a. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A).pdf

Marketing und Verwaltung des Biozeichens in Niedersachsen, Bremen und Hamburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 10:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Leistungsbeschreibung

- Allgemeiner Teil -

(Teil A)

Vergabeverfahren

AZ: 0054-DLG/2026-03.237

„Marketing und Verwaltung des Biozeichens für

Niedersachsen, Bremen und Hamburg“

[Seite 2]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 2 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

Urheberrecht:

Die nachfolgende Leistungsbeschreibung einschließlich sämtlicher Anlagen ist urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur für die Erstellung eines Angebotes für das Logistik Zentrum Niedersachsen verwendet wer- den.

Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung oder Verwendung für andere Zwecke, ohne aus- drückliche Genehmigung des Logistik Zentrums Niedersachsen, ist nicht gestattet.

Jede Verwertung außerhalb der Zulässigkeit nach dem Urheberschutzgesetz ist ohne ausdrückliche Zu- stimmung des Logistik Zentrums Niedersachsen rechtswidrig und strafbar.

[Seite 3]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 3 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

Inhaltsverzeichnis

  1. Ausschreibungsverfahren und Vergabegrundsätze .........................................................................4 1.1. Auftraggeber, Vertragspartner ...................................................................................................... 4 1.2. Art und Umfang des Auftrags ........................................................................................................ 4 1.3. Anzuwendende Vorschriften ......................................................................................................... 4 1.4. Verfahrens-, Vertrags- und Geschäftssprache .............................................................................. 4 1.5. Auftragsvolumen/Haushaltsmittel ................................................................................................ 5 1.6. Erstellung des Angebotes und der Angebotsunterlagen .............................................................. 5 1.7. Angebotsvordruck .......................................................................................................................... 6 1.8. Kennzeichnung vertraulicher Angaben ......................................................................................... 6 1.9. Tariftreue und Mindestlohn ........................................................................................................... 6 1.10. Kalkulation des Angebotes ........................................................................................................ 7 1.11. Losvergabe ................................................................................................................................. 7 1.12. Haupt- und Nebenangebote ...................................................................................................... 7 1.13. Bietergemeinschaften ................................................................................................................ 8 1.14. Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters ....................................................................... 8 1.14.1. Eignungsleihe ......................................................................................................................... 9 1.14.2. Unterauftragnehmer ........................................................................................................... 10 1.15. Durchführungskonzept ............................................................................................................ 10 1.16. Projektspezifische Qualifikationen / Kompetenz des einzusetzenden Personals ................. 11 1.17. Verpflichtung zur Wahrheit ..................................................................................................... 11 1.18. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen .............................................................................. 11 1.19. Bewertung / Zuschlagserteilung .............................................................................................. 11 1.20. Auskünfte ................................................................................................................................. 12
  2. Vertragsbedingungen .................................................................................................................. 13 2.1. Vertragsbestandteile .................................................................................................................... 13 2.2. Anzuwendendes Recht ................................................................................................................. 13 2.3. Umwelt- und Arbeitsschutzanforderungen ................................................................................. 13 2.4. Soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG ................................................................................ 13 2.5. Haftung des Auftraggebers .......................................................................................................... 14 2.6. Haftung des Auftragnehmers ....................................................................................................... 14 2.7. Nacherfüllung und Schadensersatzansprüche bei Dienstleistung.............................................. 14 2.8. Unterauftragnehmer / Arbeitnehmerüberlassung ..................................................................... 14 2.9. Rechtsnachfolge / Schuldübernahme durch einen Dritten ........................................................ 15 2.10. Datenschutz / Verschwiegenheit ............................................................................................ 16 2.11. Datenschutz / Verschwiegenheit des Unterauftragnehmers ................................................. 16 2.12. Nutzungs- und Änderungsrechte, Schutzrechte Dritter ......................................................... 17 2.13. Kontrollen gem. § 14 NTVergG ................................................................................................ 17 2.14. Rechnungsstellung ................................................................................................................... 18 2.15. Auftragsverarbeitung ............................................................................................................... 18 2.16. Vertragsstrafen ........................................................................................................................ 18 2.17. Vertragsstrafen bei Verstößen gegen das NTVergG ............................................................... 19 2.18. Vertragslaufzeit/ Probezeit/ Kündigung ................................................................................. 19 2.19. Schriftform ............................................................................................................................... 20 2.20. Schlussbestimmungen ............................................................................................................. 20

[Seite 4]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 4 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

  1. Ausschreibungsverfahren und Vergabegrundsätze

1.1. Auftraggeber, Vertragspartner

Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Minis- terium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), Calenberger Straße 2, 30169 Hannover.

Ausschreibende, zur Angebotsabgabe auffordernde und Zuschlag erteilende Stelle (im Folgenden: Vergabe- stelle) ist das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Gimter Straße 26, 34346 Hann. Münden.

Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen (LZN) endet mit der Erteilung des Zuschlages.

1.2. Art und Umfang des Auftrags

Für das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz soll das Mar- keting und die Verwaltung des Biozeichens für Niedersachsen, Bremen und Hamburg vergeben werden.

Unter dem Vorbehalt der noch zu unterzeichnenden Verwaltungsvereinbarung im Verbund werden für die maximale Laufzeit von drei (3) Jahren Haushaltsmittel in Höhe von maximal 762.781,00 € netto bereitge- stellt.

Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Sofern die erforderliche Verwaltungsvereinbarung nicht unterzeichnet werden kann, kann keine Beauftra- gung erfolgen. Darüber hinaus kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren gemäß § 63 VgV ganz oder teilweise aufheben.

1.3. Anzuwendende Vorschriften

Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des NTVergG1, des GWB2 und der VgV3 in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hin- gewiesen.

1.4. Verfahrens-, Vertrags- und Geschäftssprache

Die Verfahrens-, Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch. Hiervon umfasst sind insbesondere auch der Schriftverkehr und E-Mail-Verkehr sowie der gesamte Schriftwechsel während der Vertragslaufzeit.

Das Angebot, sowie sämtliche Unterlagen und Dokumente sind in deutscher Sprache abzufassen.

1 Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Nieder- sächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) vom 31. Oktober 2013. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung. 3 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge.

[Seite 5]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 5 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

1.5. Auftragsvolumen/Haushaltsmittel

Die Gesamtauftragssumme beträgt inkl. aller Verlängerungsoptionen insgesamt max. 762.781,00 € (netto). Der Gesamtauftragswert teilt sich wie folgt auf:

• 490.000,00 € (netto) im 1. Vertragsjahr • 174.000,00 € (netto) im 2. Vertragsjahr • 98.781,00 € (netto) im 3. Vertragsjahr

Die Bieter haben bei der Erstellung ihres Angebots, einschl. Durchführungskonzepts die hierfür vorgesehe- nen Haushaltsmittel in Höhe von maximal 762.781,00 € netto zugrunde zu legen.

Überschreitet der in Position 1 des Angebotsvordrucks angebotene Preis das für das erste Vertragsjahr fest- gelegte Höchstbudget von 490.000,00 € netto, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für das 2. und 3. Vertragsjahr ist vom ML so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist weder möglich noch erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Es handelt sich um eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftragnehmers.

1.6. Erstellung des Angebotes und der Angebotsunterlagen

Das Angebot muss den geltenden, aktuellen gesetzlichen Anforderungen sowie den einschlägigen behördli- chen Vorgaben (Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, etc.) entsprechen.

Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mittels die diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigener- klärung (Nr. 6 der Auflistung der Bieternachweise), dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet.

Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in den Leistungsbeschrei- bungen geforderten Anforderungen erfüllt werden.

Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmern, die die Eignungskriterien (vgl. Ziffer 1.14.) nicht erfüllen und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen. Dies gilt insbeson- dere in den in § 57 VgV genannten Fällen.

Bei den in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Anforderungen handelt es sich um Mindestanforde- rungen und somit um Ausschlusskriterien, soweit sich aus den Unterlagen nichts anderes ergibt. Sämtliche dieser Mindestanforderungen müssen vom Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt werden. Bei Nichterfüllung von nur einer Mindestanforderung wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung unge- wöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bieter die Aufklärung (§ 60 VgV).

Der Bieter hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots oder Teile dessen gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind. Der Bieter hat stets anzugeben, wenn er beabsichtigt, Angaben aus einem Angebot für die Anmeldung eines

[Seite 6]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 6 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten. Eine entsprechende Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.

Der Bieter hat außerdem in dem Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ Angaben zur Einhal- tung von Sozial- und Umweltstandards machen.

1.7. Angebotsvordruck

Für das Angebot ist nur der vom Auftraggeber übersandte Vordruck zu verwenden. Die Verwendung selbst gefertigter Abschriften ist unzulässig.

Die Preise sind in der Währung EURO (€) ohne Umsatzsteuer (netto) anzugeben.

Der Preis im I. Teil des Angebotsvordrucks (1. Vertragsjahr) ist als Gesamtpauschalpreis zu der entsprechen- den Leistungsposition anzugeben. Im II. Teil des Angebotsvordrucks (2. und 3. Vertragsjahr) ist der jeweilige Stundensatz der entsprechenden Leistungsposition bzw. der Gesamtpreis (Pos. 2.2.1) anzugeben. Es sind alle Positionen zu bepreisen. Sollten ggf. für einzelne oder mehrere Positionen keine Kosten anfallen, so sind diese Positionen mit „0,00 €“ auszufüllen.

Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltende Mehrwertsteuersatz.

Skontogewährung bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen4 nach Erhalt der prüffähigen Rechnung ist ausdrück- lich gewünscht. Die Angabe darüber ist im Angebotsvordruck an der dafür vorgesehenen Stelle einzutragen.

Mit der Abgabe seines Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen (http://vergabe.nie- dersachsen.de) erkennt der Bieter die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lie- ferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Aus- führung von Leistungen (VOL/B) an. Firmeneigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diese den Angebotsunterlagen beigefügt werden oder auf diese in den An- gebotsunterlagen verwiesen wird.

1.8. Kennzeichnung vertraulicher Angaben

Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 165 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen Nachprü- fungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen, in die aus wichtigen Gründen - insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Fabrika- tions-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen - nicht, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 165 Abs. 3 GWB). Das LZN wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vorneh- men, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben werden. Nicht gekennzeich- nete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offengelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.

1.9. Tariftreue und Mindestlohn

4 Mit der Bezeichnung „Tage“ sind alle Kalendertage (einschließlich Samstage, Sonntage und Feiertage) gemeint. Dieses ergibt sich aus Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 des Rates vom 03.06.1971 zur Festlegung der Regeln für die Fristen, Daten und Termine, ABl. EG Nr. L 124 vom 08.06.1971.

[Seite 7]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 7 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

Der Auftraggeber darf gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrags im Inland ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt5 nach den Vorgaben des MiLoG zu zahlen.

