LuL Tagespflege Mobiliar 2026-09-15.pdf

Mobiliar für eine Tagespflegeeinrichtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 11:10 (Europe/Berlin)

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Liefer- und Leistungsbedingungen: Projektgesellschaft Kirtorfer Höfe GmbH & Co. KG – Mobiliar für die Tagespflege im MEDZENTRUM, Kirtorfer Höfe; 31.07.2026

Liefer- und Leistungsbedingungen

Mobiliar

für die

Tagespflege im MEDZENTRUM, Kirtorfer Höfe

Beschaffungsmaßnahme: Mobiliar für die Tagespflege der AurA gGmbH gem. Leistungsverzeichnis Mobiliar.

Auftraggeber: Projektgesellschaft Kirtorfer Höfe GmbH & Co. KG, vertreten durch die Kirtorfer Höfe, Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Karsten Jost, Raiffeisenstr. 1, 36320 Kirtorf

Leistungsort:

Tagespflege im MEDZENTRUM, Aura Tagespflege gGmbH, Kirtorfer Höfe 1 und 2, 36320 Kirtorf

Betreiber der Tagespflege: AurA - Aktives und rüstiges Altern gGmbH, Cappeler Straße 72, 35039 Marburg, vertreten durch H. Loock (Geschäftsführung)

Projektbeschreibung/Zielsetzung:

Das MEDZENTRUM Kirtorfer Höfe umfasst u.a. den Neubau eines Ärzte- und Gesundheitszentrums mit diversen Praxen. Ziel ist der Aufbau und die Inbetriebnahme eines sektorübergreifenden lokalen Gesundheitszentrums im nördlichen Vogelsbergkreis zur Sicherstellung der dauerhaften Daseinsvorsorge. Das Projekt beinhaltet u.a. die vom Land Hessen geförderte Beschaffung der Praxisausstattung.

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Liefer- und Leistungsbedingungen: Projektgesellschaft Kirtorfer Höfe GmbH & Co. KG – Mobiliar für die Tagespflege im MEDZENTRUM, Kirtorfer Höfe; 31.07.2026

  1. Es gelten die Anlagen mit folgender Reihenfolge:

• Leistungsverzeichnis (Leistungsverzeichnis Mobiliar) • Liefer- und Leistungsbedingungen • VOL/B (2003) • Rechtsverbindliches Angebot mit Produktbeschreibungen/Datenblättern

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nachrangig.

  1. Der Vertragsgegenstand beinhaltet u.a. die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der gemäß Leistungsverzeichnis zu liefernden Geräte und Gegenstände sowie die Inbetriebnahme der Geräte nebst Einweisung.

Im Übrigen ergibt sich der Leistungsumfang aus dem vom Auftragnehmer ausgefüllten Leistungsverzeichnis.

Die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sowie alle hierzu nötigen Hilfsmittel und Personal werden vom Auftragnehmer erbracht bzw. gestellt, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders angegeben. Die entsprechenden Kosten sind im Angebotspreis einkalkuliert und werden nicht gesondert berechnet, soweit diese im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen sind.

  1. Der Auftragnehmer wird ausschließlich fachlich hoch qualifizierte und persönlich geeignete und zuverlässige Fachkräfte zur Leistungserbringung einsetzen.

  2. Die zu liefernden Produkte müssen den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften, Normen und Bestimmungen sowie den einschlägigen, anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Außerdem sind die Grundsätze der Arbeitssicherheit, Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzrichtlinien zu beachten.

  3. Die Lieferung ist ab dem 23.11.2026 bis zum 01.12.2026 am Leistungsort zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die Tagespflege per E-Mail (verwaltung@aura-ggmbh.de) zur finalen Abstimmung des Leistungszeitpunkts mit einem Vorlauf von drei Wochen vor dem 23.11.2026 zu kontaktieren.

  4. Die Leistungen des Auftragnehmers bedürfen der Abnahme nach vollständiger und im Wesentlichen mangelfreier Fertigstellung nach der Leistungsbeschreibung. Eine stillschweigende Abnahme ist ausgeschlossen. § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

  5. Nutzungsrechte für Firmware (Softwarekomponenten, die auf den zu liefernden Hardwaresysteme installiert sind) und Software ohne zeitliche Befristung:

An diesen Komponenten räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit der Lieferung bzw. mit evtl. durchgeführten Softwareupdates das nicht ausschließliche, übertragbare, dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare, örtlich unbeschränkte Recht ein, die Software zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen. Dies gilt auch, soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden. Die vorgenannten Rechte werden vollumfänglich auf den Betreiber der Einrichtung übertragen; evtl. Registrierungen erfolgen auf den Betreiber der Einrichtung.

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Liefer- und Leistungsbedingungen: Projektgesellschaft Kirtorfer Höfe GmbH & Co. KG – Mobiliar für die Tagespflege im MEDZENTRUM, Kirtorfer Höfe; 31.07.2026

  1. Nutzungsrechte für Software / IT-basierte Leistungen (befristete Vertragslaufzeit): Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit Bereitstellung das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nach der vertraglichen Vereinbarung ordentlich und im Übrigen nur außerordentlich kündbare, Recht ein, die Leistung einschließlich etwaig zur Nutzung der Leistung körperlich zur Verfügung gestellter Software unter Berücksichtigung etwaiger im Vertrag vorgesehener quantitativer Metriken wie Useranzahl, Volumen etc. zu nutzen, das heißt auch, die zur Verfügung gestellte Software temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Leistung erforderlich ist. Dies gilt auch, soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden.

Die vorgenannten Rechte werden vollumfänglich auf den Betreiber der Einrichtung übertragen; evtl. Registrierungen erfolgen auf den Betreiber der Einrichtung.

  1. Datenschutzrecht: Der Auftragnehmer wird die bei der Erbringung der Leistung die anwendbaren Bestimmungen über den Datenschutz in der jeweils geltenden Fassung einhalten. Sofern Gegenstand der beauftragten Leistung zumindest auch die Verarbeitung personenbezogener Daten ist, wird zwischen dem Betreiber der Einrichtung vor der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Betreibers der Praxis eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) unter Einhaltung der einschlägigen Mindestvorgaben der DSGVO und weiterer auf den Auftragnehmer als Auftragsverarbeiter anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen abgeschlossen.

  2. Zahlungen erfolgen nach dem folgenden Zahlungsplan: 40 % des Angebotspreises nach Zuschlagserteilung 20 % bei Mitteilung und Nachweis der Lieferbereitschaft 40 % nach Abnahme

  3. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang der ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung.

  4. Die Rechnungen sind zu richten an: Projektgesellschaft Kirtorfer Höfe GmbH & Co. KG, Raiffeisenstr. 1, 36320 Kirtorf.

  5. In Abweichung zu § 7 Abs. 2 VOL/B gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass die Haftung des Auftragnehmers bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist, der Höhe nach auf den Schaden begrenzt ist, der nach Art und Umfang des Geschäfts vorhersehbar und vertragstypisch ist. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer unbeschränkt für Schäden nach dem ProdHG, sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden) die fahrlässig oder vorsätzlich durch ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

  6. Für die abzuschließenden Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Soweit die Vorgaben im Leistungsverzeichnis, diese Bedingungen und die VOL/B keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des BGB. Lieferbedingungen des Auftragnehmers dürfen von diesen Vorgaben nicht zum Nachteil des Auftraggebers abweichen.

  7. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers.

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