305a_Eigenerklaerung_Tariftreue_Par._4_Abs._2_LTTG_LfU_13_28l2026.docx

Monitoring von Brut- und Rastvögeln in 42 EU-Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 23:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Eigenerklärung

nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334).

Vergabestelle: Landesamt für Umwelt

VergabenummerLfU_13_28/2026
VergabeverfahrenBrut- und Rastvogelerfassung in EU-Vogelschutzgebieten 2027/2028

Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in deiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.

Der Bieter/Bewerber/Nachunternehmer erklärt hierzu folgendes:

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns hiermit,

  1. meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AentG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AentG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2019: 9,19 €, ab 1.1.2020: 9,35 €; ab 1.1.2021: 9,50 €; ab 1.7.2021: 9,60 €; ab 1.1.2022: 9,82 €; ab 1.7.2022: 10,45 €; ab 1.10.2022: 12,00 €; ab 1.1.2024: 12,41 €; ab 1.1.2025: 12,82 €, ab 1.1.2026: 13,90 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen.

Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuführen;

  1. Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu prüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;

  2. im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreueerklärung sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen.

Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beschäftigt sind;

  1. vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.

Angaben zum Unternehmen

Name:

Vertretungsberechtigter:

Straße, Hausnummer:

PLZ, Ort:

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Datum, Namensangabe des Erklärenden im Sinne des § 126 b BGB

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