Brandschutzordnung Teil B.pdf

Malerarbeiten für die Erweiterung der Zentralen Notaufnahme der Kliniken Ostalb

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 21:40 (Europe/Berlin)

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Brandschutzordnung Teil B

Kliniken Ostalb gkAöR

Brandschutzordnung

Teil B

für Personen/Beschäftigte ohne Brandschutzaufgaben

nach DIN 14096

OAK Aalen Redaktion Freigabe ID: BS-0830-v1-VA

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Brandschutzordnung Teil B

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................... 2

a) Einleitung ......................................................................................................................................... 3

b) Brandschutzordnung Teil A (Aushang) ............................................................................................ 4

c) Brandverhütung .............................................................................................................................. 5

d) Brand- und Rauchausbreitung ......................................................................................................... 6

e) Flucht- und Rettungswege .............................................................................................................. 7

f) Melde- und Löscheinrichtungen...................................................................................................... 8

g) Verhalten im Brandfall .................................................................................................................... 9

h) Brand melden ................................................................................................................................ 10

i) Alarmsignale und Anweisungen beachten .................................................................................... 10

j) In Sicherheit bringen ..................................................................................................................... 10

k) Löschversuch unternehmen .......................................................................................................... 11

l) Vermeiden von Falschalarmen ...................................................................................................... 12

m) Quellenangabe .......................................................................................................................... 13

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Brandschutzordnung Teil B

a) Einleitung

Um ein schnelles und effektives Handeln im Brandfall zu gewährleisten ist es notwendig, dass jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin die vorliegende Brandschutzordnung kennt und beachtet. Falls nicht anders vermerkt, gelten die Anweisungen für alle drei Standorte, für die Tochtergesellschaften und die Außenstellen, die den Kliniken Ostalb gkAöR angehören. Dieses Dokument ersetzt die bisher geltenden Brandschutzordnungen (Teil B).

Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin ist verpflichtet sich mit dem Ort, der Bedienung und der Wirkungsweise der, in seinem oder ihrem Arbeitsbereich befindlichen Brandbekämpfungs- und Rettungsgeräte auseinanderzusetzen. Dabei können die theoretischen und praktischen Brandschutzschulungen eine Hilfe sein.

Alle Führungskräfte sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für die Einhaltung dieser Brandschutzordnung verantwortlich.

Für den Brandschutz der Kliniken Ostalb gkAöR allgemein sind der Vorstand und die kaufm. Standortleitungen verantwortlich. Die Aufgaben des Brandschutzes müssen schriftlich delegiert werden. Die Verantwortung bleibt bestehen [1].

Für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz, z.B. Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer, sind die passende Brandschutzordnung Teil C und gegebenenfalls der standortbezogene Alarm- und Einsatzplan zusätzlich zu beachten.

Die Brandschutzordnung der Kliniken Ostalb gkAöR besteht aus drei Teilen [2]. Der Teil A beinhaltet den Aushang, der auf jedem Flucht- und Rettungsplan aufgedruckt ist und somit für jede Person im Gebäude jederzeit einsehbar ist (siehe b) in diesem Dokument). Der Teil B (dieses Dokument) beinhaltet die Informationen, die für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wichtig sind. Der Teil C beinhaltet zusätzliche Informationen für die Personen, die im Ernstfall besondere Brandschutzaufgaben erledigen. Bei den Kliniken Ostalb besteht die Brandschutzordnung Teil C aus mehreren Dokumenten, die sich jeweils auf eine bestimmte Station oder einen Fachbereich beziehen.

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Brandschutzordnung Teil B

b) Brandschutzordnung Teil A (Aushang)

Brandschutzordnung Teil A für Aalen

Brandschutzordnung Teil A für Ellwangen und Mutlangen

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Brandschutzordnung Teil B

c) Brandverhütung

Die Mitarbeitenden der Kliniken Ostalb sind die wertvollsten Bausteine bei der Brandverhütung. Wenn Sie alle aufmerksam sind und die Vorschriften zur Brandverhütung beachten, können wir Brände am effektivsten verhindern.

