Anlage_ 3_Datenschutzvertrag_AiM.docx

Managementsuite als SaaS-Lösung mit Projektmanagement, Kollaboration und Kundenportal

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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ERLÄUTERUNGEN ZUM VERTRAGSTEXT

Die folgenden Klauseln entsprechen im Wesentlichen den Standardvertragsklauseln (Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO), welche die EU-Kommission am 4. Juni 2021 verabschiedet hat. Diese entsprechen den Anforderungen des Artikels 28 Absatz 3 DSGVO und werden von der DB Systel zum Zweck der Regelung von Auftragsverarbeitungsverhältnissen verwendet.

Die Standardvertragsklauseln sehen in gewissen Klauseln Optionen vor, bei denen die DB Systel als Auftraggeberin bereits eine Auswahl getroffen hat. Die ausgewählten Optionen sind im Vertragstext zur besseren Lesbarkeit bereits umgesetzt. Im Übrigen wurden die Standardvertragsklauseln lediglich um einzelne Bestimmungen ergänzt. Solche Ergänzungen sind im Text fett hervorgehoben.

Der Originaltext der Standardvertragsklauseln inklusive der vorgegebenen Optionen kann hier aufgerufen werden: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/915.

In den Anhängen I bis IV sind Ergänzungen vorzunehmen und insbesondere die vom Auftragnehmer vorgenommenen Technischen und Organisatorischen Maßnahmen sowie die von ihm eingesetzten Unterauftragsverarbeiter anzugeben.

Farblegende: grün – vom Auftraggeber auszufüllen gelb – vom Auftragsverarbeiter auszufüllen blau – vom Auftraggeber unter Mitwirkung des Auftragsverarbeiters auszufüllen

VERTRAG ÜBER DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM AUFTRAG

nach Artikel 28 Absatz 3 DSGVO

zwischen

DB Systel GmbH

Jürgen-Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main

im Folgenden: „Verantwortliche(r) oder Auftraggeber“

und

Name des Auftragsverarbeiters.

Anschrift des Auftragsverarbeiters.

im Folgenden: „Auftragsverarbeite(r) oder Auftragnehmer“

Datum: 15. Juni 2026

INHALTSVERZEICHNIS

Klausel 1 5

Zweck und Anwendungsbereich 5

Klausel 2 5

Unabänderbarkeit der Klauseln 5

Klausel 3 6

Auslegung 6

Klausel 4 6

Vorrang 6

Klausel 5 – fakultativ 6

Kopplungsklausel 6

Klausel 6 6

Beschreibung der Verarbeitung 6

Klausel 7 6

Pflichten der Parteien 6

7.1 Weisungen 6

7.2 Zweckbindung 7

7.3 Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten 7

7.4 Sicherheit der Verarbeitung 7

7.5 Sensible Daten 7

7.6 Dokumentation und Einhaltung der Klauseln 7

7.7 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern 8

7.8 Internationale Datenübermittlungen 8

Klausel 8 9

Unterstützung des Verantwortlichen 9

Klausel 9 9

Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten 9

9.1 Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten 9

9.2 Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten 10

Klausel 10 10

Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags 10

Klausel 11 11

Formerfordernis, Haftung, Rechtswahl 11

ANHANG I – LISTE DER PARTEIEN 12

ANHANG II – BESCHREIBUNG DER VERARBEITUNG 13

ANHANG III – TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN, EINSCHLIESSLICH ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT DER DATEN 14

ANHANG IV – LISTE DER UNTERAUFTRAGSVERARBEITER 16

AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG

STANDARDVERTRAGSKLAUSELN

ABSCHNITT I

Zweck und Anwendungsbereich

Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG sichergestellt werden.

Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.

Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.

Die Anhänge I bis V sind Bestandteil der Klauseln.

Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.

Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden.

Diese Klauseln gelten im Zusammenhang mit dem Vertrag [Nr. …] [über …] vom [TT. Monat JJJJ] („Hauptvertrag“) und für eine Laufzeit von drei Monaten über das Ende des Hauptvertrags hinaus.

