Anlage 3 Wettbewerbsbeschreibung IT-Service Bistum Hildesheim_V01.pdf

Managed-IT-Support und Betrieb der IT-Infrastruktur der St.-Augustinus-Schule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 02:24 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

EU-Teilnahmewettbewerb

des

Bischöflichen Generalvikariats Hildesheim

zum Verhandlungsverfahren

zur Vergabe der Leistung

IT-Supportservice für die

St.-Augustinus-Schule in

Trägerschaft des Bistums

Hildesheim

Rahmenvertrag: 48 Monate Betriebsphase

Vergabenummer: BGHi-2026-003

Anlage 2

Wettbewerbsbeschreibung

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


Inhaltsverzeichnis

1 Auftragsdaten .................................................................................................................................................. 3

1.1 Auftraggeber ..................................................................................................................................................... 3

1.2 Angaben zu den Leistungen .............................................................................................................................. 4

2 Übersicht über das Verfahren: Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb ....................... 5

2.1 Phase 1: EU-weites Teilnahmeverfahren .......................................................................................................... 5

2.2 Phase 2: Verhandlungsverfahren ...................................................................................................................... 6 2.2.1 Erstangebot .............................................................................................................................................. 6 2.2.2 Verhandlung ............................................................................................................................................. 6 2.2.3 Finales Angebot ........................................................................................................................................ 7

3 Leistungsbeschreibung ..................................................................................................................................... 7

4 Antrags-, Vergabe und Verfahrensbedingungen ................................................................................................ 7

4.1 Versand der Ausschreibungsunterlagen / Vergabestelle .................................................................................. 7

4.2 Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen ....................................................................... 7

4.3 Vollständigkeit|Unklarheiten ........................................................................................................................... 8

4.4 Abgabe des Teilnahmeantrags ......................................................................................................................... 8

4.5 Form des Antrags .............................................................................................................................................. 9

4.6 eVergabe ........................................................................................................................................................... 9

4.7 Bestimmung über nicht berücksichtigte Anträge ............................................................................................ 10

4.8 Aufhebung der Ausschreibung ........................................................................................................................ 10

4.9 Datenschutzklausel ......................................................................................................................................... 10

4.10 Aufklärung mit den Wettbewerbsunternehmen ............................................................................................. 10

4.11 Verschwiegenheit ............................................................................................................................................ 10

4.12 Vergütung ....................................................................................................................................................... 11

4.13 Preisangaben und Nebenangebote ................................................................................................................. 11

4.14 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme des Antrags ............................................................................ 11

4.15 Ausschreibungsfremde Bedingungen .............................................................................................................. 12

4.16 Copyright und Schutzrechte ............................................................................................................................ 12

4.17 Bietergemeinschaften sowie Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmen .......................................... 12

4.18 Bevorzugte Bewerber ...................................................................................................................................... 13

5 Eignung .......................................................................................................................................................... 13

6 Anlagen als Teile dieser Ausschreibungsunterlagen ........................................................................................ 14


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 2

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


1 Auftragsdaten

1.1 Auftraggeber

Auftraggeber (AG) für die ausgeschriebene Leistung ist:

Bischöfliches Generalvikariat Domhof 18-21 31134 Hildesheim

Das Bistum Hildesheim betreibt als Schulträger an der St.-Augustinus-Schule in Hildesheim (ca. 46 Lehrkräfte,

ca. 380 SuS) eine IT-Infrastruktur, über die der Schule eine Vielzahl an IT-Diensten bereitgestellt wird. Dazu

zählen u. a. der Internet-Zugang, Server- und Speicher-Leistungen, zentrale Anwendungen, E-Mail-Dienste

sowie Hard- und Software-Support. Die Schule verfügt an einem Standort über ein pädagogisches Netz und

ein Schulverwaltungsnetz, die logisch getrennt betrieben werden.

