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Erklärung zur Abfrage aus dem Wettbewerbsregister
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird die Auftraggeberin für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage über das Wettbewerbsregister stellen.
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbes erfolgt nach Ablauf der Teilnahmewettbewerbsfrist eine entsprechende Abfrage über alle teilnehmenden Interessenten, die in die engere Wahl kommen.
Mit der Ihrer Unterschrift/Signatur im Angebot schließen Sie diese Erklärung mit in das Angebot ein und diese wird automatisch zu dessen Bestandteil.
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.