Name/Anschrift des Bieters/Nachunternehmers:
_____________________________ Formular / mit z. B. Word ausfüllbar
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Erklärung zur Unbeachtlichkeit
beigefügter/eingereichter AGB´ s
Vergabenummer: LKHOL-2026-09-002
Vergabeverfahren: Employee Assistance Program (EAP)
Hiermit erkläre ich (________________________________) ausdrücklich,
(Name, Vorname / Funktion)
dass von mir evtl. beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) in diesem Vergabeverfahren keine Anwendung finden, da mein Angebot sonst auszuschließen wäre. Grund: Veränderungen an den Vergabeunterlagen durch eigene AGB´s sind nicht zulässig.
Ich erkenne an, dass nur die vom Auftraggeber veröffentlichten Bewerbungs-/Geschäfts-/Vertragsbedingungen im Rahmen des Vergabeverfahrens Anwendung finden.
Die Hinweise zur Verwendung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB´s) aus der beigefügten Anlage 1 zu dieser Erklärung habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.
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(Ort. Datum)
Mit freundlichen Grüßen
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(Signatur bzw. Unterschrift)
Anlage 1 zur Erklärung zur Unwirksamkeit versehentlich beigefügter/eingereichter AGB´s
Verwendung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBs)
Es werden ausschließlich Angebote ohne eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters (z.B. Liefer- und Zahlungsbedingungen) berücksichtigt. Die Verwendung eigener AGB´s stellt grundsätzlich eine unzulässige Änderung der Bedingungen der Vergabeunterlagen dar. Generell sollte daher auf eigene AGB´s verzichtet werden oder zumindest eine Streichung der AGB`s erfolgen.
Sofern die Ungültigkeit beigefügter eigener AGB´s nicht ausdrücklich im Angebot erklärt wird (z. B. mit der “Erklärung zur Unwirksamkeit versehentlich beigefügter/eingereichter AGB´s“), führt dies zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Bedingungen des Bieters, die sich konkret auf die Ausschreibung beziehen (z.B. zu Gewährleistungsfristen, Ausführungszeiten, Bindefrist), stellen grundsätzlich keine AGB`s dar, so dass diese von der Erklärung der Ungültigkeit nicht erfasst sind. Stehen derartige Bedingungen im Widerspruch zu den Vergabeunterlagen, ist das Angebot grundsätzlich auszuschließen. Bestehen Zweifel, ob eigene Bedingungen von der Erklärung der Ungültigkeit erfasst sind, geht dies zu Lasten des Bieters. Beim Verdacht der Manipulation oder der Beeinträchtigung des fairen Wettbewerbs kann trotz einer Erklärung der Ungültigkeit ein Ausschluss gerechtfertigt sein.