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Baulogistikhandbuch
Anlage 3_Kurzbeschreibung Online-Avisierungssystem
Das Online – Avisierungsprogramm wird auf einer Homepage als Intranet basierende Plattform aufgerufen. Nach der Anmeldung (Anlage 4) wird der AN per Mail auf die Online-Plattform eingeladen, um sich dort anzumelden.
Der AN/NU hat die Möglichkeit, sich bezüglich der eigenen Avisierungen über das Online-Avisierungssystem zu informieren. Es liegt in der Verantwortung des AN alle NU`s oder Beteiligte über durch sie veranlasste Avisierungsvorgänge zu informieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Jeder AN erhält nur einen Zugang zum Online-Avisierungssystem. Für die Nutzung des Online-Avisierungssystems durch den AN ist ein Benutzername, ein Kennwort sowie ein Internetzugang erforderlich. Der Benutzername und das Kennwort werden dem AN durch den LDL zugeteilt, die nach Erhalt aus Sicherheitsgründen zu ändern sind. Diese Daten sind sorgfältig und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt. Für Folgen, die aus der missbräuchlichen Nutzung des Online-Avisierungs- systems entstehen, wird der AN haftbar gemacht.
Über das Online-Avisierungssystem werden für jede Avisierung folgende Vorgänge abgewickelt:
- Avisierung durch Eingabe der erforderlichen Angaben seitens des AN
- Bekanntmachung des Avisierungsstatus (Bestätigung, Ablehnung, Alternativvorschläge) durch den LDL
- Bereitstellung von bestätigten Avisierungen mit Möglichkeit der Druckausgabe für den AN (zur Vorlage auf der Baustelle)
- Anzeige/ Mitteilung zu Änderungen oder Entfall (Stornierung) einer Avisierung durch den AN
Der LDL hängt alle Dispositionspläne mit den jeweiligen Avisierungszeiten ab 16.00 Uhr des Vortages am Zugangskontrollcontainers aus.
Die Nutzung des Online-Avisierungssystems ist für die AN kostenfrei.
LIEFERVERKEHRSSTEUERUNG
Regelablauf der Avisierung
Jeder Transport (Anlieferung und Abholung) ist durch den AN mit Hilfe des Online-Avisierungssystems beim LDL zu avisieren.
Bei der Lieferverkehrssteuerung werden folgende Transportarten unterschieden:
Einzeltransport
Ein Einzeltransport ist eine einmalige Anlieferung bzw. Abholung, die an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit stattfindet. Das maximal zu beantragende Zeitfenster beträgt 4 Stunden.
Dauertransport
Dauertransporte sind Einzeltransporte, die innerhalb einer Woche (von Montag bis Sonntag) bei mit wiederkehrender Lieferung des Materials nur einmalig avisiert werden müssen, welche sich nur durch den Liefertermin voneinander unterscheiden. Die Angaben zu Lieferanten, Empfänger, Zeitfenster und Entladezone sind identisch. Je Liefertag im angegebenen Lieferzeitraum erfolgt automa- tisch nach Bestätigung durch den LDL die Bereitstellung einer Zufahrtsberechtigung. Das maximal zu beantragende Zeitfenster beträgt 4 Stunden.
Kettentransport (z. B. für Betonagefahrzeuge)
Kettentransporte sind Transporte, bei denen sich aufgrund der Eigenart der Bauleistung gleichartige Transportfahrten innerhalb eines begrenzten Zeitfensters in kurzen Zeitabständen wiederholen. Für einen Kettentransport ist es ausreichend nur jeweils eine Avisierung zu tätigen. Dabei sind die Anzahl der Fahrzeuge, die Ladung, die Entladezone und das notwendige Zeitfenster für die gesamte Transportkette in jedem Fall anzugeben.
Für die Avisierung eines Transports sind durch den AN die folgenden Angaben im Online-Avisierungssystem zu treffen:
- Firma (Name, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Art der Transportfahrt (Einzeltransport, Dauertransport, Kettentransport)
- Ladung (Menge, Einheit, Gewicht)
- Name Lieferant, Spedition (Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Empfänger auf dem Baufeld (Name, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Gewerk
Stand: 28.02.2023
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- Gewünschter Liefertermin mit Zeitfenster (Einfahrt, Entladedauer, Ausfahrt)
- Gewünschte Entladezone auf dem Baufeld (gemäß Plan im Online-Avisierungssystem)
- Fahrzeugtyp
- Name Fahrer (Telefonnummer)
Durch den LDL wird die Durchführbarkeit des Transports anhand der Bedingungen auf der Baustelle und der vorliegenden weiteren Avisierungen geprüft. Ist die Transportfahrt möglich, wird die Avisierung – ggf. mit ergänzenden Hinweisen und Auflagen – über das Online-Avisierungssystem mit einer Avisierungsnummer bestätigt und für die Abwicklung im Online-Avisierungssystem des LDL gespeichert. Das bestätigte Avisierungsformular gilt als Zufahrtsberechtigung zur Baustelle. Zur Vorlage an der Baustellenzufahrt ist das bestätigte Avisierungsformular durch den AN bzw. Lieferanten über das Online-Avisierungssystem herunterzuladen und bei Anfahrt zur Baustelle vorzulegen.
Ist die Avisierung zum gewünschten Termin oder der gewünschten Entladezone aufgrund der aktuellen Bauumstände oder hohen Anzahl an Avisierungen nicht möglich, werden dem AN seitens des LDL über das Online-Avisierungssystem oder nach Rücksprache Alternativen (zeitliche Verschiebung, Änderung der Entladezone) angeboten.
Aus evtl. zeitlichen Verschiebungen kann der AN keine Behinderungen oder sonstigen Forderungen gegenüber dem AG geltend machen.
Die Nutzung der Bauaufzüge im Rahmen einer Transportavisierung ist nur möglich, wenn dies gleichzeitig bzw. zusätzlich über das Online-Avisierungssystem beantragt wurde. Der AN bzw. Lieferant erhält dann eine bestätigte Avisierung für den Transport und die Bauaufzugsnutzung zusammen.
Über den aktuellen Status seiner Avisierung hat sich der AN eigenverantwortlich und rechtzeitig über das Online-Avisierungssystem zu informieren. Zudem erhält er nach Bestätigung des LDL eine E-Mail an die von ihm angegebene Adresse mit der bestätigten Avisierung im pdf-Format.
Avisierungsfristen
Avisierungen über das Online-Avisierungssystem dürfen erst dann vorgenommen werden, wenn die Durchführbarkeit des geplanten Transports anhand der Bedingungen auf der Baustelle und die Einsatzbereitschaft der am Transport Beteiligten im Vorfeld durch den AN geprüft wurden. Avisierungen "auf Verdacht" oder lediglich zur Reservierung bestimmter Zeitfenster sind unzulässig.
Bei jeder Avisierung ist ein zeitlicher Vorlauf von mindestens 2 Werktagen bis 12 Uhr vor dem gewünschten Termin, maximal jedoch von 10 Kalendertagen einzuhalten (frühere Avisierungen sind über das Online-Avisierungssystem nicht möglich). Hiervon abwei- chend gilt bei Schwertransporten gemäß StVZO zusätzlich eine Voranmeldefrist von 2 Wochen. Diese Transporte sind unabhängig vom obligatorischen Avisierungs-verfahren über das Online-Avisierungssystem vorab mit dem LDL abzustimmen.
Die Bestätigung der Avisierung erfolgt bis 18 Uhr 2 Werktage vor dem gewünschten Termin. Für Montag ist der Annahmeschluss Freitag 12 Uhr, die Bestätigung erfolgt bis Freitag 16 Uhr. Die Avisierung eines Kettentransports für Lieferungen der folgenden Woche ist immer bis Donnerstag 17.00 Uhr zu übergeben. Für Dienstag erfolgt die Bestätigung der Avisierung am Montag (Vortag des Transportes) bis 11 Uhr. Die Avisierung ist erst mit der im Online-Avisierungssystem eingestellten bzw. versendeten Bestätigung genehmigt, wobei die Einfahrtsreihenfolge der Fahrzeuge zur Baustelle unter Beachtung der Priorität des Transports und der aktu- ellen Situation auf der Baustelle durch den LDL festgelegt wird.
Änderungen und Stornierungen über das Online-Avisierungssystem sind nur bis zum jeweiligen Ablauf der Avisierungsfrist möglich. Nach Ablauf der Avisierungsfrist ist eine Änderung oder Stornierung direkt mit dem LDL zu klären. Durch den LDL wird geprüft, ob die Änderung möglich ist. Andernfalls muss eine erneute Anmeldung über das Online-Avisierungssystem durch den AN erfolgen.
Umsetzung der bestätigten Avisierung - Voraussetzungen für die Ankunft/Einfahrt zur Baustelle Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Beteiligten zur Umsetzung des Transportes im Rahmen des Zeitfensters der bestätigten Avisierung an der Baustelle eintreffen.
Für die Einfahrt auf das Baustellengelände muss der AN bzw. der von ihm beauftragte Lieferant im Besitz einer vom LDL bestätigten Avisierung sein.
Jedem Fahrzeug muss eindeutig eine bestätigte Avisierung zugeordnet werden können.
Die Anfahrt zur Baustelle darf zeitlich nur im Rahmen der bestätigten Avisierung (Datum, Zeitfenster) erfolgen, wobei der Beginn des Zeitfensters die Ankunftszeit definiert. Die Abwicklung unpünktlicher Anlieferungen wird im Einzelfall nach weiterer Verfügbar- keit der Entladezone entschieden. Der AG / LDL übernimmt für etwaige Konsequenzen hieraus keine Haftung.
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Das bestätigte Avisierungsformular ist für die Einfahrt zur Baustelle und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes im Fahr- zeuginneren so auszulegen, dass es jederzeit von außen gut lesbar ist.
Durch bauablaufbedingte Verzögerungen ist nicht auszuschließen, dass trotz bestätigter Avisierung eine Zufahrt zur Baustelle nicht gewährleistet ist. In diesem Fall kontaktiert der LDL den Fahrzeugführer um Alternativen zu klären.
Be- und Entladung auf dem Baufeld Der Be- und Entladevorgang darf nur innerhalb in der Avisierung zugewiesenen Entladezone und innerhalb des bestätigten Zeit- fensters erfolgen. Der AN kann daraus keine Ansprüche geltend machen.
Sollten für den Be- und/oder Entladevorgang Hebezeuge, maschinelle Hilfsmittel oder Personal erforderlich sein, hat der AN deren rechtzeitige Anmeldung / Bestellung eigenverantwortlich sicherzustellen.Nach Beendigung des Be- und/oder Entladevorgangs ist die Entladezone unverzüglich zu räumen und der Fahrzeugführer hat die Baustellenausfahrt unmittelbar auf den dafür vorgesehenen Wegen (Baustraßen) aufzusuchen.
Überschreitung des Zeitfensters
Die Überwachung auf Einhaltung sämtlicher Regelungen der Lieferverkehrssteuerung erfolgt durch den LDL und SDL. Die Einhaltung der vorgegebenen Be- und Entladezeiten auf dem Baufeld (Zeitfenster gemäß bestätigter Avisierung) wird durch den LDL/SDL an- hand von elektronischen Zeitstempeln bei der Ein -und Ausfahrt der Baustelle überwacht. Der AN ist in Zusammenarbeit mit dem LDL dafür verantwortlich, dass die Abwicklung der Transportfahrt auf dem Baufeld, die Be- und Entladung seiner Fracht sowie die Freimachung der Entladezone von dem Transportgut innerhalb des genehmigten Zeitfensters erfolgt.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen und Umständen prüft der LDL, ob eine Anpassung des Zeitfensters möglich ist. Dieser entscheidet entsprechend der vorliegenden Reservierungen und der aktuellen Umstände, ob der AN sein Zeitfenster überschreiten darf oder ob die Entladezone, auch vor Abschluss des Be- oder Entladevorgangs, unverzüglich für den nächstfolgenden Vorgang freizumachen ist.
Baustellensonderverkehre
Sonder- und Schwertransporte (Groß-, Schwer- und Spezialtransporte)
Sonder- und Schwertransporte gemäß Straßenverkehrsordnung sind mit einer Vorlauffrist von mindestens 2 Wochen beim LDL an- zumelden. Da eine Avisierung über das Online-Avisierungssystem nur mit einem Vorlauf von max. 10 Tagen möglich ist, erfolgt die Avisierung zunächst in direkter Abstimmung zwischen dem AN und dem LDL. Nach Abstimmung und Klärung aller technischen und terminlichen Voraussetzungen für den Transport, ist durch den AN die obligatorische Avisierung über das Online-Avisierungssystem im Rahmen der Avisierungsfristen vorzunehmen.
Es ist zu gewährleisten, dass nötige Baumschnitt- bzw. Baumschutzmaßnahmen rechtzeitig durch zertifizierte Baumpfleger durch- geführt werden können.
Werkstatt-, Service- und Personaltransporte
Die Zufahrt zur Baustelle mit Werkstatt- und Servicewagen, z.B. für Reparaturen, wird nur in Ausnahmefällen gestattet. Fahrten für die Beförderung von Personal des AN auf der Baustelle sind grundsätzlich verboten.
Sonstige Fahrzeuge (z.B. Autokrane, Betonpumpen, etc.)
Fahrzeuge, welche sich länger als einen Tag auf dem Baufeld befinden, sind nach Abstimmung des Standortes mit dem LDL zusätz- lich über das Online-Avisierungssystem gemäß den Avisierungsfristen anzumelden.
Verstöße gegen die Regelungen der Lieferverkehrssteuerung Folgende Handlungen werden als Verstöße gegen die Regelungen der Lieferverkehrssteuerung betrachtet:
Anfahrt ohne Avisierung
Durch den LDL wird geprüft, ob die unangemeldete Transportfahrt auf das Baufeld kurzfristig möglich ist. Sollte eine kurzfristige Einfahrt zum Baufeld nicht möglich sein, ist der LDL berechtigt, den Lieferanten abzuweisen. Dieser Weisung ist unverzüglich Folge zu leisten. Für eine erneute Anlieferung ist eine Avisierung über das Online-Avisierungssystem erforderlich.
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Überschreitung der avisierten Ankunftszeit
Durch den LDL wird geprüft, ob eine verspätete Ankunft auf der Baustelle möglich ist. Der LDL ist berechtigt einem Lieferanten, bei Überschreitung der avisierten Ankunftszeit, die Zufahrt zur Baustelle zu verweigern, sofern die Abwicklung des Transportes für die Ent- bzw. Beladung nicht mehr innerhalb des bestätigten Zeitfensters möglich ist. Den Weisungen des LDL und SDL ist unverzüglich Folge zu leisten.
Überschreitung des Zeitfensters für die Ent- und/oder Beladung
Eine Überschreitung des genehmigten Zeitfensters für die Ent- und/oder Beladung und Freimachung der Entladezonen auf der Bau- stelle wird laufend durch den LDL und SDL geprüft und spätestens bei der Ausfahrt des Fahrzeugs festgestellt und registriert. Der LDL ist berechtigt einem Lieferanten, bei Überschreitung des Zeitfensters der Baustelle zu verweisen, sofern die Abwicklung des Transportes für die Ent- bzw. Beladung nicht mehr innerhalb des bestätigten Zeitfensters möglich ist. Den Weisungen des LDL bzw. SDL ist unverzüglich Folge zu leisten.
Weitere:
- Widerrechtliches Parken auf dem Baufeld ohne sichtbaren Ent- und/oder Beladevorgang
- Ent- und/oder Beladung außerhalb der ausgewiesenen Entladezonen
- Nichtbeachtung der Anweisung des LDL
Alle Verstöße werden durch den LDL / SDL dokumentiert und ggf. geahndet.
Flächenmanagement
Allgemein
Der AN hat im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen auf Verlangen des AG eine Flächenbedarfsplanung als Vorschau für den gesamten Vertragszeitraum mit Arbeitsaufnahme zur Verfügung zu stellen und ggf. fortzuschreiben.
Aufgrund der begrenzten Flächen und der Vielzahl an Gewerken ist lediglich eine dem Baufortschritt angepasste Materialmenge durch den AN auf der Baustelle zu lagern.
Es wird in folgende Flächenarten unterschieden:
Permanente Logistikflächen
sind Flächen, die von den auf der Baustelle arbeitenden AN funktional genutzt, aber ausschließlich vom LDL verwaltet werden: z. B. Baustraßen, Be- und Entladeflächen, Flucht- und Rettungswege, Treppenhäuser, Flächen für Tagesunterkünfte, Büro- und Maga- zincontainer.
Lagerflächen
sind Flächen, die der AN nach Absprache mit dem LDL zeitlich befristet für Material, Aufstellfläche für Baumaschinen etc. beim LDL avisieren kann. Die an den AN übergebenen Flächen sind nach Beendigung der Nutzung in den an ihn übergebenen Zustand zurück zu geben. Die Bereitstellung dieser Lagerflächen kann bauablaufbedingt vom LDL zurückgenommen werden. Eine Beräumung durch den AN muss innerhalb von 2 Werktagen erfolgen. Der AN kann daraus keine Ansprüche geltend machen.
Die ersatzweise Vergabe verschließbarer Räume kann in Einzelfällen durch die BL erfolgen. Ein Anspruch des AN auf die Bereitstel- lung verschließbarer Räume besteht nicht.
Die Nutzung der Lagerflächen ist durch den AN fristgerecht mit Hilfe des Online-Avisierungssystem beim LDL zu avisieren.
Regelablauf der Avisierung Für die Avisierung einer Fläche sind durch den AN die folgenden Angaben im Online-Avisierungssystem zu treffen:
- Firma (Name, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Gewerk
- Art der Nutzung
- Fläche mit Angabe der Ladung (Menge, Einheit, Gewicht)
- Gewünschtes Zeitfenster (Dauer der Nutzung)
- Gewünschte Fläche nach Bauteil, Etage (gemäß Plan im Online-Avisierungssystem)
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Durch den LDL wird die gewünschte Fläche anhand der Bedingungen auf der Baustelle und der vorliegenden weiteren Avisierungen geprüft. Ist die Nutzung möglich, wird die Avisierung – ggf. mit ergänzenden Hinweisen und Auflagen – über das Online-Avisie- rungssystem mit einer Avisierungsnummer bestätigt und für die Abwicklung im Online-Avisierungssystem des LDL gespeichert. Das bestätigte Avisierungsformular gilt als Berechtigung zur Nutzung der Fläche.
Ist die Avisierung zum gewünschten Termin oder die gewünschte Fläche aufgrund der aktuellen Bauumstände oder hohen Anzahl an Avisierungen nicht möglich, werden dem AN seitens des LDL über das Online-Avisierungssystem oder nach Rücksprache Alter- nativen (zeitliche Verschiebung, Änderung der Fläche) angeboten.
Über den aktuellen Status seiner Avisierung hat sich der AN eigenverantwortlich und rechtzeitig über das Online-Avisierungssystem zu informieren. Zudem erhält er nach Bestätigung des LDL eine E-Mail an die von ihm angegebene Adresse mit der bestätigen Avisierung im PDF - Format (eine gesonderte Benachrichtigung für den AN über eine Bestätigung oder Ablehnung seiner Avisierung erfolgt nicht).
Avisierungsfristen Avisierungen über das Online-Avisierungssystem dürfen erst dann vorgenommen werden, wenn die Nutzung der Fläche durch den AN geprüft wurden. Avisierungen "auf Verdacht" oder lediglich zur Reservierung bestimmter Zeitfenster ist unzulässig.
Bei jeder Avisierung ist ein zeitlicher Vorlauf von mindestens 2 Werktagen bis 12 Uhr vor dem gewünschten Termin, maximal jedoch von 10 Kalendertagen einzuhalten (frühere Avisierungen sind über das Online-Avisierungssystem nicht möglich).
Die Bestätigung der Avisierung erfolgt bis 18 Uhr 2 Werktage vor dem gewünschten Termin. Für Montag ist der Annahmeschluss Freitag 12 Uhr, die Bestätigung erfolgt bis Freitag 16 Uhr. Für Dienstag erfolgt die Bestätigung der Avisierung am Montag (Vortag der Flächennutzung) bis 11 Uhr. Die Avisierung ist erst mit der im Online-Avisierungssystem eingestellten bzw. versendeten Bestä- tigung genehmigt.
Änderungen und Stornierungen sind nur bis zum jeweiligen Ablauf der Avisierungsfrist über das Online-Avisierungssystem möglich. Nach Ablauf der Avisierungsfrist ist eine Änderung oder Stornierung direkt mit dem LDL zu klären. Durch den LDL wird geprüft, ob die Änderung möglich ist. Andernfalls muss eine erneute Anmeldung über das Online-Avisierungssystem durch den AN erfolgen.
Wenn es der Bauablauf bedingt, kann es im Einzelfall erforderlich sein, eine vergebene Fläche früher als zunächst angegeben, zurückzugeben. Dem AN werden soweit verfügbar seitens des LDL alternative Flächen vorgeschlagen. Eine Beräumung durch den AN muss innerhalb von 2 Werktagen erfolgen. Der AN kann daraus keine Ansprüche geltend machen.
Umsetzung der bestätigten Avisierung - Voraussetzungen für die Nutzung der Flächen
Die Flächennutzung darf zeitlich nur im Rahmen der bestätigten Avisierung (Datum, Zeitfenster) erfolgen, wobei der Beginn des Zeitfensters die Nutzung der Fläche definiert. Die Abwicklung einer späteren Flächenbelegung kann nicht garantiert werden und wird im Einzelfall nach Verfügbarkeit der Fläche entschieden.
Die Tragfähigkeit von Decken und Dächern des Gebäudes zur Lagerung von Material ist vor Anmeldung der Lagerfläche zu prüfen. Sollte Unklarheit hinsichtlich der entsprechenden Angaben bestehen, ist der AN verpflichtet eine diesbezügliche Klärung mit der BL zu erwirken.
Durch den LDL wird mit Ablauf der Nutzung ein Übergabeprotokoll, in Bezug auf sichtbare Schäden, der zur Nutzung überlassenen Fläche angefertigt.
Der AN ist verpflichtet seine gelagerten Materialien und Baumaschinen gegen Wind, Witterung und Diebstahl, etc. zu schützen. Der AN kann hieraus keine Ansprüche gegenüber dem AG geltend machen.
Die Belegung der Fläche darf nur auf den in der Avisierung zugewiesenen Bereich und innerhalb des bestätigten Zeitfensters erfol- gen.
Zum Ende des bestätigten Zeitfensters bzw. auf Anordnung des LDL ist die Fläche unverzüglich durch den AN zu räumen und in den an ihn übergebenen Zustand an den LDL zurück zu geben.
Überschreitung des Zeitfensters
Die Einhaltung der vorgegebenen Belegungszeiten (Zeitfenster gemäß bestätigter Avisierung) wird durch den LDL überwacht. Der AN ist allein dafür verantwortlich, dass die Belegung, die Schutzmaßnahmen, Sicherung seines Eigentums sowie die Freimachung der Fläche innerhalb des genehmigten Zeitfensters erfolgt. Sollte dies aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse und Umstände nicht möglich sein, so hat der AN umgehend den LDL zu informieren. Durch den LDL wird in diesen Fällen geprüft, ob eine Anpassung des Zeitfensters möglich ist. Dieser entscheidet entsprechend der vorliegenden Reservierungen und der aktuellen Umstände, ob der AN sein Zeitfenster überschreiten darf oder ob die Fläche unverzüglich für den nächstfolgenden Nutzer freizumachen ist.
Seite 5/7 Druckdatum 28.02.2023
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Verstöße gegen das Flächenmanagement
Sollte der AN der Pflicht zur Beräumung seiner Fläche und nach Aufforderung nicht nachkommen, wird diese im Rahmen der werk- täglichen Bauzustandskontrolle fotodokumentiert. Dem AN wird schriftlich eine Frist zur Beräumung innerhalb von 12 Stunden nach Anzeige gesetzt. Der AN hat dem LDL die fristgerechte Beräumung anzuzeigen. Eine Nachfristsetzung ist entbehrlich, da es sich um einfache Baunebenleistungstätigkeiten handelt.
Lässt der AN die gesetzte Frist fruchtlos verstreichen erfolgt die Durchführung der notwendigen Umlagerung durch den LDL. Der AN trägt die Kosten für sämtliche Aufwendungen, wobei für die Vollständigkeit und Beschädigungen keine Haftung übernommen wird. Die neue Fläche wird durch den LDL festgelegt.
