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Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung mit Pflege)
Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer inklusive
Pflegeleistungen
zwischen dem 01.10.2026 – 30.09.2028
mit zweimaliger Option auf Verlängerung
zwischen Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. bzw. der leistungsempfangsberechtigen Einrichtung (vgl. Ziffer 2 Abs. 1 der Händler- Rahmenvereinbarung),
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: 42686 „Auftraggeber"
und _____
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
„Auftragnehmer“
1 Leistungsumfang
Dem Auftraggeber werden vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* und im Rahmen der Pflege folgende neue Programmstände* dauerhaft überlassen:
| Lfd. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.(inklusive Lizenzart und Version) | Menge | EXP1 | Liefertermin | Einzelpreis | Gesamtpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | ||||||
| 1 | Produkte gem. Einzelabruf | Gem. Einzelab ruf | Gem. Einzel abruf | Gem. Einzelabruf | Gem. Angebot | Gem. Angebot |
| Lfd. | Produktbezeichnung (s.o.) | Beginn der Pflege- leistung | Ende der Pflege- leistung oder „MVD“2 + Dauer | Patch*, Update* | Upgrade* | Release*/ | EXP1 | Anteil an der |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Version* | monatlichen | ||||||
| Pflegepauschale | ||||||||
| 1 | Produkte gem. Einzelabruf | Gem. Einzelabruf | Gem. Einzelabruf | Ja | Ja | Ja | Gem. Einzel abruf | Gem. Angebot |
Überlassungsvergütung (Summe der Gesamtpreise der überlassenen Software) gem. Angebot
Monatliche Jährliche Pflegepauschale gem. Einzelabruf
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US, EU, DT = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften des jeweiligen Staates |
| 2 | MVD = Mindestvertragsdauer, hier zusätzlich eine Zeit angeben, z.B. 12 Monate |
Version 3.0.0 vom 01.03.2026 Seite 1 von 2
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Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung mit Pflege)
Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge: ⚫ Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____, ⚫ Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A), ⚫ die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. ☐ Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Standardsoftware* wird eine abweichende monatliche Pflegepauschale in Höhe von _____ Euro vereinbart. ☐ Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt statt 12 Monate _____ Monate. ☒ Die Standardsoftware* wird wie folgt geliefert: Download und Produktschlüssel (falls nötig). Die neuen Programmstände* werden wie folgt geliefert: Via Updates.
2 Vertragsbestandteile
Dieser Vertragstext mit Anlagen Nr. Händler-Rahmenvereinbarung (Az. 42868 beim Auftraggeber) mit Anlagen, Angebot des Auftragnehmers vom xx.xx.2026, sowie die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) sowie, soweit Pflege vereinbart ist, die EVB-IT Pflege S-AGB sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) und EVB-IT Pflege S-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) definiert.
3 Sonstige Vereinbarungen Keine
Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
Datum, Auftraggeber Datum, Auftragnehmer
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