Die IT-Unterstützung erfolgt bislang fragmentiert über schulische Einzelregelungen: Für das Netzwerk ist ein

externer Dienstleister beauftragt, für die iPads und das Mobile Device Management (MDM) ein weiterer –

jeweils ohne klar definierte Service-Level-Agreements (SLAs) und ohne einheitliche Supportprozesse. Alle üb-

rigen Themen – insbesondere Endgeräte und Medientechnik, der 1st-Level-Support für die Anwenderinnen

und Anwender sowie die Koordination der beteiligten Dienstleister – liegen bislang bei der Schule selbst und

werden im Wesentlichen durch die IT-Beauftragten neben ihrer Unterrichtstätigkeit geleistet. Mit der vorlie-

genden Ausschreibung soll diese Betreuung vereinheitlicht und in eine Hand gegeben werden, ergänzt um

weitere Servicebereiche (u. a. Server & Storage, Endgeräte & Medientechnik, Plattformbetrieb). Ziel des

neuen Rahmenvertrags ist der Aufbau und die Professionalisierung eines zuverlässigen und effizienten IT-

Betriebs nach einem Managed-Services-Ansatz gemäß etablierter Best Practices (ITIL), insbesondere durch:

– kontinuierliche Betreuung, Betrieb und Weiterentwicklung der gesamten IT-Infrastruktur der Schule aus

einer Hand,

– klare Betriebs- und Pflegeverantwortung des Auftragnehmers (AN) mit verbindlich vereinbarter Ser-

vicequalität sowie proaktivem statt rein reaktivem Betrieb,

– Professionalisierung der Betriebsprozesse und spürbare Entlastung der Schule & der IT-Beauftragten,


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 3

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


– Sicherstellung von Flexibilität für künftige Anforderungen (Skalierung, neue Anwendungen, Ausbau der

Infrastruktur).

1.2 Angaben zu den Leistungen

Bezeichnung der Ausschreibung:

IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Der Leistungsort ist

Hildesheim

Der Vertrag beginnt am

01.02.2027

und endet am

30.01.2031

Die Vereinbarung endet am 30.01.2031 ohne, dass es einer separaten Kündigung bedarf. Die Rahmenverein-

barung kann – sofern dazu innerhalb der Vertragslaufzeit eine Begründung gegeben ist - einmal um 12 Mo-

nate verlängert werden. Sofern der Auftraggeber das Optionsrecht in Anspruch nimmt, endet der Vertrag am

30.01.2032, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der

Verlängerungsoption durch den Auftraggeber.


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 4

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


Die ausschreibende Stelle verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4 bzw.

der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO), Artikel 1 Vergabeverordnung (VgV) vom

12.04.2016.

Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 14 Abs. 3 sowie § 17 Abs. 1 VgV. Diese

wird durchgeführt als integriertes Verfahren mit dem vor der eigentlichen Verhandlungsphase realisierten

Teilnahmewettbewerb. Ergänzend zu den Verdingungsunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

2 Übersicht über das Verfahren: Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teil-

nahmewettbewerb

2.1 Phase 1: EU-weites Teilnahmeverfahren

Das Bieterunternehmen erklärt mit der Abgabe eines Wettbewerbsantrags die Absicht, am Verfahren teilzu-

nehmen.

Es wird in diesem Schritt die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle

Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieterunternehmens geprüft. Diese be-

zieht sich i. S. d. § 122 GWB auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Unternehmens sowie das Nicht-

vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 oder 124 GWB. Die teilnehmenden Unternehmen werden

nicht aufgefordert, die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV ausgefüllt mit den An-

tragsunterlagen vorzulegen, eine Verwendungspflicht für Unternehmen besteht insoweit nicht. Soweit ein

teilnehmendes Unternehmen als vorläufigen Beleg seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschluss-

gründen freiwillig eine EEE verwendet, erfordert der Ausschreibungsgegenstand über die Erklärungen der

EEE hinaus fachliche Eignungsnachweise wie mit Anlage 1 gefordert. Für alle Unternehmen ist die Vorlage

des Formblattes L 124 Eigenerklärung zur Eignung jedoch verpflichtend.

Es ist mit dem Wettbewerbsantrag noch kein Angebot abzugeben und auch kein ausführliches Lösungskon-

zept – dies ist erst in Phase 2 notwendig.


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 5

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


2.2 Phase 2: Verhandlungsverfahren

2.2.1 Erstangebot

Es erfolgt eine formelle Angebotsaufforderung. Nach vergaberechtskonformer Angebotsphase werden ein-

gehende Angebote nach der Prüfung der formalen Vollständigkeit dreistufig bewertet. Wie in der Bekannt-

machung veröffentlicht, gehen der Angebotspreis und das Dienstleistungskonzept in der Relation 50:50 in

die Zuschlagswertung ein.

Auf der Basis dieser Bewertung der Erstangebote werden maximal 3 Bieterangebote ausgewählt für ein ei-

gentliches Verhandlungsgespräch.

