555.648 - Verfahrensbedingungen Markterkundung Klärschlammlogistik.pdf

Logistikkonzept für den Transport von Klärschlamm nach Böblingen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 08:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: plattform.aumass.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbh & Co. KG Markterkundung zur Klärschlammlogistik – Konzept und Umsetzung Verfahrensbedingungen Verfahrens-Nr.: 9105-26

Hinweise zu dem Dokument „Verfahrensbedingungen“:

• Die Verfahrensbedingungen gelten für das gesamte Markterkundungsverfahren und ergänzen die Be- kanntmachung im elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich Bezug genommen.

• Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Markterkundungsverfahren lediglich der Vorbereitung eines gegebenenfalls durchzuführenden Vergabeverfahrens nach EU-Vergaberecht dient und selbst nicht dem formellen Vergaberecht unterliegt. Es handelt sich bei diesem auch nicht um ein Interessensbekundungsverfahren im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 3 der Bundeshaushaltsordnung (BHO).

• Die Verfahrensbedingungen verbleiben beim Bieter und müssen nicht mit der Interessenbekundung an- gegeben werden.

• Die Verwendung der männlichen Form (z. B. „Mitarbeiter“) ohne gleichzeitige Verwendung der weiblichen (z. B. „Mitarbeiterin“) bzw. diversen Form in den Unterlagen dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit des Dokuments. Mit der Verwendung der männlichen Form ist immer gleichzeitig auch die weibliche bzw. diverse Form gemeint (und umgekehrt), sofern dies nicht ausdrücklich abweichend ver- merkt ist.

• Das Formblatt ist gemäß § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Un- terschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. A. Zweck und Gegenstand des Markterkundungsverfahrens

Gegenstand des Markerkundungsverfahrens ist die Ermittlung der Möglichkeiten zur Erstellung und Umsetzung eines Logistikkonzepts für den Transport von Klärschlamm zur Klärschlammverbren- nungsanlage (im Folgenden: „KSVA“).

Die RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG (im Folgenden: „KSVA RBB GmbH & Co. KG“) führt das Markterkundungsverfahren zu dem Zweck durch, sich über die Marktgegebenheiten bezogen auf eine gesammelte Klärschlammlogistik zu informieren und sich auf die nach der Vergabe durchzuführende Beantragung der notwendigen Genehmigungen hinreichend zu informieren. Das Markterkundungsverfahren soll damit lediglich der Vorbereitung eines gegebenenfalls durchzufüh- renden Vergabeverfahrens dienen.

Der Zweckverband Klärschlammverwertung Böblingen (im Folgenden: „ZV kbb“) ist Pächter der KSVA und beabsichtigt, für ab dem Jahr 2029 den Zuschlag für die Durchführung der Klärschlamm- logistik zu vergeben. Zur Auftragsvergabe wird im Nachgang ein europaweites Vergabeverfahren durch den ZV kbb durchgeführt, dessen zeitlicher Ablauf im Verlauf des Markterkundungsverfahren mitgeteilt wird.

Dieses Markterkundungsverfahren dient der Vorbereitung des europaweiten Vergabeverfahrens. Es richtet sich an solche Marktteilnehmer, die in der Lage sind, sämtliche Leistungen für die passge- naue Lösung zur Realisierung des geplanten Vorhabens zu erbringen und dafür ein Angebot im anschließenden europaweiten Vergabeverfahren abgeben zu können.

Seite 1 von 8

[Seite 2]

RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbh & Co. KG Markterkundung zur Klärschlammlogistik – Konzept und Umsetzung Verfahrensbedingungen Verfahrens-Nr.: 9105-26

Das Markterkundungsverfahren verfolgt den Zweck, von den Marktteilnehmern Informationen zu wirtschaftlichen und technischen Machbarkeiten der Leistungen einzuholen. Die KSVA RBB GmbH & Co. KG wird die Erkenntnisse, die sie im Zuge des Markterkundungsverfahrens erlangt, so in das europaweite Vergabeverfahren einfließen lassen, dass ein fairer Wettbewerb gewährleistet ist.

Seine rechtliche Grundlage hat das Verfahren in § 28 Abs. 1 VgV bzw. § 2 EU Abs. 7 Satz 1 VOB/A, die ausdrücklich die Möglichkeit eröffnen, vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens ein Markter- kundungsverfahren durchzuführen. Das Markterkundungsverfahren unterliegt dabei selbst nicht dem formellen EU-Vergaberecht. Weder die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungennoch die Regelungen der VgV und VOB/A EU finden Anwendung. Auch handelt es sich bei dem Markterkundungsverfahren nicht um ein Interessenbekundungsverfahren im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 3 der Bundeshaushaltsordnung und auch nicht um eine Teilnahmebekundung nach § 38 Abs. 4 VgV.

B. Zuständigkeit und Ansprechpartner

Das Markterkundungsverfahren wird durchgeführt vom:

RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbH & Co. KG Musberger Sträßle 11 71032 Böblingen

Ansprechpartner für die Belange dieses Markterkundungsverfahrens:

• Herr Sascha Hejny Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschaft RBB Verwaltungsgesell- schaft mbH sascha.hejny@zvrbb.de

• Herr Thorsten Jakob Verbandsverwaltung ZV kbb thorsten.jakob@zvrbb.de

C. Darstellung des Vorhabens

Der ZV kbb wurde 2020 gegründet und hat derzeit 83 Mitglieder (Kommunen und Abwasserver- bände) mit insgesamt 98 Kläranlagen in den Landkreisen Böblingen, Calw, Freudenstadt, Rottweil, Esslingen, Ludwigsburg, Reutlingen und Tübingen. Das Verbandsgebiet weist einen Radius von bis zu 70 km auf.

Der ZV kbb wird (vorbehaltlich des entsprechenden Beschlusses der Verbandsversammlung) die Aufgabe der Klärschlammverwertung und des Phosphorrecyclings (Phosphorrückgewinnung) ge- bündelt für die Mitglieder leisten. Spätestens ab dem Jahr 2028 wird der ZV kbb hierzu als Pächter eine KSVA auf dem Werksgelände des Zweckverbands Restmüllheizkraftwerk Böblingen betreiben.

Seite 2 von 8

[Seite 3]

RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbh & Co. KG Markterkundung zur Klärschlammlogistik – Konzept und Umsetzung Verfahrensbedingungen Verfahrens-Nr.: 9105-26

Im Verbandsgebiet fallen ca. 120.000 t/a entwässerter Klärschlamm (Originalsubstanz). Die mecha- nisch entwässerten Klärschlämme der Mitglieder sollen künftig in der KSVA thermisch verwertet werden.

Verkehrsanbindung, -aufkommen und örtliche Begebenheiten auf dem Gelände des Restmüllheiz- kraftwerks Böblingen erfordern einen in Frequenz, Menge und Uhrzeit reglementierten Antransport des Klärschlammes.

Der ZV kbb strebt eine pragmatische und langjährige Lösung zum Transport des Klärschlamms von den jeweiligen Standorten der Verbandsmitglieder zur KSVA an, welcher aktuell dezentral über die Mitglieder des Zweckverbands läuft.

Gesucht wird dabei nicht lediglich eine reine Transportleistung, sondern eine belastbare Gesamtlö- sung für Transport, Disposition und Koordination der Klärschlammlogistik.

Im Zuge der Inbetriebnahme wird die verwertbare Menge des Klärschlamms variieren, wobei diese Menge weder über- noch unterschritten werden darf, um den Anlagenbetrieb sicherzustellen. Die Ausschreibung muss diese besondere Phase berücksichtigen.

Die Logistiklösung muss daher sowohl für den späteren Regelbetrieb als auch für die Inbetriebset- zungs- und Hochlaufphase sowie für geplante und ungeplante Stillstandszeiten der KSVA geeignet sein.

Der Abtransport des Klärschlamms von den Mitgliedern muss dabei durch Umschlagskapazitäten des Dienstleisters oder Absteuerungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, stets sichergestellt sein. Dies gilt auch für übrige geplante und ungeplante Stillstandszeiten in der Zukunft.

Soweit Klärschlammmengen vorübergehend nicht in der KSVA angenommen oder verwertet werden können, muss der Dienstleister in der Lage sein, diese Mengen über geeignete Umschlagplätze zwischenzulagern und/oder zu alternativen Verwertungsanlagen abzusteuern.

Überdies ist jeweiligen örtlichen Situation der Mitglieder (Form, Menge und Frequenz der Abtrans- porte) Rechnung zu tragen. Abholzeiten sind im Leistungsverzeichnis zu definieren, da je Betreiber unterschiedliche Verfügbarkeiten und Abholrhythmen gegeben sind. Anlieferungen an der KSVA hingegen sind grundsätzlich 24/7 möglich. Es müssen in gewohnter Weise Container gestellt werden oder aus Silos/Bunkern Schlamm angenommen werden können. Dabei muss die Containerstellung über den Logistikpartner abgedeckt sein, um Schnittstellen bei Verfügbarkeit, Versicherung und Haf- tung zu vermeiden.

Die Transporte sollen – ggf. durch geeignete Umschlagplätze – so gebündelt werden, dass die KSVA mit Fahrzeugen bzw. Zügen möglichst großer Kapazität in geringer Frequenz angefahren wird. Der Transport mit Mulden ist nur in den Nachstunden ohne weiteres möglich. Die Vermischung der Schlämme auf dem Transportweg ist dabei grundsätzlich nicht zulässig, damit die Menge den jewei- ligen Verbandspartnern für die Umlageberechnung zugeordnet werden kann. Lösungsmöglichkeit wäre, am Zwischenlager eine Verwiegemöglichkeit vorzusehen.

Die mechanische Entwässerung des Klärschlamms ist Aufgabe der Betreiber und soll nicht Teil der Logistikausschreibung sein.

Die konkrete Disposition wird in den Ausschreibungsunterlagen und Transportverträgen geregelt. Dort ist insbesondere vorzusehen, dass der ZV kbb gegenüber dem Transportdienstleister verbind- lich Anlieferungsort, Anlieferungszeit, Anlieferungsmenge und erforderliche Umsteuerungen vorge- ben kann. Die einzelne Kläranlage soll weiterhin bedarfsgerecht eine Abholung auslösen können;

Seite 3 von 8

[Seite 4]

RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbh & Co. KG Markterkundung zur Klärschlammlogistik – Konzept und Umsetzung Verfahrensbedingungen Verfahrens-Nr.: 9105-26

daraus folgt jedoch kein Recht des Transporteurs, ohne Freigabe des Zweckverbands zu einem beliebigen Zeitpunkt in Böblingen anzuliefern.

Der künftige Logistikpartner muss daher eine geeignete zentrale Dispositionsstruktur vorhalten, die sowohl planmäßige als auch kurzfristige Vorgaben des ZV kbb umsetzen kann.

Der ZV kbb soll nach Implementierung der Logistiklösung im operativen Tagesgeschäft weitgehend entlastet werden.

Der operative Dispositions- und Koordinationsaufwand soll daher grundsätzlich durch den Auftrag- nehmer übernommen werden; die übergeordnete Steuerungs- und Weisungsbefugnis des ZV kbb bleibt hiervon unberührt.

Die Lösung soll daher nicht nur die Transportdienstleistung, sondern auch die Koordination der Transporte umfassen.

Das Transport-/Logistikunternehmen soll die Abrechnung der Transportleistungen unmittelbar ge- genüber den Mitgliedern des ZV kbb übernehmen.

Die Ausschreibung und übergeordnete Steuerung sollen zentral durch den ZV kbb erfolgen, wäh- rend die tatsächlich erbrachten Transportleistungen voraussichtlich unmittelbar gegenüber den je- weils betroffenen Verbandsmitgliedern abgerechnet werden.

Über den genauen Zeitpunkt der Ausschreibung wird im laufenden Markterkundungsverfahren infor- miert.

D. Themen der Markterkundung

Besonderer Aufklärungsbedarf seitens der KSVA RBB GmbH & Co. KG kbb besteht insbesondere hinsichtlich der folgenden Punkte:

• Verfahrensablauf und Projektabwicklung

• Transportsteuerung und Koordination der Abtransporte

• Mengensteuerung und Kapazitätsmanagement (Inbetriebnahmephase, Still- standszeiten)

• Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten der Verbandsmitglieder (Abholzei- ten, Container, Silos)

• Bündelung der Transporte und Vermeidung der Vermischung der Schlämme (Verwiegemöglichkeit)

• Containerstellung

• Verkehrsbeschränkungen und Anlieferzeiten an der KSVA

• Abrechnungsmodalitäten gegenüber den Verbandsmitgliedern

• Terminplanung für die Umsetzung und Lieferzeiten

• Kostenstruktur

• Gewährleistung, Haftung, Versicherung und höhere Gewalt

Seite 4 von 8

[Seite 5]

RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbh & Co. KG Markterkundung zur Klärschlammlogistik – Konzept und Umsetzung Verfahrensbedingungen Verfahrens-Nr.: 9105-26

• Nachhaltigkeit und Transportmittel, alternative Antriebsmöglichkeiten

E. Ablauf des Markterkundungsverfahrens und Bedingungen

Der Zeitplan für das Markterkundungsverfahren stellt sich wie folgt dar:

Teilnahmefrist für Interessenbekundungen 23.09.2026

Gespräche mit Interessenten 07.10.2026

optional: ggf. weitere Gesprächsrunde (bei Bedarf) 27.10.2026

Auswertung, Zusammenfassung der Ergebnisse der durchge- 02.11.2026 bis 06.11.2026 führten Markterkundung, Gespräche

Vorbereitung Ausschreibung / Vergabeverfahren Zeitpunkt wird im laufenden Markterkundungsverfahren bekanntgegeben.

I. Wesentliche Verfahrensschritte

Um einen möglichst repräsentativen Überblick über die Marktverhältnisse/-teilnehmer sowie die Möglichkeiten zur Realisierung eines Klärschlammlogistikkonzepts anhand von den ein- zureichenden Unterlagen der Interessenten zu erhalten, wird das Interessenbekundungsver- fahren in folgende Verfahrensschritte untergliedert:

  1. Veröffentlichung der Interessenbekundungsbekanntmachung und Information poten- zieller Teilnehmer über die Veröffentlichung

Zunächst wird diese Interessenbekundungsbekanntmachung auf der elektronischen Verga- beplattform aumass europaweit veröffentlicht sowie potenzielle Teilnehmer über die Veröf- fentlichung informiert.

  1. Abgabe von Interessenbekundungen

Interessierte Unternehmen können am Markterkundungsverfahren teilnehmen, indem sie ge- genüber der KSVA RBB GmbH & Co. KG bis spätestens zum 23.09.2026, 12:00 Uhr, ihr Interesse bekunden. Zur Teilnahmebekundung haben Unternehmen fristgerecht

• das ausgefüllte Formblatt „Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren KSVA RBB GmbH & Co. KG“ und

• ihre Anmerkungen und Antworten zu den Themen der Markterkundung und zur Fragenliste

per E-Mail an den Ansprechpartner für das Markterkundungsverfahren Herrn Thorsten Jakob zu übermitteln (thorsten.jakob@zvrbb.de).

Seite 5 von 8

[Seite 6]

RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbh & Co. KG Markterkundung zur Klärschlammlogistik – Konzept und Umsetzung Verfahrensbedingungen Verfahrens-Nr.: 9105-26

  1. Einladung einzelner Teilnehmer zu Erläuterungsgesprächen

Die KSVA RBB GmbH & Co. KG beabsichtigt, einzelne Teilnehmer zu Erläuterungsgesprä- chen einzuladen, bei denen die Themen der Markterkundung und die Antworten der Teilneh- mer näher erörtert werden können. Die Erläuterungsgespräche sollen am 07.10.2026 statt- finden. Ein Anspruch auf Einladung zu einem Erläuterungsgespräch besteht nicht.

II. Weitere Verfahrensbestimmungen

• Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren um kein förmliches Vergabeverfahren handelt, in dem zur Abgabe eines konkreten Angebots auf- gefordert wird. Die Intention der KSVA RBB GmbH & Co. KG ist vielmehr, eine unver- bindliche Marktanalyse durchzuführen, auf deren Grundlage weitere Entscheidungen ge- troffen werden können.

• Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an diesem Markterkundungsverfahren. Teilneh- mer erhalten keine Vergütung für die Teilnahme am Verfahren. Auch wird keine Erstat- tung von Kosten und Aufwendungen für die Teilnahme an dem Markterkundungsverfah- ren gewährt.

• Sämtliche vom Teilnehmer eingereichten Unterlagen, Dokumente etc. verbleiben auch nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens bei der KSVA RBB GmbH & Co. KG und/oder werden an den ZV kbb weitergegeben, nicht aber an die Teilnehmer zurückge- geben.

• Ein Anspruch auf Beteiligung an dem europaweiten Vergabeverfahren, welches dem Markterkundungsverfahren nachfolgt, erwächst aus der Teilnahme an dem Markterkun- dungsverfahren nicht.

• Marktteilnehmer, die nicht an diesem Markterkundungsverfahren teilnehmen, können gleichwohl am europaweiten Vergabeverfahren teilnehmen. Die KSVA RBB GmbH & Co. KG stellt sicher, dass Erkenntnisse, die im Markterkundungsverfahren gewonnen wer- den, so in das europaweite Vergabeverfahren einfließen, dass ein fairer Wettbewerb für alle Marktteilnehmer gewährleistet ist.

• Die KSVA RBB GmbH & Co. KG behält sich vor, das Markterkundungsverfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden und/oder den Ablauf des Verfahrens jederzeit zu ändern.

• Die KSVA RBB GmbH & Co. KG dokumentiert die wesentlichen Schritte des Markterkun- dungsverfahrens.

III. Teilnehmerkreis

An dem Markterkundungsverfahren kann jedes Unternehmen teilnehmen, das ein ernsthaf- tes Interesse daran hat, die KSVA RBB GmbH & Co. KG bei seiner Entscheidung zur Durch- führung der Klärschlammlogistik zu unterstützen.

Seite 6 von 8

[Seite 7]

RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbh & Co. KG Markterkundung zur Klärschlammlogistik – Konzept und Umsetzung Verfahrensbedingungen Verfahrens-Nr.: 9105-26

IV. Kosten

Eine Erstattung von Kosten und Aufwendungen für die Teilnahme an dem Markterkundungs- verfahren wird seitens der KSVA RBB GmbH & Co. KG nicht gewährt.

V. Datenschutz

Die KSVA RBB GmbH & Co. KG führt ein Markterkundungsverfahren durch und verarbeitet dabei personenbezogene Daten, die ihm von Teilnehmenden am Markterkundungsverfahren übermittelt werden, nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund informiert der die KSVA RBB GmbH & Co. KG über Folgendes:

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenverarbeitung
Herr Sascha Hejny (Geschäftsführer RBB Verwaltungsgesellschaft mbH, Kom-
plementärin der KSVA RBB GmbH & Co. KG)
Telefon:0 70 31 / 21 18 – 105
E-Mail:post@zvrbb.de
Website:Website:https://www.zvrbb.dehttps://www.zvrbb.de
  1. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, und Rechtsgrund- lage für die Verarbeitung: Personenbezogene Daten werden vom Auftraggeber ausschließ- lich zum Zweck der Durchführung des Markterkundungsverfahrens auf Grundlage von § 4 LDSG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c, Buchst. e DSGVO i. V. m. §§ 122 ff. GWB verarbeitet.

  2. Weitergabe personenbezogener Daten: Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Durchführung des Markterkundungsverfahrens verarbeitet werden, werden nur dann weiter- gegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder in die Übermittlung eingewilligt wurde.

  3. Aufbewahrung und Löschung: Von den Teilnehmern eingereichte Unterlagen und Daten wer- den so lange aufbewahrt bzw. gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Auf- bewahrungsfristen erforderlich ist. Nach Ablauf dieser Fristen werden die Dokumente und Daten vernichtet bzw. gelöscht.

  4. Betroffenenrechte: Jede betroffene Person hat auf Antrag verschiedene Rechte in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere auf Auskunft über die Ver- arbeitung (Art. 15 DSGVO), Berichtigung falscher Daten (Art. 16 DSGVO), Löschung nicht mehr benötigter Daten (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO). Jede betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grund- lage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Art. 21 Abs.

Seite 7 von 8

[Seite 8]

RBB KSVA Vermögensgesellschaft mbh & Co. KG Markterkundung zur Klärschlammlogistik – Konzept und Umsetzung Verfahrensbedingungen Verfahrens-Nr.: 9105-26

1 DSGVO). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbe- hörden nach Art. 77 DSGVO. Informationen zu diesen Rechten erteilt Ihnen auch der o. g. Datenschutzbeauftragte.

  1. Die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations-
freiheit Baden-Württemberg
Königstraße 10a
70173 Stuttgart
Telefon:0049 711 615541-0
E-Mail:poststelle@lfdi.bwl.de

Seite 8 von 8

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung