OV-B-KIS-197-26 - VGU Mantelblätter - VE 67.1.pdf

Malerarbeiten auf Ebene 0 bei der Komplettsanierung des Rathauses Potsdam

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 00:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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211 EU

(Aufforderung zur Angabe eines Angebots EU)

Dieses Schreiben ist zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückqeben !

Vergabestelle Datum der Versendung 13.08.2026

Kommunaler Immobilien Service (KIS) Vergabeart

Eigenbetrieb der Landeshauptstadt 0 Offenes Verfahren <

Friedrich-Ebert-Straße 79/81 [2] Nicht offenes Verfahren

14469 Potsdam | |. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

[2] Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb

0 Wettbewerblicher Dialog

0 Innovationspartnerschaft

Ablauf Angebotsfrist (Eröffnungstermin)

Datum 29.09.2026 Uhrzeit 10:00 Uhr

Ort: elektronisch über den

Vergabemarktplatz Land Brandenburg

Binde-ZZuschlagsfrist endet am: 28.11.2026

Voraussichtliche Ausführungszeit:

Beginn 23.11.2026 Ende 25.02.2028

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

(Vergabeverfahren gern. Abschnitt 2 VOB/A)

Bezeichnung der Bauleistung:

Baumaßnahme

Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung_________

Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam

Vergabenummer Leistung

OV-B-KIS-197-26 VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Anlagen :

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

0 212 EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019)

[x| Hinweise zu Vergabeunterlagen [x] Verwendungsverbote von Baustoffen

[~x| 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen | | 227 Zuschlagskriterien

| | 242 Instandhaltung

0 421 Bürgschaftsurkunde Vertragserfüllungsbürgschaft (nur bei Beauftragung)

0 422 Bürgschaftsurkunde Mängelansprüchebürgschaft (nur bei Beauftragung)

[~x[ Informationsblätter Datenverarbeitung, e-Vergabe und Vertragsklausel (Antidiskriminierungsverpflichtung)

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

0 Pläne gemäß Veröffentlichung Vergabemarktplatz Land Brandenburg

0 Ergänzende Vergabebedingungen (BbgVergG)

0 214 Besondere Vertragsbedingungen

0 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

0 241 Abfall

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

213 Angebotsschreiben

Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm

124 Eigenerklärung zur Eignung

221 / 222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222

223 Aufgliederung der Einheitspreise

233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

Vereinbarung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz AN

Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/ Verleiher von AK

zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage

in der Ukraine destabilisieren, gern. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates ’’ nur einreichen, wenn zutreffend in Anlehnung an VHB - Bund, Ausgabe 2017- Stand 2022 mit Ergänzungen des KIS Seite 1

211EU

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) | | Vertragsformular für Instandhaltung | | Vertragsformular für Wartung ausgefüllt und unterschrieben D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: R|223 Aufgliederung der Einheitspreise |~x]236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Kommunaler Immobilien Service (KIS), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam________________________ Frledrlch-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam_________________________________________________________ zu vergeben.___________.______________________________________________________________________

Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vetragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung

zu vergeben (nicht zutreffend).

2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt

R] elektronisch über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Land Brandenburg) | | auf andere Weise (schriftlich/Textform) ‘ | | in Kombination: bis zur Angebots(erjöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform

Stelle Kommunaler Immobilien Service (KIS), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam Straße: Friedrich-Ebert-Straße 79/81 Fax-Nr.: PLZ/Ort: 14469 Potsdam E-Mail: KIS2@rathaus.potsdam.de

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: R] siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen |x| siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes R] Das Leistungsverzeichnis ist in Textform (pdf) und wenn möglich auch im GAEB-84-Format einzureichen.

3.2 - frei -

3.3 Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden RI nachgefordert, ausgeschlossen hiervon sind das FB 213 und das LV in Textform, diese sind mit dem Angebot abzugeben! I | teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

|__| nicht nachgefordert.

3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen R] siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen B Urkalkulation

4 Losweise Vergabe R] nein □ ja, Angebote sind möglich für

| lalle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

R|eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessenbestätigung

| Inurein Los

bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: I | Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessenbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

5 Mehrere Hauptangebote

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist | | zugelassen.

Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. s nicht zugelassen.

6 Nebenangebote 6.1 R] Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedlngungen EU (212 EU) gilt nicht.

6.2 .n Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU (212 EU) - aus­ genommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - R| für die gesamte Leistung

Rjnur für nachfolgend genannte Bereiche:

Gesamtleistung nach gleichen Ordnungszahlen/Positionen des LV, auch für Einzelpos. und Einzeltitel nach vergleichender Ordnungszahl - stets unter Vorlage des Nachweises der technischen Gleichwertigkeit I R| mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

in Anlehnung an VHB - Bund, Ausgabe 2017 - Stand 2019 mit Ergänzungen des KIS Seite 2

211EU

(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)

unter folgenden weiteren Bedingungen:

nur in Verbindung mit dem Hauptangebot

7 Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote

|X] Zuschlagkriterium Preis Gewichtung 100% (ggf. Kosten der Wartung)

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.

Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere

unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag-aus-der-Lohngleitklausel, Wartungs-Zlnstandhaltungsangeboten.

2] Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien

Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt.

Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein

anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.

Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

8 Zugelassene Angebotsabgabe

| X | Elektronisch

| X | in Textform

| X | mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel

|X| mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben,

ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.

Das Angebot (LV in Langtext als pdf und wenn möglich auch im GAEB-84-Format) ist zusammen mit den Anlagen bis zum

Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Land Brandenburg"

(http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMP Center) der Vergabestelle zu übermitteln.

Auf dem Formblatt 213 ist auf Seite 3 im Feld "Unterschrift" die Person in Textform zu benennen, die die Erklärung abgibt oder

das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.

| schriftlich

Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem

Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Eröffungstermin) an folgende Anschrift (Submissionsstelle)

zu senden oder dort abzugeben: Siehe hierzu beiliegender Kennzettel

Der Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel, Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und

Telefon- und Fax-Nummer sowie der Angabe der vorgegebenen Kennzeichnung zu versehen.

(entfällt ab sofort mit elektronischer Angebotsübermittlung)

9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die

Vergabebestimmungen wenden kann:

[x] Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A) Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Fax: 0331/866 1652, E-Mail: Vergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de

Sonstige Anforderungen

Potsdam, 11.08.2026

im Auftrag

Unterschrift

in Anlehnung an VHB - Bund, Ausgabe 2017 - Stand 2019 mit Ergänzungen des KIS

Seite 3

212 EU

' (Teilnahmebedingungen EU)

Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen

Einheitliche Fassung

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A

"Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).

1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten

oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzu­

lässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber

zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3. Angebot

3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot

ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist (Eröffnungstermin) einzureichen.

Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von

der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der

Vergabestelle'bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten

Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt

nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise

einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt,

von der Wertung ausgeschlossen.

3.7. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugebeh.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu­

geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am

Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden

und

- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftrags­

erteilung Vertragsinhalt.

4. Nebenangebote

4.1. Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe

nachzuweisen.

4.2. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be­

schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau-

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 3

212 EU

(Teilnahmebedingungen EU)

leistung erforderlich sind.

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags­

bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben

über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.3. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen

(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen

aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4. Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung

ausgeschlossen.

5. Bietergemeinschaften

5.1. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform

abzugeben,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte

Vertreter bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert

signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.

5.2. Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften,

die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben,

nicht zugelassen.

6. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der

Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche

Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten

in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem

von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zUr

zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie

die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen

dieser Unternehmen vorzulegen.

Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen

einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftrags­

ausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.

Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungs­

kriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7. Eignung

7.1 Offenes Verfahren

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den

Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)

und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unter­

nehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die

Vorraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische

Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende

Leistung mit dem Angebot

- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftrags­

spezifische Einzelnachweise (FB 124)

- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

vorzulegen.

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 3

212 EU

(Teilnahmebedingungen EU)

Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen

auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste

des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt

werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten

anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur

Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen,

die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Nichtoffene Verfahren / Verhandlungsverfahren

Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen

der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen

anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen,

ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes

Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger

Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigen­

erklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die

Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des

Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt

werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in

deutscher Sprache abgefasst .sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und

benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 3

Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung der Vergabeunterlagen!

Bei der Bearbeitung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte folgende Hinweise:

1. Beachten Sie die Bewerbungsbedingungen (212 EU).

2. Füllen Sie die Formblätter der Vergabeunterlagen vollständig und wahrheitsgemäß aus.

Dem Formblatt "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" 211 EU, Nummer C und Pkt. 3

können Sie entnehmen, welche ausgefüllten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen sind.

3. Zum Blatt "Angebot": 213 tragen Sie neben Ihrer Anschrift ein:

- Ihre Telefonnummer und Ihre Fax-Nummer

- Ihre E-Mail-Adresse

- Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

- Ihre HR-Nummer

4. Im Blatt "Angebot" 213 geben Sie an:

- Ihre PQ-Nummer, wenn Sie für die zu vergebene Leistung präqualifiziert sind

- die Eigen- und Nachunternehmerleistungen

Bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer führen Sie auf einer

gesonderten Liste auf, welche Leistungen an welche Firmen Sie vergeben. (Formblatt 233 / 235)

- Im Feld "Unterschrift" ist eine Eintragung gemäß den Vorgaben (siehe 213, Seite 3) erforderlich!

5. Beachten Sie die Besonderen Vertragsbedingungen (214).

6. Soweit die Formblätter zur Aufgliederung wichtiger Einheitspreise und Angaben zur Kalkulation

beiliegen (221, 222, 223), füllen Sie diese unbedingt aus! (Beachten Sie hierzu, was im Blatt 211 EU,

Pkt. 3.1 gefordert wird)

7. Bei der Arbeit mit Bürgschaften sind bei Zuschlagserteilung nur die beiliegenden Vordrucke

anzuwenden. Andere werden nicht anerkannt.

8. Tragen Sie bitte keine Änderungen in das Leistungsverzeichnis ein.

Alle Ergänzungen /Hinweise und Bemerkungen zum Leistungsverzeichnis geben Sie mit dem

Angebot in einem Begleitschreiben ab.

Nehmen Sie hierbei eindeutig Bezug auf die Positionen des Leistungsverzeichnisses.

9. Dem Formblatt 211 EU, Pkt. 6 können Sie entnehmen, ob Nebenangebote zugelassen sind und

wenn ja, unter welchen Bedingungen.

10. Ergänzende Eintragungen in das Leistungsverzeichnis hinsichtlich der erforderlichen

Material-, Fabrikat- und Typenangaben sind nur für Positionen mit der Kennzeichnung

" Fabrikat des Bieters" zulässig und dürfen Ihrerseits nicht vergessen werden.

11. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über den Vergabemärktplatz

Land Brandenburg.

12. Im Übrigen verweisen wir besonders auf die §§ 13, 15, 16, 18 EU VOB/A

13. Unterschreiben Sie bitte die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem

Brandenburgischen Vergabegesetz und die Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer /

Nachunternehmer rechtsverbindlich.

Sollten Sie Nachunternqhmer beauftragen, müssen diese ebenfalls auf letzterem

Formblatt unterschreiben. Bei mehreren Nachunternehmern sind Kopien zu fertigen und vom jeweiligen

Nachunternehmer unterzeichnen zu lassen.

14. Bei elektronischer Angebotsabgabe reichen Sie immer das Leistungsverzeichnis in Textform (pdf) und wenn

möglich eine GAEB-84-Datei ein.

Wird zur Angebotsabgabe nur die GAEB-84-Datei eingereicht und fehlt im Angebot das Leistungsverzeichnis

in Textform, wird das Angebot von der weiteren Wertung aus formalen Gründen ausgeschlossen.

Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen lediglich zu Ihrer

Unterstützung bei der Bearbeitung der Vergabeunterlagen. Eventuelle Rechtsansprüche

können aus diesen Hinweisen nicht abgeleitet werden.

Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen

von Baustoffen

Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden,

die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits-

und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen recyclefähig oder verrottbar sein.

Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B. Schaltafeln aus

Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl

auf Hochbau- als auch auf Tiefbaumaßnahmen.

Dies gilt für:

asbesthaltige Baustoffe,

Baustoffe, die vollhalogenierte oderteilhalogenierte Fluorchlorwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI)

enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt werden,

Bauteile aus Tropenholz

Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolle-Dämmstoffe) dort, wo diese

im direkten Verbund mit der Innenraumluft stehen.

- Ausgenommen davon sind Produkte, deren Kanzerogenitätsindex Kl > 40 beträgt und

somit keine Einstufung als krebserzeugend gemäß GefstoffV erfolgt. Die Produkte müssen auf

dem Kennzeichnungsetikett eindeutig den Hinweis auf Kl > 40 aufweisen.

Die Verwendung von Akustik-Decken- und Wandplatten mit einem Anteil an künstlichen

Mineralfasern von 30 - 70 % und einer Rohdichte über 200 kg/m3 war bis zum 31.03.1996

zulässig, wenn die Platten allseitig, einschließlich der Kanten und der Einschnitte, z.B.

Leuchteneinschnitte, mit einem Faserbindemittel (Farbauftrag) behandelt wurden.

Seit 01.04.1996 dürfen diese Produkte nur noch verwendet werden, wenn die verwendeten

künstlichen Mineralfasern einen Kl von > 40 aufweisen. Die Produkte müssen auf dem

Kennzeichnungsetikett eindeutig den Hinweis auf Kl von > 40 aufweisen.

Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen verwendet werden:

Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei sind oder deren

Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum nicht überschreitet.

werden fixierende Holzschutzmittel verwendet, müssen diese arsen- und chromfrei sein. Wenn

sichergestellt ist, dass das Holz vor Regen- und Spritzwasser ständig geschützt ist, sind

Borsalzpräperate einzusetzen.

Es sind umweltverträgliche, lösungsmittelarme Oberflächenbehandlungs-; Anstrich- und Klebestoffe

sowie Lacke mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke (Blauer Engel) zu verwenden.

Bei der Durchführung von Schalungsarbeiten für den Betonbau sind nur Schalöle zu verwenden, die

biologisch schnell abbaubar und mit dem RAL-UZ 64 Umweltzeichen "Blauer Engel"

gekennzeichnet sind.

Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des

Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten

Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese

Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche

auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen.

Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Verwendungsverbote und -beschränkungen behält sich der

Auftraggeber vor, Unternehmen, die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge

(ULV) eingetragen sind, für zwei Jahre aus dem ULV zu streichen.

VHB - Bund - Ausgabe 2008

216

(Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

Vergabenummer OV-B-KIS-197-26

Baumaßnahme

Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam

Leistung

VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

1. Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind

1.1 Formblätter

0

213 Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

0 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern (bei Abgabe mehrerer

Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

0

223 Aufgliederung der Einheitspreise

0

224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Haupt­

angebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird)

0 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver­

geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der

Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)

0

234 - Erklärung Bieter-ZArbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege­

ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)

0

235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi­

täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange­

bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)

Q 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes

Hauptangebot)

| | Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

| | Wartungsvertrag ausgefüllt und unterschrieben

1.2 unternehmensbezogene Unterlagen (aktuell)

0

Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder

0

Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder

0

124 Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

0

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)

bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

0

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist

0

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi­

nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt

0

Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz

0

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit

Angabe der Lohnsummen

0

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse

0

Nachweis der Haftpflichtversicherung

Ausgabe 2017-Stand 219 Seite 1 von 2

216

(Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

1.3 Leistungsbezogene Unterlagen

[x] Leistungsverzeichnis in Textform mit den Preisen (LV zusätzlich im GAEB-84-Format)

0

Produktangaben in den geforderten Positionen

1.4 Sonstige Unterlagen

0

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz AN

a

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz NU

a

Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage

in der Ukraine destabilisieren, gern. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates

2. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind

2.1 Formblätter

0

236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

223 - Aufgliederung der Einheitspreise

2.2 unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)

a

Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben

a

Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge-

■ gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

2.3 leistungsbezogene Unterlagen

a

Produktdatenblätter benannter Fabrikate

2.4 sonstige Unterlagen

a

Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder ver­

schlossen)

Ausgabe 2017 - Stand 219 Seite 2 von 2

421

(Vertragserfüllungsbürgschaft)

Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer

Name und Sitz

und

der Auftraggeber

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages Datum

Bezeichnung der Leistung

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung

der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und

verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung

verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Verein­

barungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind

für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschriften:

VHB - Bund - Ausgabe 2017 1

422

(Mängelansprüchebürgschaft)

Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer

Name und Sitz

und

der Auftraggeber

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des AuftragsschreibensA/ertrages Datum

Bezeichnung der Leistung

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche

zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und

verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung

verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Verein­

barungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind

für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschriften:

1 VHB - Bund - Ausgabe 2017

Informationen zur Datenverarbeitung

für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen

durch die Landeshauptstadt Potsdam

(Stand: 11/2025)

Die nachfolgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden

Ihnen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung,

DS-GVO) zur Verfügung gestellt.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Landeshauptstadt Potsdam innerorganisatorisch zuständige Verqabestelle

Die Oberbürgermeisterin Kommunaler Immobilien Service

Friedrich-Ebert-Str. 79/81 Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam

14469 Potsdam Telefon: 0331 /289- 1451

Fax: 0331 /289- 1452

E-Mail: kis@rathaus.potsdam.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte Telefon: 0331 /289- 1082

der Landeshauptstadt Potsdam Fax: 0331 /289-841082

Friedrich-Ebert-Str. 79/81 E-Mail: datenschutz@rathaus.potsdam.de

14469 Potsdam

3. Datenverarbeitung

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens

zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:

• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen

oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und

Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse,

Telefonnummer),

• Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und

• Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir rechtlich verpflichtet sind oder Sie

eingewilligt haben. Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert oder der

Vergabeakte beigelegt.

4. Zwecke und Grundlagen der Datenverarbeitung

Die Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu

gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die

Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens

und erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 BbgDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO und

Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DS-GVO.

Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da

abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.

Sofern die Landeshauptstadt Potsdam gesetzlichen Pflichten unterliegt, werden Ihre Daten

im erforderlichen Umfang verarbeitet und bei Bestehen gesetzlicher Melde- und

Auskunftspflichten an die betreffenden Stellen weitergegeben, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Weiterhin verarbeiten wir Ihre Daten gegebenenfalls zur Klärung von Ansprüchen, etwa im

Fall eines Rechtsstreits, wenn dies hierfür erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO.

5. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Die personenbezogenen Daten werden erforderlichenfalls folgenden Empfängern bzw.

Kategorien von Empfängern zugänglich gemacht:

a) innerhalb des allen mit dem Vergabeverfahren befassten Organisationseinheiten;

Verantwortlichen sonstigen mit zentralen Aufgaben betrauten

Organisationseinheiten (u.a. Rechnungsprüfungsamt, Bereich

Recht und Versicherung);

b) Auftragsverarbeitern, sorgfältig ausgewählten Dienstleistern, die nur im Rahmen

Art. 28, 29 DS-GVO der strengen Auflagen einer Datenverarbeitung im Auftrag für

die Landeshauptstadt Potsdam tätig werden;

c) Dritten unterlegenen Bietern, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV

stellen bzw. die gemäß § 46 Abs. 1 UVgO über die Merkmale

und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen

des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind;

bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer

Auftragssumme ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss

der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag

erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister

einholen;

der Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen

Vergabebestimmungen (Vergabekammer);

sonstigen Dritten im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen

(z.B. Aufsichtsbehörden) oder berechtigter Interessen (z.B.

Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherer)

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung

Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt nur so lange, wie dies für den

jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die Speicherung erfolgt mindestens bis zum Ablauf der

landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen und höchstens so lange,

wie berechtigte Interessen des Kommunalen Immobilien Service dies notwendig machen.

8. Betroffenenrechte

2

Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat bei Vorliegen der Voraussetzungen

nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

x Im Falle einer erteilten Einwilligung zur Datenverarbeitung: ein jederzeitiges

Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)

Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der

Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.);

x Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung

(Art. 15DS-GVÖ);

x Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO);

x Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten

(Art. 16 DS-GVO);

x Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der

Voraussetzungen von Art. 17 DS-GVO zutrifft

(Das Recht zur Löschun'g personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art.

17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der .

besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand

möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der

Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO.);

x Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig

verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von

Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem

Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber

denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO)

(Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf

Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.);

x] Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung

kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person

überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DS-GVO).

9. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie

der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden. Die

Beschwerde kann gerichtet werden an:

Die Landesbeauftragte Telefon: 033203 / 356 - 0

für den Datenschutz und Fax: 033203 / 356 - 49

für das Recht auf Akteneinsicht E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

3

Informationen zur Datenverarbeitung für Verträge mit der

Landeshauptstadt Potsdam

(Stand: 11/2025)

Die nachfolgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden

Ihnen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung,

DS-GVO) zur Verfügung gestellt.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Landeshauptstadt Potsdam innerorganisatorisch zuständig

Die Oberbürgermeisterin Kommunaler Immobilien Service (KIS)

Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam

Friedrich-Ebert-Str. 79/81 Telefon: 0331 /289- 1451

14469 Potsdam Fax: 0331 /289- 1452

E-Mail: . kis@rathaus.potsdam.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte Telefon: 0331 /289- 1082

der Landeshauptstadt Potsdam Fax: 0331 /289-841082

Friedrich-Ebert-Str. 79/81 E-Mail: datenschutz@rathaus.potsdam.de

14469 Potsdam

3. Datenverarbeitung

Die Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten ergibt sich aus dem Vergabeverfahren

Nr. OV-B-KIS-197-26

4. Zwecke und Grundlagen der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Landeshauptstadt Potsdam zum Zweck

der Vertragserfüllung und Vertragsverwaltung verarbeitet, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.

Vertragsbezogene Daten dürfen darüber hinaus gemäß der Transparenzsatzung vom

16.10.2021 unter Beachtung der dort geregelten Ausnahmen auf dem Transparenzportal der

Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht und frei zur Verfügung gestellt werden. Sofern die

Landeshauptstadt Potsdam gesetzlichen Pflichten unterliegt, werden Ihre Daten im

erforderlichen Umfang verarbeitet und bei Bestehen gesetzlicher Melde- und Auskunftspflichten

an die betreffenden Stellen weitergegeben, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Weiterhin verarbeiten wir Ihre Daten gegebenenfalls zur Klärung von Ansprüchen, etwa im

Fall eines Rechtsstreits, wenn dies hierfür erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO.

Ohne die Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Vertragspartners kann

ein Vertragsschluss nicht erfolgen.

Die Daten der im Vertrag bzw. im weiteren Vertragsverlauf durch Sie als Vertragspartner

gegebenenfalls benannten gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Ansprechpartner

werden gemäß Art. 6 1 lit. f) DS-GVO durch die Landeshauptstadt Potsdam verarbeitet.

1

5. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern______________________

Die personenbezogenen Daten werden erforderlichenfalls folgenden Empfängern bzw.

Kategorien von Empfängern zugänglich gemacht:

a) innerhalb des allen mit der Vertragserfüllung und Vertragsverwaltung

Verantwortlichen befassten Organisationseinheiten;

sonstigen mit zentralen Aufgaben betrauten

Organisationseinheiten (u.a. Rechnungsprüfungsamt, Bereich

Recht und Versicherung);

b) Auftragsverarbeitern, sorgfältig ausgewählten Dienstleistern, die nur,im Rahmen

Art. 28, 29 DS-GVO der strengen Auflagen einer Datenverarbeitung im Auftrag für

die Landeshauptstadt Potsdam tätig werden;

c) Dritten Kreditinstituten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;

sonstigen Dritten im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen

(z.B. Aufsichtsbehörden) oder berechtigter Interessen (z.B.

Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherer)

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.

7. Dauer der Speicherung

Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt nur so lange, wie dies für den

jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die Speicherung erfolgt mindestens bis zum Ablauf der

gesetzlichen Verjährungsfrist nach Vertragsende (§§194 ff. BGB) und höchstens so lange

wie berechtigte Interessen des Kommunalen Immobilien Service bzw. gesetzliche

Aufbewahrungsfristen (z.B. §37 KomHKV) dies notwendig machen.

8. Betroffenenrechte

Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat bei Vorliegen der Voraussetzungen

nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

x Im Falle einer erteilten Einwilligung zur Datenverarbeitung: ein jederzeitiges

Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)

(Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der

Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.);

x Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung

(Art. 15 DS-GVO);

x Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO);

x Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten

(Art. 16 DS-GVO);

x Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der

2

Voraussetzungen von Art. 17 DS-GVO zutrifft

(Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art.

17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der

besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand

möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der

Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO.);

3 Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig

verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von

Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem

Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber

denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO)

(Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf

Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.);

x Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung

kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen

Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DS-GVO).

9. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie

der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden. Die

Beschwerde kann gerichtet werden an:

Die Landesbeauftragte Telefon: 033203 / 356 - 0

für den Datenschutz und Fax: 033203 / 356 - 49

für das Recht auf Akteneinsicht E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

3

Informationsblatt e-Vergabe

1. Registrierung für die Teilnahme am Verfahren

Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zur Teilnahme an der Kommunikation und am Vergabe­

verfahren als Bieter kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem

Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die

angegebene Emailadresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss - abgerufen bzw. überwacht werden.

2. Verfahrenskommunikation

Die Verfahrenskommunikation - auch die Aufforderung zur Angebotsabgabe, Bieterinformationen,

die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über

den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt.

Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.

3. Spam

Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatz Brandenburg in den Spam-Ordner

geraten und Bewerber bzw. Bieterverfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte

der Vergabemarktplatz Brandenburg Absender "no-reply@brandenburg-vergabemarktplatz.de" im

eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.

4. Angebotsabgabe

Werden Angebote oder Teilnahmeanträge in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz

Brandenburg eingereicht, kann das kostenfreie Bietertool genutzt oder auf die webbasierte

Angebotsabgabe zurückgegriffen werden. Es sind gängige Dateiformate (xIs, xlsx, docx, doc,

odt, pdf, jpg, png, d84, x84, p84) zu verwenden. Audio- und Video-Dateien werden seitens

der Vergabestelle nicht zugelassen, außer diese werden explizit gefordert. Eine Einreichung

der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg

oder per E-Mail ist nicht gestattet. Zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Geheimwettbe­

werbs werden solche Angebote von der Wertung ausgeschlossen.

Bewerber bzw. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf die Abgabe des Teilnahmeantrages

bzw. des Angebotes über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem

Cosinex-Support in Verbindung setzen. Wichtig ist nicht der Zeitpunkt an dem die Übermittlung

des Teilnahmeantrages/Angebotes begönnen wurde, sondern wann der "Upload" auf dem

Server abgeschlossen wurde. Um den rechtzeitigen Eingang von elektronischen Teilnahme­

anträgen und Angeboten sicher zu stellen, sollte die Kapazität des Internetanschlusses sowie

die Größe des Angebotes berücksichtigt werden.

Die Bearbeitung der Angebotsdokumente und Zusammenstellung des Angebotes erfolgt auf

dem lokalen Rechner der Bieter. Im Bietertool werden die Dokumente nur zur Bearbeitung

geöffnet, bzw. es können weitere hinzugefügt werden. Das Bietertool ruft dafür die Standard­

funktionalitäten des lokal installierten Betriebssystems, bzw. die auf dem Rechner des

Bieters installierten Anwendung auf. Erst wenn der Bieter im Abgabeassistenten auf "Abgabe

starten" klickt, werden alle Angebotsdokumente auf dem lokalen Rechner des Bieters in

einem Angebotscontainer zusammengeführt, verschlüsselt und der gesamte Container auf

den Angebotsserver übertragen.

Bitte beachten Sie speziell für die Zusammenstellung und Abgabe Ihres Teilnahmeantrages bzw.

Angebotes mit dem Bietertool die Informationen im frei zugänglichen Service & Support-Center

für Unternehmen.

5. Mehrstufiges Verfahren

Es ist zu beachten, dass bei mehrstufigen Vergabeverfahren je Stufe systembedingt ein

eigener Projektraum generiert wird (z.B. Teilnahmewettbewerb - TNW, Angebotsphase - AUS,

Verhandlungsrunde 1 - VR). Die vorgesehenen Bieter erhalten eine separate Einladung zum

Projektraum und müssen sich für diesen erneut freischalten lassen. Die Funktion zur

Angebotsabgabe ist nur im aktuellen Projektraum möglich.

Vertragsklausel aufgrund Beschluss des Hauptausschusses vom 09.02.2022 (21/SW/1066)

§ Einhalten von Rechtsvorschriften und Antidiskriminierungsverpflichtung

(1) Die auftragnehmende Partei wird die jeweils für sie geltenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Satzungen,

Rechtsverordnung u.a.) sowie den Grundsatz der Nichtdiskriminierung einhalten und berücksichtigen. Sie

verpflichtet sich insbesondere, sicherzustellen, dass ihre Werbung den gesetzlichen und behördlichen

Bestimmungen und den guten Sitten entspricht. Die Grundsätze des Deutschen Werberates gegen

Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen sind zu beachten. Die auftragnehmende Partei wird

ebenfalls auf die Einhaltung der Regelungen der Sätze 1 bis 3 bei ihren Vertragspartnern und

Vertragspartnerinnen hinwirken.

(2) Werden Verstöße durch die auftragnehmende Partei oder durch Dritte festgestellt, wird die

auftragnehmende Partei alles ihr tatsächlich und rechtlich Mögliche unternehmen, um den Verstoß

unverzüglich abzustellen. Dies gilt im Besonderen für Vorgänge die sich auf den Vertragsgegenstand

beziehen können. Für diese Sachverhalte wird die auftragnehmende Partei die Landeshauptstadt Potsdam

unverzüglich selbständig informieren und dieser mitteilen, wie der Rechtsverstoß beseitigt wird und bis wann

dies der Fall sein wird. Sofern keine eigenständige Mitteilung erfolgt, hat die Landeshauptstadt Potsdam

gegenüber der auftragnehmenden Partei ein Auskunftsrecht. Bei erheblichen Verstößen gegen

Rechtsvorschriften sowie bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung

(u.a. wegen des Geschlechtes, der Abstammung, der Rasse, der Herkunft) besteht zwischen den

Vertragsparteien Einigkeit, dass die Landeshauptstadt Potsdam den konkreten Vorgang mit Nennung der

Daten der auftragnehmenden Partei an zuständige Stellen melden darf. Im Falle von diskriminierender

Werbung wird die Landeshauptstadt Potsdam die beanstandete Werbung an den Deutschen Werberat -

Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. DeutscherWerberat, Am Weidendamm 1A, 10117

Berlin melden. Das Ergebnis der Einschätzung, insbesondere des Werberates, darf die Landeshauptstadt

Potsdam eigenständig veröffentlichen. Weitergehende Ansprüche der Landeshauptstadt Potsdam aufgrund

der Verletzung der Verpflichtungen nach Absatz 1 bleiben unberührt. ■

Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Vergabenummer: OV-B-KIS-197-26

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter

Geltung des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG)

Ergänzende Vergabebedingung

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen

Vergabegesetz

Dem Angebot hat der Bieter die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem

Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) rechtsverbindlich unterzeichnet beizufügen.

Bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer oder der Beauftragung eines Verleihers

von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer die Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer /

Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einen (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder

Verleiherzur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

(Formular 5.4) des Vergabehandbuchs VHB Bbg zum Vertragsgegenstand zu machen und die

Vereinbarungen bis zum tatsächlich auszuführenden Unternehmen seinem Angebot beizufügen oder bei

späterem Einverständnis mit der Weitergabe nachzureichen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher

von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. In den Bezeichnungen zur Kennzeichnung der

Beteiligten im Vordruck Formular 5.4 rückt der in einer Kette von Weitergaben dem öffentlichen

Auftraggeber nähere Nachunternehmer in die Position des im Vordruck so bezeichneten eigenen

Auftraggebers ein.

Formular 5.1 Stand 12/2020 Ergänzende Vergabebedingungen BbgVergG

214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer

_____________________________ OV-B-KIS-197-26___________________________ _____

Baumaßnahme Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

_________________ Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam________________________________________ ._________

Leistung VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1. Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):

Mit der Ausführung ist zu beginnen

| | am:

| | spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.

| | in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.

| | innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die

Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt

| | nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.

[~x| gemäß Auftragsschreiben

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)

|~~] am:

|~~| innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.

| | in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.

| | in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist

|x| gemäß Auftragsschreiben

1.2. Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:

[x] vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn

[~x| vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung

| | folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen

| | aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

  1. Vertragsstrafen (§11 VOB/B) 2.1. Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfristvereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen: | | € (ohne Umsatzsteuer)

|~x] 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugs­ größe zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von' als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.2. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist ver­ einbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme be­ grenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.3. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

  1. Zahlung (§16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem.§ 16 Abs.3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gern. §16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf Tage.

  2. Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

| | Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

0 Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in

Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

  1. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)

| | Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.

|~x| Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Schlussrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer).

in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 mit Ergänzungen des KIS Seite 1 von 2

214 (Besondere Vertragsbedingungen)

  1. Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft''

  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“

  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen • „Abschlagszahlungs-Z Vorauszahlungsbürgschaft''

gern. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt

Die Bürgschaftsurkunden müssen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Hierunter fallen ggf. folgende

Erklärungen des Bürgen:

  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages

getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer

sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit

geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen

angerechnet worden ist.

  1. Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt

werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen

wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in

Bezug genommen.

  1. Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

  1. Rechnungen (§ 14 VOB/B)

9.1. Alle Rechnungen sind beim Kommunalen Immobilien Service (KIS) im Original per Post oder elektronisch

1 -fach

und gleichzeitig eine Kopie bei der Bauleitung: Benennung des Büros erfolgt bei Auftragserteilung 1 -fach einzureichen

9.2. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,

Handskizzen) sind einfach mit der Kopie einzureichen.

  1. Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Fortsetzung: Weitere Besondere Vertragsbedingungen Pkt. 10.01. bis 10.21. siehe Kennzeichnung I

in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 mit Ergänzungen des KIS Seite 2 von 2

WBVB

Weitere Besondere Vertragsbedingungen - WBVB -

zu Nr. 10 EVM ( B , Z ) BVB ( Zutreffendes ist anzukreuzen ! )

10.01 . Lohnqleitklausel

|x] wird nicht vereinbart

| | Lohnänderungen werden nach der Ergänzung der zusätzlichen

Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

gemäß Formblatt 224 berücksichtigt.

10.02 . Stoffpreisqleitklausel

|~x| wird nicht vereinbart

| | Stoffpreisänderungen werden nach der Ergänzung der zusätzlichen

Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

nach Formblatt 225 berücksichtigt.

10.03 . Versicherunqsabschlüsse

[x] Der Auftraggeber schließt für die Baumaßnahme eine Bauleistungsversicherung

unter. Ausschluss der Haftpflichtversicherung ab. Das Risiko des Auftragnehmers

im Sinne der §§ 7 und 12 VOB/B ist vom Versicherungsschutz mit umfaßt.

Die Kosten für den Versicherungsschutz werden auf den Auftragnehmer

umgelegt. Hierzu erfolgt eine Umlage von 0,1 % der Bruttoabrechnungssumme.

Die Umlage wird beginnend mit der 1. Abschlagsrechnüng in Abzug gebracht.

| | Der Abschluss von Versicherungen obliegt ausschließlich dem

Auftragnehmer; sie werden vom Auftraggeber nicht vergütet.

| | Der Abschluss einer Bauwesenversicherung mit Einschluss des

Bauherrenrisikos ist nachzuweisen .Die Selbstbeteiligung in

Schadensfällen ist in jedem Fall vom Auftragnehmer zu tragen .

[~x] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch für die Bearbeitung von Schaden­

ersatzansprüchen Dritter Sorge zu tragen, die ihn betreffen, aber

fälschlicherweise gegen die Stadtverwaltung Potsdam erhoben worden sind.

10 .04 . Baufristenplan

0 Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Leistungen, spätestens jedoch bis

10 Werktage nach Auftragserteilung, einen Baufristenplan als

Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen,

anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und

überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur

baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungs -

bereichen, sind zu berücksichtigen .

|~x| Der Auftragnehmer hat bei Änderungen der Vertragsfristen

oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen

den Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber innerhalb

einer Woche nach Feststellung einer Änderung zu übergeben .

| | Der Plan ist in 3 - facher Ausfertigung zu übergeben und wird

von der Bauleitung in einen Netzplan eingearbeitet.

10 .05 . Fristen / Terminüberwachunq

[x] Die Termine werden anhand des übergebenen und bestätigten

Baufristenplanes überwacht.

| | Die Termine werden anhand eines Netzplanes überwacht.

Der dem Auftragnehmer 1 - fach übergebene und bestätigte

Netzplan ist innerhalb einer Woche mit dem Auftraggeber abzustimmen .

10.06. Umweltschutz

|X| Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der AN die durch

die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß

Seite 1 von 5

WBVB

einzuschränken. Ebenso hat der AN durch die Arbeiten hervorgerufenen Feinstaub­

belastungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Dies gilt insbesondere

für die Lagerung von Schüttgütern, die Unterhaltung von Baustraßen, sowie für Abbruch-,

Schneid- und Sägearbeiten. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen

der Auswirkungen der Arbeiten hat der AN dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

10.07 . Beschäftigung von Arbeitskräften

0 Auf der Baustelle dürfen ausschließlich Arbeitskräfte beschäftigt

sein, die ihren Sozialversicherungsnachweis, bzw. ihre

anerkannten Arbeitspapiere bei sich führen.

10.08. Baustellenbesprechungen

fx] Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der

Auftraggeber regelmäßig durchführt, die Teilnahme zu sichern

und einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden .

Die Termine der Besprechungen werden mit der Bauanlaufberatung festgelegt.

10.09 . Bautagesberichte

| | Der Auftragnehmer führt ein Bautagebuch

| | Der Auftragnehmer übergibt die Bautagesberichte alle 2 Tage

der Bauleitung .

[x] Der Auftragnehmer übergibt die Bautagesberichte

wöchentlich an die Bauleitung/ den Auftraggeber.

10.10. Baustellensicherung, -reinigung und -beräumung

[~x] Der Auftragnehmer trägt Sorge für den Schutz des öffentlichen

Verkehrsraumes und der Nachbar - und Anliegerrechte. Diese

Maßnahmen, wie auch der Schutz von Personen und Sachwerten

innerhalb von Gebäuden, ist in den Einheitspreisen zu kalkulieren .

[7] Sperrgenehmigungen sind vom Auftragnehmer zu beantragen .

[X] Die Arbeits - und Baustelleneinrichtungsbereiche sind täglich

zu reinigen, anfallender Bauschutt und Verpackungsmaterial

sind ordnungsgemäß zu lagern bzw. sofort zu beseitigen .

[x] Baumaterialien und Rüstungen sind unmittelbar nach Abnahme

der betreffenden Leistung zu entfernen .

|~x| Tränsport - und Fluchtwege sowie Feuerwehrzufahrten innerhalb

von Baustelleneinrichtungen sind freizuhalten .

s Schächte, Schieber und Hydranten innerhalb der Baustellen­

einrichtung sind freizuhalten .

|~x] Einrichtungen, Einbauten und Anpflanzungen des Auftraggebers

sind vor Beginn der Arbeiten zu schützen .

10.11. Winterbauschutzmaßnahmen

|~X] Zur Durchführung von Maßnahmen für Arbeiten bei ungünstiger

Witterung gilt Anordnungs-, Nachweis- und Aufzeichnungspflicht.

