04-3_Wartung_2018_AnhERechn.pdf

Metallbauarbeiten für einen Erweiterungsbau einschließlich Türen, Fenster, Tore und Oberlichter

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 13:43 (Europe/Berlin)

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Anhang 3 zum Vertrag für Wartung und Inspektion

E-Rechnung

Rechnungen sind nur noch in elektronischer Form an den Auftraggeber auszustellen und zu übermitteln. Die elektronische Rechnung hat neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungs- bestandteilen (vgl. hierzu § 14 UStG) mindestens die Angaben gem. § 5 ERechV zu enthalten:

• Leitweg-Identifikationsnummer: Diese wird Ihnen bei der Auftragserteilung mitgeteilt. • Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum • Bankverbindungsdaten der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers • De-Mail-Adresse oder E-Mail-Adresse der Rechnungsstellerin bzw. des Rechnungsstel- lers

Aufwendungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit dem Empfang und der Weiterverar- beitung der elektronischen Rechnung sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass Rechnungen, die nicht nach den Maßgaben der E- RechV ausgestellt und übermittelt werden, keine Fälligkeit und daher auch keinen Verzug des Auftraggebers begründen können.

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