6#0055-C-F-Sanktion_RUS_BS1.docx

Machbarkeitsstudie zur geänderten Trassenplanung der Betuwe-Linie Emmerich–Oberhausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 09:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de

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Eigenerklärung

zur Umsetzung des Artikel 5k der VO (EU) 833/2014

und des Artikel 2 der VO Nr. 269/2014 (EU)[1]

Bezeichnung der Leistung: Machbarkeitsstudie zu den finanziellen und planerischen Auswirkungen sowie der zeitlichen Verzögerung einer geänderten Planung der Ausbaustrecke 46/2 (BETU-WE-Linie Emmerich-Oberhausen) im Bauabschnitt 5C, Planfeststellungsabschnitt 3.5, im Sinne der „Optimierten Gleisbettvariante“

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:

  1. Der / die Bewerber / Bieter / Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft gehört / gehören nicht zu den

in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils aktuellen Fassung[2] über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

  1. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Ansässigkeit / Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
  2. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
  3. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
  4. Die von mir/uns als Unterauftragnehmer und eignungsverleihende Unternehmen benannten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
  5. Während der Vertragslaufzeit werden keine Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten eingesetzt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
  6. Ich/wir werde/n geeignete Maßnahmen treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.
  7. Der / die Bewerber / Bieter / Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft, den / die ich vertrete (und die ggf. einbezogenen Unterauftragnehmer und eignungsverleihenden Unternehmen), sind im Übrigen nicht Gegenstand von EU-Sanktionen, wie bspw. denen gegen die in Art 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 i.V.m. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen[3], und befinden sich auch nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle der aufgeführten Personen. Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, ob eine juristische Person oder Organisation im Eigentum einer anderen Person oder Organisation steht. Das ist der Fall, wenn diese mehr als 50 % der Eigentumsrechte oder eine Mehrheitsbeteiligung an der Organisation besitzt.

Hinweis: Wird die Erklärung nicht abgegeben, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Es besteht kein Ermessensspielraum des Auftraggebers.

Vollständige Bezeichnung des Unternehmens inkl. Rechtsform
Bewerber/Bieter

Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft:

Vollständige Bezeichnung des Unternehmens inkl. Rechtsform
Mitglied 1 und bevollmächtigter Vertreter
Mitglied 2
Mitglied 3
Mitglied 4
Mitglied 5
  1. Weitergehende Informationen zu den Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter dem folgenden Link: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/russland-sanktionen-im-bereich-der-oeffentlichen-beschaffung.html.
  2. Die aktuelle Fassung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist einsehbar unter dem folgenden Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02014R0833-20250521.
  3. Die jeweils aktuelle Fassung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 ist einsehbar unter dem folgenden Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32014R0269.
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