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Offenes Verfahren 37-0245-26 der Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Feuerwehr
Offenes Verfahren
Vergabenummer: 37-0245-26
Rahmenvertrag zur Lieferung von medizinischem
Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst der Feuerwehr
Hannover im Zeitraum 01.12.2026 bis zum 29.11.2030
Fachbereich Feuerwehr.
Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen,
Leistungsbeschreibung
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1.Vergabegegenstand
Der Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Dauer von vier Jahren zur Lieferung von medizinischem Verbrauchsmaterial auf Abruf über die zentrale Rettungsdienstlogistik (OE 37.04.50) an die verschiedenen Standorte der Feuerwehr Hannover als dezentral verteilten Verwendungsstellen innerhalb des Fachbereichs 37 im (nachfolgend Auftraggeber/in AG genannt) durch den/die Auftragnehmer/in (nachfolgend AN genannt).
Berücksichtigung von Gender Aspekten:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der vorliegenden Leistungsbeschreibung das Wort Auftraggeberin mit AG formuliert und Auftragnehmerin mit AN. Dies impliziert keine Benachteiligung der Geschlechter, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
- Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre, beginnt am 01.12.2026 und endet am 29.11.2030
- Lieferung/Leistungsort/Lieferzeiten/Mindestbestellwert
Die zentrale Rettungsdienstlogistik des Fachbereichs Feuerwehr befindet sich am Standort der Feuer- und Rettungswache 2, Auf der Klappenburg 3, 30419 Hannover. Die AG ruft die benötigten Produkte auch in Kleinstmengen (Mindestbestellwert pro Bestellung in Höhe von 20 € Warenwert netto) aus diesem Rahmenvertrag zu den vertraglichen Bedingungen und Konditionen je nach Bedarf, schriftlich per Einzelauftrag ab. Abrufe und Bestellungen können bis zum letzten Tag der Vertragslaufzeit erfolgen. Ausschlaggebend ist das Bestelldatum. Die Verpackung muss geeignet sein, um die Anzahl der bestellten Menge an medizinischen Verbrauchsmaterialien bei einer manuellen Prüfung schnell mittels eines QR-, Bar-Codes o.ä. im zentralen Verwaltungsprogramm digital erfassen zu können. Die Lieferung ist innerhalb von 5 Werktagen ab Bestelldatum zu erbringen. Lieferverzögerungen sind dem AG unverzüglich in Form einer Auftragsbestätigung mitzuteilen. Im Falle einer Überschreitung der o.g. Lieferzeit, behält sich die AG einen Deckungskauf bei einem Drittlieferanten vor. Sollte der Zustand der Lieferverzögerung dauerhaft über einen Monat anhalten, behält sich die AG die Kündigung des Vertrages vor. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des AN.
- Leistungsumfang
Die Ausstattung der Fahrzeuge und die Bevorratung in den Rettungswachen mit medizinischem Verbrauchsmaterial erfolgt auf der Grundlage einer zentralen Verbrauchsmaterialliste. Diese wird regelmäßig den Erfordernissen des Rettungsdienstes und neuen medizinischen Erkenntnissen sowie Änderungen im Bereich der Herstellung angepasst.
Die Vergabe umfasst 4 Lose, welche inhaltlich in der Anlage 1 pro Los konkret beschrieben werden. Los 1 : Artikel für das Atemwegs- und Hygienemanagement Los 2 : Artikel für das Beatmungsmanagement Los 3 : Artikel für das (erweiterte) Kreislaufmanagement Los 4 : Artikel für die Wundversorgung und Sonstige Artikel in der Notfallversorgung
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Im LOS A / 1*
Alle Artikel für das Atemwegs- und Hygienemanagement sind einzeln im der Anlage 1 unter LOS A/1 aufgeführt. Bei der Feuerwehr Hannover ist ein Accuvac- Absauggerät für freie Atemwege im Einsatz. Daher müssen die angebotenen Absaugbeutel, Absaugkatheter in verschiedenen Größen sowie Absaugschläuche mit dem Gerät kompatibel sein.
Die genannten Verpackungseinheiten in Anlage 1 zu Los 1 lässt keine Toleranz in Bezug auf den Umfang oder die Größeneinheit zu. Eine Veränderung durch zum Beispiel eine alternative Verpackungseinheit hätte zur Folge, dass funktionale Einschränkungen und sicherheitsrelevante Nachteile im Einsatzbetrieb die Folge sein könnten.
Weitere Produkt die in Anlage 1 zu Los A/1 aufgeführt sind: Güdel- und Wendltuben verschiedener Größe und Anzahl, ORO-Sauger / Schleimabsauger Baby. Handabsaugpumpe Adapter / Behälter+Deckel Kit. Handabsaugpumpe Pumpe (Mehrweg). Absaugkatheter DuCanto/Yankauer verschiedener Anzahl und Größen. Universalreiniger. Flächendesinfektionsmittel verschiedener Gebinde und Arten. Hand- und Hautdesinfektionsmittel verschiedener Arten und Gebinde. Anbruch Etiketten Desinfektion. Notfalltoiletten. Batterien verschiedener Arten und Gebinde, Blizzard Baby Wrap und Traumadecke EMS. Feuchttücher. Wischbezug / Boden Mehrweg. Wischtücher / Geräte & Flächen. Einweg Atemschutzmaske und OP-Masken. OP - Handschuhe verschiedener Größen und Anzahl. X-Wipes Safety Pack Fliesstuch. Atemschutzmaske FFP 2 und FFP 3 ohne Ventil, Nasenstöpsel, Nasenzerstäuber LMA MAD Nasal, Untersuchungshandschuhe Nitril verschiedener Größen und Anzahl.*
Für einige Produkte wird ein einzuhaltende Fabrikationsvorgabe aufgrund der technischen Voraussetzungen und um die Komptabilität zu vorhanden technischen Geräten zu gewährleisten, vorgegeben. Die Wahl und Nennung bestimmter Fabrikate / Hersteller ist in Anlage 1 zu Los 1 aufgelistet und sind mit dem Begriff oder „gleichwertig“ ergänzt. Grundsätzlich ist die Begrifflichkeit „gleichwertig“ beschrieben, indem die Größe der Umverpackung und die VE vorgeben ist. Die „Gleichwertigkeit“ in Bezug auf die Packungsgröße (Umverpackung) und die Einzelanzahl der Produkte in der Verpackung muss mit einem Produktdatenblatt nachgewiesen werden.
Im LOS B / 2*
Bei der Feuerwehr Hannover sind Weinmann Medumat Standard2-Beatmungsgeräte auf den Rettungswagen, sowie ein Intensivbeatmungsgerät Hamiton T1 auf arztbesetzten Rettungsmitteln für die Notfallbeatmung im Einsatz. Daher müssen die angebotenen Beatmungsschläuche in verschiedenen Ausführungen sowie Beatmungszubehör mit den vorhandenen Geräten kompatibel sein.
Alle Bedarfsartikel für das Beatmungsmanagement sind einzeln in Anlage 1 unter Los B/2 aufgeführt. Sie umfassen unter anderem folgende Überbegriffe: i-gel Plus Resus Pack verschiedener Größen und Anzahl. i-gel supraglottische Atemhilfe verschiedener Größen und Anzahl. Kapnometrie Einwegadapter / Corpuls C3 für Endotrachealtubus. Kapnometrie Einwegadapter / Corpuls C3 Nasal. Beatmungsschlauch-Schutzhülle. Magensonde verschiedener Größen und Anzahl. Sauerstoff Atemmaske mit Reservoir und Schlauch Erwachsen. Sauerstoffmaske mit Vernebler für Erwachsene und Kinder. Sauerstoffbrille. Einweg Gesichtsmaske plus verschiedener Größen und Anzahl. CPAP-/NIF Einmal Maske mit Haltering verschiedener Größen und Anzahl. Shiley Endotrachealtuben mit mittelgroßem Cuff verschiedener Größen und Anzahl. Tubus Endotracheal m. Einführungsmandrin verschiedener Größen und Anzahl. Tubus Entotracheal Type Murhy, Uncuffed verschiedener
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Größen und Anzahl. Führungsstäbe für Endotrachealtubus verschiedener Größen und Anzahl. Co2 Detektoren Easycap verschiedener Größen und Anzahl. *
Für einige Produkte wird ein einzuhaltende Fabrikationsvorgabe aufgrund der technischen Voraussetzungen und um die Komptabilität zu vorhanden technischen Geräten zu gewährleisten, vorgegeben. Die Wahl und Nennung bestimmter Fabrikate / Hersteller ist in Anlage 1 zu Los 2 aufgelistet und sind mit dem Begriff oder „gleichwertig“ ergänzt. Grundsätzlich ist die Begrifflichkeit „gleichwertig“ beschrieben, indem die Größe der Umverpackung und die VE vorgeben ist. Die „Gleichwertigkeit“ in Bezug auf die Packungsgröße (Umverpackung) und die Einzelanzahl der Produkte in der Verpackung muss mit einem Produktdatenblatt nachgewiesen werden.
Im LOS C / 3*
Bei der Feuerwehr Hannover wird zur Kreislaufbehandlung der Curpuls-C3T, Corpuls C1 und Corpuls-AED eingesetzt. Weiterhin werden Stryker-Lukas Reanimationsgeräte und Braun Perfusor Space-Spritzenpumpen verwendet. Daher müssen die angebotenen Zubehörartikel, Elektroden in verschiedenen Größen, sowie sonstiges Zubehör zuverlässig mit den Geräten kompatibel sein (rote Schriftfarbe)..
Alle Bedarfsartikel für Artikel für das (erweiterte) Kreislaufmanagement sind einzeln in Anlage 1 unter Los C/3 aufgeführt. Sie umfassen unter anderem folgende Überbegriffe: EKG Papier für Corpuls C3. Corpatch Easy Electrode PreConnect für Erwachsene und Neonatal für Corpuls C3. Corpuls prime CPR easy-Feedbacksensor Einweg. NIBD Kurzzeitmanschetten für Corpuls C3 Einweg verschiedene Größen und Anzahl. Anstichdorn. Dreiwegehahn. Einwegspritzen verschiedener Größen und Anzahl. Infusionssysteme verschiedener Art und Anzahl. Kombistopfen. Perfusorspritzen- und Zuleitungen verschiedener Anzahl. Venenverweilkanülen mit Stichschutz verschiedener Art und Größen. Abbocath Katheter verschiedener Größen und Anzahl. EKG Elektroden verschiedener Art und Anzahl. Chirurgisches Besteck. Replantatbeutel verschiedener Art und Anzahl. Beckenstabilisierungsgurte verschiedener Art und Anzahl. Kanülenpflaster verschiedener Art und Anzahl. Zubehör für LUCAS 3 Reanimationsgerät verschiedener Art und Anzahl. Kanülen verschiedener Art und Anzahl. Silicon Venenstauer. EZIO Intra-osärnadeln verschiedener Art und Größe. Spritzenvorfilter.
