260820_OAK_Erweiterung_ZNA_LV_Malerarbeiten.pdf

Malerarbeiten für die Erweiterung der Zentralen Notaufnahme der Kliniken Ostalb

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 21:40 (Europe/Berlin)

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Inhaltsverzeichnis

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02 LV Malerarbeiten

Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses

Deckblatt Malerarbeiten 2

Baubeschreibung allgemein 3

I. Allgemeine Situation der Baustelle und des Grundstücks 4

II. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ATV 7

ZTV Maler-/Lackiererarbeiten 10

01 Titel Schutzabdeckungen 22

02 Titel Vorbereitung 24

03 Titel Wandanstrich 27

04 Titel Stundenlohnarbeiten 32

Zusammenfassung der Gliederungspunkte 35

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02 LV Malerarbeiten

Deckblatt Malerarbeiten Bauherr: Eigenbetrieb Immobilien Kliniken Ostalb Im Kälblesrain 1 73430 Aalen

Objekt: Erweiterung und Umstrukturierung der zentralen Notaufnahme am Ostalbklinikum Aalen

Gewerk

MALERARBEITEN

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Deckblatt Malerarbeiten

Baubeschreibung Allgemein

Die interdisziplinäre Zentrale Notaufnahme mit ihren angeschlossenen Intensivüber- wachungsplätzen am Ostalb-Klinikum Aalen stößt räumlich an ihre Grenzen und muss, um ihre im Rahmen des Restrukturierungsprozesses angedachte Aufgabe als großes Notfallzentrum bestmöglich erfüllen zu können, erweitert werden.

Unter anderem ist geplant durch Anbauten mittels Module die beengten räumlichen Verhältnisse zu erweitern und die räumlichen Strukturen entsprechend der Neukon- zeption umzugestalten.

Die Baumaßnahme umfasst die Sanierung und Erweiterung einzelner Teilbereiche der Zentralen Notaufnahme. Nicht von der Baumaßnahme betroffene Bereiche und Anlagen bleiben im Bestand erhalten und werden soweit erforderlich, an die neuen technischen Anlagen angebunden bzw. angepasst.

Aufgrund der zum Teil geänderten Nutzung der Räumlichkeiten sowie der geltenden normativen und betrieblichen Anforderungen sind umfangreiche bauliche und techni- sche Anpassungen erforderlich.

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Baubeschreibung allgemein

I. Allgemeine Situation der Baustelle und des Grundstücks

1.0 Lage, Verkehrsanbindung, Zufahrten und Erschließung etc.

Lage: Aalen, Ostalbkreis mittlere Höhenlage ca. 447 m ü.NN Zufahrt: über Steinbeisstraße und über die Zufahrt zur zentralen Notaufnahme in den Innenhof

1.1.Grundstücks- und Gebäudedaten:

Baugrundstück: 73430 Aalen, im Kälblesrain 1

Gebäudegröße: Bestand

2.0. Lagermöglichkeiten Auf dem Baugrundstück sehr bedingt vorhanden. Während der Durchführung der Bauarbeiten darf nur die zugewiesene, mit einem Bauzaun eingezäunte Fläche innerhalb des Baugrundstücks für Lagerzwecke oder Sonstiges herangezogen werden. Benötigt der Unternehmer weitere Flächen, ist deren Beschaffung seine Angelegenheit und ohne Kosten für den Auftraggeber. Die zur Verfügung gestellten Lagerfläche müssen nach Verlassen wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.

3.0 Sicherung der Baustelle Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Den AG trifft im Verhältnis zum Unternehmer keinerlei eigene Sicherungspflicht. Bewachung und Verwaltung der Baustelleneinrichtung und Arbeitsgeräte des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen, auch während der Arbeitsruhe, ist Sache des AN. Der AG ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn diese sich auf seinem, Grund und Boden befinden.

4.0 Baustrom, Bauwasser und Bauschutt Baustrom, Bauwasser wird vor Ort hergestellt. Baureinigung Jeder Auftragnehmer ist nach DIN 18 299 (2.3) für die Beseitigung des Abfalls aus seiner Leistung zuständig. Zusätzlich ist nicht schadstoffbelasteter Abfall des AG bis zu 1 m3 zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat Schutt, Abfälle, Restbaumaterialien, Verunreinigungen u. Verschmutzungen, die von seiner Arbeit herrühren unentgeltlich zu beseitigen. Kommt er der schriftlichen Aufforderung des AG hierzu nicht nach, so wird auf seine Kosten die Reinigung, Stellung von Containern und die Entsorgung durch die Bauleitung veranlasst und bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht

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I. Allgemeine Situation der Baustelle und des Grundstücks 5.0 Fürsorgepflicht Die Baustelle muss dauerhaft mit einem Bauzaun verschlossen werden. Außerhalb des Bauzauns ist zu keiner Zeit Material o. Werkzeug zu lagern.

Lärmbelästigung hat der AN zu vermeiden. Er hat die VDI-Richtlinien 2550 "Lärmabwehr im Baubetrieb und bei Baumaschinen einzuhalten.

Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen im laufenden Krankenhausbetrieb, Klinikspeziefische Baustellenmaßnahmen:

Sämtliche Arbeiten erfolgen während des Betriebes des Klinikums. Unterbrechungen der Arbeiten des AN bedingt durch Rettungs- und Notfalleinsätze sind zu dulden und zu dokumentieren. Sämtliche Baustellenfahrzeuge sind nach Anlieferung von Materialien etc. umgehend vom Innenhof auf zugewiesene Stellplätze durch das Klinikum zu verbringen. Diese Besonderen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zur VOB/B für sämtliche Bauleistungen in den Liegenschaften der Kliniken Ostalb.

Die den Vergabeunterlagen beigefügten Anlagen (z. B. Hausordnung, Brandschutzordnung, Fremdfirmenerklärung, Betriebsanweisungen und weitere Regelwerke) sind Bestandteil des Vertrages und vom Auftragnehmer sowie allen eingesetzten Nachunternehmern uneingeschränkt einzuhalten.

  1. Krankenhausbetrieb Die Bauleistungen werden im laufenden Krankenhausbetrieb ausgeführt. Der Schutz von Patienten, Besuchern, Beschäftigten sowie die Aufrechterhaltung der Patientenversorgung haben jederzeit Vorrang. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu organisieren, dass Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Mindestmaß beschränkt bleiben. Den Anweisungen des Auftraggebers, des Koordinators sowie der zuständigen Fachabteilungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

  2. Arbeitszeiten Arbeitszeiten sowie lärm-, staub-, erschütterungs- oder geruchsintensive Arbeiten sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Kurzfristige Arbeitsunterbrechungen oder Terminverschiebungen aufgrund medizinischer Erfordernisse oder des Krankenhausbetriebes begründen keine gesonderten Vergütungs- oder Entschädigungsansprüche.

  3. Brandschutz Die beigefügten Brandschutzunterlagen sind einzuhalten. Erforderliche An- und Abmeldungen der Brandmeldeanlage einschließlich aller Abstimmungen mit der Haustechnik erfolgen durch den Auftragnehmer. Der hierfür erforderliche organisatorische, zeitliche und personelle Aufwand ist vollständig in die Einheitspreise einzukalkulieren.

  4. Hygiene und Infektionsschutz Die Vorgaben der Krankenhaushygiene sowie sämtliche durch den Auftraggeber angeordneten Hygiene-, Staubschutz- und Infektionsschutzmaßnahmen sind einzuhalten. Sämtliche Arbeiten mit Staubentwicklungen und sonstigen 21.08.2026 - Seite 5

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I. Allgemeine Situation der Baustelle und des Grundstücks Schmutzentwicklungen sind mit der Hygieneabteilung, in Verbidnung mit dem technischen Bauamt - Zentrales Baumanagement der Klniken Ostalb abzustimmen. Anweisungen durch vorgenannte Stellen sind unbedingt zu befolgen. Erforderliche Abschottungen, Reinigungsmaßnahmen, Schutzkleidung oder sonstige Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der vertraglichen Leistung und mit den Vertragspreisen abgegolten.

  1. Fremdfirmenkoordination Vor Arbeitsaufnahme sind sämtliche gemäß Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der verantwortliche Ansprechpartner des Auftragnehmers ist während der Ausführung erreichbar zu halten. Den Anweisungen des benannten Koordinators ist Folge zu leisten.

  2. Medienabschaltungen Abschaltungen oder Eingriffe in Strom-, Wasser-, Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, IT-, Brandmelde- oder medizinische Gasanlagen dürfen ausschließlich nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber erfolgen. Erforderliche Abschaltungen sind rechtzeitig anzumelden. Eigenmächtige Abschaltungen oder Wiederinbetriebnahmen sind unzulässig.

  3. Ordnung und Sauberkeit Der Auftragnehmer hat seinen Arbeitsbereich während der gesamten Ausführungszeit in einem ordentlichen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Arbeitsbereiche sind mindestens arbeitstäglich besenrein zu reinigen. Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle sind regelmäßig zu entsorgen. Flucht- und Rettungswege, Feuerwehrzufahrten sowie Verkehrswege sind jederzeit freizuhalten. Verschmutzungen außerhalb des Arbeitsbereiches sind unverzüglich zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen.

  4. Datenschutz Patientenbezogene Informationen sowie alle im Rahmen der Leistungserbringung bekannt werdenden vertraulichen Informationen sind streng vertraulich zu behandeln. Foto-, Film- oder Tonaufnahmen innerhalb der Klinik sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig.

  5. Vergütung Mit den Vertragspreisen sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die zur Durchführung der Leistungen im laufenden Krankenhausbetrieb erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Koordinations- und Abstimmungsleistungen, Brandmeldermanagement, Hygiene- und Staubschutzmaßnahmen, Schutzabschottungen, Reinigungsleistungen, Wartezeiten, Arbeitsunterbrechungen, organisatorische Aufwendungen sowie sämtliche erforderlichen Nebenleistungen. Hieraus entstehen keine gesonderten Vergütungs- oder Nachtragsansprüche.

  6. Vertragsbestandteile Bestandteil des Vertrages sind insbesondere: · Hausordnung · Brandschutzordnung · Betriebsanweisung für Arbeiten durch Fremdfirmen ·

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I. Allgemeine Situation der Baustelle und des Grundstücks Fremdfirmenerklärung · Bestellung Koordinator · Checkliste für Auftraggeber und Auftragnehmer · Vertraulichkeitsvereinbarung · Schweißerlaubnisschein (soweit erforderlich)

II. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ATV 1.0 Zusätzliche Hinweise

1.1 Entsprechend zum Text der Positionen sind die beigefügten Pläne ergänzend zu beachten.

1.2 Es ist zu beachten, dass die Arbeiten in mehreren Abschnitten und während des laufenden Schulbetriebs durchgeführt werden müssen. Daraus geschuldete Arbeitsunterbrechungen und besondere Schutzmaßnahmen sind zu beachten und einzukalkulieren. Diese werden nicht separat vergütet.

1.3 Sollte eine oder mehrere Bedingung(en) dieses Vertrages gegen die VOB sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der VOB im übrigen nicht berührt. Für einen solchen Fall verpflichten sich die vertragsschließenden Parteien die unwirksame oder unwirksam gewordene Bestimmung durch eine der VOB entsprechende zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen, ausführungsgemäßen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt.

1.4 Automatische Sortierung Die Verdingungsunterlagen wurden automatisch sortiert. Der Bieter hat die Vollständigkeit der Seitenzahlen zu prüfen und fehlende Blätter bei der ausschreibenden Stelle schriftlich oder fernmündlich anzufordern bzw. doppelte Blätter auszusortieren und zu vernichten.

2.0 Zusätzliche Ausschreibungsbedingungen

2.1 Angebotspreis Die Verdingungsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sein. Im Angebotspreis sind alle direkten und indirekten Aufwendungen des Bieters enthalten, die für eine termingerechte Herstellung der vertragsmäßigen Leistung erforderlich sind. Die Kosten für Kontrollen, Prüfungen und Leistungsabnahmen durch Dritte (z.B. TÜV und VdS), die aufgrund Gesetz, behördlicher Auflagen oder in den Verdingungsunterlagen gefordert werden, sind in dem Angebotspreis enthalten.

2.2 Unklarheiten, Unvollständigkeit der Leistungsbeschreibung Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter von allen preisbindenden Faktoren in Kenntnis zu setzen und diese im Angebot vollständig zu berücksichtigen. Dies gilt auch für offensichtliche Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen. Auskünfte hat sich der Bieter bei dem Verfasser der Leistungsverzeichnisse (Architekt, Bauleitung oder Fachprojektant) eigenverantwortlich einzuholen. Er ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe umfassende Ortskenntnisse durch Besichtigung des Grundstücks bzw. der Baustelle zu verschaffen.

2.3 Alternativen zur Bauausführung Angebote über Ausführungsalternativen sind möglich. Der Bieter ist berechtigt, die Leistungsbeschreibung durch

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II. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ATV Sondervorschläge im separatem Schreiben zu ergänzen. Diese werden jedoch nur dann gewertet, wenn die ausgeschriebene Leistung vollständig angeboten wird. Die übrigen Verdingungsunterlagen bleiben unverändert Angebotsbestandteil.

3.0 Zusätzliche Vertragsbedingungen

3.1 Maßangaben am Bau Der Auftragnehmer verpflichtet sich, von Dritten vorgenommene Gebäudeabsteckungen, Höhenangaben, Einmessungen etc. verantwortlich nachzuprüfen, auf evtl. Unstimmigkeiten hat er unverzüglich hinzuweisen und während der Vertragszeit zu sichern. Der Auftragnehmer sorgt für exakte Höheneinmessung seiner Leistungen.

3.2 Gemeinsame Nutzung Alle am Bau beteiligten Vertragsunternehmen des Auftraggebers haben sich gegenseitig die Mitbenutzung von Zufahrtswegen, Baustelleneinrichtungen, Gerüsten, Bauaufzügen etc. zu gestatten und im gegenseitigen Einvernehmen untereinander abzurechnen. Die Benutzung fremder Gerüste erfolgt auf eigene Gefahr des Auftragnehmers.

3.3 Winterschutzmaßnahmen Der Auftragnehmer sorgt für den Schutz vor Winterschäden und Grundwasser und die Beseitigung von Schnee und Eis, soweit dies im Zusammenhang mit seiner Bauleistung steht.

3.4 Materialmuster, Materialproben Auf Anforderung des Auftraggebers hat der Auftragnehmer rechtzeitig Materialmuster zur Auswahl zur Verfügung zu stellen. Entsprechend den gültigen Prüfnormen oder Prüfvorschriften führt der Auftragnehmer Materialproben und Qualitätsprüfungen durch. Entnommene Materialproben sind für die Dauer der Bauzeit aufzubewahren. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Auftragnehmer die Qualität der verwendeten Materialien und fertiggestellten Leistungen auf eigene Kosten nachweist.

3.5 Bauschild Es wird kein Bauschild aufgestellt. Firmenwerbung an der Baustelle nur nach vorheriger Absprache mit der Bauherrschaft zulässig.

3.6 Sicherung von Materialien Leistungen und Materialien, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu unterhalten sowie gegen Diebstahl und Fremdeinwirkung zu schützen.

3.7 Bestandsunterlagen Der Auftragnehmer hat Bestandspläne über die von ihm ausgeführten Leistungen anzufertigen und der Bauleitung in 3-facher Ausfertigung zu übergeben. Für die Anlagen der technischen Ausrüstung muss ein Satz Pläne farbig angelegt sein. Zu den Bestandsunterlagen zählen weiterhin u. a. Abnahmebescheinigungen der Behörden, Betriebsbeschreibungen sowie Abnahmebescheinigung des TÜV und VdS, Bedienungsanleitungen für haustechnische Anlagen, Bescheinigungen des Bedienungspersonals, in die Handhabung der Anlage eingewiesen zu sein.

3.8 Bauwesenversicherung Die Bauherrschaft schließt eine Bauwesenversicherung ab.

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II. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ATV

3.9 Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Haftpflichtversicherungen mit ausreichend hohen Deckungssummen abzuschließen und dem Auftraggeber den bestehenden Versicherungsschutz vor Inangriffnahme der Arbeiten nachzuweisen.

3.10 Terminplan + Baustelleneinrichtungsplan Innerhalb von 12 Werktagen nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer seinen Terminplan über die vorgesehene Ausführung seiner Leistungen aufzustellen und darzulegen, wie die Leistungen im Rahmen der vereinbarten Ausführungsfristen erbracht werden. Der Terminplan ist mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. Innerhalb von 12 Werktagen nach Auftragserteilung hat der AN (nur Rohbauunternehmer) einen Baustelleneinrichtungsplan auf der Grundlage des Lageplanes vorzulegen mit Darstellung der notwendigen Einrichtungsteile wie - Bauzaun mit Toren und Zufahrten - Container - Baustellen WC - Parkplätze für Bauleitung usw. - Baustraßen usw.

3.11 Verzug Ein einmal eingetretener Verzug des Auftragnehmers wird durch Fortschreiben von Terminen und Fristen nicht aufgehoben, eine evtl. verwirkte Vertragsstrafe ist mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen.

3.12 Gewährleistung Es wird eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme verlangt.

3.13 Zeichnungen Die Massenermittlung als Voraussetzung für die Einreichung einer Schlussrechnung (Endabrechnung) hat auf der Grundlage der für die Ausführung gültigen Zeichnungen zu erfolgen. Alle für die Abrechnung erforderlichen Maße müssen aus diesen Unterlagen unmittelbar zu ersehen sein. Ein Satz aller Ausführungszeichnungen, auf die Bezug genommen wird, ist der Massenermittlung beizufügen. Änderungen sind in den Zeichnungen in roter Farbe deutlich zu kennzeichnen.

3.14 Bautagebuch Ein Bautagebuch ist zu führen und wöchentlich der Bauleitung vor zu legen.

4.0 Besondere Vertragsbedingungen

4.1 Unfallverhütung Der Auftragnehmer haftet in baupolizeilicher Hinsicht während der Ausführung seiner Arbeiten. Die Arbeiten dürfen nur von "fachkundigen Personen" geleitet und beaufsichtigt werden, die für Art und Schwierigkeit des zu erstellenden Gebäudes ausreichende Ausbildung und Erfahrung besitzen. Die aufsichtsführenden Personen müssen mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft, der LBO, AVO usw. vertraut und außerdem in Erster Hilfe ausgebildet sein. Ein Notfall-Alarm-Plan ist der Bauleitung vorzulegen und nach Genehmigung in den Baubüros sichtbar aufzuhängen. Die aufsichtsführenden Personen haben sich während den gesamten Arbeiten auf der Baustelle aufzuhalten. Die auf der Baustelle Tätigen haben ausnahmslos einen Schutzhelm zu tragen. Bei Nichtbefolgen der Sicherheitsmaßnahmen behält sich die

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02 LV Malerarbeiten

II. ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ATV Bauleitung vor, einzelne Beschäftigte von der Baustelle zu weisen. Auch für Besucher der Baustelle sind Schutzhelme vorzuhalten.

4.2 Haftung Über seine Unternehmerhaftung hinaus haftet der AN für sämtliche von ihm, seinen Lieferanten bzw. Subunternehmern verursachten Beschädigungen etc. und evtl. daraus entstehenden Folgekosten. Dies gilt auch bei Beschädigungen von Straßen, Gehwegen, Nachbargebäuden und Grundstücken. Für sämtliche Schäden an Einrichtungen, Geräten, Maschinen, Werkzeugen, Rüstungen und dgl. sowie für Wertminderungen und etwaiges Abhandenkommen von Geräten, Werkzeugen, auch von nicht eingebauten Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffen trägt der Auftragnehmer die Gefahr, auch in Fällen höherer Gewalt. Für bauseits gelieferte Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffe gilt das gleiche wie vor beschrieben. Der Auftragnehmer hat folgende Betriebshaftpflichtversicherungen: a.) für Personalschäden mit EUR.................................................bei....................................Versicherung

b.) für sonstigeSchäden mit EUR ................................................bei....................................Versicherung

5.0 Fachbauleitererklärung

Für das Bauvorhaben benennen wir als verantwortlichen Fachbauleiter gem. Bau0 Gewerk ...................................................................................................

Herrn.......................................................

Ein Wechsel in der Person des Fachbauleiters ist dem Architekten rechtzeitig und eigenverantwortlich vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen

Ort/Datum.........................................................

Stempel/Unterschrift........................................................

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Maler-/Lackiererarbeiten

1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18363: Maler-/Lackiererarbeiten, ATV DIN 18364: Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten, ATV DIN 18366: Tapezierarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.

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02 LV Malerarbeiten

ZTV Maler-/Lackiererarbeiten Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, bauforumstahl e. V., BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Bundesverband Korrosionsschutz e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., ift Rosenheim GmbH, Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

2 Vorbereitung und Planung Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.

Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und ggf. zu planen: Überprüfung der Materialverträglichkeit und Eignung der Beschichtungssysteme für die beschriebenen Untergründe, Überprüfung der Beschichtungssysteme hinsichtlich der Verwendbarkeit an den jeweiligen Einbauorten, Abstimmen eines Farbkonzeptes zur Berücksichtigung bei der Auswahl der Beschichtungssysteme, Abstimmung verschiedener Beschichtungssysteme hinsichtlich der Aufbringreihenfolge, Überprüfung aller Untergründe auf Trag- und Haftzugfestigkeit sowie auf Eignung gemäß DIN 18363, Außenanstriche unter Einhaltung von

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02 LV Malerarbeiten

ZTV Maler-/Lackiererarbeiten Wasserfestigkeit, bleibender Schutz gegen Schlagregen und sonstige Bewässerung, Wasserdampf-Diffusionsanforderung und Farbechtheit, Schützen der Flächen gegen Veränderung durch Abdeckungen oder Flüssigfolien sowie eine fotografische Dokumentation.

3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Hinweise Der AN soll für den Beschichtungsaufbau einschließlich Haftgrund, Abtönstoffen und dergleichen Produkte desselben Herstellers und derselben Produktlinie verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis nachzuweisen.

Sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Maler- und Lackierarbeiten für Bauteile und Einrichtungen werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für das Abkleben von Fenstern, Fassaden, Türen, Bodenbelägen usw.

Die Abdeckungen von Steckdosen, Schaltern, Gurtwicklern usw. sowie sämtliche Türdrücker, Rosetten und eingelegten Dichtungen sind vom AN im Rahmen seiner Leistungen vor Arbeitsausführung zu entfernen und nach Arbeitsende wieder zu montieren. Selbes gilt im Außenbereich für vorhandene Hausnummern, Außenleuchten usw. Bei Lackarbeiten an Türen sind deren Beschläge vor Ausführung der Arbeiten vollständig zu entfernen.

Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist (z. B. durch Nummerierung) zu gewährleisten, dass sie am Herkunftsort wieder eingebaut werden.

Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu

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02 LV Malerarbeiten

ZTV Maler-/Lackiererarbeiten schützen.

Flexible Dichtungen dürfen nicht mit Lösungsmitteln auf Nitrozellulosebasis in Verbindung kommen.

Als Gefahrstoffe nach der GefStoffV oder den TRGS einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.

Fassadenbeschichtungen dürfen nicht bei starker Sonneneinstrahlung durchgeführt werden. Erforderlichenfalls ist in Absprache mit der Bauleitung eine Verschattung durch Planen o. Ä. vorzunehmen.

Zur Ausbesserung von kleinen Schäden, die beim Abrüsten entstehen, sowie zum Schließen von Befestigungslöchern - diese Arbeiten werden wegen der Geringfügigkeit vom Gerüstbauer durchgeführt - hat der AN Kleinstmengen des verwendeten Materials in der Originalfarbe der Bauleitung zu überlassen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn die Menge 20 % eines Gebindes oder - bei Siloware - 10 kg übersteigt.

Strahlmittelrückstände sind so aufzunehmen, zu sammeln und nach landesrechtlichen Bestimmungen abzufahren, dass keine schädliche Belastung der Umwelt entsteht. Zeigt sich, dass die Rückstände als gefährlicher Abfall einzustufen sind, ist zur Abstimmung des weiteren Vorgehens der AG einzubeziehen. Ein Verteilen der Strahlmittelrückstände im umliegenden Verkehrsraum, in Poren, Fugen und dergleichen sowie auf dem Gerüst ist aus diesem Grund durch geeignete Schutzmaßnahmen zu vermeiden.

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ZTV Maler-/Lackiererarbeiten

Einbauteile, die korrosionsgefährdet und nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, sind vorlaufend zu beschichten.

Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. A., erhalten den Deckanstrich grundsätzlich erst nach ihrer Befestigung, damit auch die Befestigungsmittel beschichtet sind.

Für die Fassadenreinigung muss der Bieter in der Lage sein, kurzfristig eine Probefläche nach dem ausgeschriebenen Verfahren zu reinigen bzw. vorzubehandeln.

3.1.2 Untergrund, Vorleistungen, Vorbereitung Sämtliche Lackierungs-, Tapezier- und Malerarbeiten schließen die jeweils nötige Untergrundvorbehandlung (Schleifen, Grundieren usw.) ein, soweit die Untergründe aus den Unterlagen erkennbar sind. Bei Lackerneuerungsarbeiten sind das Entfernen loser Altanstriche, ggf. durch Abbrennen, sowie der Anschliff enthalten.

Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk-Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure - auch verdünnt - ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es ist ausreichend nachzuwaschen.

Sind Beschichtungen durch Abbeizen, Abbrennen oder Abschleifen zu entfernen, so erfolgt dies stets bis auf den unbeschichteten Untergrund.

Bei dunklen Tönungen ist ein Zwischenanstrich grundsätzlich im Farbton der Schlussbeschichtung auszuführen.

Werden im Leistungsverzeichnis Stärken der Tönungen angegeben, so gelten folgende Unterteilungen, wobei ein fließender Übergang möglich ist, für

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02 LV Malerarbeiten

ZTV Maler-/Lackiererarbeiten deckende Beschichtungen (als Orientierung): helle Tönung: RAL 1004-1015; Hellbezugswert > 80 mittlere Tönung: RAL 2002-3000; 20 < Hellbezugswert < 80 dunkle Tönung: RAL 3003-8003; Hellbezugswert < 20

Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung Streiflicht entstehen kann oder als künstliche Beleuchtung geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen streiflichttauglich herzustellen.

Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen und nachfolgenden deckenden Lackierungen Löcher und Risse mit einem für den Untergrund geeigneten Holzkitt in passendem Farbton auszufüllen; bei lasierenden Anstrichen ist zuvor eine Absprache mit dem AG erforderlich. Letzteres gilt auch bei festgestellten Rissen im Außenbereich.

Schleifarbeiten auf Hölzern sind nur in Holzfaserrichtung zulässig, Farbabtrag mit Winkelschleifern, rotierenden Bürsten etc. ist unzulässig.

Furnierte Flächen dürfen vor dem Beizen nicht gewässert werden.

Sieht der AN Abbeizen durch Flammstrahlen vor, so ist eine ausdrückliche Genehmigung des AG einzuholen.

Können Gegenstände nicht in Strahlräumen gestrahlt werden, so ist vom AN zu gewährleisten, dass unbeteiligte Personen nicht gefährdet werden.

Bei allen mechanischen Entrostungsverfahren ist das Nachreinigen mit trockener, ölfreier Druckluft oder Absaugen einzukalkulieren. Bei

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02 LV Malerarbeiten

ZTV Maler-/Lackiererarbeiten maschineller mechanischer Entrostung ist zu sichern, dass die Oberflächen nicht beschädigt und nicht poliert werden.

Für konstruktive Stahlbauten sind keine Roststabilisatoren oder Penetriermittel zu verwenden.

Bei Stahlblech, Walzprofilen u. Ä. umfasst das Reinigen auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut sowie von Öl, Fett oder Staub. Strahlverfahren, auch Flammstrahlen, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch den AG angewendet werden.

3.1.3 Material, Güte, Nutzungsqualität, Oberfläche Die Materialien müssen umweltfreundlich sein. Alle Anstriche und Beschichtungen sind entsprechend dem für die Nutzung vorgesehenen Systemaufbau des Herstellers auszuführen. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG.

Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.

Sämtliche Metallanstriche und Holzanstriche werden, soweit nicht anders beschrieben, in seidenglänzender Ausführung hergestellt.

Rohrleitungen innerhalb von Deckendurchbrüchen und später nicht mehr zugänglichen Stellen erhalten einen entsprechenden Anstrich, besonders unter dem Gesichtspunkt des Korrosionsschutzes. Dies gilt auch, wenn die Leitungen mit einer Isolierung aus Armaflex o. Ä. versehen werden.

Hartmetallisolierungen erhalten einen weißen, waschfesten Anstrich.

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02 LV Malerarbeiten

ZTV Maler-/Lackiererarbeiten

Blechmantelisolierungen in verzinkter Ausführung erhalten keinen Anstrich, ebenso Alukaschierte Isolierungen wie auch Folienabdeckungen von Isolierungen.

Sämtliche Schaltschränke, auch wenn sie andersfarbig serienmäßig geliefert werden, erhalten einen einheitlichen Schlussanstrich bzw. sind in einer einheitlichen Farbe, die mit dem AG abzustimmen ist, zu liefern.

3.1.4 Rutschhemmung von Oberflächen Die Vorgaben der DGUV-108-003 zur Rutschhemmung sind auch für nicht gewerbliche Bereiche mindestens einzuhalten. Die Rutschhemmungsklassen benachbarter Bereiche dürfen sich um nicht mehr als eine Rutschhemmungsklasse von einem Bereich zum benachbarten Bereich unterscheiden.

Außer in planmäßig dauerhaft im Wasser liegenden Bereichen sind für alle Bereiche, die sowohl nass als auch trocken begangen werden, beide Rutschhemmungsanforderungen (trocken nach DGUV 108-003 und nass nach DGUV 207-006) zu berücksichtigen.

Soweit die Bodenbeschichtungsauswahl des AG die erforderlichen Rutschhemmungen nicht berücksichtigt, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Materialbestellung unaufgefordert mit.

Soweit keine abweichende Rutschhemmungsanforderung im Positionstext beschrieben ist, gilt R10 als mindestens geschuldete Anforderung. Soweit Nassräume als Einsatzzweck erwähnt sind, gilt R10-B als Mindestanforderung.

3.2 Besondere Ausführung 3.2.1 Brand- und Korrosionsschutzbeschichtung

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ZTV Maler-/Lackiererarbeiten Der AN hat zusammen mit der Angebotsabgabe seine Qualifikation für Korrosionsschutzarbeiten gemäß Abschnitt 3.1 DIN EN ISO 12944-7 (KOR-Schein) vorzulegen.

Die Korrosionsschutzbeschichtung muss mit den nachfolgenden Beschichtungsstoffen verträglich sein und darf bei Wärmeeinwirkung nicht ablaufen. Werden andere Beschichtungsstoffe als Grundbeschichtung verwendet oder liegt bereits eine Altbeschichtung vor, so sind die Verträglichkeit und Eignung anhand entsprechender Prüfungen nachzuweisen. Hier ist zu beachten: Die Grundbeschichtung muss den Korrosionsschutzanforderungen entsprechen; es gelten die für den Stahlbau gültigen Richtlinien und Normen. Die vorhandene Schichtdicke darf 250 µm nicht überschreiten (einschließlich eventuell vorhandener Verzinkung). Die vorhandene Beschichtung muss eine gute Haftung zum Untergrund haben; ein Gitterschnitt nach EN ISO 2409 ist durchzuführen. Die Beflammungsprobe mit einem Bunsenbrenner muss über ca. 5 Minuten ergeben, dass die vorhandene Beschichtung sich nicht vom Untergrund löst oder durch Wärmeeinwirkung abläuft. Es muss sichergestellt sein, dass der Brandschutz auch unter höchsten Temperaturbelastungen funktionsfähig bleibt.

Für Brandschutzbeschichtungen ist zu beachten: Es ist Sache des AN, die erforderlichen Schichtdicken je nach Untergrund, Dicke des zu beschichtenden Bauteils, dem U/A-Verhältnis gemäß Herstellervorschrift und Zulassung zu ermitteln. Dies gilt auch für die Untergrundvorbereitung, Anzahl und Art der einzelnen Beschichtungen, U/A-Werte müssen vor Arbeitsbeginn ermittelt sein, damit der Ausführende

21.08.2026 - Seite 18

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02 LV Malerarbeiten

ZTV Maler-/Lackiererarbeiten weiß, welche Trockenschichtdicken erfüllt werden müssen, Die Einhaltung der Prüfungsanforderungen der Brandschutzbeschichtungen ist vom Hersteller durch regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachung nachzuweisen.

Beschichtete Bauteile dürfen nach der Beschichtung keine weiteren Bekleidungen erhalten, die das Auf schäumen des Dämmschichtbildners im Brandfall behindern. Der Mindestabstand sollte 40 mm betragen.

Vom AN ist als Nebenleistung an der beschichteten Konstruktion (ggf. mehrfach) ein Schild an auffälliger Stelle anzubringen, welches aufweist: Zulassungsnummer und Aussteller, Ausführungsdatum, Name und Anschrift der Firma des AN, Anzahl der Schichten, Gesamtdicke der Trockenschicht, Art der Schlussbeschichtung, Datum der nächsten Prüfung, Warnungshinweis vor Aufbringen artfremder Beschichtungen.

3.2.2 Renovierungsarbeiten Leim- und Kaseinfarben sind zu entfernen. Ein Überstreichen dieser Untergründe ist absolut untersagt.

Saugende, aber überstreichbare Altanstriche sind stets vor der weiteren Behandlung zu grundieren. Kreidende Untergründe sind gründlich zu reinigen; Anschleifen ist zulässig.

Schleifstaub von Holz- und Metallanstrichen ist vor Anstrichsausführung abzusaugen.

Sofern im Innenbereich auf Holzuntergründen Risse zu verspachteln sind, sind diese vor Auftragen des Grundanstriches nach ausreichender Trocknung abzuschleifen. Vor dem Verspachteln breiter Risse ist der Auftraggeber zu verständigen, um zu

21.08.2026 - Seite 19

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02 LV Malerarbeiten

ZTV Maler-/Lackiererarbeiten klären, ob eventuell darauf verzichtet wird. Im Außenbereich sind vollflächige Spachtelungen auf Holz unzulässig; vor Fleckspachteln ist Rücksprache mit dem Auftraggeber erforderlich.

Das Abbrennen von Altanstrichen bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis durch die Bauleitung.

Mögliche Einlassstellen für Regen- oder Kondenswasser - auch in Kittfalzen - sind vor der Beschichtung mit geeigneter Spachtelmasse zu schließen.

3.2.3 Tapezierarbeiten Falls aus der Sicht des AN alte Tapeten überklebt werden können, ist der AG darauf hinzuweisen und seine Zustimmung einzuholen. Der AN haftet für die Tragfähigkeit des bauseitigen Untergrundes, wenn Bestandstapeten verbleiben.

Stöße von Bauplatten (Gipskarton, Hartfaser u. Ä.) mit anderen Bauteilen (Putz, Beton) dürfen nicht überklebt werden, sie sind durch Fugenschnitt zu entkoppeln. Das gilt entsprechend für das Überkleben elastischer Fugen.

Für die Verarbeitung der Tapeten sind die Angaben des Herstellers zu beachten; sie sind zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Soll danach auf Stoß geklebt werden, sind Überlappungen nicht zulässig. Stöße, Überlappungen und Doppelnahtschnitte sind unmittelbar an einspringenden Ecken anzuordnen, ein großflächiges Überkleben ist dort zu vermeiden.

Anstrichstoffe für Textilien dürfen diese nicht anlösen und sind so dünn aufzutragen, dass die Faserstrukturen bzw. -poren nicht verklebt werden.

Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht

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02 LV Malerarbeiten

ZTV Maler-/Lackiererarbeiten zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.

3.2.4 Fenster-Renovierungsanstriche Die gesamte Ausführung erfolgt mindestens in Umfang und Qualität gemäß BFS-Merkblatt Nr. 18.

Im unteren Höhendrittel des Fensters sind alle Altanstriche außenseitig zustandsunabhängig bis auf das rohe Holz vollständig zu entfernen, der Beschichtungsaufbau ist ab dem Schutzgrund neu aufzubauen.

Vorhandene Fügefugen sind keilförmig aufzuweiten und mit Fugenfüllmasse beschichtungssystemimmanent zu verfüllen.

Alle annähernd horizontalen Holzkanten sind vom AN mit einer Schräge > 15° im Zuge der Schleifarbeiten auszuarbeiten, sodass eine zuverlässige Entwässerung gewährleistet ist.

Soweit Farbabtrag durch Schleifen erfolgt, sind lediglich Bandschleifgeräte mit Schliffrichtung in Holzfaserrichtung zulässig; nur in Eckbereichen dürfen Exzenterschleifer zum Einsatz gelangen.

Der AN prüft sämtliche Glasversiegelungen auf Ablösung, Versprödung und Funktionsfähigkeit. Nicht intakte Glasversiegelungen sind vollständig zu entfernen und mit überstreichfähiger Dichtstoffmasse zu erneuern.

3.3 Sonstiges Soweit nicht anders beschrieben, sind sonstige kleinere Flächen nach Angabe des AG im Rahmen der schlüsselfertigen Gesamterstellung

21.08.2026 - Seite 21

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02 LV Malerarbeiten

ZTV Maler-/Lackiererarbeiten entsprechend mit einem Anstrich bzw. Anstrichsystem zu versehen.

Von angemischten Farbtönen ist dem AN je Objekt jeweils 1 Liter Orginalgebinde für Ausbesserungsarbeiten unaufgefordert zu überlassen. Von Tapeten ist mindestens eine Rolle je Muster zu übergeben.

01 Titel Schutzabdeckungen

01.1 Baustelleneinrichtung Einrichten und Räumen der Baustelle Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Gerüste bis 2,50 m Arbeitsbühnenhöhe sind vom Unternehmer ohne besondere Vergütung zu stellen und vorzuhalten, darüber hinausgehende Leistungen werden gesondert vergütet. Einzukalkulieren sind das Vorhalten sämtlicher benötigter Maschinen, Schrägaufzug, Leitern und die Gerätschaften, welche zur Durchführen der jeweiligen Arbeiten benötigt werden.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

1psch GP ............................

01.2 Schutzabdeckungen Bodenbeläge mit Rohfilzpappe Schutzabdeckung des durch Dritte fertiggestellten Bodenbelages mit Rohfilzpappe, Stöße überlappen. Die Position beinhaltet liefern, herstellen / abdecken, vorhalten und beseitigen der Rohfilzpappe,

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

180m² EP ......................... GP ............................

01.3 Schutzabdeckungen Bauteile mit Folie Abkleben von besonders schutzwürdigen Bauteilen wie z.B. Heizkörper und Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Einbauschränke auf besonderer Anordnung des AG.

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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02 LV Malerarbeiten 01 Titel Schutzabdeckungen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Mit Abdeckmaterial PE-Folie, 0,2 mm dick, Stöße überlappend und dicht verkleben. Klebebänder rückstandsfrei entfernen, einschl. Entfernen der Abdeck- und Abklebmaterialien nach Abschluss der Malerarbeiten.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

50m² EP ......................... GP ............................

01.4 Schutzabdeckung von Fenster und Türen mit Folie Abkleben von besonders schutzwürdigen Bauteilen wie Fenster- und Türanlagen.

Abdeckmaterial PE-Folie, 0,2 mm dick, Stöße überlappen und dicht verklebt, Klebebänder rückstandsfrei entfernen, einschl. Entfernen der Abdeck- und Abklebmaterialien nach Abschluss der Malerarbeiten.

Abgerechnet wird m² Fläche der lichten Rohbau-Fenster- und Türöffnungen.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

130m² EP ......................... GP ............................

01.5 Schutzabdeckungen mit Hartholzfaserplatten Besonderer Schutz der fertig beschichteten Flächen an Aufstandsflächen von Gerüsten durch Hartholzfaserplatten. Ausführung nur auf besonderer Anordnung des AG.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

10m² EP ......................... GP ............................

Summe Titel 01 Schutzabdeckungen, Netto: ...............................

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02 LV Malerarbeiten 02 Titel Vorbereitung

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

02 Titel Vorbereitung

02.1 Untergrundvorbehandlung Untergrund auf Eignung, Trag- sowie Haftfähigkeit prüfen. Reinigen des Untergrundes von sichtbaren groben Verschmutzungen und Verunreinigungen, wie Mörtelreste, Mörtelgrate, Öl, Ausblühungen, Staub, Schmutz, lose Teile, etc. trocken entfernen und anfallenden Schutt ordnungsgemäß entsorgen, auf allen Flächen.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

1.000m² EP ......................... GP ............................

02.2 Altbeschichtungen entfernen Altbeschichtungen bzw. nicht tragfähige organische Beschichtungen fachgerecht durch geeignete Maßnahmen vollflächig entfernen.

Verfahren (mechanisch): z.B. Abschaben, Abschleifen

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

50m² EP ......................... GP ............................

02.3 Vorhandene Wandbeläge entfernen Vorhandene Wandbeläge / Tapeten durch geeignete Maßnahmen fachgerecht entfernen und entsorgen, einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen.

Verfahren (mechanisch): Abkratzen, Abschaben

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

100m² EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.08.2026 - Seite 24

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02 LV Malerarbeiten 02 Titel Vorbereitung

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

02.4 Altbeschichtung anrauhen Tragfähige Altbeschichtung durch Schleifen oder andere geeignete Maßnahmen vollflächig anrauhen.

Verfahren (mechanisch): z.B. Anschleifen

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

100m² EP ......................... GP ............................

02.5 Grundierung, kritische Untergründe, Tiefgrund Grundierung, kritische Untergründe, Tiefgrund Grundbeschichtung/Grundierung, lösemittelhaltig, transparent, außen und innen einsetzbar, gebrauchsfertig, tief eindringend und verfestigend

Produkt: '...................................................'

Verbrauch: 150-200 ml/m²

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

100m² EP ......................... GP ............................

02.6 Vollflächenspachtelung Q3 Vollflächenspachtelung nach Qualitätsstufe 3

gemäß Merkblatt Nr.2 (Verspachtelung von Gipsplatten und vorhandene Glasfasertapete- Oberflächengüten; Bundesverband der Gipsindustrie e.V.)

Umfasst die Standarverspachtelung Q2 bis zum Erreichen eines stufenlosen Übergangs zur Plattenoberfläche, ein breites Ausspachteln der Fuge sowie ein vollflächiges scharfes Abziehen der restlichen Kartonoberfläche mit füllender, gebrauchsfertiger Spachtelmasse.

Zur Vorbereitung als Untergrund für Glasfasertapete

Ausführung gemäß Herstellervorschrift.

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02 LV Malerarbeiten 02 Titel Vorbereitung

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Farbton: Naturweiß

Schichtstärke pro Arbeitsgang: 6 mm

Produktangabe: '.................................................'

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

400m² EP ......................... GP ............................

02.7 Tapezieren mit Glasgewebe Tapezieren mit Glasgewebe, unquellbar, dimensionsstabil, hoch wasserfest. Fachgerechtes Verkleben des Gewebes mit lösemittelfreiem und emissionsminimiertem Dispersionskleber, gem. Herstellerangabe. Struktur: Mittel Produkt: '.................................................' Verbrauch: 1,05 m/m² Produkt: Capaver CapaColl GK Verbrauch: 250 g/m² (Verklebung Gewebe mit mittlerer Struktur)

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

100m² EP ......................... GP ............................

02.8 Zulage Laibungen Wie Position 02.7 jedoch: Beschichtung wie vor beschrieben, jedoch als Zulage für die Ausführung auf Laibungen und/oder Nischen. Laibungs-/ Nischentiefe: ca: 20 cm

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

50m EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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02 LV Malerarbeiten 02 Titel Vorbereitung

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Summe Titel 02 Vorbereitung, Netto: ...............................

03 Titel Wandanstrich

03.1 Putz ausbessern für Wiederholungsanstrich Bestand Wand Putz ausbessern: Fehlstellen, Ausbrüche und Schadstellen neu putzen, einschl. fachgerechtem Anschluss an bestehende verputzte Wandflächen,

Raumhöhe: ca. 2,50 bis 3,00 m Regelgeschoss: 2,90 m

Untergrund bestehend aus Gipsputz, Kalkzementputzo.ä., Spachtelmasse vollflächig einschl. Untergrundvorbehandlung. ca. 10 % der Wandfläche beispachteln, Ausführung im Innenbereich.

Ausführung nach besonderer Angabe der Bauleitung.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

100m² EP ......................... GP ............................

03.2 Wiederholungsanstrich Wand Bestand Wiederholungsanstrich mit Silikatfarbe, auf verputzten Wandflächen und Wänden aus Gipskarton,

Untergrundvorbehandlung: Untergrund auf Eignung, Trag- sowie Haftfähigkeit prüfen. Wiederholungsanstrich mit emissionsarm, lösemittel- und weichmacherfrei, weiß konservierungsmittelfrei, hoch wasserdampfdiffusionsfähig, geprüft gemäß AgBB-Schema Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2 Kontrastverhältnis (weiß): Klasse 1 bei 7 m²/l Glanzgrad: stumpfmatt Standardfarbton: weiß

Eigenschaften:

  • wasserverdünbar, umweltschonend und geruchsarm

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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02 LV Malerarbeiten 03 Titel Wandanstrich

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

  • verschmutzungsunempfindlich
  • hoch reinigungsfäig
  • frei von foggingaktiven Substanzen
  • diffusionsfähig
  • beständig gegen wäßrige Desinfektions- und Haushaltsreinigungsmittel

Nassabrieb: Klasse 2, entspricht scheuerbeständig nach DIN 53778 Kontrastverhätnis: Deckvermögen Klasse 2 Maximale Korngröß: fein (< 100 ¼) Dichte: ca.1,34 g/cm3

Farbton: gemäß Angaben Bauleitung/Bauherr, Glanzgrad: stumpfmatt, Deckenhöhe: ca. 2,85 bis 3,41 m Regelgeschoss: 2,90 m

Angebotenes Produkt: '..........................................' vom Bieter einzutragen.

Das Prüfzeugnis bzw. die Zulassung des angebotenen Produktes ist auf Anforderung bzw vor Ausführung der Arbeiten der Objektüberwachung vorzulegen.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

1.000m² EP ......................... GP ............................

03.3 GK-Wände/Mauerwerk beispachteln vorhandenen Löcher in GK und Mauerwerk- Wänden mit gut füllender Spachtelmasse verschließen. Beispachteln von Ausbruchstellen, Lunkern und Rissen mit verarbeitungsfertiger, gut füllender Leichtspachtelmasse einschl. Schleifen der Oberflächen.

Beispachteln bis 30 % der GK-Wandoberflächen, Ausführung in Teilflächen, Einzelgröße bis ca. 2,00 m².

Abrechnung erfolgt über ganze Oberfläche der GK- Wände.

Deckenhöhe: bis 3,00 m

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.08.2026 - Seite 28

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02 LV Malerarbeiten 03 Titel Wandanstrich

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

50m² EP ......................... GP ............................

03.4 Grundbeschichtung Grundbeschichtung der Wandflächen mit Spezial-Grundiermittel, als Vorbeschichtung auf glatten, tragfähigen Untergründen, aus z.B. Kalk-Zementputz, auftragen.

Siliconmodifiziertes wäßriges Acrylharz-Hydrosol,

Eigenschaften:

  • emissionsminiert
  • lösemittelfrei
  • verfestigend
  • geruchsarm
  • hydrophobierend
  • verarbeitungsfertig
  • leicht zu verarbeiten

Deckenhöhe: ca. 2,50 bis 3,00 m Regelgeschoss: 2,90 m

Ausführung: gem. Herstellervorschrift

Das Prüfzeugnis bzw. die Zulassung des angebotenen Produktes ist auf Anforderung bzw. der Objektüberwachung vor Beginn der Arbeiten vorzulegen

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

440m² EP ......................... GP ............................

03.5 Zwischenbeschichtung Zwischenbeschichtung mit Dispersionsfarbe, auf verputzten Wandflächen, (Kalkzementputz)

Kunststoffdispersion nach DIN 55945

Eigenschaften:

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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02 LV Malerarbeiten 03 Titel Wandanstrich

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

  • wasserverdünbar, umweltschonend und geruchsarm
  • verschmutzungsunempfindlich
  • hoch reinigungsfäig
  • frei von foggingaktiven Substanzen
  • diffusionsfähig
  • beständig gegen wäßrige Desinfektions- und Haushaltsreinigungsmittel

Nassabrieb: Klasse 1, entspricht scheuerbeständig nach DIN 53778 Kontrastverhätnis: Deckvermögen Klasse 2 Maximale Korngröß: fein (< 100 µ) Dichte: ca.1,34 g/cm3

Farbton: weiß, Glanzgrad: stumpfmatt, Raumhöhe: ca. 2,85 bis 3,41 m Regelgeschoss: 2,90 m Produkt: Premium Clean oder gleichwertig.

Angebotenes Produkt:'

....................................................' vom Bieter einzutragen.

Das Prüfzeugnis bzw. die Zulassung des angebotenen Produktes ist auf Anforderung bzw vor Ausführung der Arbeiten der Objektüberwachung vorzulegen.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

440m² EP ......................... GP ............................

03.6 Schlussbeschichtung Schlussbeschichtung mit Dispersionsfarbe, auf verputzten Wandlächen aus Kalkzementputz,

Kunststoffdispersion nach DIN 55945

Eigenschaften:

  • wasserverdünnbar, umweltschonend und geruchsarm

  • verschmutzungsunempfindlich

  • hoch reinigungsfäig

  • frei von foggingaktiven Substanzen

  • diffusionsfähig

  • beständig gegen wäßrige Desinfektions- und

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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02 LV Malerarbeiten 03 Titel Wandanstrich

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Haushaltsreinigungsmittel

Nassabrieb: Klasse 1, entspricht scheuerbeständig nach DIN 53778 Kontrastverhätnis: Deckvermögen Klasse 2 Maximale Korngröß: fein (< 100 µ) Dichte: ca.1,34 g/cm3

Farbton: weiß, Glanzgrad: stumpfmatt, Deckenhöhe: ca. 2,50 bis 3,00 m Regelgeschoss: 2,90 m Treppenhaushöhe: 4,60 m

Produkt: Premium Clean oder gleichwertig.

Angebotenes Produkt:'

....................................................' vom Bieter einzutragen.

Das Prüfzeugnis bzw. die Zulassung des angebotenen Produktes ist auf Anforderung bzw vor Ausführung der Arbeiten der Objektüberwachung vorzulegen.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

440m² EP ......................... GP ............................

03.7 Zulage Laibungen Laibungen an Öffnungen und Nischen, wie in den vorgenannten Positionen beschrieben, behandeln.

  • Grundierung
  • Tapezieren
  • Anstrich

Laibungstiefe: bis ca. 40 cm

Vergütung gemäß VOB/B nur bei Abzugsflächen größer 2,5m²

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.08.2026 - Seite 31

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02 LV Malerarbeiten 03 Titel Wandanstrich

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

250m EP ......................... GP ............................

03.8 Silikonfuge Ausführung Silikonfuge an Übergang Wand und Decke

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass nicht die volle Leistung auf einmal erbracht werden kann, da die Baumaßnahme in mehreren Bauabschnitten ausgeführt wird. Dies ist in die EInheitspreise einzukalkulieren!

50m EP ......................... GP ............................

Summe Titel 03 Wandanstrich, Netto: ...............................

04 Titel Stundenlohnarbeiten

Hinweis zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden. Rapporte müssen wöchentlich, spätestens an der darauffolgenden Baubesprechung der Bauleitung zur Unterschrift vorgelegt werden. Später vorgelegte Rapporte werden nicht mehr anerkannt.

Stundenlohnarbeiten sind nach den angebotenen Verrechnungssätzen zu leisten und zu vergüten, auch dann, wenn sie im Rahmen des Bauauftrages später als der Hauptauftrag beauftragt werden. Zur Verrechnung kommen nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.

Wird für Stundenlohnarbeiten eine besondere Aufsicht geführt, so wird für das Aufsichtspersonal keine Vergütung gewährt, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Der Bieter versichert ausdrücklich, daß die angebotenen Stundenverrechnungssätze, Stoff- und Gerätekosten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt werden und etwa bestehende Listenpreise nicht überschreiten. Zur Abrechnung der Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer die Erstschrift der bescheinigten Stundenlohnzettel der Rechnung beizufügen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Nr. 3, VOB Teil B, das Datum,

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.08.2026 - Seite 32

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02 LV Malerarbeiten 04 Titel Stundenlohnarbeiten

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ die Bezeichnung der Baustelle, die Namen, die Berufs-, Lohn oder Gehaltsgruppe der Arbeitskräfte, die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der Leistungen enthalten.

Die Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln nach Berufs-, Lohn- und Gehaltsgruppen aufgegliedert werden.

Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, die tatsächlichen Lohnkosten an Hand der Lohnlisten nachzuweisen, soweit nicht Stundenlohnverrechnungssätze vereinbart worden sind.

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)

Für Stundenlohnarbeiten gelten Nr. 5 und 18 EVM (B).

Bezahlt werden nur die auf Anordnung des Auftraggebers tatsächlich vor Ort geleisteten Stunden ohne Wegezeiten mit den vereinbarten Stundenverrechnungssätzen zuzüglich Umsatzsteuer.

In den Stundenverrechnungssätzen für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind alle in § 15 Nr. 1 (2) VOB/B genannten Kosten enthalten.

Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeiten (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet.

Etwa anfallende Stundenlohnarbeiten werden wie folgt abgerechnet:

04.1 Facharbeiter Facharbeiter

5h EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 21.08.2026 - Seite 33

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02 LV Malerarbeiten 04 Titel Stundenlohnarbeiten

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

04.2 Bauhelfer Bauhelfer

5h EP ......................... GP ............................

Summe Titel 04 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 21.08.2026 - Seite 34

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LV-Zusammenfassung

OAK_Erweiterung_ZNA_EB (24004)

02 LV Malerarbeiten

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

01 Titel Schutzabdeckungen 22 ..............................

02 Titel Vorbereitung 24 ..............................

03 Titel Wandanstrich 27 ..............................

04 Titel Stundenlohnarbeiten 32 ..............................

Summe LV 02 Malerarbeiten

Angebotssumme, Netto: EUR ..................................

Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................

.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 21.08.2026 - Seite 35

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