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Angaben von der Bieter*in auszufüllen Anlage 1: Angebotsschreiben Bieterin
Absender Firma
Ansprechpartner*in Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin Straße Zentrales Vergabemanagement Stadt Vergabenummer Schöneberger Straße 15 Postleizahl 10965 Berlin Land Deutschland Tel.:
Fax:
E-Mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Amtsgericht oder
Registerstelle
Vergabenummer Leistung
Anlagen, die Vertragsbestandteil werden (Bitte anzukreuzen und beifügen)
Anlagen, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 11) nebst Anlage Referenzen (Anlage 11a) Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der Leistung zu den von mir/uns in der Leistungbeschreibung / Leistungsverzeichnis / Preisblatt angebotenen Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
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2 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht beigefügt
Nebenangebote sind beigefügt Anzahl der Nebenangebote:
3 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
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Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Fassung,
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Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden
4 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n). – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsver- zeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrech-nungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbs- beschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Datum Name / Firma*
*Bei einem elektronisch übermittelten Angebot ist der Name der natürlichen Person und/oder die Firma, die die Erklärung abgibt, anzugeben.
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Anlage 1: Allgemeinen Vertragsbedingungen
Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen sowie die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B). Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Sie werden nur ausnahmsweise dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart worden sind.
I.Allgemeine Vertragsbedingungen
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Ausführung der Leistung 1.1. Der Auftragnehmer liefert frei an die Anlieferungsstelle, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. 1.2. Die vereinbarten Ausführungsfristen sind verbindlich. 1.3. Die KBB ist berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern. 1.4. Im Falle, einer An- und Ablieferung von Waren oder eines Speditionsauftrages trifft der Auftragnehmer die für die Ladungssicherung erforderlichen Vorkehrungen und setzt entsprechend (§ 22 STVO) geschultes Personal ein. Für Schäden, die aufgrund einer fehlerhaften Ladungssicherung entstanden sind, haftet die KBB nicht. Mitarbeitende der KBB reichen die Ladung lediglich an, ihnen ist es untersagt, diese zu sichern. 1.5. Bei Ausführung des Auftrags entstehender Abfall auf dem Gelände der KBB hat der Auftragnehmer entsprechend den geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen auf seine Kosten zu entsorgen. 1.6. Alle Arbeiten innerhalb der Versammlungsstätten der KBB dürfen nur im Rahmen der geltenden arbeitsschutzrechtlichen, gewerberechtlichen und versammlungsstättenrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
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Rügefrist Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist jeweils ab deren Erkennen 14 Tage. Maßgeblich ist der Tag der Abgabe/ Absendung der Erklärung.
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Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber 3.1. Die KBB ist berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Dienstkräften der Verwaltung Geschenke oder andere Vorteile im Sinne der §§ 331 ff. StGB verspricht, anbietet oder gewährt. In diesem Fall sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zurück zu gewähren. 3.2. Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt; b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittel- bar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt; c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbs- beschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 3.3. Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 3.1, 3.2 a) vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungs- summe verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 3.2. b) oder 3.2. c) ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. Die Ziffer 3.2. b) findet keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne
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von Ziff. 3 der KBB Richtlinie zur Annahme von Geschenken (Stand 14. November 2014) handelt. 3.4. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
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Haftung Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden, die durch ihn und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht werden. Die Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.
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Arbeitsschutz Der Auftragnehmer hat zur Erfüllung seiner Auftragsleistung alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. Dabei sind alle entsprechenden staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und die berufsgenossen- schaftlichen Unfallverhütungsvorschriften sowie Regeln einzuhalten.
6.Schulungen Alle beim Auftraggeber durch den Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter sind hinsichtlich der für die Häuser des Auftraggebers spezifischen Anforderungen des Arbeitsschutzes zu schulen. Das gleiche gilt, soweit auf Grund des Auftrages eine Einführung in das kulturelle Veranstaltungsprogramm des Auftraggebers erforderlich ist. Für alle diese Schulungen stellt der Auftraggeber die Räumlichkeiten sowie einen fachlich kompetenten Vortragenden. Alle weiteren Kosten insbesondere die eigenen Personalkosten trägt der Auftragnehmer. Sollten Schulungen in die vom Auftraggeber benutzen PC-Anwendungen erforderlich sein, so trägt der Auftragnehmer sämtliche Sach- und Personalkosten.