Für einige Produkte wird ein einzuhaltende Fabrikationsvorgabe aufgrund der technischen Voraussetzungen und um die Komptabilität zu vorhanden technischen Geräten zu gewährleisten, vorgegeben. Die Wahl und Nennung bestimmter Fabrikate / Hersteller ist in Anlage 1 zu Los 3 aufgelistet und sind mit dem Begriff oder „gleichwertig“ ergänzt. Grundsätzlich ist die Begrifflichkeit „gleichwertig“ beschrieben, indem die Größe der Umverpackung und die VE vorgeben ist. Die „Gleichwertigkeit“ in Bezug auf die Packungsgröße (Umverpackung) und die Einzelanzahl der Produkte in der Verpackung muss mit einem Produktdatenblatt nachgewiesen werden
Im LOS D / 4 * Alle Bedarfsartikel für die Wundversorgung und sonstige Bedarfs-Artikel in der Notfallversorgung sind einzeln im der Anlage 1 unter Los D/4 enthalten, und hier nur beispielhaft aufgezählt: Brechbeutel, BZ-Kontrolllösungen und -Lanzetten verschiedener Art und Anzahl. Rettungsdecken. Patientenkissen. Kocher-Klemmen. Magil-Zangen verschiedener Art und Anzahl. Zahnbox. Pinzetten verschiedener Art und Anzahl. Pupillenreflexleuchten. Kompressen und Verbände verschiedener Art und Anzahl. Matratzen- Regenschoner. OP-Lochtücher. Einwegrasierer. Sekretbeutel. Verbrennungsverbände 4
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verschiedener Art und Anzahl. Handcreme. Infektionsschutzkittel- und Sets. Augenspüllösung. Abwurfbehälter spitz mit Verschluss. Blasenkatheter Sets verschiedener Art und Anzahl. Kühlkompressen. Entbindungssets. Immobilisationskrausen verschiedener Anzahl und Größe. Aktive Wärmedecken. Thermometer-Schutzhüllen Einweg. Tourniquet. Plastiktaschen Patienteneigentum. Thermopapier für Brother Drucker NIDApad. Ersatzklingen für Gurtmesser S-Cut. Headblocks. Müllbeutel. Nahtmaterial verschiedener Art und Anzahl. Pflaster verschiedener Art und Anzahl. Schutzbrillen, Skalpell verschiedener Art und Anzahl. Spuckschutzhauben. Stethoskope. Taktische Folien. Umbettungstücher. Gleitgel. Tragelaken. Gleitfolien. Medikamentenstift. Patientendecken. Bergetuch. Spekulum. Alkoholtupfer. *
*Die Anzahl und der Umfang der benötigten Artikel sind in dieser Aufzählung nicht abschließend genannt.
Die genaue Anzahl und die genaue Artikelbeschreibung, wie auch die Größe und Anforderungskriterien für die jeweiligen Artikel, sind der Anlage 1 Los 4 zu entnehmen. Für einige Produkte wird ein einzuhaltende Fabrikationsvorgabe aufgrund der technischen Voraussetzungen und um die Komptabilität zu vorhanden technischen Geräten zu gewährleisten, vorgegeben. Die Wahl und Nennung bestimmter Fabrikate / Hersteller ist in Anlage 1 zu Los 4 aufgelistet und sind teilweise mit dem Begriff oder „gleichwertig“ ergänzt. Grundsätzlich ist die Begrifflichkeit „gleichwertig“ beschrieben, indem die Größe der Umverpackung und die VE vorgeben ist. Die „Gleichwertigkeit“ in Bezug auf die Packungsgröße (Umverpackung) und die Einzelanzahl der Produkte in der Verpackung muss mit einem Produktdatenblatt nachgewiesen werden
Erläuterungen zu einzuhaltende Fabrikatsvorgaben und Herstellervorgaben.
Bei einer Vielzahl von Medizingeräten und -Produkten sind Produktvorgaben, auch von den bereits vorhanden technischen Ausstattungsgeräten, für die jeweiligen Artikel genannt. Diese Angaben finden sich in Anlage 1 zu den jeweiligen Artikeln wieder. Für einige Produkte wird ein einzuhaltende Fabrikationsvorgabe aufgrund der technischen Voraussetzungen und um die Komptabilität zu vorhanden technischen Geräten zu gewährleisten, vorgegeben. Im Rahmen der Angebotserstellung müssen die vorhandenen technischen Standards der Feuerwehr Hannover berücksichtigt werden.
In der Anlage 1 sind auch Fabrikatsvorgaben / Hersteller aufgelistet, die mit dem Begriff oder „gleichwertig“ ergänzt sind. Grundsätzlich ist die Begrifflichkeit „gleichwertig“ beschrieben, indem zum Beispiel die Größe der Umverpackung und/oder die VE vorgeben ist. Für diese Produkte muss die „Gleichwertigkeit“ der Produkte mit einem Produktdatenblatt nachgewiesen werden besonders in Bezug auf die Packungsgröße (Umverpackung) und die Einzelanzahl der Artikel in der VE.
Die Leistungsbeschreibung wurde für diese Produkte bewusst mit der Produktvorgabe beschreiben, dass somit ein klares Bild vom Auftragsgegenstand vermittelt wird. Dabei wurde berücksichtigt, dass dieses Vorgehen nicht die Öffnung des Beschaffungsmarktes ungerechtfertigterweise behindert und interessiert Unternehmungen den gleichen Zugang gleichermaßen haben, was wiederum hinreichend vergleichbare Angebote erwarten lässt.
Wesentlich bleibt aber die Angabe zur Verpackungsgröße und Verpackungseinheit. Die genannten Verpackungseinheiten lässt keine Toleranz in Bezug auf den Umfang oder die Größeneinheit zu. Eine Veränderung durch zum Beispiel eine alternative Verpackungseinheit hätte zur Folge, dass funktionale Einschränkungen und sicherheitsrelevante Nachteile im Einsatzbetrieb die Folge sein könnten.
Im operativen Rettungsdienst der Feuerwehr Hannover sind alle Mitarbeitenden auf die Anwendung in der Notfallversorgung auf spezielle Produkte aus- und fortgebildet. Diese 5
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basieren auf Gesetzen, Berufsordnungen, hannoverschen Vorgaben des Rettungsdienstes wie Standard Operation Procederes (SOP´s im Rettungsdienst Hannover und Hygieneplan Hannover), sowie medizinischen Leitlinien. Für die Gewährleistung einer flächendeckende, bedarfsgerechte Notfallrettung und die Sicherstellung des Krankentransportes sind für die Rettungsmittel gesetzliche Normen und technische Standards zu erfüllen. Rettungsdienst- Versorgungsstandards der LHH sind verpflichtende Vorgaben zur Nutzung bestimmter Medizinprodukte. Bei allen genannten medizinischen Verbrauchsmaterialien handelt es sich um konformitätsbewertete Produkte, welche unter der Berücksichtigung der VERORDNUNG (EU) 2020/561 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2020 hergestellt werden.
In diesen Zusammenhang sind Rettungsfahrzeuge-, Geräte und Taschen auf bestimmte Produkte konzipiert worden. Diese Gründe und Aspekte erfordern, dass bei der Nennung spezieller Produktvorgaben, deren Anforderungen zwingend erfüllt werden müssen. Abweichungen von den Anforderungskriterien und Eigenschaften der Produktbezeichnungen hätten Umbauten an den Einsatzfahrzeugen, Ersatzbeschaffungen von Taschen, Geräten und Equipment, sowie umfangreichen Ausbildungen des Personals zur Folg. Dafür würden, zusätzliche Kosten entstehen.
In Bezug auf eine nachhaltige und innovative Beschaffungspraxis ist es ferner erforderlich, Nachweise für die Mindestkriterien der jeweiligen medizinischen Verbrauchsmaterialien zu fordern. Soweit in der Leistungsbeschreibung/ im Preisblatt daher auf DIN-Normen und Produktbezeichnungen Bezug genommen wird, wird auch zugleich auf gleichwertige Spezifikationen Bezug genommen. Eine DIN-Norm ist eine offizielle festgelegte technische Regel und legt Anforderungen, Maße, Begriffe Verfahren oder Qualitätsmerkmale für u.a. Produkte fest. Für viele medizinische Produkte gibt es DIN-Normen, jedoch nicht für alle. Daher kann die Bezeichnung von DIN-Normen in dieser Leistungsbeschreibung ergänzend in Form sogenannter Fabrikationsvorgaben verbindlich festgelegt werden, um im Streitfall als Entscheidungshilfe zu beurteilen, ob der Hersteller/Lieferant die allgemein anerkannten Regeln im Herstellungsprozess beachtet und somit die verkehrsübliche Sorgfalt eingehalten hat. Sicherheit ist mit eine der wichtigsten Eigenschaften für die medizinischen Verbrauchsmaterialien im operativen Rettungsdienst.
Ist der Hinweis für einen Artikel – oder gleichwertigen - ergänzt, muss der Nachweis in diesem Zusammenhang mit Produktdatenblättern, Beschreibungen der Produkteigenschaften und/oder Produktzertifikate Materialdokumentation/ Produktbeschreibung, dem Angebot beigefügt werden. Nicht vorgelegte/beigefügte Nachweise, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss bei der Angebotswertung. Inhalt dieser Nachweise sind auf deutscher Sprache insbesondere die Komponenten: Maße, Begriffe Verfahren oder Qualitätsmerkmale, verwendete Materialien, seine Zusammensetzung und die technische Bezeichnung des jeweiligen angebotenen Produktes.
Die Kommunikation mit der AN hat in der Amtssprache Deutsch zu erfolgen. Produktdatenblätter, Betriebs- und Produkthinweise müssen in deutscher Sprache auf den einzelnen Produkten aufgedruckt sein.
- Abrufmengen und Höchstmengenabnahme
Im Jahr 2025 hat die AG insgesamt rund 450 Lieferungen (ohne Zweitlieferungen und Rückholungen) für medizinisches Verbrauchsmaterial erhalten. Für die Vertragslaufzeit von vier Jahren gehen wir daher rechnerisch von 1.800 Lieferungen (ohne Zweitlieferungen und Rückholungen) aus. Bei dem in der Tabelle angegebenen Auftragsvolumen, 100 % für vier Jahre handelt es sich jeweils pro Position für alle Lose um einen am voraussichtlichen Bedarf orientierten Wert. Es handelt sich dabei lediglich um Schätzmengen. In diesem Zusammenhang besteht keine Abnahmeverpflichtung in Höhe der Schätzmenge. Im Hinblick auf Bedarfsschwankungen können sich Mehr- oder Minderabnahmen ergeben. Ein Anspruch 6
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derdes AN auf Ausschöpfung der genannten Stückzahl bei einzelnen Positionen besteht nicht. Derdie AN garantiert eine Leistung im Sinne einer Höchstabnahmemenge auch bis zu 120 % des Auftragsvolumens.
- Elektronisches Einkaufssystem
Im Zusammenhang mit dem elektronischen Einkaufssystem bei der AG sind folgende fachliche Anforderungen von der AN zu erfüllen: Alle im Preisblatt genannten medizinischen Verbrauchsmaterialien werden in einem elektronischen Einkaufssystem hinterlegt. Es ist erforderlich, dass in dem vom AG zur Verfügung gestellten Template (im Format Excel, csv) die definierten Produktinformationen, wie die Artikel- und Chargen-Nummer und das Ablaufdatum zu ausgelieferten Artikeln durch den/die AN bei jeder Lieferung erfasst und schriftlich mitgeteilt werden.
- Anlage 1 und Preisblatt
In der Anlag 1 sind gem. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung der Leistungsumfang für alle medizinischen Verbrauchsmaterialien, die bei der LHH als Standardprodukten eingesetzt werden mit einer Positionsnummer aufgelistet. Pro LOS ist ein dazugehöriges Preisblatt den Vergabeunterlagen beigefügt, in dem die Gesamtsumme des jeweiligen Loses zu nennen ist.
Bitte geben Sie in der Anlage 1 den Nettoeinzelpreis pro Verpackungseinheit für die angegebene Position an. Anlage 1 sind die Bedarfszahlen und die Vertragslaufzeit von vier Jahren hinterlegt. Die Anlage 1 bildet selbstständig, aufgrund der hinterlegten Formel, eine Gesamtsumme netto. Im Preisblatt des jeweiligen Loses können weitere Angaben (Gesamtsumme brutto, Skonto und Rabatt) in den vorgesehenen gelb hinterlegten Feldern vorgenommen werden.
- Preise/ Vergütungsvorbehalt
Über den angebotenen Festpreis sind sämtliche Material-, Herstellungs-, Verpackungs- und Transportkosten oder andere Nebenkosten abgegolten. Die Abrechnung von Mindermengenzuschlägen oder sonstigen Zuschlägen sind unzulässig.
- Preisblatt/ Zuschlag
Die Auswahl, der in Anlage 1 genannten Packungsgrößen ist unter der Prämisse erfolgt, dass eine Aufteilung der jeweiligen Produkte durch den Rettungsdienst auf mehrere Standorte nicht möglich ist. Dementsprechend ist in Anlage 1 die erforderliche Verpackungseinheit genannt und muss vom/von der Bieter*in auch so angeboten werden
Das Angebot hat elektronisch über die Vergabeplattform zu erfolgen. Die Höhe der Angebotssumme pro Los (Vergütung) ermittelt der Bieter / die Bieterin für die Leistung. Dieder Bieterin kann ein Angebot auf ein, mehrere oder alle Lose abgeben (keine Loslimitierung).
Die Beauftragung erfolgt in vier Losen: Los 1 : Artikel für das Atemwegs- und Hygienemanagement Los 2 : Artikel für das Beatmungsmanagement Los 3 : Artikel für das (erweiterte) Kreislaufmanagement Los 4 : Artikel für die Wundversorgung und Sonstige Artikel in der Notfallversorgung
Bieter*innen sind berechtigt, Angebote für sämtliche Lose einzureichen. Aufgrund der festgelegten Zuschlagslimitierung kann einem Bieter jedoch höchstens ein Los zugesprochen werden. Für den Ausnahmefall, dass sich weniger als vier Bietenden am Verfahren beteiligen,
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behält sich die AG vor, einen weiteren Zuschlag je Bietenden unter Berücksichtigung des niedrigsten Angebotes (Gesamtpreis Brutto einschließlich ausgewiesenem Rabatt und Skonto über alle Lose hinweg), zu vergeben.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung aller Lose. Hierbei wird die Zuschlagserteilung so vorgenommen, dass unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung das insgesamt wirtschaftlichste Ergebnis für den Auftraggeber erzielt wird. Maßgeblich ist dabei nicht ausschließlich die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Einzelloses, sondern die wirtschaftlich (hier rein nach Preis) optimale Kombination der Zuschlagserteilungen über alle Lose hinweg. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Zuschlag wird auf das Angebot erteilt, das den niedrigsten Gesamtpreis Brutto einschließlich ausgewiesenem Rabatt und Skonto bein- haltet.
Weiterhin ist die Zuschlagslimitierung damit begründet, dass die erforderliche Gewährleistung der Notversorgung einer kritischen Infrastruktur und die Streuung des wirtschaftlichen und technischen Risikos essenziell ist. Weiterhin wurden für die Entscheidung folgende Aspekte berücksichtigt: Verhinderung der Abhängigkeit von einem Bieter, der Mittelstandschutz und die Verbesserung der Wettbewerbsmöglichkeiten auch für kleinere Unternehmen sowie die strukturelle Erhaltung des Anbieterwettbewerbs.
- Bieterfragen
Bieterinnenfragen sind rechtzeitig vor dem Submissionstermin ausschließlich elektronisch über die eVergabe Plattform an die Zentrale Submissionsstelle zu richten. Die Vergabestelle wird ergänzende und berichtigende Angaben – auch Antworten, die auf Auskunftsersuchen anderer Bieterinnen erteilt werden - allen Bieterinnen zur Verfügung stellen. Die Antworten auf Bieterfragen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Sie gelten vorrangig zu den an die Bieterinnen ausgehändigten Vergabeunterlagen.
- Preisanpassung während der Vertragslaufzeit
Der*die AN hat grundsätzlich durch entsprechende Lager/ Vorratshaltung das Risiko einer Preiserhöhung für den Vertragszeitraum abzuwenden. Um ggf. auftretenden zukünftigen Kostensprüngen gerecht zu werden, ist ein Antrag des AN auf Preisanpassung unter Berücksichtigung der nachstehenden Regelungen zulässig:
Eine Preisanpassung ist frühestens 18 Monate nach Vertragsabschluss möglich. Die Preisanpassung muss mittels formlosen Antrags 2 Monate vor dem geplanten Änderungsdatum durch die/den AN schriftlich beantragt werden. Die AG prüft den Antrag auf Plausibilität und teilt das Ergebnis derdem AN unverzüglich schriftlich mit. Es erfolgt eine individuelle Prüfung des vorliegenden Antrags der Auftragnehmerinnen in Zusammenhang mit den genannten Gründen der Preissteigerung.
Grundlage für die Preisanpassung ist die nachzuweisende Anwendung eines Spezialindizes, (Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) EVAS-Nummer 6124) welcher die Begründung für die beantragte Preisanpassung (zum Beispiel Energie- oder Rohstoffkostenerhöhung) beinhaltet.
Für die Nachvollziehbarkeit der beantragten Preisanpassung wird im ersten Schritt die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird der Angebotspreis bei Vertragsbeginn mit dem Faktor Warenkorb Berichtsjahr Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) EVAS-Nummer 6124), rechnerisch in Prozent mit dem Faktor Warenkorb Basisjahr (Indizes der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (Inlandsabsatz) EVAS-Nummer 6124) im Vergleich festgelegt. Im zweiten Schritt
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wird das Berichtsjahr festgelegt, indem die beantragte Preisanpassung exakt zum Antragsdatum festgelegt wird. Das Ergebnis aus der Rechnung Schritt zwei wird um die Prozentzahl aus dem Rechenschritt eins reduziert und als Preiserhöhung für die individuelle Vertragslaufzeit ermittelt.
Ergibt sich während des laufenden Vertragsverhältnis im Rahmen des Spezialpreisindizes eine Preisreduzierung, ist dies der AG unverzüglich mitzuteilen.
- Anforderungskriterium bei Meldungen von medizinischen Sicherheitsinformationen und Produktrückrufen
Die AN verpflichtet sich, die Veröffentlichungen des Herstellers sowie die Bekanntmachungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hinsichtlich Sicherheitsinformationen, Sicherheitskorrekturmaßnahmen (Field Safety Corrective Actions – FSCA, Rote-Hand-Briefe, etc.), Sicherheitshinweisen und Produktrückrufen für sämtliche vertragsgegenständlichen Produkte fortlaufend zu überwachen.
Werden für ein vertragsgegenständliches Produkt ein sicherheitsrelevanter Hinweis, eine Sicherheitskorrekturmaßnahme oder ein Produktrückruf veröffentlicht, hat die AN die AG hierüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Bekanntwerden bzw. Veröffentlichung durch den Hersteller oder das BfArM, schriftlich zu informieren. Die Information muss mindestens Art und Umfang der Maßnahme, die betroffenen Produkte einschließlich Chargen- bzw. LOT-Nummern, die möglichen Risiken sowie die von der AG zu veranlassenden Maßnahmen enthalten.
Soweit von dem Sicherheitshinweis oder Produktrückruf Produkte betroffen sind, welche die AN im Rahmen dieses Vertrages an die AG geliefert hat, hat die AN die Identifizierung der betroffenen Lieferungen eigenständig vorzunehmen und den Austausch sämtlicher betroffener Produkte auf eigene Kosten als Retour zu veranlassen. Gleichzeitig muss der/die AN der AG eine Preisinformation in Bezug auf die mangelfreien Ersatzprodukte zu Prüfung zur Verfügung stellen. Es erfolgt eine individuelle Prüfung der Preise für die angebotenen alternativen Produkte durch die AG. Das Ergebnis wird kurzfristig mitgeteilt, um eine fortlaufende Lieferung und damit eine Versorgungslücke auszuschließen. Der Austausch und die Prüfung hat spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Mitteilung an die AG zu erfolgen, sofern keine kürzere Frist aufgrund der Risikobewertung des Herstellers oder behördlicher Anordnungen erforderlich ist. In diesen Zusammenhang ist eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit erforderlich. Die Verpflichtungen der AN nach diesem Abschnitt bestehen unabhängig davon, ob die AG bereits anderweitig Kenntnis von dem Sicherheitshinweis oder Produktrückruf erlangt hat.
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