Der AN erhält die Gelegenheit, bei der Beräumung zugegen zu sein, um sich von dem Aufwand und seiner Verantwortlichkeit überzeugen zu können. Ist der AN nicht bei der Beräumung zugegen, sind Einwendungen gegen den Aufwand ausgeschlossen.
Etagenlogistik
Allgemein
Die durch den AG bereitgestellten Bauaufzüge stehen dem AN in der oben genannten Regelarbeitszeit zur Verfügung.
Jede Aufzugsfahrt zum Materialtransport ist durch den AN mit Hilfe des Online-Avisierungssystem beim LDL zu avisieren.
Der LDL hängt den Dispositionsplan mit den jeweiligen Belegungszeiten am Zugangscontainer aus.
Materialtransporte
Materialtransporte mit einer maximalen Dauer von 30 Minuten können in der Regelarbeitszeit vorgenommen werden.
Materialtransporte, welche länger als 30 Minuten dauern, können ausschließlich in der Zeit ab 15:00 vorgenommen werden. Die für Materialtransporte in diesem Zeitraum ggf. erforderlichen öffentlich - rechtlichen Genehmigungen (Nachtarbeit, etc.) sind allein Sache der AN und auf Verlangen des LDL vorzulegen.
Die Be- und Entladung der Bauaufzüge und die Materialverbringung zu den Lagerflächen bzw. in die Arbeitsbereiche erfolgt durch den AN bzw. die angemeldete Unterstützung durch den LDL.
Personentransporte Personentransporte finden über die Innenaufzüge statt und stehen in der Regelarbeitszeit zur Verfügung.
Bauaufzüge Mit den Bauaufzügen können Materialtransporte nur unter Beachtung und Berücksichtigung der gültigen Gewichts- und Größen- beschränkungen durchgeführt werden (siehe Schnittstellenliste).
Ist der Materialtransport durch die Beschaffenheit des zu transportierenden Materials über die Bauaufzüge ausgeschlossen, so hat der AN den Materialtransport eigenverantwortlich zu organisieren.
Der Rückbau der Bauaufzüge erfolgt gemäß Terminplan.
Regelablauf der Avisierung Für die Avisierung einer Aufzugsfahrt zum Materialtransport sind durch den AN folgende Angaben über das Online-Avisierungssys- tem zu treffen:
- Firma (Name, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Gewerk
- Ladung (Menge, Einheit, Gewicht)
- Gewünschtes Zeitfenster (Dauer der Nutzung)
- Gewünschter Bauaufzug auf dem Baufeld (gemäß Plan im Online-Avisierungssystem)
- Start – und Zieletage
Durch den LDL wird die Durchführbarkeit der Aufzugsfahrt anhand der Bedingungen auf der Baustelle und der vorliegenden weite- ren Avisierungen geprüft. Ist die Aufzugsfahrt möglich, wird die Avisierung – ggf. mit ergänzenden Hinweisen und Auflagen – über das Online-Avisierungssystem mit einer Avisierungsnummer bestätigt und für die Abwicklung im Online-Avisierungssystem des LDL
Seite 6/7 Druckdatum 28.02.2023
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Baulogistikhandbuch
gespeichert. Das bestätigte Avisierungsformular gilt als Berechtigung zur Nutzung des Bauaufzuges. Das bestätigte Avisierungsfor- mular ist durch den AN über das Online-Avisierungssystem herunterzuladen und dem Aufzugsführer vorzulegen.
Ist die Avisierung zum gewünschten Termin oder der gewünschte Bauaufzug aufgrund der aktuellen Bauumstände oder hohen Anzahl an Avisierungen nicht möglich, werden dem AN seitens des LDL über das Online-Avisierungssystem oder nach Rücksprache Alternativen (zeitliche Verschiebung, Änderung des Bauaufzuges) angeboten.
Aus der zeitlichen Verschiebung kann der AN keine Behinderung oder sonstigen Forderungen gegenüber dem LDL geltend machen.
Über den aktuellen Status seiner Avisierung hat sich der AN eigenverantwortlich und rechtzeitig über das Online-Avisierungssystem zu informieren. Zudem erhält er nach Bestätigung des LDL eine E-Mail an die von ihm angegebene Adresse mit der bestätigten Avisierung im pdf-Format.
Avisierungsfristen
Avisierungen über das Online-Avisierungssystem dürfen erst dann vorgenommen werden, wenn die Durchführbarkeit der geplanten Aufzugsfahrt anhand der Bedingungen auf der Baustelle und die Einsatzbereitschaft der am Transport Beteiligten im Vorfeld durch den AN geprüft wurden. Avisierungen "auf Verdacht" oder lediglich zur Reservierung bestimmter Zeitfenster ist unzulässig.
Bei jeder Avisierung (auch Transporte innerhalb der Etagen) ist ein zeitlicher Vorlauf von mindestens 2 Werktagen bis 12 Uhr vor dem gewünschten Termin, maximal jedoch von 10 Kalendertagen einzuhalten (frühere Avisierungen sind über das Online-Avisie- rungssystem nicht möglich).
Die Bestätigung der Avisierung erfolgt bis 18 Uhr spätestens 2 Werktage vor dem gewünschten Termin. Die Avisierung ist erst mit der im Online-Avisierungssystem eingestellten bzw. versendeten Bestätigung genehmigt.
Änderungen und Stornierungen sind nur bis zum jeweiligen Ablauf der Avisierungsfrist über das Online-Avisierungssystem möglich. Nach Ablauf der Avisierungsfrist ist eine Änderung oder Stornierung direkt an den LDL zu melden. Durch den LDL geprüft, ob die Änderung möglich ist. Andernfalls muss eine erneute Anmeldung über das Online-Avisierungssystem durch den AN erfolgen.
Umsetzung der bestätigten Avisierung - Voraussetzungen für die Nutzung der Bauaufzüge Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Beteiligten zur Umsetzung des Materialtransportes im Rahmen des Zeitfensters der bestätigten Avisierung an den entsprechenden Bauaufzügen eintreffen.
Die Bauaufzugnutzung darf zeitlich nur im Rahmen der bestätigten Avisierung (Datum, Zeitfenster) erfolgen. Die Abwicklung un- pünktlicher Materialtransporte kann nicht garantiert werden und wird im Einzelfall nach Verfügbarkeit des Bauaufzuges entschie- den.
Während der gesamten Dauer des Materialtransports mit den Bauaufzügen ist das bestätigte Avisierungsformular mit sich zu führen und auf Verlangen des Aufzugsführers vorzuzeigen.
Durch technische Störungen ist nicht auszuschließen, dass trotz bestätigter Avisierung eine Nutzung der Bauaufzüge nicht gewähr- leistet ist. In diesem Fall kontaktiert der LDL den AN um Alternativen zu klären.
Be- und Entladung auf dem Baufeld
Der Transport sowie der Be- und Entladevorgang darf nur innerhalb des bestätigten Zeitfensters erfolgen. Der AN kann daraus keine Ansprüche geltend machen.
Sollten für den Be- und/oder Entladevorgang Hebezeuge, maschinelle Hilfsmittel oder Personal erforderlich sein, hat der AN deren rechtzeitige Anmeldung / Bestellung eigenverantwortlich sicherzustellen.
Nach Beendigung des Materialtransportes ist der Bauaufzug unverzüglich zu räumen und die Zugänglichkeit wieder herzustellen.
Überschreitung des Zeitfensters
Die Einhaltung der vorgegebenen Nutzungszeiten der Bauaufzüge (Zeitfenster gemäß bestätigter Avisierung) wird durch die einge- setzten Aufzugsführer überprüft. Der AN ist in Zusammenarbeit mit dem LDL dafür verantwortlich, dass die Abwicklung der Auf- zugsfahrt, die Be- und Entladung seiner Fracht sowie die Freimachung der Be- und Entladezone von dem Transportgut innerhalb des genehmigten Zeitfensters erfolgt.
Bei unvorhersehbaren Ereignissen und Umständen prüft der LDL, ob eine Anpassung des Zeitfensters möglich ist. Dieser entscheidet entsprechend der vorliegenden Reservierungen und der aktuellen Umstände, ob der AN sein Zeitfenster überschreiten darf oder ob der Bauaufzug, auch vor Abschluss des Be- oder Entladevorgangs, unverzüglich für den nächstfolgenden Nutzer freizumachen ist.
Seite 7/7 Druckdatum 28.02.2023