Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Koordinations- Gefahrenquellen / Einrichtungen Allgemeine Bestimmungen Lösungen / Maßnahmen BG BAU Bausteine Bemerkungen Verantwort-lichkeiten bedarf
Allgemein Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Technische Maßnahmen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Regelmäßige Prüfungen der Arbeitsmittel, Geräte und Maschinen 2024 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" Unterweisung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Betriebsanweisung, Merkblätter DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" Persönliche Schutzausrüstung (gefährdungsbezogen) Baustellenordnung (BSO) Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Logistikhandbuch Anweisungen (z.B. Montageanweisungen, Abbruchanweisungen) A Baustellenvorbereitung A 1 Kontaminierte Böden und Bauteile Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) • Ermittlung von Gefahrstoffen C 311 / 312 / 320 • Gutachten Baugrunderkundung DGUV Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" • Gefahrstoffkataster / Altlastenkataster C 316 TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen." • Anfrage bei der zuständigen Behörde • Werden bei der Ausführung Gefahrstoffe erkannt, sind die Arbeiten einzustellen und die Bauleitung ist zu informieren, • ggf. Erarbeiten eines A+S Planes A 2 Kampfmittel TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte'' • Anfrage bei der zuständigen Behörde C 322 • Werden bei der Ausführung Kampfmittel gefunden, sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen und die Bauleitung ist zu incl. Sondierung für die Brückenauflager per Taucher in der Spree Sprengstoffgesetz (SprengG) • Weiteres Vorgehen nach Abstimmung mit der Behörde / Kampfmittelbeseitigungsteam C 481 2. Sprengstoffverordnung (2. SprengV) • Kampfmittelsondierung DGUV Regel Anhang 5 "Explosivstoff-Zerlege-/ Vernichterregel" • ggf. Räumkonzept / Kampfmittelräumung DGUV Information 201-027 "Kampfmittelräumung" DGUV Vorschrift 40 Taucherarbeiten DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln A 3 Ver- und Entsorgungsleitungen Vorschriften der Energieversorgungsunternehmen (EVU) • Bestandspläne / Leitungen orten C 472 / 477 • Abstimmung mit den Energieversorgern erforderlich (z.B. Elektro, Wasser, Gas etc.) DGUV Vorschrift 3 / 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" • Leitungen orten / sichern / freischalten • Behörden bereithalten , Telefonnummern von Leitungsbetreibern A 4 Verkehr im Umfeld der Baustelle Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) • Verkehrsrechtliche Anordnung / Verkehrszeichenplan frühzeitig / fristgerecht beantragen A 008 • Allgemeine Verkehrssicherungspflicht Bauherr =>> Übertragung an….. Gefährdung durch öffentlichen Verkehr ZTV-SA "… Sicherungsarbeiten an Straßen" • Sicherheitsabstände zum fließenden Verkehr planen Nachbarbaustelle / Betrieb BMI Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) • Fußgängerschutz ASR A 5.2 "…., Straßenbaustellen'' • Zufahrt Anwohner / Lieferverkehr ASR A1.8 "Verkehrswege" • Warnkleidung tragen A 5 Baustellensicherung Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) • Baustelleneinrichtungsplan / Lageplan mit abgestimmten Eintragungen • Der Baustelleneinrichtungsplan ist ggf. dem Bauverlauf anzupassen. Landesbauordnung (LBO) • Bauzaun, Zugangkontrolle, Gefahrenbereiche planen • Arbeitsplätze und Verkehrswege sicher begehbar einrichten A 6 Beleuchtung im Baufeld DGUV Vorschrift 3 / 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" • Allgemeinbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung A 024 • Beleuchtung nur mit baustellengeeigneten Leuchten und Leitungen. ASR A3.4 "Beleuchtung" • Regelmäßige Prüfung B 171 / 172 • Die Auftragnehmer haben entsprechend der Art ihrer Arbeiten für eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung zu sorgen. • Gerüstbeleuchtung bei Verkehrswegen • Besondere Gefahrenbereiche mit einer anderen Lichtfarbe bzw. doppelt so hell als die Umgebung ausstatten A 7 Neue Firmen auf der Baustelle Baustellenverordnung (BaustellV) • Ersteinweisung / Sicherheitsgespräch mit dem Koordinator nach BaustellV (SiGeKo) vor Beginn der Arbeiten (SGP, AP, BSO, BE-Plan) A 002 / 003 Zum Sicherheitsgespräch sind folgende Unterlagen vor Beginn der Arbeiten einzureichen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) • Ersteinweisung der Subunternehmer durch seinen Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten • Individuelle Gefährdungsbeurteilung DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" • Neue Firmen sind durch den Auftraggeber dem SiGeKo bekanntzugeben • Ausbildungsbescheinigungen der Ersthelfer Baustellenordnung (BSO) • An-/ Abmeldeverfahren beachten • Nachweis sicherheitstechnische Betreuung • Baustellenspezifische Sicherheitsunterweisung aller auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter durch die ausführenden Unternehmen • Formblatt Unternehmererklärung ausgefüllt und unterschrieben A 8 Lärmemission / -immission Baugesetzbuch (BauGB) • Genehmigungen für Arbeiten außerhalb der Regelzeiten A 006 • (80 dB (A) Arbeiten von > 85 dB(A) bei der Bauleitung anmelden Allg. Verwaltungsvorschrift "Baulärm" • Grenzwerte beachten A 030 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) • ggf. Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich (erste Stelle) D 500 / 513 LärmVibrationsArbSchV • PSA gem. Gefährdungsbeurteilung DGUV Information 212-024 "Gehörschutz" A 9 Staubemission / -immission Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) • Grenzwerte beachten D 502 TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" • Staubarme Arbeitsverfahren und Maschinen vorsehen (z.B. Absaugvorrichtung) C 364 / 365 TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub" • Abschottung A 10 Brandschutz Landesbauordnung (LBO) • Brandschutzkonzept während der Bauausführung A 021 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) • Präventive Brandschutzmaßnahmen ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" • Abstimmung mit der Feuerwehr TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ • EX-Bereiche und deren Abstände auf der BE-Fläche planen, Baustelleneinrichtungsplan TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre..." TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre" DGUV Regel 113-001 „Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)“ (Neufassung August 2021) A 11 Notfallmanagement: Alarmplan, Flucht- und Landesbauordnung (LBO) • Anpassung der Kennzeichnung - Abstimmung mit der Behörde / Verantwortlichen, dem Brandschutzgutachter und dem SiGeKo A 006 • Im laufenden Betrieb muss dass Konzept u.U. variabel sein und die unterschiedlichen Bauphasen und Nutzungsgegebenheiten Rettungswegkonzept Brandschutzkonzept (auch Bauphase) • ggf. Genehmigung bei der Behörde sind zu berücksichtigen. Nachbarbaustelle / Betrieb BMI DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" • ggf. Planung / Änderung der Kennzeichnung ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" • Planung vom Notfallmanagement (F&R-Plan erstellen, Sammelplatz festlegen) ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge ,Flucht- und Rettungsplan" A 12 Spree: Arbeiten am Wasser / Grundwasser Baugrube DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" • Grundwasserstände / Pegelstände in Fussnähe C 461 / 469 / 480 und Arbeiten für die Südbrücke incl. Taucherarbeiten DGUV Regel 112-201 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken" • Baugrundgutachten C 481 • Grundwasserabsenkung DGUV Vorschrift 40 Taucherarbeiten • Dalben und Rammschutz A 13 Vorhandene Einbauten und unterirdische DIN 4123 "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen" • Standsicherheitsnachweis C 468 Bauteile des Kanzlerparkes und Ufer A 14 Archäologische Ausgrabungen • Abstimmung mit der zuständigen Behörde (z.B. Denkmalschutz) B 100 • Werden bei der Ausführung archäologische Fundstücke erkannt, sind die Arbeiten einzustellen und die Bauleitung ist zu informieren. A 15 Gefahrstoffe - biologische Gefahrstoffe bei Garten- und TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei • Schutzkleidung, Handschuhe, Augenschutz E 600 / 601 • Beim Entfernen von Fremdbewuchs kann es ggf. zu Kontakt mit toxischen Pflanzen oder Insekten/Ungeziefer kommen bzw. Landschaftsarbeiten vergleichbaren Tätigkeiten" • ggf. Atemschutz E 603 - 607 können allergische Reaktionen hervorgerufen werden.
- toxische Reaktionen • Gefahrenbereiche kennzeichnen Kontakt mit Nagetieren, Vögeln und anderen Tieren und deren Ausscheidungen sind zu vermeiden.
- allergische Reaktionen • Hygienemaßnahmen
- Infektionen • Vermeidung von Stäuben • Waschgelegenheiten zur Verfügung stellen • getrennte Umkleidemöglichkeiten B Baustelleneinrichtung B 1 Baustellensicherung Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) • Absperren gemäß Baustelleneinrichtungsplan / Lageplan /Bauzaun/ Absperrbaken • Baustellensicherung so auslegen, dass ein Betreten der Baustelle weitgehend unmöglich ist. Landesbauordnung (LBO) • Beschilderung / Beleuchtung • Standsicherheit von Bauzaun / Absperrung ist zu gewährleisten. • Der Zutritt zur Baustelle ist nur für unterwiesenes Personal gestattet B 2 Verkehr im Umfeld der Baustelle Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) • Verkehrsrechtliche Anordnung beachten • Einweisung der Mitarbeiter in o. a. Regelpläne ZTV-SA "… Sicherungsarbeiten an Straßen" • Baustellensicherung gemäß Regelpläne der RSA Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) • Verkehrsregelungen einhalten (z.B. nach StVO) und Höchstgeschwindigkeit festlegen DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" ASR A5.2 "… Straßenbaustellen'' ASR A1.8 "Verkehrswege" B 3 Versorgung und Entsorgung Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) • Strom vom Netz / Baustromverteiler / Aggregate B 171 / 172 Elektrische Betriebsmittel müssen von besonderen Anschlusspunkten aus mit Strom versorgt werden. VDE-Bestimmungen • Wasserversorgung Als besondere Anschlusspunkte gelten z.B. BSV / der Baustelle zugeordnete Abzweige ortsfester elektrischer Anlagen. DGUV Vorschrift 3 / 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" • Entsorgungskonzept (inklusive Abwässer) • Hausinstallationen dürfen nicht verwendet werden. DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" • Telekommunikation (Telefone, Funkverkehr (in Ex-Bereichen Nutzungsberechtigung bei der Bauleitung einholen)) • Nur baustellengeeignete Leitungen verlegen • Speisepunkte (Strom, Wasser) sind im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichnet • Versorgungsraster für Anzahl Baustromverteiler festlegen B 4 Sozialeinrichtungen ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" • Pausen- und Bereitschaftsräume (inkl. Handfeuerlöscher) A 021 / 025 • Sozialeinrichtungen nicht in Gefahrenbereichen (Schwenkbereich der Krane) aufstellen oder entsprechende ASR A4.1 "Sanitärräume" • Sanitäranlagen inkl. Reinigung Sicherungsmaßnahmen (z.B. Schutzdächer) ergreifen (z.B. Schwenkbereichbegrenzung, etc.) ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" • Blitzschutz • Unterkünfte möglichst außerhalb der Baustelle vorsehen. B 5 Logistik (z.B. Lagerflächen, Verkehr, Gefahrstofflager) Straßenverkehrsordnung (StVO) • Zufahrt für Einsatzfahrzeuge freihalten A 061 / 062 / 063 ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" • Trennung Personen- und Fahrzeugverkehr SICHERHEITSCOUNTDOWN FÜR Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) • Kennzeichnung / Beleuchtung ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" • Rettungswege freihalten UNTERNEHMEN TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ • Gefahrstofflager einrichten Logistikhandbuch B 6 Beleuchtung im Baufeld DGUV Vorschrift 3 / 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" • Allgemeine Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung B 171 / 172 • Die Auftragnehmer haben entsprechend der Art ihrer Arbeiten für eine ausreichende Arbeitsplatz- ASR A3.4 "Beleuchtung" • Regelmäßige Prüfung beleuchtung zu sorgen. 5 = Bekanntmachen mit der Baustellensituation ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung optische Sicherheitsleitsysteme" • Gerüstbeleuchtung bei Verkehrswegen • Beleuchtung nur mit baustellengeeigneten Leuchten und Leitungen sicherstellen. B 7 Bestimmte Arbeitsmittel / mobile Arbeitsmittel DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" • Standsicherheit A 008 • Gefahrenbereiche über öffentlichen Verkehrswege unterbinden (z.B. Kran, Hubarbeitsbühne, Mobilkran) • Steuern und Fahren nur durch dazu befähigte Personen B 143 / 145 / 182 / • Rangieren nur mit Einweiser 4 = Erstellen einer individuellen • Sicherung gegen unbefugtes Benutzen 213 / 214 / 215 / 216 • Stammblatt des Prüfbuches (Sachkundigenprüfung) auf der Baustelle vorhalten • Baustelleneinrichtungsplan / Lageplan mit abgestimmten Eintragungen • Befähigungsnachweise für Baumaschinen vorhalten Gefährdungsbeurteilung • Vorfahrtregelungen Krane beachten / Abstimmung mit Nachbarbaustellen • Schwenkbereichsbegrenzungen wg. Fahrleitungen Straßenbahn und öffentlicher Bereiche berücksichtigen B 8 Erste-Hilfe ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen" • Meldesystem / Rettungskonzept / Aushang „Erste Hilfe“ / Alarmkette festlegen A 004 / 005 / 025 • Bis 20 Mitarbeiter: 1 Ersthelfer (gemäß Gefährdungsbeurteilung) 3 = Übergabe der SiGe-Unterlagen an den DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" • Ersthelfer / Verbandkästen • Ab 20 Mitarbeiter: 10% Ersthelfer Bauherrn/SiGeKo • Rettungsgerät / -transportmittel • Ab 51 Mitarbeiter: Sanitätetscontainer • Zufahrt für Einsatzfahrzeuge freihalten • Ab 101 Mitarbeiter: Sanitäter • Sanitätscontainer / Betriebssanitäter
2 = Einweisungstermin mit SiGeKo abstimmen
B 9 Flucht- und Rettungswege Landesbauordnung (LBO) • Kennzeichnung / Beleuchtung A 005 / 022 / 026 • Bei der Materiallagerung ist besonders darauf zu achten, dass keine Rettungswege, Fluchtwege und Notausgänge zugestellt Verkehrswege ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" • Stolper- und Anstoßstellen vermeiden C 357 / 359 / 360 werden. ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" • Baustelleneinrichtungsplan / Lageplan mit abgestimmten Eintragungen
1 = Unterweisung der Mitarbeiter in die
ASR A 1.8 "Verkehrswege" • Flucht- und Rettungsplan • Verkehrswege für Fahrzeuge und Personen trennen Baustellengegebenheiten • Räum- und Streudienste im Winter B 10 Brandschutz Landesbauordnung (LBO) • geprüfte / gewartete Feuerlöscheinrichtungen vor Ort A 021 • Brandschutzordnung ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" • Handfeuerlöscher (Mitarbeiter in Bedienung der Feuerlöscher unterweisen) 0 = Arbeitsbeginn Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) • Löschwasserversorgung TRBS 2152 Teil 1 / TRGS 721 "Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre..." • Feuerwehrplan / Lotsenpunktübersicht TRBS 2152 Teil 2 / TRGS 722 "Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre" • Zufahrt für Einsatzfahrzeuge freihalten DGUV Regel 113-001 „Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)“ (Neufassung August 2021) • ggf. Abstimmung mit der Feuerwehr TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ B 11 Baustellenverkehr Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) • Baustelleneinrichtungsplan ggf. mit Verkehrszeichenplan A 008 • Einrichtung von getrennten Ein- und Ausfahrten (wenn möglich) (z.B. LKW, Krane, Hubarbeitsbühnen, Stapler etc.) ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" • Trennung Personen- und Fahrverkehr A 026 • Schaffung von Wendemöglichkeiten ASR A1.8 "Verkehrswege" • Bei Rückwärtsfahren gem. TOP-Prinzip: Kamera-Monitor-Systemen oder A 067 • Sicherheits- und Verkehrswegekennzeichnung akustisches Signal bei Rückwärtsfahrten /Spiegel / Einsatz von Einweisern B 214 • Wenn keine technischen Hilfsmittel in den Fahrzeugen eingebaut sind, dann muss ständig ein Einweiser / Sicherungsposten oder Sicherungsposten/ Absperrung des Gefahrenbereiches B 215 bei den Rückwärtsfahrten anwesend sein. Kollektive Schutzmaßnahmen • Elektrische Leitungen auf Baustraßen sind gegen mechanische Beschädigung zu schützen (Überfahrbrücken) (z.B. Seitenschutz, Absperrungen, Umwehrungen etc.): B 12 Blitzschutz DIN EN 62305:2006-10 "Blitzschutz" • Schutzbereich festlegen Diese Schutzmaßnahmen bzw. Sicherheitseinrichtungen werden Erdung VDE-Bestimmungen • Erdung anbringen von verschiedenen Gewerken genutzt. Die Wirksamkeit und das B 13 Vorhandene Einbauten und unterirdische DIN 4123 "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen • Sicherungsmaßnahmen (z.B. Unterfangungen) Bauteile des Kanzlerparkes im Bereich bestehender Gebäude" Vorhandensein sind sicherzustellen und zu koordinieren. B 14 Archäologische Ausgrabungen • Abgrenzung der Arbeitsbereiche B 100 • Seitenschutz / Verkehrswege / Sicherer Zugang C Besonders gefährliche Arbeiten / Arbeitsverfahren gemäß Anhang II BaustellV Jan I Feb I Mrz I Apr I Mai I Jun I Jul I Aug I Sep I Okt I Nov I Dez Dieser SiGe-Plan ist nur in Verbindung mit einem aktuellen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 Bauzeitenplan gültig um auftretende gegenseitige Gefähr-dungen C 1 Baugrube und Gräben > 5m DIN 4124 "Baugruben und Gräben" • Standsicherheitsnachweis (regelmäßige Prüfungen der Standsicherheit) B 100 • Fluchtwege vorsehen bei zeitgleichen Arbeiten verschiedener Gewerke auf-zuzeigen! DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" • Böschungswinkel einhalten (auch im Bauzustand), Grabenverbaugeräte C 357 / 359 / 360 Verbau DGUV Regel 101-008 "Arbeiten im Spezialtiefbau" • Randsicherung entlang der Baugrube C 469 / 470 / 461 Bohrpfahl-/ Trägerbohlwände / Spundwände • sicherer Zugang in die Baugrube (z.B. Gerüsttreppenturm, Bautreppe, Anlegeleiter mit Zwischenpodesten etc.) • lastfreier Schutzstreifen von ≥ 0,60 m am Baugrubenrand freihalten • Sicherheitsabstände zu Baugruben bzw. Böschungskanten von Baufahrzeugen einhalten • Unplanmäßiges Ausheben nur nach Zustimmung der Bauleitung • Arbeitsräume mindestens 0,60 m lichte Breite C 2 Gefahrstoffe Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) • Schadstoffgutachten/ Ergebnisse Probenahmen A 042 • Bei Antreffen auffälliger Böden (evtl. Kontaminierung) Arbeiten einstellen und Bauüberwachung informieren hier: Tiefbau ggf. Altlasten aus Gelände Vornutzung TRGS 524 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" • ggf. Arbeitssicherheitsplan C 311 / 312 / 316 • Ggf. Spezieller Koordinator (DGUV Regel 101-004 / TRGS 524) TRGS 519 "Asbest" • Baustellensicherung: keine Gefährdungen für Dritte sicherstellen TRGS 521 "Alte Mineralwolle (KMF)" TRGS 551 "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material"
C 3 Gefahrstoffe Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) • Ersatzstoff ermitteln A 041 • Für den Umgang mit Gefahrstoffen hat der Unternehmer eine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung zu erstellen. hier: Umgang mit hochentzündlichen Stoffen TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" • Räumliche / zeitliche Trennung verschiedener Gewerke C 404 / 314
- Freiwerden von Gefahrstoffen TRGS "Technische Regeln Gefahrstoffe" • Schutzmaßnahmen (Lüftung / Absaugung) C 482 (z.B. Gase, Dämpfe, Schwebstoffe oder Partikel) • Gefahrenbereich kennzeichnen E 603 / 604 / 605
- Umgang mit Gefahrstoffen • ggf. Erlaubnisscheinverfahren (z.B. Lösemittel, Epoxidharze etc.)