Nach § 1 Abs. 3 MiLoG geht ein auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des Arbeit- nehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen festge- setzter Branchenmindestlohn den Regelungen des MiLoG vor, soweit dieser die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet. Dieser Vorrang gilt entsprechend für einen auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertrags- gesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages im Sinne von § 4 Abs. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 AEntG. Die zur Tariftreue und zum Mindestlohn erforderliche Erklärung ist in dem beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.

Fehlt bei Angebotsabgabe die vorgenannte Erklärung und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.

Hinweis zum Einsatz von Nach-/Verleihunternehmen Setzt ein Bieter bei der Auftragserfüllung Nachunternehmen ein, verpflichtet er sich gem. § 13 NTVergG, den eingesetzten Nachunternehmen die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese auf Verlan- gen der Vergabestelle vorzulegen, soweit der Anteil des Auftrags, der auf das jeweilige Nachunternehmen entfällt, mindestens 3.000 € (ohne Umsatzsteuer) beträgt. Dasselbe gilt bei dem Einsatz von Verleihunter- nehmen.

1.10. Kalkulation des Angebotes

Die Preise sind so zu kalkulieren, dass in ihnen alle Kosten der zu erbringenden Leistung des Auftragnehmers enthalten sind. Diese schließen auch sämtliche Nebenkosten, wie z. B. Reise- und Personalkosten, Kosten für benötigte Arbeitsmaterialien und Kosten der Abwicklung etc., mit ein.

Spekulationspreise sind unzulässig. Angebote, bei denen auch nach entsprechender Nachfrage oder Über- prüfung bei dem Bieter der Preis ungewöhnlich niedrig im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung er- scheint, werden ausgeschlossen (§ 60 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 Satz 1 VgV).

Auf die Möglichkeit der Preisüberwachung nach der Preisverordnung Nr. 30/53 über die Preise bei öffentli- chen Aufträgen wird hingewiesen.

1.11. Losvergabe

Eine Losvergabe gem. § 97 Abs. 4 GWB findet aus fachlichen Gründen nicht statt.

1.12. Haupt- und Nebenangebote

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote sowie Nebenangebote ist unzulässig.

5 Derzeit beträgt der Mindestlohn gemäß § 1 Abs. 2, § 11 Abs. 1 MiLoG i.V.m. § 1 Nr. 1 MiLoV5 brutto 13,90 Euro je Zeitstunde.

[Seite 8]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 8 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

1.13. Bietergemeinschaften

Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Die Bietergemein- schaft hat mit ihrem Angebot eine vollständig ausgefüllte Erklärung abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,
  • dass ausschließlich der bevollmächtigte Vertreter der Arbeitsgemeinschaft zur Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber berechtigt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mit- glieder der Bietergemeinschaft zu handeln,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Die entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

1.14. Nachweis und Prüfung der Eignung des Bieters

Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leis- tungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthal- tenen Dokument „Auflistung der Bieternachweise“ genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Un- terlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter den Nrn. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach- weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 ge- nannte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf), 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Refe- renzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthal- ten.

Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck „An- gaben zur Firma und zum Firmenprofil“ – sofern möglich – auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter- nehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflich- tungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und – sofern entsprechende Angaben verfügbar sind – des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.

[Seite 9]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 9 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem ande- ren berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

Der Bieter hat in dem Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ des Weiteren Angaben zur Un- ternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.

Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verord- nung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Un- ternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bieterge- meinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieter- nachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.

Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000,00 € pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 € für Vermö- gensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.

1.14.1. Eignungsleihe

Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, gem. § 47 Abs. 1 VgV im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Kapazitäten ande- rer Unternehmen (sog. „eignungsrelevante Dritte“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“).

In diesem Fall hat der Bieter die „Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Drit- ten“ unter Benennung der jeweiligen Unternehmen ausgefüllt vorzulegen. Zudem hat er den Vordruck „An- gaben zur Firma und Firmenprofil“ inkl. der dort aufgeführten Eigenerklärungen für diese Unternehmen in dem Umfang ausgefüllt vorzulegen, in dem sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf deren Fähigkeiten beruft. Die Ziffern I, II und VIII des benannten Vordrucks sind stets auszufüllen.

Erfüllt ein Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegen bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vor, so hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlan- gen des Auftraggebers zu ersetzen.

Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung erforder- lichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter eine entsprechende Erklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung).

Beabsichtigt ein Bieter, zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit (z. B. Ausbildungs- oder Befähi- gungsnachweise) oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung die Kapazitäten eines anderen Unterneh- mens in Anspruch zu nehmen, so ist der Bieter verpflichtet, dieses Unternehmen für die Erbringung derje- nigen Leistung, für die diese Kapazität benötigt wird, auch tatsächlich einzusetzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selb- ständiges, vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein

[Seite 10]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 10 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).

1.14.2. Unterauftragnehmer

Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer) gem. § 36 VgV zu erbringen – auch ohne sich nach § 47 VgV zugleich auf deren Leistungsfähigkeit gem. §§ 45 und 46 VgV zu berufen, sind alle hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben. Der Vordruck „Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern“ ist ausgefüllt vorzulegen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen des/der Unterauftragnehmer/s zu überprüfen. Ferner hat der Bieter zu versichern, dass die von ihm einge- setzten Unterauftragnehmer für die entsprechenden Leistungsteile die Befähigung und Erlaubnis zur Berufs- ausübung besitzen sowie über die wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügen.

Zu diesen Zwecken hat der Bieter Ziffer 3 des benannten Vordrucks auszufüllen. Bei Vorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB hat der Bieter dieses Unternehmen auf Verlangen des Auftraggebers zu ersetzen. Dasselbe gilt, wenn der Unterauftragnehmer die sonstigen Eignungskriterien nicht erfüllt.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind – bis zur Vergabeentscheidung – die Unterauftragnehmer zu benen- nen. Zum Nachweis, dass ihm im Falle der Zuschlagserteilung sämtliche der für die Leistungserbringung er- forderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hat der Bieter außerdem eine entsprechende Erklä- rung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen (Verpflichtungserklärung). Die namentliche Benennung so- wie die Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.

1.15. Durchführungskonzept

Durch den Bieter ist mit dem Angebot ein Durchführungskonzept vorzulegen. Dieses Konzept (insgesamt max. 10 DIN A4 Seiten, Schriftgröße und Schrifttyp: Arial – 11 Punkt, Times New Roman – 12 Punkt oder Calibri – 12 Punkt) ist wie folgt darzustellen:

• Detaillierter, nachvollziehbarer und plausibler Prozessentwurf zur Konzipierung eines Marketings zur Einführung des Biozeichens für den Verbund Hamburg, Bremen und Niedersachsen und den ad- ministrativen Aufgaben. • Detaillierter, nachvollziehbarer und plausibler Prozessentwurf für die Durchführung der administra- tiven Aufgaben. • Definition von klaren Meilensteinen und Fristen, welche die Leistungen der Leistungsbeschreibung Teil B abdecken. • Grafische Prozessdarstellung der Abfolge und Abhängigkeiten, welche die Leistungen der Leistungs- beschreibung Teil B abdecken. • Jeder Arbeitsschritt ist zu beschreiben inkl. Zweck, Ablauf, vsl. zu involvierende Stakeholder und Zeitrahmen. • Risikobewertung mit Fokus auf Faktoren, die den Prozessablauf, den Zeitplan und das Endergebnis gefährden können, samt Beschreibung von Vorkehrungen, die getroffen werden, um diese Risiken zu minimieren.

[Seite 11]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 11 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

Das eingereichte Konzept fließt in die Bewertung der Angebote ein (vgl. Ziffer 1.19. dieser Leistungsbeschrei- bung).

Sollte das Konzept bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegen, wird dieses nicht nachgefordert, da es sich hierbei um eine bewertungsrelevante Unterlage handelt. Das Angebot ist daher bei Nichtvorlage der bewertungsrelevanten Unterlage zwingend von der Wertung auszuschließen. Überschreitet das Konzept die maximale Gesamtseitenzahl, werden die Inhalte auf den hinausgehenden Seiten nicht für die Bewertung herangezogen. Des Weiteren wird ein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen, wenn das Kon- zept mit weniger als „250 Punkten“ bewertet wird.

1.16. Projektspezifische Qualifikationen / Kompetenz des einzusetzenden Personals

Die projektspezifische Qualifikation bezieht sich speziell auf die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Mit- arbeiter:innen. Der Bieter hat seinem Angebot eine Beschreibung von Referenzprojekten und beruflichen Qualifikationen aus dem Bereich Marketing in der Land- und Ernährungswirtschaft und der Moderation von Beteiligungsprozessen einzureichen. Dabei sollen die für die Ausführung vorgesehenen Mitarbeiter:innen (Projektleitung und Projektmitarbeiter:innen) vorgestellt werden, indem deren relevante Erfahrung in stich- punktartiger Form in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung angegeben wird. Diese Vorstellung erfolgt aus- schließlich in Textform ohne Bilder und umfasst maximal drei Seiten (DIN A4 Seiten, Schriftgröße und Schrift- typ: Arial – 11 Punkt, Times New Roman – 12 Punkt oder Calibri – 12 Punkt).

Die Erfahrung des eingesetzten Teams wird anhand der Vorkenntnisse und der bisherigen Einsätze bewertet.

Die Erfüllung der Leistung des einzusetzenden Personals ist anhand einer Eigenerklärung den Angebotsun- terlagen beizufügen. Eine entsprechende Eigenerklärung „Eigenerklärung zum Personal“ ist den Vergabeun- terlagen beigefügt.

Die eingereichten Kompetenznachweise fließen in die Angebotswertung ein (vgl. Ziff. 1.19. dieser Leistungs- beschreibung). Weitergehende Angaben sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.

Sollten die Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt werden, werden diese nicht nachge- fordert, da es sich hierbei um bewertungsrelevante Unterlagen handelt. Das Angebot ist daher bei Nichtvor- lage der Kompetenznachweise von der weiteren Wertung auszuschließen. Des Weiteren wird ein Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen, wenn es weniger als „100 Punkte“ erreicht.

1.17. Verpflichtung zur Wahrheit

Der Bieter ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot oder im Vergabeverfahren den Ausschluss von dieser und von weiteren Ausschreibungen des Auftraggebers zur Folge haben kann.

1.18. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, können ausgeschlossen werden.

1.19. Bewertung / Zuschlagserteilung

[Seite 12]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 12 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.

Die Wirtschaftlichkeit der Angebote wird anhand folgender Zuschlagkriterien bewertet:

• Preis: 40 % (max. 400 Punkte) • Durchführungskonzept 40 % (max. 400 Punkte) • Projektspezifische Qualifikationen 20 % (max. 200 Punkte)

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entneh- men.

