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Hinweise Form Angebote
Hinweise zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten
- Elektronische Einreichung
Elektronische Interessensbestätigungen/Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP)einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge, Interessensbestätigungen und Angeboten sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte dem Support-Center für Unternehmen von Cosinex :https://support.cosinex.de/
Hier finden Sie auch Hinweise zu erforderlichen Systemvoraussetzungen sowie Video-Tutorials.
Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Teilnahme-/Vergabeunterlagen und die Kommunikation).
Elektronische Interessensbestätigungen/Teilnahmeanträge/Angebote können – vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren-grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:
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Einreichung in Textform nach § 126b BGB
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Einreichungmit fortgeschrittener elektronischer Signaturbzw. fortgeschrittenemelektronischen Siegel
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Einreichungmit qualifizierter elektronischer Signaturbzw. qualifiziertem elektronischen Siegel
Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betriebstehen Ihnen unter https://support.cosinex.de/zur Verfügung.
In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung der Interessensbestätigung, des Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung über das Bietertool der DTVP. Alle geforderten Anlagen müssen über dieses Hochgeladen werden. Das Bietertool ist über die Schaltfläche ANGEBOTE zu finden.Wir bitten für die Angebots- und Teilnahmeantragsabgabe NICHT den Kommunikationsbereich zu nutzen. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreibengenannten Teilnahme-/Angebotsfristmöglich.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur gelten die Interessensbestätigung/der Teilnahmeantrag/das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschriftund Firmenstempel sind nicht auszufüllen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Auf die Bewerbungsbedingungen der ZUG(Formular9) wird hingewiesen.
Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:
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Datei derunterschriebenenundeingescanntenDritterklärung,
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Datei derunterschriebenenundabfotografiertenDritterklärung,
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Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat.
Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen der Interessensbestätigung/des Teilnahmeantrags/Angebots, sind bis zum Ende derTeilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wiedieInteressensbestätigung/der Teilnahmeantrag/das Angebot einzureichen.
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Hinweise Form Angebote
- Allgemeiner Hinweis zur Interessensbestätigung / zu den Teilnahme-/ Vergabeunterlagen
Die in der Interessensbestätigung / den Teilnahme-/Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung einer Interessensbestätigung/eines Teilnahmeantrages/Angebotes und nur durch das die Teilnahme-/Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Eine darüberhinausgehende Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Unterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über das Deutsche Vergabeportal erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine Teilnahme über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) empfohlen. Teilnahme-/Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bewerber-/Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur aufdem Deutschen Vergabeportal (DTVP).
Die Vergabeunterlagen können grundsätzlich elektronisch, kostenfrei und ohne vorherige Registrierung unter www.dtvp.de abgerufen werden. Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (DTVP). Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Nicht registrierte Bieter müssen sich selbstständig, regelmäßig und fortlaufend informieren. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
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