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KRANKENHAUSHYGIENE
Hygienerichtlinie zur Durchführung von Baumaßnahmen in patientennahen Bereichen
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Einleitung Umbaumaßnahmen im laufenden Krankenhausbetrieb sind eine Herausforderung für die Planung, Ablauforganisation, Überwachung und hygienekonforme Umsetzung der Baumaßname. Neben der Belästigung durch Schmutz, Lärm und Betriebsunter- brechungen können Baumaßnahmen für einen Teil der Patienten ein erhöhtes Infek- tionsrisiko bedingen. Ist eine Baumaßnahme mit erhöhten infektiologischen Risiken für den Patienten ver- bunden, muss der Krankenhausträger den Patienten über das zusätzliche Risiko aufklären. Elektive, planbare Eingriffe, bei besonders infektionsempfindlichen Perso- nen, sollten in diesem Falle verschoben bzw. abgelehnt werden. Alternativ können Risikopatienten in nicht gefährdete Bereiche verlegt und dort behandelt werden. Baumaßnahmen im laufenden Krankenhausbetrieb erfordern daher eine enge, früh- zeitige Kooperation von Klinik, Bauplanern, Bauausführenden und der Krankenhaus- hygiene. Bei jeder Baumaßnahme in patientennahen Bereichen muss im Vorfeld eine Risiko- analyse durchgeführt werden, auf deren Grundlage spezifische Schutzmaßnahmen festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die medizinische Versorgung durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt wird und Patienten keinen zusätzlichen gesund- heitlichen Risiken ausgesetzt werden.
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Risikoanalyse Bei der Risikoanalyse werden patienten- und bauspezifische Risiken analysiert und dokumentiert ( Formular: hFO_Bau-01). Die Risikoanalyse, sowie die Festlegung von Schutzmaßnahmen, werden von der Krankenhaushygiene in Absprache mit der Bauabteilung und der betroffenen Klinik durchgeführt und sollten zumindest bei größeren Bauvorhaben im Rahmen einer gemeinsamen Begehung der zukünftigen Baustelle vorgenommen werden. Die Krankenhaushygiene entscheidet nach Erhalt des Bauantrags ob und wann im kon- kreten Fall für die Risikoanalyse eine gemeinsame Begehung erforderlich ist. Die Ergebnisse der Risikoanalyse, sowie die Festlegung von Schutzmaßnahmen, wer- den an die Abteilung Bau sowie an die betroffene Klinik weitergeleitet. Die konkrete Umsetzung der Schutzmaßnahmen wird Im Rahmen der Bauanlaufberatung bespro- chen.
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Festlegung von Schutzmaßnahmen Die erforderlichen Schutzmaßnahmen werden in Abhängigkeit vom Ergebnis der Ri- sikoanalyse festgelegt.
3.1 Generelle Schutzmaßnahmen, die bei allen Bauvorhaben beachtet werden müs- sen: Die Krankenhaushygiene wird bei größeren Baumaßnahmen in der Planungs- phase durch Zusendung des jeweiligen Bauantrags informiert.
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Vor der konkreten Baumaßnahme ist eine rechtzeitige Information (mindes- tens 1 Woche vor Baubeginn) der Mitarbeiter des betroffenen Bereichs, sowie der Krankenhaushygiene erforderlich. Während der Baumaßnahme haben Mitarbeiter der Krankenhaushygiene Zu- tritt zur Baustelle. Ist Gefahr in Verzug können die Mitarbeiter der Krankenhaushygiene über die Bauleitung einen Baustopp verhängen. Alle eingeleiteten Schutzmaßnahmen müssen dokumentiert und regelmäßig kontrolliert werden. Ein Versagen der Schutzmaßnahmen muss ebenfalls do- kumentiert werden. Diese Dokumentation erfolgt in den Bauberatungsproto- kollen. Der Zugang zum Baubereich und der Transport von Baumaterialien müssen in der Planungsphase festgelegt werden und sollten möglichst nicht über in Be- trieb befindliche Krankenhausbereiche erfolgen. Ebenso sollten Wege für Pa- tienten, medizinisches Personal und Versorgungsmaterialien nicht durch Bau- bereiche führen. Eine genaue Festlegung der Wege für den Zu- und Abtransport von Baumate- rial und Bauschutt ist notwendig. Dies gilt sowohl für den Außenbereich als auch innerhalb des Gebäudes. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der Baube- ratungen. Grundsätzlich wird Bauschutt in geschlossenen Gebinden transpor- tiert. Die Möglichkeit eines separaten Baustellenzugangs z.B. über Fenster/Gerüste sollte immer geprüft werden. Bei Bauarbeiten im laufenden Betrieb sollte nach Beendigung der tägl. Bauar- beiten eine Reinigung durchgeführt werden. Der Umfang und die Häufigkeit der Reinigungsarbeiten werden in Abstimmung zwischen der Bauleitung und der Krankenhaushygiene, bzw. den Nutzern festgelegt. Vor Wiederinbetriebnahme muss eine Grob- und Feinreinigung, sowie gege- benenfalls eine umfassende desinfizierende Reinigung durchgeführt werden. Alle am Bau Beteiligten müssen saubere Arbeitskleidung tragen und die Hygi- enevorschriften einhalten. Eine Händedesinfektion sollte vor und nach Betre- ten, einer mit Patienten belegten Station, erfolgen. Händedesinfektionsmit- telspender befinden sich in der Regel im Eingangsbereich der Stationen/ Ab- teilungen. Bei umfangreichen Bauarbeiten sollten mobile Toiletten verfügbar sein. Eine Nutzung von Patiententoiletten ist nicht möglich. Nutzung von Mitarbeiter- Toiletten nur nach Rücksprache. Gemäß Risikobewertung sind ggf. mikrobiologische Untersuchungen der Raumluft, des Trinkwassers oder von Oberflächen erforderlich, die von der Krankenhaushygiene veranlasst werden. In Hochrisikobereichen (z.B. KMT-Bereich, ITS) sollte für den Zeitraum der Baumaßnahme eine zeitnahe Infektionssurveillance durchgeführt werden.
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3.2 Spezielle Staubschutzmaßnahmen Staubschutzmaßnahmen sind bei Abbrucharbeiten und Öffnung von Trocken- bauwänden oder Zwischendeckenöffnung erforderlich. Medizinische Geräte, Materialien oder Sterilgüter sollten ggf. aus dem Baustellenbereich entfernt werden. Medizinische Geräte, die nicht entfernt werden können, müssen mit staubdich- ter Folie und gut haftendem Klebeband vor Staub geschützt werden. Dies gilt auch für Schränke und andere nicht verstellbare Einrichtungsgegenstände Der Baubereich muss durch staubdichte Abtrennungen so abgeschottet sein, dass eine Kontamination anderer medizinischer Bereiche vermieden wird. Die Schutzwand muss regelmäßig auf Dichtigkeit überprüft werden. Wenn möglich sollte der Baubereich unter Unterdruck gehalten werden. Hinsichtlich der Staubschutzmaßnahmen ist in Abhängigkeit der Risikobewer- tung von Fall zu Fall zu entscheiden, ob Staubschutzwände in Folienbauweise ausreichend sind oder weitergehende Abschottungsmaßnahmen realisiert werden müssen (z.B. Staubschutzwände in Trockenbauweise mit abwaschba- rer und desinfizierbarer Oberfläche). Bei Baumaßnahmen an der Außenfassade müssen ggf. Schutzplanen zum Schutz anderer Krankenhausgebäude vor Baustaub angebracht werden. Fenster angrenzender Risikobereiche sind ggf. zusätzlich abzudichten. Bei der Lagerung von Abbruchmaterial muss eine Kontamination in Betrieb befindlicher, medizinischer Bereiche mit Baustaub vermieden werden. Bauschutt muss in abgedecktem Zustand oder in geschlossenen Gebinden abtransportiert werden. Der Weg für den Abtransport sollte patientenfern, auf möglichst direktem Weg erfolgen. Staubablagerungen, im Bereich der Transportwege, verursacht durch Räder der Wagen oder Schiebetruhen, lassen sich praktisch kaum vermeiden. Im Patientenbereich sind diese Verschmutzungen durch feuchte Reinigung um- gehend zu beseitigen. Der Einsatz einer speziellen Staubabsaugung wird in Abhängigkeit von der Ri- sikobewertung festgelegt. Staubsauger sollten, um die Verblasung von Bau- staub zu vermeiden, mit einem HEPA-Filter ausgestattet sein, der in kurzen Intervallen (alle 2 Stunden) kontrolliert und bei Bedarf gewechselt wird. Alter- nativ können zur Staubvermeidung Nasssauger eingesetzt werden. Fußmatten im unmittelbaren Austrittsbereich der Baustelle können bei starker Staubentwicklung helfen, die Verschmutzung in angrenzende Gänge zu mini- mieren. In Hochrisikobereichen sollten, im durch Staubschutzmaßnahmen geschützten Bereich, regelmäßige Kontrollen (Partikelzahl oder Sporenmessung) der Raumluft durchgeführt werden. Vor Wiederaufnahme des Patientenbetriebs sollte in Risikobereichen eine Kontrolle der Raumluft durchgeführt werden.
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3.3 Schutz von RLT-Anlagen Die Weiterverbreitung von Baustaub über die RLT Anlage muss unbedingt verhindert werden, wobei bei Arbeiten im Außenbereich, insbesondere Außen- luftansaugstellen, berücksichtigt werden müssen. Gegebenenfalls muss die Anlage für die Zeitdauer der Baumaßnahme stillgelegt und dadurch vor Stau- beintrag geschützt werden. Verbindungen von Lüftungskanälen zwischen Baubereich und in Betrieb be- findlichen Funktionsbereichen, müssen ggf. abgetrennt werden. Sofern eine Belastung der Anlage nicht auszuschließen ist, müssen die Filter regelmäßig, hinsichtlich Leckfreiheit und Dichtsitz, überprüft und ggf. erneuert werden. Die Luftqualität der Zuluft muss in Risikobereichen (z.B. OP) regelmäßig über- prüft werden. RLT-Anlagen, in nicht unmittelbar von der Baumaßnahme betroffenen Räu- men, sollten nach Möglichkeit auf niedriger Stufe weiterlaufen, da der erzeug- te Überdruck den Raum vor Staubeintrag schützt. Ein Abkleben von Türöff- nungen sollte trotzdem erfolgen.
3.4 Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an der Trinkwasserversorgung Bei Sanitärarbeiten müssen Maßnahmen (z.B. Dichtkappen auf offenen Rohr- enden) ergriffen werden, um die Kontamination der Rohrleitungen während der Baumaßnahme zu verhindern. Vor Wiederinbetriebnahme von, für den Bauabschnitt stillgelegten Wasserlei- tungen/ -strängen, ist eine Kontrolle der mikrobiologischen Trinkwasserqualität erforderlich. Bei Arbeiten an Wasserleitungen, z.B. bei der Stilllegung von Waschbecken, dürfen keine Totleitungen mit Stagnation von Wasser entstehen. Wasserlei- tungen, die nicht mehr genutzt werden, sollten deshalb bis zum Hauptstrang zurückgebaut werden. Die Neuinstallierung von Trinkwasserbehandlungsanlagen muss den Anforde- rungen der anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN 1988) entsprechen. Bei Arbeiten an Wassersystemen auf die gültigen Richtlinien verwiesen (Siehe DVGW Merkblatt 551).
3.5 Schutzmaßnahmen bei Arbeiten im Außenbereich Wenn möglich, sollte eine Einhausung der Baustelle angestrebt werden. Sollte die Einhausung der Baustelle aus technischen Gründen nicht möglich sein, kommt dem Staubschutzmaßnahmen im Umfeld der Baustelle eine be- sondere Bedeutung zu. Bei Abbrucharbeiten ist der Einsatz von Verfahren mit geringerer Staubent- wicklung zu bevorzugen (z. B. schneiden statt stemmen). Wenn möglich sollte bei diesen Arbeiten eine Staubabsaugung erfolgen. Eine nasse Arbeitsweise ermöglicht die Minimierung der Staubentwicklung. Dabei ist zu beachten, dass ein allzu großzügiges Verspritzen und somit auch Aerolisieren von Wasser auf dem Krankenhausgelände zu vermeiden ist.
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Im Außenbereich sind geschlossene Schuttrutschen und Schuttcontainer für den Abtransport von Bauschutt aus Gebäuden einzusetzen. Ansaugöffnungen von RLT-Anlagen müssen vor Staub geschützt und ggf. ab- geschaltet werden. In angrenzenden, medizinisch genutzten Gebäuden, sind die Fenster ge- schlossen zu halten. Die Dichtigkeit der Fenster muss überprüft werden!
3.6 Schutzmaßnahmen bei Kanal- und Schachtarbeiten Kanal – und Schachtöffnungen zu Außenbereichen, die nicht durch Fenster, Türen oder Klappen gesicherte sind, müssen durch ausreichend, engmaschi- ge Gitter vor Laub und Abfällen, sowie vor Ratten und Mäusen geschützt wer- den Beim Innenausbau sollten großdimensionale Kanäle und Schächte dicht schließende Zugangsöffnungen besitzen, die auch bei der Schädlingsbekämp- fung genutzt werden. Bei der Errichtung von Schächten sollte die Staubentwicklung minimal gehal- ten und Schutzmaßnahmen für sensible Bereiche getroffen und errichtet wer- den.
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Baubelehrung Auf Basis der durchgeführten Risikoanalyse erfolgt eine Abstimmung über die erfor- derlichen Maßnahmen zwischen Bauleitung und Krankenhaushygiene. Der Bauleiter und die beteiligten Gewerke haben Sorge zu tragen, die hygienischen Bestimmun- gen einzuhalten. Die Bauleitung ist für die Sicherung der Baustelle, sowie die hygie- nische Einweisung und Belehrung der Bauausführenden zuständig. Die Dokumenta- tion der Belehrung erfolgt in den Bauberatungsprotokollen. Die Kontrolle der Einhal- tung von notwendigen hygienischen Maßnahmen wird durch die Mitarbeiter der Krankenhaushygiene durchgeführt und fortlaufend aktenkundig dokumentiert.
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Quellenangaben Schmidt, M, Seipel a, Madlener, K. 2013. Technische Hygiene im Kranken- haus: Baumaßnahmen im laufenden Betrieb. Krankenhaushygiene und Infek- tionsverhütung 35:119-124 DVGW-Arbeitsblatt W 551, 2004. Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasser- leitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionel- lenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser- Installationen. Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. Elsevier, Urban & Fischer, München.2003
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Anlagen
- Checkliste Risikoanalyse und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei Baumaß- nahmen (http://www2/pub/ze/aed/khy/hFO_Bau.pdf)
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