- Asphalt arbeiten ZTV - Asphalt C 4 Arbeiten am / über dem Wasser DGUV Regel 112-201 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstung gegen Ertrinken" • Rettungsmittel zur Verfügung stellen, wie z.B. Rettungsweste, -ring A 005 • Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA)! • Dalben und Rammschutz Südbrücke mit Errichtung der Fundamente/Auflager und DGUV Regel 114-014 "Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten" • Seitenschutz / Umwehrung C 480 • Mindestens eine Person der Besatzung des Sicherungsbootes muss als Ersthelfer und Rettungsschwimmer ausgebildet sein. Brückeneinschub • Hochwasseralarmplan • Schifffahrtszeichen • ggf. motorisiertes Rettungsboot C 5 Arbeiten mit Tauchgeräten DGUV Vorschrift 40 "Taucherarbeiten" • Vollständige Tauchgruppe C 481 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) • Tauchgangsplanung DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" • Sprechverbindung zw. Taucher und Signalmann • Mindestausrüstung (Taucher, Tauchgruppe, Tauchstelle) C 6 Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen DGUV Vorschrift 52 " Krane" • Gefahrenbereiche kennzeichnen / absperren wenn dazu kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben oder DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" • Absturzsicherungen bei hochgelegenen Arbeitsplätzen anderweitigen Versetzen genutzt werden • Richtiges Anschlagen der Elemente z. B. Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, Stahl oder Holz usw. • Transport nur mit Einweiser incl. Brückeneinschub • Sichere Lagerung der Bauteile • Montage mit Hilfe von Hubarbeitsbühnen
C 7 Tunnelbau, DGUV Regel 101-007 "Bauarbeiten unter Tage" • Notrufeinrichtungen installieren und regelmäßig prüfen C 466 • Arbeiten so ausführen, dass Gefahren aufgrund von Hineinfallen, Verschüttet werden, Ertrinken, Vergiftet werden oder hier in offener Bauweise DGUV Information 201-035 "Sicheres Arbeiten im Tunnelbau" • Ausreichende Allgemeinbeleuchtung, Arbeitsplatzbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung C 475 / 476 Verpuffung (explosiven Gas-Luft-Gemischen) gemieden werden ASR A3.4 "Beleuchtung" • Geeignete Maschinen einsetzten • Fahr- und Fußwege trennen und von Hindernissen frei halten • Belüftung / Bewetterung, zulässige Konzentration von Gefahrstoffen in der Atemluft darf nicht überschritten werden • Rettungskonzept / Rettungsübungen regelmäßig durchführen D Gewerkübergreifende Gefährdungen und Gefährdung durch Dritte Jan I Feb I Mrz I Apr I Mai I Jun I Jul I Aug I Sep I Okt I Nov I Dez 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 53 53 D 1 Verkehrswege DGUV Vorschrift 70 ''Fahrzeuge'' • Trennung Fahr-/ und Personenverkehr => Fahrordnung aufstellen A 008 • Alle Lieferanten müssen sich bei der Bauleitung / beim Logistiker anmelden mit Fahrzeugverkehr / Personenverkehr ASR A1.8 „Verkehrswege“ • Verkehrswege freihalten A 026 • Im öffentlichen Verkehrsraum ist entsprechende Warnkleidung zu tragen! • bei übereinanderliegenden Arbeitsplätzen/ Verkehrswegen Schutzeinrichtung • Wenn keine technischen Hilfsmittel in den Fahrzeugen eingebaut sind, dann muss ständig Einweiser/ DGUV Regel 101-002 "Treppen bei Bauarbeiten" • Bei Rückwärtsfahren gem. TOP-Prinzip: Kamera-Monitor-Systemen oder akustisches Signal bei Rückwärtsfahrten / Spiegel / Einsatz von C 357 / 359 / 360 Sicherungsposten bei den Rückwärtsfahrten anwesend sein akustisches Signal bei Rückwärtsfahrten /Spiegel / Einsatz von Einweisen oder Sicherungsposten/ Absperrung des Gefahrenbereiches ASR A3.4 „Beleuchtung“ • Kennzeichnung / Beleuchtung • festgelegte Geschwindigkeit einhalten • Räum- und Streudienste im Winter
D 2 Verkehrswege innerhalb des Gebäudes ASR A1.8 "Verkehrswege" • Verkehrswege freihalten C 357 / 359 / 360 mit Fahrzeugverkehr / Personenverkehr / UG Tiefgarage DGUV Regel 101-002 "Treppen bei Bauarbeiten • Kennzeichnung, Allgemeine Beleuchtung / Sicherheitsbeleuchtung (mind. 20 Lux / mind. 1 Lux) ASR A3.4 „Beleuchtung“ • Arbeitstägliches Entsorgen von Bauabfällen und anderen Gegenständen DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" • Frei von Stolperstellen (z. B. Versorgungsleitungen) D 3 Baugrube und Gräben DIN 4124 "Baugruben und Gräben" • Baugrubensicherung (Verbau, Böschung) ab 1,25m Tiefe B 100 • Fluchtwege vorsehen Arbeitsplatz und Verkehrswege DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" • Lastfreier Schutzstreifen (≥ 0,60 m vom Baugrubenrand) C 357 / 359 / 360 • ggf. Übergänge vorsehen C 469 / 470 • Standsicherheitsnachweis • Absturzsicherung entlang der Baugrube • Sicherer Zugang in die Baugrube (Treppen, Rampen, Leitern) • Rettungsgerät / -transportmittel vorhalten • Verbau gemäß DIN 4124 (bis max. 5 m Tiefe) Verbau DGUV Regel 101-008 "Arbeiten im Spezialtiefbau" • Arbeitsräume mindestens 0,60 m lichte Breite C 461 Bohrpfahl-/ Trägerbohlwände / Spundwände • regelmäßige Prüfungen der Standsicherheit • Sicherheitsabstand von Baufahrzeugen und Erdbaumaschinen mind. 2 m (siehe DIN 4124) • Bei Baugrubentiefen über 2,00 m Absturzsicherung anbringen • Aufgrund von Dieselrußpartikeln oder CO in Abgasen keine Verdichtungsarbeiten in mehr als schultertiefen Baugruben mit benzin- oder dieselbetriebenen Rüttelplatten oder Stampfern ausführen Angrenzender Bestand u.a. Nordbrücke, Kanzlerpark DIN 4123 "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude" • Unterfangungen C 467 D 4 Hochgelegener Arbeitsplatz DIN 4420 / DIN EN 12811 "Arbeits- und Schutzgerüste" • Umwehrung / Seitenschutz B 100 / 112 / 113 • Der Seitenschutz in den Treppenhäusern sollte so angebracht sein, dass die tätigen Nachfolgegewerke (Ausbau) bei der Arbeitsplatz und Zugang DIN EN 1004 "Fahrbare Arbeitsbühnen" • Gerüste / Gerüstpläne Ausführung ihrer Arbeit nicht behindert werden TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz" • Treppentürme / Treppen an Gerüsten / Gerüstinnenleitergang • Die Aufbau- und Verwendungsanleitung des Gerüstes ist als Kopie auf der Baustelle vorzuhalten vorzuhalten. DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung Leitern und Tritte" • Anlegeleiter / Tritt (nur bis 5,00m) • Gerüste: Wenn umfangreiche Materialien transportiert werden und die Aufstiegshöhe im Gerüst mehr als 5 m beträgt oder DGUV Information 201-011 "Handlungsanleitung für den Umgang • Treppenhäuser umfangreiche Arbeiten ausgeführt werden ist ein Treppenturm zu errichten mit Arbeits- und Schutzgerüsten" • Gerüstbekleidung (z.B. Netzte) • Belag lückenlos verlegen DIN EN 13374 "Temporäre Seitenschutzsysteme – Produktfestlegungen – Prüfverfahren" • ggf. Höhenrettungskonzept • Bei Materiallagerung auf Gerüstbelag freien Durchgang gewährleisten DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen" D 5 Bodenöffnungen / Vertiefungen ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden…" • Umwehrungen / Seitenschutz / Absperren B 100 / 113 DGUV Information 201-023 "Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen…" • Tragfähige unverschiebliche Abdeckungen oder Umwehrungen mit Kennzeichnung • Podeste / Konsolen / Zwischenebenen D 6 Schutz vor herabfallenden Gegenständen ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" • Schutzdach / Personentunnel / Sicherer Zugang B 100 / 114 • Gefahrenbereiche sind vorab mit der Bauleitung/ BÜ/ OÜ abzustimmen. (z.B. De-/ Montage, Lastentransport, etc.) ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" • Gefahrenbereiche festlegen / kennzeichnen / absperren B 102 / 114 Hinweis: • Verkehrswege außerhalb der Gefahrenbereiche anlegen C 357 / 359 / 360 • Lasten so ablegen, dass sie nicht abrutschen, wegrollen, umfallen oder herabfallen können. DGUV Information 201-001 "Turm- und Schornsteinbauarbeiten" • Warnposten • Standsicherheit der Schalungskonstruktion statisch nachweisen D 7 Lärmemission / -immission LärmVibrationsArbSchV • Lärmarme Geräte A 006 • Der Gehörschutz ist von allen Mitarbeitern zu tragen, auch wenn im gleichen Bereich lärmintensive Arbeiten von einem TRLV "Technische Regel zur LärmVibrationsArbSchV" • Lärmbereich kennzeichnen A 030 anderen Gewerk ausführt werden (Beurteilungspegel > 85 dB (A)). ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" • Schallschutztechnische Maßnahmen E 609 DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" D 8 Gefahrstoffe Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) • Ersatzstoffe ermitteln A 041 / 042 • Für den Umgang mit Gefahrstoffen hat der Unternehmer eine arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisung zu erstellen.
- Freiwerden von Gefahrstoffen TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" • Räumliche / zeitliche Trennung verschiedener Gewerke C 314 • Beim Einsatz von kraftstoffbetriebenen Maschinen sind die Grenzwerte zu beachten (z.B. Gase, Dämpfe, Schwebstoffe oder Partikel) • Lüftungsmaßnahmen / Absaugung E 606 / 607
- Umgang mit Gefahrstoffen (z.B. Lösemittel, Epoxidharze etc.) D 9 Lagerung von Druckgasflaschen, brennbaren Flüssigkeiten DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas'' • nicht in der Nähe von Bodenöffnungen lagern A 062 (z.B. Beschichtungsstoffe) im Freien TRGS 540 "Sensibilisierende Stoffe'' • natürliche Lüftung sicherstellen A 064 TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen'' • gegen Zutritt Unbefugter sichern DGUV Regel 113-001 "Explosionsschutz-Regeln (EX-RL)" • gegen herabfallende Gegenstände schützen (z.B. außerhalb des Kranbereiches lagern) • Schutzbereich einrichten (frei von Bodenöffnungen oder brennbaren Materialien) • gegen Sonneneinstrahlung schützen D 10 Staubanreicherung in der Luft / Staubentwicklung DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" • Lüftungsmaßnahmen / Absaugung / Bewässerung E 603 • Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft ist TRGS 559 "Quarzhaltiger Staub" • Gefahrenbereich kennzeichnen C 303 / 315 / 317 grundsätzlich nicht zulässig. Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass die Freisetzung und Aufwirbelung von Staub so TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte" • Atemschutz gemäß GBA gering wie möglich ist, z. B. mit Feucht- oder Nassverfahren nach dem Stand der Technik oder saugend unter Verwendung • Nur Geräte einsetzen, welche dem Stand der Technik entsprechen (z.B. mit Absaugung) geeigneter Staubsauger oder Entstauber. --> TRGS 559 Quarzhaltiger Staub • Nicht trocken kehren. Nicht mit Druckluft abblasen. D 11 Bestimmte Arbeitsmittel / mobile Arbeitsmittel DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" • Gefahrenbereiche absperren und kennzeichnen C 431 • Auf gleichmäßige Belastung innerhalb der zul. Tragfähigkeit achten. (z.B. Kran, Hubarbeitsbühnen, Stapler etc.) DGUV Vorschrift 52 ''Krane'' • Auf Standsicherheit achten C 438 • Der Geräteführer des Unternehmens muss namentlich benannt und schriftlich beauftragt sein schriftlich beauftragt sein. DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" • Räumliches/ zeitliches Trennen von Arbeiten • lastfreien Streifen von 0,6m gewährleisten, Fahrzeuge < 12 to = 1 m, Fahrzeuge > 12 to = 2 m • Kein Aufenthalt im Gefahrenbereich (evtl. mit Kameraüberwachung) • Abstände zu elektrischen Leitungen einhalten • Rückwärtsfahrten minimieren oder und an unübersichtlichen Stellen mit Einweiser arbeiten • geprüfte Maschinen, geschulte, schriftlich bestellte Geräteführer D 12 Gefährdung durch Strom VDE-Bestimmungen • Baustellengeeignete Materialien verwenden B 171 / 172 • Leitungsmaterial muss den Verhältnissen entsprechend (Feuchtigkeit und Nässe, Wärme, chemische Einflüsse usw.) DGUV Vorschrift 3 / 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" • Schutzeinrichtungen nicht verändern geführt werden. DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" • Abstände zu elektrischen Leitungen • Nur baustellengeeignete Leitungen und Kupplungen verlegen (Gummischlauchleitungen, mind. spritzwassergeschützt). DGUV Information 203-080 "Montage und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen" • Gefahrenbereiche absperren / kennzeichnen oder Aufsichtspersonal • An unter Spannung stehenden Anlagen sollte grundsätzlich nicht gearbeitet werden DGUV I 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen “ • Leitung gegen Beschädigungen durch Fahrzeugverkehr geschützt verlegen • für rauen Betrieb geeignet (Gummischlauchleitungen H07RN-F oder gleichwertig) DGUV I 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“ DGUV I 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen'' D 13 Unkontrolliert bewegte Teile TRBS 2210 "Gefährdungen durch Wechselwirkungen" • Gefahrenbereich absperren / kennzeichnen B 206 / 207 (z.B. Winkelschleifer, Kreissäge, etc.) TRBS 2111 "Mechanische Gefährdungen" • Standsicherer Arbeitsplatz B 265 / 273 / 274 DGUV Vorschrift 56 "Arbeiten mit Schussapparaten" • Schutzeinrichtungen nicht verändern E 607 / 609 • Kennzeichnung D 14 Transportmittel / Materialtransport DGUV Vorschrift 52 "Krane" • Nutzung geeigneter Lastaufnahmemittel / Anschläger A 026 • Der Geräteführer des Unternehmens muss namentlich benannt und schriftlich beauftragt sein. DGUV Vorschrift 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“ • Material gegen Herabfallen, Abrutschen, Wegrollen sichern B 161 / 164 • Betätigung nur durch ausgebildetes gemäß DGUV G308-008 und vom Unternehmer schriftlich beauftragtes Personal DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ • Vermeidung langer Transportwege D 506 • Befähigte Personen DGUV Vorschrift 70 / 71 „Fahrzeuge“ • Verkehrsregelung in Abstimmung mit Betreiber / Bauherr / BL Lastenhandhabungsverordnung "LasthandhabV" • Vorfahrtregelungen Krane beachten / Abstimmung mit Nachbarbaustellen --> BMI Anschlagen von Lasten DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" • Regelmäßige Prüfung der Anschlagmittel DGUV Regel 109-005 "Gebrauch von Anschlag-Drahtseilen" • Gefahrenbereichen kennzeichnen / absperren DGUV Regel 109-006 "Gebrauch von Anschlag-Faserseilen" • Lasten vor dem Lösen der Lastaufnahmemittel gegen Umkippen, Absturz sicheren • Lasten nicht über Personen hinwegführen D 15 Nicht begehbare Bauteile DGUV Regel 101-038 „Bauarbeiten“ • Lastverteilende Beläge B 100 (z.B. Dächer, Abdeckungen) • Gefahrenbereiche sichern (z.B. beidseitige Umwehrung, unverschiebbare Abdeckungen) C346 (z.B. nicht trittsichere, verschiebbare Abdeckungen) • Auffangeinrichtungen bei Absturzmöglichkeit