LHH / 633
(Angebotsschreiben Lose – Liefer-/Dienstleistungen) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: A e-mail: USt.-ID-Nr.:
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HR-Nr.: (Name und Asnschrift der Vergabestelle) Fachbereichi Schule 40.24 Schulverpflegung
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Göttinger Straße 23
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30449Hannover
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Deutschland
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Angebotsschreiben
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Bezeichnung der Leistung: e
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Maßnahmennummer Maßnahme
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OE 40.24 Schulverpflegung
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Vergabenummer Leistung
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Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für die Mittagessenverpflegung an 40-0904-26 städtischen Ganztagsschrulen der Landeshauptstadt Hannover
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Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
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Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen gemäß Angebotsaufforderung und
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die jeweils beigefügten Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Hannover 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft a 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
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248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 248a Sozialstandards n Nebenangebote
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Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
LHH - Angebot mit 9 Losen - 18.42 07/2024 Seite 1 von 2
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LHH / 633
(Angebotsschreiben Lose – Liefer-/Dienstleistungen)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 D Aie Angebo tsendsumme des Hauptangebotes gem. Los 1 € Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer (brutto) n Los 2 € beträgt Los 3 €
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Los 4 € i Los 5 € Los 6 €
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L os 7 € h Los 8 € Los 9 €
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2.1 Die Gesamtsumme der jähsrlichen Vergütung gem. In- Los 1 €* standhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer (brutto) Los 2 €*
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beträgt* Los 3 €* x Los 4 €* e Los 5 €* Los 6 €* m Los 7 €*
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Los 8 €* Los 9 €*
- nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
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3 Anzahl der Nebenangebote Los 1 St.
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Los 2 St. r Los 3 St. Los 4 St. Los 5 St. -Los 6 St. Los 7 St. Los 8 St. LLos 9 St. 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme H % für Haupt- und alle Nebenangebote Los 1
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Los 2 % Los 3 a % Los 4 %
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Los 5 % L os 6 n% Los 7 o % Los 8 %
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Los 9 %
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Eine eigenhändige Namensunterschrift ist nicht erforderlich.
Diese wird bei einem elektronisch in Textform übermittelten Angebot über eine Vergabeplattform durch Ihre Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort), sowie der Nennung des Namens der Person, die die Erklärung abgibt, geleistet (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).
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Zum Verbleib beim Bieter. (Bewerbungsbedingungen)
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen AEnthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnis von den Unklarheiten, jedoch immer vor Angebotsabgabe ausschließlich nelektronisch über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Es gilt die früher endende Frist. 2 Ausschluss vom Verfahren/ Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilniahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen, sofern Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Der öffecntliche Auftraggeber behält sich insbesondere gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vor, ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreihchende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
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bezwecken oder bewirken. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen
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Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilte insbesondere für Bietergemeinschaften. 3 Angebot
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3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Eine selbst gefertigte Abschrifet oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung ist zugelassen. Die vom Auftraggeber verfasste Leistungsbeschreibung ist allein verbindlich.
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. p Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen
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nachzufordern. Eine Nachreichung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
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Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsrreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertiger Art“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangab e verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese Angabe, ist das Angebot unvollstä-ndig. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nichLt dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
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3.2 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze uswH.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. a 3.3 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der
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Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.
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Zum Verbleib beim Bieter. (Bewerbungsbedingungen)
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. Die Mindestanforderungen, die der Auftraggeber an die Nebenangebote stellt, müssen zwingend erfüllt werden; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 ADer Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung der Leistungsbeschreibung ist, soweit möglich, beizubehalten.
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Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.
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Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder iin den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
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4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) der Leistungsbeschreibung beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei
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Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebotet, die den Nummern 4.1, 1. Halbsatz, 4.2 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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5 Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bietere, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er hat entsprechexnde Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Eigenerklärung der Auftragnehmer*innen und den sonstigen Beteiligten, die bei der Erfüllung des Auftrags zu mindestens 10 Prozent am Auftragswert beteiligt sind
Rechtsgrundlage dieser Erklärung ist Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vomA 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
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Ich versichere, dass der öffentliche Auftrag nicht an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtusngen vergeben wird bzw. an der Erfüllung des öffentlichen Auftrags folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen nicht beteiligt sein werden:
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a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristishche Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
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b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmsittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
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c) natürliche oder jxuristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten
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Organisationen handeln,
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Unter die in den Buchstaben a) bis pc) genannten Personen oder Organisationen fallen auch alle Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der
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Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.
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Eine eigenhändige Namensunterschrift ist nicht erforderlich.
Diese wird bei einem elektronisch in Textform übermittelten Angebot über eine
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Vergabeplattform durch Ihre Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort), sowie der Nennung des Namens der Person, die die Erkläru ng abgibt, geleistet (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).
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Hinweis: Die AG kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne ist insbesoHndere dann gegeben, wenn die Vergabe eines öffentlichen Auftrags gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten
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ist. Der Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 über restriktivne Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, lautet wie folgt:
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(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstabven a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Beuchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verrgeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a)russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowAie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleanre Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Berseitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
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d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in
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Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse,
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sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang
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XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
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(3)Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmeigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4)Die Verbote gemäß Absatz 1 gxelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
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LHH – Zentrale Submission
Leitfaden für die Angebotsabgabe
Verehrte Bietende,
zur Angebotsabgabe – elektronisch in Textform - empfehlen wir folgendes Vorgehen:
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Bitte laden Sie die „Vergabeunterlagen für den Bieterclient“ (ava-Sign-Datei) zu der
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jeweiligen Vergabe, in der Sie ein Angebot abgeben wollen, von der Internetseite
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www.meinauftrag.rib.de aus dem Reiter "Dokumente" herunter.
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Erstellen Sie einen Ordner in der Sie die Datei ablegen.
(bspw.: Dieser PC > Desktop > Test 001)