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633 (Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle)
Stadtverwaltung Koblenz Zentrale Vergabestelle Willi-Hörter-Platz 1 56068 Koblenz
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme Stadt Koblenz
Vergabenummer Leistung 2026-10-4643-EO Externe Mitarbeiterberatung_Gesundheitsmanagement
Anlagen, die Vertragsbestandteil werden 1 Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e) Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit Merkblatt und Mustererklärung zum Landestariftreuegesetz (LTTG) Eigenerklärung Datenschutz
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124_LD Eigenerklärung zur Eignung/alternativ Eigenerklärung Präqualifizierung Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungs- beschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt €
-1- ... © VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 27.09.2019
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633 (Angebotsschreiben – Liefer-/Dienstleistungen)
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für % Haupt- und alle Nebenangebote
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen An- lagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
– ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teil- leistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abre- de getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Zentrale Erklärung, maßgeblich auch für alle dem Angebot beigefügten Dokumente:
Datum, Firmenname/Firmenstempel, Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.
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124 LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer Vergabenummer 2026-10-4643-EO
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Internationale NATO-Ausschreibung Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme Stadt Koblenz
Leistung Externe Mitarbeiterberatung_Gesundheitsmanagement
Bewerber) Bieter) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) Nachunternehmer) anderes Unternehmen)
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu € vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten € Leistungen € | € |
|---|---|
| € | |
| € |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme und Ausführungszeitraum bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
)zutreffendes ankreuzen 1 Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 VOB/A 2 Vergabeverfahren nach Abschnitt 2 oder 3 VOB/A ...
© -3- VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 27.09.2019
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124 LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen)
Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich benennen.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufsregister verpflichtet. Ich bin/Wir sind eingetragen bei:
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zu- schlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundes- amt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen1 vorlegen.
1 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
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124 LD
(Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)2
2 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
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234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung:
| Maßnahmennummer | Baumaßnahme Stadt Koblenz |
|---|---|
| Vergabenummer 2026-10-4643-EO | Leistung Externe Mitarbeiterberatung_Gesundheitsmanagement |
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der bevoll- mächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlung mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
Ort Datum Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Er- klärung abzugeben. -6- © VHB - Bund - Ausgabe 2017 ZVS – Stand: 11.01.2018 ...
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235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
| Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 2026-10-4643-EO | ||
| Baumaßnahme Stadt Koblenz | ||
| Leistung Externe Mitarbeiterberatung_Gesundheitsmanagement |
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un- ternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
| In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | |
|---|---|
| Name des Unternehmens | Angabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung |
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236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
| Bewerber/Bieter | Vergabenummer | Datum |
|---|---|---|
| 2026-10-4643-EO | ||
| Baumaßnahme Stadt Koblenz | ||
| Leistung Externe Mitarbeiterberatung_Gesundheitsmanagement |
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be- werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol- genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
© VHB - Bund - Ausgabe 2017 ZVS – Stand: 11.01.2018 -8- ...
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- Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 -
Eigenerklärung
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Vergabenummer: 2026-10-4643-EO
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
- Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
-
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
-
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
_______________________, den _______________________________
Unterschriften
ZVS-Stand: 26.04.2022 -9-
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Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
ZVS-Stand: 26.04.2022 -10-
[Seite 11]
Merkblatt für die Abgabe einer
Tariftreueerklärung und/oder
Mindestentgelterklärung nach dem
rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur
Gewährleistung von Tariftreue und Min-
destentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 1.
Dezember 2010 (GVBl., S. 426), zuletzt geändert durch das
Landesgesetz zur Änderung haushalts- und
vergaberechtlicher Vorschriften vom 26. November 2019
(GVBI. S. 334)
Das Landestariftreuegesetz verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unterneh- men zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Das Merkblatt soll die betroffenen Unternehmen bei der Abgabe der notwendigen Er- klärungen unterstützen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieses Merkblatt sowie die bereitgestellten Mustererklärungen lediglich Arbeitshilfen darstellen, für die keine Haf- tung übernommen wird.
1. Gelten die Regelungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt für
jeden öffentlichen Auftrag?
Nein. § 2 LTTG beschränkt den Anwendungsbereich auf öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 Euro. Bei der Schätzung des Auftragswer- tes gilt § 3 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV). Danach ist von der geschätzten Ge- samtvergütung für die vorgesehene Leistung einschließlich etwaiger Prämien oder Zahlungen an Bewerber oder Bieter auszugehen. Dabei sind alle Optionen oder etwa- ige Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen.
Wenn danach das LTTG grundsätzlich anwendbar ist, kann der öffentliche Auftragge- ber beim Einsatz von Nachunternehmern oder Beschäftigten eines Verleihers durch den Auftragnehmer oder Nachunternehmer auf die Vorlage von Tariftreue- bzw. Min-
LTTG – Merkblatt – Stand: Dezember 2023 ZVS - Stand 16.02.2024
-11- ...
[Seite 12]
destentgelterklärungen verzichten, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunterneh- mers oder Verleihers weniger als 10.000 Euro beträgt. Dieser Verzicht tritt jedoch nicht kraft Gesetzes ein, sondern bedarf einer gesonderten Erklärung des öffentlichen Auftraggebers.
2. Welche Erklärung muss ich/müssen wir als Bieter/Bewerber
abgeben?
2.1 Tariftreueerklärung
Es ist vorrangig zu prüfen, ob nach § 4 Abs. 1 oder 3 LTTG eine Tariftreueerklärung abzugeben ist.
a) Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG Eine Pflicht zur Abgabe einer Tariftreuerklärung besteht nach § 4 Abs. 1 LTTG für sol- che Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, die vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) erfasst werden. Diese Unternehmen müssen sich bei Ange- botsabgabe verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Ent- gelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Ent- sendegesetzes gebunden ist.
Eine Bindung durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz besteht, wenn der Tarifvertrag als Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 Nummer 1 AEntG für allgemeinverbindlich erklärt ist oder eine Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a AEntG vorliegt.
Gemäß § 4 Abs. 1 AEntG können Tarifverträge in folgenden Branchen zwingend An- wendung finden:
◼ des Bauhauptgewerbes oder des Baunebengewerbes im Sinne der Baubetrie- be-Verordnung vom 28. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2033), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 1085), in der jeweils geltenden Fassung einschließlich der Erbringung von Montageleistungen auf Baustellen außerhalb des Betriebssitzes,
◼ der Gebäudereinigung,
◼ für Briefdienstleistungen,
LTTG – Merkblatt – Stand: Dezember 2023
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ZVS - Stand 16.02.2024
[Seite 13]
◼ für Sicherheitsdienstleistungen,
◼ für Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken,
◼ für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft,
◼ der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst,
◼ für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch,
◼ für Schlachten und Fleischverarbeitung.
Voraussetzung dafür, dass ein solcher Tarifvertrag Anwendung findet, ist jedoch, dass der Betrieb überwiegend in einer dieser Branchen tätig ist. Dies muss im Einzelfall anhand der tatsächlichen Verhältnisse vom Auftragnehmer geprüft werden.
Für alle anderen als die in § 4 Abs. 1 AEntG genannten Branchen können Tarifverträ- ge nach § 4 Abs. 2 AEntG zwingend Anwendung finden. Auch hier muss eine Einzel- fallprüfung durch den Bieter/Bewerber erfolgen.
Ein Muster zur Abgabe der Tariftreuerklärung ist auf den Internetseiten der Service- stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als „Mustererklärung 1“ abzurufen.
Eine Aufstellung der tariflichen Mindestlöhne im Sinne des AEntG wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) herausgegeben und stichtagsbe- zogen aktualisiert. Die Übersicht ist über die Internetseite der Servicestelle LTTG un- ter https://lsjv.rlp.de/de/buergerportaleservice/downloads/arbeit/#c22858 über den Link „Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz“ abrufbar.
Bei der Verwendung der vorgenannten Übersicht ist indes Folgendes zu beachten:
◼ Da die Allgemeinverbindlichkeit zum Teil mit Rückwirkung ausgesprochen wird, wird der Beginn der Allgemeinverbindlichkeit manchmal erst nachträglich bekannt. Es kann deshalb vorkommen, dass ein Tarifvertrag im Verzeichnis noch nicht aufgeführt ist, obwohl später die Allgemeinverbindlichkeit zu einem früheren Zeitpunkt ausgesprochen wird. Ebenso kann der Fall eintreten, dass ein Tarifvertrag noch als gültig und allgemeinverbindlich aufgeführt ist, obwohl die Allgemeinverbindlichkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt beendet war.
LTTG – Merkblatt – Stand: Dezember 2023
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ZVS - Stand 16.02.2024
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◼ Allgemeinverbindlicherklärungen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendege- setzes ergehen zum Teil mit Einschränkungen oder Ausnahmen vom Geltungsbereich bzw. vom Tarifvertragsinhalt. Führt eine solche Ausnahme dazu, dass im konkreten Fall der öffentliche Auftrag nicht vom Arbeitnehmer- Entsendegesetz erfasst wird, ist keine Tariftreue-, sondern eine Mindestent- gelterklärung abzugeben.
◼ Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales stichtagsweise erstellte Übersicht stellt lediglich eine Arbeitshilfe dar, so dass eine Haftung für die in- haltliche Richtigkeit nicht übernommen werden kann. Dem Bieter obliegt da- her weiterhin die jeweils eigenverantwortliche Prüfung, ob ein tariflicher Mindestlohn im Sinne des AEntG für das Unternehmen gilt.
Es empfiehlt sich deshalb im Einzelfall Auskunft unter Bezeichnung des in Betracht kommenden Tarifvertrages und Zeitraumes beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Referat IIIa8 in 53107 Bonn einzuholen.
Wichtig: Wird im Rahmen eines öffentlichen Auftrages nur ein Teil der eingesetzten Arbeitnehmer bei der Ausführung der Leistung vom AEntG in der jeweils geltenden Fassung erfasst, gilt Folgendes:
Der Bieter/Bewerber hat zu prüfen, ob hinsichtlich der restlichen, von der Tariftreue- erklärung nicht erfassten Arbeitnehmer, zusätzlich auch eine Mindestentgelterklärung abzugeben ist.
Keine Verpflichtung besteht vor allem in folgenden Fällen:
◼ bei der Leistungserbringung durch Auszubildende,
◼ wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beab- sichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmern auszuführen;
◼ falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Die „Mustererklärung 1“ sieht auch ein Feld für die zusätzliche Mindestentgelterklärung vor.
LTTG – Merkblatt – Stand: Dezember 2023
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ZVS - Stand 16.02.2024
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b) Tariftreuerklärung nach § 4 Abs. 3 LTTG
Nach § 4 Abs. 3 LTTG müssen sich Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bewerben, zur Tariftreue verpflichten.
Die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen über Dienstleistungen im Bereich des öffentli- chen Personenverkehrs auf Straße und Schiene bezieht sich auf einschlägige und repräsentative, mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarte Tarifverträge. Diese werden vom öffentlichen Auftraggeber in der Bekanntmachung und den Vergabeun- terlagen des öffentlichen Auftrages benannt. Die Liste wird vom Ministerium für Sozia- les, Arbeit, Gesundheit und Demografie als Verwaltungsvorschrift im Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz veröffentlicht und von der Servicestelle im Internet zur Verfügung gestellt.
Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist eine Servicestelle einge- richtet, die über das Landestarifreuegesetz informiert und die Entgeltregelungen aus den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen unentgeltlich zur Verfügung stellt.
Auf der Internetseite der Servicestelle können weitere Informationen entnommen werden:
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
Ein Muster zur Abgabe der Tariftreuerklärung ist auf den Internetseiten der Service- stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als „Mustererklärung 2“ abzurufen.
2.2 Pflicht zur Abgabe einer Mindestentgelterklärung:
Wenn und soweit nach dem unter 2.1 Gesagten keine Tariftreue gefordert werden kann, müssen sich Unternehmen nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 LTTG verpflichten, eine Mindestentgelterklärung abzugeben.
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ZVS - Stand 16.02.2024
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Mindestentgelterklärung nach § 4 Abs. 2 LTTG (ab 01.01.2019)
Da die Höhe des nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung zu zahlenden Mindestlohns seit 01.01.2019 den Betrag von 8,90 € gemäß § 3 Abs 2 LTTG übersteigt (Mindestlohn ab 01.01.2019: 9,19 €; ab 01.01.2020: 9,35 €; ab 01.01.2021: 9,50 €; ab 01.07.2021: 9,60 €; ab 01.01.2022: 9,82 €; ab 01.07.2022: 10,45 €; ab 01.10.2022: 12,00€ brutto; ab 01.01.2024: 12,41€ je Zeitstunde), muss sich der Bieter/Bewerber, bei Leistungen, die vom Mindestlohngesetz in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, bei Angebotsabgabe verpflichten, seinen Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das mindestens den jeweils geltenden Vorgaben des Mindestlohngesetzes und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlass- enen Rechtsverordnung entspricht und Änderungen während der Ausführungslaufzeit gegenüber den Beschäftigten nachzuvollziehen.
Keine Verpflichtung besteht in folgenden Fällen:
◼ bei der Leistungserbringung durch Auszubildende,
◼ wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beab- sichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmern auszuführen;
◼ falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Ein Muster zur Abgabe der Mindestentgelterklärung nach § 4 Abs. 2 LTTG ist auf den Internetseiten der Servicestelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als „Mustererklärung 3“ abzurufen.
LTTG – Merkblatt – Stand: Dezember 2023
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ZVS - Stand 16.02.2024
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3. Gelten die Regelungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt
auch für Nachunternehmer bzw. für eingesetzte Leiharbeitnehmer?
§ 5 Abs. 2 LTTG verpflichtet die Bieter/Bewerber, Mindestentgelt- und Tariftreueerklä- rungen auch für Nachunternehmer, deren Nachunternehmen und Beschäftigte eines Verleihers vorzulegen und die Erfüllung der sich hieraus ergebenden Verpflichtungen sicherzustellen. Insbesondere ist/sind Bieter/Bewerber verpflichtet, die Kalkulationen der Nachunternehmer daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der anzuwenden- den Tarife bzw. des Mindestentgeltes kalkuliert sein können.
Die Abgabe einer Mindestentgelterklärung kann allerdings nicht gefordert werden, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
4. Was geschieht, wenn keine Tariftreueerklärung bzw.
Mindestentgelterklärung abgeben wird?
§ 4 Abs. 6 LTTG ordnet an, dass dann, wenn die Tariftreueerklärung bei Angebotsab- gabe fehlt und sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt wird, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.
§ 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Satz 3 LTTG ordnet an, dass dann, wenn die Mindestentgelter- klärung bei Angebotsabgabe fehlt und sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt wird, das Angebot von der Wertung auszuschließen ist.
Herausgeber: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Servicestelle LTTG – Postfach 54229 Trier Telefon 0651 1447-210 Telefax 0651 1447-14210 servicestelle-LTTG@lsjv.rlp.de www.lsjv.rlp.de
LTTG – Merkblatt – Stand: Dezember 2023
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ZVS - Stand 16.02.2024
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Mustererklärung 1
für öffentliche Aufträge, die vom
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in
der jeweils geltenden Fassung erfasst
werden
nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334)
Vergabenummer: 2026-10-4643-EO
Vergabestelle: Stadt Koblenz – Zentrale Vergabestelle
Leistung: Stadt Koblenz Externe Mitarbeiterberatung_Gesundheitsmanagement
Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landes- tariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.
Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes:
Die Beschäftigten meines/unseres Unternehmens werden vollständig/teilweise vom Arbeitneh- mer-Entsendegesetz (AEntG) erfasst.
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
a) meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den ich/wir/mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist - Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG -;
LTTG – Mustererklärung 1 – Stand: Dezember 2023 ZVS - Stand 16.02.2024
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b) meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Anwendung findet (vgl. z. B. § 2 Abs. 4 Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe), bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 01.01.2019: 9,19 €, ab 01.01.2020: 9,35 €; ab 01.01.2021: 9,50 €; ab 01.07.2021: 9,60 €; ab 01.01.2022: 9,82 €; ab 01.07.2022: 10,45 €; ab 01.10.2022: 12,00€, ab 01.01.2024: 12,41€ brutto je Zeitstunde) zu zahlen - Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG -. Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/ Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;
c) Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
d) im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Be- schäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunter- nehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftrag- geber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag aus- schließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;
e) vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Datum, Firma, Name Erklärender im Sinne des § 126 b BGB
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Mustererklärung 3
nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz –
LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.
November 2019 (GVBl. S. 334)
Vergabenummer: 2026-10-4643-EO
Vergabestelle: Stadt Koblenz – Zentrale Vergabestelle
Leistung: Stadt Koblenz Externe Mitarbeiterberatung_Gesundheitsmanagement
Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landes- tariftreuegesetz – LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.
Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes:
Ich/wir verpflichte/n mich/uns,
- meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifver-
trag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gem. § 4
Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz
und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 01.01.2019:
9,19 €, ab 01.01.2020: 9,35 €; ab 01.01.2021: 9,50 €; ab 01.07.2021: 9,60 €; ab
01.01.2022; 9,82 €; ab 01.07.2022: 10,45 €; ab 01.10.2022: 12,00€; ab 01.01.2024:
12,41€ brutto je Zeitstunde) zu zahlen.
Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein
Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen
öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;
LTTG – Mustererklärung 3 – Stand: Dezember 2023
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Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
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im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Be- schäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachun- ternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auf- traggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen. Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag aus- schließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;
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vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhal- ten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Datum, Firma, Name Erklärender im Sinne des § 126 b BGB
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