Formular 411 Stand 05.12.2025
Vertragsbedingungen Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz
1 Vertragsbestandteile 1.1 Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: a) das Auftragschreiben / der Vertrag mit sämtlichen Anlagen (z. B. Leistungsbeschreibung, Zeich- nungen, Skizzen) b) diese Vertragsbedingungen c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen für IT (EVB-IT) d) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL Teil B) e) das Angebot des Auftragnehmers auf Grundlage der Leistungsbeschreibung mit den zuge- hörenden Anlagen, das die Regelungen des vorstehenden Vertrages nur ausfüllen, aber nicht abändern kann. 1.2 Die VOL Teil B ist als Formular 413 beigefügt. 1.3 Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags. 2 Preise 2.1 Die vereinbarten Preise sind feste Preise, durch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich sonstiger Kosten und Lasten (z. B. Fracht, Verpackung, usw.) abgegolten sind. 2.2 Eine Anpassung der vereinbarten Vergütungssätze während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlos- sen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. 2.3 Für das Vertragsverhältnis gilt die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Auf- trägen. 3 Gütezusicherung, technische, sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Anforderun- gen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen) sowie den allgemein anerkann- ten technischen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. 4 Lieferung/Leistung Leistungs- und Erfüllungsort ist – wenn im Auftrag nichts anderes angegeben – die Verwendungs- stelle. Diese ist nur montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 14.30 Uhr und ggf. nach besonderer Vereinbarung zur Annahme der Lieferung bzw. zur Abnahme der Leistung verpflichtet. 5 Rechnung 5.1 Die Rechnung ist unter Beachtung der umsatzsteuerlichen Regelungen auszustellen. 5.2 Rechnungen sind in Form einer elektronischen Rechnung (XRechnung) einzureichen. Die Leitweg- ID des Landesamtes für Umwelt lautet: 07-0011651100400-41. Weitergehende Informationen zur XRechnung sind zu finden im Formular 415 sowie unter https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite 5.3 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte und restliche Mengen klar er- sichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen. 5.4 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/Leistung beigefügt sind; dies geschieht in der Regel durch anerkannte Stundenver- rechnungsnachweise, quittierte Lieferscheine oder Leistungsnachweise. 6 Bezahlung/Abtretung 6.1 Die Bezahlung wird nach Wahl des Auftraggebers innerhalb der angebotenen Frist unter Abzug des vertraglich vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. Die Zah- lungsfrist beginnt mit Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der auftragserteilenden Dienst- stelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. 6.2 Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber aufgrund der Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554) verpflichtet ist, unter den dort genannten Voraussetzungen Mitteilungen über Zahlungen aus diesem Vertrag zu übersenden. Für diese Zwecke erklärt sich der Auftragnehmer bereit, dem Auftraggeber auf Anforderung Angaben zur Steuernummer und dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln. 6.3 Die Forderung des Auftragnehmers kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftrag- gebers abgetreten werden. 7 Lösung des Vertrages 7.1 Außer in den in § 8 VOL/B genannten Fällen kann der Auftraggeber auch dann vom Vertrag zu- rücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Auftragnehmer Personen,
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Formular 411 Stand 05.12.2025
die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu der Verwaltung des Auf- traggebers Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragneh- mers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den genannten Personen des Auftraggebers unmittelbar oder in ihrem Interesse ihren Angehörigen oder anderen ihnen nahestehenden Personen oder im Interesse des einen oder anderen einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7.2 Vor der Ausübung des Rechtes nach Nr. 7.1 ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, unverzüglich zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen. 8 Änderungen Unterbeauftragung Sollten sich im Rahmen einer möglichen Unterbeauftragung, welche im Rahmen des Vergabever- fahrens vom Auftragnehmer entsprechend angezeigt wurde, Änderungen z.B. durch einen Wech- sel des Unterauftragnehmers ergeben, ist diese Änderung im Vorfeld dem Auftraggeber anzuzei- gen. Der Auftraggeber behält sich in diesem Fall eine Prüfung bzgl. des Vorliegens von Ausschlie- ßungsgründe, Fachkunde und Leistungsfähigkeit vor. Sollten Ausschlussgründe vorliegen und / oder die Fachkunde und Leistungsfähigkeit nicht zwei- felsfrei belegt werden können, wird der Auftraggeber den Ersatz / Wechsel ablehnen. 9 Einhaltung des Landestariftreuegesetzes RLP (LTTG RLP) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages die Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue - sofern die Abgabe der Erklärung im Rahmen des Vergabeverfahrens verpflichtend vorgegeben war - zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages. 10 Vertragssprache Die komplette Kommunikation und Dokumentation während der Vereinbarungslaufzeit ist in deut- scher Sprache zu führen. Die Vertragssprache ist Deutsch. 11 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Mainz.
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