ENTWURF Anlage: Wertungsmatrix Angebote
Bewertungsmatrizen und Zuschlagskriterien
Der Vertrag wird mit dem Bieter geschlossen, dessen Angebot im Rahmen der bekanntgemachten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die bestmögliche Leistung erwarten lässt (höchste Punktzahl).
I. Zuschlagskriterien
Die Angebotsunterlagen werden unter Berücksichtigung der Vorstellungen des Auftraggebers (und ggf. Aktualisierung nach den Verhandlungen) anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet:
| Zuschlagskriterien | Bewertung | |
|---|---|---|
| 1 | Konzept- Aufgabenspezifische Herangehensweise | |
| Der Bieter hat ein Konzept für die Herangehensweise bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorzulegen. Das Konzept soll erkennen lassen, wie der Bieter die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen methodisch, organisatorisch und zeitlich umsetzen will. Für weitere Einzelheiten s. Verfahren sbrief Ziff. 2.2.1 | A.1 | |
| 2 | Konzept – Projektorganisation | |
| Der Bieter hat ein auftragsbezogenes Konzept zur Projektorganisation und zum Einsatz des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals vorzulegen. Das Konzept soll erkennen lassen, wie das vorgesehene Projektteam organisatorisch in die Leistungserbringung eingebunden wird, welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten die einzelnen Teammitglieder übernehmen, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten sie eingesetzt werden und wie eine kontinuierliche und qualitätsgerechte Leistungserbringung sichergestellt wird. Zu-dem sollen die eingesetzten Methoden zum Projektmanagement dargelegt werden. Es sind insbesondere ein Gesamtprojektleiter und ein stellvertretender Gesamtprojektleiter zu benennen. . Für weitere Einzelheiten s. Verfahrensbrief Ziff. 2.2.2 | A.2 | |
| 3 | Pauschalpreis Themenfeld A | |
| Der Bieter hat einen Pauschalgesamtpreis für die Erstellung des Gesamtkonzepts gem. der Leistungsinhalte der Themenfeld A der Leistungsbeschreibung anzubieten (in EUR netto). Dieser Preis ist im Angebotsvordruck anzugeben. Für weitere Einzelheiten s. Verfahrensbrief Ziff. 2.2. 3 | A.3 | |
| 4 | Stundensätze Themenfeld B |
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| Zuschlagskriterien | Bewertung | |
|---|---|---|
| Der Bieter hat die angefragten Stundensätze für den Gesamtprojektleiter, Stellvertretenden Projektleiter und weitere Projektmitarbeiter anzugeben. Dieser Preis ist im Angebotsvordruck anzugeben. Für weitere Einzelheiten s. Verfahrensbrief Ziff. 2.2.4 | A.4 |
Gesamtübersicht der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung in %
| Nr. | Zuschlagskriterium | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Konzept- Aufgabenspezifische Herangehensweise | 30 % |
| 2 | Konzept – Projektorganisation | 30 % |
| 3 | Gesamtpauschalpreis für Themenfeld A der Leistungsbeschreibung | 25 % |
| 4 | Stundensätze für Themenfeld B der Leistungsbeschreibung | 15 % |
| Summe 1 bis 4 | 100% |
II. Bewertungsmatrizen
Die einzureichenden Darstellungen/Konzepte werden im Einzelnen wie folgt bewertet:
Bei den Zuschlagskriterien 1 bis 2 (Qualitätskriterien) erfolgt die Bewertung nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem 10 Punkte die beste Bewertung und 0 Punkte die schlechteste Bewertung darstellen:
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Bewertungsmatrix A.1 – Zuschlagskriterium 1 :
| Note | Bewertungskriterien | Punkte |
|---|---|---|
| exzellent | Die Voraussetzungen für die Vergabe von 7,5 Punkten sind erfüllt. Im unmittelbaren Bietervergleich lässt das vorgestellte Konzept die beste Umsetzung der Aufgabe erwarten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Bestwertung zu vergeben. | 10 |
| gut | Das Konzept enthält konkrete Beschreibungen und berücksichtigen alle im Erwartungshorizont genannten Aspekte. Es ist ein hohes Verständnis für den Auftraggeber erkennbar. Das Konzept entspricht den Anforderungen und den Vorstellungen des AG in vollem Umfang. | 7,5 |
| befriedigend | Das Konzept ist allgemein beschrieben und erfasst inhaltlich die wesentlichen Aspekte des Erwartungshorizonts. Das Konzept entspricht den Anforderungen und den Vorstellungen des AG nur mit Einschränkungen | 5 |
| mangelhaft | Erhebliche Abweichungen vom idealen Konzept. Der Inhalt weicht wesentlich von den Anforderungen und Vorstellungen des AG gem. dem Erwartungshorizont ab. Aufgrund der erheblichen Defizite ist eine erfolgreiche Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen kaum zu erwarten | 2,5 |
| ungenügend | Aufgrund der erheblichen Defizite der des Konzepts ist eine erfolgreiche Umsetzung der Dienstleistung nicht zu erwarten oder der Bieter hat kein Konzept eingereicht. | 0 |
Bewertungsmatrix A.2 –Zuschlagskriterium 2:
| Note | Bewertungskriterien | Punkte |
|---|---|---|
| exzellent | Die Voraussetzungen für die Vergabe von 7,5 Punkten sind erfüllt. Im unmittelbaren Bietervergleich lässt das vorgestellte Konzept die beste Umsetzung der Aufgabe, insbesondere aufgrund der eingereichten Referenzen des Gesamprotjektleiters und des stellvertretenden Gesamtprojektleiters erwarten (mehr Referenzen zu vergleichbaren Projekten des Gesamtprojektleiters und des stellvertretenden | 10 |
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| Gesamtprojektleiters als andere Bieter) und / oder das Konzept Projektorganisation enthält konkrete Beschreibungen und berücksichtigt alle im Erwartungshorizont genannten Aspekte, wobei ein hohes Verständnis für die Bedürfnisse des Auftraggebers erkennbar ist. Das Konzept entspricht den Anforderungen und den Vorstellungen des AG in vollem Umfang. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Bestwertung zu vergeben. | ||
|---|---|---|
| gut | Gesamtprojektleiter und stellvertretender Gesamtprojektleiter haben jeweils Erfahrung mit mindestens drei vergleichbaren Projekten. Das Konzept ist zumindest allgemein beschrieben und erfasst inhaltlich zumindest die wesentlichen Aspekte des Erwartungshorizonts. Das Konzept entspricht zumindest den Anforderungen und den Vorstellungen des AG mit Einschränkungen. | 7,5 |
| befriedigend | Entweder der Gesamtprojektleiter oder der stellvertretende Projektleiter hat Erfahrung mit mindestens drei vergleichbaren Projekten. | 5 |
| mangelhaft | Gesamtprojektleiter und stellvertretender Gesamtprojektleiter haben jeweils Erfahrung mit mindestens einem vergleichbaren Projekt. | 2,5 |
| ungenügend | Aufgrund der erheblichen Defizite des Konzepts ist eine erfolgreiche Umsetzung der Dienstleistung nicht zu erwarten oder der Bieter hat kein Konzept eingereicht oder er hat keine Angaben zu vergleichbaren Projekten des Gesamtprojektleiters und/ oder des stellvertretenden Gesamtprojektleiters gemacht. | 0 |
Bewertungsmatrix A.3 – Zuschlagskriterium 3: Beim Zuschlagskriterium 3 (Gesamtpauschalpreis) erhält 10 Punkte der niedrigste angebotene (Gesamt-)Pauschalpreis für die ausgeschriebene Leistung im Themenfeld A der Leistungsbeschreibung.
Ein fiktiver angebotener Pauschalpreis der dem zweifachen des niedrigsten angebotenen Pauschalpreises entspricht, erhält 0 Punkte.
Für dazwischenliegende Pauschalpreise erfolgt eine lineare Interpolation mit zwei Nachkommastellen.
Zur Ermittlung des Pauschalpreises für das Gesamtkonzept ist der Nettopreis maßgeblich.
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Bewertungsmatrix A.4 – Zuschlagskriterium 4:
Bieter haben im Angebotsvordruck die Stundensätze für den Gesamtprojektleiter, Stellvertretenden Projektleiter und weitere Projektmitarbeiter anzugeben.
Der zu wertende Angebotspreis errechnet sich sodann wie folgt:
Die jeweils angebotenen Stundensätze der drei Gruppierungen werden mit dem je Stufe vorgegebenen „Relativgewicht“ multipliziert, dann addiert, um so das durchschnittliche (gemittelte) Stundenhonorar zu errechnen.
Das Ergebnis stellt den wertungsrelevanten Angebotspreis in diesem Zuschlagskriterium dar (vgl. auch Angebotsvordruck).
Das „Relativgewicht“ für • den Gesamtprojektleiter beträgt 0,2 • Stellvertretenden Projektleiter beträgt 0,3 • Projektmitarbeiter beträgt 0,5
Der Auftraggeber legt dieser Wertung die Annahme zugrunde, dass durchschnittlich 20% der Leistungserbringung durch den Gesamtprojektleiter, 30% durch den stellvertretenden Gesamtprojektleiter und 50 % durch die weiteren Projektmitarbeiter erbracht werden.
Der so ermittelte niedrigste gemittelte Stundensatz erhält die höchste Punktzahl (10 Punkte).
0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten gemittelten Stundensatzes.
Die Punktebewertung für die dazwischenliegende Stundensätze erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Nachkommastellen.
Maßgeblich ist der angebotene Netto-Stundensatz.