Vergabeunterlagen vom 10.09.2026 (PDF)

Lieferung von Tafelsystemen mit Beamern und einzelnen Beamern für Schulen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 21:53 (Europe/Berlin)

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Zum Verbleib beim Bieter. (Bewerbungsbedingungen)

BEWERBUNGSBEDINGUNGEN

für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen AEnthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnis von den Unklarheiten, jedoch immer vor Angebotsabgabe ausschließlich nelektronisch über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Es gilt die früher endende Frist. 2 Ausschluss vom Verfahren/ Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

s

Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilniahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen, sofern Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Der öffecntliche Auftraggeber behält sich insbesondere gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vor, ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreihchende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs

t

bezwecken oder bewirken. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen

s

Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilte insbesondere für Bietergemeinschaften. 3 Angebot

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3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Eine selbst gefertigte Abschrifet oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung ist zugelassen. Die vom Auftraggeber verfasste Leistungsbeschreibung ist allein verbindlich.

m

Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. p Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen

l

nachzufordern. Eine Nachreichung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

a

Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsrreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertiger Art“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangab e verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese Angabe, ist das Angebot unvollstä-ndig. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nichLt dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

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3.2 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze uswH.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. a 3.3 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der

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Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.

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Zum Verbleib beim Bieter. (Bewerbungsbedingungen)

4 Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. Die Mindestanforderungen, die der Auftraggeber an die Nebenangebote stellt, müssen zwingend erfüllt werden; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 ADer Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung der Leistungsbeschreibung ist, soweit möglich, beizubehalten.

n

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.

s

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder iin den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

c

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) der Leistungsbeschreibung beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei

h

Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebotet, die den Nummern 4.1, 1. Halbsatz, 4.2 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

s

5 Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bietere, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er hat entsprechexnde Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

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LHH / 633

(Angebotsschreiben Lose – Liefer-/Dienstleistungen) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: A e-mail: USt.-ID-Nr.:

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HR-Nr.: (Name und Asnschrift der Vergabestelle)

Fachbereichi Schule

Digitale Ausstattung

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Brüderstraße 6

h

30159Hannover

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Deutschland

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Angebotsschreiben

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Bezeichnung der Leistung: e

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Maßnahmennummer Maßnahme

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OE 40.51 Digitale Ausstattung

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Vergabenummer Leistung

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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tafelsystemen mit Beamern in 40-0810-26 verschiedenen Ausstatturngsvarianten inklusive Lieferung von einzelnen Beamern für die Schulen im Stadtgebiet Hannover

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Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden

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Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen gemäß Angebotsaufforderung und

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die jeweils beigefügten Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Hannover 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft a 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

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248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 248a Sozialstandards n Nebenangebote

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Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung

1 Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

LHH - Angebot mit 9 Losen - 18.42 07/2024 Seite 1 von 2

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LHH / 633

(Angebotsschreiben Lose – Liefer-/Dienstleistungen)

1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 D Aie Angebo tsendsumme des Hauptangebotes gem. Los 1 € Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer (brutto) n Los 2 € beträgt Los 3 €

s

Los 4 € i Los 5 € Los 6 €

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L os 7 € h Los 8 € Los 9 €

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2.1 Die Gesamtsumme der jähsrlichen Vergütung gem. In- Los 1 €* standhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer (brutto) Los 2 €*

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beträgt* Los 3 €* x Los 4 €* e Los 5 €* Los 6 €* m Los 7 €*

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Los 8 €* Los 9 €*

  • nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt

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3 Anzahl der Nebenangebote Los 1 St.

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Los 2 St. r Los 3 St. Los 4 St. Los 5 St. -Los 6 St. Los 7 St. Los 8 St. LLos 9 St. 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme H % für Haupt- und alle Nebenangebote Los 1

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Los 2 % Los 3 a % Los 4 %

n

Los 5 % L os 6 n% Los 7 o % Los 8 %

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Los 9 %

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Eine eigenhändige Namensunterschrift ist nicht erforderlich.

