13_EIGENERKLÄRUNG zur Ausschreibung VgV.docx

Logistik- und Materialwirtschaftsdienstleistungen für Importe, Transporte, Lager und Zustellung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.09.2026, 15:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Eigenerklärung zur Ausschreibung

Hinweise zu dieser Eigenerklärung:

  • In dieser Eigenerklärung sind die für die Eignungsprüfung erforderlichen Angaben und einzelnen Eigenerklärungen zur oben genannten Ausschreibung zusammengefasst. Sie ist vom Bewerber/Bieter auszufüllen, um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen und auf der letzten Seite zu unterzeichnen.

Hinweise für Bietergemeinschaften:

  • Bei Bietergemeinschaften sind die nachstehenden Angaben, Unterlagen und Erklärungen von jedem Mitglied beizufügen (siehe auch Dokument „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ unter den Abschnitten „Nachforderung von Erklärungen, Angaben und Nachweisen“, „Nachunternehmer/Unterauftragnehmer“ und „Bietergemeinschaft“)
Angaben zur Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften (gem. § 43 VgV)

Angaben zum Bieter bzw. zur Bietergemeinschaft

Angaben zum Bieter (bei Einzelbietern)
vollständiger Firmenname:
Anschrift:
Ansprechpartner für Rückfragen und Entgegennahme von Erklärungen der Vergabestelle:
Für administrative Fragen:
Anrede, ggf. Titel, Vorname, Name:
Telefon (Ansprechpartner):
Fax (Ansprechpartner):
E-Mail (Ansprechpartner):
Für fachliche / inhaltliche Fragen:
Anrede, ggf. Titel, Vorname, Name:
Telefon (Ansprechpartner):
Fax (Ansprechpartner):
E-Mail (Ansprechpartner):
USt.-ID-Nr.:
Bankverbindung:
Das Unternehmen ist ein KMU🞎 ja 🞏 nein
Das Unternehmen ist ein Startup🞎 ja 🞏 nein
Eintrag im Handels/Geweberegister:Nr. ________________ Amtsgericht: ________________________
Angaben zur Bietergemeinschaft (bei Bietergemeinschaften)
Name und Adresse Ansprechpartner und bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft für Rückfragen und Entgegennahme von Erklärungen der Vergabestelle (insbesondere fachliche Rückfragen):
Telefon (Ansprechpartner):
Fax (Ansprechpartner):
E-Mail (Ansprechpartner):
leitendes Mitglied der Bietergemeinschaft („Konsortialführer“, Mitglied 1)
vollständiger Firmenname Mitglied 1 (leitendes Mitglied) der Bietergemeinschaft:
Anschrift:
Mitglied 2 der Bietergemeinschaft
vollständiger Firmenname Mitglied 2 der Bietergemeinschaft:
Anschrift:
Mitglied 3 der Bietergemeinschaft
vollständiger Firmenname Mitglied 3 der Bietergemeinschaft
Anschrift:

Hinweis:

Falls die Bietergemeinschaft mehr als drei Mitglieder hat, bitte für weitere Mitglieder diese Seite 2 kopieren, die Nummerierung der weiteren Mitglieder korrigieren (also die Reihenfolge mit Nr. 4, 5 usw. fortsetzen), darauf alle Angaben für die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft wie vorstehend machen und auch die kopierte Seite unterzeichnen!

Hat die Bietergemeinschaft mehr als drei Mitglieder? 🞎 ja 🞏 nein*

Falls ja: Aus wie vielen Mitgliedern besteht die Bietergemeinschaft? Mitglieder

* Zutreffendes bitte ankreuzen. Falls ja, bitte vorgenannte Kopie(n) mit Angaben zu weiteren Mitgliedern beifügen.

Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)

Eigenerklärung zum Umsatz

Die Gesamtumsätze unseres Unternehmens sowie die Umsätze bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen betrugen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (jedoch mindestens seit Geschäftsaufnahme, sofern diese vor weniger als drei Jahren erfolgte):

Gesamtumsatz des Unternehmens

GeschäftsjahrGesamtumsatz des Unternehmens
Euro
Euro
Euro

davon Umsatz des Unternehmens mit Leistungen, die mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar sind

GeschäftsjahrSpezifischer Umsatz bzgl. der ausgeschriebenen Leistungen
Euro
Euro
Euro

Der Bieter erklärt, die Umsatzangaben nach bestem Wissen abgegeben zu haben. Vorsätzlich falsche gemachte Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Sofern nicht anders genannt, sind alle geforderten Umsätze bzw. Mitarbeiterzahlen anzugeben.

Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung

Der Bewerber/Bieter hat zur Abdeckung seiner sich aus der Auftragsdurchführung ergebenden Haftungsrisiken - unter Einschluss des Umwelthaftungsrisikos - auf seine Kosten eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mit den unten genannten Deckungssummen abzuschließen und dem Auftraggeber auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber unverzüglich zur Anzeige ver-pflichtet, wenn und soweit der nachzuweisende Versicherungsschutz nicht mehr besteht oder sich ändert. Der Bewerber/Bieter bestätigt hiermit, dass eine entsprechende (Betriebs-)Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorliegt.

  1. Sach- und Personenschäden beträgt: 10.000.000 Euro
  2. Vermögensschäden: 5.000.000 Euro

Belege zur Haftpflichtversicherung sind auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen.

Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gem. § 46 VgV)

Eigenerklärung zur Anzahl der Unternehmensmitarbeiter

Die Gesamtanzahl der Mitarbeiter unseres Unternehmens sowie die Mitarbeiterzahl bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen betrugen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (jedoch mindestens seit Geschäftsaufnahme, sofern diese vor weniger als drei Jahren erfolgte):

Gesamte Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens

Geschäftsjahralle Mitarbeiter
MA
MA
MA

Davon die gesamte Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens, die mit Leistungen, die mit dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar sind, betraut sind

GeschäftsjahrSpezifische Mitarbeiteranzahl bzgl. der ausgeschriebenen Leistungen
MA
MA
MA

Der Bieter erklärt, die Mitarbeiterangaben nach bestem Wissen abgegeben zu haben. Vorsätzlich falsche gemachte Angaben führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Sofern nicht anders genannt, sind alle geforderten Umsätze bzw. Mitarbeiterzahlen anzugeben.

Eigenerklärung zur Qualifikation des Bieters und seines Personals

Hiermit erklären wir, dass wir über hinreichende Erfahrung bei vergleichbaren Leistungen verfügen (gemäß den Anforderungen aus den Anlagen:

    • Angaben von Referenzen
    • Angaben zum Projektteam
    • Checkliste zusätzliche Eignungskriterien

Des Weiteren erklären wir, dass alle von uns zur Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter über eine sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.

Die Formulare „Angabe von Referenzen“, „Angaben zum Projektteam“ und „Checkliste zusätzliche Eignungskriterien“ sind als Anlage zum Angebot beizufügen.

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (gem. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 48 Vergabeverordnung (VgV))

Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit § 48 Vergabeverordnung (VgV)

(von jedem Bieter/Bewerber bzw. Mitglied einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft auszufüllen / Abschnitt ggfls. kopieren)

I. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n):

[ ] Ja

[ ] Nein

[ ] Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkt IV) erforderlich

§ 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  4. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  5. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

  6. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

  7. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

  8. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

  9. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

  1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

  2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

II. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n):

[ ] Ja

[ ] Nein

[ ] Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkt IV) erforderlich

§ 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

  6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

  7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

  8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

  9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.

III. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht

aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden bin/sind.

[ ] Ja

[ ] Nein

[ ] Falls Nein: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkt IV) erforderlich

Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle der vorstehenden Erklärung jederzeit zusätzliche Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern kann. Mir/Uns ist ebenfalls bekannt, dass der Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,-- € inkl. USt. für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung anfordert.

IV. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:

Tatbestand nach GWB Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB

GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)

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§ 125 GWB - Selbstreinigung

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es

  1. Für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
  2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
  3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Öffentliche Auftraggeber bewerten die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigen dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachten die öffentlichen Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend, so begründen sie diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen.

V. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.

Eigenerklärung zu Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers

(von dem Bieter / allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft auszufüllen)

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:

  1. Das Unternehmen ist börsennotiert:

Ja Nein ⇨ Nur im Fall von „Nein“ ist Ziffer 2 zu beantworten.

(bitte ankreuzen)

[ ] [ ]

  1. Wenn das Unternehmen nicht börsennotiert ist:

Die Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers[1] ist:

(bitte angeben, z.B. „Deutschland“)

„Wirtschaftlicher Eigentümer“ laut Eintrag in den gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Registern (in Deutschland: Wirtschaftlicher Berechtigter nach § 3 Geldwäschegesetz, Eintrag im Transparenzregister). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z.B. bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Information aus anderen Quellen.

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt

(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)

zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

Ich erkläre/Wir erklären,

  • dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder
  • mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.

Zutreffendes bitte ankreuzen.

  • dass ich mir/wir uns
  • von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder
  • von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);

Zutreffendes bitte ankreuzen.

  • dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,

  • dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
  • dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
  • dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
  • dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
        • den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
        • mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
        • der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
Verpflichtungserklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Verpflichtungserklärung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von

Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten

(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)

vom 16.Juli 2021

Aufgrund der Anwendbarkeit des LkSG auf das KIT, ist das KIT gemäß § 6 Abs. 4 LkSG verpflichtet, angemessene Präventionsmaßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern zu verankern. Sämtliche nachfolgenden §§ sind solche des LkSG. Vor diesem Hintergrund gilt folgendes:

Zutreffendes bitte ankreuzen.

Ich/wir erkläre/n (Bieter),

  • dass das LkSG auf mein/unser Unternehmen nicht anzuwenden ist.

Sofern das LkSG für den Bieter nicht anwendbar ist, brauchen die nachstehenden Erklärungen nicht angekreuzt werden. Es ist jedoch in jedem Fall diese Verpflichtungserklärung auf der letzten Seite zu unterzeichnen.

  • dass ich/wir eine Grundsatzerklärung gemäß § 6 (2) abgegeben habe/n.
  • dass das LkSG auf mein/unser Unternehmen anzuwenden ist und ich/wir den Sorgfaltspflichten nach § 3 Abs. 1 nachkomme/n, d. h.

• ein Risikomanagement gemäß § 4 Abs.1 eingerichtet wurde,

• die betriebsinterne Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 3 festgelegt ist,

• regelmäßig Risikoanalysen gemäß § 5 stattfinden,

• eine Grundsatzerklärung gemäß § 6 Abs. 2 abgegeben wurde,

• Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich gemäß § 6 Abs. 1 und 3 sowie gegenüber unmittelbaren Zulieferern gemäß § 6 Abs. 4 durchgeführt werden,

• im Bedarfsfalle gemäß § 7 Abs. 1, 2 und 3 Abhilfemaßnahmen ergriffen werden,

• ein Beschwerdeverfahren gemäß § 8 eingerichtet wurde,

• die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern gemäß § 9 sichergestellt ist und

• der Dokumentation gemäß § 10 Abs.1 und Berichterstattung gemäß § 10 Abs. 2 nachgekommen wird.

  • dass ich/wir nicht gegen die Verbote aus § 2 (2) 1 - 12 und § 2 (3) 1 - 8 verstoße/n.

Ich/wir erkläre/n (Bieter),

  • dass ich/wir das KIT informiere/n, sobald uns tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die eine Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bei unseren unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen (substantiierte Kenntnis),

oder

  • dass ich/wir unsere unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer selbst im Rahmen des LkSG einer Prüfung unterzogen haben/unseren Sorgfaltspflichten aus dem LkSG nachkommen.

Ich/wir erkläre/n (Bieter),

  • dass ich mich/wir uns verpflichte/n, das KIT oder von ihm hierfür beauftragte Unternehmen zu erlauben Kontrollen/Audits in meinem/unseren Unternehmen durchzuführen, die die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltstrategie überprüft,

oder

  • die Einhaltung anhand anerkannter Zertifizierungs- oder Audit-Systeme nachweisen kann/können.

Ich/wir erkläre/n (Bieter),

  • dass ich/wir die vom KIT und somit entsprechend dem LkSG verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Erwartungen einhalte/n und entlang der Lieferkette angemessen adressiere/n.

Ich bin mir/wir sind uns bewusst bzw. bekannt,

  • dass bei Feststellung einer bereits eingetretenen oder aber unmittelbar bevorstehenden Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht das KIT unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen gemäß § 7 LkSG ergreifen wird, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren.
  • dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren eines Bau-, Dienstleistungs- oder Lieferauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden sind.

Abschlusserklärung (zur LkSG-Verpflichtungserklärung)

Ich/wir erkläre/n,

  • dass alle vorstehend angegebenen Erklärungen korrekt sind und ich/wir in der Lage bin/sind, auf Anforderung des KIT unverzüglich die Nachweise zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäß § 3 Abs. 1 LkSG beizubringen.

Ferner wird die Zustimmung dazu erklärt, dass das KIT Zugang zu den angegebenen Nachweisen erhält.

Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen

Eigenerklärung

für diese Ausschreibung/Vergabe

zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe

öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag/Angebot Vertretenen auch für diese):

  1. Der/die Bewerber/Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

  2. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

  3. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

  4. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

  5. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  6. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, als beteiligte Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die in den Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

Erläuterungen:

Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:

  1. Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
    1. russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
    2. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
    3. natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

  1. Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
    1. den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
    2. die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
    3. die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
    4. die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
    5. den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
    6. den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
  2. Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
  3. Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung - bis zum 10. Oktober 2022 - von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
Unterauftragnehmer (§ 36 VgV), Eignungsleihe (§ 47 VgV)

Unterauftragnehmer gem. § 36 VgV Eignungsleihe gem. § 47 VgV

Hinweise:

Die nachfolgenden Angaben sind nur zu machen, sofern der Bewerber/Bieter beabsichtigt, für einzelne Teilleistungen Unterauftragnehmer (§ 36 VgV) einzusetzen und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45,46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (§ 47 VgV findet Anwendung). Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Im Falle der Eignungsleihe weist der Bieter nach, dass die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Im Falle der Unterauftragsvergabe weist der Bieter nach, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt, wenn Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden.

Von jedem Unterauftragnehmer ist vor Zuschlagserteilung das nachfolgende Formular „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen nach § 36 VgV zu unterzeichnen. Diese Verpflichtungserklärung(en), einschließlich etwaiger gemäß § 36 VgV Abs. 1 geforderter Eignungsnachweise der jeweiligen Unterauftragnehmer ist/sind auf Anforderung des Öffentlichen Auftraggebers vor Zuschlagserteilung einzureichen.

Bei der beabsichtigten Einschaltung mehrerer Unterauftragnehmer bitte dieses Formular in der erforderlichen Anzahl ausfüllen.

Zur Ausführung der auftragsgegenständlichen Leistungen benennen wir nachstehend Art und Umfang der Teilleistungen, für die wir Unterauftragnehmer einsetzen werden:

LeistungsbereichBeschreibung der Teilleistungen

Für den Fall einer Beauftragung stehen bereits folgende Unterauftragnehmer fest:

LeistungsbereichName und Sitz des UnterauftragnehmersBeschreibung der Teilleistungen (Art und Umfang)

Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen nach § 36 VgV

Unterauftragnehmer:

(vollständige Anschrift)

ausgeübte Teilleistung:

Wir erklären, dass dem

Bewerber/Bieter:

zur Ausführung der hier genannten Teilleistung die erforderlichen Mittel unserer Firma zur Verfügung stehen und wir im Auftragsfalle die Teilleistung termingerecht ausführen können.

  • Der Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens in Anspruch (im Sinne des § 45 VgV). Wir verpflichten uns im Fall einer entsprechenden Eignungsleihe gegen über dem Auftraggeber im Fall der Auftragsvergabe an den Bieter, mit diesem gesamtschuldnerisch für die Auftragsausführung zu haften.
  • Der Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die berufliche und technische Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens in Anspruch (im Sinne des § 46 VgV).
  • Der Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die Erfüllung bestimmter Normen der Qualitätssicherung unseres Unternehmens in Anspruch (Bescheinigungen unabhängiger Stellen zu Qualitätssicherungssystemen, die den einschlägigen europäischen Normen genügen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind) (im Sinne des § 49 VgV).

Zutreffendes bitte ankreuzen.

Ort: ....................................., den ..........................

Unterauftragnehmer: .................................................................

(Bietername/Stempel (wenn vorhanden)/Unterschrift (Textform ist ausreichend)

Abschließende Hinweise zu dieser „Eigenerklärung zur Ausschreibung“:

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Diese Eigenerklärung ist Bestandteil unseres Angebotes. Wir haben sie nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und versichern die Korrektheit und Vollständigkeit unserer Angaben.

Sofern in diesem Dokument angekreuzt, sind dieser Eigenerklärung weitere Angaben/Unterlagen beigefügt.

Ort: ___________________________, den __.___._____,

Bewerber / Bieter:

_____________________________

Firmenname

_____________________________

Name des Unterzeichnenden (Textform ist ausreichend)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung