Leistungsbeschreibung Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
Leistungsbeschreibung für die Vergabe von
Dienstleistungskonzessionen für die Mittagessenverpflegung an
städtischen Ganztagsschulen der Landeshauptstadt Hannover im
Rahmen eines Offenen Verfahrens - Vergabe- Nr.: 40-0904-26
Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt Dienstleistungskonzessionen für die Mittagessenverpflegung an folgenden städtischen Ganztagsschulen zu vergeben:
Los 1 – GS Am Buchholzer Grün Los 2 – GS Am Stöckener Bach Los 3 – GS Fuhsestraße Los 4 – GS Hägewiesen Los 5 – GS Kastanienhof Los 6 – GS Lüneburger Damm Los 7 – GS Mengendamm Los 8 – GS Tegelweg Los 9 – IGS Leonore-Goldschmidt-Schule
Für die Verpflegung der Schulen mit Mittagessen werden Dienstleistungsunternehmen gesucht, die die Anforderungen einer zeitgemäßen, an ausgewogener Nährstoffzufuhr und den heutigen Essensvorlieben von Kindern und Jugendlichen ausgerichteten Verpflegung erfüllen.
I. Angebotsaufforderung
Interessierte und leistungsfähige Unternehmen werden aufgefordert, verbindliche Angebote für die Schulverpflegung in den ausgeschriebenen Schulen abzugeben.
Es können Angebote für ein, beziehungsweise bei entsprechender Leistungsfähigkeit, auch für mehrere oder für alle Lose abgegeben werden.
Es kann für jedes Los nur ein Hauptangebot abgegeben werden. Weitere Hauptangebote sind nicht zugelassen und werden vom Verfahren ausgeschlossen. Ebenso sind Nebenangebote und Änderungsvorschläge nicht zugelassen. Jedes abgegebene Angebot eines Bieters ist verbindlich.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebots, dass die im Angebotsblatt formulierten Anforderungen (Anlage 1) von ihm erfüllt werden.
Der Bieter darf Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Sofern der Bieter im Falle des Obsiegens in mehreren Losen nur eine Leistungsfähigkeit für eine bestimmte Anzahl an Losen gewährleisten kann, ist diese Anzahl gesondert mitzuteilen. Die Auswahl der Lose zur Zuschlagserteilung erfolgt durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Gesamtwirtschaftlichkeit der Mittagessenverpflegung.
Die Auswahl zur Zuschlagserteilung erfolgt durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Gesamtwirtschaftlichkeit der Mittagessenverpflegung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bieter, der den Zuschlag für eine oder mehrere Schulen bekommt und den Vertrag dann vollständig oder teilweise wegen überschätzter Leistungsfähigkeit nicht erfüllen kann, sich gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig macht.
Leistungsbeschreibung Mittagessen Ganztagsschulen Seite 1 von 11
Leistungsbeschreibung Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
Aufgrund der Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 03. August 2001 in Verbindung mit §§ 118, 154 GWB wird geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, deren Hauptziel die gesellschaftliche und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen ist, bei gleicher Eignung, immer der Zuschlag erteilt, wenn der Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 vom Hundert übersteigt. Die Beurteilung, ob die gleiche Eignung vorliegt, kann erst am Ende der 2. Stufe der Angebotsprüfung (siehe XIII) erfolgen.
II. Vertragsbestandteile
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch folgende Vertragsbestandteile bestimmt:
• die Leistungsbeschreibung mit den Anlagen 1 – 9
- Anlage 1 – Angebotsblatt mit den Schulkriterien
- Anlage 2 – Erklärung zur Kinderarbeit
- Anlage 3 – Eigenerklärungen
- Anlage 4 – Bewertungsmatrix
- Anlage 5 – LHH Infoblatt DGSVO Vergaben
- Anlage 6 – Mensabewirtschaftungsvertrag
- Anlage 7 – AGB Landeshauptstadt Hannover (Stand 26.04.2016)
- Anlage 8 – DGE – Standard inkl. Portionsgrößen
- Anlage 9 – Liste Küchenausstattungen Geräte
• das Angebot des/der Auftragnehmer*in inklusive Angebotsblatt • Informationsblatt zum Bestell- und Abrechnungssystem
Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmer*in sind ausgeschlossen.
III. Vertragslaufzeit
Die maximale Gesamtlaufzeit eines Vertrages beträgt 5 Schuljahre (60 Monate). Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von zwei Schuljahren (24 Monaten) geschlossen, mit der Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Schuljahr (12 Monate).
Der Vertrag tritt erstmalig am 01.08.2027 in Kraft und hat eine Vertragslaufzeit bis zum 31.07.2029. Dieser Vertrag mit einer dreimaligen Verlängerungsoption verlängert sich somit längstens bis zum 31.07.2032.
In den Schulkriterien (s. Anlage 1 – Angebotsblatt) ist die Verlängerungsoption festgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich entsprechend der Anzahl der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht bis zum 31.12. eines laufenden Schuljahres zum Ende desselben Schuljahres von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Der Bieter stellt seine Verpflegungsleistungen erstmalig am ersten Schultag nach den Ferien am 19.08.2027 zur Verfügung.
Leistungsbeschreibung Mittagessen Ganztagsschulen Seite 2 von 11
Leistungsbeschreibung Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
IV. Abnahmemenge
In den Schulkriterien (Anlage 1) sind die derzeitigen durchschnittlichen täglichen Essenzahlen je Schulstandort angegeben. Dabei handelt es sich um aktuelle Zahlen, die nicht für die gesamte Vertragslaufzeit gewährleistet werden können.
Durch eine enge Kooperation von Caterer und Schule sollte langfristig eine Steigerung der angegebenen Essenzahlen erzielt werden.
Sollte sich diese Erwartung innerhalb der Vertragslaufzeit nicht erfüllen oder die Essenzahlen an der Schule sogar sinken, können hieraus keine Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber der Landeshauptstadt Hannover oder der Schule abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Die Bieter erbringen die Leistung im eigenen Namen, auf eigene Rechnung sowie eigenes Risiko.
V. Mensabewirtschaftungsvertrag
Der Mensabewirtschaftungsvertrag (Anlage 6) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe des Angebots mit den vertraglichen Regelungen einverstanden, ohne dass es dazu einer weiteren Erklärung zur Einhaltung dieser Anforderungen bedarf.
Nach der Zuschlagserteilung wird ein Mensabewirtschaftungsvertrag ausgefertigt; die vertraglichen Regelungen sind nicht verhandelbar.
VI. Preise
Preisangaben: Im Angebotsblatt (Anlage 1) sind die jeweiligen Bruttopreise je Hauptgericht, inklusive der Kosten für Personal (soweit gefordert) einzutragen. Die Preise sind nicht abzüglich eventuell zu erwartender Zuschüsse o.ä. anzugeben.
Höchstpreise sind zu beachten: Sollte ein Höchstpreis vorgegeben sein, ist dieser dem jeweiligen Angebotsblatt (Anlage
- zu entnehmen. Der Angebotspreis des Bieters für das Hauptgericht (Anlage 1) darf den vorgegebenen Höchstpreis (Bruttopreis) je Hauptgericht nicht überschreiten. Der Höchstpreis gilt nicht für das allergenfreie Hauptgericht.
Umsatzsteuer: Die Kalkulation des Bruttopreises im Angebotsblatt (Anlage 1) ist aufgrund der Anforderungen der jeweiligen Schule durchzuführen. Es sind die aktuellen Umsatzsteuersätze zu berücksichtigen. Ist z.B. nur eine Anlieferung des Essens gefordert, sind auch nur 7 % Umsatzsteuer zu berechnen. Bei Personaleinsatz für die Ausgabe ist z.B. eine Umsatzsteuer von 19 % einzukalkulieren.
Leistungsbeschreibung Mittagessen Ganztagsschulen Seite 3 von 11
Leistungsbeschreibung Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
Mindestlohn: Der Mindestlohn gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG), in der zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns geltenden Höhe, ist bei der Kalkulation des Angebotspreises zu berücksichtigen.
VII. Zuschuss
Der Bieter erhält von der Landeshauptstadt Hannover pro ausgegebenes Hauptgericht an die Schülerinnen einen Sachkostenzuschuss. Dies gilt nicht für die Schülerinnen, die eine Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket oder eine anderweitige Förderung erhalten.
Der Sachkostenzuschuss beträgt je ausgegebenem Hauptgericht die errechnete Differenz zwischen dem Preis für ein Hauptgericht zu dem derzeit stadtweiten Einheitspreis in Höhe von maximal 4,00 € je Hauptgericht. Der Angebotspreis für die einzelnen Hauptgerichte ist um die errechnete Differenz entsprechend zu reduzieren.
Folglich ist mit den Erziehungsberechtigten/Essensteilnehmenden der stadtweite Einheitspreis in Höhe von derzeit maximal 4,00 € für ein Hauptgericht abzurechnen. Die optional wählbaren Komponenten wie Beilagensalat, Stück Obst oder Dessert sind nicht von dem Zuschuss erfasst und somit mit den Erziehungsberechtigten/Essensteilnehmenden gesondert abzurechnen. Für den Fall, dass der Preis des Caterers für ein Hauptgericht unter dem derzeitigen stadtweiten Einheitspreis von 4,00 €/ je Hauptgericht liegt, wird kein Zuschuss gewährt.
Die Regelung des Zuschusses (u.a. die Höhe des stadtweiten Einheitspreises) kann durch die Landeshauptstadt Hannover angepasst werden. Sollte keine Anpassung vorgenommen werden, besteht diese Regelung fort.
Die Abrechnung des Zuschusses mit der Landeshauptstadt Hannover erfolgt über das vorgegebene Bestell- und Abrechnungssystem der Landeshauptstadt Hannover (gestellt durch Drittanbieter).
Einzelheiten sind im Mensabewirtschaftungsvertrag (Anlage 6) geregelt.
VIII. Versicherungen
Der Bieter ist verpflichtet, auf seine Kosten folgende Versicherungen abzuschließen – durch die auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden – und das Bestehen nachzuweisen oder zu erklären, dass eine entsprechende Versicherung bei Konzessionserteilung abgeschlossen wird:
a) Eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 3,0 Mio. € für Sachschäden nachzuweisen.
b) Eine Einbruchs- und Diebstahlsversicherung für alle Sachen, wie Einrichtungsgegenstände, Geräte, etc., die nicht im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover stehen (auch Vorräte und sonstige Lagerhaltungen).
Leistungsbeschreibung Mittagessen Ganztagsschulen Seite 4 von 11
Leistungsbeschreibung Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
IX. Personaleinsatz
Der Bieter hat zu erklären (Anlage 3), dass
➢ geltende arbeitsrechtliche Bestimmungen eingehalten werden, ➢ alle eingesetzten Arbeitnehmerinnen mit gleichem Entgelt entlohnt werden (Entgeltgleichheit von Frauen und Männern – equal pay), ➢ ausschließlich Arbeitnehmerinnen eingesetzt werden, die sich nicht in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 8 SGB IV befinden ➢ der Mindestlohn gemäß MiLoG in der zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns geltenden Höhe bei der Kalkulation des Angebotspreises berücksichtigt wurde ➢ erweiterte Führungszeugnisse für das eingesetzte Personal vorliegen und auf Verlangen vorgelegt werden.
X. Bewirtschaftungsform und Verpflegungssystem
Das Standardverpflegungssystem in den Schulen der Landeshauptstadt Hannover ist Verpflegungssystem cook & chill.
Das geforderte Verpflegungssystem je Schulstandort (Los) ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus technischen und/oder logistischen Gründen bestimmte Verpflegungssysteme im Einzelfall nicht berücksichtigt werden können.
Verpflegungssysteme:
Folgende unterschiedliche Systeme sind möglich:
Warmanlieferung der Speisen: Die Speisen werden konventionell beim Bieter zubereitet und heiß Mindesttemperatur 60°(Empfehlung 65°C) in isolierten oder beheizbaren Spezialbehältnissen, in denen die Mindesttemperatur gehalten werden kann, angeliefert. Die Warmhaltezeit (Beginn: ab Beendigung des Garprozesses) bis zum Verzehr durch die Tischgäste muss so kurz wie möglich gehalten werden. Eine Warmhaltezeit von mehr als drei Stunden ist nicht gestattet. Das Ende des Garprozesses und die Bestückung der Warmhaltebehältnisse sind mit Uhrzeiten und Temperaturen sichtbar an den Behältnissen anzubringen oder in entsprechende Listen einzutragen. Die Ausgabetemperatur der Speisen muss mindestens 60° C (Empfehlung 65°C) betragen.
Cook & Chill: Beim cook & chill erfolgt die Speisenzubereitung und Speisenverteilung räumlich und zeitlich versetzt. Die Prozessstufen Vorbereiten, Garen, Kühlen erfolgen beim Bieter. Zum Garen der Speisen werden herkömmliche Methoden wie Kochen, Dämpfen, Dünsten, Braten etc. verwendet. Besonders wichtig für die Erhaltung der Qualität ist ein schnelles Herunterkühlen der Speisen innerhalb von 90 Minuten auf 0 - 3°C. Mit Hilfe moderner Technologien wie der Schockkühlung lässt sich dies realisieren. Bei der Anlieferung der gekühlten Speisen darf die maximal Temperatur gemäß den lebensmittelhygienerechtlichen Vorgaben nicht überschritten werden. Das Portionieren erfolgt in einem auf 10°C gekühlten Raum. Die Schulen werden anschließend mit den
Leistungsbeschreibung Mittagessen Ganztagsschulen Seite 5 von 11
Leistungsbeschreibung Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
vorbereiteten Speisen beliefert. Das Regenerieren auf eine Kerntemperatur von 70°C erfolgt in der Schule durch Hybridgeräte oder Konvektomaten. Nach der Regeneration muss die Warmhaltezeit (Beginn: ab Beendigung der Regeneration) bis zum Verzehr durch die Tischgäste so kurz wie möglich gehalten werden. Eine Warmhaltezeit von mehr als drei Stunden ist nicht gestattet. Die Ausgabetemperatur der Speisen muss mindestens 60° C (Empfehlung 65°C) betragen.
Warme Teilproduktion Bei einer warmen Teilproduktion ist es dem Küchenpersonal möglich, neben dem im normalen cook & chill – Verfahren hergestellten Hauptgerichten, vor Ort noch weitere Speisen herzustellen. Das können warme Desserts sein bis hin zu Gemüse- und Sättigungsbeilagen, Aufläufe, etc.. Die Ausgabetemperatur der Speisen muss mindestens 60° C (Empfehlung 65°C) betragen.
Kalte Teilproduktion: Bei einer kalten Teilproduktion ist es dem Küchenpersonal möglich, neben den bereits hergestellten Hauptgerichten neben dem im normalen cook & chill – Verfahren hergestellten Hauptgerichten, vor Ort noch weitere Speisen herzustellen. Das können z.B. kalte Snacks oder Salate bis hin zu Desserts sein. Die Ausgabetemperatur der Speisen darf max. + 7 °C nicht überschreiten.
Bei der Bereitstellung der Speisen sind die Vorgaben von gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen wie z.B. die Verordnung für Lebensmittelhygiene und Verarbeitung von Lebensmitteln usw. zwingend einzuhalten. Vorgaben, welche den Regelungen von gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen entgegenstehen, sind unwirksam. Es gelten stets die rechtlichen Vorgaben. Der Bieter ist verpflichtet seinen Kenntnisstand über die gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen auf dem aktuellen Stand zu halten und diese zu berücksichtigen.
XI. Ortsbesichtigung
Eine Ortsbesichtigung eines Schulstandortes kann über den Fachbereich Schule (OE – 40.24 –Schulverpflegung, Göttinger Str. 23 in 30449 Hannover) unter der Telefon- Nr.: 0511 – 168 43001 mit Herrn Wenzel und unter der Telefon-Nr.: 0511 – 168 39405 mit Herrn Filp vereinbart werden.
Mit Abgabe seines Angebots erklärt der Bieter verbindlich, dass die in der Schule bzw. Mensa vorherrschenden Gegebenheiten für die von ihm angebotene Dienstleistung / Speisenauslieferung geeignet sind.
Fragen über eine Besichtigung hinaus sind bitte ausschließlich über das Bieterportal als Bieterfrage zu stellen.
XII. Anforderungen an die Schulverpflegung
Die Schulverpflegung ist so zu gestalten, dass eine gesundheitsfördernde Lebensmittelauswahl realisiert werden kann.
Für die Schulverpflegung gelten folgende, einzuhaltende Grundvorgaben:
Leistungsbeschreibung Mittagessen Ganztagsschulen Seite 6 von 11
Leistungsbeschreibung Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
- Allgemein • Keine Verwendung von Alkohol / Alkoholaromen. • Es wird nur Muskelfleisch verarbeitet, auf die Zubereitung von Innereien wird verzichtet, Formfleisch wird nicht eingesetzt.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebots via Angebotsblatt (Anlage 1), dass er die im jeweils aktuellen DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen festgelegten Anforderungen (Anlage 8) bei der Planung und Herstellung der Speisen erfüllt.
Sollte die Schule in ihren Schulkriterien (Anlage 1) vom DGE – Standard (Anlage 8) abweichende Qualitätskriterien angegeben haben, sind die Anforderungen der Schule vorrangig zu berücksichtigen.
Die für die Schulverpflegung geltenden Speisepläne müssen folgende Angaben enthalten:
• Die Speisen müssen eindeutig bezeichnet sein. (Fantasienamen dürfen nur verwendet werden, wenn zusätzlich die Hauptzutaten des Hauptgerichtes z. B. in Klammern angegeben sind. Chefsalat (gemischte Blattsalate mit Tomate, Gurke, Ei, Käse und Oliven)) • Bei Fleisch und Wurst muss die Tierart benannt werden. (Die Tierarten können auch in einer Legende durch Buchstaben, z. B. „S" für Schwein oder auch durch Piktogramme gekennzeichnet sein.) • Bei Fischgerichten ist ebenfalls anzugeben, welche Fischart verwendet wird. • Allergene müssen gemäß der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) gekennzeichnet sein. • Zusatzstoffe müssen gemäß der Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZulV) gekennzeichnet werden.
- Bio- Lebensmittel Bezüglich des vorgegebenen Einsatzes von Bio-Lebensmittel, ist auf die Verordnung (EU) 2018/848 vom 30. Mai 2018 über die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen abzustellen und entsprechende Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft zu verwenden.
Sobald darüber hinaus Lebensmittel in BIO-Qualität gefordert sind, ist dies im jeweiligen Angebotsblatt (Anlage 1) zu entnehmen.
-
Portionsgrößen Die Speisenmenge ist je nach Portionsgröße, abhängig vom Alter der Schüler*innen, zu berechnen. Der Bieter hat sich diesbezüglich an die empfohlenen Portionsgrößen des jeweils aktuellen DGE- Qualitätsstandards zu halten (Anlage 8).
-
Essenausgabe / Ausstattung: Einzelheiten sind dem Angebotsblatt der jeweiligen Schule zu entnehmen (Anlage 1).
Die Speiseausgabe ist grundsätzlich als Ausgabethekensystem über Warm- /Kaltausgabeeinheiten konzipiert. Die Anlieferung und die Essenausgabe erfolgen in Abstimmung mit der jeweiligen Schule und unter Berücksichtigung der jeweiligen Pausenzeiten. Der Schulbetrieb darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Leistungsbeschreibung Mittagessen Ganztagsschulen Seite 7 von 11
Leistungsbeschreibung Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
Die Ausstattung der Ausgabeküchen, der Funktionsräume und der Mensa stellt der Schulträger miet- und kostenfrei bereit (inkl. Geschirr, Besteck, etc.) (s. Anlage 9).
Ersatzbeschaffungen, Reparaturen von städtischem Inventar und Instandhaltungen in diesem Bereich erfolgen durch den Schulträger, siehe hierzu auch den Mensabewirtschaftungsvertrag (Anlage 6). Die Betriebskosten für die bereitgestellten Räume trägt der Schulträger. Der Bieter hat den Schulträger unverzüglich über Mängel und notwendige Ersatzbeschaffungen zu informieren.
Für das jeweils ausgeschriebene Verpflegungssystem (Anlage 1) sind die notwendigen Ausstattungen/Geräte/Materialien grundsätzlich vorhanden (Anlage 9). Soweit Investitionen für vom Bieter zu stellende Geräte notwendig werden, sind die Kosten dafür in die Angebotspreise miteinzukalkulieren.
-
Hygiene Der Bieter hat die für die Essenherstellung maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Er stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass alle lebensmittel- und hygienerechtlichen Anforderungen auf allen Stufen der Herstellung, der Anlieferung, der Zubereitung, der Ausgabe und des Verzehrs eingehalten werden. Zusätzlich gehört die Umsetzung und Dokumentation der Lebensmittelhygiene-Verordnung gem. HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Point, Risiko-Analyse Kritischer Kontroll-Punkte) zu den Aufgaben des Personals des Bieters.
-
Abfallentsorgung Dem Bieter obliegt die Entsorgung von Abfällen und Essensresten auf eigene Kosten.
-
Bestell- / Abrechnungssystem Die Stadt gibt für die Bestellung und Abrechnung ein einheitliches Bestell- und Abrechnungssystem durch einen beauftragten Drittanbieter vor, welches zwingend vom Bieter zu nutzen ist.
Näheres wird durch den Mensabewirtschaftungsvertrag (Anlage 6) geregelt. Weitere Informationen sind dem Informationsblatt zum Bestell- und Abrechnungssystem zu entnehmen.
- Mitsprache-/Beschlussrecht der Schule, Feedback/Kundenbefragungen
Die Schule (Schulleitung) bzw. ein für die Schulverpflegung gebildetes Gremium der Schule (Mensabeirat) kann Vorschläge bzw. Wünsche bei der Festlegung des Speiseangebots sowie bei der Erstellung der Rahmenspeisepläne vortragen. Der Bieter hat die Vorschläge auf Umsetzbarkeit zu überprüfen und wenn möglich zu berücksichtigen.
Die Stadt kann bei der Festlegung des Speisenangebots sowie bei der Erstellung der Rahmenspeisepläne Vorgaben machen, wie z.B. der Ausschluss bestimmter Speisen, Komponenten etc..
Die Beschreibungen der Speisen in den Speiseplänen sollen für die Schüler*innen verständlich gestaltet werden (s. auch § 7 Abs. 3 des Mensabewirtschaftungsvertrages – Anlage 6).
Leistungsbeschreibung Mittagessen Ganztagsschulen Seite 8 von 11
Leistungsbeschreibung Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
Der Schulträger behält sich vor in regelmäßigen Abständen standardisierte „Kundenbefragungen“ zu allen relevanten Punkten der Schulverpflegung durchzuführen. Der Bieter hat ebenfalls die Möglichkeit „Kundenbefragungen“ durchzuführen.
XIII. Prüfung und Auswertung der Angebote
Die Auswertung der Angebote erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe werden die Angebote auf Vollständigkeit überprüft, in der zweiten Stufe erfolgt die Bewertung der Angebote.
- Stufe:
Dem Angebot sind alle unter XV dieser Leistungsbeschreibung aufgelisteten Angebotsunterlagen in einfacher Form beizufügen.
Das Angebotsblatt (Anlage 1) ist für jedes Los gesondert einzureichen, für das ein Angebot abgegeben werden soll.
Die geforderten Qualitätskriterien im Angebotsblatt (Anlage 1) stellen die Mindestanforderungen dar und sind nicht verhandelbar.
Für ein Verbleiben des Angebotes / der Angebote im Vergabeverfahren müssen alle unter Punkt XV abgeforderten Unterlagen vorliegen.
Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer bestimmten Nachfrist nachgefordert werden. Sollten die nachgeforderten Unterlagen nach Ende der Frist nicht vorliegen, gilt das Angebot als nicht vollständig und wird vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Preisangaben müssen eindeutig sein. Im Angebotsblatt (Anlage 1) sind alle Preisangaben einzeln entsprechend den Abfragen anzugeben.
Preisangaben für Hauptgerichte können nicht nachgefordert oder nachträglich korrigiert werden. Sollten Preisangaben für Hauptgerichte nicht eindeutig erkennbar sein, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Stufe: In der zweiten Stufe erfolgt eine Bewertung der verbleibenden Angebote anhand des Kriteriums Qualität, welches ins Verhältnis zum Angebotspreis gesetzt wird.
Qualität: Das Kriterium Qualität wird im Rahmen einer Testverkostung geprüft und bewertet. Die Bewertung des Kriteriums Qualität erfolgt nach Punkten von 1 (Anforderungen schlecht erfüllt) bis 5 (Anforderungen sehr gut erfüllt) auf Grundlage der beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 4).
Leistungsbeschreibung Mittagessen Ganztagsschulen Seite 9 von 11
Leistungsbeschreibung Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
Angebotspreis: Der maßgebliche Angebotspreis, der in das Verhältnis zur Bewertung gesetzt wird, ist der Angebotspreis für ein Hauptgericht aus dem Angebotsblatt (Anlage 1).
Ausgenommen hiervon ist der Preis für ein allergenfreies Essen.
Die Bewertung erfolgt anhand der „Einfachen Richtwertmethode“. Bei der „Einfachen Richtwertmethode“ ist für jedes Angebot das „Preis – Leistung – Verhältnis“ zu bilden. Die Summe der einzelnen Teilnutzwerte aus dem Kriterium Qualität ergeben einen Gesamtwert. Dieser wird durch den Angebotspreis dividiert. Der Wert wird mit dem Faktor 10 multipliziert. Daraus ergibt sich die Kennzahl. Aus der Gegenüberstellung der noch in der Auswahl befindlichen Angebote wird dann auf Basis der Kennzahl das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt. Das Angebot mit der höchsten erreichten Kennzahl erhält den Zuschlag. Sollte die Kennzahl bei zwei Angeboten identisch sein, erhält das Angebot mit dem günstigeren Preis den Zuschlag.
XIV. Testverkostung
Das Kriterium Qualität wird im Rahmen einer Testverkostung geprüft und bewertet. Die Testverkostung wird in Form einer „Blindverkostung“ durchgeführt. Eine Vorstellung der Bieter/ Caterer ist nicht vorgesehen.
Die Bieter werden aufgefordert, eine Testverkostung für ein Auswahlgremium, welches aus Vertreterinnen der Schulleitung, Lehrkräften, Schülerinnen und Eltern der jeweiligen Schule bestehen kann, durchzuführen. Sollte von der Schule kein Auswahlgremium gestellt werden, so wird ein unabhängiges Ersatzgremium von der Landeshauptstadt Hannover (Schulträger) gestellt, welches dann die Bewertung für diese Schule vornimmt.
Die bei der Testverkostung angebotene Speise muss qualitativ dem Angebot des Bieters entsprechen, es müssen Lebensmittel in der geforderten Qualität verwendet werden und das für den späteren Betrieb vorgesehene Personal muss die Zubereitung vornehmen (also z.B. kein anderer, evtl. besser qualifizierter Koch).
Bei der Testverkostung werden nicht einzelne Komponenten des Hauptgerichts bewertet, sondern das Hauptgericht erhält im Rahmen eines jeden Unterkriteriums eine Bewertung als Ganzes.
Die Wahl des anzubietenden Hauptgerichtes/Menüs obliegt der Landeshauptstadt Hannover (Schulträger). Welche Speise als Testessen gefordert ist, wird den Bietern in der Einladung zu der Testverkostung mitgeteilt. Die Einladung dazu wird den Bietern kurzfristig übermittelt.
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 4).
Sollte vor oder während der Testverkostung eine Absprache zwischen einem Caterer (Bieter) und der Schule festgestellt werden, behält sich die Landeshauptstadt Hannover (Schulträger) den Ausschluss des Caterers von dem weiteren Verfahren vor. Ebenso kann die Schule umgehend von ihrer Mitwirkung an der Testverkostung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Leistungsbeschreibung Mittagessen Ganztagsschulen Seite 10 von 11
Leistungsbeschreibung Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
XV. Angebotsunterlagen
Dem Angebot sind folgende Unterlagen beizufügen:
-
Das Angebotsblatt für jedes einzelne Los für das ein Angebot abgegeben wird (Anlage 1, komplett ausgefüllt!)
-
Die Erklärung zur Kinderarbeit (Anlage 2, komplett ausgefüllt!) – Einfach!
-
Vordruck mit den geforderten Eigenerklärungen (Anlage 3, komplett ausgefüllt!) – Einfach!
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorlage, der den Eigenerklärungen zugrundeliegenden Bescheinigungen (Anlage 3), vor Konzessionsvergabe zu verlangen.
Hinweis: Es sind nur die hier geforderten Unterlagen einzureichen. Vom Einreichen weiterer Unterlagen (z.B. Konzept / Speisepläne usw.) ist abzusehen.
Leistungsbeschreibung Mittagessen Ganztagsschulen Seite 11 von 11