| Bezeichnung des Vergabeverfahrens / Auftrags: | |
| Liegenschaft/Maßnahme: | Neubau KA Ober-Eschbach, Zulaufpumpwerk VE03_13 |
| Gewerk/Leistung: | Maschinentechnische Ausrüstung |
| Vergabe-Nr.: | HG-2026-0104 |
EIGENERKLÄRUNG
(von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften)
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
- Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014[1] in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
- durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
- durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
- durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
- Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren
Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
- Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
| Datum | Möglichst Angabe des Unternehmens und Name der erklärenden Person Hinweis zur elektronischen Übermittlung: Sofern dieses Formular dem Teilnahmeantrag/ Angebot beigefügt ist, gilt die Erklärung als abgegeben. Gleichwohl behält sich der Auftraggeber eine Nachforderung dieser Erklärung gem. § 56 (2) VgV bzw. § 16a EU (1) VOB/A von Bietern vor, deren Angebote für den Zuschlag in Betracht kommen können. |
- Die aktuell jeweils geltende Fassung der Verordnung kann in der Datenbank der Europäischen Union, EUR-Lex, eingesehen werden. Die aufgrund von Änderungen konsolidierten Fassungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sind hier zu finden. Dabei ist darauf zu achten, dass die aktuellste Fassung mit dem spätesten Datum ausgewählt wird. ↑