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Leistungsheft A „Nachhaltigkeitskoordination“ zum Vertrag Baufachliche Beratung
LEISTUNGSHEFT A
Nachhaltigkeitskoordination
zum Vertrag Baufachliche Beratung
Objekt mit Anschrift:
Erweiterung und Umstrukturierung Schulcampus (GS/MS/HfK) Hanselmannstr. / Schleißheimer Str.
in 80809 München
| Nutzung(en) | Geschosse | Größe |
|---|---|---|
| Neubau Multifunktionsgebäude Grundschule/ Mittelschule mit Mensa Neubau Multifunktionsgebäude Haus für Kinder (HfK) mit Zwei- fachsporthalle | UG, EG, 1.OG, 2.OG, 3.OG + Sportplatz auf dem Flachdach. Inkl. Verbindungssteg zur beste- henden Grundschule UG, EG, 1.OG + Sportplatz auf dem Flachdach | BGF: 12.427 m2 BRI: 54.731 m3 BGF: 3.505 m2 BRI: 22.201 m3 |
INHALTSVERZEICHNIS
Vorbemerkungen 2
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Leistungen der auftragsentgegennehmenden Person 2
-
Referenzen 7
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Vorbemerkungen
In dieser Anlage „Leistungsheft Nachhaltigkeitskoordination“ zum Vertrag Baufachliche Beratung sind die spezi-
fischen Leistungspflichten innerhalb der jeweiligen Leistungsphasen i.S.v. § 3 des Vertrages konkretisiert.
- Leistungen der auftragsentgegennehmenden Person
Für die Nachhaltigkeitskoordination sind nachfolgende Leistungsbausteine (Tabelle) erforderlich.
Bauphysikalische Simulationen oder Berechnungen, die zur BNB-Bewertung und zur Erreichung des QNG
notwendig werden, werden nach Rücksprache mit der städtischen Projektleitung durch das vom AG beauftragte
Bauphysikbüro erbracht und dem AN zur Verfügung gestellt.
| 0. | Vorbemerkungen: Einzukalkulierende Leistungen über alle Leistungsphasen |
|---|---|
| Grundsätzlich in alle Leistungspositionen über alle Leistungsphasen sind einzukalkulieren: Zertifizierung nach dem Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ des Bundes und dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundes. Erreichen des BNB-Zertifikats in Bronze/Silber (Hinweis: Bronze ist Standard) mit für das Projekt passender Systemvariante einschließlich Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen (QNG) mit Zertifizie- rung durch die Zertifizierungsstelle ZERT Nachhaltige Gebäude (Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft der Steinbeis+Akademie GmbH). Damit Sicherung der BEG-Fördermittel. Abstimmung der Berechnungs- und Planungsansätze zu sämtlichen Leistungen im Rahmen von Planungsbesprechungen mit den Architektur- und Ingenieurbüros. Teilnahmepflicht bei Zwischenpräsentationen der nachhaltigkeitsrelevanten Leistungen beim Baure- ferat der Landeshauptstadt München (LHM) Berechnungen und Nachweise, die zur BNB-Bewertung und zur Erreichung des QNG notwendig werden. Berücksichtigung der LHM-Anforderungen des Bauleitfadens (BLF) zu Materialökologie und Innen- raumlufthygiene, insbesondere bei der Umsetzung des Kriteriensteckbriefs BNB_1.1.6 „Risiken für die globale Umwelt“ und des Anlagedokuments QNG 3.1.3 „Schadstoffvermeidung in Baumateria- lien“ (Aufstellung mit Gegenüberstellung der Anforderungen siehe Anlage BLF_C.2, grüne rechte Spalte). Grundlage für die Umsetzung der Leistungsbausteine sind die in der Planung, Ausführung und Inbe- triebnahme entstehenden Informationen, Dokumente und Nachweise sowie der der Planung zu- grunde liegende Bauleitfaden der LHM. | |
| 1. | Grundlagenermittlung (LPH 1/LPH 2) |
| 1.1. | Vorbereiten und Erstellen einer BNB- und QNG-Zielvereinbarung mit den dazu benötigten Bespre- chungen, dazu gehört mindestens: Vorbereiten, Durchführen und Protokollieren eines Kick-Offs mit den Projekt-/Planungsbeteiligten (nach Vereinbarung) zur Erklärung der Rolle der NH-Koordination im Projekt, Erläuterung von Zertifizierung, Zuständigkeiten und Prozessabläufen. |
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| Beraten zur Festsetzung von Nachhaltigkeitszielen unter Berücksichtigung der generellen und projekt- spezifischen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der Nachhaltigkeitsziele auf Kosten, Termine und Qualitäten. Durchführen von Zielvereinbarungsgespräche mit Teilnehmenden entsprechend des Projektstands. Erstellen einer BNB- / QNG-Zielvereinbarungstabelle mit zu definierenden Grenz- und Zielwerten auf Teilkriterienebene in Abstimmung mit dem Projektteam des Baureferates. Definieren der erforderlichen Planungsleistungen, Nachweisführung, Dokumentation und Zuständigkeiten auf Teilkriterienebene in der Zielvereinbarungstabelle. | |
|---|---|
| 1.2. | Erstellen einer Liste mit besonderen Planungsleistungen Identifizieren besonderer Planungsleistungen und Erstellen einer Schnittstellenliste im Hinblick auf alle für die Erfüllung der Zertifizierungs- und Nachhaltigkeitsziele unbedingt notwendigen Leistungen anderer am Bauvorhaben fachlich Beteiligter, z.B. auch für die Zielerreichung ggf. erforderliche Konzepte nach BNB_5.1.3. „Komplexität und Optimierung der Planung“. |
| 1.3. | Erstellen eines Nachhaltigkeitspflichtenheftes Erstellen eines projektspezifischen Nachhaltigkeitspflichtenheftes, in dem die vereinbarten BNB-Ziele, die QNG-Anforderungen, erforderliche Maßnahmen und Leistungen mit Angabe von Terminen und Zustän- digkeiten sowie Optimierungsvorschläge beschrieben sind. Soweit auf Grund der geringen Planungstiefe Teilkriterien noch nicht bewertet, werden können, hat die AN in Abstimmung mit dem Projektteam des Baureferates und den fachlich Beteiligten Abschätzungen und Annahmen zu treffen und deren Plausibilität darzustellen. |
| 2. | Vorplanung (LPH 2) |
|---|---|
| 2.1. | Erstellen und Durchführen eines BNB-QNG Pre-Checks (Vorbewertung) auf Grundlage der Zielverein- barung Die vorhandenen Qualitäten sind anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen zu identifizieren und in kriterienscharfe Qualitätsstufen zu übersetzen. Abgleich mit der BNB-Zielvereinbarung und dem Nachhaltigkeitspflichtenheft sowie Erstellen begründeter Handlungsempfehlungen. Abgleich sowie Erstellen begründeter Handlungsempfehlungen zu den QNG-Anforderungen zur Errei- chung des QNG. |
| 2.2. | BNB- und QNG-Bewertung in der Vorplanung, dazu gehört mindestens: Koordination des Zertifizierungsprozesses. Teilnahme an Planungsbesprechungen nach Erfordernis (3 Besprechungen in LPH 2 im Angebot enthal- ten). Diese können als Online-Meeting stattfinden. Prüfen der Vorentwurfsplanung der am Bauvorhaben fachlich Beteiligten auf Einhaltung des Nachhaltig- keitspflichtenhefts, sowie Beratung zur Variantenbildung, sowie Koordination und Beratung zu Pla- nungsoptimierungen Bewerten von Planungsalternativen in Bezug auf die Auswirkungen, z.B. in den Ökobilanzkriterien und den Lebenszykluskosten inkl. Ausführungsempfehlungen. |
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Erstellen der BNB- und QNG-Nachweise, die vom Pflichtenheft für die Phasen Grundlagenermittlung und Vorplanung gefordert werden (wie z.B. Widerstandsfähigkeit gegen Naturgefahren nach BNB und QNG).
