren gesammelt und aufbereitet. Nach Verarbeitung durch die Automatisierungsebene werden die Stellbefehle an die Aktoren weitergeleitet.
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Technische Vorbemerkungen
Systemaufbau
6.9.5.1 Allgemeines
Die Gewerke sind den nachfolgenden Funktionsblöcken zuzuordnen. Die wesentlichen Funktionen werden nachfolgend aufgelistet:
FB 1: Beleuchtungsanlage
-
Messung aller Leuchtdichtewerte
-
Erfassung der Betriebszeiten der einzelnen Schaltstufen
-
Erfassung der Schalterstellungen und Sicherungsfälle
-
Regelung der Schaltstufen der Adaptationsbeleuchtung nach Außen- und Innenleuchtdichte
-
Steuerung der Durchfahrtsbeleuchtung nach Außenleuchtdichte (Tag-, Nachtstufe),
Regelung nach Außen- und Innenleuchtdichte
-
Umschaltung auf Notprogramme bei Ausfall von Leuchtdichtekamera(s)
-
Erfassung und Kurzzeitspeicherung der Störmeldungen der angeschlossenen Anlagen
FB 4: Brandmeldeanlage
-
Erfassung und Registrierung der Brandmeldungen der angeschlossenen Sensoren
-
Überwachung der Sensoren, Feuerwehrbedieneinrichtungen und Verkabelung
-
Weitergabe der Brandmeldungen an die Automatisierungsebene
-
Automatische Weiterleitung der Brandmeldungen zur zuständigen Stelle Tiefentladungsüberwachung der Batterie in der
Brandmeldeanlage
-
Ermitteln des Wartungsbedarfes der Anlage und angeschlossenen Sensoren
-
Erfassung und Kurzzeitspeicherung der Störmeldungen der angeschlossenen Anlagen
FB 12: Energieversorgung
-
Überwachung der Netzversorgung
-
Erfassung der Schalterstellungen und Sicherungsfälle
-
Ständige Messung von Leistung, Arbeit, Strom, Spannung
-
Überwachung der USV-Anlage sowie der Batterien
-
Erfassung und Kurzzeitspeicherung der Störmeldungen der angeschlossenen Anlagen
-
Erfassung der Schalterstellungen und Sicherungsfälle
FB 13: Gebäudetechnik (Raumlüftung, Einbruchmeldeanlage etc.)
-
Überwachung der Raumbelüftungsanlagen
-
Erfassung der Temperatur- und Feuchtewerte
-
Warnung bei Grenzwertüber- bzw. -unterschreitung
-
Überwachung der Einbruchmeldeanlage
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Technische Vorbemerkungen
FB 14: Kommunikation (Switche, Router, Netzwerkmanagement etc.)
-
Störungsmeldung und Überwachung der Anlagenteile
-
Automatische Umschaltung bei Ausfall der Leitrechner
-
Automatischer Abgleich der Archive bei Rückkehr des redundanten Rechners
-
Registrierung der Störungen (soweit noch möglich)
Bzgl. der Bezeichnung der Funktionsblöcke sind diese zu berücksichtigen.
Bei der Steuerung und Regelung der Funktionsblöcke sind diese autark in der Lage, die jeweilige Situation im Funktionsblock zu beherrschen, d. h. die Funktionsblöcke wirken in diesen Fällen entkoppelt. Sobald ein Funktionsblock ergänzend eine Anforderung an ein oder mehrere andere Funktionsblöcke stellt, erfolgen Maßnahmen interaktiv mit direkter Kopplung zwischen den Funktionsblöcken.
Für die Anbindung der Verkehrstechnik sind Schnittstellen zwischen der Automatisierung und der Verkehrssteuerung vorzusehen. Details sind dem Kapitel „Zusätzlichen Anforderungen an die Verkehrsanlagen“ zu entnehmen.
Grundlage der Schaltungen ist die Wirkmatrix.
6.9.5.2 Systemarchitektur
Die Systemarchitektur der Leit- und Automatisierung sowie der anderen Zentralenanlagen (z. B. Brandmeldeablage) ist der Anlage „Schema Steuerung“ zu entnehmen.
Die Hierarchieebenen werden wie folgt ausgeführt:
- Feldebene: Sensoren und Aktoren
Anlagenspezifische Sensoren und Aktoren, welche über genormte Schnittstellen (potentialfreie Kontakte, 4-20mA, 1-10V,
serielle, Profibus-, Modbus-, OPC-Schnittstelle)
an die Bussysteme der Feldebene angebunden werden
- Feldebene Bussysteme
Übertragungseinheiten als Dezentrale Peripherie der hochverfügbaren SPS mit redundanten Buskopplern und einfachen
Ein-/ Ausgabebaugruppen
- Automatisierungsebene
Hochverfügbare SPS zum redundanten Anschluss an den Prozessbus sowie an das Netzwerk als zentrale Steuerung und
Schnittstelle zu anderen Gewerken über
• die Übertragungseinheiten
• separate SPSen (z. B. SPS für Multifunktionsgeräte) sowie
• LAN-Schnittstellen
- Anlagenleitebene
Redundante Server mit Speichersystemen und Bedienclients je Bedienort (Betriebsgebäude/ Außenstelle)
redundante Kommunikationssysteme wie Switch-Stack und redundante Netzwerkkarten in allen Servern und Clients
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Technische Vorbemerkungen
Schema Leit- und Automatisierungstechnik
-
Anlagenleitebene Redundante Server, die Synchronisation und redundante Datenhaltung erfolgt über die Netzwerkverbindung.
-
Anlagenleitebene Switche als „Stack“ (Stapel) ausgeführt, Anlagen mit zwei Netzwerkschnittstellen können so redundant angebunden werden.
-
Automatisierungsebene Die Speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) ist als hochverfügbares System (H-SPS) ausgeführt, die Synchronisation erfolgt über ein Systemkabel direkt zwischen den beiden CPU Baugruppen.
-
Feldebene Die Kommunikation auf der Feldebene bzw. dem Prozessbus erfolgt über zwei voneinander getrennte, logische Ringe
-
Feldebene Die Übertragungseinheiten (dezentrale Peripherie) sind an beide Prozessbus-Ringe angebunden. Die Sensoren und Aktoren sind einfach an die Übertragungsbaugruppen angebunden.
-
Anlagenleitebene Bedienclient
6.9.5.3 Bediengeräte und –orte
Folgende Bediengeräte für die Leit- und Automatisierung sind vorzusehen:
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Technische Vorbemerkungen
- Bedien-/ Beobachtungsplatz
Am Bedien- und Beobachtungsplatz im Tunnel-Betriebsgebäude wird
-
eine KVM Bedienkonsole mit Monitoren
-
Schaltschrankbedienebene
ausgeführt. Details sind der Anlage „Schema Steuerung“ zu entnehmen.
Das Prozessleitsystem der Anlagenleitebene wird auf zwei redundanten Servern ausgeführt und über die Clients bedient. Die Software muss die administrativen Tätigkeiten und die Systempflege zulassen. Auf dem Bedien- / Beobachtungsplatz in der Anlagenleitebene ist eine grafische Visualisierung und Bedienung der Anlage vorzusehen. Alle relevanten Prozessdaten sind in Form von Farbgrafikbildern mit dynamischen Einblendungen darzustellen. Die projektspezifischen Vorgaben sind zu beachten.
Für Auswertungen sind alle Daten automatisch zu speichern und zu verdichten (Stunden-, Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresdaten). Die Daten sind aufzubereiten und in Form von Trendkurven (Ganglinien), Protokollen und Listen auf dem Bedien- / Beobachtungsplatz darzustellen.
Es ist eine im Bereich der Technischen Tunnelausrüstung einschlägig bekannte objektorientierte und für Redundanzbetrieb ausgelegte Software einzusetzen, welche einen einfachen Umgang mit dem System, ein ergonomisches durchgängiges Bedienkonzept, Ein- und Ausgaben in deutscher Sprache, ein eingebautes Hilfssystem und aussagekräftige Fehlermeldungen ermöglicht.
Mittels der KVM Konsole müssen manuelle Schalthandlungen sowie eine Überwachung möglich sein. Die Priorisierung des Zugriffs erfolgt in der Automatisierungsebene. Schalthandlungen auf dieser Ebene müssen unabhängig von der Anlagenleitebene erfolgen und auch bei Totalausfall der übergeordneten Ebenen möglich sein. Gleichzeitig ist diese Ebene auch die „niedrigste“ Ebene die funktionsfähig sein muss, um den Tunnel im Automatikmodus zu betreiben. Eine Überwachung der einzelnen Anlagen ist nur vor Ort und direkt an der Anlage bzw. über die jeweiligen Bedientableaus möglich.
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Technische Vorbemerkungen
Betriebsarten und Prioritäten
6.9.6.1 Betriebsarten
Für das Steuern und Regeln der Funktionsblöcke sind folgende Betriebsarten gemäß Wirkmatrix vorzusehen
• Automatikbetrieb
Das Schalten von Aktoren oder das Einleiten von Maßnahmen im Regel- oder im Ereignis- und Alarmfall erfolgt
automatisch ohne Benutzereingriffe.
• Halbautomatikbetrieb
Bei Einleitung oder Rücknahme müssen Maßnahmen durch das Personal bestätigt werden. Dies betrifft alle Maßnahmen,
deren Sinnfälligkeit vom System nicht sicher ermittelt werden kann bzw. deren Rücknahme eine Kontrolle durch das
Personal oder Dritte erfordert.
(z. B. manuelle Schrankenschließung bei Sichttrübungs-Überschreitung)
• Handbetrieb
Manuelle Eingriffe in den Tunnelbetrieb bei nicht klar vordefinierbaren Situationen. Diese übersteuern den Automatik-
bzw. Halbautomatikbetrieb bis zur Rücknahme des Handbetriebs.
Bei Rücknahme des Halbautomatik- oder Handbetriebes ist zu beachten, dass aktuell geschaltete Programme logisch ineinandergreifen.
6.9.6.2 Prioritäten
Die Prioritäten wie folgt vorzusehen.
Die Priorisierung der Schalthoheiten erfolgt dabei in nachfolgender Reihenfolge (von der niedrigsten zur höchsten Priorität) der Betriebsarten und in Abhängigkeit vom Ort des Eingriffs:
a) Automatik- / Halbautomatikbetrieb
-
Regelbetrieb der Einrichtungen
-
Ereignisabhängiger Betrieb der Einrichtungen bei Stör- und Notfällen
b) Handbetrieb
-
Schaltungen aus der übergeordneten Leitebene
-
Schaltungen aus der Anlagenleitebene (z. B. Beleuchtung)
Reaktionszeiten und Redundanzen
6.9.7.1 Reaktionszeiten
Die Reaktion der Steuerung, Regelung und technische Überwachung von Tunneln darf die nachstehend bezeichneten Reaktionszeiten nicht überschreiten
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Technische Vorbemerkungen
- 3 Sekunden
für die maximale Reaktionszeit des gesamten Systems von der Anlagenleitebene bis zum Aktor bzw. vom Sensor zur
Anlagenleitebene
- 5 Sekunden
für die Verbindung zwischen der übergeordneten Leitebene und den Aktoren bzw. den Sensoren
6.9.7.2 Redundanzen
Der redundante Aufbau der Automatisierungs- und Anlagenleitebene ist gemäß dem Kapitel „Projektspezifische Anforderungen“ vorzusehen. Nach Erkennung einer technischen Störung muss das Umschalten auf ein Redundanzsystem verzögerungs- und stoßfrei innerhalb von max. 50 ms erfolgen.
Rechnersysteme, Kommunikation und Datenhaltung.
6.9.8.1 Kommunikation/ Netzwerk
Die Kommunikation zwischen allen Geräten auf der Feldebene, den Komponenten der Anlageleitebene sowie der Automatisierungsebene muss über standardisierte redundante Kommunikationswege und Übertragungsprotokolle erfolgen. Die untergeordneten Daten, welche keine Steuerungsfunktionen übernehmen, sind über genormte herstellerunabhängige Schnittstellen an die Automatisierungsebene anzubinden.
Die Kommunikationswege sind als redundante Bus- oder Ringstrukturen in LWL-Technologie mit einer Mindestbandbreite von 100 Mbit/s auszuführen. Das Netzwerk ist mittels VLAN zu konfigurieren, so dass ein störungsfreier Betrieb der einzelnen Gewerke (Automatisierung, Anlagenleitebene, etc.) möglich ist.
Die Sensorik und Aktorik der Feldebene werden über die Ein- und Ausgangsmodule der dezentralen Peripherie angebunden. Bei allen Sicherheitsanlagen sind die sicherheitsrelevanten Datenpunkte, wie z. B. Brandmeldungen, SI-Meldungen, etc. mittels potenzialfreier Kontakte an die Automatisierungsebene zu übergeben und zu verarbeiten.
Hinweis Netzwerkspezialist: Durch den Auftragnehmer der Tunnelausrüstung ist ein Netzwerkspezialist einzusetzen, welcher die Netzwerkplanung übergeordnet für alle Gewerke, Nachunternehmer und Lieferanten übernimmt. Er ist für den störungsfreien Betrieb aller Netzwerkkomponenten im Tunnel sowie für die netzwerktechnische Anbindung des Tunnels an die Außenstellen verantwortlich. Mit Einreichung der Montageplanung sind durch den AN den Netzwerkspezialisten zu benennen und dessen fachlichen Nachweise vorzulegen. Der Netzwerkspezialist muss alle fachlichen Abstimmungen mit dem AG, Betreiber sowie sonstigen Projektbeteiligten durchführen und dient als Ansprechpartner für die Nachunternehmer und Lieferanten des AN.
6.9.8.2 Datenhaltung/ Datensicherung
Die Datenhaltung aller Prozessdaten und Tunnelparameter ist in Form einer SQL-Datenbank (SQL = Structured-Query-Language) vorzusehen. Die Daten müssen für einen Zeitraum von mind. 1 Jahr ohne Dearchivierung zugreifbar sein. Ein Datenexport im CSV (Comma Separated Values) - Format muss möglich sein.
Die Datensicherung erfolgt täglich, die Daten werden für mindestens 2 Jahre auf verlustfreie Speicherungsmedien archiviert bzw. dearchiviert.
Stand: 25.06.2026 64 / 81
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Technische Vorbemerkungen
Telefonwählgerät
Zur Übertragung von Störungsmeldungen wird ein Telefon-Notruf-Computer mit 32 Meldelinien vorgesehen. Die Belegung der 32 Meldelinien hat in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen.
Für die Alarmierung des Betriebspersonals sowie der Wartungsfirma bei anstehenden Meldungen (Alarm, Störung, Wartung) wird eine Übertragungseinrichtung mit 32 Meldelinien vorgesehen. Die Übertragungseinrichtung muss für den Anschluss an einen All-IP- Anschluss geeignet sein. Als Redundanzübertragungsweg muss ein GSM-Übertragungsmodul vorhanden sein. Die Texte sind so zu melden, dass durch das Betriebspersonal genaue Anweisungen, z.B. „Was tun?“, „Wen verständigen?“. etc. abgelesen werden können. Die Zuordnung der Störmeldelinien und der Telefonnummern ist im Zuge der Baumaßnahme mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Meldelinien des Telefonwählgerätes werden in der ZLT visualisiert. Hierbei werden die ausgelösten Meldelinien angezeigt. Im Falle von Störungen können auch einzelne Meldelinien deaktiviert werden.
Datenpunkttypen
Die Datenpunkttypen sind soweit keine anderen projektspezifischen Vorgaben bestehen wie nachfolgend aufgelistet vorzusehen.
Die Messwerte (Leuchtdichtewerte, etc.) sind als analogen Signale 4 bis 20 mA auf die Feldebene vorzusehen. Es sind mind. folgende Eigenschaften je Datenpunkt vorzusehen:
-
Messbereich (z. B. 0 bis 300 ppm beim CO-Wert)
-
Bitauflösung (z. B. 0 bis 4095 Bit)
-
Messwertstatus (ok, gestört)
Als Zählwerte (dazu gehören z. B. alle Energiezählwerte und Betriebszeiterfassungen) sind Impulseingänge vorzusehen oder sonstige Ereignisse zu verarbeiten bzw. zu zählen/ aufsummieren.
Es sind mind. folgende Eigenschaften je Datenpunkt vorzusehen:
-
Zählbereich (z. B. 0...30.000 oder fortlaufend)
-
Zählrichtung (aufwärts-/abwärtszählend)
Zu den Meldungen gehören alle binären Datenpunkte, d. h. alle Informationen, die nur zwei Zustände annehmen können (ein/aus, gestört/nicht gestört, kleiner/größer, Alarm/kein Alarm, etc.). Teilweise werden die Meldungen auch über digitale Schnittstellen eingelesen (Brandmeldeanlage).
Es sind mind. folgende Eigenschaften je Datenpunkt vorzusehen:
-
Zeitstempel
-
Meldungsinformation (ein/aus, gestört/nicht gestört)
Die Meldungen sind ereignisgesteuert mit Zeitstempel zu übertragen.
Die Sollwerte werden von der Anlagenleitebene zur Automatisierungsebene gesendet.
Stand: 25.06.2026 65 / 81
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Technische Vorbemerkungen
Anbindung externer Systeme
Die Automatisierung muss über standardisierte Schnittstellen wie z. B. Profibus DP, Ethernet/ Profinet, S7-Treiber, Modbus, Bacnet, OPC UA, IEC 104 die Anbindung von externen Systemen, wie z. B. Verkehrsanlagen, Pumpen- oder Druckerhöhungsanlagen ermöglichen. Die Schnittstelle und die zu übergebenden Datenpunkte sind zu definieren.
Details zu den externen Systemen sind dem Kapitel „Projektspezifischen Anforderungen zu entnehmen.
Wirkmatrix
Grundlage der Automatisierung und Anlagenleitebene ist die beiliegende Wirkmatrix.
Inbetriebnahme und Systempflege
Nach Fertigstellung sind die Anlagen der Übergeordneten Leitebene, der Anlagenleitebene, der Automatisierungsebene und der Feldebene in verschiedenen Teststufen (Komponententest, Integrations- und Systemtest) nach Funktionsblöcken zu überprüfen. Hierfür sind die entsprechenden Prüfzeiten bei der Ermittlung der Ausführungsfristen zu beachten.
Nach abgeschlossenen Funktionstests wird vor der Inbetriebnahme der Tunnel ein Probebetrieb vorgesehen.
Die Prüfergebnisse der Test und des Probebetriebs sind nachvollziehbar zu dokumentieren, und sind als Nachweis der Durchführung aller erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen vorzulegen.
Alle Systemfunktionen und Anlagen die nachträglich geändert oder umparametriert worden, sind erneut zu testen und die neuen Testergebnisse sind in der Dokumentation einzupflegen.
Überwachung des Tunnels
Die Tunnelüberwachung dient der Sicherheit der Tunnelnutzer einschließlich des Betriebspersonals und der Funktion der technischen Ausstattung.
Details zu den Außenstellen sind dem Kapitel „Projektspezifische Anforderungen “ zu entnehmen.
Aufgaben der Steuerungseinheiten (Automatisierungsebene)
Jede Anlagengruppe hat die ihr zugeordnete Steuerung und Regelung, die unabhängig von der Anlagenleitebene arbeitet, die lokalen Plausibilitätskontrollen. Die Aufgaben der Funktionsblöcke sind vorne beschrieben.
Verknüpfungen der Einzelsteuerungen
Über die Automatisierung müssen alle Einzelsteuerungen miteinander verknüpft und die Regelfunktionen der örtlichen Regler überwacht werden. Die Verknüpfungen der Einzelanlagen sind in der Wirkmatrix definiert.
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Technische Vorbemerkungen
Redundanzumschaltungen
6.9.17.1 Hochverfügbare SPSen
Bei Ausfall eines der hochverfügbaren SPS-Teile muss der andere hochverfügbare SPS-Teil den Betrieb unterbrechungsfrei übernehmen. Bei Wiederanlauf des defekten SPS-Teiles muss ein automatischer Datenabgleich erfolgen.
6.9.17.2 Dezentrale Peripherie
Alle Übertragungseinheiten bestehen aus dezentralen Peripherien.
Die redundante Übertragungseinheit besteht aus folgenden Bauteilen:
- 2 x Interface-Module (Redundante Ausführung, Hot-Swap fähig) zum Anschluss an den redundanten Prozess- bzw.
Feldbus
-
analoge und digitale Ein-und Ausgabebaugruppen gemäß Auflistung inkl. 40% Reserve-Ein- und -Ausgängen
-
sämtlichen Schnittstellen zur redundanten Anbindung
-
Synchronisationsmodule für den Redundanzbetrieb
-
2 x 24V-Anschluss
-
Messtrennklemmen für alle Ein- und Ausgänge
Bei Ausfall eines der Interface-Module muss das andere Interface-Modul den Betrieb unterbrechungsfrei übernehmen. Bei Wiederanlauf des defekten Interface-Modules muss ein automatischer Datenabgleich erfolgen.
Die dezentrale Peripherie ist als modulares System in Schutzart IP20 aufzubauen, das besonders für die anwenderspezifischen und komplexen Automatisierungsaufgaben im Tunnel geeignet ist.
Das System muss jederzeit bzgl. der Signal-, Kommunikations- und Funktionsbaugruppen erweiterbar sein. Die dezentrale Peripherie ist für den Einsatz in der Prozesstechnik mit dem redundanten SPS-System vorzusehen. Die Verbindung der einzelnen dezentralen Peripherien und der SPS erfolgt über einen redundanten LWL-Ring. An jeder dezentralen Peripherie werden je Interface-Modul ein Elektro-Optischer-Umsetzer (Cu-LWL) vorgesehen. Der Austausch der Interface-Module muss bei laufendem Betrieb (Hot Swapping) möglich sein.
Die Netzversorgung der dezentralen Peripherie erfolgt aus den redundanten Netzteilen.
Bei Komplett-Ausfall der Verbindung zu den hochverfügbaren SPSen muss in den Schaltanlagen sichergestellt werden, dass alle Anlagen in einen sicheren Zustand „gehen“ (z. B. Schaltung von Vollbeleuchtung bei Ausfall der Datenverbindung von der dezentralen Peripherie Beleuchtung zu den hochverfügbaren SPSen).
Zusätzliche Anforderungen an die Beleuchtungssteuerung
6.9.18.1 Lichtregelung Adaptationsbeleuchtung
Die gesamte Adaptationsbeleuchtung muss außenlichtabhängig über Leuchtdichtesensoren geregelt werden können. An beiden Portalen ist unabhängig die L20-Leuchtdichte gemäß CIE 88-1990 zu messen und entsprechend der Außenleuchtdichte die Innenleuchtdichte anzusteuern. Da durch Lampenalterung, Verschmutzung und andere Einflüsse die Innenleuchtdichte nicht als
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Technische Vorbemerkungen
Konstante der Lampenleistung zugeordnet werden kann, sind zusätzliche Innenmesssysteme für die Schleierleuchtdichte erforderlich, sodass ein fest einstellbarer Leuchtdichtesprung eingehalten werden kann.
Die Beleuchtungsanlage je Einfahrt muss in 8 Stufen mit 100 %, 90 %, 75 %, 65 %, 50 %, 40 %, 25 % und 15 % geschaltet werden können.
Auslegung des Regelungsfaktors siehe Titel Beleuchtung.
6.9.18.2 Lichtregelung Durchfahrtsbeleuchtung
Das Leuchtdichteniveau der Durchfahrtsbeleuchtung muss ständig über eine Leuchtdichtekamera in der Innenzone gemessen werden. Die Hard- und Software der Programme gehen in das Eigentum des AG über.
Die LED-Durchfahrtsbeleuchtung ist mittels Vorgabe-Sollwerten für die Tag- und Nachstufe, stufenlos zu regeln. Für die Nachstufe ist eine Wälzung der LED-Module in den einzelnen LED-Leuchten vorzusehen um eine gleichbleibenden Nutzungsdauer der LED- Module zu erreichen.
Bei Ausfall des Ansteuersignals (Dimmung) müssen die Leuchten grundsätzlich im 100 %-Betrieb arbeiten.
6.9.18.3 Sonstiges
Die Beleuchtungssteuerung muss in der Lage sein die Einfahrtzonen und Durchfahrtszonen unabhängig voneinander zu regeln. Die Hard- und Software der Programme geht in das Eigentum des AG über.
Alle Messsysteme sind mit komplettem Zubehör anzubieten.
Bei der Beleuchtungsregelung sind folgende Ereignisse, siehe auch Wirkmatrix, zu beachten:
Tabelle 1: In der Wirkmatrix zu beachtende Ereignisse der Beleuchtungsanlage
| Alle Sensoren in Funktion (Normalbetrieb) | Regelung der Beleuchtung entsprechend den Außen- und Innenleuchtdichtewerten (Normalbetrieb). Nach Ablauf einer Mindestbrennzeit wird die aus der Außenleuchtdichte errechnete Innenleuchtdichte (über einstellbaren k-Faktor) mit der tatsächlichen Innenleuchtdichte verglichen und ggf. Die Beleuchtung eine Stufe hochgeschaltet. |
|---|---|
| Ausfall Innensensor | Regelung nach Außensensor (vorgegebene Zuordnung Außenleuchtdichte/ Stufe) |
| Ausfall Außensensor | Regelung nach anderem Außensensor (mit Korrekturfaktor) |
| Ausfall Außen- und Innensensor an einem Portal | Regelung nach Außensensor des anderen Portals (mit Korrekturfaktor) |
| Ausfall aller Sensoren | Notprogramm über ein hinterlegtes astronomisches Uhrenprogramm |
| Ausfall Beleuchtungssteuerung | Vollbeleuchtung, Verkehrssteuerung „Leichte Behinderung“ |
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Technische Vorbemerkungen
| Sicherungsfall Nachtbeleuchtung | Verkehrssteuerung „Leichte Behinderung |
|---|---|
| Überschreitung der Außen-Leuchtdichte über Grenzwert | Verkehrssteuerung „Leichte Behinderung |
| Leuchtenausfall >10% | Wartungsmeldung |
Der Leuchtenausfall ist mittels Strommessungen in den Beleuchtungsabgängen zu ermitteln.
Die Leuchtdichtewerte werden von der Anlagenleitebene kontinuierlich erfasst. Bei Störungen der Messwerterfassung bzw. Beleuchtungssteuerungen werden automatisch die entsprechenden Störmeldungen generiert.
Um ein dauerndes Umschalten der Beleuchtungsstufen zu verhindern sowie zur Verlängerung der Lebensdauer der Leuchtmittel werden gemäß Ausführungsplanung des AG in der Beleuchtungssteuerung die Messwerte geglättet, für die Leuchtmittel Mindestbrennzeiten und für die einzelnen Schaltstufen Mindest-Ein- bzw. -Ausschaltzeiten vorgesehen.
Alle erforderlichen Parameter müssen direkt in der Beleuchtungssteuerung (über die Anlagenleitebene) ohne Programmierkenntnisse frei einstellbar sein.
Zusätzliche Anforderungen an die Belüftungsanlagen
6.9.19.1 Raumbelüftung Betriebsgebäude
Die Anforderungen an die Raumbelüftung im Betriebsgebäude sind dem Titel Raumbelüftungsanlagen zu entnehmen. Die Raumbelüftung muss sich im Brandfall ausschalten, sodass kein Sauerstoff mehr zugeführt wird.
Für die Raumbelüftungsanlage ist ein Pflichtenheft zu erstellen und mit dem AG abzustimmen und von diesem vor der Ausführung freizugeben.
Die Anlagen sowie die Ausführungspläne bilden die Basis für die Erstellung des Pflichtenheftes für die Raumbelüftungssteuerung.
Titel 6.10 Anlagenleitebene Hardware
Aufbau der Anlagenleitebene
Die Anlagenleitebene ist gemäß dem Schema Steuerung sowie dem Leistungsverzeichnis aufzubauen
Für den einfachen und schnellen Zugriff auf die Geräte sind diese mit IPMI 2.x Schnittstellen auszurüsten, welche über eine zusätzliche 3. Netzwerkschnittstelle den Zugriff auf das System ermöglichen. Die Verbindung ist über eine herstellerspezifische Softwarelösung oder über einen Webbrowser mit Java Plugin vorzusehen. Über die IPMI Schnittstelle muss der Zugriff auf die wesentlichen Parameter und Messwerte des Mainbords sowie auf das BIOS möglich sein. Es muss ein Fernreset realisierbar sein.
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Technische Vorbemerkungen
Software Anlagenleitebene
Als Software für die Anlagenleitebene ist eine im Bereich der Tunnelüberwachung bewährte objektorientierte SCADA-Software einzusetzen, welche für Redundanzrechnerbetrieb, Server-Client-Architektur sowie den Aufbau von verteilten Systemen geeignet ist. Weitere Anforderungen sind den Technischen Vorbemerkungen, dem Leistungsverzeichnis sowie den projektspezifischen Festlegungen zu entnehmen.
Grundlage der Software sind die Anforderungen des beiliegenden Lastenheftes.
6.10.2.1 Grundlegende Anforderungen
Folgende Mindestforderungen werden an die Software gestellt:
-
Modulare und bereits nachweislich im Tunnelbau eingesetzte Standardsoftware
-
Hard- und softwaremäßige Skalierbarkeit des Systems
-
Einfache und menügeführte Programmierung
-
Offene Architektur mit Client-Server-Prinzip, multiuserfähig
-
Netzwerkfähig für MS-Windows
-
Schnelle Datenbank mit AutoBackup
-
Messwertverdichtung
-
Plausibilitätsüberwachung der Messwerte und Handeingaben
-
Anbindung an die Automatisierung über Standard-Schnittstellen: Profibus DP, Ethernet/ Profinet, S7-Treiber
-
Ausgabe aller Auswertungen auf dem Drucker bzw. als PDF-Datei
-
Datenexport in genormte Formate
-
Benutzerverwaltung
-
Redundanzfähig
-
Standard-Schnittstellen für Datenaustausch: OPC UA, IEC 104
-
Einfacher Umgang mit dem System, leichte Erlernbarkeit
-
Durchgängiges Bedienkonzept
-
Ein- und Ausgaben in deutscher Sprache
-
Durchgängig eindeutige Verwendung von Fachbegriffen und Bezeichnungen
-
Eingebautes Hilfssystem
Die Hard- und Software der Programme geht ins Eigentum des AG über.
6.10.2.2 Visualisierung und Bedienung
Alle aktuellen Zustände, die Betriebs-, Stör- und Alarmmeldungen sind in der Visualisierung darzustellen und vollständig zu protokollieren.
In den Bildern der Visualisierung sind die Grundrisse grafisch darzustellen und alle Anlagenteile des Tunnels über Objekte einheitlich zu dynamisieren. Die Darstellung (z. B. farbliche Darstellung des Zustandes, Einblendung von Symbolen für Handbetrieb, …) ist abhängig vom Anlagezustand vorzusehen. Abhängig vom Umfang der Gewerke sind gemäß Lastenheft ein oder mehrere Detailgrafiken vorzusehen. Des Weiteren sind einheitlich formatierte Panels für die Bedienung und Parametrierung von Anlagen sowie für Datenpunktinformationen vorzusehen. Grundsätzlich ist gewerkeübergreifend eine einheitliche Darstellung und Bedienung vorzusehen.
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Technische Vorbemerkungen
Pop-Up-Fenster für Brandalarm und Alarme sind, soweit im Lastenheft nicht anders definiert, nicht vorzusehen. Die Darstellung von Störungen und Alarmen (z. B. blinkende Darstellung von neuen Meldungen) sowie die Quittierung der Meldungen ist dem Lastenheft zu entnehmen.
Für den Tunnel ist eine Gesamtübersicht vorzusehen, in dem der Zustand der wesentlichen Gewerke darzustellen ist. Wesentliche Inhalte sind:
-
Tunnelname und Bildname
-
Übersichtsgrafik des kompletten Tunnels und Vorfelder sowie des Betriebsgebäudes mit dynamischen Feldern für die
wesentlichen betriebs- und verkehrstechnischen Anlagen
- Schaltflächen für die Umschaltung in die Gewerkegrafiken
Für den Tunnel sind verschiedene Detailgrafiken für alle jeweils vorhandenen Gewerke und Anlagenteile vorgesehen. Der Aufbau der Detailgrafiken entspricht der „Gesamtübersicht“ jedoch muss anstelle der „Übersichtsgrafik“ die „Detailgrafik“ angezeigt werden. Bei mehreren Detailgrafiken je Gewerk ist auf allen Bildern eine Übersicht der Abschnitte mit farblicher Kennzeichnung einer Störung in den Abschnitten darzustellen. Zusätzlich erfolgt die Umschaltung zwischen den einzelnen Tunnelabschnitten durch Anklicken des Abschnittes in der Übersicht der Abschnitte.
In einer Gesamtkonfiguration (Kommunikations- oder Systemübersicht) sind die wesentlichen Anlagenteile (Hardware) der Automatisierung, der Anlagenleiteben, der übergeordneten Leitebene sowie des Netzwerkes mit dynamisiertem Zustand darzustellen. Die Übertragungswege sowie die Schnittstellen zwischen den Gewerken (USV-Anlagen, Brandmeldeanlage und Netzwerktechnik) und der Automatisierung sind ebenfalls zu dynamisieren. Hierzu sind in der Automatisierung Lebenszähler zur Verbindungsüberwachung oder Netzwerksignale (z. B. SNMP-Traps oder Netzwerküberwachungs-Sensoren, ping/ trace) vorzusehen.
Falsche Eingaben des Bedieners dürfen nicht zu Fehlern oder Abstürzen führen. Alle numerischen Eingaben sind innerhalb plausibler Grenzwerte zu überprüfen und im Fehlerfall zu melden. Auf Fehlbedienungen muss der Bediener durch aussagekräftige Fehlermeldungen aufmerksam gemacht werden. Diese Fehlermeldungen müssen anwendungsbezogen sein und dürfen keine IT- Fachkenntnisse verlangen.
Die SCADA-Software muss die Möglichkeit des Einlesens von vorhandenen digitalen Grafiken (z. B.: *.BMP, *.TIF, *.GIF, *.DXF, *JPG) gewährleisten. Grundsätzlich muss ein Datenpunkt nur einmal bearbeiten werden
6.10.2.3 Alarmierungssystem und Meldewesen
Alle Alarme sowie Stör- und Betriebsmeldungen sind in verschiedenen Meldelisten darzustellen, die über Filterfunktionen noch angepasst werden können:
-
Liste der Alarm- und Störmeldungen nach Prioritäten
-
Liste der Betriebsmeldungen
-
Liste der Meldungen je Gewerk
-
Liste der deaktivierten Datenpunkte
-
Offenes und geschlossenes Archiv
In der Störmeldeliste werden die Meldungen abhängig von der Priorität farblich gekennzeichnet. Bei Anklicken einer Meldung muss automatisch auf das zugehörige Anlagenbild umgeschaltet werden.
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Technische Vorbemerkungen
6.10.2.4 Wartungsprogramme / Simulation
Durch Wartungsschaltungen ist vorzusehen einen Alarm oder eine Störmeldung inaktiv zu schalten. Brandalarme müssen jedoch jederzeit gemeldet werden. Die inaktiv geschalteten Anlagenteile werden in der Visualisierung gekennzeichnet, in die Wartungsliste aufgenommen und müssen nach Abschluss der Wartung wieder aktiv geschaltet werden.
Im Simulationsbetrieb muss der eingegebene Messwert an die Steuerungen übermittelt werden, die dann die erforderliche Reaktion ausführt, wie z. B. Einschaltung der Lüftung. Die Simulation ist in der Visualisierung darzustellen.
Weitere Anforderungen sind dem Lastenheft zu entnehmen.
6.10.2.5 Benutzerverwaltung
Der Server sowie die Software der Anlagenleitebene auf den Clients sind selbststartend und selbstkonfigurierend auszulegen. Nach einem Kaltstart der Anlage müssen alle Systeme ohne Eingriff betriebsbereit sind. Ein Einloggen des Bedienpersonals ist nach dem Booten (oder nach einem vorherigen Ausloggen) nur am Client notwendig. Nach einer frei parametrierbaren Zeit erfolgt ein automatisches Abmelden.
Es ist eine Benutzerverwaltung in der SCADA-Software vorzusehen um den Zugriff auf die Programmteile nach Benutzergruppen und Benutzer zu ermöglichen. Das Einrichten und Verändern von Rechten kann nur durch den Systemadministrator des AG erfolgen. Die Verwaltung der Benutzerkonten erfolgt von der zentralen Konfigurations-Datenbank aus.
Datenhaltung, Datensicherung und Datenaufbereitung
Die Datenhaltung, Datensicherung und Datenaufbereitung ist vorzugsweise mittels der SCADA-Software mit zugehöriger SQL- Datenbank und Sicherungslaufwerken vorzunehmen.
6.10.3.1 Datenhaltung
Die Datenhaltung erfolgt wie oben beschrieben. Alle Daten der Betriebstechnischen Anlagen, wie:
- Störmeldungen (Störmeldung mit Uhrzeit/Datum des Kommens, Gehens, Quittierens sowie Kommentar und Angaben zur
Person, die die Quittierung durchgeführt hat)
-
Betriebsmeldungen und Schalthandlungen
-
Messwerte
-
aktiver Benutzer (Uhrzeit/Datum des Ein- und Ausloggens)
-
Aufbereitete Daten
werden für 1 Jahr auf den Festplatten der Zentraleinheit gespeichert. Bei Erreichen von ca. 90 % der Speicherkapazität muss ein Alarm abgesetzt werden.
6.10.3.2 Datenaufbereitung
Die erfassten Mess- und Zählwerte sind zur Weiterverarbeitung und Darstellung zu Minuten-, Stunden-, Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreswerten aufzubereiten. Hierzu werden in Abstimmung mit dem AG je nach Datenpunkt Mittel-, Minimal bzw. Maximalwerte für die o. g. Auswertezeiträume gebildet.
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Technische Vorbemerkungen
6.10.3.3 Datenauswertung
Aus den gespeicherten Daten sind gemäß dem Lastenheft beliebige Auswertungen als Trendkurvendarstellung oder Protokolle zu realisieren. Diese müssen auf dem Farbdrucker ausgedruckt und in mehreren Datenformaten (CSV-Datei, PDF-Datei) auf Datenträger abgespeichert werden können.
Die Auswertungen sind so gestaltet, dass durch den AG bzw. Betreiber die Trendkurven- und Protokollgestaltung ohne Programmkenntnisse geändert und erweitert werden kann.
Des Weiteren müssen alle Bedien- und Schaltvorgänge überwacht und protokolliert werden mit Datum, Uhrzeit, Benutzer und Kommentar.
Bei Auftreten von Alarm- und Störmeldungen muss die das SCADA-System die Meldung automatisch an Fremdsysteme, wie Einsatzleitsysteme weitergeben.
Es ist vorzusehen, dass durch Anwählen eines Datenpunktes in der Visualisierung bzw. im Meldewesen der Zeitpunkt der letzten Störung /Alarmes sowie die Häufigkeit des Auftretens angezeigt wird.
6.10.3.4 Datensicherung
Die zu sichernden Daten sind automatisiert nach einem mit dem AG abgestimmten Datensicherungskonzept auf das Datensicherungsmedium zu schreiben. Die Datensicherungssoftware ist für Voll- und Inkremental-Sicherung auszulegen. Des Weiteren ist sicherzustellen, dass aus den Voll- und Inkremental-Sicherungen jederzeit eine aktuelle vollständige Sicherung erstellt werden kann.
Sonstige Anforderungen
Nachfolgende Funktionalitäten sind gemäß Lastenheft vorzusehen.
6.10.4.1 Handschaltungen
Alle Handschaltungen sind mit dem Namen des Schaltenden zu protokollieren.
Die aktiven Handschaltungen sind in der Visualisierung anzuzeigen.
6.10.4.2 Schaltberechtigung
Die Schaltberechtigung zwischen den Clients ist gemäß Lastenheft vorzusehen. Die o. g. Prioritäten sind zu beachten.
6.10.4.3 Ausdruck, Speichern von Bildern
Von allen Bildern der Anlagenleitebene ist eine Möglichkeit zu schaffen die Bilder auszudrucken und als PDF-Dateien zu speichern.
6.10.4.4 Akustischer Alarm
Bei Störungen muss die Möglichkeit bestehen, dass ein akustischer Alarm durch einen Lautsprecher am Arbeitsplatz ausgelöst wird. Die Lautstärkeregelung, Abschaltung etc. sind dem Lastenheft zu entnehmen bzw. mit dem AG abzustimmen.
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Technische Vorbemerkungen
6.10.4.5 Inaktivschaltungen
Die Inaktivschaltung von Datenpunkten (Deaktivierte Datenpunkte) ist vorzusehen. Die Ausführung erfolgt gemäß Lastenheft. Die deaktivierten Datenpunkte sind in einer Liste darzustellen.
6.10.4.6 Fernzugriff auf Anlagenleitebene
Für den Fernzugriff auf die Anlagenleitebene müssen nachfolgende Möglichkeiten realisierbar sein:
- Fernsteuerung RDP:
Mittels einem Laptop / PC und einer Fernsteuerungssoftware muss die Möglichkeit bestehen auf die Anlagenleitebene
des Tunnels zuzugreifen. Hierbei muss das Monitor-, Tastatur- und Maussignal übertragen werden. Zusätzlich ist ein
Ausdruck auf einem am Fernsteuerungs-PC angebundenen Drucker sowie eine Datenübertragung zu ermöglichen
- Fernsteuerung Web-Client:
Die SCADA-System der Anlagenleitebene muss erweiterbar um eine Webserver-Funktionalität sein, welche einen
Fernzugriff mittel Web-Browser auf die Anlagenleiteben ermöglicht. Mittels einem PC und Web-Browser muss die
Möglichkeit bestehen auf die Anlagenleitebene des Tunnels zuzugreifen.
- Abgesetzte Bedienstation:
Auf einem PC muss ein Client der Anlagenleitebene installiert werden, welcher direkt auf die Server der Anlagenleitebene
zugreift. Hierbei sind alle Funktionalitäten wie bei direkter Bedienung im Betriebsgebäude zu ermöglichen. Auf diesem PC
laufen dieselben Programme, wie auf der Anlagenleitebene im Tunnel. Bei jedem Zugriff auf die Anlagenleitebene im
Tunnel erfolgt nur ein Datenabgleich. Die Grafiken in der Visualisierung müssen somit nicht übertragen werden.
6.10.4.7 Simulationssoftware
Für die erfolgreiche Durchführung von Prüfungen muss in den Steuerungseinheiten die Möglichkeit bestehen, alle internen Datenschnittstellen mit Simulationswerten zu beschalten. Diese Simulationswerte müssen von außen parametriert werden können. Alle internen Ausgabewerte (Beleuchtungsschaltungen, LSA-Schaltbefehle, etc.) müssen sich ebenfalls vom Prozess abkoppeln und auf die externe Schnittstelle schalten lassen.
Alle externen Datenschnittstellen werden über eine autarke Prüf-Steuerungseinheit mit den entsprechenden Prozesswerten versorgt.
Mit dieser Prüf-Steuerungseinheit können alle Objektgruppen der Tunnelleittechnik simuliert und alle denkbaren Prozesszustände vorgegeben werden (Tunnelsimulator).
Alle Programmreaktionen, die im Rahmen der Automatikfunktionen gefordert sind, werden in der Prüf-Steuerungseinheit gespeichert und in Form eines Prüfungsberichtes ausgewertet. Dieser Prüfungsbericht dokumentiert den Qualitätszustand der kompletten leittechnischen Anlage.
6.10.4.8 Prüfungen/Abnahme
Aufgrund der komplexen Verknüpfungen in der Automatisierung ist durch den AN im Pflichtenheft zur Leittechnik ein Vorschlag zur Prüfung der Automatisierung und der Anlagenleitebene vorzulegen, mit dem AG abzustimmen und zur Freigabe vorzulegen. Hierbei sind Werksprüfungen, Simulationen sowie Prüfungen vor Ort vorzusehen.
Vor der Abnahme sind durch den AN alle Ereignisse gemäß der beigefügten Wirkmatrix vollständig zu überprüfen und mit Unterschrift zu bestätigen.Nach allen Softwareänderungen sind diese Prüfungen komplett zu wiederholen.
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Technische Vorbemerkungen
6.10.4.9 Datenpunkttest mit übergeordneter Leitebene
Nach Durchführung aller internen Inbetriebnahmen des Tunnels ist gemeinsam mit dem AN der übergeordneten Leitebene ein Datenpunkttest aller Datenpunkte gemäß den Anforderungen des Lastenheftes durchzuführen.
Titel 6.11 Anlagenleitebene Software
Es sind die Technischen Vorbemerkungen zu Titel 6.9 zu beachten.
Titel 6.12 Passives Netzwerk
Die passive Netzwerktechnik ist für alle Anlagen einheitlich auszuführen. Durch den AN sind die einheitlichen Fabrikate und Typen auch seinen Nachunternehmer und Lieferanten mitzuteilen.
Kupfernetzwerk Im Bereich des Kupfernetzwerks kommen nur Bauteile zum Einsatz, welche für eine Datenübertragungsrate von mind. 10 GBit/s freigegeben sind (Kategorie 6A oder besser). Dies ist auch im Zuge der Inbetriebnahmemessungen zu prüfen und nachzuweisen.
Glasfasernetzwerk Basierend auf den Anforderungen an Entfernung und Datenübertragungsrate kommen Multimode (MMF) oder Singlemode (SMF) Glasfaserkabel zum Einsatz.
Multimodebaugruppen sind durchgängig in OM3 oder besser auszuführen. Als Steckertyp kommt aus Platz- und Datenübertragungsgründen der LC-Stecker zum Einsatz.
Singlemodebaugruppen sind mit OS/2 Kabel und Stecker-Typ E2000 / APC auszuführen.
Die Netzwerk- und Prozessbusverkabelung erfolgt entweder in LWL-Technik oder mittels Kupfer-Kabel. Die Netzwerkverkabelung innerhalb der Betriebsräume erfolgt im Wesentlichen mit Kupfer. Alle LWL-Verbindungen zwischen den Schaltschränken oder über mehrere Räume werden je nach Länge entweder mit LWL-Patchkabel oder mit LWL-Breakout-Kabel realisiert.
Alle Verbindungen zum Tunnel und zwischen den beiden Betriebsgebäuden werden mittels LWL-Kabel realisiert.
Die erforderlichen Spleißboxen in den Netzwerkverteiler sowie in den jeweiligen Steuerschränken der einzelnen Anlagenteile sind in 19“ auszuführen. In Schaltschränken, in denen auf Grund der beengten Platzverhältnisse kein 19“ Einbau möglich ist, sind Wandmontagegehäuse zu verwenden.
Die Messungen der LWL- und Cu-Kabel beziehen sich auf die gesamte Verkabelung.
Alle Patchkabel sind mit maschinell beschrifteten Bezeichnungsschildern auszurüsten mit
-
Kennzeichnung mit Name der ans Netzwerk angeschlossenen Komponente
-
je Kabel sind beidseitig Bezeichnungen anzubringen
Die formalen Anforderungen an die Bezeichnung und Farbe sind mit dem AG abzustimmen.
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Technische Vorbemerkungen
Titel 6.13 Aktives Netzwerk
Das aktive Netzwerk ist für alle Anlagen einheitlich auszuführen. Durch den AN sind die einheitlichen Fabrikate und Typen auch seinen Nachunternehmer und Lieferanten mitzuteilen.
Das Tunnel-Netzwerk ist durch den AN mit einheitlichen Komponenten, vorzugsweise von einem Hersteller gemäß den Vorgaben des Kapitel IT-Sicherheit zu errichten. Die Montageplanung und Ausführung ist durch den AN in enger Zusammenarbeit mit dem IT- Spezialisten des AG bzw. Betreibers abzustimmen. Die Vorgaben des AG und Betreibers (z. B. IP-Adressbereich) sind zu berücksichtigen.
Zur Vernetzung der Anlagen (u. a. Anlagenleitebene) muss ein leistungsfähiges 1 Gigabit-Ethernet-Netzwerk errichtet werden.
Für alle Anlagen müssen folgende Funktionen über das Netzwerk realisiert werden:
-
Ausdruck auf Netzwerkdrucker
-
Zeitsynchronisierung über eine zentrale Funkuhr
-
Datensicherung mittels zentralem Datensicherungsgerät
-
Fernzugriff von einer Außenstelle bzw. der Wartungsfirma
Der Zugriff auf das Tunnelnetzwerk durch unbefugte Nutzer von außen muss über Firewall sowie sonstige geeignete Sicherheitsmechanismen zuverlässig verhindert werden.
Die Verkabelung erfolgt innerhalb der Gebäude im Wesentlichen mittels Kat-7-Kupferkabel. Alle Verbindungen im Tunnel erfolgen über LWL-Kabel.
Die Netzwerke im Tunnel sind gemäß den Anforderungen des AG zu parametrieren, in Betrieb zu nehmen und zu dokumentieren.
Titel 6.14 Außenstelle
Es ist keine Anbindung an eine Außenstelle vorgesehen.
Titel 6.15 Demontagen Steuerung
Die Demontage erfolgt nach Absprache mit dem AG/BÜ und in mehreren Teilabschnitten. Vor der Demontage müssen die neuen Anlagenteile vollständig, funktionstüchtig und abgenommen auf der Baustelle vorliegen. Die Hauptsteuerung befindet sich im Wolfsbergtunnel. Während der Umrüstung im Eisbergtunnel müssen die entsprechenden Datenpunkte angepasst werden, um dauerhafte Störungen zu vermeiden.
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Technische Vorbemerkungen
Teil 7 Instandhaltung
Die Instandhaltung ist gemäß Baubeschreibung Punkt 3.14.2 „Instandhaltung“ auszuführen.
Die Instandhaltungskosten werden in die Wertung der Angebote einbezogen.
Der jeweilige Instandhaltungsvertrag ist dem LV als Anlage beigefügt. Mit Abgabe des Angebotes wird der Wortlaut der Instandhaltungsverträge einschl. aller Anlagen allein verbindlich anerkannt.
Die Instandhaltung wird durch den Betreiber erst nach Ausführung der Arbeiten, zum Zeitpunkt der VOB-Abnahme beauftragt. Der AN versichert mit Abgabe des Angebotes, dass dieses auch für den Betreiber gültig ist.
Der AN versichert mit der Unterzeichnung des Angebotes, dass für alle Anlagenteile Ersatzteile für mind. 10 Jahre nach der Schlussabnahme vorgehalten werden bzw. erhältlich sind.
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Technische Vorbemerkungen
Teil 8 Lärmschutzverkleidung
Titel 8.1 Demontage vorhandene Holz-Lärmschutzverkleidung
Die in den Portalbereichen beidseitig vorhandene Lärmschutzverkleidung aus Holz inklusive der Blechelemente ist zu demontieren und fachgerecht zu entsorgen.
Titel 8.2 Neue Lärmschutzverkleidung
Die Wandnischen in den Blöcken im Bereich der Portale, in denen die vorhandene Holz-Lärmschutzverkleidung demontiert wird, werden mit einer absorbierenden, hinterlüfteten Lärmschutzverkleidung versehen. Die Gesamtkonstruktion der Lärmschutzverkleidung ist ca. 12 cm dick und schließt mit der unverkleideten Tunnelwand ab.
Im Bereich der erforderlichen Kabelwege sind entsprechende Aussparungen in der Lärmschutzverkleidung freizuhalten. Die damit verbundenen Kosten sind einzurechnen.
Für die Anforderungen an die Lärmschutzverkleidungen gelten die ZTV-ING, Teil 8, Abschnitt 1.
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Technische Vorbemerkungen
Teil 9 Baustelleneinrichtung, Sonstiges
Titel 9.1 Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung inkl. der Baustromversorgung, Baubeleuchtung, Zuarbeit für den SiGeKo etc. sind gemäß Baubeschreibung auszuführen. Hierbei sind auch die Punkte „Stromversorgung/ Baubeleuchtung“, „Winterbaumaßnahme“, „Wasserversorgung/Abwasserentsorgung“ und „Lager- und Arbeitsplätze“ zu berücksichtigen.
Die mit Bauzäunen und verschließbaren Baustellentore einzugrenzenden Bereiche sind mit dem AG auf Basis des Baustelleneinrichtungsplanes des AN vor Ort festzulegen. Die Bauzäune sind am Tunnel Gernsbach abzuholen.
Arbeitsgerüste, Hebebühnen, Hubsteiger, Leitern
Bei der Benutzung von Leitern sind die folgenden Normen und Vorschriften für Leitern & Gerüste zu beachten.
- Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 (Die TRBS ist gesetzlich nicht verpflichtend - Der Arbeitnehmer darf auch eine andere Lösung wählen, es muss dabei aber mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht werden)
- DIN EN 131-1, DIN EN 131-2, DIN EN 131-3, und DIN EN 131-4 für Leitern
- Sicher stehen und arbeiten EU-Richtlinie 2009/104/EG
- Fahrbare Arbeitsbühnen aus vorgefertigten Bauteilen DIN EN 1004
Für Arbeiten bis zu einer Standhöhe von 2 m ist der Gebrauch von Stufen- und Plattformleitern weiterhin uneingeschränkt zulässig. Bei einer Standhöhe zwischen 2 m und 5 m dürfen nur zeitweilige Arbeiten (≤ 2h) auf Leitern ausgeführt werden. Überschreitet der Standplatz die maximale Höhe von 5 m ist ein alternatives Arbeitsmittel (z. B. Rollgerüst, Arbeitsbühne, Gerüste) zu wählen. In Ausnahmefällen (z. B. Arbeiten in engen Schächten) ist ein Arbeiten auf Sprossenleitern zulässig. Voraussetzung hierfür ist eine Gefährdungsbeurteilung. Für Arbeitsleitern sind explizit Stufen statt Sprossen zu verwenden, wenn Leitern nicht nur zum Aufstieg, sondern auch als Arbeitsplatz genutzt werden. Bei Sprossenleitern sind zusätzliche Einhängepodeste oder Einhängetritte zu verwenden.
In jedem Fall gilt: Um ein sicheres Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen zu gewährleisten, müssen beide Füße auf einer Stufe (min. 80 mm Auftrittsfläche), einem Einhängetritt oder einer Plattform stehen.
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Technische Vorbemerkungen
Titel 9.2 Sonstiges
Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme erfolgt gemäß Baubeschreibung, Punkt „Prüfungen“.
Einfahrbetrieb
Der Einfahrbetrieb mit Einweisung des AG ist gemäß Baubeschreibung, Punkt „Einfahrbetrieb und Instandhaltung“ auszuführen.
Reinigung
Nach Abschluss der Arbeiten sind durch den Auftragnehmer
- der komplette Tunnel, inkl. Schlitzrinnen, Längsentwässerung, Betriebsräume etc.
- das komplette Betriebsgebäude
- die Tunnelvorfelder
zu reinigen. Die Reinigung beinhaltet auch die abschließende Reinigung der technischen Komponenten (innen und außen – soweit möglich).
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers auszuführen.
Sofern vertraglich nicht anders festgelegt gilt: Dem Auftraggeber ist die Ausführung von Stundenlohnarbeiten vor Beginn schriftlich anzuzeigen und über die Vergütung ist eine schriftliche Vereinbarung abzufassen. Der Schriftlichen Anzeige muss die Begründung der Stundenlohnarbeiten, des abgeschätzten Zeitaufwandes mit eingesetzten Personal und eventuellen Materialkosten enthalten sein. Grundsätzlich sind Stundenlohnarbeiten von Befugnis fähigen Vertretern zu veranlassen.
Die Stundenzettel sind täglich unterschreiben zu lassen. Es darf jeweils nur die dem Schwierigkeitsgrad der Arbeit entsprechende Monteurklasse verrechnet werden. Die Beaufsichtigung der Arbeiten durch Montageinspektoren und Obermonteure hat kostenlos zu erfolgen bzw. ist im Gemeinkostenzuschlag zu erfassen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Die verwendeten Materialien sind auf dem Stundenzettel mit aufzuführen. Hierfür sind die Materialpreise der vorangehenden Titel maßgebend.
Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Die Stundensätze der einzelnen Monteurklassen müssen aus der Urkalkulation bzw. aus den Formblättern entnommen werden können.
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Technische Vorbemerkungen
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