Die ausschreibende Stelle behält sich eine Vergabeentscheidung und Zuschlagserteilung gemäß § 17 Abs.

11 VgV auf der Basis der Erstangebote ohne eigentliches Verhandlungsgespräch vor.

2.2.2 Verhandlung

Die Bieterunternehmen präsentieren ihre Gesamtleistung sowie ihr Gesamtangebot und erläutern diese in

der Diskussion. Es werden Fragen und Änderungswünsche seitens des Auftraggebers besprochen. Aus der

fachlichen und Leistungsverhandlung mit den beteiligten Bieterunternehmen werden erweiterte und präzi-

sierte Anforderungen an die benannten Leistungspunkte seitens der ausschreibenden Stelle erarbeitet und

den beteiligten Bieterunternehmen als finale Angebotsaufforderung mit einem ggf. optimierten Leistungs-

verzeichnis übermittelt.

Es ist geplant, dass die Verhandlungsgespräche pro Bieterunternehmen in einer Phase mit nachfolgendem

finalem Angebot stattfinden.

Die Verhandlungstermine sind terminiert gem. Projektplan für den 19.11 – 20.11.2026.

Die Bieterunternehmen werden gebeten, den Verhandlungstermin rechtzeitig einzuplanen und freizuhal-

ten.


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 6

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


2.2.3 Finales Angebot

Die Bieterunternehmen werden formell aufgefordert, mit den Ergebnissen des Verhandlungsgesprächs ein

verbindliches Angebot abzugeben, das alle zur Ausführung des Projekts erforderlichen Einzelheiten enthalten

muss. Das ggf. angepasste Leistungsverzeichnis wird entsprechend seitens der ausschreibenden Stelle vor-

gelegt bei der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe.

Aufgrund der dann abgegebenen endgültigen Angebote wird eine Vergabeentscheidung getroffen. Die Zu-

schlagskriterien zur Bewertung der finalen Angebote sind losweise folgende:

• Angebotspreis: 50 %

• Bewertung Dienstleistungskonzept: 50 %

Während des gesamten Verfahrens werden die Bieterunternehmen frühzeitig über den Zeitplan informiert,

insbesondere über die Präsentations- und Abgabetermine für die Angebote.

3 Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Dokument Anlage 1 Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim aus dem Datenpool der Stufe Verhand- lungsverfahren Stufe 1.

4 Antrags-, Vergabe und Verfahrensbedingungen

4.1 Versand der Ausschreibungsunterlagen / Vergabestelle

Das Vergabeverfahren wird fachlich und vergabestrategisch von dem Beratungsunternehmen Loesungenfin-

den.org unterstützt und operativ durchgeführt. Die Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs, die Bieter-

kommunikation, der digitale Antragseingang, die Aufforderung zur Angebotsabgabe in der Phase 2 sowie der

digitale Angebotseingang werden über das Vergabeportal www.dtvp.de realisiert.

4.2 Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen

Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren sind ausschließlich in deutscher Spra-

che über das Vergabetool www.dtvp.de zu stellen.


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 7

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


Für die Stufe des Teilnahmewettbewerbs gilt: Fragen, die der oben genannten Stelle nicht bis zum

04.09.2026, 11.00 Uhr vorliegen, können nicht beantwortet werden. Es wird zuvor eine weitere Frist zum

25.08.2026, 11:00 Uhr angeboten.

Die Antworten auf Bieterfragen werden allen Wettbewerbsunternehmen auf dem Vergabeportal

www.dtvp.de bereitgestellt. Eine gesonderte Benachrichtigung der Wettbewerbsunternehmen hierzu er-

folgt nicht.

Änderungen oder Ergänzungen an den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb werden ebenfalls über die

genannte Vergabeplattform bekannt gemacht. Alle Informationen (Fragen, Antworten, Änderungen oder Er-

gänzungen) die über den Downloadlink bekannt gemacht werden, sind für das Vergabeverfahren und die zu

erbringenden Leistungen bindend.

Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung (Anmeldung) heruntergeladen wurden, erhält

das Unternehmen keine E-Mailbenachrichtigung. Das Unternehmen ist dann in der Pflicht, sich selbstständig

über Änderungen und Antworten auf Bieterfragen auf dem Vergabeportal zu informieren.

Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung (Anmeldung) auf der Vergabeplattform empfoh-

len. Es obliegt den Unternehmen, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals www.dtvp.de unverzüglich

Loesungenfinden.org (+49 2271 7920 200) zu melden.

4.3 Vollständigkeit|Unklarheiten

Die Vergabeunterlagen sind kapitelweise mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen. Das Wettbewerbsunter-

nehmen hat sich von der Vollständigkeit der ihm überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Das Wettbewerbs-

unternehmen hat bei Unvollständigkeit der Vergabeunterlagen unverzüglich die Vergabestelle über das Bie-

tertool der Vergabeplattform www.dtvp.de hierüber zu unterrichten.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so hat das Unter-neh-

men den Auftraggeber vor Abgabe des Angebotes darauf hinzuweisen.

4.4 Abgabe des Teilnahmeantrags

Der Teilnahmeantrag ist bis zum 14.09.2026, 11.00Uhr einzureichen.


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 8

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


Die Abgabe des Teilnahmeantrags sowie die Angebotsabgabe muss ausschließlich elektronisch über das Ver-

gabeportal www.dtvp.de erfolgen. Über die vorgenannte Vergabeplattform kann der Teilnahmeantrag bzw.

das Angebot elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches übermittelt werden (§ 53

I VgV). Eine digitale Signatur ist für die Angebotsabgabe nicht erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Ange-

botsabgabe die Anweisungen und Hinweise im Angebotsassistenten. Anlagen zu Ihrem Teilnahmeantrag

bzw. Angebot (z.B. die geforderten Eignungsunterlagen) können Sie als „Eigene Anlage“ zu Ihrem elektroni-

schen Teilnahmeantrag bzw. Angebot im Angebotsassistenten hochladen.

Teilnahmeanträge und Angebote, die per Fax oder E-Mail oder in Papierform eingehen, werden nicht ge-

wertet.

4.5 Form des Antrags

Die Wettbewerbsanträge sind in allen ihren Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklä-

rungen, in deutscher Sprache zu verfassen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche

Übersetzung der Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieterunter-

nehmen zu tragen. Das Wettbewerbsunternehmen trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung

der eingereichten Nachweise und Erklärungen.

Die in den Ausschreibungsunterlagen zwingend formulierten („ist“, „muss“, „sind“, „hat zu“ etc.) Leistungs-

und Qualitätsstandards sind Mindestanforderungen und für das Bieterunternehmen bindend. Anträge und

spätere Angebote, die diese Vorgaben nicht einhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Für den Teilnahmeantrag sind die vom Bistum Hildesheim vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.

Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Antragsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabe-

stelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt,

wird der Antrag ausgeschlossen.

4.6 eVergabe

Der Teilnahmeantrag und das spätere Angebot sind wegen der ausschließlich elektronischen Abgabe über

das Vergabeportal in Textform gemäß § 126 b BGB zu unterzeichnen. Die beigefügten Anlagen gelten dann

als Bestandteil des elektronisch unterschriebenen Angebotes und bedürfen keiner weiteren Unterschrift.

Handschriftliche Unterschriften sind nicht notwendig. Digitale Signaturen können eingesetzt werden. Der


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 9

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


Teilnahmeantrag und das spätere Angebot sind auf dem Antrags-/Angebotsformblatt mindestens digital in

Textform gemäß § 126 BGB zu unterzeichnen (= Angabe des Klarnamens).

4.7 Bestimmung über nicht berücksichtigte Anträge

Es erfolgt gemäß § 62 VgV eine Unterrichtung der Bewerber.

4.8 Aufhebung der Ausschreibung

Eine etwaige Aufhebung der Ausschreibung gem. § 63 VgV (ganz oder in Teilen) wird den Wettbewerbsun-

ternehmen elektronisch mitgeteilt.

4.9 Datenschutzklausel

Die von den Wettbewerbsunternehmen erbetenen personenbezogenen Angaben werden nur im Rahmen

des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Eine anderweitige Weitergabe an unbeteiligte Dritte

findet nicht statt. Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Wettbewerbsantrages.

4.10 Aufklärung mit den Wettbewerbsunternehmen

Bei Bedarf wird mit den Wettbewerbsunternehmen vor Entscheidung des Teilnahmewettbewerbes ein

schriftliches Aufklärungsverfahren gemäß § 56 Abs. 2 VgV durchgeführt. Das eventuelle Aufklärungsverfah-

ren mit den Unternehmen hat den Zweck, eventuelle Zweifel über die Anträge zu beheben.

Die Antragsaufklärung/Nachforderung dient dem Auftraggeber zur Verifizierung der angegebenen Leistungs-

daten. Verweigert ein Wettbewerbsunternehmen die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein

Antrag unberücksichtigt bleiben.

4.11 Verschwiegenheit

Das Wettbewerbsunternehmen hat – auch nach Beendigung der Antragsphase – über die ihm im Zusammen-

hang mit der Ausschreibung bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren.

Es hat außerdem Unterlagen und Informationen nur zur Durchführung dieses Vertrages zu verwenden sowie

die Datenschutzbestimmungen des Bundes (BDSG) zu beachten. Insbesondere hat das Wettbewerbsunter-

nehmen zur Kenntnis kommende personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ver-

traulich zu behandeln, d.h. Dritten nicht zugänglich zu machen.


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 10

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


4.12 Vergütung

Für die Erstellung des Wettbewerbsantrages sowie des Angebotes und der möglichen Beteiligung am Ver-

handlungsverfahren inkl. der Verhandlungsgespräche wird keine Vergütung gewährt. Die Antragsunterlagen

und die späteren Angebote gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über.

4.13 Preisangaben und Nebenangebote

Erst für die Verfahrensstufe 2 – Verhandlungsvergabe relevant, nicht für die Stufe des Teilnahmewettbe-

werbs.

Die vom Bieterunternehmen anzubietenden Entgelte sind in dem zur Verfügung gestellten Preisblatt sowie

im VHB-Angebotsformblatt entsprechend einzutragen. Hierbei handelt es sich gemäß VgV und der Verord-

nung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz. 1953 Nr244),

zuletzt geändert durch Art. 70 G v. 8.12.2010 I 1864 um Festpreise.

• Preisgleitklauseln finden automatisiert keine Anwendung.

§ Preisanpassungen können im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragspartner erfolgen im %-Satz

möglicher statistischer Preisveränderungen nach den jährlichen Angaben des Statistischen Bundes-

amtes (Destatis) bezogen auf vergleichbare Leistungen /Branchenmarkt (Branchen-Marketing) Diese

Preisanpassung greift erst ab einer Abweichung von mehr als 5 % von dem mit dem Angebot abge-

geben Preis bezogen auf die finale Angebotsfrist 16.12.2026. Anhand der Preisindices festzustellende

Kostenänderung führen zu einer Anpassung der zu zahlenden Preise.

• Mit den angebotenen Preisen sind alle für die sachgemäße Ausführung der Leistungen erforderlichen

Aufwendungen abgegolten.

• Die Abgaben von Nebenangeboten und ihre Bewertung ist in diesem Ausschreibungsverfahren nicht

vorgesehen.

4.14 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme des Antrags

Änderungen und Ergänzungen an den Wettbewerbs- und Verdingungsunterlagen sind nicht zulässig und füh-

ren zwangsläufig zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Soweit Ergänzungen zur besseren Beurteilung des


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 11

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


Antrags und späteren Angebotes erforderlich erscheinen, können sie dem Antrag/Angebot auf besonderer

Anlage beigefügt werden.

Bis zum Ablauf der oben genannten Antragsfrist können die bereits eingereichten Anträge über die Vergabe-

plattform zurückgezogen werden. Sofern bei bereits eingereichten Anträgen Berichtigungen und/oder Ergän-

zungen erfolgen müssen, kann dies bis zum Ablauf der o. g. Antragsfrist erfolgen.

Berichtigungen/Ergänzungen per E-Mail oder Fax sind nicht zugelassen.

4.15 Ausschreibungsfremde Bedingungen

Beiliegende AGBs des Wettbewerbsunternehmens und/oder der Hinweis des Unternehmens auf die Gültig-

keit seiner AGBs stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und führen zwingend zum Ausschluss. Es

wird zudem darauf hingewiesen, dass inhaltliche Änderungen an den Vergabeunterlagen durch die Wettbe-

werbsunternehmen ebenfalls zum Ausschluss führen.

4.16 Copyright und Schutzrechte

Die vorliegende Wettbewerbsbeschreibung sowie das Leistungsverzeichnis sind inklusive aller Anlagen urhe-

berrechtlich geschützt und dürfen nur zur Antrags- sowie Angebotserstellung verwendet werden. Eine Wei-

tergabe und/oder Vervielfältigung ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Loesungenfinden.org

und des Auftraggebers nicht gestattet.

Das Wettbewerbsunternehmen hat anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebotes gewerbliche Schutz-

rechte bestehen oder von ihm oder einem anderen beantragt sind. Es hat weiterhin anzugeben, ob es erwägt,

Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten.

4.17 Bietergemeinschaften sowie Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmen

Die Unternehmen haben Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die sie ggf. im Verbund von Bieterge-

meinschaften oder an Unterauftragnehmende übertragen wollen und diese mit Namen und Anschrift bereits

im Antrag zu benennen. Bei der Übertragung von Teilleistungen ist nach Wettbewerbsgesichtspunkten zu

verfahren und dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hin-

sichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen – zu stellen, als sie durch den Auftrag mit dem

Wettbewerbsunternehmen vereinbart werden.


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 12

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


Das Antragsunternehmen hat die Eignung und Leistungsfähigkeit etwaiger Unterauftragnehmer gemäß der

Eignungskriterien der Wettbewerbsausschreibung (Anlage 1) nachzuweisen sowie sicherzustellen, dass ein

Unterauftragnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht seinerseits – ohne vorherige schriftliche Zustim-

mung der ausschreibenden Stelle – weiter vergibt.

Sollten nach dem Vertragsabschluss oder während der Projektrealisierung Nachunternehmen zusätzlich oder

im Austausch bisher beschäftigter Nachunternehmen seitens des Vertragsunternehmens zur Projektarbeit

hinzugezogen werden, so kann dies nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers geschehen. Für die-

sen Fall sind für ein zusätzliches Nachunternehmen ebenfalls die Eignungskriterien der Wettbewerbsaus-

schreibung durch das Vertragsunternehmen vorzulegen.

4.18 Bevorzugte Bewerber

Wettbewerbsunternehmen, die als bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden wollen, müssen den Nach-

weis, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen, bereits mit der Antragsabgabe zum Wettbewerb führen;

wird der Nachweis nicht rechtzeitig geführt, so wird das spätere Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter

Bewerber behandelt. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Wettbewerbsunternehmen, de-

nen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leis-

tungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot haben.

Zweckverbände, die ein Angebot vorlegen möchten, können das Risiko der Mehrwertsteuerbefreiung, das

sich aus dem sogenannten Celler und Naumburger Urteil sowie dem Urteil des BFH (AZ: VR 41/10) ergibt,

auch nachträglich nicht an die Auftraggeberin weitergeben.

5 Eignung

Die zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Unternehmen aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind

vollständig mit dem Angebot vorzulegen und gelten als K.-O.-Kriterien.

Gemäß § 122 GWB 2016 werden die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Aus-

schlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB des Bieterunternehmens überprüft.


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 13

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


Es ist mit dem Antrag nicht das Standardformular für die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) un-

terzeichnet vorzulegen. Verpflichtend ist die Abgabe des ausgefüllten Formblattes L 124

Der Ausschreibungsgegenstand erfordert Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen gem. der Anlage 1.

Zum Nachweis der Eignung gemäß § 122 GWB 2016 sind die im Formblatt 0 der Anlage 1 aufgeführten Un-

terlagen und Erklärungen mit dem Angebot abzugeben; soweit deutsche Rechtsnormen und Formulare be-

nannt sind, gelten gleichwertige aus anderen EU-Mitgliedsländern entsprechend.

Geforderte Eignungsnachweise und Angaben (z.B. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen), die in

Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen bzw. erbracht werden können, sind im Rahmen ihres

Erklärungsumfangs zulässig, sofern Bewerber und Bieter in einem solchen amtlichen Verzeichnis eingetragen

sind oder über eine adäquate Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der

Richtlinie 2014/24/EU entspricht (vgl. § 122 Abs. 3 GWB)

6 Anlagen als Teile dieser Ausschreibungsunterlagen

Anlage 1: Formblätter Eignung

Anlage 1a: Fachliche Eignung

Anlage 2: Projektplan Bieterversion

Anlage 3: Wettbewerbsbeschreibung

Formblätter:

• L 234 Bietergemeinschaft

• L 235 Nachunternehmerverzeichnis

• L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

• L 124 Eigenerklärung zur Eignung

• L 127 Erklärung Bezug Russland

• L 1311 EU-Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb

• L1312 EU: Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 14

Verhandlungsverfahren: IT-Supportservice für die St.-Augustinus-Schule in Trägerschaft des Bistums Hildesheim

Vorgangsnummer: BGHi-2026-003


• L 1313 Teilnahmeantrag


Bischöfliches Generalvikariat Hildesheim Seite | 15

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung