7_Erklärung_AusschlussgründeBaramundi_2026.pdf

Lizenzen und Wartung für das gesamte Baramundi-Produktspektrum

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 08:40 (Europe/Berlin)

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Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Max Planck Max Planck Information & Technology

Vergabeunterlagen „Baramundi 2026“ (AZ: 42868)

Erklärung zu

Ausschlussgründen

Dieses Formular ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es ist außerdem für jeden Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern der Bieter vor der Zuschlagsabteilung dazu aufgefordert wird (wie im Abschnitt „Unteraufträge“ der Vergabeunterlage beschrieben).

1 Angaben zum Unternehmen

Unternehmensdarstellung

Name:
Anschrift:
Kontaktperson:
Telefon:
E-Mail:
USt-ID des Unternehmens:
Andere nationale Identifikationsnummer,
falls keine USt-ID vergeben wurde:
Unternehmensgröße (Anzahl Beschäftigte)
(zur Beurteilung KMU gemäß Empfehlung der EU-Kommission)

Registereintrag des Unternehmens

Geben Sie hier die Rechtsform Ihres Unternehmens an. Sofern vorhanden, geben Sie weiterhin Ihr Unternehmen identifizierende Registerdaten an.

Rechtsform:
(z. B. GmbH, AG, ausländische Rechtsform)
Registernummer / Geschäftsnummer:
sofern vorhanden
Registergericht / Genehmigungsbehörde:

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sofern vorhanden

2 Ausschlussgründe

Bitte geben Sie an, ob für Ihr Unternehmen einer der in den folgenden Absätzen aufgeführten Ausschlussgründe vorliegt. Falls ein Ausschlussgrund vorliegt, kann das Unternehmen seine dennoch bestehende Einigung nach Maßgabe insbesondere des § 125 GWB nachweisen (Selbstreinigung). Das Unternehmen ist dabei in der Pflicht, die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Eine nicht erfolgte Selbstreinigung kann zum Ausschluss des Angebots führen.

Wir erklären, dass keine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, nach einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 genannten Straftaten bzw. entsprechenden Strafnormen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder gegen unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des § 123 Abs. 1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Es liegen keine Verurteilungen / Geldbußen nach den betreffenden Strafnormen vor.
Es liegen folgende Verurteilungen / Geldbußen
nach den betreffenden Strafnormen vor:

Wir erklären, dass unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist, und dass das Gegenteil nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt worden ist (§ 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GWB).

Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 GWB vor.
Es liegen folgende Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vor:

Wir erklären, dass für unser Unternehmen weder ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB noch einer der in § 124 Abs. 2 GWB in Verbindung mit § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 Abs. 1 MiLoG und § 21 SchwarzArbG genannten fakulta- tiven Ausschlussgründe vorliegt.

Es liegt keiner der betreffenden Ausschlussgründe vor.
Es liegen folgende Ausschlussgründe vor:

Wir erklären, dass für unser Unternehmen sowie seine geschäftsführenden Personen keine Eintragungen im Gewerbezentralregister (§ 149 Abs. 2 GewO) oder einem mit dem Gewerbezentralregister vergleichbaren Register anderer Staaten enthalten sind. Bitte ankreuzen:

Es liegen keine Eintragungen vor.

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Es liegen folgende Eintragungen vor:

Das Unternehmen erklärt, dass es

a) bei der Angabe der Ausschlussgründe keine schwerwiegende Täuschung begangen hat, b) keine Auskünfte zurückgehalten hat, c) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, d) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, e) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, und nicht versucht hat, derartige Informationen zu übermitteln.

Ja Nein

3 Abschlusserklärung

Der Bieter erklärt, dass die in diesem Formular angegebenen Informationen richtig und vollständig sind und er diese Informationen abgeben darf.

Ja Nein

Name der Person, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt:

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