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Mobiles Netzersatzaggregat mit Einspeise-, Kabel- und Lastwiderstandssystem

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 16:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.bremen.de

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1.0 / 10.09.2026

Version:

Feuerwehr Bremen

-4- Technik / Arbeitsschutz

Mobiles Netzersatzaggregat 200 kVA nach § 9 UVgO

LeistungsVerzeichnis

L

Dokumentinformation

VersionDatumErstellt vonÜberprüft vonFreigegeben von
1.010.09.2026Dirks, 4

Inhalt

1 Allgemeines 4

1.1 Auftraggeberin 4

1.2 Ausschreibungsziel 4

1.3 Allgemeine Hinweise zur Ausschreibung 4

1.4 Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen 5

1.5 Rechnungsstellung 5

1.6 Preisgleitklausel und Abschlagszahlungen 6

1.7 Abnahmen 6

1.8 Vertragsgrundlagen 6

1.9 Gewährleistung 7

1.10 Vertragslaufzeit / Kündigung 7

1.11 Recht / Art und Umfang der Leistung 7

1.12 Datenschutzrechtliche Bestimmungen 8

1.13 Haftung 8

1.14 Salvatorische Klausel 8

2 Kriterien der Vergabe und Ausfüllhinweise 9

Allgemeines

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jegliches Geschlecht.

Auftraggeberin

Die Stadtgemeinde Bremen – Feuerwehr Bremen – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung nach § 9 UVgO die Lieferung eines fabrikneuen, betriebsfertigen, mobilen Netzersatzaggregats (NEA) mit einer Dauerleistung von mindestens 200 kVA (PRP) auf einem straßenzugelassenen Tandemanhänger einschließlich sämtlicher geforderter Komponenten und Zubehörteile für den Einsatz im Feuerwehr- und Katastrophenschutz.

Die Feuerwehr Bremen als Auftraggeber (AG) nimmt in der Stadtgemeinde Bremen die Aufgaben der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr wahr. Die Aufgabenfelder umfassen dabei vielfältigste Tätigkeiten bei Einsätzen der Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr wirken ebenfalls eigenständig oder im Verbund mit anderen Hilfsorganisationen im stadtbremischen Rettungsdienst mit.

Die Feuerwehr Bremen besteht aus der Berufsfeuerwehr und insgesamt 19 Freiwilligen Feuerwehren.

Ausschreibungsziel

Ziel dieser Ausschreibung ist die Lieferung eines (1) fabrikneuen, mobilen Netzersatzaggregats (NEA) mit einer Dauerleistung von mindestens 200 kVA (PRP) auf einem straßenzugelassenen Tandemanhänger als vollständig betriebsfertiges Gesamtsystem im Wege einer Öffentlichen Ausschreibung.

Der ausgeschriebene Auftrag umfasst insbesondere folgende Lieferungen und Leistungen:

  • Lieferung eines (1) fabrikneuen mobilen Netzersatzaggregats mit mindestens 200 kVA PRP auf straßenzugelassenem Tandemanhänger
  • Lieferung sämtlicher geforderter elektrischer Anschlüsse, Hochstrom-Kabelsysteme und Zubehörteile einschließlich eines externen Lastwiderstands mit 100 kW
  • vollständige betriebsfertige Auslieferung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems am Übergabeort
  • Lieferung der technischen Dokumentation, Prüf- und Zulassungsunterlagen sowie Durchführung einer Einweisung des Bedienpersonals

Allgemeine Hinweise zur Ausschreibung

Diese Ausschreibung erfolgt als Öffentliche Ausschreibung gemäß § 9 UVgO über die Vergabeplattform des Landes Bremen unter https://vergabe.bremen.de. Die Vergabenummer ergibt sich aus der Bekanntmachung auf der Vergabeplattform.

Die gesamte Kommunikation im Rahmen dieser Ausschreibung (z. B. Fragen zu den Vergabeunterlagen) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform https://vergabe.bremen.de in Form von Bieterfragen. Andere Kommunikationswege (z. B. E-Mail, Telefon) sind ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt.

Ein Angebot kann ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://vergabe.bremen.de eingereicht werden. Angebote, die auf anderem Weg übermittelt werden, führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.

Das Angebot muss folgende vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Dokumente enthalten (Uploads über die Plattform):

  • Anlage 1 Technische Leistungsbeschreibung (ausgefüllt)
  • 124LD - Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen.pdf
  • 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen.pdf (sofern Nachunternehmerleistungen geplant sind)
  • 235 Verzeichnis der Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen
  • 633 – Angebotsschreiben ohne Lose
  • Eigenerklärung Sanktionen Russland BMWK

Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen

Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und Anforderungen weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de zu richten.

Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen.

Rechnungsstellung

Die Zahlung des Rechnungsbetrags durch den Auftraggeber erfolgt nach ordnungsgemäßer Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie nach fristgerechtem Eingang der Rechnung. Die Bestimmungen gemäß § 17 VOL/B finden entsprechende Anwendung.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Rechnung gemäß der Richtlinie 2014/55/EU im Standardformat XRechnung zu übermitteln. Rechnungen in Papierform oder als PDF-Anhang per E-Mail werden nicht akzeptiert. Sämtliche Rechnungen sowie zugehörige Anhänge sind über das Rechnungsportal hochzuladen.

Rechnungsportal:

https://onlinedienste.bremen.de/Onlinedienste/Service/Entry/XRECHNUNG

Weitere Details zur Rechnungsstellung im XRechnung-Format sind dem Formblatt 244HB zu entnehmen. Dort finden sich auch die sogenannte „Leitweg-ID“, an die die E-Rechnungen adressiert werden müssen.

Abnahmen

Nach Lieferung erfolgt eine Abnahme des vollständigen Gesamtsystems durch den Auftraggeber am Standort der Feuerwehr Bremen. Im Rahmen der Abnahme wird insbesondere geprüft, ob das Netzersatzaggregat einschließlich Fahrgestell, elektrischer Schutz- und Netzsysteme, Steckdosen und Einspeiseanschlüsse, Hochstrom-Kabelsystem, Leistungstrommelanlage, Lastwiderstand, Zubehör sowie Dokumentation vollständig, funktionsfähig und vertragsgemäß entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung geliefert wurde.

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Liefertermin über die Lieferbereitschaft zu informieren und einen Abnahmetermin abzustimmen.

Werden im Rahmen der Abnahme Mängel festgestellt, sind diese vom Auftragnehmer unverzüglich und auf eigene Kosten zu beseitigen. Erst nach erfolgreicher Mängelbeseitigung gilt die Leistung als abgenommen.

Vertragsgrundlagen

Für die Vergabe gelten die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie das Bremische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz – BremTtVG). Für die Ausführung der Leistung gelten ergänzend die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) sowie die in den Vergabeunterlagen benannten Vertragsbedingungen.

Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen des AN haben auch dann keine Gültigkeit, wenn der AN sie gewöhnlich in seinem laufenden Geschäftsbetrieb verwendet und auf sie formularmäßig hinweist.

Gewährleistung

Gemäß den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) wird eine Gewährleistungsfrist von mindestens 24 Monaten ab Auslieferung vereinbart. Der Abschluss eines Wartungsvertrages darf hierfür nicht Voraussetzung sein.

Weist die erbrachte Lieferleistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber vertragsgemäße Erfüllung durch Nachbesserung oder Ersatz verlangen.

Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material-, Fracht- und Überführungskosten zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen. Werden durch die Nachbesserung zusätzliche, vom Hersteller der betroffenen Baugruppe oder des betroffenen Bauteils vorgeschriebene Servicearbeiten erforderlich, so müssen auch die hierfür anfallenden Kosten vom Auftragnehmer getragen werden.

Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit, während der das Gesamtsystem aufgrund eines gewährleistungspflichtigen Mangels nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden kann. Die vollständige Bezahlung erfolgt erst nach Abstellung aller bei der Abnahme festgestellten Mängel.

Vertragslaufzeit / Kündigung

Die Lieferung des vollständig betriebsfertigen Gesamtsystems hat spätestens 15 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen. Die vereinbarte Liefer- und Ausführungsfrist ist verbindlich. Schwierigkeiten, die der fristgerechten Fertigstellung der Leistung oder Einhaltung der Lieferfrist entgegenstehen, hat der AN unter Angabe der Gründe und der zur Behebung der Schwierigkeiten getroffenen Maßnahmen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Der AG kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen insbesondere, wenn der AN

      • den Mitarbeiter/inne/n seines Betriebes die ihnen tariflich oder gesetzlich zustehenden Leistungen ganz oder teilweise vorenthält, oder wenn er in sonstiger Weise gegen tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften verstößt,
      • die übernommene Leistung nicht zu dem von dem AG benannten Zeitpunkt beginnt, oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, Art und Weise ausführt, und trotz schriftlicher Mahnung nicht Abhilfe schafft,
      • schuldhaft gegen resultierende Verpflichtungen aus dieser Leistungsbeschreibung verstößt,

oder wenn sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Recht / Art und Umfang der Leistung

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander

  1. die Leistungsbeschreibung
  2. besondere Vertragsbedingungen
  3. etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen
  4. etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
  5. etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
  6. die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

Die in der Leistungsbeschreibung genannten Regeln, Vorschriften und Normen sind ebenso in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Der AN ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) einzuhalten.

Haftung

Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.

Außerdem hat der AN dem AG von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen dem AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Leistungsverzeichnisses ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Kriterien der Vergabe und Ausfüllhinweise

Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 43 UVgO. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

Kriterium Preis – 100 %

  • Bewertet wird der vom Bieter im Angebotsformular (Formblatt 633) angegebene Gesamtpreis netto für die vollständige Lieferung des Netzersatzaggregats einschließlich sämtlicher in der Leistungsbeschreibung geforderter Komponenten, Zubehörteile, Dokumentations-, Prüf-, Einweisungs- und Nebenleistungen.
  • Maßstab ist der niedrigste wertbare Gesamtangebotspreis.

Ausfüllhinweise:

  • Die Anlage 1 – Technische Leistungsbeschreibung ist vollständig zu bearbeiten. Geforderte Bieterangaben sind in den dafür vorgesehenen Spalten einzutragen; Abweichungen von den Anforderungen sind eindeutig zu erläutern.
  • Der Gesamtpreis ist zwingend im vorgesehenen Angebotsformular (Formblatt 633) in Euro netto (zzgl. Umsatzsteuer) einzutragen.
  • Der Gesamtpreis muss sämtliche Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung, Bewerbungsbedingungen und Vertragsgrundlagen enthalten. Unvollständige Preisangaben oder ein nicht vollständig ausgefülltes Angebot können zum Ausschluss vom Verfahren führen.

Feuerwehr Bremen

Am Wandrahm 24

28195 Bremen

Tel. +49 (0)421 3030-0

Fax +49 (0)421 3030-11560

office@feuerwehr.bremen.de

www.feuerwehr-bremen.de

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