Lieferung von vier Mannschaftstransportwagen mit 3,5-Tonnen-Transporterfahrgestell

Status
Offen
Angebotsfrist
30.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Hattingen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
19.08.2026
Bekanntmachungsnummer
599567-2026
Verfahrensnummer
d4a23a54-d3b4-4a6a-830d-9df847097dc0
CPV-Codes
34144210 · Feuerwehrfahrzeuge; 35000000 · Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung; 35412200 · MannschaftstransportwagenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Hattingen beschafft vier Mannschaftstransportwagen (MTW) mit jeweils 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf einem Transporter-Kombi-Fahrgestell. Die Lieferung ist für Hattingen in Nordrhein-Westfalen (Region DEA56) vorgesehen. Angebote müssen bis zum 30. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Lieferung 4x MTW 3,5 to auf Transporter Kombi-Fahrgestell

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Hattingen 4 MTW 3,5 to

    Lieferung 4x MTW 3,5 to auf Transporter Kombi-Fahrgestell

    Frist: 30.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. weitere Details sind den Vergabeunterlagen unter Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nach §56 VGV nachgefordert werden dürfen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Hattingen 4 MTW 3,5 to

siehe Vergabeunterlagen Wertungskriterien Preis | Wertungspreis PG: 50%
siehe Wertungskriterien, Vergabeunterlagen Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der folgenden Unterkriterien) TMB: 25% Konzeptbewertung (Gesamtpunkte Tabellenblatt "Bewertungsbogen"): 25%

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. weitere Details sind den Vergabeunterlagen unter Bewerbungsbedingungen zu entnehmen. Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nach §56 VGV nachgefordert werden dürfen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 31.08.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert
Vergleichbare Verfahren16vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag5 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
GFGiebeler Feuerschutz GmbH & Co. KGNeunkirchen1024.08.2026576 Tsd. €steigend
ZFZiegler Feuerwehrgerätetechnik GmbHMühlau1024.08.2026576 Tsd. €steigend
MTMAN Truck & Bus Deutschland GmbHMünchen1003.08.2026 - steigend
TWThoma WISS GmbH und Co. KG FeuerwehrfahrzeugeHerbolzheim1008.07.2026 - steigend
AMAutohaus Michel GmbH&Co.KGGießen1025.11.2025 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (7) · Baden-Württemberg (3) · Niedersachsen (2) · Hessen (2) · Bayern (1)
SFStadt Frankfurt am Main, GrünflächenamtFrankfurt am Main109.09.2026
GWGemeinde Weyhe - Der Bürgermeister - 104.09.2026
SEStadt Eschweiler - 114.08.2026
SEStadt EschweilerEschweiler114.08.2026
SLStadtwerke Landshut - 114.08.2026
SGStadt Gengenbach - 108.08.2026
BGBaubetriebshof GengenbachGengenbach108.08.2026
LSLandratsamt Schwäbisch Hall, Straßenbauamt - 107.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Waldbrandtanklöschfahrzeuge Typ Brandenburg mit AllradantriebMetallbau und Fahrzeughandel Friedrich GmbH & Co. KGMinisterium des Innern und für Kommunales des Landes BrandenburgPotsdam, Deutschland
    20,8 Mio. €
    11.08.2025noch 35 Monate11.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Feuerwehrschutzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Horb am NeckarWilhelm Barth GmbH u. Co. KGGroße Kreisstadt Horb am NeckarHorb am Neckar, Deutschland
    629 Tsd. €
    01.08.2025noch 51 Monate31.12.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Herstellung und Lieferung von Kryptogeräten der ED7-GerätefamilieRohde & Schwarz SIT GmbHBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrKoblenz, Deutschland
    19.12.2024noch 63 Monate31.12.2031
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2031 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Hattingen

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Laufende Rahmenverträge

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