[X] Die Leistungen sind nur auszuführen, wenn und soweit sie der

Auftraggeber besonders abruft.

[X] Der Stand der Bauleistungen ist zu Beginn und Ende der

Winterbauzeit gemeinsam festzustellen .

|~x] Aufzeichnungen über den Betrieb der Winterbaustelle sind der

Bauleitung täglich vorzulegen .

[x] Die Verlängerung der festgelegten Ausführungsfristen gemäß

Formblatt 214 Pkt. 1.2. erfolgt nur für den Fall, dass

die gemeinsam protokollierten Witterungsgrenzwerte zur

Unterbrechung der Arbeiten zwingt.

Seite 2 von 5

WBVB

X| Die ausgeführten Leistungen sind gegen Winterschäden zu schützen. Schutzvor­

kehrungen werden gesondert vergütet. (Die Vergütung wird nicht gewährt, wenn die

Bauzeitverzögerung in der Verantwortung des AN liegt)

10.12. Nachunternehmer

|~x| Der Austausch einer im NUN - Verzeichnis EG - FB 235EU

benannten Firma bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.

10.13. Stundenlohn - / Unvorhergesehene Arbeiten

X Unvorhergesehene Arbeiten sind vor Ausführung der Bauleitung

anzuzeigen und die Abrechnungsmodalitäten protokollarisch

zu vereinbaren .

X Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen

Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des

Auftraggebers zu beginnen .

Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich bei der Bauleitung einzureichen.

10.14. Abnahme

X] Der Auftraggeber behält sich vor, nach einmaliger Anmahnung

der Abstellung von Mängeln und Restleistungen nach dem

Termin der im Abnahmeprotokoll festgesetzten Frist, Ersatz -

vornahmen auf Kosten des Auftragnehmers einzuleiten.

10.15. Übernahme betriebstechnischer Anlagen

| | Sofern die Prüfung auf Vertragsmäßigkeit ( Funktionsprüfung )

aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,

nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung vorgenommen

werden kann, findet zunächst keine Abnahme, sondern nur eine

Übernahme statt. Mit der Übernahme endet die Schutzpflicht

des Auftragnehmers nach § 4 Abs. 5 VOB / B .

Nach § 12 Abs. 6 VOB / B geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

Die Leistung wird nach § 12 VOB / B abgenommen, sobald

die Vertragsmäßigkeit durch eine Funktionsprüfung nachgewiesen ist.

| | Mit der Übernahme sind die bis dahin erbrachten Leistungen

abzurechnen, wenn der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe

von 5 v.H. der Auftragssumme, einschließlich der Nachträge stellt.

Eine für die vertragsgemäße Erfüllung gestellte Sicherheit wird angerechnet.

10.16. Mängelansprüche

s Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme.

X Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche werden

für die vertragliche Leistung vereinbart:

1 (ein) Jahr

2 (zwei) Jahre

X 4 (vier) Jahre

5 (fünf) Jahre

|~x| Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche für

Mängelbeseitigungsleistungen werden für die vertragliche Leistung

Monate vereinbart * *Diese Verjährungsfrist endet nicht vor

Ablauf der für die Vertragsleistung

2 Jahre vereinbart .* vereinbarten Verjährungsfrist!

10.17. Bürgschaften

|~x] Die Mängelansprüche - Bürgschaft ist mit der Schlussrechnung zu übergeben.

Die Rückgabe der Mängelansprüche - Bürgschaft an den Auftragnehmer erfolgt

nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist und wenn die bis dahin erhobenen

Ansprüche erfüllt sind.

Seite 3 von 5

WBVB

10.18. Rechnunqserteilunq

s Der Auftraggeber lehnt alle sich aus nicht exakten Rechnungsdaten

ergebenden Forderungen ab .*

*Dies gilt insbesondere für:

Angaben nach § 14 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz

Anschrift des Auftraggebers

Zeitraum der Realisierung

Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistung

Bezeichnung der Zahlungsart

Nummer der Kostenstelle und der Baumaßnahme

Nummer des Auftrages (AU-2026-....)

Rechnungslegung erfolgt kumuliert

Allfällige Umlagen werden ab der ersten Abschlagsrechnung in Abzug gebracht.

0

10.19. Übersteigt die gesamte Gegenleistung des Auftraggebers, für die vom

Auftragnehmer erbrachten Bauleistungen voraussichtlich den nach

§ 48 Abs. 2, Satz 1 ESTG maßgeblichen Betrag, wird der Auftraggeber auf

Abrechnungen des Auftragnehmers nur zahlen, wenn der Auftragnehmer mit der

Abrechnung entweder eine rechtmäßige gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt

oder das für ihn zuständige Finanzamt und seine Steuernummer schriftlich

mitteilt.

Legt der Auftragnehmer mit der Abrechnung keine gültige Frei­

stellungsbescheinigung vor, behält der Auftraggeber den gesamten

voraussichtlichen Steuerabzugsbetrag von,

Abrechnung ein (§ 48 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 EStG).

10.20. Gerichtsstand

S

Als Gerichtsstand wird Potsdam vereinbart.

10.21 . Weitere sonstige Besondere Vertragsbedingungen

10.21 . 01 . □ Die zu erstattenden Kosten des Verbrauchs für Baustrom, Bauwasser, Bau-

Stelleneinrichtung (Bauendreinigung, Nutzung sanitärer Einrichtungen ect.)

werden pauschal mit 1,0 % der Äbrechnungssumme, beginnend mit

der 1. Abschlagsrechnung, in Abzug gebracht...........'

10.21 . 02 . [7] Über die Verpflichtung aus VOB/C hinaus hat der AN anderen vom AG Beauftragten

die Mitbenutzung von Gerüsten, Versorgungsanschlüssen u. BE zu gestatten.

0

10.21 • 03 . Für Bauschuttentsorgung, die durch den AN trotz Anmahnung gemäß Bauberatungsprotokoll

nicht erfolgte, tritt der AG kostenpflichtig für den AN ein. Die Umlage dieser

Kosten des AG erfolgt zeit- und leistungsabhängig, mindestens vierteljährlich beim AN.

0

10.21. 04. Das Bauschild stellt der AG. Der AN hat das Recht auf kostenlose Veröffentlichung

hierauf mit Firmennamen, Tel.-Nr. und Anschrift; Firmenlogo nur auf Rechnung des AN.

Eigene Firmenwerbung auf und vor der Baustelle wird dem AN nicht gestattet.

10.21.05. [x] Baustellensprache ist deutsch! Für fremdsprachige Arbeitskräfte hat der AN vorwiegend

aus Arbeitssicherheitsgrunden die Baustelle mit einem einschlägig Sprachkundigen

oder Dolmetscher zu besetzen und diesen der Bauleitung schriftlich zu benennen.

10.21 . 06 . [7] Die Baustelle wird von einem durch den AG beauftragten Sicherheits- und

Gesundheitskoordinator überwacht. Die Belehrung der AK des AN zur Baustellen-

Ordnung ist nachweislich zu führen und spätestens 7 Kalendertage nach Baustellen-

eröffnung an den AG zu übergeben. Aufwendungen, auch Dritter, die durch nicht

fristgemäße Übergabe der Nachweise entstehen, gehen zu Lasten des AN.

0

10.21 . 07 . Die Baustelle ist gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Der Bauzaun inkl. Tore sind

ständig geschlossen zu halten. Die Bautore sind nach Dienstende abzuschließen.

10.21 . 08 . [7] Im Baustellenbereich herrscht absolutes Alkohol und Rauchverbot.

Bei Zuwiderhandlung wird für die betreffenden Personen Baustellen-

verbot ausgesprochen.

Seite 4 von 5

WBVB

10.21 . 09 . |~x] Parken von Firmenfahrzeugen auf dem Gelände ist mit der Bauleitung vorab abzustimmen.

Für Privatfahrzeuge gilt auf dem Gelände Parkverbot.

10.21 . 10 . |X| Lagerflächen, Bauwagen- und Containerstandorte sind vorab mit dem AG abzustimmen.

0

10.21 . 11 . Die Werkplanung ist spätestens 12 Werktage vor Ausführungs- bzw. Herstellungsbeginn

zu übergeben.

10.21 . 12 . [x] Der Auftragnehmer erhält die zur Ausführung freigegebenen Planungsunterlagen

i-fach in Papierform und zusätzlich eine CD mit pianungsunteriagen im PDF-Format

10.21 . 13 . [X] Die Ur-Kalkulation ist analog dem Formblatt 223 zu gliedern; ................

die Zuschläge analog Formblatt 221 Nr. 2. sind mit aufzuführen**.

Die Herausgabe erfolgt auf Anforderung des AN und binnen 14 Tagen nach

vorbehaltloser Leistungsabnahme durch den AG.

Beachte !

** Es handelt es sich hiebei nicht um die Formblätter 221 bis 223, sondern um die voll­

ständige Ur- Kalkulation der Einheitspreise des AN für alle Positionen des LV auf

Grundlage der verwendeten Gliederung des Formblattes 223, einschl. notwendiger

Angaben nach Formblatt 221 (Zuschläge)!

EKT = Einzelkosten der Teilleistungen zzgl. BGK + AGK + Wagnis + Gewinn

- Ende der weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -

Seite 5 von 5

241

(Abfall)

OV-B-KIS-197-26

Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam

VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Ergänzung der besonderen Vertragsbedingungen

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen

1. Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

1.1. Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der

Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter

mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass

- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des

Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,

- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall­

wirtschaftsbehörde vorliegt,

- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,

- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können.

1.2. Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt

die Verwertungs- und Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastüngsgrade die

Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass

- die Verwertungs- und Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind

und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,

- die Verwertungs- und Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschafts­

behörde dem Auftraggeber Auskunft über Ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen

Abfallentsorgung erteilt,

- die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.

- die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.

2. Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

2.1. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden

(Bemühensklausel).

2.2. Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der

Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten

des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der

einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der

Technik. Erführt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).

2.3. Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den

geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung

zuzuführen.

2.4. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung

erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.

VHB - Bund - Ausgabe 2017

-1 - 213

(Angebotsschreiben)

Name und Anschrift des Bieters

Ort: 1)

Datum: t)

Tel.: i)

Fax.: i)

e-mail: 1)

USt-ID-Nr.: 1)

HR-Nr.: 1)

Abgabeort: i> elektronisch über den

Vergabemarktplatz Land Brandenburg

Bindefrist endet am 28.11.2026

Registergericht: 1)

Kommunaler Immobilien Service (KIS)

Eigenbetrieb der Landeshauptstadt

Friedrich-Ebert-Str. 79/81

14469 Potsdam

über

Submissionsstelle der LHP

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Bauleistung:

Baumaßnahme

Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam

Vergabenummer Leistung'

OV-B-KIS-197-26 VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Anlagen, die Vertragsbestandteil werden

Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Langfassung) mit den Preisen

sowie den geforderten Angaben und Erklärungen

Vertragsformular für Wartung / Instandhältung mit den Preisen sowie den geforderten

Angaben und Erklärungen (unterschrieben)

□224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes

”□233 Nachunternehmerleistungen

''□234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft

1)| |235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

Nebenangebot(e) (siehe Formblatt 211, Nr. 6)

□ Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz •

D | | Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften

zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

□ Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage

in der Ukraine destabilisieren, gern. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates

1)|~~|236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

□ 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Anlagen, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden

_XJ124 Eigenerklärung zur Eignung (siehe hierzu Seite 2, Nr. 6)

T]221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung

T]223 Aufgliederung der Einheitspreise

’ vom Bieter anzukreuzen und ausgefüllt beizufügen, wenn zutreffend 'in Anlehnung an VHB-Bund, Ausgabe 2017 - Stand 2019, mit Ergänzungen des KIS

-2- 213

(Angebotsschreiben)

1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten

Preisen an.

An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden.

2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß

Leistungsbeschreibung inkl. Umsatzsteuer.....% (brutto)

beträgt: .................................. ^uro

2.1. Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gemäß

Wartungs- und/oder Instandhaltungsvertrag z) beträgt inkl. Umsatzsteuer: XXXXXX Euro

*) nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Wartungs-Ztastandhattungsvertrag beiliegt.

3 Anzahl der Nebenangebote XXXXXX Stück

4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme

für Haupt- und Nebenangebote 3) sowie auf die Preise für

angeordnete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung

für die vertragliche Leistung zu bilden sind ............................%

5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und

seinen Anlagen:

- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016

- Unterlagen gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen - Teil B

6 Q Ich bin/Wir sind für die zu vergebene Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikations­

verzeichnis eingetragen unter der Nummer:

Name: PQ_Nummer:

Name: PQ_Nummer: ............. ........

Name: PQ_Nummer: ....................................................

Fl Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen - KMU

1—1 4)

(< 250.Beschäftigte und S 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. S 43 Mio Jahresbilanzsumme).

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124

"Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von

Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

7 Ich/Wir erklären, dass

Q ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).

[2] ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw.Verzeichnis

der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer ausgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).

8 Ich/Wir erklären, dass

ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses

als alleinverbindlich anerkenne(n)

mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.

ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf

Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation

verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.

das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungs­

beschreibungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine

Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.

in Anlehnung an VHB-Bund, Ausgabe 2017 - Stand 2019 mit Ergänzungen des KIS

213

-3-

(Angebotsschreiben)

falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation

der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.

- ich/wir einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses

Vertrages entrichten werden, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen

habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n)

einen geringeren Schaden nach.

ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte

Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.

Datum, Textform/Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel

- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform an dieser Stelle der Bieter nicht erkennbar,

- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder

wird das Angebot ausgeschlossen.

  1. Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.

  2. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot

  3. Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der

Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.

in Anlehnung an VHB-Bund, Ausgabe 2017 - Stand 2019 mit Ergänzungen des KIS

-110- 124

(Eigenerklärung zur Eignung)

Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem

Vergabeverfahren

Vergabenummer:

OV-B-KIS-197-26

Vergabeart

n

| | Öffentliche Ausschreibung Freihändige Vergabe 0 | | Beschränkte Ausschreibung Offenes Verfahren

| | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Nichtoffenes Verfahren

Baumaßnahme

Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam

Leistung

VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Bewerber *)

Bieter *)

I

Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft *)

Nachunternehmer *)

anderes Unternehmen *)

Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen

Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen €

betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen €

ausgeführten Leistungen.

Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung

angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.

Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir für drei Referenzen je eine Referenz­

bescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:

Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung

des mit eigenem Personal ausgeführten maßlichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten

Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen

technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme

einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,

Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der

Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertrags­

gemäße Ausführung der Leistung

*) zutreffendes ankreuzen

1 Der längere Zeitraum ist maßgebend

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 3

-111 - 124

(Eigenerklärung zur Eignung)

Angaben zu Arbeitskräften

Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung

stehen.

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei ab­

geschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen

mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.

Registereintragungen

Ich bin/Wir sind

| | im Handelsregister eingetragen

| | für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.

| | bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.

| | zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung

meiner/unserer Erklärung vorlegen:

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.

bei der Industrie- und Handelskammer

Angaben zu insoivensverfahren und Liquidation

| | Ich erkläre/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes

Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde

und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

| | Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.

Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber

in Frage stellt

Ich erkläre/Wir erklären, dass

| | für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.

| | ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im

Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe

von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

| | für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.

| | zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt,

ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die

für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.

Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der

Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gern. § 6 WRegG bei der

Registerbehörde anfordern. Zusätzlich behält er sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister

gern. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anzufordern.

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 3

-112 - 124

(Eigenerklärung zur Eignung)

Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben

sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unter­

fallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des

Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen 3> sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

vorlegen.

Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers

mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes

Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und

mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser

Frist vorgelegt werden.

(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)4

soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3) soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 4) nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist

VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 3

- 113- 221

(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

Bieter: Vergabenummer: Datum:

OV-B-KIS-197-26

Baumaßnahme:

Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam

Leistung:

VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

ANGABEN ZUR KALKULATION MIT VORBESTIMMTEN ZUSCHLÄGEN

1. Angaben über den Verrechnungslohn Zuschlag €/h

%

1.1. Mittellohn ML

einschließlich Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereirbart wird

1.2. Lohngebundene Kosten

Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML

1.3. Lohnnebenkosten

Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML

1.4. Kalkulationslohn KL

(Summe 1.1. Bis 1.3.)

1.5. Zuschlag auf Kalkulationslohn

(Zeile 2.4., Spalte 1)

1.6. Verrechnungslohn VL

(Summe 1.4. und 1.5., VL im Formblatt 223 berücksichtigen)

2. Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten

Zuschläge in % auf

Lohn Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Nachunternehmer­

Kosten leistungen

2.1. Baustellengemeinkosten

2.2. Allgemeine Geschäftskosten

x ...,, .••••**

2.3. Wagnis und Gewinn «•**♦

2.3.1 Gewinn

2.3.2 betriebsbezogenes Wagnis1

2.3.3 leistungsbezogenes Wagnis2

2.4. Gesamtzuschläge

1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko

2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis

VHB - Bund - Ausgabe 2017

-114 - 221

(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

3. Ermittlung der.Angebotssumme

Einzelkosten d. Gesamt­ Angebotssumme

Teilleistungen = zuschläge

unmittelbare gern. 2.4.

Herstellungs­

kosten

€ % €

3.1. Eigene Lohnkosten

Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden

X

3.2. Stoffkosten

(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)

3.3. Gerätekosten

(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)

3.4. Sonstige Kosten

(vom Bieter zu erläutern)

3.5. Nachunternehmerleistungen 3

Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

Eventuelle Erläuterungen des Bieters:

3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

VHB - Bund - Ausgabe 2017

-113- 222

(Preisermittlung über die Endsumme)

Bieter: Vergabenummer: Datum:

OV-B-KIS-197-26

Baumaßnahme:

Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam

Leistung

VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Angaben zur Kalkulation über die Endsumme

1. Angaben über den Verrechnungslohn Lohn

€/h

1.1. Mittellohn ML

einschließlich Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird

1.2. Lohngebundene Kosten

Sozialkosten und Soziallöhne

1.3. Lohnnebenkosten

Auslösungen, Fahrgelder

1.4. Kalkulationslohn KL

(Summe 1.1. bis 1.3.)

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)

1.5. Umlage auf Lohn €/h v.H.

(Kalkulation x V;H. Umlage aus 2.1)

1.6. Verrechnungslohn VL

(Summe 1.4. und 1.5.)

Eventuelle Erläuterungen des Bieters:

VHB - Bund - Ausgabe 2017

-114- 222

(Preisermittlung über die Endsumme)

Ermittlung der Angebotssumme Betrag Gesamt Umlage Summe 3 auf

€ € die Einzelkosten für die

Ermittlung der EH-Preise

2. Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten % €

2.1. Eigene Lohnkosten

Kalkulationslohn (1.4.).x Gesamtstunden

..................

x X

2.2. Stoffkosten X

(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)

...................

2.3. Gerätekosten X •

(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)

2.4. Sonstige Kosten X

(vom Bieter zu erläutern)

2.5. Nachunternehmerleistungen 1 X

Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu

verteilen

Zusammensetzung der Umlagesummen

Umlage Anteil Anteil Anteil

gesamt (€) BGK (€) AGK (€) W+G (€)

2.1. eigene Lohnkosten

2.2 Stoffkosten

2.3 Gerätekosten ◄—--------------------

2.4 Sonstige Kosten

2.5. Nachunternehmerleistungen

3. Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn

3.1. Baustellengemeinkosten

(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)

3.1.1 Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne

Bei Angebotssumme unter 5 Mio €:

Angabe des Betrages

Bei Angebotssummen über 5 Mio €:

Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:

X

3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung,

Vermessung usw.

3.1.3 Vorhalten und Reparatur der Geräte und Aus­

rüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u.

Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung

3.1.4 An- und Abtransport der Geräte und Aus­

rüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.

3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausfüh­

rungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.

Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)

3.2. Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)

3.3. Wagnis und Gewinn (Summe 3.3.

3.3.1 Gewinn

3.3.2 Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine

Unternehmensrisiko)

3.3.3 Leistungsbezogenes Wagnis (mit der Ausführung der

Leistungen verbundenes Wagnis)

Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) I I

Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) [

Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

VHB - Bund - Ausgabe 2017

-115 - 223

(Aufgliederung der Einheitspreise)

Bieter: ' Vergabenummer: Datum:

OV-B-KIS-197-26

Baumaßnahme:

Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam

Leistung:

VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

AUFGLIEDERUNG WICHTIGER EINHEITSPREISE

oz Men- Zeit­ Teilkosten einschl. Zuschläge in EURO des gen- ansatz (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit LV 1) Kurzbezeichnung der Teilleistung 1) Menge einhei Stund. Löhne Stoffe Geräte Sonstiges Angebotener

  1. n 2) 2), 3) 2) 2). 4) 2) Einheitspreis (Sp. 6+7+S+9) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 01.01.3 Heizkörper abdecken 150,00 st

01.02.4 Dübel, Nägel, Haken an Wänden und Decken entfernen 500,00 st

01.03.3 Aitanstriche, Altbeschichtungen und Altbeläge entfernen 3.000,00 m2

01.04.3 Putzflächen vollflächig spachteln/schleifen,Q3, Wände, gerundet 834,00 m2 01.04.21 Grundanstrich, Putz, Wände, 5.408,00 m2

01.05.1 Überspannen mit Malergewebe Wände, Trockenbau 400,00 m2

01.06.7 Beschichtung auf Wände, Putz, Dispersionsilikatfarbe 5.408,00 m2

01.07.7 Beschichtung Betonböden, Epoxidharz,2-komp. 120,00 m2

01.08.3 Überholungsanstrich, Stahl, Alkydharzlack, weiß, D=18 mm 400,00 m

01.09.5 Erstbeschichtung neuer Sockelleisten Holz, Alkydharzfarbe, profiliert, 20-25/70-100 mm 1.054,00 m 01.10.3 Fahrbares Gerüst, umsetzen, LK3 / 4,65 m 30,00 st

02.01.3 Heizkörper abdecken 150,00 st

02.02.5 Dübel entfernen 100,00 st

02.03.5 Bestandsbeschichtung Decke, innen, anschleifen, vollflächig von Hand 75,00 m2 02.04.10 Putzflächen spachteln/schleifen,Q3, Decken 761,00 m2 02.05.10 Beschichtung auf Leibungen gefaltet, 255,00 m

02.05.15 Beschichtung Dispersionsilikatfarbe, auf Deckenkehle gerundet, 378,00 m 02.07.14 Überholungsanstrich, Gussrippen-Heizkörper, Alkydharzlack, weiß, L/B/T = 108/68/16 cm, 18 Rippen 4,00 st 02.08.2 Überholungsantrich Sockelleisten Holzmagnesiaestrich, Alkydharzfarbe, gerade 20/120 mm 630,00 m

I 1

  1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben
  2. Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
  3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
  4. Für Gerätekosten einschließlich Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahl zugerechnet worden sind.

VHB - Bund - Ausgabe 2017

-116- 233

(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)

Bieter: Vergabenummer: Datum:

OV-B-KIS-197-26

Baumaßnahme Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam

Leistung VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch

Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen

der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:

| | Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.

Mein/Unser Betrieb ist auf

OZ / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens die Leistung eingerichtet

I I

I I

[ I

0

I ]

[ I

I I

I I

I I

0

VHB - Bund - Ausgabe 2017

-117- 234

(Erklärung Bieter-ZArbeitsgemeinschaft)

Vergabenummer: Datum

OV-B-KIS-197-26

Baumaßnahme Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam

Leistung VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,

Bevollmächtigter Vertreter:

Mitglied _____________________________________

Ust.-ID __ __________________________________

Weitere Mitglieder

Mitglied _____________________________________

Ust.-ID '

Mitglied

Ust.-ID

Mitglied

Ust.-ID

beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären 1), dass der bevollmächtigte

Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit

befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Ort Datum Stempel und Unterschrift

Ort Datum Stempel und Unterschrift

Ort Datum Stempel und Unterschrift

Ort Datum Stempel und Unterschrift

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte

Erklärung abzugeben.

VHB - Bund - Ausgabe 2017

-118- 235

(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

Bieter: Vergabenummer: Datum

OV-B-KIS-197-26

Baumaßnahme Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam

Leistung VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Ergänzung des Angebotsschreibens

Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer

Unternehmen bedienen wird

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der

Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).

OZ / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen

In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angabe zu der von diesem Unternehmen

Name des Unternehmens

überlassenen Eignung

I

VHB - Bund - Ausgabe 2017

Stand 09/2024 -119-

Name bzw. Firmenbezeichnung des Bieters

PLZ, Ort Datum

Anschrift Vertreter

Betrifft:

Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Vergabenummer: OV-B-KIS-197-26

Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem

Brandenburgischen Vergabegesetz

Die nachstehend aufgeführten Erklärungen sind Bestandteil meines /unseres Angebots:

1. Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten/Lohngleitklausel

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten

das jeweils geltende Mindestarbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen

Vergabegesetzes zu zahlen, soweit für die zu beschaffenden Leistungen nicht bereits durch das

Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche

Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen

Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2

des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt. Das Mindestentgelt entspricht dabei

dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder

Zuschlägen.

Für Aufträge aufgrund eines ab dem 01. Mai 2021

abgegebenen Angebotes beträgt der vereinbarte Mindestlohn 13,00 Euro brutto je Zeitstunde.

- Lieferleistung:

Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere

Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung

bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen

ebenfalls dieser Vereinbarung.

- Längerfristige Verträge:

Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung

des Mindestarbeitsentgelts in § 6 Absatz 2 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die

Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts

für die Beschäftigten anwendbar.

2. Nachweise (Lohn- und Gehaltszahlungen)

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, mit mindestens der ersten Teil-/Abschlagsrechnung oder bei längeren

Laufzeiten einmal kalenderjährlich, Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen mit Bezug auf die erbrachten

Leistungen vorzulegen, wobei der Auftraggeber den Zeitpunkt unter Wahrung der wechselseitigen

Interessen bestimmen kann. Bei Lieferaufträgen beziehen sich die Unterlagen auch auf die Erbringung

aller derjenigen Leistungen, die mit der Anlieferung Zusammenhängen, insbesondere Transport,

Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung.

Alle Nachweise können in anonymisierter (§ 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) oder

pseudonymisierter Form (Artikel 4 Nummer 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung) vorgelegt werden. Es

muss erkennbar sein, dass Nachweise der Arbeitszeit für den Einsatz im öffentlichen Auftrag und die

Entgeltberechnungs- und -Zahlungsunterlagen sich auf dieselbe Person beziehen. Im Regelfall ist auch

eine Bescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über die Lohnhöhe oder darüber, dass

alle Beschäftigten mindestens den jeweils einschlägigen Mindestlohn erhalten, anstelle der

vorzulegenden Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen ausreichend.

Bauleistungen:

Die vorgenannten Nachweispflichten gelten auch für erbrachte Bauleistungen, wenn für diese nicht

bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere

gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein Mindestentgelt definiert ist, welches das unter Ziffer 1

genannte Mindestarbeitsentgelt erreicht oder übersteigt. Bei Bauleistungen, für die es

Sozialkassenbescheinigungen für das Baugewerbe gibt, genügt eine Bescheinigung, die bei Eingang der

Formular 5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG

Stand 09/2024 -120-

Betrifft:

Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Vergabenummer: OV-B-KIS-197-26

ersten Rechnung nicht älter als sechs Monate ist. Sonstige vergleichbare Bescheinigungen von

freiwilligen Sozialkassen auch anderer Branchen können ebenso verwendet werden, wenn der glaubhaft

darlegt ist, dass die zugrundeliegenden Arbeitsentgelte ausnahmslos das einzuhaltende Mindestentgelt

erreichen oder übersteigen.

3. Stichprobenkontrollen

Dem Auftraggeber wird zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und

Gehaltsabrechnungen und Auszahlungsbelege gegeben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns

eingesetzten Beschäftigten zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der

vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudonymisiert sein,

wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der Auftraggeber oder eine von

diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und

Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die

Arbeitsentgelthöhe und -Zahlung befragen.

4. Entgeltzahlung an Beschäftigte

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen -

Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige,

deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereit zu­

halten und auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen, werktags

außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr den Zugang zu meinen/unseren

Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und

Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person gefertigte

Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorrübergehend zu überlassen. Die Nachweise können

pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist.

5. Nachunternehmer

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der

Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung zugunsten einer Kontrolle durch mich/uns und den

Auftraggeber mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evtl, weiterer von ihm oder seinen

Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher

von Arbeitskräften. ’

6. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen

Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das

Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei

Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltene vertragliche Pflichten über einen Ausschluss vom

Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der

brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine

„Selbstreinigung" eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen.

Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die

Eintragung bewirkt hat. Ist ein Nachauftragnehmer mit einer Auftragssperre belegt, werde ich kurzfristig

einen anderen Nachauftragnehmer benennen. Der Auftraggeber räumt diese Möglichkeit nur ein, wenn

zeitliche Verzögerungen im Vergabeverfahren unschädlich sind.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Ver­

pflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem

Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von

Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 Euro

bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250.000 Euro, zu zahlen.

Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar.

Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall;

- von Nachunternehmern

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu

Formular 5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG

Stand 09/2024 -121 -

Betrifft:

Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Verqabenummer: OV-B-KIS-197-26

beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Ver­

einbarung beigefügten Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet,

für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten

Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die

Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftrags­

summe, maximal 25.000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme,

maximal 250.000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je

Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen

bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder

Verleihern vor.

7. Preisgleitklausel

Mehraufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden erstattet, wenn sich der maßgebende

Entgeltsatz durch Anpassung des Entgeltsatzes in Folge einer Änderung auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des

Brandenburgischen Vergabegesetzes erhöht.

Durch die sich unter Berücksichtigung des geänderten Mindestarbeitsentgelts ergebende Änderung der

Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehraufwendungen

einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten.

Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen ändern.

Der Wert der bis zum Tage der Anpassung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des

Brandenburgischen Vergabegesetzes erbrachten Leistungen (Leistungsstand) ist unverzüglich durch eine

gemeinsame Feststellung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer - zumindest mit dem

Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlägsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt -

ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur

Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen,

die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die Ausführung der Leistung

nicht angemessen gefördert hat.

Von den so ermittelten Mehraufwendungen wird nur der über 0,5% der Abrechnungssumme (Vergütung für die

insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel).

Dabei sind der Mehrbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die aufgrund von Gleitklauseln

zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen.

Ein Mehraufwand kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und Selbstbeteiligungsbetrag über­

schritten ist. Bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5% der Auftragssumme zugrunde gelegt.

8. Kündigungsrecht

Ich/wir räume/n dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/ unserer

in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein.

Textform/Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel

Ist

- bei einem elektronisch übermittelten Angebot an dieser Stelle in Textform der Name der handelnden

vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,

  • bei-einemsGhrifUiGhen-AngebotdieErklärung-andieserStelle-niGhbuntersGhrieben

kann das Angebot ausgeschlossen werden.

Formular 5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG

Stand 09/2024 - 122-

Name bzw. Firma des Nachunternehmers/Verleihers

PLZ, Ort Datum

Anschrift Ansprechpartner

Betrifft:

Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Vergabenummer: OV-B-KIS-197-26

Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von

Arbeitskräften und ggf. weiteren Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung

der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

Die nachstehend aufgeführten Erklärungen sind Bestandteil meines /unseres Angebots:

1. Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten/Lohngleitklausel

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu

beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von

Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten das jeweils geltende Mindestarbeitsentgelt im Sinne

von § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes zu zahlen, soweit für die zu beschaffenden

Leistungen nicht bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des

Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt

gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt. Das

Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne

Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.

Für Aufträge aufgrund eines ab dem 01. Mai 2021

abgegebenen Angebotes beträgt der vereinbarte Mindestlohn 13,00 Euro brutto je Zeitstunde.

- Lieferleistung:

Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere-

Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung

bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen

ebenfalls dieser Vereinbarung.

- Längerfristige Verträge:

Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung

des Mindestarbeitsentgelts in § 6 Absatz 2 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die

Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts

für die Beschäftigten anwendbar.

2. Entgeltnachweise und Stichprobenkontrollen

Soweit meine/unsere Leistungen betroffen sind, werde ich meinen/unseren Vertragspartner bei der Erfüllung der

Vorlagepflicht von anonymisierten (§ 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) oder pseudonymisierten (Artikel 4

Nummer 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung) Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Verbindung mit einer Rechnung

über die Leistung unterstützen. Der Zusammengehörigkeit der Belege zur selben Person muss erkennbar sein.

Ich/Wir (Nachunternehmer/Verleiher) verpflichte(n) mich/uns gegenüber

(Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des Kommunalen Immobilien Service (K|S) Eigenbetrieb der

Landeshauptstadt Potsdam, dem eigenen Auftraggeber und dem öffentlichen Auftraggeber zur

Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu geben. Das

Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohn- und

Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die

Unterlagen können pseudonymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Im Regelfall

ist auch eine Bescheinigung eines Steuerberaters oderWirtschaftsprüfers über die Lohnhöhe oder

darüber, dass alle Beschäftigten mindestens den jeweils einschlägigen Mindestlohn erhalten, anstelle der

vorzulegenden Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen ausreichend. F .

Formular 5.4 Vereinbarung Mindestanforderungen NU/Verleiher BbgVergG

Stand 09/2024 - 123-

Betrifft:

Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Kpmplettsanierung

Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Vergabenummer: OV-B-KIS-197-26

Die vorgenannten Nachweispflichten gelten auch für erbrachte Bauleistungen, wenn für diese nicht

bereits durch das Mindestlohng’esetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere

gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein Mindestentgelt definiert ist, welches das unter Ziffer 1

genannte Mindestarbeitsentgelt erreicht oder übersteigt. Bei Bauleistungen, für die es

Sozialkassenbescheinigungen für das Baugewerbe gibt, genügt eine Bescheinigung, die bei Eingang der

ersten Rechnung nicht älter als sechs Monate ist. Sonstige vergleichbare Bescheinigungen von

freiwilligen Sozialkässen auch anderer Branchen können ebenso verwendet werden, wenn der glaubhaft

darlegt ist, dass die zugrundeliegenden Arbeitsentgelte ausnahmslos das einzuhaltende Mindestentgelt

erreichen oder übersteigen.

Zu Kontrollen darf der eigene Auftraggeber und der öffentliche Auftraggeber oder eine von diesem

beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte

meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die Arbeitsentgelthöhe und

-Zahlung befragen.

3. Entgeltzahlung an Beschäftigte

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen -

Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige,

deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereit zu

halten und auf Wunsch des öffentlichen oder des eigenen Auftraggebers im jeweiligen Büro des

Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr

den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen

über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein

einer auftraggeberseitigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorrübergehend zu

überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist.

4. Weitere Nachunternehmer und Verleiher

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, weitere Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen,

dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt und gleichlautende

Erklärungen evtl, weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt.

Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften.

5. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen

Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das

Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei

Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltene vertragliche Pflichten über einen Ausschlüss vom

Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der

brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine

„Selbstreinigung" eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen.

Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die

Eintragung bewirkt hat.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Ver­

pflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem

Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von

Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 Euro

bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250.000 Euro, zu zahlen.

Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar.

Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt der Kommunale Immobilien Service

(KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns

zu fordern.

Formular 5.4 Vereinbarung Mindestanforderungen NU/ Verleiher BbgVergG

Stand 09/2024 -124-

Betrifft:

Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Vergabenummer: OV-B-KIS-197-26

- Verstöße von weiteren Nachunternehmern und Verleihern

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu

beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß demselben Vereinbarungstext

mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen

schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber

einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von

Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 Euro,

bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250.000 Euro, zu zahlen.

Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar.

Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende

Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor.

6. Preisgleitklausel

Mehraufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden erstattet, wenn sich der maßgebende

Entgeltsatz durch Anpassung des Entgeltsatzes in Folge einer Änderung auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des

Brandenburgischen Vergabegesetzes erhöht.

Durch die sich unter Berücksichtigung des geänderten Mindestarbeitsentgelts ergebende Änderung der

Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehraufwendungen

einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten.

Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen ändern.

Der Wert der bis zum Tage der Anpassung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des

Brandenburgischen Vergabegesetzes erbrachten Leistungen (Leistungsstand) ist unverzüglich durch eine

gemeinsame Feststellung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer - zumindest mit dem

Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt -

ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur

Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen,

die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die Ausführung der Leistung

nicht angemessen gefördert hat.

Von den so ermittelten Mehraufwendungen wird nur der über 0,5% der Abrechnungssumme (Vergütung für die

insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel).

Dabei sind der Mehrbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die aufgrund von Gleitklauseln

zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen.

Ein Mehraufwand kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und .Selbstbeteiligungsbetrag über­

schritten ist. Bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5% der Auftragssumme zugrunde gelegt.

7. Kündigungsrecht

Ich/wir räume/n dem eigenen Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/ unserer

in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein.

Textform/Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel Textform/Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel

Auftraggeber des Nachunternehmers/Verleihers Nachunternehmer/Verleiher

- bei einem elektronisch übermittelten Angebot an dieser Stelle in Textform der Name der handelnden

vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,

  • bei-einem schriftliehen-Angebot die Erklärung an dieser Stelle-nieht- unterschrieben

kann das Angebot ausgeschlossen werden. Formular 5.4

Vereinbarung Mindestanforderungen NU/ Verleiher BbgVergG

-125- 236

(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

Bieter Vergabenummer Datum

OV-B-KIS-197-26

Baumaßnahme Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam

Leistung VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g.

Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens fürden/die

nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.

ÖZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen

(Ort, Datum, Unterschrift)

| | Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle

Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber

dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam

für die Auftragsausführung zu h*aften.

(Ort, Datum, Unterschrift)

Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die

Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.

  • Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.

VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

- 126-

Bieter: Vergabenummer: Datum

OV-B-KIS-197-26

Baumaßnahme

Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung

Leistung

......

VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0

Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen

Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gern. Verordnung (EU)

2022/576 des Rates

"(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der

Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6

Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie

2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis 4 und h bis j der Richtlinie

2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 39 der

Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG

fallen, an folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtung zu vergeben bzw. Verträge mit

solchen Personen, Organisationen und Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:______________________

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelasene natürliche oder juristische

Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 %

unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen

gehalten werden, oder

c) natürliche oder juritische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen

oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch sole, auf die mehr als 10 % des Auftrageswertes entfällt, Unterauftragnehmer,

Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche

Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 2 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der

Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für_______________________

a) den Betrieb zivieler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung

ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen

und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler

Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung

medizinishcer Radioisotope und ähnlicher medizninischer Anwendungen, kritischer Technologien

zur radiologischen Umweltüberwachung sowie die zivile Zusammenarbeit, insbesondere im

Bereich Forschung und Entwicklung.

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich

oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden

können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitglied­

staaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler

Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter

Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus

oder durch Russland in der Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffe,

FB - Erklärung restriktive Maßnahmen Stand 04.2022

- 127-

die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über

jede nach diesem Artitel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung - bis zum 10. Oktober 2022 - von

Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden."

Ich/Wir nehmen die oben genannten restriktiven Maßnahmen zur Kenntnis und erklären, dass

ich/wir und die ggf. eingesetzten Nachunternehmen nicht zu den darin genannten Personen,

Organisationen oder Einrichtungen zählen.

Textform/Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel

Ist

- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der handelnden vertretungsberechtigten

natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,

kann das Angebot ausgeschlossen werden.

FB - Erklärung restriktive Maßnahmen Stand 04.2022

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung