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Besondere Vertragsbedingungen für Lieferung von Ketten mit Zubehör für schwimmende Schifffahrtszeichen
Projekt AZ: 3801W-233.06/420-0000-153/1:2026 vom August 2026
Vorbemerkung:
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B - 2003).
- Vertragsbestandteile (zu § 1)
Als Vertragsbestandteile gelten bei Widersprüchen im Vertrag nacheinander:
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Auftragsschreiben
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Schriftliche Erklärungen des Bieters zum Angebot, die im Auftragsschreiben als Bestand- teile genannt sind.
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Leistungsbeschreibung
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Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Lieferung von Ketten mit Zubehör für schwimmende Schifffahrtszeichen Ordnungsnummer 2026-801-000049
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Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – einheitliche Fas- sung – Wasserstraßen (ZVL-W)
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Die technische Vorschrift E-DIN 5683
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Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
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Technische Lieferbedingungen und sonstige technische Vorschriften (zu § 1)
Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften und Ursprungswa-
ren aus den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen technischen
Spezifikationen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten
Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte
Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft
erreicht wird.
- Vergütung (zu § 2)
Die Angebotspreise sind Festpreise. Mehr- oder Minderkosten infolge Lohnpreisänderungen
werden nicht erstattet.
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Alle Teile sind frei Bauhof Emden bzw. Norddeich Hafen zu liefern. Kosten, die durch die Gü-
teprüfung und durch den damit verbundenen sachlichen und persönlichen Aufwand im Sinne
des § 2 (3) entstehen, trägt der Auftragnehmer.
- Preisermittlung (zu § 2)
Der Auftragnehmer hat die Kalkulation zum Angebot spätestens 14 Tage nach Auftragsertei-
lung in verschlossenem Umschlag dem Auftraggeber zu übergeben, der sie in Verwahrung
nimmt. Die Kalkulation wird nur bei evtl. Preisprüfungen für Nachtragsangebote im Beisein des
Bieters eingesehen.
- Ausführungsfristen (zu § 5)
Die Lieferung ist schnellstmöglich durchzuführen und bis spätestens 18.12.2026 ab-
zuschließen.
- Abnahme (zu § 13)
Bei Mängeln am Material oder in der Ausführung hat der Auftragnehmer ohne Mehrkosten
Ersatz zu leisten.
Führt der Auftragnehmer die Beseitigung von Mängeln ohne vertretbaren Grund nicht inner-
halb einer ihm vom Auftraggeber gesetzten Frist aus, so kann der Auftraggeber die Mängel
auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen.
Die Leistung gilt mit Übergabe am Versand Ort als erbracht.
Die Versandanschriften lauten:
- Bauhof Emden, 26725 Emden Am Tonnenhof 1
- Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Norddeich Hafen (Bauhof), 26506 Norddeich
- Gewährleistung (zu § 14)
Die Verjährungsfrist für die Gewährleistung beträgt 1 Jahr vom Tage der Abnahme.
- Abrechnung (zu § 15)
Rechnungen sind gemäß §3 E-Rech-VO des Bundes ausschließlich in elektronischer Form
über das e-Rechnungsportal des Bundes an das WSA Ems Nordsee einzureichen. Alle Rech-
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nungen müssen, neben den erforderlichen Angaben gemäß §5 (1) E-Rech-VO, auch die Ver-
aktungsnummer enthalten.
- Sicherheitsleistung (zu § 18)
Eine Sicherheit für die vertragsgemäße Erfüllung und Gewährleistung wird nicht gefordert.
- Gerichtsstand (zu § 19)
Gerichtsstand ist Bonn.