000_Aufforderung_Angebotsabgabe_eu_evergabe.pdf

Messgerät für Distributed Acoustic Sensing (DAS) und Zubehör

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 17:47 (Europe/Berlin)

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Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., München Bankverbindung Deutsche Bank, München Vorstand Konto 752193300 BLZ 700 700 10 Prof. Dr.-Ing. Holger Hanselka | Präsident IBAN DE86 7007 0010 0752 1933 00 Prof. Dr. Axel Müller-Groeling | Mitglied des Vorstands BIC (SWIFT-Code) DEUTDEMM Ass. jur. Elisabeth Ewen | Mitglied des Vorstands USt-IdNr. DE129515865 Dr. Sandra Krey | Mitglied des Vorstands Steuernummer 143/215/20392 WA 40/0202 V Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme IKTS

Fraunhofer IKTS | Winterbergstraße 28 | 01277 Dresden Institutsleiter Prof. Dr. rer. nat. habil. Alexander Michaelis Stellvertretende Institutsleitung Dr.-Ing. Michael Zins Prof. Dr. rer. nat. Michael Stelter Prof. Dr. rer. nat. Ingolf Voigt Dr.-Ing. Christian Wunderlich Dr. rer. nat. Roland Weidl

Winterbergstraße 28 01277 Dresden

Mike Beuthner Gruppenleitung Einkauf und Rechnungswesen

Telefon +49 351 2553-7954 Fax +49 351 2553-7600 mike.beuthner@ikts.fraunhofer.de www.ikts.fraunhofer.de

Vergabenummer PR1258155, offenes Verfahren MESSGERÄT DISTRIBUTED ACOUSTIC SENSING UND ZUBEHÖR Aufforderung zur Angebotsabgabe Dresden, 10. Juli 2026

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

Mike Beuthner

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Aufforderung zur Angebotsabgabe supranational (EU)

PR1258155

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Maria-Reiche-Str. 2 01109 Dresden

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Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

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  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung