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Nachhaltigkeitskoordination für die BNB-Zertifizierung von Schulgebäuden in München

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 09:54 (Europe/Berlin)

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VERTRAG

BAUFACHLICHE BERATUNG / PLANUNG

im Bereich Nachhaltigkeitskoordination

zwischen

der Landeshauptstadt München, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Baureferentin, diese vertreten durch das Baureferat Hochbau H4, Friedenstraße 40, 81671 München

  • nachfolgend „Auftraggeber“ -

und

..................................... ......................................

  • nachfolgend „Auftragnehmer“ -

  • gemeinsam auch „Parteien“ -

Objekt mit Anschrift: Grundschule Hanselmannstr. 44+45 (inkl. Mobiler Raumeinheit), Mittelschule Schleißheimer Str. 275, Haus für Kinder Schleißheimer Str. 279, 80809 München im Stadtbezirk 11 – Milbertshofen Am Hart

Maßnahme: Erweiterung und Umstrukturierung Schulcampus (GS/MS/HfK) Hanselmannstraße / Schleißheimer Straße

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................... 2 § 1 Gegenstand des Vertrages ................................................................................................ 3 § 2 Grundlagen des Vertrages ................................................................................................. 3 § 3 Leistungen des Auftragnehmers ........................................................................................ 4 § 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers ..................................................................... 5 § 5 Leistungen des Auftraggebers ........................................................................................... 7 § 6 Termine und Fristen ........................................................................................................... 7 § 7 Vergütung .......................................................................................................................... 8 § 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers ................................................................................ 9 § 9 Arbeitsgemeinschaft........................................................................................................... 9 § 10 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers ................................................................. 10 § 11 Förmliche Verpflichtung durch den Auftraggeber ........................................................... 10 § 12 Ergänzende Vereinbarungen ......................................................................................... 11 § 13 Schriftform ..................................................................................................................... 11

Anlagen:

Anlage 1 Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen außerhalb der HOAI (AVB) Stand: 30.10.2025

Anlage 2 Bauleitfaden für städtische Hochbauprojekte Stand: 23.10.2023

Anlage 3 Leistungsheft Nachhaltigkeitskoordination BNB Stand: 10.08.2026

Anlage 4 Verpflichtungserklärung Stand: Februar 2023

Anlage 5 Angebotsblatt Nachhaltigkeitskoordination Stand: 10.08.2026

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§ 1 Gegenstand des Vertrages

§ 1 Gegenstand des Vertrages

  1. Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen gemäß Leistungsheft aus folgenden

Bereichen:

Nachhaltigkeitskoordination BNB

für das Bauvorhaben (Projektname, Anschrift):

Erweiterung und Umstrukturierung Schulcampus (GS/MS/HfK) Hanselmannstraße 44+45,

Schleißheimer Straße 275+279, 80809 München Stadtbezirk 11 – Milbertshofen am Hart

  1. Das Bauvorhaben besteht aus folgenden (zu zertifizierenden) Gebäuden:

2.1 Multifunktionsgebäude Grundschule/ Mittelschule mit Mensa

☒ Neubau ☐ Wiederaufbau ☐ Erweiterungsbau ☐ Umbau

☐ Modernisierung ☐ Instandsetzung ☐ Instandhaltung

2.2 Multifunktionsgebäude Haus für Kinder (HfK) mit Zweifachsporthalle

☒ Neubau ☐ Wiederaufbau ☐ Erweiterungsbau ☐ Umbau

☐ Modernisierung ☐ Instandsetzung ☐ Instandhaltung

§ 2 Grundlagen des Vertrages

    • Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) für freiberufliche Leistungen außerhalb

der HOAI - (Anlage 1)

  • Der Bauleitfaden für städtische Hochbauprojekte in der jeweils aktuellen Fassung

(§ 4, § 5, Anlage 2)

  • Das Leistungsheft Nachhaltigkeitskoordination (Anlage 3)

  • Die Vorgaben der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der

Unfallversicherungen der öffentlichen Hand (Kommunale Unfallversicherung Bayern)

  • Lageplan, Stand Vorplanung

  • Die Festlegungen aus der Bauleitplanung

  • Die vom Auftraggeber festgelegten Terminziele / Meilensteine (§6)

  • Die vom Auftraggeber festgelegten Planungskennwerte

  • Das Organisationshandbuch / Projektziele

  • Das Projekthandbuch

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§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