Fortschreiben und Detaillieren des Nachhaltigkeitspflichtenheftes während der Vorplanung für die nach- folgenden Projektphasen, incl. Darstellen der erreichten und erreichbaren Anforderungsniveaus sowie Benennen von Optimierungsvorschlägen mit den sich ergebenden Auswirkungen auf Kosten, Termine, Zuständigkeiten und Qualitäten.
| 3. | Entwurfsplanung (LPH 3) |
|---|---|
| 3.1. | BNB- und QNG-Bewertung in der Entwurfsplanung, dazu gehört mindestens: Koordination des Zertifizierungsprozesses, einschl. Benennung von Anforderungen und Randbedingun- gen zur Umsetzung der Kriteriensteckbriefe, z.B. Identifizieren und Benennen von Referenzräumen für die Nachweisführung einzelner Steckbriefe und Anforderungen (z.B. für Messungen) nach BNB und QNG. Teilnahme an Planungsbesprechungen nach Erfordernis (3 Besprechungen in LPH 3 im Angebot enthal- ten). Diese können als Online-Meeting abgehalten werden. Prüfen der Entwurfsplanung (inkl. der besonderen Planungsleistungen aus Punkt 1.1.2 entsprechend Planungsfortschritt) der am Bauvorhaben fachlich Beteiligten auf Einhaltung des Nachhaltigkeitspflichten- hefts sowie Beratung zu möglichen Optimierungsmaßnahmen. LPH 3 bis spätestens Beginn LPH 5: Erläuterung der materialökologischen Anforderungen (BNB + LHM (BLF) s. Vorbemerkungen) und Abläufe während eines zusätzlichen Planer-Jourfixes mit Hinweisen auf evtl. Relevanz der materialökologischen Anforderungen auf Leitdetails. Erstellen der BNB- und QNG-Nachweise, die vom Pflichtenheft für die Phase Entwurfsplanung gefordert werden. Fortschreiben und Detaillieren des Nachhaltigkeitspflichtenheftes während der Aufstellung der Entwurfs- planung für die nachfolgenden Projektphasen. Inklusive Fortschreiben der erreichten und erreichbaren Anforderungsniveaus sowie Benennen von Optimierungsvorschlägen mit den sich ergebenden Auswir- kungen auf Kosten, Termine, Zuständigkeiten und Qualitäten. |
| 4. | Ausführungsplanung (LPH 5) |
|---|---|
| 4.1. | BNB- und QNG-Bewertung in der Ausführungsplanung, dazu gehört mindestens: Koordination des Zertifizierungsprozesses. Teilnahme an Planungsbesprechungen nach Erfordernis (3 Besprechungen in LPH 5 im Angebot enthal- ten). Diese können als Online-Meeting abgehalten werden. Prüfen der Ausführungsplanung (inkl. besonderer Planungsleistungen entsprechend Planungsfortschritt) der am Bauvorhaben fachlich Beteiligten auf Einhaltung des Nachhaltigkeits-Pflichtenhefts sowie Mitwir- ken bei der Optimierung. Unterstützung bei der Umsetzung der materialökologischen Anforderungen (BNB, QNG + LHM (BLF) s. Vorbemerkungen), sofern in der Ausführungsplanung relevant. |
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Prüfen und Ergänzen des fortgeschriebenen Bauteilkatalogs (auf Basis der Kostenberechnung von Pla- nern / Fachplanern) aller Elemente als Grundlage für das Fortschreiben der Lebenszyklusberechnungen (LCA und LCC) entsprechend den Erfordernissen für BNB und QNG.
Erstellen des Material- und Produktkatasters auf Basis des Bauteilkatalogs entsprechend Planungsfort- schritt für alle verbauten Materialien gemäß den Anforderungen in Kriteriensteckbrief 5.2.2 „Qualitätssi- cherung der Bauausführung“ als Teil des Gebäudehandbuchs.
Erstellen der BNB- und QNG-Nachweise, die vom Pflichtenheft für die Phase Ausführungsplanung gefor- dert werden.
Fortschreiben des Nachhaltigkeitspflichtenheftes und des Terminplans bei Planungsänderungen gegen- über der Entwurfsplanung.
| 5. | Vorbereitung und Durchführung der Vergabe (LPH 6, 7) |
|---|---|
| 5.1. | BNB- und QNG-Bewertung während der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe, dazu gehört mindestens: Koordination des Zertifizierungsprozesses, einschl. Beraten der am Bauvorhaben fachlich Beteiligten hin- sichtlich der Integration der Anforderungen des Nachhaltigkeits-Pflichtenhefts in die Ausschreibungsun- terlagen. Überprüfen und ggf. Ergänzen der Leistungsverzeichnisse um Nachhaltigkeitsanforderungen und materi- alökologische Anforderungen nach BNB/QNG/LHM (s. Bauleitfaden Kapitel C.2). Gegenlesen aller relevanter Leistungsverzeichnisse und Erstellen von Textbausteinen zu allen relevan- ten Leistungspositionen zum Ergänzen der Einzelpositionstexte. Teilnahme an Planungsbesprechungen nach Erfordernis (insgesamt 3 Besprechungen in LPH 6,7 im An- gebot enthalten). Diese können als Online-Meeting abgehalten werden. Überprüfen der Einhaltung der BNB/QNG/LHM-Bauproduktenanforderungen bei den zur Ausführung vor- gesehenen Produkten (nach Projektfortschritt in LPH 6/7 oder 8) rechtzeitig vor der Bauausführung. Dazu gehört die Überprüfung aller relevanten Bauprodukte auf Einhaltung der materialökologischen Anforde- rungen nach BNB/QNG und des LHM-Bauleitfadens und Erstellen einer Freigabeliste für die Baustelle. Erstellen der BNB- und QNG-Nachweise, die vom Pflichtenheft für die Phase Vorbereitung und Durchfüh- rung der Vergabe gefordert werden. |
| 5.2. | Mitwirken bei der Ausschreibung von Inbetriebnahme-Leistungen Mitwirkung bei der nachhaltigkeitsorientierten Ausschreibung von Inbetriebnahme-Leistungen. |
| 6. | Objektüberwachung (LPH 8) |
|---|---|
| 6.1. | BNB- und QNG-Bewertung während der Bauausführung, dazu gehört mindestens: Koordination des Zertifizierungsprozesses einschließlich Überprüfung und Einbindung bereitgestellter Unterlagen (z.B. Messungen). |
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Fortführen der Überprüfung der Einhaltung der BNB/QNG/LHM-Bauproduktenanforderungen bei den zur Ausführung vorgesehenen Produkten (nach Baufortschritt in LPH 6/7 oder 8) rechtzeitig vor der Bauaus- führung und Fortführen der Freigabeliste für die Baustelle.
Erstellen der BNB- und QNG-Nachweise, die vom Pflichtenheft für die Phase Objektüberwachung gefor- dert werden.
Fortführen des Material- und Produktkatasters.
Durchführen von Stichprobenkontrollen auf der Baustelle zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderun- gen (mind. 1x pro Monat x Bauzeit inkludiert).
| 7. | Objektbetreuung und Dokumentation (LPH 9) |
|---|---|
| 7.1. | Erstellen der abschließenden BNB-QNG-Bewertung und Dokumentation Zusammenstellen der Dokumentations- und Nachweisunterlagen (inkl. Prüfen des fortgeschriebenen Bauteilkatalogs und Fertigstellen des Material- und Produktkatasters) entsprechend den Anforderungen der BNB- und QNG-Steckbriefe als Grundlage für die Zertifizierung des Bauvorhabens nach BNB und QNG. Erstellen und Durchführen der abschließenden BNB- und QNG-Nachhaltigkeitsbewertung. Erstellen der BNB- und QNG-Nachweise, die vom Pflichtenheft für die Phase Dokumentation gefordert werden. Zusammenfassen der abschließenden BNB-Bewertung einschl. Nachweise zu einem Gebäudehandbuch in Abstimmung mit dem Baureferat (BNB-Gebäudehandbuch). Einreichen der vollständigen BNB/QNG-Bewertungsunterlagen zur Konformitätsprüfung entsprechend den Regelungen der Zertifizierungsstelle. Mitwirken an der Konformitätsprüfung durch Auskunftserteilung bei Rückfragen der Zertifizierungsstelle und Erarbeiten von Stellungnahmen sowie Erfüllen von Nachforderungen. Aktualisieren des BNB-Gebäudehandbuchs entsprechend dem Ergebnis der Konformitätsprüfung und Übergabe an die Projektleitung des Baureferates. |
| 8. | Sonstige Leistungen |
|---|---|
| 8.1 | Ökobilanzierung |
| 8.1.1 | Überschlägige Berechnung der Ökobilanz (LCA) des Gebäudes entsprechend den Erfordernissen von BNB und QNG während der Vorplanungsphase als Vorabschätzung zur Überprüfung der BNB/QNG Zielwerte auf Basis der vorhanden Planungsergebnisse mit den dafür notwendigen Abschätzungen und Annahmen, welche der/die AN mit dem Projektteam des Baureferates und den fachlichen Beteiligten ermittelt. |
| 8.1.2 | Erstellen der Ökobilanz (LCA) des Gebäudes entsprechend den Erfordernissen von BNB und QNG während der Entwurfsplanung zur Überprüfung der BNB/QNG Zielwerte |
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| auf Basis von Massen, Endenergie aus GEG, PV-Berechnung (gemäß BNB/QNG) einschließlich Varianten von Bauteilaufbauten der Hauptbauteile und Optimierungsvorschläge. | |
|---|---|
| 8.1.3 | Fortschreiben, Vervollständigen und Finalisieren der Ökobilanz (LCA) des Gebäudes entsprechend den Erfordernissen von BNB/QNG einschließlich Verfolgen der Einhaltung der Zielwerte auf Grundlage des Bauteilkatalogs aller Elemente (auf Basis der Kostenberechnung von Planung / Fachpla- nung) entsprechend den Erfordernissen von BNB und QNG, Dokumentation der Berechnungsergebnisse, Randbedingungen und BNB- bzw. QNG-Bewertung. |
| 8.2. | Evtl. zusätzlich auszuführende Leistungen |
| 8.2.1 | Erstellung von einer vergleichenden Gebäude-Ökobilanz (Variante) zu Beratungszwecken (wie z.B. unterschiedliche Bauteilaufbauten, PV-Belegung, etc.) zu gegebenem Zeitpunkt in der Planung wie in 8.1.1. beschrieben als Grundlage für Planungsentscheidungen (jedoch ohne Fortschreibung und Fertigstellung zur Einreichung bei der Zertifizierungsstelle). Zur Variantenbildung siehe auch 2.2 Beratung zur Variantenbildung und Pla- nungsoptimierung. |
| 8.3 | Berechnung der Lebenszykluskosten |
| 8.3.1 | Erstellen einer überschlägigen Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC) entsprechend den Erfor- dernissen von BNB und den Vorgaben der Zertifizierungsstelle zu einem mit dem Auftraggeber zu vereinbarenden Zeitpunkt während der Vorplanung auf Basis der Kostenschätzung und der überschlägigen Nutzungskosten und Endenergieverbräuche. |
| 8.3.2 | Fortschreiben und Fertigstellen einer bauteilbasierten Berechnung der Lebenszykluskosten (LCC) entsprechend den Erfordernissen von BNB und den Vorgaben der Zertifizierungsstelle einschließlich Verfolgen der Einhaltung der Zielwerte auf Grundlage des Bauteilkatalogs gemäß Pos. 3.1.1 + 4.1.1, Dokumentation der Berechnungsergebnisse, Randbedingungen und BNB-Bewertung. |
- Referenzen
Die sachverständige Person für Nachhaltiges Bauen (= verantwortliche Person für die Nachhaltig- keitskoordination) muss von der oben genannten Zertifizierungsstelle (Zertifizierungsstelle ZERT Nachhaltige Gebäude s.o.) als qualifizierte Person für die Erstellung der Gebäudebewertung und - dokumentation in der erforderlichen Systemvariante anerkannt sein. Die entsprechende Berechtigung seitens Zertifizierungsstelle ist mit dem Angebot nachzuweisen.
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