In den Klinikgebäuden darf nicht geraucht werden. Es sind entsprechende Raucherbereiche ausgewiesen. Das gilt ausdrücklich auch für Patienten, siehe die Hausordnung der Kliniken Ostalb gkAöR. Zigaretten und ähnliche Dinge dürfen nur in den vorgesehenen Aschenbechern/Abfallbehältern entsorgt werden. Rauchen verboten Untersagt ist auch die Verwendung von offenem Licht jeder Art. Bitte benutzen Sie elektrische Kerzen!

Feuergefährliche und staubige Arbeiten (z.B. Löten, Schweißen, etc.) müssen angemeldet und unter Berücksichtigung der notwendigen Brandschutzmaßnahmen ausgeführt werden! Offenes Licht verboten → Es ist ein Antrag bei der jeweiligen Haustechnik auszufüllen.

Stecken Sie elektrische Geräte immer direkt in eine Steckdose ein. Lassen Sie fehlende Steckdosen nachrüsten! Die Gebrauchsanweisungen der Geräte sind zu beachten. Es dürfen keine privaten Geräte in die Gebäude der Kliniken Ostalb gebracht werden, ausgenommen Mobiltelefone.

Mehrfachstecker sind schnell überlastet und dadurch ein großes Brandrisiko. Die Verwendung von Mehrfachsteckern ist nicht gewünscht! Eine Nachinstallation von Steckdosen ist zu priorisieren. Wenn es keine Alternative zur Verwendung von Mehrfachsteckern gibt, dann nur geprüfte Mehrfachstecker (rundes VDE Siegel) verwenden. Nie mehr als einen Mehrfachstecker in eine Steckdose einstecken! Niemals Küchengeräte in einen Mehrfachstecker einstecken!

In Tee- und Stationsküchen oder ähnlich genutzten Bereichen sind Küchengeräte auf eine feuerfeste Unterlage zu stellen und die Umgebung ist frei von leicht entzündlichen Stoffen zu halten. Die Unterlage kann über die Brandschutzbeauftragten bestellt werden. Heißwassergeräte müssen nach dem Kochvorgang und beim Betrieb ohne Wasserinhalt selbst abschalten (Überhitzungsschutz), sie müssen zudem eine verdeckte Heizspirale haben. Kaffeemaschinen müssen einen Überhitzungsschutz haben. Mikrowellen dürfen während der Nutzung nicht unbeaufsichtigt bleiben. Nicht benötigte Geräte müssen abgeschaltet und/oder ausgesteckt werden.

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Brandschutzordnung Teil B

Das Aufstellen und Betreiben folgender Geräte ist grundsätzlich untersagt:

  • Heizgeräte zur Raumtemperierung (Heizstrahler, Heizlüfter usw.)
  • Tauchsieder aller Art
  • Kochplatten
  • Toaster
  • Waffeleisen
  • Eierkocher
  • Backofen

Schäden an elektrischen Geräten und Anlagen (z. B. Steckdosen) sind sofort der Technik zu melden. Das Gerät ist unverzüglich außer Betrieb zu nehmen. Jedes Elektrogerät muss ein VDE Prüfsiegel haben und regelmäßig geprüft werden

Die Verwendung von feuergefährlichen und explosionsgefährdenden Materialien ist auf das Nötigste zu begrenzen. Eine Lagerung ist nur in dafür vorgesehenen Räumen erlaubt. Die Sicherheitshinweise im Umgang mit diesen Stoffen sind unbedingt zu beachten.

Akkus von E-Fahrrädern dürfen nicht mit in die Klinikräumlichkeiten feuergefährlicher gebracht werden. Benutzen Sie, wenn möglich, die Schließfächer an den Stoff Fahrradstellplätzen.

d) Brand- und Rauchausbreitung

Brandrauch ist für Menschen mindestens genauso gefährlich wie das Feuer selbst. Rauch breitet sich zudem erheblich schneller aus. Die meisten Gegenstände die mit Brandrauch in Berührung gekommen sind, sind danach durch die Kontamination mit Schadstoffen nicht mehr nutzbar. Neben den Maßnahmen gegen die Entstehung von Bränden, ist deshalb das Verhindern der Ausbreitung von Feuer und Rauch im Gebäude das wichtigste Ziel im Brandschutz.

Unter den Begriffen baulicher und anlagentechnischer Brandschutz werden in einem Gebäude alle Maßnahmen zusammengefasst, die im Ernstfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern und evtl. sogar den Brand bekämpfen können. Sollte es in einem Gebäude der Kliniken Ostalb zu einem Brand kommen, sorgen diese technischen Maßnahmen dafür, dass der betroffene Bereich begrenzt bleibt.

Die wichtigsten Bauteile in diesem Zusammenhang sind Türen und Tore. Brand- und Rauchschutztüren sind relativ leicht an ihrem Schließmechanismus zu erkennen. Umgangssprachlich spricht man von einem Obertürschließer. Die Schließfunktion der Türen darf nicht blockiert werden! Das würde die Schutzfunktion der Türen außer Kraft setzen. Die Türen sind die sichtbaren Teile der Brand- oder Trennwände.

Auch Türen ohne spezielle Eigenschaften können gegen die Brandausbreitung wertvolle Dienste leisten. Wenn Sie einen Brandraum verlassen, schließen Sie hinter sich die Türen. Rauch- und Wärmeabzüge (RWAs) dienen zur Ableitung von Rauch und der damit

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verbundenen Wärme. In den Kliniken sind RWAs hauptsächlich in den Treppenräumen ganz oben verbaut. Sie werden von der FW betätigt bzw. werden im Brandfall automatisch angesteuert.

Ein Brand kann sich besonders dort schnell ausbreiten, wo sich viele brennbare Materealien befinden. Achten Sie darauf in einem Raum, der für den Aufenthalt von Personen vorgesehen ist, nicht mehr brennbare Materialien aufzubewahren als unbedingt nötig. Bringen Sie überschüssige Materialien in einen Lagerraum. So gefährden sie die Personen im Brandfall weniger.

e) Flucht- und Rettungswege

Die Anweisungen im folgenden Abschnitt gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken Ostalb, die im Alarmfall KEINE Patienten zu betreuen haben. Haben Sie Patienten zu betreuen, lesen Sie bitte die, für Ihren Bereich verfasste, Brandschutzordnung Teil C.

Zum klassischen Flucht- bzw. Rettungsweg gehört der ganze Weg, der zwischen Ihrem Aufenthaltsort und dem nächstgelegenen Sammelplatz liegt. Dieser Weg darf nicht beengt oder gar verstellt sein! Keine Tür auf diesem Weg darf verschlossen sein!

Achten Sie in Ihrem Alltag darauf, dass diese wichtigen Bedingungen eingehalten sind. Dann haben Sie für den Ernstfall bereits viel erreicht.

In regelmäßigen Abständen (meist in der Nähe von Treppenräumen) sind in jedem Gebäude und jedem Geschoss Flucht- und Rettungspläne ausgehängt. Diese zeigen Ihnen Ihren Standort im Gebäude und sind Rettungsweg immer so gedreht, dass beim Betrachten eine Tür links auf dem Plan auch tatsächlich links von Ihnen ist. Auf diesem Plan sind die Fluchtwege gekennzeichnet und auch die nächste Sammelstelle. Die Position von Feuerlöschern, Druckknopfmeldern und gegebenenfalls Wandhydranten sind ebenfalls auf dem Plan eingezeichnet. Zudem ist auf diesen Plänen rechts immer auch das gewünschte Verhalten im Brandfall dargestellt Aufzug im Brandfall (siehe b)). Diese Pläne dürfen natürlich nicht verdeckt werden! nicht benutzen Der Flucht- oder Rettungsweg verläuft im EG direkt ins Freie oder in den oberen oder unteren Stockwerken über Treppen. Weil Aufzüge im Brandfall möglicherweise nicht funktionieren, dürfen diese für den Fluchtweg nicht benutzt werden. Sollten Sie keine Treppen benutzen können, wenden Sie sich bitte im Vorfeld an den zuständigen Brandschutzbeauftragen oder die zuständige Brandschutzbeauftrage Ihres Standortes. Dann kann eine Sammelstelle Lösung gefunden werden.

Flure und Treppenräume genießen im Brandschutz ganz besondere Beachtung, da durch sie die Fluchtwege vieler Personen verlaufen. Sie werden baulich besonders sicher hergestellt um flüchtenden Personen möglichst lange Schutz zu bieten. Umso schlimmer ist es, wenn Flure und Treppenräume durch (achtlos) abgestellte Dinge verengt oder verstellt werden. Sollte Ihnen ein solcher Bereich begegnen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Brandschutzbeauftragen oder die zuständige Brandschutzbeauftrage des Klinikums.

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Brandschutzordnung Teil B

Die Sammelstelle bildet den Endpunkt eines Fluchtweges. Bleiben Sie an der Sammelstelle bis Sie von Ihrem oder Ihrer Vorgesetzten eine andere Anweisung erhalten! Befolgen Sie auch Anweisungen, die Ihnen möglicherweise von der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst erteilt werden.

Ebenso wie die Flucht- und Rettungswege müssen die Zufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge ständig freigehalten werden. Die Feuerwehrflächen sind ausgeschildert. Es ist untersagt auf den Feuerwehraufstellflächen und -zufahrten zu parken.

Feuerwehraufstellfläche

f) Melde- und Löscheinrichtungen

In den meisten Bereichen der Kliniken ist eine automatische Brandmeldeanlage installiert. Diese ist an den kleinen runden Brandmeldern an der Decke erkennbar. Diese Melder reagieren in den meisten Fällen auf Rauch und rauchähnliche Substanzen wie Nebel oder Staub. Einige wenige Brandmelder reagieren auf Wärme. Die Brandmelder dürfen nicht zugeklebt oder auf andere Weise behindert werden! Druckknopfmelder

Druckknopfmelder gehören ebenfalls zu den Bauteilen einer Brandmeldeanlage. Die kleinen, quadratischen, roten Kästchen sind die schnellste Möglichkeit einen Brand zu melden. Der Druckknopf liegt hinter einer dünnen Acrylglasscheibe, die im Ernstfall ohne große Kraft oder Verletzungsgefahr eingeschlagen werden kann. Benutzen Sie dafür am einfachsten Ihren Ellbogen. Bitte achten Sie darauf unbedingt den Druckknopfmelder zu verwenden, der am nächsten zum Brandort liegt, weil nur die Position des Druckknopfmelders den Feuerwehrleuten als Navigation dienen kann.

Wenn Sie die Möglichkeit und die Zeit haben, tätigen Sie zusätzlich den internen Notruf. Ein Anruf kann viele Informationen übermitteln, die für die Einsatzkräfte wichtig sind. Die Notrufnummer am Klinikum in Aalen ist die 88, in Ellwangen und Mutlangen ist es die 112 – jeweils ohne vorgewählte Null. Beide Nummern verbinden Sie mit dem Empfang des Standortes. Das Personal am Empfang nimmt Ihren Notruf entgegen und alarmiert, falls nicht schon durch den Druckknopfmelder oder die Brandmeldeanlage geschehen, die Feuerwehr. Der Alarm des Druckknopfmelders geht direkt zur Feuerwehr, das Personal am Empfang bekommt den Alarm über eine entsprechende Anzeige mit.

Außerhalb des Kliniknetzwerkes werden Sie durch die europaweit gültige Notrufnummer 112 mit der nächstgelegenen Leitstelle verbunden, die Ihren Notruf entgegennimmt. Auf diesem Weg erfahren die Mitarbeiter des Klinikums im schlimmsten Fall nicht, dass etwas passiert ist. Die interne Notrufnummer ist unbedingt vorzuziehen! Außerhalb der drei Klinikstandorte sind die Meldewege etwas unterschiedlich. Da es dort keinen dauerhaft besetzen Empfang gibt, muss der Notruf hier direkt auf der Leitstelle erfolgen (Europäische Notrufnummer 112).

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In allen Bereichen der Kliniken gibt es Feuerlöscher. Die Feuerlöscher sind für ihren jeweiligen Standort ausgelegt und enthalten das passende Löschmittel. Die Benutzung der Feuerlöscher lernen Sie in den Feuerlöscherschulungen. Mit einem Schaumlöscher können sogar Personen abgelöscht werden.

Feuerlöscher

Unternehmen Sie nur dann einen Löschversuch, wenn Sie sich dabei nicht in Gefahr bringen! Eigenschutz vor Fremdschutz!

Je nach Gegebenheit sind in den verschiedenen Klinikbereichen noch Wandhydranten installiert. Das sind große Schlauchhaspeln mit ca. 15 m Schlauch und einer passenden Löschspritze. Ein Wandhydrant wird nach dem Aufdrehen spätestens nach 60 sec. mit Wasser versorgt. Wandhydranten werden heute eher selten neu verbaut, da ihre Nutzung auch Nachteile hat: z.B. kann der Schlauch die Bettenevakuierung einer Wandhydrant Station behindern. Feuerlöscher sind einem Wandhydranten vorzuziehen.

In einigen Klinikbereichen können noch alte Löschdecken vorhanden sein. Benutzen Sie diese bitte nicht mehr. Eine Löschdecke hat im Vergleich zu einem Feuerlöscher 2 wesentliche Nachteile: Um die Löschdecke anzubringen muss man sehr nah an den Brand heran und kann der Brand nicht vollständig mit der Decke abgedeckt werden, kann die gewünschte erstickende Wirkung im schlimmsten Fall ganz ausbleiben.

Machen Sie sich bitte mit den Einrichtungen an Ihrem Arbeitsplatz vertraut! Sie sollten wissen wo sich die einzelnen Melde- und Löscheinrichtungen befinden und wie man sie nutzt. Der Umgang mit den Löschgeräten wird klinikintern in der Pflichtschulung praktischer Brandschutz (Feuerlöscherschulung) gelehrt.

g) Verhalten im Brandfall

Die Kurzfassung der Verhaltensregeln finden Sie unter Punkt b).

Das Wichtigste im Brandfall ist: handeln Sie überlegt, nicht in Panik! Im Idealfall kennen Sie Ihren Fluchtweg und Ihre Sammelstelle auswendig und müssen nicht auf dem Flucht- und Rettungsplan nachschauen wo der nächste Brandmelder oder Feuerlöscher ist.

Im Brandfall geht alles sehr schnell und Sie haben vielleicht das Gefühl alles gleichzeitig erledigen zu müssen. Gehen Sie im Ernstfall nach der folgenden Priorisierung vor:

  1. Melden Sie den Brand! Die Einsatzkräfte brauchen eine gewisse Zeit bis sie am Brandort eintreffen, je schneller sie benachrichtigt werden, desto schneller können sie Ihnen helfen! Wenn Sie nicht allein sind kann eine(r) von Ihnen den Notruf absetzen während der/die Andere sich bereits um Punkt 2 und 3 kümmert.
  2. Bringen Sie sich und andere aus dem Gefahrenbereich ohne sich selbst zu gefähr- den! Es nützt Ihnen und auch den Einsatzkräften nichts, wenn Sie zusätzlich zur ver- unglückten Person gerettet werden müssen. Schließen Sie die Tür zum Brandraum,

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das verschafft allen Flüchtenden ca. 15 Minuten mehr Zeit. Informieren Sie die Kolle- ginnen und Kollegen in Ihrem Bereich. Benutzen Sie die ausgeschilderten Fluchtwege. 3. Unternehmen Sie einen Löschversuch, wenn Sie es sich zutrauen und wenn der Brand nicht größer als ein Lagerfeuer ist! Löschen Sie nur, wenn Sie ohne Eigengefährdung durch Hitze und Rauch nahe genug an den Entstehungsbrand herankommen um mit einem Feuerlöscher löschen zu können. Sie dürfen das Feuer auch mit Hilfe von Was- ser oder Ersticken bekämpfen, aber bringen Sie sich nicht in Gefahr!

h) Brand melden

Wie im Punkt f) bereits erwähnt, können Sie einen Brand im Klinikum auf zwei Arten melden:

  • Sie betätigen den nächstgelegenen Handfeuermelder bzw. Druckknopfmelder oder
  • Sie wählen die 88 (Aalen) bzw. 112 (Ellwangen/Mutlangen) ohne Vorwahl

Bitte teilen Sie dem Personal am Empfang folgende Informationen mit:

  • Wo brennt es?
  • Was brennt?
  • Welche Gefahren?
  • Wie viele Verletzte?
  • Warten auf Rückfragen!

i) Alarmsignale und Anweisungen beachten

In den meisten Bereichen der Kliniken wird nicht mit einem Warnton alarmiert. Die Alarmierung erfolgt still. Wenn die Brandmeldeanlage Rauch oder Feuer detektiert wird die Feuerwehr und der Empfang automatisch alarmiert. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin am Empfang sucht aufgrund des angezeigten Codes dann die passende Telefonnummer heraus und ruft das zentrale Telefon der betroffenen Station oder des betroffenen Bereichs an. Verhalten Sie sich nach einem solchen Anruf entsprechend der für Ihren Bereich geltenden Brandschutzordnung Teil C bzw. nach den allgemeinen Vorgaben aus diesem Dokument.

Nach Eintreffen der Feuerwehr sind deren Anweisungen zu befolgen!

j) In Sicherheit bringen

In diesem Abschnitt gibt es einige Überschneidungen zu Punkt e) und g). Die Anweisungen im folgenden Abschnitt gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kliniken Ostalb, die im Alarmfall KEINE Patienten zu betreuen haben. Haben Sie Patienten zu betreuen, lesen Sie bitte die, für Ihren Bereich verfasste, Brandschutzordnung Teil C.

Wenn Sie durch Rauch und Feuer oder auch durch andere Situationen eine Gefährdung für sich wahrnehmen, verlassen Sie zügig aber ohne Panik den Bereich oder Raum. Nehmen Sie andere Personen mit, die evtl. auf Rettungsweg

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Ihre Hilfe angewiesen sind. In aller Regel gibt es von jedem Raum aus zwei Fluchtwege in entgegen gesetzte Richtungen, damit möglichst immer einer benutzbar bleibt.

Sollte es Ihnen möglich sein, ziehen sie sich Ihre Jacke an bevor Sie flüchten, es kann sein Sie müssen an der Sammelstelle einige Zeit draußen verbringen.

Benutzen Sie keine Aufzüge, sondern Treppen! Lassen sie alle geschlossenen Brandschutztüren nach Ihrem Hindurchgehen oder dem Richtungspfeil Hindurchgehen Ihrer Gruppe wieder zu fallen!

So bleibt die Sicherheitswirkung der Türen erhalten und es verrauchen nicht mehr Gänge oder Treppenräume als unbedingt notwendig.

Die Fluchtwegbeschilderung besteht aus grün-weißen Symbolen und Richtungspfeilen. Folgen Sie den Richtungspfeilen. Für den Fall eines Stromausfalls sind die Fluchtwegschilder mit Akku ausgestattet oder leuchten nach.

In Technikräumen oder ähnlichen Räumen, die nicht für den längeren Aufenthalt von Personen vorgesehen sind, sind die Anforderungen an die Beschilderung und Beleuchtung der Fluchtwege nicht so streng. Wenn Sie sich also in solchen unübersichtlichen Räumen oder Gängen aufhalten, sollten Sie sich gut genug auskennen, um allein den Ausgang zu finden oder sollten jemanden bei sich haben, der sich auskennt.

Wenn Ihnen Rauch den Fluchtweg versperrt gehen Sie nicht durch den Rauch! Schon zwei Atemzüge Brandrauch können zu Bewusstlosigkeit und zum Tod führen! Zusätzlich zu den gesundheitlichen Risiken schränkt Rauch die Sicht stark ein. Es ist ein großer Unterschied, ob Sie sich sehend durch einen Gang bewegen oder sich „blind“ zurechtfinden müssen. Man verschätzt sich sehr schnell in Bezug auf Entfernungen.

Sollten Sie es aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig schaffen einen baulichen, d.h. durch Flure und Treppenräume sichergestellten, Fluchtweg zu benutzen, machen Sie sich an einem geöffneten Fenster durch lautes Rufen bemerkbar! Gehen Sie in einen noch nicht verrauchten Raum, schließen Sie die Tür hinter sich oder Ihrer Gruppe, öffnen Sie ein Fenster und halten Sie nach Personen Ausschau, die Sie um Hilfe bitten können. Informieren Sie die Person(en) außerhalb des Gebäudes über Ihre Lage, über die Anzahl der eingeschlossenen Personen und wenn nötig auch über die Art der Verletzungen. Bleiben Sie am Fenster damit Sie von außen gesehen werden können und damit sie keinen Rauch einatmen.

Die informierte Person wird die Feuerwehr über Ihre Situation in Kenntnis setzen, die Sie dann über das Fenster rettet. Falls Sie die Wahl haben in welchen nicht verrauchten Raum Sie sich zurückziehen, wählen Sie den, der Fenster zur Straße hat. Von einer Straße aus können Sie schneller gerettet werden!

k) Löschversuch unternehmen

Auch hier gibt es Überschneidungen mit dem Abschnitt f) und g).

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Wie schon erwähnt sollten Sie nur dann einen Löschversuch unternehmen, wenn Sie sich dabei nicht in Gefahr bringen! Versuchen Sie nur Entstehungsbrände zu löschen, die die Größe eines Lagerfeuers nicht überschreiten.

Die meisten Entstehungsbrände lassen sich mit Wasser löschen. Wenn Sie Wasser zur Verfügung haben, können Sie das gerne nutzen. Elektronische Geräte und Fett bitte nicht mit Wasser löschen! Verwenden Sie hier dringend die vorgesehenen Feuerlöscher.

Im Idealfall haben Sie klinikintern bereits eine Schulung zur Handhabung von Feuerlöschern erhalten. Falls nicht, finden Sie im folgenden Text eine Kurzanweisung zur Handhabung eines Feuerlöschers. Auf jedem Feuerlöscher ist ebenfalls eine kurze Anleitung mit Bildern abgedruckt. Wenn Sie selbst es sich nicht zutrauen einen Feuerlöscher zu benutzen, holen Sie einen Kollegen/eine Kollegin, die Ihnen hilft.

Anleitung für Schaum- oder Pulverlöscher:

  1. Entfernen Sie die Sicherung, diese ist in den meisten Fällen gelb.
  2. Umfassen Sie den Schlauch am vorderen Griff und drücken Sie den Hebel einmal kräf- tig, kurz nach unten.
  3. Richten Sie die Düse auf den Brandherd und drücken sie den Druckhebel durch.

Tipps zum Löschen mit Schaum- oder Pulverlöschern:

  • Löschen Sie immer mit der Windrichtung
  • Setzen Sie den Löschmittelstrahl immer zielgerichtet ein
  • Wenn mehrere Feuerlöscher zu Verfügung stehen benutzen Sie sie immer gleichzeitig
  • Verteilen Sie das Löschmittel möglichst flächendeckend von vorne nach hinten, von unten nach oben
  • Rechnen Sie mit einem Wiederentzünden!
  • Hängen Sie benutze Feuerlöscher nicht wieder zurück, sondern geben Sie sie zur War- tung/ Wiederbefüllung

Wenn Sie es geschafft haben den Entstehungsbrand zu löschen, bleiben Sie bitte bis zum Eintreffen der Feuerwehr an der Brandstelle.

l) Vermeiden von Falschalarmen

Die Brandmeldeanlagen (BMA) der Gebäude der Kliniken Ostalb reagieren vorrangig auf Rauch. Staub, Wasserdampf, Deo-Spray, Zigarettenrauch oder auch Qualm von verbranntem Essen sind Störgrößen, die erfahrungsgemäß häufig auftreten. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin hat dafür Sorge zu tragen, dass die Brandmeldeanlage keine Fehlalarme aufgrund einer solchen Störgröße auslöst.

Eine ausgelöste BMA kann nicht gestoppt werden. Der verursachte Alarm bei der Feuerwehr und deren Ausrücken muss bezahlt werden.

Vor dem Beginn von staubigen Arbeiten (z.B. Umbau- oder Renovierungsarbeiten) ist die jeweilige Haustechnik zu informieren, es ist ein entsprechender Antrag zur Abschaltung der betroffenen Brandmelder auszufüllen. Die Brandmelder sind mit speziellen Kappen vor

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Staubeinlagerungen zu schützen und nach Abschluss der Arbeiten muss die Haustechnik benachrichtigt werden um die Brandmelder wieder scharfzuschalten

m) Quellenangabe

[1] ArbSchG § 9 und 10, LBO § 15, StGB §323c

[2] DIN 14096 Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen

[3] Technische Regeln für Arbeitsstätten, Sicherheits- und Gesundheitsschutz- kennzeichnung ASR A1.3

  • Die verwendeten Symbole stammen aus der DIN EN ISO 7010:2020-07. Die Bilddateien von Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_7010
  • Beschilderung Feuerwehrzufahrt beschilderung feuerwehrzufahrt - Deutschland Verkehrszeichen
  • Einen Feuerlöscher benutzen: 10 Schritte (mit Bildern) – wikiHow

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