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VR_STAM (Vertragliche Regelungen Stadt Amberg)
Vertragliche Regelungen Stadt Amberg
- Abwehrklausel
Für den Vertrag gelten ausschließlich die entsprechenden Vergabeunterlagen und Regelungen
der Vergabestelle. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen wird.
- Einheitspreise - Umsatzsteuer - Angebotssumme
a. Die Einheitspreise sind Netto-Preise ohne Umsatzsteuer.
b. Die Umsatzsteuer wird auf die Netto-Angebotssumme erhoben.
c. Netto-Angebotssumme + Umsatzsteuer = Brutto-Angebotssumme
d. Wird die Umsatzsteuer im Angebot mit 0,00 % bzw. 0,00 € angeben so wird diese, mit dem
aktuell gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatz, zur Ermittlung der Brutto-Angebotssumme
zur Netto-Angebotssumme dazugerechnet.
- Abnahme
Die Leistung ist förmlich abzunehmen.
Ende der Anlage „Vertraglichen Regelungen Stadt Amberg“.
Stadt Amberg ▪ Zentrale Vergabestelle ▪ Steinhofgasse 4 ▪ 92224 Amberg Stand 29.04.2025 Seite 1 von 1