Tabelle3
| Pos. | Anforderungen | Anforderung erfüllt | Unnamed: 3 | Bieterangaben | Unnamed: 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.00 | Allgemeines | Ja | Nein | Angaben | Eingabe Bieter |
| 1.10 | Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines fabrikneuen, betriebsfertigen, mobilen Netzersatzaggregates (NEA) mit einer Dauerleistung von mindestens 200 kVA (PRP) auf einem straßenzugelassenen Tandemanhänger einschließlich sämtlicher zum bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlicher Einrichtungen, elektrischer Anschlüsse, Kabelsysteme, Ausrüstungsgegenstände, Dokumentationen und Prüfunterlagen. Das Netzersatzaggregat ist für den mobilen Einsatz der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes vorgesehen. Es muss sowohl zur direkten Versorgung elektrischer Verbraucher im Inselbetrieb als auch zur Ersatzstromversorgung bzw. Einspeisung in ortsfeste elektrische Anlagen geeignet sein. Alle Komponenten sind als aufeinander abgestimmtes, funktionsfähiges Gesamtsystem zu liefern. | ||||
| 1.20 | Das angebotene Netzersatzaggregat einschließlich sämtlicher Komponenten muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe den einschlägigen europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Erforderlich sind insbesondere eine gültige CE-Kennzeichnung, Leistungsangaben nach DIN ISO 8528, geeignete Steckvorrichtungen nach DIN EN IEC 60309, die Zulassungsfähigkeit des Fahrgestells nach StVZO sowie die Einhaltung der für den Dieselmotor geltenden EU-Abgasstufe Stage V. Die integrierte Auffangwanne ist entsprechend den wasserrechtlichen Anforderungen auszuführen. Abweichungen von den nachstehenden Anforderungen sind in der Spalte „Eingabe Bieter“ eindeutig zu erläutern. | ||||
| 2.00 | Leistungsdaten | ||||
| 2.10 | Das Netzersatzaggregat muss eine Dauerleistung (Prime Power – PRP gemäß DIN ISO 8528) von mindestens 200 kVA bereitstellen. | angebotene PRP-Leistung [kVA] | |||
| 2.20 | Die Nennspannung muss 400/231 V betragen. | Nennspannung | |||
| 2.30 | Die Nennfrequenz muss 50 Hz betragen. | Nennfrequenz | |||
| 2.40 | Das Aggregat muss für Regelzwecke eine kurzzeitige Überlastfähigkeit von mindestens 10 % aufweisen. | Überlastfähigkeit [%] | |||
| 2.50 | Das Aggregat muss sowohl für die Direktversorgung elektrischer Verbraucher als auch für die Einspeisung in ortsfeste elektrische Anlagen geeignet sein. | ||||
| 3.00 | Motor und Abgasnachbehandlung | ||||
| 3.10 | Das Netzersatzaggregat muss von einem wassergekühlten Viertakt-Dieselmotor angetrieben werden. | Hersteller/Typ Motor | |||
| 3.20 | Die Motorleistung muss mindestens 180 kW betragen. | Motorleistung [kW] | |||
| 3.30 | Der Dieselmotor muss die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Anforderungen der EU-Abgasstufe Stage V erfüllen. | ||||
| 3.40 | Der Motor muss über eine elektronische Drehzahlregelung verfügen. | ||||
| 3.50 | Der Kühlmittelstand des Motors muss automatisch überwacht werden. | ||||
| 3.60 | Der Motor muss mit einer SCR-Abgasnachbehandlung unter Verwendung von AdBlue ausgestattet sein. | ||||
| 3.70 | Der Motor muss über einen Dieselpartikelfilter verfügen. | ||||
| 3.80 | Die Regeneration des Dieselpartikelfilters muss passiv bzw. automatisch erfolgen, ohne dass angeschlossene Verbraucher für den Regenerationsvorgang abgeschaltet werden müssen. | ||||
| 3.90 | Das Aggregat muss über eine Motorvorwärmung verfügen. | ||||
| 3.10 | Für den Katastrophenfall ist eine zulässige Betriebsfunktion vorzusehen, mit der der Motor bis zu 120 Betriebsstunden ohne AdBlue weiterbetrieben werden kann. Die Aktivierung muss dokumentierbar sein; die verbleibende Betriebszeit muss überwacht werden. Soweit für die Zulassung erforderlich, ist die Katastrophenschutz-Funktion in den Zulassungsunterlagen zu berücksichtigen. | Umsetzung/Betriebsdauer | |||
| 4.00 | Generator | ||||
| 4.10 | Das Netzersatzaggregat muss mit einem bürstenlosen Synchrongenerator ausgestattet sein. | Hersteller/Typ Generator | |||
| 4.20 | Der Generator muss eigenerregt und selbstregelnd ausgeführt sein. | ||||
| 4.30 | Die Generatorwicklung muss in 2/3-gesehnter Ausführung oder technisch gleichwertig ausgeführt sein. | ||||
| 4.40 | Der Kurzschlussstrom des Generators muss mindestens das Dreifache des Generatornennstroms betragen. | Kurzschlussstrom | |||
| 4.50 | Der Generator muss für 400/231 V bei 50 Hz ausgelegt sein. | ||||
| 4.60 | Der Generator muss für eine PRP-Dauerleistung von mindestens 200 kVA dimensioniert sein. | Nenn-/Dauerleistung [kVA] | |||
| 5.00 | Kraftstoff- und AdBlue-Anlage | ||||
| 5.10 | Der Dieselkraftstofftank muss ein nutzbares Fassungsvermögen von mindestens 245 Litern besitzen und von beiden Fahrzeugseiten betankt werden können. Als Werkstoff ist Aluminium vorzusehen. | Tankinhalt [l] | |||
| 5.20 | Bei 75 % der PRP-Dauerleistung muss eine Betriebsdauer von mindestens 8 Stunden erreicht werden. | Betriebsdauer bei 75 % PRP [h] | |||
| 5.30 | Der AdBlue-Tank muss ein Fassungsvermögen von mindestens 45 Litern besitzen. | AdBlue-Tank [l] | |||
| 5.40 | Für den AdBlue-Tank ist eine geeignete Absaug- bzw. Entleerungsvorrichtung vorzusehen. | ||||
| 5.50 | Das Aggregat ist mit vollständiger Erstbefüllung des Kraftstofftanks mit geeignetem schwefelfreiem Dieselkraftstoff nach EN 590 zu übergeben. | ||||
| 5.60 | Der AdBlue-Tank ist bei Übergabe vollständig zu befüllen. | ||||
| 6.00 | Bordnetz, Batterien und Startsystem | ||||
| 6.10 | Das Bordnetz des Aggregates muss in 24-Volt-Ausführung ausgeführt sein. | ||||
| 6.20 | Es sind wartungsarme AGM-Batterien oder technisch gleichwertige Batterien einzusetzen. | Batterietyp/Kapazität | |||
| 6.30 | Eine Batterieschutzschaltung muss das Motorsteuergerät bei ausgeschalteter Zündung vom Bordnetz trennen können. | ||||
| 6.40 | Ein Tiefentladungsschutz muss vorhanden sein. | ||||
| 6.50 | Ein integriertes Batterieladegerät muss vorhanden sein. | ||||
| 6.60 | Für die externe Versorgung des Batterieladegerätes muss ein arretierbarer CEE-Anschluss 230 V / 16 A, 3-polig, vorhanden sein. | ||||
| 6.70 | Der Motorstart muss über einen Schlüsselschalter möglich sein. | ||||
| 6.80 | Das Aggregat muss über mindestens einen Not-Halt-Schalter verfügen. | ||||
| 7.00 | Fahrgestell und Straßenzulassung | ||||
| 7.10 | Das Netzersatzaggregat muss auf einem korrosionsbeständigen Tandem-Fahrgestell in Aluminiumausführung aufgebaut sein. | Fahrgestellwerkstoff | |||
| 7.20 | Das Fahrgestell muss für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland zulassungsfähig sein. | ||||
| 7.30 | Das zulässige Gesamtgewicht darf 3.500 kg nicht überschreiten. | zul. Gesamtgewicht [kg] | |||
| 7.40 | Die Zugeinrichtung muss höhenverstellbar ausgeführt sein. | ||||
| 7.50 | Das Fahrgestell muss mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein. | ||||
| 7.60 | Eine DIN-Zugöse muss vorhanden sein. | ||||
| 7.70 | Zusätzlich ist eine Kugelkopfkupplung einschließlich geeigneter Halterung vorzusehen. | ||||
| 7.80 | Für Zugfahrzeuge mit 24-V-Bordnetz ist ein 15-poliges Anschluss- bzw. Spiralkabel mitzuliefern. | ||||
| 7.90 | Für Zugfahrzeuge mit 12-V-Bordnetz ist zusätzlich eine 13-polige Anschlussmöglichkeit einschließlich Spiralkabel und einer geeigneten Leuchtenausfallkontrolle vorzusehen. | ||||
| 7.10 | Die Fahrzeugbeleuchtung muss in LED-Technik ausgeführt sein. | ||||
| 7.11 | An jedem Rad sind Stoßdämpfer vorzusehen. | ||||
| 7.12 | Die Fahrwerksausführung soll die Voraussetzungen für eine Zulassung mit 100 km/h nach den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben erfüllen. Erforderliche Zusatzkomponenten sind im Angebot zu berücksichtigen. | ||||
| 7.13 | Im Fahrgestell muss eine Auffangwanne mit Leckageüberwachung integriert sein. | ||||
| 7.14 | Die Auffangwanne ist entsprechend den wasserrechtlichen Anforderungen (WHG) auszuführen. | ||||
| 7.15 | Für die Auffangwanne ist eine Dichtheitsprüfung nach ISO 3452-1:2022 oder einem gleichwertigen Verfahren nachzuweisen. | ||||
| 7.16 | Die Außenabmessungen des fahrbereiten Aggregates dürfen L 6.000 mm × B 2.100 mm × H 2.550 mm nicht überschreiten. | L × B × H [mm] | |||
| 8.00 | Einhausung, Schallschutz und Lackierung | ||||
| 8.10 | Das Aggregat muss vollständig in einer witterungsbeständigen und korrosionsgeschützten Einhausung untergebracht sein. Die Einhausung ist überwiegend aus Aluminium auszuführen. | Werkstoff Einhausung | |||
| 8.20 | Die Einhausung muss eine wirksame Schalldämmung aufweisen. Zielwert für den Schalldruckpegel sind etwa 65 dB(A). Der Bieter hat den garantierten Wert einschließlich Messbedingungen anzugeben. | Schalldruckpegel/Messbedingungen | |||
| 8.30 | Der Schaltschrank muss über eine groß dimensionierte, gut zugängliche Klappe verfügen. | ||||
| 8.40 | Der Motor- und Generatorraum muss über beidseitige Wartungsklappen zugänglich sein. | ||||
| 8.50 | Sämtliche Klappen müssen mit einer geeigneten Regenwasserableitung versehen sein. | ||||
| 8.60 | Heckseitig ist eine Tür bzw. Klappe mit integrierter Zuluftführung vorzusehen. | ||||
| 8.70 | Die Klappen und Türen sind mit robusten Drehstangen- oder gleichwertigen Verschlüssen auszuführen. | ||||
| 8.80 | Der Maschinenraum muss über eine LED-Innenraumbeleuchtung verfügen. | ||||
| 8.90 | Die Abluftführung muss über das Dach erfolgen. | ||||
| 8.10 | Die Motorabgase sind in die Abluftführung zu integrieren und sicher oberhalb der Einhausung abzuführen. | ||||
| 8.11 | Das Fahrgestell ist mattschwarz mit einem widerstandsfähigen 2K-PU-Lacksystem oder technisch gleichwertig zu beschichten. | ||||
| 8.12 | Einhausung, Schaltschrank und zugehörige Anbauteile sind in RAL 9010 (reinweiß) oder einem vergleichbaren Weißton mit einem widerstandsfähigen 2K-Lacksystem auszuführen. | ||||
| 9.00 | Steuerung, Anzeigen und Bedienung | ||||
| 9.10 | Das Netzersatzaggregat muss über eine zentrale digitale Steuer- und Überwachungseinheit verfügen. | Hersteller/Typ Steuerung | |||
| 9.20 | Die Steuerung muss den Einzelbetrieb des Aggregates vollständig abbilden. | ||||
| 9.30 | Mindestens folgende Betriebswerte sind zentral anzuzeigen: Spannung, Strom, Leistung, Leistungsfaktor, Kraftstofffüllstand, Öldruck, Motortemperatur und Betriebsstunden. | ||||
| 9.40 | Für die digitale Anzeige ist ein gut ablesbares Farbdisplay mit einer Bildschirmdiagonale von etwa 10 Zoll vorzusehen. | Displaygröße | |||
| 9.50 | Zusätzlich sind mindestens Wirkleistung, Leistungsfaktor, Batteriespannung, AdBlue-Füllstand und Beladungs-/Füllstand des Dieselpartikelfilters digital anzuzeigen. | ||||
| 9.60 | Zusätzlich ist ein analoger Spannungsmesser mit Spannungsmesserumschalter vorzusehen. | ||||
| 9.70 | Für die drei Außenleiter sind jeweils analoge Strommesser vorzusehen. | ||||
| 9.80 | Ein analoger Frequenzmesser ist vorzusehen. | ||||
| 9.90 | Kraftstofffüllstand und Batterie-Ladestrom sind zusätzlich analog anzuzeigen. | ||||
| 9.10 | Schaltschrank und Abgangsfeld müssen über eine automatisch schaltende LED-Beleuchtung verfügen. | ||||
| 9.11 | Warnungen, Störungen und Betriebszustände müssen eindeutig und verständlich angezeigt werden. | ||||
| 10.00 | Elektrische Schutz- und Netzsysteme | ||||
| 10.10 | Das Netzersatzaggregat muss zwischen Direktversorgung im IT-System und Ersatzstrom-/Gebäudeeinspeisung im TN-System umschaltbar sein. | ||||
| 10.20 | Eine zweistufige Isolationsüberwachung mit digitaler Anzeige ist vorzusehen. | ||||
| 10.30 | Der Isolationswiderstand muss außen über ein digitales Ohmmeter ablesbar sein. | ||||
| 10.40 | Isolationsfehler müssen akustisch und optisch gemeldet und in der Aggregatsteuerung eindeutig dargestellt werden. | ||||
| 10.50 | Die Schutzfunktion muss je nach Gefährdung warnend bzw. abschaltend wirken. | ||||
| 10.60 | Der Wechsel zwischen Direktversorgung und Ersatzstromversorgung muss über einen gegen unbefugte Bedienung gesicherten Schlüsselschalter erfolgen. | ||||
| 10.70 | Das System muss die Netzformen TN-C, TN-S, TT und IT abbilden können. | ||||
| 10.80 | Ein 4-poliger Generatorschutz ist vorzusehen. | ||||
| 10.90 | Die Bedienung muss in den vorgesehenen Betriebsarten durch Elektrofachkräfte bzw. elektrotechnisch unterwiesene Personen möglich sein; für zulässige einfache Betriebszustände ist eine eindeutige, fehlbedienungssichere Bedienung vorzusehen. | ||||
| 10.10 | Die Steckdosen für die Direktversorgung sollen in den vorgesehenen Betriebsarten nutzbar bleiben. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind entsprechend auszulegen. | ||||
| 10.11 | Für die Inselbetriebssteckdosen sind allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Typ B) vorzusehen. | ||||
| 10.12 | Sämtliche Steckdosen- und Einspeiseabgänge sind entsprechend ihrer Bemessungsströme einzeln abzusichern. | ||||
| 10.13 | Im Hauptstromkreis ist ein dreipoliges Leistungsschütz vorzusehen. | ||||
| 11.00 | Steckdosen und Einspeiseanschlüsse | ||||
| 11.10 | Für die Direktversorgung sind vier Schutzkontaktsteckdosen 230 V / 16 A vorzusehen; jede Steckdose ist mit einem zweipoligen Leitungsschutzschalter C16 mit mindestens 6 kA Ausschaltvermögen abzusichern. | ||||
| 11.20 | Für die Direktversorgung sind zwei CEE-Steckdosen 400 V / 16 A in Schutzart IP67 vorzusehen; jede Steckdose ist mit einem vierpoligen Leitungsschutzschalter C16 mit mindestens 6 kA Ausschaltvermögen abzusichern. | ||||
| 11.30 | Für die Direktversorgung ist eine CEE-Steckdose 400 V / 32 A in Schutzart IP67 vorzusehen; sie ist mit einem vierpoligen Leitungsschutzschalter C32 mit mindestens 15 kA Ausschaltvermögen abzusichern. | ||||
| 11.40 | Für die Direktversorgung ist eine CEE-Steckdose 400 V / 63 A in Schutzart IP67 vorzusehen; sie ist mit einem Leitungsschutzschalter C63 mit mindestens 10 kA Ausschaltvermögen abzusichern. | ||||
| 11.50 | Für die vier 230-V-/16-A-Steckdosen sind allstromsensitive RCD Typ B, 30 mA, zweipolig vorzusehen. | ||||
| 11.60 | Für die 16-A- und 32-A-Drehstromsteckdosen sind allstromsensitive RCD Typ B, 30 mA vorzusehen. | ||||
| 11.70 | Für die 63-A-Drehstromsteckdose ist ein allstromsensitiver RCD Typ B mit 300 mA vorzusehen. | ||||
| 11.80 | Für die Gebäudeeinspeisung ist mindestens eine CEE-Steckdose 400 V / 63 A, Uhrzeitstellung 1 h, Schutzart IP67, vorzusehen; Absicherung mindestens C63 / 10 kA. | ||||
| 11.90 | Für die Gebäudeeinspeisung ist mindestens eine CEE-Steckdose 400 V / 125 A, Uhrzeitstellung 1 h, Schutzart IP67, vorzusehen; Absicherung mindestens C125 / 15 kA. | ||||
| 11.10 | Sämtliche Steckdosen müssen dauerhaft, eindeutig und witterungsbeständig beschriftet sein. | ||||
| 12.00 | Hochstromanschlusssystem und Leistungstrommelanlage | ||||
| 12.10 | Das Netzersatzaggregat ist mit einem berührungssicheren, einpoligen und mechanisch codierbaren Hochstrom-Anschlusssystem für die Leiter L1, L2, L3, N bzw. PEN und PE auszustatten. | System/Hersteller | |||
| 12.20 | Die Steckverbinder müssen so codiert sein, dass ein Fehlstecken der Leiter zuverlässig verhindert wird. Eine eindeutige farbliche Kennzeichnung der Leiter ist vorzusehen. | ||||
| 12.30 | Am Aggregat ist mindestens ein fünfpoliges Einbaustecksystem für L1/L2/L3/N/PE vorzusehen. | ||||
| 12.40 | Zusätzlich ist ein vierpoliges Einbaustecksystem für L1/L2/L3/PEN vorzusehen, sofern dies für die vorgesehenen Netzformen erforderlich ist. | ||||
| 12.50 | Eine fest eingebaute, motorisch angetriebene Leistungstrommelanlage mit fünf getrennten Kammern ist vorzusehen. | ||||
| 12.60 | Die motorische Betätigung der Trommelanlage muss über einen Fußtaster möglich sein. | ||||
| 12.70 | Der Antrieb muss über einen Getriebemotor mit Rutschkupplung verfügen. | ||||
| 12.80 | Die Trommelanlage muss aus dem 24-V-Bordnetz auch bei abgestelltem Aggregatemotor betrieben werden können. | ||||
| 12.90 | Für den Notbetrieb bzw. die manuelle Betätigung der Rutschkupplung ist geeignetes Werkzeug mitzuliefern. | ||||
| 12.10 | Die Trommelanlage ist beidseitig kugelgelagert und mit korrosionsbeständigen Achs-/Lagerzapfen auszuführen. | ||||
| 12.11 | Zum Lieferumfang gehören fünf flexible Leistungskabel NSSHÖU oder technisch gleichwertig, jeweils mindestens 25 m lang und mit einem Leiterquerschnitt von 1 × 95 mm². | ||||
| 12.12 | Die Leistungskabel sind beidseitig mit zum Hochstromsystem passenden, berührungssicheren und codierten Steckverbindern auszurüsten. | ||||
| 12.13 | Für sämtliche Hochstromsteckverbinder sind passende, gegen Verlust gesicherte Schutzkappen mitzuliefern. | ||||
| 12.14 | Zum Lieferumfang gehören fünf Adapterleitungen, jeweils ca. 2 m lang, 95 mm², vom Hochstrom-Stecksystem auf Kabelschuhanschluss. Die Leiter sind eindeutig farblich zu kennzeichnen. | ||||
| 12.15 | Für die Adapter- und Anschlussleitungen sind geeignete korrosionsbeständige Halterungen, vorzugsweise aus Edelstahl, am Aggregat vorzusehen. | ||||
| 12.16 | Sämtliche Leistungskabel und Adapterleitungen sind dauerhaft nach Leiterfunktion bzw. Phase zu beschriften. | ||||
| 12.17 | Die Leistungstrommelanlage ist mit einer robusten, korrosionsbeständigen Lackierung in einem hellgrauen Farbton auszuführen. | ||||
| 13.00 | Beleuchtung und Warnkennzeichnung | ||||
| 13.10 | Das Aggregat ist mit vier fest eingebauten LED-Umfeldleuchten auszustatten. | ||||
| 13.20 | Jede Umfeldleuchte soll eine Leistung von etwa 12 W und einen Lichtstrom von mindestens 1.400 lm aufweisen und eine breite, homogene Ausleuchtung ermöglichen. | Lichtstrom je Leuchte [lm] | |||
| 13.30 | Heckseitig ist im oberen Bereich der Einhausung eine dritte Bremsleuchte vorzusehen. | ||||
| 13.40 | Am Heck sind zusätzliche Positionsleuchten vorzusehen, die die Sichtbarkeit des Anhängers hinter dem Zugfahrzeug verbessern. | ||||
| 13.50 | Am Fahrgestell sind seitliche LED-Spurhalte-/Positionsleuchten in den straßenverkehrsrechtlich zulässigen Farben vorzusehen. | ||||
| 13.60 | Soweit aufgrund der Fahrzeugbreite erforderlich, sind oben an der Einhausung LED-Umrissleuchten vorzusehen. | ||||
| 13.70 | An Front und Heck sind im oberen Bereich Warnblinkleuchten vorzusehen. | ||||
| 13.80 | Die frontseitige Warnblinkleuchte muss auch aus dem Fahrzeugbordnetz betrieben werden können. | ||||
| 13.90 | Die Warnblinkanlage muss zusätzlich vom Schaltschrank des Aggregates aus schaltbar sein. | ||||
| 14.00 | Zubehör | ||||
| 14.10 | Zum Lieferumfang gehört ein CO₂-Feuerlöscher mit 5 kg Löschmittelinhalt nach DIN EN 3 einschließlich geeigneter Schutzhaube und Halterung. | ||||
| 14.20 | Zum Lieferumfang gehört ein Erdungsstab mit mindestens 10 m Anschlussleitung. | ||||
| 14.30 | Die für die Zulassung erforderlichen Gutachten und Unterlagen nach StVZO sind mitzuliefern. | ||||
| 15.00 | Externer Lastwiderstand 100 kW | ||||
| 15.10 | Zum Lieferumfang gehört ein externer Lastwiderstand mit einer Gesamtleistung von 100 kW bei 400 V / 50 Hz. | Hersteller/Typ Lastwiderstand | |||
| 15.20 | Der elektrische Anschluss muss über ein berührungssicheres, codiertes Hochstrom-Stecksystem erfolgen. Eine Zweckentfremdung bzw. Fehlsteckung der Anschlussleitungen ist durch geeignete Codierung zu verhindern. | ||||
| 15.30 | Der Lastwiderstand muss kompakt und für den mobilen Einsatz leicht transportierbar ausgeführt sein. | ||||
| 15.40 | Die Einhausung ist aus verzinktem Stahlblech oder einem technisch gleichwertig korrosionsbeständigen Werkstoff auszuführen und in RAL 3020 oder einer vergleichbaren Signalfarbe zu lackieren. | ||||
| 15.50 | Die Schutzart des Lastwiderstandes muss mindestens IP21 betragen. | angebotene Schutzart | |||
| 15.60 | Die Kühlung muss über eine vertikale Zwangsbelüftung verfügen. | ||||
| 15.70 | Der Luftstrom muss überwacht werden. | ||||
| 15.80 | Der Lastwiderstand muss für Umgebungstemperaturen von mindestens -10 °C bis +45 °C geeignet sein. | ||||
| 15.90 | Als Widerstandsmaterial ist eine für Dauerlast geeignete Nickel-Chrom-Legierung oder technisch gleichwertig einzusetzen. | ||||
| 15.10 | Die Widerstandserhöhung im Betrieb darf 5 % nicht überschreiten. | ||||
| 15.11 | Die Widerstände sind in Sternschaltung auszuführen. | ||||
| 15.12 | Die Abweichung der Widerstandswerte zwischen warmem und kaltem Betriebszustand darf 3 % nicht überschreiten. | ||||
| 15.13 | Der Lastwiderstand muss mindestens dem Funkentstörgrad N entsprechen. | ||||
| 15.14 | Der Lastwiderstand muss über einen Not-Halt-Schlagschalter sowie einen separaten Ein-/Aus-Schalter verfügen. | ||||
| 15.15 | Ein Messgerät mit USB-Schnittstelle für die externe Datenaufzeichnung ist vorzusehen. | ||||
| 15.16 | Die 100-kW-Gesamtleistung muss in einzeln abgesicherten Laststufen von 4 × 20 kW, 1 × 10 kW und 2 × 5 kW schaltbar sein. | ||||
| 15.17 | Die Hilfsversorgung des Lüfters muss über eine Schutzkontaktsteckdose vom Gebäude, vom Aggregat oder vom Lastwiderstand selbst möglich sein. | ||||
| 15.18 | Die Bauform soll quaderförmig und hochkant ausgeführt sein; ein stabiler Rahmen mit zwei Lenkrollen sowie ein ausziehbarer Griff sind vorzusehen. | ||||
| 15.19 | Die Abmessungen sollen ungefähr 380 × 440 × 670 mm betragen; das Gewicht soll etwa 35 kg nicht wesentlich überschreiten. | Abmessungen/Gewicht | |||
| 15.20 | Zum Lastwiderstand ist ein vollständiges Anschlusskabelpaket mit fünf Einzelleitungen für L1, L2, L3, N und PE mitzuliefern. | ||||
| 15.21 | Jede Einzelleitung des Kabelpaketes muss mindestens 5 m lang sein, einen Leiterquerschnitt von 50 mm² besitzen und aus NSSHÖU oder technisch gleichwertiger Leitung bestehen. | ||||
| 15.22 | Die Leitungen sind beidseitig mit passenden, berührungssicheren und codierten Steckverbindern sowie einer eindeutigen Phasen-/Leiterkennzeichnung auszurüsten. | ||||
| 16.00 | Dokumentation, Prüfung und Einweisung | ||||
| 16.10 | Mit der Lieferung ist eine vollständige Betriebs- und Wartungsanleitung in deutscher Sprache bereitzustellen. | ||||
| 16.20 | Schaltpläne und technische Unterlagen sind in deutscher Sprache mitzuliefern. | ||||
| 16.30 | Sämtliche Prüf- und Messprotokolle sind mitzuliefern. | ||||
| 16.40 | Die Dokumentation ist zusätzlich in elektronischer Form bereitzustellen. | ||||
| 16.50 | Erforderliche Konformitäts-, CE- und Herstellererklärungen sowie Zulassungsunterlagen sind mitzuliefern. | ||||
| 16.60 | Vor Auslieferung ist auf einem Prüfstand ein vollständiger Testlauf aller Funktionen durchzuführen und zu dokumentieren. | ||||
| 16.70 | Im Rahmen der Abnahme ist eine Einweisung in die Bedienung des Aggregates und des Lastwiderstandes durchzuführen. Für die Einweisung sind mindestens 2 bis 3 Stunden vorzusehen. | ||||
| 16.80 | Nach Anlieferung ist das Gesamtsystem betriebsfertig zu übergeben und am Übergabeort gemeinsam mit dem Auftraggeber in Betrieb zu nehmen. | ||||
| 17.00 | Lieferung und Gewährleistung | ||||
| 17.10 | Die Lieferung des vollständig betriebsfertigen Gesamtsystems hat spätestens 15 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen. | Lieferzeit in Monaten | |||
| 17.20 | Das Aggregat ist vollständig straßenzugelassen bzw. mit sämtlichen für die Zulassung erforderlichen Unterlagen und betriebsfertig an den Auftraggeber in Bremen (Feuerwehr Bremen, Am Wandrahm 24, 28195 Bremen) zu liefern. | ||||
| 17.30 | Die Gewährleistungsfrist muss ohne Abschluss eines verpflichtenden Wartungsvertrages mindestens 24 Monate ab Auslieferung betragen. | Gewährleistung | |||
| Zahlung, Wertungspreis | |||||
| Gesamtwertungspreis netto | |||||
| Gesamtwertungspreis brutto |