Diese wird bei einem elektronisch in Textform übermittelten Angebot über eine Vergabeplattform durch Ihre Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort), sowie der Nennung des Namens der Person, die die Erklärung abgibt, geleistet (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).

Seite 2 von 2 LHH - Angebot mit 9 Losen - 18.42 07/2024

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235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

variant

BieterVergabenummerDatum
40-0810-26
Baumaßnahme A D igitale Ausstattung n
s Leistung i Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Tafelsystemen mit Beamern in verschiedenen Ausstattung

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Ergänzung des Angebotsschreibens

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Verzeichnis über Art tund Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un- ternehmen bedienen wird

s

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für

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die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).

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OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen

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n In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Name des Unternehmenso Angabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung
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236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

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Bewerber/BieterVergabenummerDatum
40-0810-26
A Baumaßnahme n D igitale Ausstattung
s Leistung i R ahmenvereinbarung über die Lieferung von Tafelsystemen mit Beamern in verschiedenen Ausstattung

ic

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Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

s

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x

Verpflichtungserklärung anderere Unternehmen

m

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be-

p

werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol- genden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.

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OZ/Leistungsbereich aBeschreibung der (Teil)Leistungen

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(Ort, Datum, Unterschrift) H

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a

Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wnirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bnieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1

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(Ort, Datum, Unterschrift)

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Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.

1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

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Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG

Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche

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innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

n

Hiermist verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der

Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen

i

1. meinecn/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des

§ 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in

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der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vor-

gaben des tMindestlohngesetzes zu zahlen und

s

2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen

e

nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach

den Vorgaben diesxer Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:

(cid:1) den Regelungen d e es Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)

m

(cid:1) den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

p

(cid:1) den auf Grundlage des AElntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen

sowie

a

(cid:1) aus einem auf der Grundlage vron § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für

allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Num-

mer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.

-

Eine eigenhändige Namensunterschrift ist nicht erforderlich.

L

Diese wird bei einem elektronisch in Textform übermittelHten Angebot über eine Vergabeplattform

durch Ihre Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort), sowie der Nennung des Namens der

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Person, die die Erklärung abgibt, geleistet (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).

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Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmen oder Verlenihunternehmen

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Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werdevn sollen, müs-

sen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen. e

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Eigenerklärung der Auftragnehmer*innen und den sonstigen Beteiligten, die bei

der Erfüllung des Auftrags zu mindestens 10 Prozent am Auftragswert beteiligt sind

Rechtsgrundlage dieser Erklärung ist Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates

vomA 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

n

Ich versichere, dass der öffentliche Auftrag nicht an folgende Personen, Organisationen oder

Einrichtusngen vergeben wird bzw. an der Erfüllung des öffentlichen Auftrags

folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen nicht beteiligt sein werden:

i

c

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder

juristishche Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

t

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über

50 % unmsittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten

Organisationen gehalten werden, oder

e

c) natürliche oder jxuristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im

Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten

e

Organisationen handeln,

m

Unter die in den Buchstaben a) bis pc) genannten Personen oder Organisationen fallen auch

alle Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der

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Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, auf die

mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.

a

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Eine eigenhändige Namensunterschrift ist nicht erforderlich.

Diese wird bei einem elektronisch in Textform übermittelten Angebot über eine

-

Vergabeplattform durch Ihre Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort), sowie der

Nennung des Namens der Person, die die Erkläru ng abgibt, geleistet (§ 126b

Bürgerliches Gesetzbuch).

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Hinweis: Die AG kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder vom Vertrag

zurücktreten. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne ist insbesoHndere dann gegeben, wenn die

Vergabe eines öffentlichen Auftrags gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten

a

ist. Der Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung

der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 über restriktivne Maßnahmen angesichts

der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, lautet wie folgt:

n

o

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstabven a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Beuchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verrgeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a)russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

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(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowAie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleanre Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Berseitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

i

d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in

c

Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse,

h

sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang

t

XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

s

(3)Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmeigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4)Die Verbote gemäß Absatz 1 gxelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

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Zusätzliche Vertragsbedingungen (3) Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen Produkte, sofern am Produkt eine sind durch den Preis für die Leistung abgegolten. Seriennummer angebracht ist. der Landeshauptstadt Hannover für • Lieferdatum / Datum der Leistungserbringung IT-Lieferungen und Leistungen (4) Die Preisvereinbarung dieses Auftrages unterliegt • Name der annehmenden Person in Druck-/

den Bestimmungen der jeweils geltenden Fassung Blockbuchstaben I. Abschnitt der Verordnung PR Nr. 30/35 über Preise bei • Eigenhändige Unterschrift der annehmenden AAllgemeine Bestimmungen öffentlichen Aufträgen und ggf. einer Preisprüfung. Person Die in diesem Auftrag vereinbarten Preise gelten als Die Einzelpositionen des Nachweises müssen den

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§ 1 Grundlagen Marktpreise im Sinne der o. a. Verordnung, soweit Positionen des Auftrags eindeutig zuzuordnen sein. Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) der nicht in dem Auftrag ausdrücklich ein anderer Eine Ausfertigung des Nachweises verbleibtbei der

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Landeshauptstadt Hannover (LHH) für IT-Lieferungen Preistyp angegeben ist. LHH. und Leistungen sind Zusätziliche Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für (5) Sofern mit dem Vertrag besondere § 8 Verpackungen / Rücknahme von die Ausführung von Leistungen c(VOL/B). Preisbildungsregeln (z. B. Rabattsätze auf Verpackungsmaterial Preislisten) vereinbart sind, stellt der (1) Verpackungen sind aus umweltverträglichen und § 2 Vertragsbestandteile h Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich und die stoffliche Verwertung nicht belastenden (1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen ohne besondere Aufforderungen sämtliche für die Materialien herzustellen. werden durch den Vertrag bestimmt t . aktuelle Einzelpreisermittlung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Alle angegebenen Preise (2) Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu

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(2) Vertragsbestandteile werden: sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der vermeiden, dass Verpackungen: a)die Leistungsbeschreibung gesetzlichen Umsatzsteuer. a)nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz

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b)besondere Vertragsbedingungen des Füllgutes notwendige Maß beschränkt c)etwaige ergänzende Vertragsbedingungen x§ 6 Änderung der Vergütung werden, d)diese ZVB (Zusätzliche Vertragsbedingungen) (1) Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 b)so beschaffen sein müssen, dass sie e)etwaige allgemeine technische Vertrags- eNr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er die wiederverwendbar sind, soweit dies technisch bedingungen voraussichtliche Preissteigerung der LHH möglich und zumutbar sowie vereinbar mit den f)allgemeine Vertragsbedingungen für die munverzüglich anzeigen. auf das Füllgut bezogenen Vorschriften ist, Ausführung von Leistungen (VOL/B) c)stofflich verwertet werden, soweit die (2) Der p Auftragnehmer hat die durch die Änderung der Voraussetzungen für eine Wiederverwendbarkeit (3) Bei Widersprüchen in den Vertrags- und Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nicht vorliegen.

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Auftragsunterlagen gelten die in Abs. 2 genannten nachzuweisen. Vertragsbestandteile in der dort bezeichneten (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch wenn dies

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Reihenfolge. § 7 Lieferung und Abnahme nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich (1) Die Leistung ist zu dem im Auftrag benannten vorgesehen ist, Verpackungen nach Gebrauch

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(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Termin zu erbringen, spätestens jedoch vor Ablauf kostenfrei zurückzunehmen und einer erneuten Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des der in der Leistungsbesc hreibung genannten Frist Verwendung oder einer stofflichen Verwertung Vertrags. nach Auftragserteilung. Sofern in der außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung Leistungsbeschreibung keine -Frist angegeben ist, zuzuführen. Der Auftragnehmer gewährleistet die § 3 Vertragsgegenstand ist die Leistung drei Wochen nach Auftragserteilung umweltgerechte Entsorgung. (1) Der Auftragnehmer hat den Auftragsgegenstand zu erbringen. sach- und rechtsmangelfrei zu leisten. (4) Verzichtet die LHH ausdrücklich auf die Rückgabe (2) Die Warenannahme erfolgt Montag bis D L onnerstag der Verpackungen, so gehen diese – wenn nichts (2) Wird die Leistung ganz oder teilweise unmöglich, von 06:30 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 06:30 anders vereinbart ist – ohne Anspruch auf

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hat der Auftragnehmer dies der LHH unverzüglich Uhr bis 14:00 Uhr – nicht jedoch an staatlich Vergütung in das Eigentum der LHH über. schriftlich mitzuteilen. Die LHH kann verlangen, anerkannten, allgemeinen Feiertagen am Sitz der

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dass der Auftragnehmer eine Alternativlösung LHH – an die vertraglich vereinbarte Adresse. Der (5) Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der anbietet. Leistungszeitpunkt ist mit einem von der LHH a Auftragnehmer – wenn nichts anderes vereinbart ist benannten Vertreter abzustimmen. Bei – keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung des § 4 Mehr-/Minderleistungsklausel bezogen auf Abweichungen vom vereinbarten Termin informiert nMietzinses. das voraussichtliche Auftragsvolumen der Auftragnehmer die LHH unverzüglich. Der Bei dem in der Leistungsbeschreibung angegebenem Auftragnehmer befindet sich mit Ablauf der § 9 Recnhnungsstellung und Zahlungsbedingungen Auftragsvolumen (100 %) handelt es sich um einen am vereinbarten Frist zur Leistungserbringung voraussichtlichen Bedarf orientierten Wert. Der automatisch in Verzug, ohne dass eine besondere (1) Rechnunogen sind mit Kopien der unter § 7 Abs. 4 Auftragnehmer garantiert eine Leistung auch bis zu 110 Mahnung erforderlich ist. aufgeführten Nachweise nach Leistungserbringung % des Auftragsvolumens. Bei einer Überschreitung von zu richten anv: 100 % des Auftragsvolumens gelten die in diesem (3) Teilleistungen sind nur zulässig, wenn sie laut Landeshauptstadt Hannover

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Vertrag festgelegten Preise bzw. Preisbildungsregeln. Leistungsbeschreibung vorgesehen sind oder wenn Bereich Informations- und Kommunikationssysteme sie nach Absprache mit der LHH und auf deren Hamburger Allee 25A

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§ 5 Preise ausdrückliche Zustimmung geschehen. 30161 Hannover (1) Die angebotenen Preise sind feste Preise. oder (4) Der Auftragnehmer übergibt der LHH nach an die von der LHH mitgeteilte Anschrift.

(2) Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten Leistungserbringung einen Nachweis, der für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur mindestens folgende Angaben ausweist: (2) Die Rechnung enthält mindestens die unter § 7 Abs. Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, • Auftragsnummer der LHH 4 aufgeführten Angaben, sowie zusätzlich den wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes • Waren-/Leistungsempfänger wie im Auftrag Geschäftssitz, Kommunikations- und angegeben ist. bezeichnet Bankverbindungen des Auftragnehmers. Die • Bezeichnung und Anzahl der gelieferten einzelnen Rechnungspositionen müssen sich direkt

Stand November 2024 1

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auf die jeweiligen Auftragspositionen beziehen. • Zahlungs-, Lieferungs-, und andere (5) Bei Geltendmachung von Schadensersatz statt der

Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis Leistung durch die LHH nach den gesetzlichen

(3) Teilrechnungen sind als solche zu bezeichnen. Die beeinflussen. Bestimmungen werden gezahlte Vertragsstrafen

gelieferten bzw. ausgeführten Mengen/Werke • Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder angerechnet. müssen klar ersichtlich sein. Dieses gilt auch für Abstandszahlungen,

vertraglich vereinbarte Voraus- und • Gewinnbeteiligung oder andere Abgabe, § 12 Haftung AbschAlagszahlungen. (1) Die Haftung des Auftragnehmers für die von ihm zu sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach vertretenden Schäden ist der Höhe nach gemäß den (4) Ein Ansprunch auf Bezahlung der Rechnung besteht § 22 des Gesetzes gegen in den Abs. 2 und 3 begrenzt: nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Wettbewerbsbeschränkungen – GWB - zulässig

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Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers (2) Für die Beschädigung einer Sache bis zu 500.000 € geschieht in der Regel mithilfe quittierter selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens

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Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise. von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. bis zu 1 Mio. € pro Vertrag.

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(5) Rechnungen, die den Bedingungen nicht (3) Die LHH ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen (3) Für alle anderen Vermögensschäden höchstens bis entsprechen, können von der LhHH zurückgewiesen oder von ihm zurückzutreten, wenn der zu 10 % des Gesamtpreises des Vertrages. Die werden. Zahlungsverzögerungen infolge Auftragnehmer Haftung für Vermögensschäden ist insgesamt auf unvollständig ausgefüllter Rechntungen oder • Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im 500.000 € je Vertrag begrenzt. fehlender Unterlagen gehen zulasten des Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung, Auftragnehmers. s Schwarzarbeit oder Verstößen gegen (4) Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne, ausgeschlossen.

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(6) Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach • Steuerhinterziehung, Erfüllung der Leistung bargeldlos und, soweit nichts • weitere Straftaten im Geschäftsverkehr wie (5) Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur

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anderes vereinbart ist, nach Wahl der LHH Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer innerhalb von 14 Tagen unter Abzug eines ggf. begangen hat. Datensicherung durch die LHH für die

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vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei ohne Abzug auf eine von dem Auftragnehmer (4) mDie LHH ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers tritt angegebene Bankverbindung. oder von ihm zurückzutreten, wenn ihr Tatsachen diese Haftung nur ein, wenn die LHH unmittelbar bekapnnt werden, dass der Auftragnehmer gegen vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme (7) Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem die Verpflichtung aus „Berücksichtigung von eine ordnungsgemäße Datensicherung Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der Sozialstanldards bei der kommunalen Beschaffung durchgeführt hat. Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt verstoßen hat, sofern deren Einhaltung vertraglich des Gefahrenübergangs. vereinbart wurade. (6) Die Haftungsbeschränkungen gemäß den Abs. 2 und 3 gelten nicht bei Vorsatz, grober

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(8) Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer (5) Tritt die LHH gemäß Abs. 1 bis 4 vom Vertrag Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des den überzahlten Betrag zu erstatten. Auf einen zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Körpers, der Gesundheit oder soweit das Wegfall der Bereicherung kann sich der Anwendung. Im Falle der Kündigung ist die Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt. Auftragnehmer nicht berufen. Sonstige Ansprüche bisherige Leistung, soweit die LHH für sie

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der LHH aus §§ 812 ff. BGB bleiben unberührt. Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder § 13 Datenschutz / Vertraulichkeit nach dem Verhältnis des geleistete n Teiles zu der (1) Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, § 10 Kündigung, Rücktritt gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des (1) Die LHH ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen der Vertragspreise abzurechnen; Ldie nicht Vertrages betraut sind, die gesetzlichen oder von ihm zurückzutreten, wenn der verwendbare Leistung wird dem Auftraggeber auf Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die Auftragnehmer Personen, die aufseiten der LHH mit dessen Kosten zurückgewährt. Hnach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung der Vorbereitung, dem Abschluss oder der auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der

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Durchführung des Vertrags befasst sind, oder ihnen § 11 Vertragsstrafe erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen nahe stehenden Personen, Vorteile (§§ 331 ff StGB) (1) Ist eine Vertragsstrafe nicht bereits in der und der LHH auf Verlangen nachzuweisen.

a

anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Leistungsbeschreibung oder den beigefügten EVB- Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen IT enthalten, gelten die Bestimmungen nach Abs. 2 (2)nWerden personenbezogene Daten im Auftrag durch Handlungen von Personen gleich, die aufseiten des bis 5. den Auftragnehmer erhoben, verarbeitet oder Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem gennutzt, wird der Auftragnehmer auf Verlangen der Abschluss oder der Durchführung des Vertrages (2) Der Auftragnehmer haftet für die fristgerechte LHH eine den gesetzlichen Vorschriften befasst sind. Erledigung des Auftrages. § 5 Nr. 2 (1) VOL/B bleibt entsprecohende Vereinbarung zur unberührt. Im Falle des Verzuges beträgt die Auftragsdatenverarbeitung abschließen. (2) Die LHH ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen Vertragsstrafe für jede volle Woche 0, 25 % des v oder von ihm zurückzutreten, wenn der Wertes des noch ausstehenden Teiles der Leistung, (3) Die LHH ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe der nicht genutzt werden kann. Die Vertragsstrafe oder von ihme zurückzutreten, wenn der nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine ist auf 5 v. H. der Gesamtvergütung begrenzt. Auftragnehmer seinen Pflichten gemäß Abs. 1 und unzulässige Wettbewerbsabrede darstellt. 2 innerhalb einer gesretzten angemessenen Frist Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind (3) Eine Vertragsstrafe im Sinne von Abs. 2 kann die nicht nachkommt oder Datenschutzvorschriften insb. wettbewerbswidrige Verhandlungen und LHH auch dann verlangen, vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung von Verabredungen mit anderen Bietern über: Mängeln in Verzug gerät. (4) Vor Übergabe eines Datenträgers oder sonstiger, • Abgabe und Nichtabgabe von Angeboten, insbesondere elektronischer Übermittlung von • Bindungen sonstiger Entgelte, (4) Weitergehende Rechte und Ansprüche bleiben der Daten an den Auftragnehmer stellt die LHH die • Gewinnaufschläge, LHH vorbehalten. Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit • Verarbeitungsspannen und andere nichts anderes vereinbart ist. Preisbestandteile,

Stand November 2024 2

[Seite 12]

(5) Der Auftragnehmer hat die LHH von Landeshauptstadt Hannover

Schadenersatzansprüchen Dritter, welche diese Bereich Informations- und Kommunikationssysteme

infolge der Verletzung datenschutzrechtlicher Hamburger Allee 25A

Bestimmungen durch den Auftragnehmer erlangen, 30161 Hannover

freizustellen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer A zufälligen Verschlechterung geht erst auf die LHH (6) Der Auftragnehmer und die LHH sind verpflichtet, über, wenn die oder der zuständige Mitarbeiter/in alle im Rahnmen des Vertragsverhältnisses erlangten die Lieferung des Auftragnehmers angenommen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und hat. Betriebsgeheimnsisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder (3) Vereinbaren der Auftragnehmer und die LHH keine anders als zu vertragilichen Zwecken zu verwerten. Lieferung oder Versendung nach Abs. 1, gilt Die Erfüllung gesetzlicher Erklärungspflichten durch nachrangig § 446 BGB.

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die Parteien bleibt hiervon unbenommen. h § 21 Vertragsgegenstand § 14 Abtretung Ist der Vertrag auf die Übergabe von Waren oder Sachen Der Auftragnehmer darf Forderungen aus tdiesem Vertrag gerichtet, hat der Auftragnehmer der LHH eine neu nur mit schriftlicher Zustimmung der LHH abtreten. hergestellte Sache zu übergeben, sofern in der § 354a HGB bleibt unberührt. sLeistungsbeschreibung nicht etwas anderes bestimmt ist. § 15 Gemischte Verträge e § 22 Verjährung der Mängelansprüche (1) Beinhaltet ein Vertrag sowohl Kauf- als auch Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 438 BGB. Werkleistungen, sind für jede Leistung die x nachfolgenden entsprechenden besonderen e III. Abschnitt Bestimmungen und entsprechenden gesetzlichen Besondere Bestimmungen für Vorschriften anzuwenden. mWerkverträge (2) Sofern diese Bestimmungen oder gesetzlichen p Vorschriften einander widersprechen, sind § 23 Abnahme und Gefahrübergang nachrangig zu Abs. 1 das Recht und die besonderen (1) Für eine lgesetzlich vorgesehene oder vertraglich Bestimmungen desjenigen Vertrags heranzuziehen, vereinbarte Abnahme ist ausschließlich die der den rechtlichen oder ökonomischen beauftragte aStelle oder die in dem Schwerpunkt bildet. Auftragsschreiben bezeichnete Stelle der LHH zuständig. Soweit rnichts anderes vereinbart ist, § 16 Salvatorische Klausel erfolgt die Abnahmeerklärung schriftlich.

Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer

-

Vertrags im Übrigen nicht berührt. zufälligen Verschlechterung geht erst auf die LHH über, wenn die oder der zuständige Mitarbeiter/in § 17 Schriftform die Leistung des Auftragnehmers abgenommen Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der oder, wenn eine Abnahme weder L gesetzlich Schriftform, soweit nicht eine andere Form vereinbart ist. vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, die Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmung. Lieferung des Auftragnehmers angenommen Hhat. § 18 Anwendbares Recht (3) Mit der Abnahme wird auf bereits entstandenHe (1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Ansprüche (Vertragsstrafen, Schadensersatz, etc.) Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. nicht verzichtet. a

n

(2) Der Schriftverkehr mit der LHH muss in deutscher § 24 Verjährung der Mängelansprüche Sprache erfolgen. Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634a BGB.

n

§ 19 Gerichtsstand o Gerichtsstand ist Hannover.

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II. Zweiter Abschnitt

e

Besondere Bestimmungen für Kaufverträge und Werklieferungsverträge r § 20 Lieferung und Versendung der Ware,

Gefahrenübergang

(1) Sofern in der Leistungsbeschreibung oder im

Auftrag keine abweichende Anlieferstelle benannt

ist, erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers die

Lieferung bzw. deren Versendung an:

Stand November 2024 3

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Information zur Datenverarbeitung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Landeshauptstadt Hannover

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Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

n

entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO), zur Bearbeitung Ihrer Anliegen im Rahmen von Vergabeverfahren. Wenn die

s

Landeshauptstadt Hannover personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass wir diese Daten z. B. erhebein, speichern, verwenden, übermitteln oder löschen. Im Folgenden incformieren wir Sie darüber, warum wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfraghen und an welche Ansprechpartner/-innen Sie sich diesbezüglich wenden können.

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  1. Kontaktdaten

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Verantwortliche Stelle i.S. von Art. 13, 14 DSGVO

e

Landeshauptstadt Hannover Der Oberbürgermeister x Platz der Menschenrechte 1 30159 Hannover e E-Mail: OB@hannover-stadt.de

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Ihre Ansprechpartner/-innen p Zuständige Stelle für die Datenverarbeitung Behördlicher Datenschutzbeauftragter

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Fachbereich Personal und Organisation Die Datenschutzbeauftragte OE 18.42 – Zentrale Submissionsangelegeanheiten OE 18.DSB Brüderstr. 5 Breite Straße 10 30195 Hannover r30159 Hannover Telefon: 0511/168-46360 Telefon: 0511/ 168-45355 E-Mail: eVergabe@hannover-stadt.de E-Mail: 18.DSB@hannover-stadt.de sowie die ausschreibende Organisationseinheit der - Landeshauptstadt Hannover bzw. eine im Einzelfall entsprechend benannte Stelle

