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Marketing und Verwaltung des Biozeichens in Niedersachsen, Bremen und Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 10:59 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung

- Fachlicher Teil -

(Teil B)

Vergabeverfahren

AZ: 0054-DLG/2026-03.237

„Marketing und Verwaltung des Biozeichens für

Niedersachsen, Bremen und Hamburg“

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Urheberrecht:

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Inhaltsverzeichnis Teil I ......................................................................................................................................................4

  1. Organisatorischer Rahmen ............................................................................................................4
  2. Inhaltliche Rahmenbedingungen ...................................................................................................4
  3. Organisation und Dokumentation ..................................................................................................8 Teil II .....................................................................................................................................................9
  4. Inhaltliche Rahmenbedingungen ...................................................................................................9
  5. Organisation und Dokumentation ................................................................................................ 11

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Teil I

  1. Organisatorischer Rahmen

Ende des Jahres 2026 soll das Biozeichen für Niedersachsen (NI), der Hansestadt Hamburg (HH) und der Hansestadt Bremen (HB) eingeführt werden. Dieser Zusammenschluss wird im Folgenden als Verbund be- zeichnet. Es ist vorgesehen das Zeichen im Verbund als nachgeordneter Zeichenträger des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) umzusetzen. Es handelt sich um ein EU-notifiziertes Qualitätszeichen. Die Rahmenbedingungen der Umsetzung sind in den Programmbestim- mungen des MLR festgelegt. Der Auftraggeber (AG) dieses Auftrags ist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).

  1. Inhaltliche Rahmenbedingungen

Um die Marke eines Biozeichens für den Verbund Niedersachsen, Bremen und Hamburg zu etablieren, soll ein identitätsstiftendes Marketing entwickelt werden, das explizit die regionalen ernährungskulturellen Be- sonderheiten der Verbundpartner aufgreift und in ein modernes Storytelling übersetzt. Das zu erarbeitende Marketingkonzept soll bereits bestehende regionale Marketingstrukturen im Verbund beachten und ggf. einbeziehen. Darüber hinaus sollen verschiedene administrative Aufgaben übernommen werden, die der Verwaltung und der Überprüfung dienen. Das übergeordnete Ziel der Einführung eines Biozeichens für den Verbund liegt in der Schaffung und Förde- rung von regionalen Bio-Wertschöpfungsketten. Eine bestehende fachliche Expertise in diesem Themenfeld wird vorausgesetzt.

Um das Biozeichen bekannt zu machen und zu verwalten werden die im Folgenden dargestellten Aufgaben an einen Auftragnehmer (AN) vergeben.

a. Professionelle Überarbeitung und Anpassung des Logos

Vor der Einführung des Biozeichens muss das Logo grafisch angepasst werden. Die Bearbeitung des Logos soll zeitnah nach Zuschlagserteilung erfolgen. Die Vorgaben des MLR sind dabei zu berück- sichtigen. Es erfolgt eine enge Absprache mit dem AG. Für die Abstimmung sind vier Sitzungen à zwei Stunden vorgesehen. Falls dann noch keine finale Abstimmung zum Logo erfolgt ist, sind noch weitere Treffen vorgesehen.

b. Konzipieren und Durchführen einer Auftaktveranstaltung unmittelbar nach Einführung des Zeichens

Das Ziel der Veranstaltung besteht darin das Zeichen feierlich bekannt zu machen und Informatio- nen zugeben, wie dieses genutzt werden kann. Darüber hinaus sollen die Marketingmöglichkeiten dargestellt werden und die Akteure vernetzt werden.

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ThemaZeitraumTeilnehmendeOrtmax. Dauer
Auftakt- veranstaltungEnde 2026 / Anfang 2027. Das Datum ist eng mit der AG abzustimmen, um eine Teilnahme der Hausspitzen zu er- möglichenAkteure der Ökobranche aus NI, HH und HB, Ver- bände, Erzeuger, Ökokon- trollstellen, Kantinen und Caterer, Niedersächsi- scher Fachbeirat Öko- landbauExtern anzumietende Räumlichkeiten4 Stunden

c. Durchführen von Infoveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen vor und nach der Einführung des Zeichens

Die Infoveranstaltungen sollen die Teilnehmenden über Möglichkeiten und Pflichten der Zeichen- nutzung informieren. Auf die Interessen und Hintergründe der jeweiligen Zielgruppe ist einzugehen. Teilnehmende Gruppen mit ähnlichen Hintergründen können in einer Veranstaltung zusammenge- fasst werden. Im Frühjahr 2026 fand bereits eine Infoveranstaltung für potentielle Lizenznehmer statt, die vom Verbund organisiert wurde und im ML stattfand.

ThemaZeitraumTeilnehmendeOrtmax. Dauer
Infoveranstaltung zum Biozeichenvor der EinführungÖkokontrollstellenExtern anzumie- tende Räumlich- keiten3 Stunden
Infoveranstaltung zum Biozeichenzeitnah nach der Einführung• Zeichennutzer • Erzeuger • LizenznehmerExtern anzumie- tende Räumlich- keiten3 Stunden

d. Erstellen und Hosten einer Website

Um aktuelle Informationen bereitzustellen und auf Möglichkeiten des Marketings aufmerksam zu machen soll eine Website erstellt und gehostet werden. Folgende Informationen sollen auf der Website bereitgestellt werden:

• Qualitätskriterien des Zeichens • Teilnahme am Biozeichen • Bereitstellen von Dokumenten für die Teilnahme • Nutzung des Biozeichens in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) • Möglichkeiten des Marketings und der Präsentation • Verzeichnis der teilnehmenden Betriebe • Struktur und Organisation • Kontrolle und Kosten

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e. Erstellen von Leitfäden mit Informationen zur Einführung des Biozeichens

Die Leitfäden sollen interessierten Erzeugern und Zeichennutzern die notwendigen Schritte bis zur Teilnahme am Biozeichen aufzeigen und Ansprechpartner nennen.

f. Öffentlichkeitsarbeit

Um den Bekanntheitsgrad des Zeichens zu erhöhen und neue Zeichenträger zu generieren wer- den vom AN strategische Partnerschaften mit Verarbeitung, Handel und weiteren Akteuren auf- und ausgebaut. Der AN sollte konkret Unternehmen suchen, die bereit sind mit ihrer Beteiligung das Zeichen zu unterstützen und so die Einführung zu unterstützten.

Um das Biozeichen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und Fachinformationen weiterzugeben sind im Auftragszeitraum mindestens zwei Pressemitteilungen zu erstellen. Diese müssen eng mit den zuständigen Pressestellen des ML, der Bukea und der Bremer Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft abgestimmt werden. Darüber hinaus ist eine Social-Media Kampagne zu erarbeiteten und durchzuführen. Wöchentliche Post und monatliche Reels sollen auf das neue Biozeichen aufmerksam machen. Die Zielgruppen für die Öffentlichkeitsarbeit sind Landwirtschaftliche Betriebe, Handelsunterneh- men, Betriebe der AHV und Verbraucher:innen.

g. Aktionen des Gemeinschaftsmarketings für Erzeuger und Zeichennutzer

Um die Teilnahme am Zeichen für Zeichennutzer und Erzeuger attraktiv zu gestalten, soll im Pro- jektzeitraum mindestens eine Aktion des Gemeinschaftsmarketings durchgeführt werden. Als Grundlage dient das entwickelte Marketingkonzept. Dem AG sollen Möglichkeiten und Aktionen vorgeschlagen und nach Abstimmung umgesetzt werden.

h. Präsentation des Biozeichens auf Messen und Ausstellungen

Das Biozeichen soll auf der BioNord 2027 und auf dem niedersächsischen Landesauftritt der Öko- feldtage 2027 präsentiert werden. Darüber hinaus sollen die Messen genutzt werden, um mit Be- trieben Kontakt aufzunehmen, die an einer Zeichennutzung interessiert sind und für die weitere Bekanntheit des Biozeichens sorgen. Für die Präsentation auf Messen sollen Werbeträger, zur Wei- tergabe an Interessierte, mit dem Logo des Biozeichens, in Auftrag gegeben werden.

i. Zusammenarbeit mit den niedersächsischen Öko-Modellregionen (ÖMR)

Der AN ist verpflichtet die niedersächsischen ÖMR bei der Planung der Infoveranstaltungen und der Akquise von teilnehmenden Betrieben mit einzubeziehen.

j. Erstellung und Versendung eines Newsletters

Der AN soll im Auftragszeitraum zwei Newsletter für Interessierte erstellen, um aktuelle Infos zum Biozeichen und zur Teilnahme am Zeichen zu geben und auf Möglichkeiten des Gemeinschaftsmar- keting hinzuweisen. Das Eintragen in den Newsletter erfolgt über die Website des Zeichens.

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k. Zeichenverwendungskontrolle im LEH

Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist in der Regel nicht in das Zeichennutzungssystem und damit auch nicht in das Kontrollsystem des Biozeichens mit eingebunden. Daher wird der AN beauftragt die Zeichenverwendungskontrolle im LEH im Verbund-Gebiet durchzuführen. Dies beinhaltet die Er- stellung eines Konzepts für die Kontrollen, das Durchführen der Kontrollen und die Dokumentation. Bei den zu kontrollierenden Märkten handelt es sich um Betriebe des LEH, Discounter, Hofläden und Großmärkte. Es kann noch keine genaue Aussage darüber gemacht werden, um wie viele Kontrollen es sich handelt. Vermutlich liegt der Kontrollaufwand bei 0,5 Tagen die Woche nach der Einführung des Zeichens (ca. 6 Monate).

l. Aufbau und Führung einer Datenbank und Ersterfassung der teilnehmenden Betriebe und Lizenz- nehmer

Der AN soll eine Datenbank aufbauen, in der die teilnehmenden Betriebe und Lizenznehmer erfasst werden (siehe auch Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A), Ziffer 2.15. „Auftragsverar- beitung“). Diese Datenbank soll auch über die Website des Biozeichens abrufbar sein.

m. Anpassung der Dokumente des MLR für den Verbund

Der AN wird beauftragt folgende Dokumente des MLR für eine Nutzung im Verbund anzupassen:

• Grundlagendokumente • Lizenzvertrag • Zeichennutzungsvertrag • Teilnahmeerklärung Erzeuger • Vereinbarung Dienstleistungen • Anforderungsdokumente für tierische Produkte, pflanzliche Produkte, Handel und Zu- taten • Formblätter und Checklisten

Insgesamt handelt es sich um 13 Dokumente.

n. Teilnahme an den Sitzungen vom Fachbeirat Biozeichen

Zeitnah nach der Einführung des Zeichens soll ein Fachbeirat Biozeichen einberufen werden. Der AN ist verpflichtet an den Sitzungen im Auftragszeitraum teilzunehmen. Die Einladung erfolgt durch den Verbund. Im Auftragszeitraum wird voraussichtlich eine Sitzung des Fachbeirat Biozeichen mit einer max. Dauer von 4 Stunden stattfinden.

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  1. Organisation und Dokumentation

a. Aufbau und Abstimmung der Arbeitsprozesse

Die einzelnen Arbeitsschritte sollen in enger Kommunikation mit dem Verbund durchgeführt wer- den. Insbesondere gestalterische Elemente wie die Gestaltung des Zeichens und der Website sind mit dem Verbund abzustimmen.

b. Teilnahme an mindestens monatlichen Sitzungen und Abstimmungsgesprächen mit den AG

Der Zeitpunkt wird mit dem AG abgestimmt. Die Sitzungen werden vom AN einberufen und haben eine max. Dauer von zwei Stunden. Das Ziel der Sitzungen ist die Kommunikation zum aktuellen Stand und das Durchführen von notwendigen Abstimmungen. Teilnehmende der Sitzungen sind Ver- treter:innen der Fachebene aus den Verbundländern und der AN.

c. Zeitliche Rahmenbedingungen

Die Durchführung des beschriebenen Auftrags muss innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden.

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Teil II

Leistungsbeschreibung für eine Verlängerungsoption

  1. Inhaltliche Rahmenbedingungen

Um die Marke eines Biozeichens für den Verbund Niedersachsen, Bremen und Hamburg zu etablieren, soll an das Einführungsmarketing angeknüpft werden und ein identitätsstiftendes Marketing, das explizit die regionalen ernährungskulturellen Besonderheiten der Verbundpartner aufgreift, weiterentwickelt werden. Es müssen Verarbeiter und Betriebe im Verbund gefunden werden, die das Biozeichen nutzen möchten.

Das Marketing soll weiterhin bereits bestehende regionale Marketingstrukturen im Verbund beachten und ggf. einbeziehen.

Um das Biozeichen bekannt zu machen und zu verwalten werden die im Folgenden dargestellten Aufgaben vom Auftragnehmer (AN) weitergeführt.

a. Durchführen von Infoveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen nach der Einführung des Biozei- chens

Die Infoveranstaltungen sollen die Teilnehmenden über Möglichkeiten und Pflichten der Zeichen- nutzung informieren. Auf die Interessen und Hintergründe der jeweiligen Zielgruppe ist einzugehen. Teilnehmende Gruppen mit ähnlichen Hintergründen können in einer Veranstaltung zusammenge- fasst werden. Die Anzahl und das Format der Infoveranstaltungen sind mit dem AG abzustimmen.

b. Hosten einer Website

Um aktuelle Informationen bereitzustellen und auf Möglichkeiten des Marketings aufmerksam zu machen, soll die bereits erstellte Website für das Biozeichen gehostet werden. Folgende Informati- onen sollen auf der Website weiterhin bereitgestellt werden:

• Qualitätskriterien des Zeichens • Teilnahme am Biozeichen • Bereitstellen von Dokumenten für die Teilnahme • Nutzung des Biozeichens in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) • Möglichkeiten des Marketings und der Präsentation • Verzeichnis der teilnehmenden Betriebe • Struktur und Organisation • Kontrolle und Kosten

c. Öffentlichkeitsarbeit

Um das Biozeichen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und Fachinformationen weiterzugeben sind im Auftragszeitraum Pressemitteilungen zu erstellen. Diese müssen eng mit den zuständigen Pressestellen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und

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Verbraucherschutz (ML), der Bremer Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft (SUKW) und der Hamburger Senatorin für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) abgestimmt wer- den. Darüber hinaus soll das Biozeichen über Social-Media-Kanäle bekannt gemacht werden. Aktuelle Posts und ansprechende Reels sollen auf das Biozeichen aufmerksam machen. Die Zielgruppen für die Öffentlichkeitsarbeit sind Landwirtschaftliche Betriebe, Handelsunterneh- men, Verarbeiter, Betriebe der AHV und Verbraucher:innen.

