[Seite 1]
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR
FE-PROJEKTNR.: VB970476
AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15
STAND: 08.09.2026 SEITE 1 VON 8
L
EISTUNGSBESCHREIBUNG
für die Vergabe
Machbarkeitsstudie zu den finanziellen und planerischen Auswirkungen
sowie der zeitlichen Verzögerung einer geänderten Planung der
Ausbaustrecke 46/2 (BETU-WE-Linie Emmerich-Oberhausen) im
Bauabschnitt 5C, Planfeststellungsabschnitt 3.5, im Sinne der „Optimierten
Gleisbettvariante“
INHALTSVERZEICHNIS
1 Ausgangslage/ Hintergrundinformationen .................................................................... 1
2 Kurzbeschreibung der Leistung ..................................................................................... 2
3 Leistungsinhalt/-umfang ................................................................................................. 3
AP 1: Zeitliche Auswirkungen einer Verlegung der Trassenführung im Sinne der „Optimierten Gleisbettvariante“ ....................................................................................................... 3
AP 2: Finanzielle Auswirkungen einer Verlegung der Trassenführung im Sinne der „Optimierten Gleisbettvariante“ ....................................................................................................... 4
Abstimmungsgespräche/ Sitzungen/ Präsentationen ......................................................... 5
4 Allgemeine Leistungsanforderungen ............................................................................ 5
Dokumentation/Berichtswesen .......................................................................................... 5
Umgang mit vertraulichen Daten ....................................................................................... 6
Nachhaltigkeit .................................................................................................................... 6
Datenschutz (sofern personenbezogene Daten betroffen) ................................................. 7
Datenbereitstellung ........................................................................................................... 7
5 Termine / Leistungszeitraum .......................................................................................... 8
1 Ausgangslage/ Hintergrundinformationen
Die Betuwe-Linie ist in NL bereits fertiggestellt und wird in DEU als ABS Grenze NL/D –
Emmerich – Oberhausen derzeit ausgebaut. Die Strecke 2270 zwischen Oberhausen und
Version 10/2023
[Seite 2]
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR
FE-PROJEKTNR.: VB970476
AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15
STAND: 08.09.2026 SEITE 2 VON 8
Emmerich mit Weiterführung bis zur Deutsch–Niederländischen Grenze soll zur
Kapazitätssteigerung mit einem dritten Gleis ausgebaut werden. Die Ausbaustrecke 46/2 ist
in mehrere Planfeststellungsabschnitte mit unterschiedlichen Planungs- bzw.
Genehmigungsständen aufgeteilt. Wenige Planfeststellungsabschnitte sind noch nicht
festgestellt. Änderungen in der Planung müssten in die entsprechenden Anhörungsverfahren
eingebracht werden.
Die Planungen der DB AG stießen bei betroffenen Bürgern, hauptsächlich wohnhaft in
Emmerich-Elten, auf Widerstand. Die hiernach gegründete Bürgerinitiative „Rettet den
Eltenberg“ beauftragte die Studie „ABS 46/2 PFA 3.5 Gleisbettvariante im Bereich Elten“, in
welcher ein eigenständiges Gesamtverkehrskonzept (Gleisbettvariante), nachfolgend
„Optimierte Gleisbettvariante“, entwickelt wurde.
Im Ergebnis kommt die Studie zur grundsätzlichen Machbarkeit der „Optimierten
Gleisbettvariante“.
Da die Planungen des betroffenen Abschnittes zum jetzigen Zeitpunkt bereits weit
fortgeschritten sind, soll geprüft werden, welche Auswirkungen eine Planungsänderung
zugunsten der „Optimierte Gleisbettvariante“ mit sich bringen würde.
2 Kurzbeschreibung der Leistung
Die Betuwe-Linie ist in NL bereits fertiggestellt und wird in DEU als ABS Grenze NL/D –
Emmerich – Oberhausen ausgebaut.
Die Machbarkeitsstudie (MBS) soll dazu dienen, die Auswirkungen einer von einer
Bürgerinitiative vorgeschlagen Verlegung der Trassenführung („Optimierte
Gleisbettvariante“) gegenüber der bisherigen Planung, hauptsächlich in Bezug auf
Verzögerungen und Mehrkosten, zu bewerten. Hinsichtlich der Kosten ist u.a. zu prüfen, ob
alle relevanten Kosten in der MBS „Optimierte Gleisbettvariante“ berücksichtigt wurden. Dies
betrifft beispielsweise auch die Planungskosten.
Außerdem muss geprüft werden, ob die vorgeschlagene Variante nach geltendem Recht
umsetzbar ist. Dies beinhaltet beispielsweise die einschlägigen Regelungen auf Bundes-
sowie Landesebene (insbesondere B8 sowie L472) als auch Beeinträchtigungen Dritter,
beispielsweise durch notwendigen Grunderwerb, Natur, Wasser etc..
Version 10/2023
[Seite 3]
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR
FE-PROJEKTNR.: VB970476
AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15
STAND: 08.09.2026 SEITE 3 VON 8
3 Leistungsinhalt/-umfang
AP 1: Zeitliche Auswirkungen einer Verlegung der
Trassenführung im Sinne der „Optimierten Gleisbettvariante“
In diesem Arbeitspaket sollen die zeitlichen Auswirkungen einer Planungsänderung
zugunsten der „Optimierten Gleisbettvariante“ auf die bisherige Aufgabenstellung des
Bundes an den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die DB AG aufgezeigt werden. Hierzu
gehören im speziellen die Beseitigung des Bahnübergangs Emmericher Straße gem.
Eisenbahnkreuzungsgesetz und der dreigleisige Ausbau der Strecke Grenze D/NL –
Emmerich – Oberhausen gem. Bundesverkehrswegeplan, aber auch alle anderen denkbaren
Auswirkungen in diesem Zusammenhang.
Zudem sollen die terminlichen Auswirkungen auf die Planung und Umsetzung des
Gesamtprojektes (mit u.a. Neuplanung mit Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung,
Genehmigungsplanung, UVP, Einleitung von zwei neuen Planfeststellungsverfahren bis hin
zur baulichen Umsetzung des Streckenausbaus inkl. Schall-
/Erschütterungsschutzmaßnahmen und Inbetriebnahme des dritten Gleises etc.) ermittelt
und bewertet werden.
Insbesondere zu betrachten und berücksichtigen sind
• die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien für den (abschnittsweisen) Neubau einer drei-
gleisigen Eisenbahnstrecke (z.B. Planrechtfertigung, Umweltfachliche Auswirkungen, Tras-
sierungsparameter, Eingriffe in Grundrechte Dritter) im Vergleich zum Ausbau der Be-
standsstrecke
• die Planrechtfertigung für die Ortsumgehung der B 8 bei der „optimierten Gleisbettvari-
ante“
• Änderung/Mehrung der Betroffenheit von Privaten durch die neue Straßen- und Eisen-
bahnstreckenführung bei der „optimierten Gleisbettvariante“ (Stichwort: Genehmigungsfä-
higkeit)
Version 10/2023
[Seite 4]
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR
FE-PROJEKTNR.: VB970476
AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15
STAND: 08.09.2026 SEITE 4 VON 8
• das Erfordernis einer neuen UVP mit Angabe der Auswirkungen
Der Eisenbahnbetrieb soll unter der baulichen Umsetzung der „optimierten Gleisbettvariante“
weitestgehend aufrecht erhalten werden. Diese Maßgabe gilt es bei gleichzeitiger
Erreichbarkeit von Elten über die Straße zu gewährleisten. Mögliche Auswirkungen sind
darzustellen und denen der aktuellen Planungsvariante gegenüberzustellen. Außerdem
sollen Änderungen im Bereich Logistik der Baustelle (z.B. Mengenmehrungen bei den
benötigten Baustoffen/Lagerflächen) betrachtet und deren Auswirkungen erläutert werden.
Die Auswirkungen auf Verpflichtungen, beispielsweise gegenüber der EU, müssen
einschließlich der resultierenden Folgen dargestellt werden. In diesem Kontext sind
insbesondere, aber nicht ausschließlich, die europäischen Korridore (Güterverkehr, ETCS,
etc.) zu beleuchten.
Nicht Auftragsgegenstand ist die planerische/ fachliche Gegenüberstellung der Varianten.
AP 2: Finanzielle Auswirkungen einer Verlegung der
Trassenführung im Sinne der „Optimierten Gleisbettvariante“
In diesem Arbeitspaket sollen die finanziellen Auswirkungen einer Planungsänderung zu-
gunsten der „Optimierten Gleisbettvariante“ betrachtet werden. Die in der „Optimierten Gleis-
bettvariante“ dargelegte finanzielle Planung soll zunächst auf Richtigkeit geprüft und ggf.
überarbeitet werden. Sämtliche Auswirkungen sind zu berücksichtigen. Es soll sowohl eine
Übersicht mit u.a. Aufschlüsselung nach Kostenträger als auch eine ausführliche Darstellung
des Sachverhalts erstellt werden.
Ebenfalls betrachtet werden sollen Auswirkungen auf gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Fi-
nanzierung, Planung, Genehmigung, Bau und Instandhaltung. Beispiel hierfür können Vor-
gaben, welche sich aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz für die Bahnübergangsersatzmaß-
nahme Emmericher Straße ergeben, sein. Diese Betrachtung müsste auf weitere Bahnüber-
gangsersatzmaßnahmen, die von der „optimierten Gleisbettvariante“ betroffen sind (z.B. BÜ
Lobither Straße), ausgedehnt werden.
Weiterer Teil dieses AP stellt die Betrachtung von Änderungen finanzierungsrechtlicher As-
pekte, die sich aus der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung mit dem Bund für den Dreiglei-
sigen Ausbaus ergeben, dar. Mögliche Rückforderungen der Fördermittelgeber bei Abriss
Version 10/2023
[Seite 5]
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR
FE-PROJEKTNR.: VB970476
AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15
STAND: 08.09.2026 SEITE 5 VON 8
von Anlagen, die im Rahmen des Ausbauprojektes bereits umgesetzt wurden und ihre Rest-
nutzungsdauer nicht erreicht haben (z.B. Oberbau, Oberleitungsanlage, LST-Anlagen, etc.)
sind mit einzubeziehen. Es ist darzustellen, ob und wenn ja, wie diese Kosten gedeckt wer-
den könnten.
Seit Einleitung der Planfeststellung wurde bereits die faunistische Kartierung und das Arten-
schutzgutachten aktualisiert. Auch sind Regelwerke fortgeschrieben worden, z. B. die Richt-
linien für die Entwässerung von Straßen (REwS) und die Richtlinien für den Lärmschutz an
Straßen (RLS 19). Wird die optimierte Gleisbettvariante weiterverfolgt ist die Planung auf
aktuellen Stand zu bringen, es sind die aktuellen Gutachten einzuarbeiten, ggfs. Gutachten
zu aktualisieren und die Planung auf aktuelle Richtlinien anzupassen.
Der AN hat zu prüfen, welche Auswirkungen dies hat und welche Auswirkungen außerdem
zu beleuchten / prüfen sind. Im Ergebnis sind die erforderlichen Prüfungen durchzuführen
und ausführlich darzustellen.
Abstimmungsgespräche/ Sitzungen/ Präsentationen
Abstimmungsgespräche sind mindestens einmal monatlich durchzuführen. Der AN bereitet
diese vor und übernimmt federführend Organisation als auch Durchführung. Der Teilnehmer-
kreis ist ebenso wie die Form mit dem AG im Vorfeld abzustimmen.
4 Allgemeine Leistungsanforderungen
Dokumentation/Berichtswesen
Im Rahmen der Auftragsabwicklung hat der Auftragnehmer alle für den Auftraggeber er-
brachten Leistungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Auftragnehmer erstellt folgende
Unterlagen bzw. Produkte:
- für die während des Leistungszeitraums (s.u.) stattfindenden Abstimmungstermine
und etwaiger zusätzlicher Berichtsgremien alle erforderlichen Unterlagen (insbes. Präsenta-
tionsfolien, Protokolle der LK-Besprechungen/ -Entscheidungen),
- einen veröffentlichungsfähigen gesamthaften Endbericht einschl. Kurzfassung (pdf-
Datei)
Version 10/2023
[Seite 6]
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR
FE-PROJEKTNR.: VB970476
AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15
STAND: 08.09.2026 SEITE 6 VON 8
- Eine Übersicht der Ergebnisse mit Gegenüberstellung beider Varianten mit Abwä-
gung, in wie weit eine Planungsänderung zugunsten der „Optimierten Gleisbettvariante prak-
tikabel sein könnte.
Der o.g. Endbericht ist dem Auftraggeber innerhalb von 8 Monaten vorzulegen.
Alle Dokumente müssen die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit erfüllen.
Umgang mit vertraulichen Daten
Vertraulich erhaltene Daten dürfen nicht weitergegeben oder anderweitig verwendet werden.
Nachhaltigkeit
- Sofern vor-Ort-Besprechungen zwingend notwendig sind, sind bei Inlandsdienstreisen
und Dienstreisen in das benachbarte Ausland (insbesondere in gut angebundene Groß-
städte) als Transportmittel vorrangig die Bahn zu wählen. Ein anderes Transportmittel
kann ausschließlich gewählt werden, soweit dies für die Ausführung des Auftrags unbe-
dingt erforderlich ist oder soweit Aspekte der Vereinbarkeit von Familie / Pflege und Beruf
dies notwendig erscheinen lassen. Sofern im Rahmen einer Dienstreise die Anmietung
von Kraftfahrzeugen oder Taxinutzung erforderlich ist, sollen vorrangig emissionsarme
Fahrzeuge – möglichst Elektrofahrzeuge gewählt werden.
- Sofern Übernachtungen anfallen, sind Hotels mit einer Zertifizierung nach EMAS oder
alternativ mit dem Europäischen Umweltzeichen oder vergleichbaren Managementsys-
temen sind zu bevorzugen.
- Alle zu erstellenden Druckerzeugnisse (z.B. (Abschluss-)Berichte, Infomappen, Präsen-
tationen) werden grundsätzlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Gedruckte Exemplare
werden nur in der unbedingt erforderlichen Anzahl und doppelseitig gedruckt bzw. pro-
duziert.
- Die im Rahmen der Leistungserbringung gefertigten Ausdrucke sollen auf Recyclingpa-
pier erfolgen, das die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel (DE-UZ 14 oder DE-
UZ 14a) oder gleichwertig erfüllt. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber darf in be-
gründeten Fällen alternativ Papier mit einer Zertifizierung nach FSC-Recycled oder dem
EU-Ecolabel verwendet werden. Auf Frischfaserpapier soll verzichtet werden.
Version 10/2023
[Seite 7]
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR
FE-PROJEKTNR.: VB970476
AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15
STAND: 08.09.2026 SEITE 7 VON 8
Datenschutz (sofern personenbezogene Daten betroffen)
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten i. S. d. Artikel 4 Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) ist nicht Gegenstand der Dienstleistung. Sofern lediglich
anlässlich der Vertragserfüllung Kontaktdaten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im
Rahmen üblicher Geschäftsbeziehungen ausgetauscht werden, sind keine zusätzlichen
vertraglichen Regelungen über die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten
erforderlich.
Datenbereitstellung
Werden eigene Daten vom AN erhoben, so sind diese im Sinne des EGovG1 und der „Open
Data Strategie“2 des BMV zu veröffentlichen. Die Daten sind als unbearbeitete Daten
(„Rohdaten“) bereitzustellen. Eine Bearbeitung ist dann zulässig, wenn sie der
Fehlerbereinigung dient oder aus rechtlichen Gründen erfolgen muss ohne die eine
Veröffentlichung der Daten nicht möglich wäre.
Einige Eigenschaften von Daten können einer Veröffentlichung im Sinne von Open Data
entgegenstehen. Um insbesondere den Datenschutz oder andere Schutzrechte zu wahren,
sind die Daten vor einer möglichen Veröffentlichung vom AN daraufhin zu prüfen.
Sollten Belange gegen eine direkte Veröffentlichung sprechen, sind die Daten soweit zu
bearbeiten, damit eine Veröffentlichung möglich wird (siehe Leitfaden)3. Der Umfang nicht
veröffentlichter Daten ist auf ein Minimum zu reduzieren. Final nicht zur Veröffentlichung
geeignete Daten sind unter Angabe von Gründen nachvollziehbar im Rahmen des
Berichtswesens zu erläutern.
Die bereitzustellenden Daten sollen die grundsätzlichen Open-Data-Eigenschaften erfüllen:
-
Elektronisch gespeichert
-
Maschinenlesbar
-
In Sammlungen strukturiert
-
Standardisierte und offene Formate
1 E-Government-Gesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2941) geändert worden ist
2 https://www.bmv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/positionierung-des-bmvi.pdf?__blob=publicationFile
3 Als Orientierung kann der BMV Leitfaden zur Datenprüfung herangezogen werden: https://www.bmv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/leitfaden-bestandsdatenpruefung.html
Version 10/2023
[Seite 8]
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR
FE-PROJEKTNR.: VB970476
AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15
STAND: 08.09.2026 SEITE 8 VON 8
Die Daten sind mit Metadaten zu beschreiben und unter einer offenen Lizenz (z.B.
Datenlizenz Deutschland 2.0 oder Creative Commons) über die Mobilithek4 des BMV zu
veröffentlichen.
5 Termine / Leistungszeitraum
Die Leistung ist innerhalb von 8 Monaten nach Auftragserteilung zu erbringen.
Version 10/2023