| Bewerber/Bieter (bei Bietergemeinschaft Name des bevollmächtigten Mitglieds) |
Vergabenummer Titel:
Eigenerklärung zur Bundestariftreue
[ ] Wir erklären für unser(e)[1] Unternehmen, dass wir bei der Ausführung des Auftrags die nach dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) in der jeweils geltenden Fassung einschlägigen tariflichen Arbeitsbedingungen gemäß § 4 BTTG in Verbindung mit § 5 BTTG einhalten und diese Verpflichtung auch unseren Nachunternehmern und Verleihern nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 und 3 BTTG auferlegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
[ ] Wir sichern folgende Arbeitsbedingungen gemäß § 5 Abs.1 BTTG zu:
- Entlohnung im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 2a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- bezahlter Mindestjahresurlaub im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausenzeiten im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
[ ] Wir erklären, dass wir mittels geeigneter Unterlagen dokumentieren, dass dieses Tariftreueversprechen eingehalten wird.
[ ] Nachweis durch folgendes Zertifikat einer der in den Vergabeverordnungen genannten Präqualifizierungsstellen:
[ ] Nachweis durch unternehmenseigene Unterlagen, die auf Anforderung der Prüfstelle Bundestariftreue vorgelegt werden.
[ ] Wir erklären, dass soweit eine tarifliche Arbeitsbedingung gemäß Satz 2 in eine Rechtsverordnung übernommen wird, die Arbeitsbedingung unverändert bleibt. Ist eine einschlägige Rechtsverordnung in Kraft getreten, informieren wir als Auftragnehmer die zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Arbeitnehmende sowie Leiharbeitnehmende über die darin festgelegten Arbeitsbedingungen. Die Information hat in Textform und unter Beachtung der Frist gem. § 4 Abs. 3 BTTG zu erfolgen.
Dieses Dokument gilt bei Zuschlag als Anlage zum Vertrag.
- Gilt bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied, s. Bietergemeinschaftserklärung (10_BGE) ↑