Sollten mehrere Angebote die gleiche Gesamtpunktzahl erreicht haben, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskriterium „Durchführungskonzept“ erteilt. Sollte diese Punktzahl wiederum gleich hoch sein, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Zuschlagskri- terium „Projektspezifische Qualifikationen“ erteilt. Sollte diese Punktzahl wiederum gleich hoch sein, ent- scheidet das Losverfahren.

Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.

Der Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 18. Dezember 2026. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Bieter an ihr Angebot gebunden.

1.20. Auskünfte

Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und die Anforderung wei- terer Informationen (Bieterfragen) haben ausschließlich in Textform über das Vergabeportal (https://vergabe.niedersachsen.de) zu erfolgen. Die Fragen sollten bis spätestens zum

  1. September 2026

gestellt werden, damit diese rechtzeitig bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden können. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind verpflichtet, die Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einrei- chung ihres Angebotes zu berücksichtigen.

Telefonische sowie per E-Mail oder Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beant- wortet.

Die Bieter sind verpflichtet, bei Zweifeln oder Unklarheiten zu dem Vergabeverfahren oder den Vergabeun- terlagen Fragen gemäß dem vorstehend beschriebenen Verfahren zu stellen. Jeder Bieter hat die Vollstän- digkeit der vom Auftraggeber übermittelten Unterlagen zu überprüfen und fehlende Blätter beim Auftrag- geber anzufordern bzw. doppelte Blätter auszusondern und in eigener Zuständigkeit zu vernichten. Enthal- ten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Nur so verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Wege der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen.

[Seite 13]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 13 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

  1. Vertragsbedingungen

2.1. Vertragsbestandteile

Wesentliche Vertragsbestandteile sind die im Folgenden in Reihen- und Rangfolge aufgelisteten Unterlagen. Im Falle des Bestehens von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den einzelnen Vertragsbestandtei- len gilt diese Reihen- und Rangfolge:

  1. Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) inkl. Bieter- und Aufklärungsfragen,
  2. Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Bieter- und Aufklärungsfragen,
  3. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistung des Lan- des Niedersachsen,
  4. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
  5. Aufforderung zur Angebotsabgabe,
  6. Angebot des Auftragnehmers,
  7. Angebotsvordruck des Auftraggebers,
  8. Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen.

Sollten Widersprüche oder Unklarheiten innerhalb der Vertragsbestandteile auftreten, die durch die Rang- folgeregelung nicht aufgelöst werden können, ist der Auftraggeber berechtigt, den Leistungsinhalt und/oder die Ausführungsart nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB zu bestimmen.

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen und werden nicht Vertragsbestandteil (vgl. auch Ziffer 1.7. dieser Leistungsbeschreibung).

2.2. Anzuwendendes Recht

Für den geschlossenen Vertrag gilt deutsches Recht.

Die in den Leistungsbeschreibungen (Teil A und B) genannten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

Gerichtsstand ist Hannover als Sitz des ML.

2.3. Umwelt- und Arbeitsschutzanforderungen

Die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeits- schutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht.

2.4. Soziale Anforderungen gem. § 11 NTVergG

Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die • schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder • unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder • sich in der Berufsausbildung befindet.

[Seite 14]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 14 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

2.5. Haftung des Auftraggebers

Die Haftung des Auftraggebers für Schäden des Auftragnehmers ist im Falle eigenen Verschuldens des Auf- traggebers sowie im Falle des Verschuldens seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen auf vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen begrenzt. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei etwaigen Vertragsverhandlungen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

2.6. Haftung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe des § 7 VOL/B für Schä- den, die dem Auftraggeber aus einer schuldhaften Verletzung der Vertragspflicht durch ihn oder seinen Be- schäftigten entstehen.

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus dem Vertragsunterlagen ergebenden Ver- pflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unter- auftragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Ge- neralunternehmerschaft).

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von Schadensersatzansprüchen Dritter, insbeson- dere wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften freizustellen, sofern er den Schadenseintritt zu ver- treten hat.

Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.

2.7. Nacherfüllung und Schadensersatzansprüche bei Dienstleistung

Weist die Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist zunächst kurzfristige Vertragserfüllung durch Nacherfüllung verlangen. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflich- tung zur Mängelbeseitigung innerhalb dieser Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber nach deren Ablauf die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Auftragnehmers selbst vornehmen oder von Dritten vorneh- men lassen.

Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bzw. des Landes Niedersachsen, insbesondere auf Schaden- ersatz, bleiben unberührt.

2.8. Unterauftragnehmer / Arbeitnehmerüberlassung

Der Auftragnehmer wird die vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen grundsätzlich selbst er- bringen. Er kann Unterauftragnehmer einsetzen, für die der Auftraggeber seine vorherige Zustimmung er- teilt hat. Für den Einsatz der Unterauftragnehmer, die der Auftragnehmer im Rahmen des Vergabeverfah- rens benannt hat (vgl. dazu Ziffer 1.14.2. dieser Leistungsbeschreibung), erteilt der Auftraggeber seine Zu- stimmung mit Zuschlagserteilung. Sofern die Unterauftragnehmer nicht bereits vor der Vergabeentschei- dung benannt wurden, erfolgt deren Benennung spätestens bei Beginn der Auftragsausführung.

[Seite 15]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 15 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

Der Auftragnehmer wird gem. § 97 Abs. 4 S. 4 GWB verpflichtet, bei der Vergabe von Unteraufträgen nach § 97 Abs. 1-3 GWB zu verfahren.

Während der Vertragslaufzeit wird der Auftragnehmer den Wechsel oder die beabsichtigte Beauftragung eines Unterauftragnehmers dem Auftraggeber unter Benennung des jeweiligen Unterauftragnehmers und der zu delegierenden Leistung anzeigen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer der An- zeige die für die Beurteilung der Eignung des potentiellen Unterauftragnehmers erforderlichen Unterlagen beifügen. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung oder Ablehnung innerhalb von zehn Werktagen gegen- über dem Auftragnehmer erklären.

Wird ein Unterauftragnehmer eingesetzt, gelten die Regelungen des NTVergG hinsichtlich der Tariftreue und des Mindestlohns auch für den eingesetzten Unterauftragnehmer. Der Auftragnehmer hat vertraglich sicherzustellen, dass der Unterauftragnehmer seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die Aus- führung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens im Inland zu erbringenden Dienstleistungen ein Mindestentgelt

  • in Höhe eines auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes (AÜG) und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen festge- setzten Branchenmindestlohnes oder
  • entsprechend einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 1 sowie §§ 5 und 6 Abs. 2 des Arbeitnehmer-Entsende- gesetzes (AentG),
  • mindestens aber ein Arbeitsentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) von der- zeitig brutto 13,90 € je Zeitstunde zahlt.

Werden bei der Ausführung des Auftrags Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer überlassen im Sinne des § 1 Abs. 1 AÜG6, so gilt der vorherige Absatz dieses Abschnitts entsprechend.

2.9. Rechtsnachfolge / Schuldübernahme durch einen Dritten

Soll ein Dritter anstelle des Auftragnehmers in die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag eintreten, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über diese Absicht vorab zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt zu infor- mieren, zu dem das diesbezügliche Rechtsgeschäft hinreichend konkretisiert und wahrscheinlich ist. Die In- formation hat in schriftlicher Form zu erfolgen und muss den beabsichtigten Vertragspartner vollständig bezeichnen, den voraussichtlichen Abschlusstermin des Rechtsgeschäfts sowie den Umfang der betroffenen Rechte und Pflichten benennen. Die Rechtsnachfolge/ Vertragsübernahme steht unter dem vorherigen schriftlichen Zustimmungsvorbehalt des Auftraggebers, den dieser in freiem Ermessen ausübt. Der Aufrag- nehmer bzw. Dritte hat keinen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Erteilung der Zustimmung eine Prüfung der Eignung (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten) durchzuführen und insoweit entsprechende Nachweise, Erklärungen oder Angaben von diesem oder dem Auftragnehmer zu fordern.

Über die unmittelbare Anwendbarkeit des § 415 BGB hinaus vereinbaren die Parteien eine entsprechende Anwendung des § 415 BGB für alle Fälle des Eintretens eines Dritten in die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Die Frist zur Erklärung über die vorherige schriftliche Zustimmung (Einwilligung) des Auftraggebers muss in jedem Fall mindestens 30 Kalendertage betragen.

6 Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) in der Fassung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung.

[Seite 16]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 16 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

Für alle Fälle, in denen auf Grund einer zwingenden gesetzlichen Regelung die vorstehenden Absätze 1 und 2 im konkreten Fall unanwendbar sind, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

2.10. Datenschutz / Verschwiegenheit

Der gesetzliche Datenschutz ist von beiden Vertragsparteien zu wahren. Für die Leistungserbringung darf nur Personal eingesetzt werden, das sich dem Datenschutz schriftlich verpflichtet hat.

Der Auftragnehmer ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten (einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Die Vertragsparteien werden alle im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung des Vertrages erlangten Kenntnisse und Informationen nur für den vertraglichen Zweck nutzen, zu dem sie übermittelt worden sind und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen anderen Vertragspartners Dritten zugänglich machen oder gegenüber Dritten verwenden.

Das Zustimmungserfordernis gilt nicht für gesetzlich vorgesehene Auskünfte gegenüber Behörden.

Soweit der Auftragnehmer den Auftraggeber als Referenz benennen möchte, hat der Auftraggeber dem zu- zustimmen. Eine Bezugnahme auf den Auftraggeber ist jedoch nur in allgemeiner Form und ohne Nennung von Einzelheiten des Auftrags zulässig.

2.11. Datenschutz / Verschwiegenheit des Unterauftragnehmers

Soweit der Auftragnehmer weitere Unterauftragnehmer in die Dienstleistung einbezieht, hat er sicherzu- stellen, dass der Unterauftragnehmer die unter Ziffer 2.10. dieser Leistungsbeschreibung benannten Rege- lungen einhält und den Unterauftragnehmer entsprechend vertraglich zu verpflichten.

Die vertragliche Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer ist so zu gestalten, dass sie den Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in vollem Um- fang entsprechen.

Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Pflichten beim Unterauftragnehmer regelmäßig zu überprüfen. Die vom Auftragnehmer mit dem Unterauftragnehmer geschlossenen Verträge sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.

Das Verhalten des Unterauftragnehmers ist dem Auftragnehmer wie eigenes Verhalten zuzurechnen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber durch vertragliche Regelungen mit dem Unterauftragnehmer Kontroll- und Prüfrechte beim Unterauftragnehmer einzuräumen.

Die Verpflichtungen dieser Ziffer bleiben auch nach Vertragsbeendigung bestehen und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Unterauftrag- nehmer beendet wird.

[Seite 17]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 17 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

2.12. Nutzungs- und Änderungsrechte, Schutzrechte Dritter

Der Auftragnehmer stellt dem Land Niedersachsen das Arbeitsergebnis zu dessen uneingeschränkter und alleiniger Nutzung ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung.

Für alle im Rahmen der Leistungserbringung erarbeiteten (Teil-)Ergebnissen, Werken, Unterlagen und ver- einbarungsgemäß bei der Vertragserfüllung zu erstellenden Gestaltungen, Dokumentationen, Berichten, Präsentationen etc. erhält das Land Niedersachsen gemäß § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) –unter Aus- schluss der Vorbehalte des § 37 UrhG – das ausschließliche, dauerhafte, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht zur Nutzung in sämtlichen Nutzungsarten, ohne dass ein zusätzliches Entgelt zu entrichten ist. Das Land Niedersachsen ist ferner berechtigt, einge- räumte Nutzungsrechte zu übertragen und einfache Nutzungsrechte einzuräumen. Insofern erteilt der Auf- tragnehmer die erforderlichen Zustimmungen gemäß den §§ 34 und 35 UrhG.

Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter, frei von Schutzrechten Dritter (Lizenz- oder sonstige Schutzrechte) sind und dass auch keine sonsti- gen Rechte bestehen, welche eine Nutzung durch den Auftraggeber einschränken oder ausschließen wür- den. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter aufgrund einer Verletzung von Urheber-, Lizenz- oder sonstigen Schutzrechten freizustellen. Der Auftraggeber ver- pflichtet sich, keine Handlung vorzunehmen, die zu den Handlungen des Auftragnehmers im Widerspruch stehen.

Darüber hinaus hat der Auftragnehmer auf seine Kosten unverzüglich die Beseitigung der Beeinträchtigung der Nutzbarkeit zu bewirken. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichter- füllung, bleiben unberührt.

Die Übermittlung von Rohdaten und Quelldaten, sowie die Übermittlung von Druckdateien und PDF-Online- Dateien erfolgt als Exemplare ohne Sicherheitsbeschränkungen sowie mit Druckrechten.

2.13. Kontrollen gem. § 14 NTVergG

Der Auftraggeber ist gem. § 14 NTVergG berechtigt, Kontrollen beim Auftragnehmer sowie ggf. den jeweili- gen Nachunternehmen und Verleihunternehmen durchzuführen, um die Einhaltung der sich aus dem NTVergG ergebenden Verpflichtungen zu überprüfen. Der Auftragnehmer sowie die jeweiligen Nachunter- nehmen und Verleihunternehmen sind verpflichtet, dem Auftraggeber die Einhaltung dieser Verpflichtun- gen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen.

Der Auftraggeber darf Einsicht in Unterlagen, insbesondere Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entloh- nung der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber zu diesem Zweck vertraglich Zugriffsrechte auf die entsprechen- den Unterlagen sowie Betretensrechte einzuräumen und ihre mit der Ausführung des Auftrags betrauten Beschäftigten auf die Möglichkeit dieser Kontrollen hinzuweisen. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass ge- gen die Verpflichtungen aus den Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen verstoßen wird, ist der Auftrag- geber zur Durchführung der Kontrolle verpflichtet.

[Seite 18]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 18 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

2.14. Rechnungsstellung

Im ersten Vertragsjahr werden max. 4 Abschlagsrechnungen nach Leistungsfortschritt akzeptiert. Grundlage sind detaillierte, prüffähige Leistungsnachweise zu den jeweiligen Rechnungen.

Über den vereinbarten Gesamtpreis des Teil I des Angebots hinausgehende Kosten werden nicht erstattet.

Die Berechnung im 2. und 3. Vertragsjahr (Teil II des Angebots) erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung. Die Rechnungsstellung hat jeweils gegen Vorlage einer prüffähigen Rechnung, zu erfolgen. Von dem/den eingesetzten Mitarbeitenden des Auftragsnehmers sind tagesaktuelle, minutengenaue Tätigkeitsnachweise zu führen. Die Leistungsnachweise sind mit der Quartals-Rechnung beim Auftraggeber vorzulegen. Es wer- den max. 4 Abschlagsrechnungen pro Vertragsjahr, nach Leistungsfortschritt akzeptiert. Grundlage sind de- taillierte, prüffähige Leistungsnachweise zu den jeweiligen Rechnungen.

Rechnungen sind nur in elektronischer Form an den Auftraggeber auszustellen und zu übermitteln. Rechnungen im PDF-Format werden akzeptiert. Die Leitweg-ID wird im Auftragsfall durch den Auftragge- ber bekanntgegeben.

Die Rechnungen sind an folgende Postfächer zu übermitteln:

sarah.wittkamp@ml.niedersachsen.de und oekolandbau@ml.niedersachsen.de

Ausschließlicher Rechnungsempfänger ist:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Referat 402 – Ökologischer Landbau, Agrarumweltmaßnahmen, Tierwohl Calenberger Straße 2 30169 Hannover

2.15. Auftragsverarbeitung

Soweit der Auftragnehmer oder von ihm beauftragte Dritte im Rahmen der Vertragsdurchführung perso- nenbezogene Daten verarbeitet i. S. v. Art. 4 Nr. 1 und 2 DSGVO, verpflichtet sich der Auftragnehmer, ge- eignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO sowie der einschlägigen bundesrechtlichen und landesrechtlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben durchzufüh- ren. Dies umfasst insbesondere den Abschluss eines den Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 DSGVO entspre- chenden Auftragsverarbeitungsvertrages vor der Verarbeitung personenbezogener Daten. Für die Daten- verarbeitung ist der standardisierter Muster Auftragsverarbeitungsvertrag der auftraggebenden Dienst- stelle zu nutzen (siehe a. Anlage 1). Abweichungen vom beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Ein Verstoß gegen die DSGVO oder andere Da- tenschutzbestimmungen ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen, sodass dem Auftraggeber eine Mel- dung der Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten innerhalb von 72 Stunden nach Bekannt- werden beim Auftragnehmer möglich ist.

2.16. Vertragsstrafen

Es gelten die §§ 339 – 345 BGB. Es wird eine Vertragsstrafe für die Überschreitung der Ausführungsfristen der zu erbringenden Leistung vereinbart. Sie beträgt für jede vollendete Woche 0,5% desjenigen Teils der

[Seite 19]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 19 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

Leistung, der nicht genutzt werden kann, ausgehend von dem Nettoauftragswert. Die Vertragsstrafe wird nach Wochen bemessen. Jeder Werktag einer angefangenen Woche wird als 1/6 Woche gerechnet. Maximal kann der Auftraggeber 5 % eines Einzelauftrags als Vertragsstrafe verlangen.

§ 341 Abs. 3 BGB wird dahingehend abgeändert, dass die Strafe bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden kann.

Die Vertragsstrafen werden auf Schadenersatzansprüche angerechnet.

2.17. Vertragsstrafen bei Verstößen gegen das NTVergG

Es wird eine Vertragsstrafe für jedes schuldhafte Verstoßen des Auftragnehmers sowie ggf. des Unterauf- tragnehmers und Verleihunternehmens gegen die sich aus den Erklärungen nach § 4 Abs. 1 NTVergG erge- benden Verpflichtungen vereinbart. Sie beträgt für jeden schuldhaften Verstoß 1 % des Auftragswertes. Bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen jedoch 10 % des Auftragswertes nicht überschrei- ten (§ 15 Abs. 1 Satz 1 NTVergG). Der Auftragnehmer ist auch zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, wenn der Verstoß durch einen Unterauftragnehmer oder ein Verleihunternehmen begangen wird und der Auftragnehmer den Verstoß kannte oder kennen musste (§ 15 Abs. 1 Satz 2 NTVergG).

2.18. Vertragslaufzeit/ Probezeit/ Kündigung

Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Dezember 2026. Sollte der Zuschlag später erfolgen, beginnt die Vertragslaufzeit an dem auf den Tag der Zuschlagserteilung folgenden Werktag. Es besteht eine erste Ver- tragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftragge- ber zu jeweils höchstens 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet au- tomatisch spätestens nach 3 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.

Für die ersten sechs (6) Monate gilt eine Probezeit. Während dieser Zeit kann das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber [ohne die Angabe von Gründen] jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen gekündigt werden.

Der Auftraggeber kann – unbeschadet der übrigen gesetzlichen Bestimmungen – das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn ihm aus einem durch den Auftragnehmer zu vertretendem wichtigem Grunde die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn

a) der Auftragnehmer wiederholt und trotz schriftlicher Mahnung mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung in Verzug geraten ist,

b) der Auftragnehmer den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt,

c) der Auftragnehmer schuldhaft und nicht nur unerheblich eine der sich aus der Erklärung nach § 4 NTVergG ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt,

d) der Auftragnehmer wiederholt gegen gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestimmungen ver- stößt,

e) die Kündigung zur Erfüllung gesetzlicher, aufsichtsbehördlicher oder gerichtlichen Maßnahmen oder Anordnungen geboten ist,

f) der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus § 128 Abs. 1 GWB – insbesondere zur Zahlung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen – nicht ordnungsgemäß nachkommt,

[Seite 20]

Logistik Zentrum Niedersachsen Seite 20 von 20 Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)

g) der Auftragnehmer trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung wie- derholt schwerwiegend schuldhaft gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstößt, so dass es dem Auftraggeber unzumutbar ist, den Vertrag bis zum nächstmöglichen Beendigungstermin fortzuset- zen,

h) der Auftragnehmer in Insolvenz gerät oder die Voraussetzungen zur Durchführung eines Insolvenz- verfahren gegeben sind oder

i) für den Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem in der Person des Auf- tragnehmers liegenden Grunde unzumutbar wird.

Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers infolge fristloser Kündigung sind ausgeschlossen.

Sollte die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen aufgrund von Gesetzesänderungen nach Ver- tragsschluss untersagt oder eingeschränkt und dadurch für den Auftragnehmer unzumutbar werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit sofortiger Wirkung die spezifische Leistung gegenüber dem Auftraggeber zu kündigen.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

2.19. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen der Rahmenvereinbarung bedürfen der Schriftform und sind von beiden Par- teien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Dem Schrift- formerfordernis dieser Klausel wird nicht durch Telefax, E-Mail oder in elektronischer Form Genüge getan, soweit nichts Gegenteiliges innerhalb dieses Vertrages vereinbart ist.

Mündliche Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2.20. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise undurchführbar, unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die undurchführbare, unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame, durchführbare Bestim- mung ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrags be- stimmt hätten, wenn sie die Undurchführbarkeit, Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergese- hen hätten. Gleiches gilt entsprechend bei Vorliegen von Regelungslücken.

Anlage: a. Anlage 1_Muster zur Auftragsverarbeitung

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung