6#0055-B-Leistungsbeschreibung BETUWE.pdf

Machbarkeitsstudie zur geänderten Trassenplanung der Betuwe-Linie Emmerich–Oberhausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 09:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: evergabe.bundesverkehrsverwaltung.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR

FE-PROJEKTNR.: VB970476

AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15

STAND: 08.09.2026 SEITE 1 VON 8

L

EISTUNGSBESCHREIBUNG

für die Vergabe

Machbarkeitsstudie zu den finanziellen und planerischen Auswirkungen

sowie der zeitlichen Verzögerung einer geänderten Planung der

Ausbaustrecke 46/2 (BETU-WE-Linie Emmerich-Oberhausen) im

Bauabschnitt 5C, Planfeststellungsabschnitt 3.5, im Sinne der „Optimierten

Gleisbettvariante“

INHALTSVERZEICHNIS

1 Ausgangslage/ Hintergrundinformationen .................................................................... 1

2 Kurzbeschreibung der Leistung ..................................................................................... 2

3 Leistungsinhalt/-umfang ................................................................................................. 3

AP 1: Zeitliche Auswirkungen einer Verlegung der Trassenführung im Sinne der „Optimierten Gleisbettvariante“ ....................................................................................................... 3

AP 2: Finanzielle Auswirkungen einer Verlegung der Trassenführung im Sinne der „Optimierten Gleisbettvariante“ ....................................................................................................... 4

Abstimmungsgespräche/ Sitzungen/ Präsentationen ......................................................... 5

4 Allgemeine Leistungsanforderungen ............................................................................ 5

Dokumentation/Berichtswesen .......................................................................................... 5

Umgang mit vertraulichen Daten ....................................................................................... 6

Nachhaltigkeit .................................................................................................................... 6

Datenschutz (sofern personenbezogene Daten betroffen) ................................................. 7

Datenbereitstellung ........................................................................................................... 7

5 Termine / Leistungszeitraum .......................................................................................... 8

1 Ausgangslage/ Hintergrundinformationen

Die Betuwe-Linie ist in NL bereits fertiggestellt und wird in DEU als ABS Grenze NL/D –

Emmerich – Oberhausen derzeit ausgebaut. Die Strecke 2270 zwischen Oberhausen und

Version 10/2023

[Seite 2]

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR

FE-PROJEKTNR.: VB970476

AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15

STAND: 08.09.2026 SEITE 2 VON 8

Emmerich mit Weiterführung bis zur Deutsch–Niederländischen Grenze soll zur

Kapazitätssteigerung mit einem dritten Gleis ausgebaut werden. Die Ausbaustrecke 46/2 ist

in mehrere Planfeststellungsabschnitte mit unterschiedlichen Planungs- bzw.

Genehmigungsständen aufgeteilt. Wenige Planfeststellungsabschnitte sind noch nicht

festgestellt. Änderungen in der Planung müssten in die entsprechenden Anhörungsverfahren

eingebracht werden.

Die Planungen der DB AG stießen bei betroffenen Bürgern, hauptsächlich wohnhaft in

Emmerich-Elten, auf Widerstand. Die hiernach gegründete Bürgerinitiative „Rettet den

Eltenberg“ beauftragte die Studie „ABS 46/2 PFA 3.5 Gleisbettvariante im Bereich Elten“, in

welcher ein eigenständiges Gesamtverkehrskonzept (Gleisbettvariante), nachfolgend

„Optimierte Gleisbettvariante“, entwickelt wurde.

Im Ergebnis kommt die Studie zur grundsätzlichen Machbarkeit der „Optimierten

Gleisbettvariante“.

Da die Planungen des betroffenen Abschnittes zum jetzigen Zeitpunkt bereits weit

fortgeschritten sind, soll geprüft werden, welche Auswirkungen eine Planungsänderung

zugunsten der „Optimierte Gleisbettvariante“ mit sich bringen würde.

2 Kurzbeschreibung der Leistung

Die Betuwe-Linie ist in NL bereits fertiggestellt und wird in DEU als ABS Grenze NL/D –

Emmerich – Oberhausen ausgebaut.

Die Machbarkeitsstudie (MBS) soll dazu dienen, die Auswirkungen einer von einer

Bürgerinitiative vorgeschlagen Verlegung der Trassenführung („Optimierte

Gleisbettvariante“) gegenüber der bisherigen Planung, hauptsächlich in Bezug auf

Verzögerungen und Mehrkosten, zu bewerten. Hinsichtlich der Kosten ist u.a. zu prüfen, ob

alle relevanten Kosten in der MBS „Optimierte Gleisbettvariante“ berücksichtigt wurden. Dies

betrifft beispielsweise auch die Planungskosten.

Außerdem muss geprüft werden, ob die vorgeschlagene Variante nach geltendem Recht

umsetzbar ist. Dies beinhaltet beispielsweise die einschlägigen Regelungen auf Bundes-

sowie Landesebene (insbesondere B8 sowie L472) als auch Beeinträchtigungen Dritter,

beispielsweise durch notwendigen Grunderwerb, Natur, Wasser etc..

Version 10/2023

[Seite 3]

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR

FE-PROJEKTNR.: VB970476

AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15

STAND: 08.09.2026 SEITE 3 VON 8

3 Leistungsinhalt/-umfang

AP 1: Zeitliche Auswirkungen einer Verlegung der

Trassenführung im Sinne der „Optimierten Gleisbettvariante“

In diesem Arbeitspaket sollen die zeitlichen Auswirkungen einer Planungsänderung

zugunsten der „Optimierten Gleisbettvariante“ auf die bisherige Aufgabenstellung des

Bundes an den Landesbetrieb Straßenbau NRW und die DB AG aufgezeigt werden. Hierzu

gehören im speziellen die Beseitigung des Bahnübergangs Emmericher Straße gem.

Eisenbahnkreuzungsgesetz und der dreigleisige Ausbau der Strecke Grenze D/NL –

Emmerich – Oberhausen gem. Bundesverkehrswegeplan, aber auch alle anderen denkbaren

Auswirkungen in diesem Zusammenhang.

Zudem sollen die terminlichen Auswirkungen auf die Planung und Umsetzung des

Gesamtprojektes (mit u.a. Neuplanung mit Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung,

Genehmigungsplanung, UVP, Einleitung von zwei neuen Planfeststellungsverfahren bis hin

zur baulichen Umsetzung des Streckenausbaus inkl. Schall-

/Erschütterungsschutzmaßnahmen und Inbetriebnahme des dritten Gleises etc.) ermittelt

und bewertet werden.

Insbesondere zu betrachten und berücksichtigen sind

• die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien für den (abschnittsweisen) Neubau einer drei-

gleisigen Eisenbahnstrecke (z.B. Planrechtfertigung, Umweltfachliche Auswirkungen, Tras-

sierungsparameter, Eingriffe in Grundrechte Dritter) im Vergleich zum Ausbau der Be-

standsstrecke

• die Planrechtfertigung für die Ortsumgehung der B 8 bei der „optimierten Gleisbettvari-

ante“

• Änderung/Mehrung der Betroffenheit von Privaten durch die neue Straßen- und Eisen-

bahnstreckenführung bei der „optimierten Gleisbettvariante“ (Stichwort: Genehmigungsfä-

higkeit)

Version 10/2023

[Seite 4]

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR

FE-PROJEKTNR.: VB970476

AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15

STAND: 08.09.2026 SEITE 4 VON 8

• das Erfordernis einer neuen UVP mit Angabe der Auswirkungen

Der Eisenbahnbetrieb soll unter der baulichen Umsetzung der „optimierten Gleisbettvariante“

weitestgehend aufrecht erhalten werden. Diese Maßgabe gilt es bei gleichzeitiger

Erreichbarkeit von Elten über die Straße zu gewährleisten. Mögliche Auswirkungen sind

darzustellen und denen der aktuellen Planungsvariante gegenüberzustellen. Außerdem

sollen Änderungen im Bereich Logistik der Baustelle (z.B. Mengenmehrungen bei den

benötigten Baustoffen/Lagerflächen) betrachtet und deren Auswirkungen erläutert werden.

Die Auswirkungen auf Verpflichtungen, beispielsweise gegenüber der EU, müssen

einschließlich der resultierenden Folgen dargestellt werden. In diesem Kontext sind

insbesondere, aber nicht ausschließlich, die europäischen Korridore (Güterverkehr, ETCS,

etc.) zu beleuchten.

Nicht Auftragsgegenstand ist die planerische/ fachliche Gegenüberstellung der Varianten.

AP 2: Finanzielle Auswirkungen einer Verlegung der

Trassenführung im Sinne der „Optimierten Gleisbettvariante“

In diesem Arbeitspaket sollen die finanziellen Auswirkungen einer Planungsänderung zu-

gunsten der „Optimierten Gleisbettvariante“ betrachtet werden. Die in der „Optimierten Gleis-

bettvariante“ dargelegte finanzielle Planung soll zunächst auf Richtigkeit geprüft und ggf.

überarbeitet werden. Sämtliche Auswirkungen sind zu berücksichtigen. Es soll sowohl eine

Übersicht mit u.a. Aufschlüsselung nach Kostenträger als auch eine ausführliche Darstellung

des Sachverhalts erstellt werden.

Ebenfalls betrachtet werden sollen Auswirkungen auf gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Fi-

nanzierung, Planung, Genehmigung, Bau und Instandhaltung. Beispiel hierfür können Vor-

gaben, welche sich aus dem Eisenbahnkreuzungsgesetz für die Bahnübergangsersatzmaß-

nahme Emmericher Straße ergeben, sein. Diese Betrachtung müsste auf weitere Bahnüber-

gangsersatzmaßnahmen, die von der „optimierten Gleisbettvariante“ betroffen sind (z.B. BÜ

Lobither Straße), ausgedehnt werden.

Weiterer Teil dieses AP stellt die Betrachtung von Änderungen finanzierungsrechtlicher As-

pekte, die sich aus der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung mit dem Bund für den Dreiglei-

sigen Ausbaus ergeben, dar. Mögliche Rückforderungen der Fördermittelgeber bei Abriss

Version 10/2023

[Seite 5]

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR

FE-PROJEKTNR.: VB970476

AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15

STAND: 08.09.2026 SEITE 5 VON 8

von Anlagen, die im Rahmen des Ausbauprojektes bereits umgesetzt wurden und ihre Rest-

nutzungsdauer nicht erreicht haben (z.B. Oberbau, Oberleitungsanlage, LST-Anlagen, etc.)

sind mit einzubeziehen. Es ist darzustellen, ob und wenn ja, wie diese Kosten gedeckt wer-

den könnten.

Seit Einleitung der Planfeststellung wurde bereits die faunistische Kartierung und das Arten-

schutzgutachten aktualisiert. Auch sind Regelwerke fortgeschrieben worden, z. B. die Richt-

linien für die Entwässerung von Straßen (REwS) und die Richtlinien für den Lärmschutz an

Straßen (RLS 19). Wird die optimierte Gleisbettvariante weiterverfolgt ist die Planung auf

aktuellen Stand zu bringen, es sind die aktuellen Gutachten einzuarbeiten, ggfs. Gutachten

zu aktualisieren und die Planung auf aktuelle Richtlinien anzupassen.

Der AN hat zu prüfen, welche Auswirkungen dies hat und welche Auswirkungen außerdem

zu beleuchten / prüfen sind. Im Ergebnis sind die erforderlichen Prüfungen durchzuführen

und ausführlich darzustellen.

Abstimmungsgespräche/ Sitzungen/ Präsentationen

Abstimmungsgespräche sind mindestens einmal monatlich durchzuführen. Der AN bereitet

diese vor und übernimmt federführend Organisation als auch Durchführung. Der Teilnehmer-

kreis ist ebenso wie die Form mit dem AG im Vorfeld abzustimmen.

4 Allgemeine Leistungsanforderungen

Dokumentation/Berichtswesen

Im Rahmen der Auftragsabwicklung hat der Auftragnehmer alle für den Auftraggeber er-

brachten Leistungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Auftragnehmer erstellt folgende

Unterlagen bzw. Produkte:

  • für die während des Leistungszeitraums (s.u.) stattfindenden Abstimmungstermine

und etwaiger zusätzlicher Berichtsgremien alle erforderlichen Unterlagen (insbes. Präsenta-

tionsfolien, Protokolle der LK-Besprechungen/ -Entscheidungen),

  • einen veröffentlichungsfähigen gesamthaften Endbericht einschl. Kurzfassung (pdf-

Datei)

Version 10/2023

[Seite 6]

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR

FE-PROJEKTNR.: VB970476

AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15

STAND: 08.09.2026 SEITE 6 VON 8

  • Eine Übersicht der Ergebnisse mit Gegenüberstellung beider Varianten mit Abwä-

gung, in wie weit eine Planungsänderung zugunsten der „Optimierten Gleisbettvariante prak-

tikabel sein könnte.

Der o.g. Endbericht ist dem Auftraggeber innerhalb von 8 Monaten vorzulegen.

Alle Dokumente müssen die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit erfüllen.

Umgang mit vertraulichen Daten

Vertraulich erhaltene Daten dürfen nicht weitergegeben oder anderweitig verwendet werden.

Nachhaltigkeit

  • Sofern vor-Ort-Besprechungen zwingend notwendig sind, sind bei Inlandsdienstreisen

und Dienstreisen in das benachbarte Ausland (insbesondere in gut angebundene Groß-

städte) als Transportmittel vorrangig die Bahn zu wählen. Ein anderes Transportmittel

kann ausschließlich gewählt werden, soweit dies für die Ausführung des Auftrags unbe-

dingt erforderlich ist oder soweit Aspekte der Vereinbarkeit von Familie / Pflege und Beruf

dies notwendig erscheinen lassen. Sofern im Rahmen einer Dienstreise die Anmietung

von Kraftfahrzeugen oder Taxinutzung erforderlich ist, sollen vorrangig emissionsarme

Fahrzeuge – möglichst Elektrofahrzeuge gewählt werden.

  • Sofern Übernachtungen anfallen, sind Hotels mit einer Zertifizierung nach EMAS oder

alternativ mit dem Europäischen Umweltzeichen oder vergleichbaren Managementsys-

temen sind zu bevorzugen.

  • Alle zu erstellenden Druckerzeugnisse (z.B. (Abschluss-)Berichte, Infomappen, Präsen-

tationen) werden grundsätzlich elektronisch zur Verfügung gestellt. Gedruckte Exemplare

werden nur in der unbedingt erforderlichen Anzahl und doppelseitig gedruckt bzw. pro-

duziert.

  • Die im Rahmen der Leistungserbringung gefertigten Ausdrucke sollen auf Recyclingpa-

pier erfolgen, das die Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel (DE-UZ 14 oder DE-

UZ 14a) oder gleichwertig erfüllt. Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber darf in be-

gründeten Fällen alternativ Papier mit einer Zertifizierung nach FSC-Recycled oder dem

EU-Ecolabel verwendet werden. Auf Frischfaserpapier soll verzichtet werden.

Version 10/2023

[Seite 7]

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR

FE-PROJEKTNR.: VB970476

AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15

STAND: 08.09.2026 SEITE 7 VON 8

Datenschutz (sofern personenbezogene Daten betroffen)

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten i. S. d. Artikel 4 Datenschutz-

Grundverordnung (DSGVO) ist nicht Gegenstand der Dienstleistung. Sofern lediglich

anlässlich der Vertragserfüllung Kontaktdaten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im

Rahmen üblicher Geschäftsbeziehungen ausgetauscht werden, sind keine zusätzlichen

vertraglichen Regelungen über die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten

erforderlich.

Datenbereitstellung

Werden eigene Daten vom AN erhoben, so sind diese im Sinne des EGovG1 und der „Open

Data Strategie“2 des BMV zu veröffentlichen. Die Daten sind als unbearbeitete Daten

(„Rohdaten“) bereitzustellen. Eine Bearbeitung ist dann zulässig, wenn sie der

Fehlerbereinigung dient oder aus rechtlichen Gründen erfolgen muss ohne die eine

Veröffentlichung der Daten nicht möglich wäre.

Einige Eigenschaften von Daten können einer Veröffentlichung im Sinne von Open Data

entgegenstehen. Um insbesondere den Datenschutz oder andere Schutzrechte zu wahren,

sind die Daten vor einer möglichen Veröffentlichung vom AN daraufhin zu prüfen.

Sollten Belange gegen eine direkte Veröffentlichung sprechen, sind die Daten soweit zu

bearbeiten, damit eine Veröffentlichung möglich wird (siehe Leitfaden)3. Der Umfang nicht

veröffentlichter Daten ist auf ein Minimum zu reduzieren. Final nicht zur Veröffentlichung

geeignete Daten sind unter Angabe von Gründen nachvollziehbar im Rahmen des

Berichtswesens zu erläutern.

Die bereitzustellenden Daten sollen die grundsätzlichen Open-Data-Eigenschaften erfüllen:

  • Elektronisch gespeichert

  • Maschinenlesbar

  • In Sammlungen strukturiert

  • Standardisierte und offene Formate

1 E-Government-Gesetz vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2941) geändert worden ist

2 https://www.bmv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/positionierung-des-bmvi.pdf?__blob=publicationFile

3 Als Orientierung kann der BMV Leitfaden zur Datenprüfung herangezogen werden: https://www.bmv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/leitfaden-bestandsdatenpruefung.html

Version 10/2023

[Seite 8]

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR

FE-PROJEKTNR.: VB970476

AZ VERGABE: H14/SEV/6#0055/E15

STAND: 08.09.2026 SEITE 8 VON 8

Die Daten sind mit Metadaten zu beschreiben und unter einer offenen Lizenz (z.B.

Datenlizenz Deutschland 2.0 oder Creative Commons) über die Mobilithek4 des BMV zu

veröffentlichen.

5 Termine / Leistungszeitraum

Die Leistung ist innerhalb von 8 Monaten nach Auftragserteilung zu erbringen.

4 www.mobilithek.info

Version 10/2023

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung