Anhang 1_Wartung und Service Medientechnik.pdf

Medien- und Veranstaltungstechnik für die Grundschule Mengendamm in Hannover

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 21:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Instandhaltung (Wartung) sowie andere Leistungen für technische Anlagen und Einrichtungen – Medientechnik (MT)

Neuanlage in Verbindung mit Bauausführungsauftrag

Zwischen ............................................................................................................................

vertreten durch ...................................................................................................................

vertreten durch ...................................................................................................................

Vertragsnummer des Auftraggebers: .................................................................................

  • nachstehend Auftraggeber (AG) genannt -

und der Firma .....................................................................................................................

.............................................................................................................................................

.............................................................................................................................................

.............................................................................................................................................

Vertragsnummer des Auftragnehmers: ...............................................................................

  • nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt -

Wird für

Standort der MT-Anlage: Hannover

Betreiber der MT-Anlage:

Baudurchführende Dienststelle:

folgender Vertrag geschlossen:

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1 Ausgangssituation

Im Zuge der technischen Ausstattung des Objekts Grundschule am Mengendamm, hat der AN die komplette Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der neuen Medientechnik (Details siehe Leistungsverzeichnis) übernommen. Die Medientechnik, medientechnische Programmierung, die dazugehörige System-Wartung und System-Gewährleistung wird vom AN verantwortet. Sämtliche Gewährleistungsanfragen gehen somit direkt an den AN.

2 Bestandteile des Vertrages

Gegenstand des Vertrags sind Wartungs- und Serviceleistungen für die vom AN realisierte Medientechnik-Installation (Anlage-1 Hardwareliste)

3 Begriffsbestimmung

Wartung der gesamten Anlage

Leistungsbeschreibung Wartung Gegenstand: Komplette Systemwartung Medientechnik

Bestandteile der Wartungsleistungen: An/Abreise Service-Techniker Abgleich und Überprüfung der Geräte nach Hersteller-Spezifikationen Reinigung der Bildwiedergabe- Geräte (z.B. Projektoren, Displays, LED-Wände, usw.) Justage und Abgleich der Bildwiedergabe- Geräte Überprüfung und Reinigung aller Technikschränke sowie Unterverteiler Überprüfung der mechanischen und elektrischen Funktion aller Anschlusspunkte Aktualisieren von gerätespezifischer Firmware Überprüfung der Gesamt-Anlage-Funktion nach Änderung von Firmware Funktionstest der einzelnen Geräte Funktionstest der gesamten Anlage (mehrmals und mit Beisein des Nutzers) Wiederkehrende elektrische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3: alle vier Jahren bei festverbauten Anlageteilen und alle zwei Jahren bei ortsveränderlichen Geräten. Protokollierung der Ergebnisse Führen eines Logbuches Störfallservice

Der Wartungsservice beinhaltet keine Instandsetzung von einzelnen Geräten oder Systemen.

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Die Hardwarekomponenten werden gereinigt, geprüft und ggf. neu ausgerichtet oder wenn vor Ort möglich instandgesetzt. Die Lieferung von Ersatzteilen bis zum Lieferpreis von insgesamt 150,00 € je Wartung und Anlage sind kostenfrei im Leistungsumfang enthalten. Sollte ein Defekt an einem Gerät entdeckt werden, zu dessen Behebung Ersatzteile über vorgenannten Lieferpreis benötigt werden, wird ein gesonderter Kostenvoranschlag für die Reparatur eingereicht bzw. im Falle von Gewährleistung die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Für die Wartungsarbeiten soll eine detaillierte Wartungskarte und Geräteliste erstellt werden.

Leistungsperiode: 1 x jährlich

Serviceleistung Level 1

Die Leistung von AN gegenüber dem AG beinhaltet in Level 1 die Bereitstellung eines Helpdesks. Der Helpdesk ist für Kunden an Werktagen, montags bis freitags, von 09:00 bis 18:00 Uhr zu erreichen. Die Kontaktaufnahme erfolgt per Telefon und/oder per E-Mail. Der Helpdesk beinhaltet einen Support für den Kunden durch einen am Helpdesk tätigen Serviceexperten.

Nicht umfasst sind Reparatureinsätze, Serviceeinsätze vor Ort, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien und oder Software-Updates. Vergütung für geleistete Arbeitsstunden erfolgt zum Nachweis zzgl. Materialverbrauch und einmaliger An/Abfahrtspauschale.

Leistungsperiode: Monatlich

Serviceleistung Level 2

Die Leistung im Level 2 beinhaltet die gesamte Leistung aus Level 1 nebst den dort genannten Einschränkungen, jedoch verpflichtet sich der AN bei Inanspruchnahme des Helpdesks für den Fall, dass ein technischer Support vor Ort geleistet werden muss, diesen bis zum Ende des nächsten Arbeitstages (Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht als Arbeitstage) zu erbringen. Vergütung für geleistete Arbeitsstunden erfolgt zum Nachweis zzgl. Materialverbrauch und einmaliger An- Abfahrtspauschale.

Leistungsperiode: Monatlich

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4 Angebot

Wartung der gesamten Anlage

Jahrespauschale 1. Jahr nach Übergabe an Nutzer
Jahrespauschale 2. Jahr nach Übergabe an Nutzer
Jahrespauschale 3. Jahr nach Übergabe an Nutzer
Jahrespauschale 4. Jahr nach Übergabe an Nutzer
Gesamt
MwSt.
Brutto

Serviceleistung Level 1 Die Serviceleistung Level 1 soll ab dem 7. Monat nach Übergabe der Anlage an den Nutzer beginnen. Die ersten sechs Monate ab Übergabe der Anlage sollen mit Serviceleistung Level 2 Angeboten werden.

MonatspauschaleMontl. / €MonateGesamt/Jahr
7. bis 12. Monat nach Übergabe an Nutzer6
13. bis 24. Monat nach Übergabe an Nutzer12
25. bis 36. Monat nach Übergabe an Nutzer12
37. bis 48. Monat nach Übergabe an Nutzer12
Gesamt
MwSt.
Brutto

Serviceleistung Level 2 Die Serviceleistung Level 2 soll nach Übergabe der Anlage an den Nutzer beginnen und bis zum sechsten Monat andauern. Ab dem siebten Monat nach Übergabe der Anlage soll mit Serviceleistung Level 1 weiter verfahren werden.

MonatspauschaleMontl. / €MonateGesamt/Jahr
1. bis 6. Monat nach Übergabe an Nutzer6
Gesamt
MwSt.
Brutto

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Hannover, ________________ Hannover, ________________

Auftragnehmer Auftraggeber

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