04226BFS MGB Medientechnik_Zuschlagskriterien (Anlage 12).pdf

Medientechnik-Dienstleistungen für Kulturveranstaltungen in Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:16 (Europe/Berlin)

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04226BFS MGB Medientechnik

Anlage 12 Vergaberechtliche Verfahrensanforderungen: Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden die Angebote anhand folgender Kriterien mit der jeweils genannten Gewichtung herangezogen: Preis: 80% und Kurzkonzept: 20%

  1. Preis (50 %)

Bewertungsmatrix

Maximal erreichbare Punktzahl: 10 Punkte

Die Bieter tragen ein:  Stundensatz Personalkosten  Tagesmietpreis Projektoren  Tagesmietpreis Monitore  Tagesmietpreis Zuspielgeräte  Tagesmietpreis Lautsprecher.

Die einzelnen Preispositionen werden zu einem Gesamtpreis zusammengerechnet. Dieser wird bewertet.

Bewertungsmethode

Die Zuschlagswertung erfolgt ausschließlich unter Berücksichtigung des Gesamtpreises. Die sodann zu erfolgende Punktevergabe für den Gesamtpreis folgt der Berechnungsformel aus dem Vergabehandbuch des Bundes, Stand Mai 2010. Danach erhält bei der Wertung der Preisangebote ein Angebot mit dem 2,0-fachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber 0 Punkte. 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Die Punktewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis drei Stellen nach dem Komma. Soweit Bedarfspositionen anzubieten sind, werden die Preise für Bedarfspositionen bei der Wertung der Preise mit berücksichtigt. Für die Wertungskriterien werden jeweils zwischen maximal 10 Punkten und 0 Punkte vergeben.

  1. Rabatte (10%)

Maximal erreichbare Punktzahl: 10 Punkte

Die Rabatte für die Projektoren und Monitore gehen zu jeweils 5% in die Wertung (= insgesamt 10%) ein. Der höchste angebotene Rabatt (für beide Positionen zusammengerechnet) erhält die volle Punktzahl.

Die übrigen Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel:

Angebotener Rabatt ./. Höchster Rabatt x Maximalpunkte.

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  1. Kurzkonzept (20 %)

Die filmische Installation „Hasenverwesung“ von Christoph Schlingensief soll in Raum E.02 des Gropius Bau gezeigt werden. Bitte skizzieren Sie kurz (1 DIN A4 Seite) Ihre Arbeitsabläufe für die Medieninstallation, insbesondere im Hinblick auf räumliche Positionierung, Flexibilität und Effizienz.

Bewertungsgrundsätze

Bewertet wird die Plausibilität, Nachvollziehbarkeit und Eignung der dargestellten Arbeitsabläufe für die Umsetzung der Medieninstallation „Hasenverwesung“ im Raum E.02 des Gropius Bau. Insbesondere werden die Ausführungen zur räumlichen Positionierung der technischen Komponenten, zur Flexibilität bei Anpassungsbedarfen sowie zur effizienten Planung und Durchführung der Installationsleistungen berücksichtigt.

Wertungsbereich 7-10 Punkte (sehr gut)

Das Kurzkonzept beschreibt die Arbeitsabläufe umfassend, schlüssig und nachvollziehbar. Die räumliche Positionierung der Installation wird konkret und überzeugend dargestellt. Aussagen zu Flexibilität und Effizienz sind detailliert, praxisnah und lassen erkennen, dass mögliche Herausforderungen frühzeitig berücksichtigt werden. Das Konzept vermittelt ein hohes Maß an Umsetzungssicherheit und Projektverständnis.

Wertungsbereich 4-6 Punkte (gut/befriedigend)

Das Kurzkonzept beschreibt die wesentlichen Arbeitsabläufe nachvollziehbar. Die räumliche Positionierung, Flexibilität und Effizienz werden grundsätzlich behandelt, bleiben jedoch teilweise allgemein oder weisen kleinere inhaltliche Lücken auf. Die Umsetzung erscheint insgesamt plausibel und geeignet, ohne jedoch in allen Punkten vollständig zu überzeugen.

Wertungsbereich 0-3 Punkte (ausreichend/mangelhaft)

Das Kurzkonzept enthält nur rudimentäre oder teilweise unklare Angaben zu den Arbeitsabläufen. Die Anforderungen hinsichtlich räumlicher Positionierung, Flexibilität und/oder Effizienz werden nur unzureichend behandelt oder lassen wesentliche Aspekte offen. Die Eignung des Konzepts zur erfolgreichen Umsetzung der Medieninstallation ist nur eingeschränkt bis kaum erkennbar.

Die konkrete Punktzahl innerhalb des jeweiligen Bereichs wird in Abhängigkeit vom Grad der Zielerreichung festgelegt.

  1. Fachliche Expertise (10%)

Der Bieter hat ein Personalkonzept einzureichen und hierin die für die Leistungserbringung vorgesehene Projektleitung sowie deren Stellvertretung verbindlich zu benennen und deren Qualifikation und Erfahrung durch Profile, Lebensläufe (CVs) und Referenzprojekte darzustellen.

Bewertungsgrundsätze

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Die Bewertung des Personalkonzepts erfolgt auf Grundlage der eingereichten Profile und Lebensläufe der benannten Personen sowie der dargestellten Referenzprojekte.