ins Gebäudeinnere vorsehen (z. B. Schutznetze) • Statischer Nachweis D 16 Heiß- & Feuerarbeiten / Schweißrauche DGUV Regel 100-500, „Betreiben von Arbeitsmitteln", Kapitel 2.26 • präventive Brandschutzmaßnahmen / Rettungsübungen A 021 • Bei Arbeiten in schlecht belüfteten Bereichen, engen Räumen und Schächten technische Lüftungsmaßnahmen / (z.B. Schweißen, Schneiden, Trennen etc.) DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" • Nur Geräte einsetzen, welche dem Stand der Technik entsprechen C 423 / 424 Absaugungen vorsehen • Funkenbildung vermeiden bzw. angrenzende Bereich vor Funkenflug schützen • Bei Schweiß- / Schneidarbeiten bzw. Arbeiten mit offener Flamme / Funkenbildung • Lüftungsmaßnahmen / Absaugung in engen Räumen und TG UG E 607 • Erlaubnisschein für Heiß- und Feuerarbeiten (Freigabe durch verantwortlichen Vorgesetzten oder Bauleiter) D 17 Durchstrahlungsprüfung Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) • Gefahrenbereiche kennzeichnen / absperren D 513 (an Schweißnähten) Röntgenverordnung (RöV) • Keine weiteren Arbeiten während der Röntgenarbeiten zulässig Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) • Anmeldung bei zuständiger Arbeitsschutzbehörde DGUV Vorschrift 6 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung" D 18 Arbeiten mit Baulasern DGUV Vorschrift 11 "Laserstrahlung" • Arbeitsbereiche kennzeichnen • Wenn möglich ist der Einsatz von Lasern der Laserklasse 3R zu vermeiden. Andernfalls sind Arbeiten im Aufenthaltsbereich DGUV Regel 101-009 "Vermessungsarbeiten" • Laser bei Nichtbenutzung abdecken oder ausschalten des Lasers nicht gestattet. DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" • Laserschutzbeauftragter ab Laserklasse 3R D 19 Bohrpfahlarbeiten / Rammarbeiten DGUV Regel 101-008 "Arbeiten im Spezialtiefbau" • Baufeld erkunden / vorbereiten (z.B. Boden, Grundwasser, Kampfmittel) B 183 / 184 DIN EN 791 "Bohrgeräte-Sicherheit" • Seitenschutz / Abdeckung Bohrloch bzw. Bohrkrone DIN EN 996 "Rammausrüstung - Sicherheitsanforderungen" • Bohrrohre und -werkzeuge gegen Umfallen / Abrollen sichern • Gefahrenbereiche sperren • Aufsichtführenden bestimmen D 20 Arbeiten in engen Räumen DGUV Regel 113-004" Behälter, Silos und enge Räume, • Keine Alleinarbeit / Einrichtung zum Retten von Personen C 411 • Erlaubnisschein E 603 • Belüftungsanlage / Arbeitsplatzbeleuchtung • Aufsichtsführenden benennen DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" • Arbeitsplatzgrenzwerte beachten • Zündquellen vermeiden A 005 D 21 Abbruch / Rückbau Kanzlerpark DGUV Vorschrift 38, § 4 Anweisungen (für Demontagearbeiten, Abbruch- und Rückbauarbeiten) • ggf. Freigabe von Baubehelfen durch Prüfstatiker bzw. Aufsichtführende C 300 • Staubentwicklung ist mittels Absaugung oder Bewässerung so niedrig wie möglich zu halten DGUV Regel 101-603 "Branche Abbruch und Rückbau" • Gefahrenbereiche absperren und kennzeichnen C 301 • Bauzustand prüfen Rückbau- und Entsorgungskonzept • Seitenschutz / Umwehrung C 302 • Ständige Beobachtung der Arbeiten durch Aufsichtsführenden. Dieser darf • Bauteile nicht durch Unterhöhlen oder Schlitzen zum Einsturz bringen C 303 gleichzeitig z.B. als Baggerführer tätig sein. • tägliche Kontrolle der eingesetzten Technik und PSA C 304 • im Gefährdungsbereich sind Parallelarbeiten zu vermeiden C 305 • Abbruchanweisung in schriftlicher Form, Prüfung der Abbruchanweisung vor Arbeitsbeginn C 317
D 22 Tunnelarbeiten DGUV Regel 101-007 "Bauarbeiten unter Tage" • Trennung Personen- und Fahrzeugverkehr C 466 • Sicherheits Konzept "Untertage" hier in offener Bauweise TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" • Fahrzeuge mit akustischen Warneinrichtungen und Rückfahrkameras ausstatten Baustellenverkehr im Tunnel DGUV Vorschrift 67 "Flurförderzeuge" • Warnkleidung tragen • Rückfahrwege kurz halten • Ladezone nicht betreten, Fördergeräte nicht überladen • Abstand halten zu Arbeitsplätzen Materialförderung • An Absturzkanten: Seitenschutz anbringen B 100 • Arbeitsplattformen benutzen C 465 • Gefahrenbereich des Bewehrungswagens beachten Bewehrung einbauen • Beim manuellen Ankersetzen Arbeitsplattform benutzen • Sanitärräume sind sauber zu halten, ggf. Reinigungsintervalle erhöhen, Seife, Wasser, Papierhandtücher müssen für alle • nur Maschinen, die für den Untertageeinsatz geeignet sind, einsetzen Beschäftigte immer zur Verfügung stehen. • Messungen von Schadstoffen / Sauerstoffgehalt Dieselemissionen / • Rückwärtsfahrten nur mit Einweiser / technischen Sicherungsmaßnahmen Einsatz von Verbrennungskraftmaschinen
K Koordination der gemeinsam genutzten Arbeitsmittel, Schutzeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen Vorhaltezeit gemeinsam genutzter Schutzeinrichtungen Instandhaltung Jan I Feb I Mrz I Apr I Mai I Jun I Jul I Aug I Sep I Okt I Nov I Dez Arbeitsmittel / Schutzeinrichtung Bestimmungen Gewährleistung der Wirksamkeit durch: Erstellung Prüfung / Inspektion / Wartung / Kontrolle 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 Instandsetzung K 1 Baustellensicherung Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) • Bauzaun / Zugangskontrolle Landesbauordnung (LBO) • Kennzeichnung / Beleuchtung • Baustelleneinrichtungsplan
K 2 Verkehrssicherungseinrichtungen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) • Regelmäßige Kontrolle und Überprüfung der Sicherungseinrichtungen ZTV-SA "… Sicherungsarbeiten an Straßen" • Räum- und Streudienste im Winter festlegen Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) ASR A5.2 "…, Straßenbaustellen" K 3 Verkehrswege oder Personen- und Lastentransporte (vertikal ASR 1.8 "Verkehrswege" • Trennung Personen- und Fahrverkehr -> Fahrordnung und horizontal) ASR A3.4 "Beleuchtung" • Fußwege / Türen • Lauftreppen / Laufbrücken
K 4 Gefährdungen durch elektrischen Strom DGUV Vorschrift 3 / 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" • Verwendung von geprüften elektr. Betriebsmitteln VDE-Bestimmungen
K 5 Brandschutz Landesbauordnung • Brandschutzgutachten / Brandschutzkonzept ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" • Feuerlöscheinrichtungen • Abstimmung mit der Feuerwehr / Betreiber
K 6 Schutzeinrichtungen der Baustromversorgung VDE-Bestimmungen • Instandhaltung, Vorhaltung, Prüfung DGUV Vorschrift 3 / 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" • Anpassung an das Versorgungsraster • Abdeckung vom Baustromkabel
K 7 Beleuchtung / Sicherheitsbeleuchtung VDE-Bestimmungen • Beleuchtung für die Verkehrswege und Arbeitsbereiche DIN 5053 "Beleuchtung mit künstlichem Licht“ • Gerüstbeleuchtung DGUV Vorschrift 3 / 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" • Instandhaltung, Vorhaltung, Prüfung ASR A3.4 "Beleuchtung" K 8 Lärmschutz ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" • Zeitliche / räumliche Trennung der Arbeiten • Absperren der Gefahrenbereiche
DGUV Regel 112-194 "Benutzung von Gehörschutz" K 9 Gerüste DIN 4420 / DIN EN 12811 "Arbeits- und Schutzgerüste" • Regelausführung (incl. Gerüsttreppenzugang zur Baugrube) DIN EN 1004 "Fahrbare Arbeitsbühnen" • Standsicherheitsnachweis / statische Berechnung TRBS 2121Teil 1 "Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" wenn keine Regelausführung • Aufbau gemäß Montageanleitung des Herstellers DGUV Information 201-011 "Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" • Freigabeschein / Prüfprotokoll • Verkehrssicherung (bei Auf- und Abbau) K 10 Seitenschutz / Absturzsicherung ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" • Regelausführung • Konstruktionsnachweis
(z.B. Baugrube etc.) K 11 Schutz gegen herabfallende Gegenstände DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" • Zeitliche / räumliche Trennung der Arbeiten DGUV Information 201-023 "Einsatz von Seitenschutzsystemen'' • Schutzdächer / Schutztunnel / Schutznetze ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" • Absperren der Gefahrenbereiche
K 12 Erste-Hilfe-Einrichtungen Arbeitsschutzgesetz • Verbandkästen DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" • Aushang „Erste Hilfe“ / Alarmkette DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“ • Ersthelfer (10 % der Beschäftigten) • Betriebssanitäter / Sanitätscontainer • Notrufmeldeeinrichtung (Funk/Telefon) • Krankentrage/Rettungsgeräte und –Transportmittel (z.B. Schleifkorb) K 13 Gefahrenbereich Formular "Übergabe von Sicherheitseinrichtungen" • Freigabeverfahren • Absperrung durch Kette (> 2,00m Abstand) bei offener Fassade (z.B. Baugrube, Ufer der Spree etc.) • Kennzeichnung / ggf. Warnposten
K 14 Durchstrahlungsprüfung Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) • Strahlenschutzanweisung Röntgenverordnung (RöV) • Mitführen einer gültigen Genehmigung DGUV Regel 201-052 "Rohrleitungsbauarbeiten" • Anmeldung bei Behörden • Kennzeichnung des Kontrollbereiches / Sperrbereiches • Arbeitsmedizinische Vorsorge • Wartung und Sachverständigenprüfung K 15 Schutzmaßnahmen bei Arbeiten DGUV Regel 101-007 "Bauarbeiten unter Tage" • Notruffernsprecher / Telekommunikationseinrichtungen im Tunnel • Beleuchtung / Sicherheitsbeleuchtung • Belüftung (natürliche/ künstliche) • Flucht- / Rettungswege
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Ausgewählte Vorgaben zum Tiefbau aus dem Baustein Merkheft der BG Bau "Gelbe Mappe"
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
Bei Arbeiten am Ufer, vonder Schwimmplattform aus, an Spree-Havel der Kaimauer Gefahr des Sturzesins Wasser/ Hafenbecken --> Rettungsweste/ Schwimmweste tragen, Rettungsmittel Bei Unfällen und Havariefällen auf dem Wasser
bereit halten, Boot Tel. - Zentrale: 030 - 69532 - 0
Termine hier im SiGePlan sind keine Vertragstermine, es gelten die jeweils alktuellenTerminpläne / Generalterminplan usw. [bmb]
PHASE 1 -Baugrube
seit Januar2023 Baustelleneinrichtung -/ Baustellenzaun / Zugangskontrolle etc. in Betrieb
übergeordnete Baulogistik Einrichten und Betrieb
Wachschutz
Bauwasserversorgung [auf dem Baufeld, ... ab Gewerk Rohbau/Süd-Brücke]
Baustromversorgung
PHASE 2a -Süd-Brücke [SB / BT 3] -Beton-und Stahlbauarbeiten
Beton-und Stahlbauarbeiten [auf dem Baufeld, ... ab Gewerk Rohbau/Süd-Brücke] bis August 2024 Freianlagen Bereich Süd-Brücke Ost bis August 2024 Baugruben-/ Rohbauarbeiten Auf-/Widerlager Ost bisMärz 2024 Teilsperrung Spree / eingeschränkte Befahrbeikeit im Zuge vorgezogener Maßnahmen bisFebruar 2024 eingeschränkte Befahrbeikeit Spree im Zuge Herstellung Auf-/Widerlager Ost (Baugrube, Rohbau) bis März 2024 Stahlbau Brücke bis Juni 2024
PHASE 2b -Rohbau
Rohbau aus VP B Teil 1 bis Januar 2027
Grünung / Bodenplatte bis November 2024 Untergeschoss September 2023 bis Januar 2025 Erdgeschoss Oktober 2024 bis Dezember 2026
- Obergeschoss November 2024 bis Januar 2025
- Obergeschoss Dezember 2024 bis Januar 2025 [...]
Rohbau aus VP B Teil 2 bis September 2025
Gründung(inkl. Endaushub) / Bodenplatte April 2024 bis November 2027 Untergeschoss(Stahlbeton -aufgehende Wände, Stützen, Decken, Unterzüge etc.) Mai 2024 bis Januar 2025 Erdgeschoss (Stahlbeton -aufgehende Wände, Stützen, Decken, Unterzüge etc.) Juli 2024 bis Februar 2025
- Obergeschoss (Stahlbeton -aufgehende Wände, Stützen, Decken, Unterzüge etc.) August 2024 bis Januar 2025
- Obergeschoss (Stahlbeton -aufgehende Wände, Stützen, Decken, Unterzüge etc.) September 2027 bis März 2025
- Obergeschoss (Stahlbeton -aufgehende Wände, Stützen, Decken, Unterzüge etc.) November 2024 bis April 2025
- Obergeschoss (Stahlbeton -aufgehende Wände, Stützen, Decken, Unterzüge etc.) Dezember 2024 bis Juni 2025
- Obergeschoss (Stahlbeton -aufgehende Wände, Stützen, Decken, Unterzüge etc.) Februar 2025 bis Juli 2025