Es ist darauf zu achten, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit stark am entwickelten Marketingkonzept orientiert, um einen hohen Wiedererkennungswert zu generieren und das entwickelte Storytelling für den Verbund darzustellen.

d. Aktionen des Gemeinschaftsmarketings für Erzeuger und Zeichennutzer

Um die Teilnahme am Biozeichen attraktiv zu gestalten, sollen Aktionen des Gemeinschaftsmarke- tings durchgeführt werden. Dem AG sollen Möglichkeiten und Aktionen vorgeschlagen und nach Abstimmung umgesetzt werden.

e. Präsentation des Biozeichens auf Messen und Ausstellungen

Das Biozeichen soll auf der Internationale Grünen Woche, BioFach und der BioNord präsentiert wer- den. Die Teilnahme an weiteren Messen/Ausstellungen ist mit dem AG abzustimmen. Die Messen sollen genutzt werden, um mit Betrieben Kontakt aufzunehmen, die an einer Zeichennutzung inte- ressiert sind und für die weitere Bekanntheit des Biozeichens sorgen. Für die Präsentation auf Mes- sen sollen Werbeträger, zur Weitergabe an Interessierte, mit dem Logo des Biozeichens, in Auftrag gegeben werden. Aspekte der Nachhaltigkeit hinsichtlich Stückzahl, Material, Brauchbarkeit und Produktion sind dabei zu beachten.

f. Zusammenarbeit mit den niedersächsischen Öko-Modellregionen (ÖMR)

Der AN ist verpflichtet die niedersächsischen ÖMR bei der Kommunikation des Biozeichens und der Akquise von Zeichennutzern und teilnehmenden Betrieben mit einzubeziehen.

g. Erstellung und Versendung eines Newsletters

Der AN soll zweimal im Jahr einen Newsletter für Interessierte erstellen, um aktuelle Infos zum Bio- zeichen und zur Teilnahme daran bereitzustellen und auf Möglichkeiten des Gemeinschaftsmarke- ting hinzuweisen. Das Eintragen in den Newsletter erfolgt über die Website des Biozeichens.

h. Zeichenverwendungskontrolle im LEH

Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist in der Regel nicht in das Zeichennutzungssystem und damit auch nicht in das Kontrollsystem des Biozeichens mit eingebunden. Daher wird der AN beauftragt die Zeichenverwendungskontrolle im LEH im Verbund-Gebiet durchzuführen. Dies beinhaltet das Durchführen der Kontrollen anhand des erstellten Konzepts und die Dokumentation. Bei den zu kontrollierenden Märkten handelt es sich um Betriebe des LEH, Discounter, Hofläden und Groß- märkte.

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i. Führung einer Datenbank und Ersterfassung der teilnehmenden Betriebe und Lizenznehmer

Der AN führt die Datenbank, in der die teilnehmenden Betriebe und Lizenznehmer erfasst werden. Diese Datenbank soll auch über die Website des Biozeichens abrufbar sein, um teilnehmende Be- triebe finden zu können.

j. Teilnahme an den Sitzungen vom Fachbeirat Biozeichen

Der AN ist verpflichtet an den jährlichen Sitzungen des Fachbeirat Biozeichen teilzunehmen. Die Einladung erfolgt durch den Verbund.

k. Evaluation Im Jahr Zwei nach der Einführung des Biozeichens soll eine Evaluation durchgeführt werden. Der Umfang und die Methodik müssen mit dem AG abgestimmt werden.

  1. Organisation und Dokumentation

a. Aufbau und Abstimmung der Arbeitsprozesse

Die einzelnen Arbeitsschritte sollen in Kommunikation mit dem Verbund durchgeführt werden. Ins- besondere gestalterische Elemente und die Marketingstrategie sind mit dem Verbund abzustim- men.

b. Teilnahme an Sitzungen und Abstimmungsgesprächen mit den AG

Es soll pro Quartal ein Austauschformat stattfinden. Der Zeitpunkt wird mit dem AG abgestimmt. Die Sitzungen werden vom AN einberufen. Das Ziel der Sitzungen ist die Kommunikation zum aktu- ellen Stand und das Durchführen von notwendigen Abstimmungen. Teilnehmende der Sitzungen sind Vertreter:innen der Fachebene aus den Verbundländern und der AN.

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