Der Auftragnehmer und der Auftraggeber sind sich einig, dass der Auftraggeber der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten, und der Auftragnehmer der Auftragsverarbeiter dieser Daten ist, es sei denn der Auftraggeber handelt selbst als Auftragsverarbeiter. In diesem Fall ist der Auftragnehmer Unterauftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. In den Fällen, in denen der Auftraggeber Auftragsverarbeiter ist, ist der datenschutzrechtlich Verantwortliche ein Unternehmen aus dem DB Konzern.

Unabänderbarkeit der Klauseln

Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der Klauseln bzw. der in den Anhängen angegebenen Informationen.

Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.

Auslegung

Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.

Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen.

Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.

Vorrang

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.

– fakultativ

Kopplungsklausel

Bleibt frei

ABSCHNITT II – PFLICHTEN DER PARTEIEN

Beschreibung der Verarbeitung

Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.

Pflichten der Parteien

Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.

Zweckbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.

Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.

Sicherheit der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.

Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Sensible Daten

Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.

Dokumentation und Einhaltung der Klauseln

Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.

Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. Der Verantwortliche darf die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten auch anlassbezogen durchführen. Kosten von Prüfungen sind nur soweit erstattungsfähig wie sie im Hauptvertrag geregelt sind.

Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.

Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.

Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.

Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.

Hinweis an die Bieter: Checkbox bei Akzeptanz der Regelung 7.7 e) ankreuzen:

[ ] Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.

Internationale Datenübermittlungen

Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.

Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die mit dem Unterauftragsverarbeiter geschlossenen Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c) Verordnung (EU) 2016/679 und die Dokumentation der Datentransfer-Folgenabschätzung zur Verfügung.

Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.

Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.

Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:

Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.

Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.

Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:

bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);

bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:

die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;

bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:

eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);

Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;

die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.

Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.

ABSCHNITT III – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags

Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche – unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 – den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.

Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn

der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt;
der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.

Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.

Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt mittels eines Löschprotokolls, das insbesondere Art, Umfang, Zeitpunkt und angewandte Löschverfahren ausweist, dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Eine solche Pflicht zur weiteren Verarbeitung ist vom Auftragsverarbeiter schriftlich darzulegen. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.

Formerfordernis, Haftung, Rechtswahl

Sofern die Parteien nach diesen Klauseln verpflichtet sind, sich schriftlich Informationen, Benachrichtigungen oder Meldungen zukommen zu lassen, hat dies mindestens in Textform (z.B. E-Mail) zu erfolgen. Hierbei sind vorrangig die in Anhang I genannten Kontaktdaten des Verantwortlichen bzw. des Auftragsverarbeiters oder andere zwischen den Parteien vereinbarte Kommunikationswege zu nutzen.

Die Parteien haften im Außenverhältnis nach den anwendbaren gesetzlichen Regelungen. Im Innenverhältnis haften die Parteien nach den anwendbaren gesetzlichen Regelungen, es sei denn, diese Haftung ist im Hauptvertrag abweichend geregelt.

Es gilt deutsches Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main. Der Verantwortliche hat das Recht, den Auftragsverarbeiter auch an dessen Sitz zu verklagen. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren.

ANHANG I – LISTE DER PARTEIEN

Verantwortliche(r):

Name: DB Systel GmbH

Anschrift: Jürgen-Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main

Kontaktdaten für die Kommunikation zwischen den Parteien: Michael.Endress@deutschebahn.com

Als Rahmenvertragsanlage auch ohne gesonderte Zeichnung gültig

Unterschrift und Datum:

Name der Person, die unterschreibt. Position der Person, die unterschreibt. Ort, den TT. Monat JJJJ Unterschrift ________________________________Name der Person, die unterschreibt. Position der Person, die unterschreibt. Ort, den TT. Monat JJJJ Unterschrift ________________________________

Auftragsverarbeite(r)/Auftragnehmer:

Name: Name des Auftragsverarbeiters.

Anschrift: Anschrift des Auftragsverarbeiters.

Kontaktdaten für die Kommunikation zwischen den Parteien:

Kontaktdaten

Als Rahmenvertragsanlage auch ohne gesonderte Zeichnung gültig

Unterschrift und Datum:

Name der Person, die unterschreibt. Position der Person, die unterschreibt. Ort, den TT. Monat JJJJ Unterschrift ________________________________Name der Person, die unterschreibt. Position der Person, die unterschreibt. Ort, den TT. Monat JJJJ Unterschrift ________________________________

ANHANG II – BESCHREIBUNG DER VERARBEITUNG

Gegenstand der Verarbeitung

Bereitstellung einer Plattform für eine agile integrative Managementplattform als SaaS Lösung inklusive Migration des Altsystems und Support.

Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

[x] Beschäftigte

[ ] Kunden

[ ] Lieferanten

[x] Sonstige: Externe Mitarbeitende und EVUs

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

z.B. Stammdaten, Adressdaten, Vertragsdaten

Verarbeitete sensible Daten (falls zutreffend) und angewandte Beschränkungen oder Garantien, die der Art der Daten und den verbundenen Risiken in vollem Umfang Rechnung tragen, z. B. strenge Zweckbindung, Zugangsbeschränkungen (einschließlich des Zugangs nur für Mitarbeiter, die eine spezielle Schulung absolviert haben), Aufzeichnungen über den Zugang zu den Daten, Beschränkungen für Weiterübermittlungen oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen

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Art der Verarbeitung

Art der Verarbeitung, die der Dienstleister erbringt:

z.B. Rechenzentrumsdienstleistung / technische Systembetriebsführung / Datenpflege / Kundenkontakt / Sachbearbeitung / Versand / Kundenbetreuung / Vertragsbetreuung / Durchführung von Personalprozessen / Maschinelle Verarbeitung / personalgestützte Verarbeitung / Datenerfassende Verarbeitung / Datenverwaltende Verarbeitung

Zweck(e), für den/die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden

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Dauer der Verarbeitung

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Staaten der Verarbeitung

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Bei der Verarbeitung durch (Unter-)Auftragsverarbeiter sind auch Gegenstand, Art und Dauer der Verarbeitung anzugeben

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ANHANG III – TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN, EINSCHLIESSLICH ZUR GEWÄHRLEISTUNG DER SICHERHEIT DER DATEN

Erläuterung:

Zu beschreiben sind die ergriffenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen (einschließlich aller relevanten Zertifizierungen) zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und des Zwecks der Verarbeitung sowie der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Auf folgendes ist dabei einzugehen:

  1. Maßnahmen zur fortdauernden Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung
  2. Bei Datenübermittlungen an (Unter-)Auftragsverarbeiter sind auch die spezifischen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu beschreiben, die der (Unter-)Auftragsverarbeiter zur Unterstützung des Verantwortlichen ergreifen muss.

Im Einzelnen ist auf die unten aufgelisteten Aspekte einzugehen. Es können dabei mehrere Aspekte zusammengefasst werden oder auch ein Dokument, welches auf diese Aspekte gesamthaft eingeht, angehängt werden.

Allgemeines

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung

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Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemkonfiguration, einschließlich der Standardkonfiguration

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Maßnahmen für die interne Governance und Verwaltung der IT und der IT-Sicherheit

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Maßnahmen zur Zertifizierung/Qualitätssicherung von Prozessen und Produkten

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Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenminimierung

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Maßnahmen zur Vermeidung einer Vorratsdatenspeicherung

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Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht

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Maßnahmen zur Ermöglichung der Datenübertragbarkeit und zur Gewährleistung der Löschung

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Vertraulichkeit

Maßnahmen der Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten

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Maßnahmen zur Identifizierung und Autorisierung der Nutzer

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Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Übermittlung

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Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Speicherung

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Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen Sicherheit von Orten, an denen personenbezogene Daten verarbeitet werden

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Integrität

Maßnahmen zur Gewährleistung der Protokollierung von Ereignissen

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Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenqualität

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Maßnahmen zur Gewährleistung der Datentrennung

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Verfügbarkeit

Maßnahmen zur Gewährleistung der jederzeitigen Verfügbarkeit

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Maßnahmen zur Sicherstellung der Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen

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ANHANG IV – LISTE DER UNTERAUFTRAGSVERARBEITER

Der Verantwortliche hat die Inanspruchnahme folgender Unterauftragsverarbeiter genehmigt:

  1. Name: Name des Unterauftragsverarbeiters.

Anschrift: Anschrift des Unterauftragsverarbeiters.

Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson: Kontaktdaten

Beschreibung der Verarbeitung (einschließlich einer klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeiten, falls mehrere Unterauftragsverarbeiter genehmigt werden): …

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung