HVA_L_StB_Bewerbungsbedingungen_Teilnahmewettbewerb.pdf

Mobiles Einsatzmanagementsystem für den Straßenbetriebsdienst in Ost- und Westhessen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:53 (Europe/Berlin)

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Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb

für die Vergabe von Leistungen im Straßen- und Brückenbau

Ausgabe: April 2017

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Teilnahmeunterlagen

Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor dem Einreichungstermin in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Teilnahmeantrag / Interessenbestätigung

3.1 Der Teilnahmeantrag sowie bei EU-Vergabeverfahren ggf. die Interessenbestätigung ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen.

3.2 Für den Teilnahmeantrag / die Interessenbestätigung sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeunterlagen zu verwenden.

3.3 Der Teilnahmeantrag / die Interessenbestätigung ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Einreichungstermin einzureichen. Ein(e) nicht form- oder fristgerecht eingereichte(r) Teilnahmeantrag / Interessenbestätigung wird ausgeschlossen.

3.4 Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach dem Einreichungstermin verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag / die Interessenbestätigung ausgeschlossen.

3.5 Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bewerber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.

4 Bewerbergemeinschaften

4.1 Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag / ihrer Interessenbestätigung eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

4.2 Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft ist nicht zugelassen.

5 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bewerber Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er in seinem Teilnahmeantrag / seiner Interessenbestätigung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für

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die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist mit dem Formblatt „Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe“ abzugeben.

Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzten.

6 Eignung

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ oder die EEE vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer bzw. anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

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