Wertebereich 8-10 Punkte:

Eine Bewertung mit 8 bis 10 Punkten erfolgt, wenn das Personalkonzept in besonderem Maße überzeugt. Die benannten Personen weisen eine sehr hohe fachliche Qualifikation, umfangreiche und einschlägige Berufserfahrung sowie eine ausgeprägte Kompetenz in den relevanten Bereichen auf. Die dargestellten Referenzprojekte sind sehr gut mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar. Insgesamt lässt das Konzept eine besonders qualitativ hochwertige, effiziente und risikoarme Leistungserbringung mit erkennbarem Mehrwert für die Auftraggeberin erwarten.

Wertebereich 4-7 Punkte:

Eine Bewertung mit 4 bis 7 Punkten wird vergeben, wenn das Personalkonzept insgesamt eine solide und überwiegend überzeugende Darstellung bietet. Die Personen verfügen über nachvollziehbare und im Wesentlichen passende Qualifikationen, Berufserfahrungen und Kompetenzen. Die dargestellten Referenzprojekte sind überwiegend vergleichbar mit den zu erbringenden Leistungen und belegen eine relevante praktische Erfahrung, auch wenn nicht alle Aspekte vollständig überzeugen. Insgesamt erscheint die Besetzung geeignet, die ausgeschriebene Leistung ordnungsgemäß und verlässlich zu erbringen, auch wenn punktuell noch Verbesserungspotenzial besteht.

Wertungsbereich 0-3 Punkte:

Eine Bewertung mit 0 bis 3 Punkten erfolgt, wenn das Personalkonzept insgesamt nur gering überzeugt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die dargestellten Qualifikationen, Erfahrungen und/oder Kompetenzen der Personen lückenhaft, wenig aussagekräftig oder nur eingeschränkt relevant für die ausgeschriebenen Leistungen sind. Die benannten Referenzprojekte weisen nur eine geringe Vergleichbarkeit hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen auf. Auch sind Defizite in der fachlichen Qualifikation, der einschlägigen Berufserfahrung und /oder Kompetenz erkennbar.

Insgesamt lässt das Konzept nur begrenzt erwarten, dass die Leistung auf dem geforderten Niveau erbracht werden kann.

  1. Vorlaufzeit für Personaleinsätze (10%)

Bewertet wird die vom Bieter verbindlich zugesagte maximale Vorlaufzeit zwischen der Anforderung von Personal durch die Auftraggeberin und dem tatsächlichen Einsatzbeginn des angeforderten qualifizierten Personals am Einsatzort. Die zugesagte Vorlaufzeit wird Vertragsbestandteil.

Die Vorlaufzeit ist dabei für Regel- (d.h. planbare) und Ad-hoc-Einsätze (kurzfristige, nicht planbare Einsätze) anzugeben. Unter Ad-hoc-Einsätzen werden Personalanforderungen verstanden, die aufgrund kurzfristiger technischer Störungen, Krankheitsvertretungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse erforderlich werden. Regeleinsätze sind demgegenüber planbare und vom Auftraggeber im Voraus angemeldete Einsätze.

Die Bewertung erfolgt anhand einer Gesamtwürdigung beider Angaben.

Wertungsbereich 1: Sehr gut (10 Punkte)

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Der Bieter gewährleistet

 bei Regeleinsätzen eine Personalbereitstellung innerhalb von maximal 10 Werktagen nach Abruf und  bei Ad-hoc-Einsätzen eine Personalbereitstellung innerhalb von maximal 4 Stunden nach Abruf.

Bewertungsgrundsatz: Der Bieter verfügt über eine sehr hohe personelle Flexibilität und gewährleistet sowohl bei planbaren als auch bei kurzfristigen Bedarfen eine jederzeit belastbare Leistungserbringung. Ausfall- und Betriebsrisiken werden weitgehend minimiert.

Wertungsbereich 2: Gut (5 Punkte)

Der Bieter gewährleistet

 bei Regeleinsätzen eine Personalbereitstellung innerhalb von maximal 14 Werktagen nach Abruf und  bei Ad-hoc-Einsätzen eine Personalbereitstellung innerhalb von maximal 24 Stunden nach Abruf.

Bewertungsgrundsatz: Der Bieter stellt eine gute Personalverfügbarkeit sicher. Planbare Bedarfe können zuverlässig abgedeckt werden. Kurzfristige Anforderungen sind grundsätzlich beherrschbar.

Wertungsbereich 3: Befriedigend (2 Punkte)

Der Bieter gewährleistet

 bei Regeleinsätzen eine Personalbereitstellung innerhalb von maximal 20 Werktagen nach Abruf und  bei Ad-hoc-Einsätzen eine Personalbereitstellung innerhalb von maximal 72 Stunden nach Abruf.

Bewertungsgrundsatz: Die Personalverfügbarkeit ist für den Regelbetrieb grundsätzlich ausreichend. Bei kurzfristigen Bedarfen bestehen jedoch Einschränkungen hinsichtlich Flexibilität und Reaktionsfähigkeit.

Wertungsbereich 4 (0 Punkte)

Der Bieter gewährleistet

 bei Regeleinsätzen eine Vorlaufzeit von mehr als 15 Werktagen oder  bei Ad-hoc-Einsätzen eine Vorlaufzeit von mehr als 72 Stunden.

Bewertungsgrundsatz: Die zugesagte Reaktionsfähigkeit genügt den Anforderungen an eine bedarfsgerechte Leistungserbringung nicht.

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Gesamtbewertung Zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl wird für jedes benannte Kriterium eine Punktzahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des Kriteriums mit den im Rahmen der Angebotswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Das Angebot mit dem geringsten Preis erhält 10 Punkte. Das Zuschlagskriterium Preis wird z.B. mit 40 % gewichtet. Die Punktezahl beträgt dann 400 Punkte).

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