415_Information_E-Rechnung__Stand_04.07.2025.pdf

Monitoring von Brut- und Rastvögeln in 42 EU-Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 23:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Landesamt für Umwelt, Postfach 3026, 55020 Mainz Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Telefon 06131 6033-0 Telefax 06131 1432966 Mail: Poststelle@lfu.rlp.de www.lfu.rlp.de

März.2025

Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / E-Mail Telefon / Fax 13 E-Rechnung Bitte immer angeben! haushalt@lfu.rlp.de

E-Rechnungspflicht ab dem 01.04.2025 – Einreichung über den zentralen E-Rechnungseingang RLP; Annahme von Papier- und PDF-Rechnungen nicht mehr möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 01.04.2025 sind nach dem E-Rechnungsgesetz und der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz für alle öffentlichen Aufträge des Landesamtes für Umwelt elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) einzureichen. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Auftragswert. Die Regelungen des Wachstumschancengesetzes für den B2B-Bereich gelten nicht für öffentliche Aufträge.

Die Annahme von Papier- oder PDF-Rechnungen ist ab dem 01.04.2025 nicht mehr zulässig.

Für die Einreichung von E-Rechnungen ist die Nutzung des Zentralen E-Rechnungseingangs RLP (ZRE) für Rechnungsempfänger und Rechnungssteller im öffentlichen Auftragswesen verpflichtend! E-Rechnungen dürfen nur angenommen werden, wenn sie über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP eingereicht werden.

Erforderlich ist eine vorherige Registrierung sowie die Angabe der Leitweg-ID 07-0011651100400-41. Nähere Informationen finden Sie auf der Rückseite bzw. unter www.e-rechnung.service.rlp.de.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Registrierung oder zur Einreichung von Rechnungen unmittelbar an: https://e-rechnung.service.rlp.de/weitere-informationen/kontakt-support

Mit freundlichen Grüßen

Landesamt für Umwelt

Verkehrsanbindung zur Kaiser-Friedrich-Straße Parkmöglichkeiten Sie erreichen uns ab Hbf. mit den Linien 6/6A (Richtung Wiesbaden- Parkplatz am Schlossplatz Nordfriedhof), 64 (Richtung Laubenheim), 65 (Richtung Weisenau/ (Einfahrt Ernst-Ludwig-Straße), Paul-Gerhardt-Weg), 68 (Richtung Hochheim), Tiefgarage am Rheinufer Ausstieg Haltestelle „Bauhofstraße“. (Einfahrt Peter-Altmeier-Allee)

Informationen zum Einreichen elektronischer Rechnungen

über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP

BehördennamIen: formatioLannednes azmutm fü rE Uimnwreelitc hen elektronischer Rechnungen
Leitweg-ID: übe0r7 -d0e01n1 6Z5e11n0t0r4a0l0e-4n1 E-Rechnungseingang RLP
Umsatzsteuer-ID:euer-ID:DE 812038259

Sehr geehrter Rechnungsteller,

Sie finden unten die wichtigsten Informationen für die Einreichung von E-Rechnungen an unsere Behörde. Alle aufgeführten und weitere detaillierte Informationen zu E-Rechnungen und dem Zentralen E-Rechnungseingang finden Sie auf der Webseite unter: www.e-rechung.service.rlp.de

Wichtiger Hinweis zur Registrierung

Bitte führen Sie alle Schritte der nachfolgend aufgeführten Registrierungsschritte durch, damit Sie für die Einreichung von E-Rechnungen im Standard XRechnung freigeschaltet werden können. Bei einer fehlenden Angabe, die von der Registrierung benötigt wird, oder einem ausgelassenen Registrierungsschritt wird die von Ihnen eingereichte E- Rechnung abgelehnt, bis Sie die notwendigen Schritte nachgeholt / vervollständigt haben.

Beachten Sie, dass Sie jede Firma mit eigener Umsatzsteuer-ID separat registrieren müssen (Mein Unternehmenskonto und Zentraler E-Rechnungseingang RLP). Hierfür werden pro Firma ebenfalls separate E-Mail- Adressen benötigt.

Schritt 1: Registrierung am „MEIN UNTERNEHMENSKONTO“ auf Basis von ELSTER

Schritt 2: Registrierung am Zentralen E-Rechnungseingang RLP

Bitte beachten Sie bei der Einreichung insbesondere folgende Vorgaben:

 Format: Es gilt die aktuell gültige Fassung der Standard XRechnung (XML-Format / ZUGFeRD-Format im Profil XRechnung: als rein strukturierte XML-Datei oder als ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML-Datei) Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der ZRE bei einer ZUGFeRD-PDF-Rechnung die eingebettete XML-Datei extrahiert und nur dieser weiterverarbeitet und an den Rechnungsempfänger übermittelt wird. Die ZUGFeRD-PDF-Datei wird verworfen und nicht an den Rechnungsempfänger übermittelt! Reine PDF-Dateien (Bilddateien) werden nicht akzeptiert! Bitte achten Sie darauf, dass der gewählte Dateiname der E-Rechnung max. 25 Zeichen beträgt und kein @-Zeichen enthält.

 Innerhalb einer Rechnung darf keine referenzierte rechnungsbegründende Angabe enthalten sein (Links).

 Die Gesamtgröße der E-Rechnung mit allen beigefügten rechnungsbegründenden Anlagen darf maximal 20 MB betragen.

 Anlagen zur E-Rechnung können in den folgenden Formaten beigefügt werden: PDF, PNG, JPG, JPEG, CSV, XLSX, ODS Andere Formate werden nicht unterstützt und akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass die Anlagen (eingebettete, Base64 codierte Anlagen in der E-Rechnung bzw. manuell beigefügte Anlagen per Upload) nicht den gleichen Dateinamen haben dürfen und im Dateinamen kein @-Zeichen enthalten sein darf.

 Die Standard XRechnung muss die aktuellste Fassung haben und darf nicht verändert werden.

 Die Leitweg-ID darf nicht verändert werden (z.B. durch Hinzufügen von Leerzeichen) Es ist der Zeichensatz UTF-8 zu verwenden Die Eingabe der Leitweg-ID muss im Feld BT-10 (BuyerReference) erfolgen

 Alle Pflichtangaben einer Rechnung gemäß §14 Umsatzsteuergesetz (UStG) und §7 E-Rechnungsverordnung RLP (E-RechVORP) sind in der E-Rechnung zu tätigen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Registrierung oder zur Einreichung von Rechnungen unmittelbar an: https://e-rechnung.service.rlp.de/weitere-informationen/kontakt-support

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