  • Das Raum- und Funktionsprogramm

  • Die Qualitätsvorgaben für die jeweilige Nutzungsart

  • Die Förderrichtlinien

  • Die Vorgaben des Auftraggebers zur CAD-Bearbeitung

  • Die CAD-Dateiformate-Vorgaben

  • Die Controlling-Plattform „SBOC“

  • Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • Regeln des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB)

  • Angebotsblatt Nachhaltigkeitskoordination (Anlage 5)

Der Auftragnehmer hat über Ziffer 1 AVB hinaus folgende technische und sonstige

Vorschriften zu beachten: Vorbemerkung aus dem Leistungsheft

  1. Abweichungen in Planung oder Durchführung bedürfen der vorherigen schriftlichen

Zustimmung des Auftraggebers – mit Ausnahme von Gefahr in Verzug.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

  1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer von den in §4 genannten Leistungen

zunächst:

Grundleistungen der LPH 1 + 2 aus Leistungsheft Nachhaltigkeitskoordination BNB.

Besondere Leistungen 8.1.1., 8.3.1 aus Leistungsheft Nachhaltigkeitskoordination BNB.

  1. Er beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der

Baumaßnahme weitere Leistungen nach §4 einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die

Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig auf die Notwendigkeit der

Anschlussbeauftragung hinzuweisen.

Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie an ihn

innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der jeweils zuletzt übertragenen Leistungen

vergeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen

auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.

Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines

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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers

Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.

§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers

  1. Leistungen im Bereich Nachhaltigkeitskoordination BNB

Der Auftragnehmer hat die Leistungen (wenn nach §3 beauftragt und abgerufen) gemäß

Leistungsheft Nachhaltigkeitskoordination BNB (Anlage 3) zu erbringen.

  1. Vorgaben zu Plan- und Dokumentationsunterlagen

2.1 Gutachten und Dokumentationen sind zweifach in Papier und zusätzlich als PDF-Dateien

zu übergeben.

Pläne und zeichnerische Darstellungen hat der Auftragnehmer normengerecht und auf

CAD-Anlagen zu erstellen. Zeichnungen sind in einer für den Auftraggeber und die anderen

Projektbeteiligten bearbeitbaren digitalen Form (dwg-Format) und als pdf- und plt-Datei zur

Verfügung zu stellen. Dabei sind die Vorgaben des Auftraggebers zur CAD-Bearbeitung

einzuhalten. *

Daneben sind dem Auftraggeber, den anderen Projektbeteiligten und ausführenden

Unternehmen die von diesen benötigten Unterlagen in ausreichender Anzahl in Papierform

zur Verfügung zu stellen.

2.2 Dokumentation des Projektablaufes

Die für den Bauherren erforderlichen Dokumente aus dem Projektablauf (z.B.

Bautagebuch, Aktennotizen etc.) sind an den Auftraggeber zu übergeben.

  1. Verwendung einer Austauschplattform

☒ Die Auftraggeberin stellt ab Auftragserteilung für die gesamte Dauer des Projekts und

seiner Abwicklung eine Austauschplattform mit einem spezifischen Projektraum zur

Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Austauschplattform für den Austausch

aller projektbezogenen Dokumente, die gesamte projektbezogene Kommunikation und

Dokumentation zu nutzen. Hiervon ausgenommen sind Erklärungen, für die gesetzlich die

Schriftform vorgeschrieben ist, insbesondere Vertragsänderungen/-erweiterungen und

Kündigungen.

Bei jeder Ablage von Dokumenten durch den Auftragnehmer in der Austauschplattform

muss über das interne Nachrichtensystem eine Nachricht an einen internen

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§ 4 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers

Projektansprechpartner der Auftraggeberin gesendet werden.

Einzelheiten zur Verwendung der Austauschplattform sind in Ziff. 1.9 der Allgemeinen

Vertragsbedingungen – AVB – geregelt.

  1. Vergabeplattform

Bei Vergabeverfahren, die über die elektronische Vergabeplattform

(www.vergabe.bayern.de) abgewickelt werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, für seine

vertraglichen Leistungen im Rahmen der Leistungsphasen 6 und 7 im Zusammenhang mit

diesen Vergaben die elektronische Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) zu nutzen.

  1. Bauleitfaden für städtische Hochbauprojekte

Während des laufenden Bauvorhabens kann es seitens des Auftraggebers zu

Überarbeitungen des Bauleitfadens für städtische Hochbauprojekte kommen. Der

Auftragnehmer hat die jeweils aktuelle Fassung des Bauleitfadens für städtische

Hochbauprojekte seiner Planung zu Grunde zu legen und auch etwaige Überarbeitungen

des Bauleitfadens für städtische Hochbauprojekte während des laufenden Bauvorhabens

zu berücksichtigen.

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§ 5 Leistungen des Auftraggebers

§ 5 Leistungen des Auftraggebers

Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht:

  1. Auswahl des Baugrundstückes; Aufstellen des Gutachtens über die Eignung des

Baugrundstückes (Grundstücksbericht).

  1. Beschaffen bzw. Mithilfe bei der Beschaffung der Kataster(flur)karten, Lage- und

Höhenpläne und sonstiger Unterlagen über das Baugrundstück.

  1. Vermessen des Baugeländes.

  2. Anfertigen von Modellen mit Ausnahme von einfachen Arbeits- und Hilfsmodellen.

  3. Bereitstellen folgender Unterlagen:

5.1 Bauleitfaden für städtische Hochbauprojekte in der jeweils aktuellen Fassung. Sollte es

während des laufenden Bauvorhabens zu Überarbeitungen des Bauleitfadens für

städtische Hochbauprojekte kommen, stellt der Projektleiter des Auftraggebers dem

Auftragnehmer diesen in der jeweils aktuellen Fassung im PDF-Format zur Verfügung.

  1. Einholen von Einverständniserklärungen der nutzenden Verwaltung.

  2. Beantragung der bauordnungsrechtlichen und aller anderen Genehmigungen oder

Zustimmungen.

  1. Durchführung des Vergabeverfahrens unter Verwendung der Beiträge des Auftragnehmers;

hierzu gehören, ggf. unter Beteiligung des Auftragnehmers:

Festlegen der Vergabeart, Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer, Versenden der

Ausschreibungsunterlagen, Fertigen des Vergabevermerks,

Stellungnahmen im Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren, Auftragserteilung.

  1. Rechtsgeschäftliche Erklärung der Abnahme.

  2. Vollzug der Zahlungsanordnungen.

§ 6 Termine und Fristen

  1. Für die Leistungen nach §3, Ziff 1. gelten folgende Termine bzw. Fristen:

Beginn der Leistungen: unmittelbar nach Auftragserteilung

Fertigstellung der Leistungen: LPH 1: innerhalb 8 Wochen nach Auftragserteilung

LPH 2: bis 30.5.2027

  1. Für die weiteren Leistungen werden die Termine bzw. Fristen vom Auftraggeber im

Benehmen mit dem Auftragnehmer schriftlich festgelegt.

(Hinweis: Die bauliche Gesamtfertigstellung wird für das Jahr 2036 angestrebt)

Im Übrigen sind die Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass sich bei Baubeginn und

Baufortschritt keine Verzögerungen ergeben.

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§ 7 Vergütung

§ 7 Vergütung

  1. Die Leistungen des Autragnehmers werden gemäß dem beiliegenden Angebot /

Angebotsblatt (Leistungsheft Nachhaltigkeitskoordination BNB) vergütet.

  1. Für Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, werden folgende Stundensätze

(netto) vergütet:

2.1 Für Leistungen, die ausschließlich von derdem Büroinhaberin/ Geschäftsführer*in erfüllt

werden können € ............../h

(Der Preis muss mit den Leistungsheften / Angebotsblättern übereinstimmen!)

2.2 Für ingenieurtechnische oder wirtschaftliche Leistungen, sofern sie nicht unter §7 Ziff. 2.1

oder 2.3 fallen € ............../h

(Der Preis muss mit den Leistungsheften / Angebotsblättern übereinstimmen!)

2.3 Für technische Zeichnungen, CAD Bearbeitung oder sonstige technische oder

wirtschaftliche Aufgaben, die keine Ausbildung / Zulassung als Ingenieur (oder andere

akademische Grade) voraussetzen € ............../h

(Der Preis muss mit den Leistungsheften / Angebotsblättern übereinstimmen!)

  1. Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine

abweichende Vereinbarung getroffen wird.

3.1 Sämtliche Nebenkosten werden mit Ausnahme der Fahrtkosten (vgl. §7, Ziff. 3.2) pauschal

gemäß Angebot erstattet. Die Nebenkosten umfassen auch den Aufwand für die im Wege

der elektronischen Datenverarbeitung erstellten und übermittelten Unterlagen, die Kosten

für sämtliche Paus- und Plotarbeiten sowie den Mehraufwand beim Einsatz einer

Austauschplattform.

Die Nebenkostenpauschale beträgt .............. v.H. des Gesamtnettohonorars.

(Die Pauschale muss mit den Leistungsheften / Angebotsblättern übereinstimmen!)

3.2 Für die Abrechnung der Fahrtkosten gilt:

Die zur Vertragserfüllung notwendige Anzahl von Reisen, die über den Umkreis von mehr

als 15 km vom Geschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen (siehe §12, Ziff. 2, §14 Abs.

2 Nr. 4 HOAI sowie Ziff. 11.2 AVB), legt der Auftraggeber auf Vorschlag des

Auftragnehmers fest. Fahrtkosten für diese Reisen werden nach den beim Auftraggeber

geltenden Reisekostenbestimmungen gegen Nachweis erstattet.

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§ 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers

§ 8 Personaleinsatz des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Projektteam zur Verfügung zu stellen. Dieses

Projektteam besteht aus folgenden Mitarbeitern (Name, Qualifikation, Berufserfahrung):

Projektleiter: ...............

Stellvertretender Projektleiter: ...............

Projektmitarbeiter: ...............

...............

...............

  1. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass die vorstehenden Mitarbeiter über die

gesamte Vertragsdauer bzw. während der jeweiligen Leistungsphase eingesetzt werden.

Diese dürfen nur mit Zustimmung oder in begründeten Fällen auf Verlangen des

Auftraggebers und nur gegen Mitarbeiter mit gleichwertiger Qualifikation und Erfahrung

ausgewechselt werden.

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet einen Kapazitäten- und Terminplan für sein eingesetztes

Personal zu erstellen und dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn zu übergeben.

§ 9 Arbeitsgemeinschaft

  1. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft als Auftragnehmer muss die Federführung im Rahmen

dieses Vertrages hiermit benannt werden:

..............

Das federführende Mitglied vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem

Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnis, die sich aus dem

Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam.

  1. Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung haftet jedes Mitglied der

Arbeitsgemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch.

  1. Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an das

federführende Mitglied oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch

nach der Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.

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§ 10 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

§ 10 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers

Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach Ziff. 10 AVB müssen mindestens

betragen:

für Personenschäden € ........................... (mind. 2,0 Mio €)

für sonstige Schäden € ........................... (mind. 0,5 Mio €)

§ 11 Förmliche Verpflichtung durch den Auftraggeber

Zu den Allgemeinen Pflichten des Auftragnehmers gehört ferner:

Bei Leistungen, die Ausschreibung, Vergabe oder Bauüberwachung betreffen, müssen der

Auftragnehmer und seine dafür verantwortlichen Mitarbeiter sich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer

Obliegenheiten gemäß §1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl I S. 547), geändert

durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl I S. 1942), in Verbindung mit §11 Abs. 1 Nr. 4 des

Strafgesetzbuches (StGB) verpflichten lassen.

Der Auftragnehmer darf im Zusammenhang mit den in §1 des Vertrages bezeichneten Leistungen

keine Leistungen für Dritte beziehungsweise andere Auftraggeber im Zusammenhang mit dieser

Maßnahme erbringen.

Der Einsatz anderer Mitarbeiter als die besonders Verpflichteten darf nur nach deren Verpflichtung

erfolgen. Dem Auftraggeber sind diese unverzüglich zu benennen.

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§ 12 Ergänzende Vereinbarungen

§ 12 Ergänzende Vereinbarungen

  1. Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die

Leistungen dort zu erbringen sind; im Übrigen ist Erfüllungsort München.

  1. Geschäftssitz ist i. S. v. § 14 Abs. 2 Nr. 4 HOAI das Stadtgebiet München.

  2. Gerichtsstand für Ansprüche aus diesem Vertrag ist München.

§ 13 Schriftform

Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das vorstehende

Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Abschluss dieser Vereinbarung

unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden. Mündliche Nebenabreden bestehen

nicht.

Auftragnehmer: Auftraggeber:

Sachgebietsleitung:

................................................ München, ........................................

(Ort, Datum) (Datum)

......................................................... .................................................

(Stempel und Unterschrift) (Stempel und Unterschrift)

Projektleitung

München, ........................................

(Datum)

.................................................

(Stempel und Unterschrift)

Baureferat München Stand 04/02/2026 Seite 11 von 11

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