- Arbeitnehmerüberlassung Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen selbst, wobei er sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Der KBB werden in keinem Fall Arbeitnehmer des Auftragnehmers zur Leistung überlassen. Die Auswahl des zu beschäftigenden Personals und das Direktionsrecht liegen ausschließlich beim Auftragnehmer.
8.Subunternehmen Der Auftragnehmer darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers keine sich aus der Ausschreibung ergebenden Rechte und Pflichten an Dritte übertragen.
9.Urheberrechte Die Nutzung eines der Logos des Auftraggebers für eigene Zwecke ist dem Auftragnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erlaubt. Sollte die vereinbarte Leistung die Übermittlung von Bild-/Textmaterialien durch den Auftragnehmer beinhalten, so stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von der Verletzung Rechte Dritter frei. Das Gleiche gilt für die Kosten der Rechtsverfolgung.
- Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Inhalt der Geschäftsbeziehung zur KBB, insbesondere die geschuldeten Leistungen Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch nach Ende der Geschäftsbeziehungen.
Stand: Oktober 2023
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Leistung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Überwachung der Anlieferung Die Überwachung obliegt den vom Auftraggeber
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber vom beauftragten Mitarbeiter*innen getroffen werden.
2 Anlieferungs- oder Annahmestelle
Ort Gebäude Raum
3 Ausführungsfristen
Anlieferung Ende der Ausführung folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
4 Vertragsstrafen (§ 11) 4.1 Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen
für jede vollendete Woche Prozent für jeden Werktag Prozent des Gesamtauftragsvolumens
4.2 desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. 4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5 Rechnungen (§ 15) Die KBB ist verpflichtet, elektronische Rechnungen (ab 1.000 € netto) ab dem 27.11.2020 über ein Verwaltungsportal des Bundes zu empfangen. Für die Übermittlung steht Ihnen die OZG-konforme- Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) zur Verfügung, d.h. diese E-Rechnungen können nur noch über diese Plattform übermittelt werden.
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Die elektronische Rechnungsstellung (im Format Standard XRechnung) ist, bis auf die Ausnahmen in § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung (E-RechV) z.B. im Falle von Direktaufträgen bis 1.000 € ohne USt, für alle Rechnungssteller verpflichtend, d.h. Sie dürfen keine Papierrechnungen und auch keine PDF-Rechnungen mehr verwenden bzw. senden. Alle elektronischen Rechnungen können ab diesem Zeitpunkt nur noch unter Angabe der Leitweg-ID der KBB über die Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) eingereicht werden.
Die hierbei zwingend zu verwendende Leitweg-ID der KBB lautet: 992-80111-11
Zugang und Registrierung auf Rechnungseingangsplattform finden Sie unter folgender Internetadresse: https://xrechnung-bdr.de/edi/account/login?r=L2VkaS8%3D
Nähere Informationen zur Nutzung des Übertragungskanals sowie zur Registrierung finden sie unter: https://www.e-rechnung-bund.de/faq-e-rechnung/faq-ozg-re/
6 Zahlungsbedingungen (§17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn Teilabnahmen vereinbart worden sind.
7 Optionsverlängerungen
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- Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
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seine Arbeitnehmerinnen und seinen Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer- entsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag in der zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung geltenden Fassung vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
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seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern insbesondere den Mindestlohn nach § 1 Abs.2 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I Nr. 39 vom 15.08.2014, S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 1 des G. v. 28.06.2022 (BGBl. I S. 969) in der zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung geltenden Fassung bzw. Höhe zu zahlen,
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die von ihm ggfls. beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nach- unternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunter- nehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen und in die ggfls. zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
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Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B) Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung (§ 2 Nummer 3 VOL/B) 2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung (§ 4 VOL/B) Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung (§ 12 Nummer 2 VOL/B) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme (§ 13 VOL/B) 5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. 6 Mängelansprüche (§ 14 VOL/B) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen (§§ 15 und 17 VOL/B) 7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuer- betrag nicht erstattet. 7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B) Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
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