L

  1. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns

H

Zweck der Verarbeitung

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens. Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert unad der Vergabeakte beigelegt. Zugriff auf die Daten haben im Einzelfall nur die jeweils mit den Vergaben befassten Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, ggf. politische Gremien sowie die untern Ziffer 5 benannten Dritten.

n

Die Verarbeitung wird aufgrund von gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich über die elektronische Vergabeplattform der Landeshauptstadt Hannover erfolgen, die über einen voon uns beauftragten Dienstleister betrieben wird. Dieser ist im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und das Datengeheimnis verpflichtet unvd hat eine eigene Datenschutzerklärung herausgegeben.

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Rechtsgrundlage der Verarbeitung r Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen wie dem Vergabeverfahren sowie für die Erfüllung des Vertrags und nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO im Rahmen des Vergaberechts in Verbindung mit den unten genannten Rechtsgrundlagen.

Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann ggf. kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit grundsätzlich auszuschließen sind.

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Die Landeshauptstadt Hannover hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere die Gewerbeordnung (GewO), das Gesetz gegen

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Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A VOB/A-EU), die

n

Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgsV). Die Verarbieitung über die elektronische Vergabeplattform der Landeshauptstadt Hannover erfolgt gemäß § 9 VgV, § 7 UVgO, § 11 VOB/A, § 11 VOB/A-EU.

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Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen bzw. zugelassenen legitimierten Datenerhebung ist die

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Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.

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Datenkategorien Zweck Rechtsgrundlage

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Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Eignung § 122 GWB, (bspw. Eintragung in eineem Berufs- oder Handelsregister, § 31 II, § 33 UVgO, Mitteilung der Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen) § 42 I, 44 I, II VgV,

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§ 6a VOB/A, § 6a VOB/A-EU

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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignung § 122 GWB,

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(bspw. ein bestimmter Mindestjahresumsatz, Informationen § 31 II, § 33 UVgO, über die Bilanzen der Bewerber/Bieter, eine Berufs- oder § 42 I, 45 VgV,

p

Betriebs-Haftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter § 6a I, II VOB/A, Höhe) l § 6a VOB/A-EU Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignung § 122 GWB,

a

(bspw. Referenzen, Angabe der technischen Fachkräfte § 31 II, § 33 UVgO, oder der technischen Stellen, die eingesetzt werden sollen, § 42 I, 46 VgV,

r

Beschreibung der technischen Ausrüstung, Studien und § 6a I, II VOB/A, Ausbildungsnachweise, Angabe von Umweltmaß nahmen, § 6a VOB/A-EU Erklärung zur jährlichen Beschäftigtenzahl)

-

Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister mit den Inhalten, Eignung der § 6 WRegG die das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorsieht Bietenden Namen, Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter von Kenntnis über § 26 IV UVgO,

L

Unterauftragnehmern, von weiteren Lieferanten, die an alle beteiligten § 36 I, III VgV Dienstleistungsaufträgen beteiligt sind, sowie auf weitere Unternehmen § 4 VIII 3 VOB/B

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Stufen in der Kette der Unterauftragnehmer Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der ZusHchlags- § 58 II VgV, Ausführung des Auftrags betrauten Personals kriterien § 43 II UVgO,

a

§ 6a III VOB/A, n§ 6a VOB/A-EU

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  1. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten von uns bei Dritten

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Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

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Bei Ihrer Bewerbung im Vergabeverfahren oder Ihrer Interessenbekundung berücksichtigen wir die von Ihnen bei Dritten hinterlegten Daten, zum Beispiel in Präqualifikationsverzeichneissen oder bei Referenzgebern, wenn Sie uns entsprechend darauf hinweisen.

r

Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist gemäß § 6 WRegG verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

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  1. Speicherdauer Ihrer personenbezogenen Daten bei uns

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Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer Für ndie Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten folgende Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen:

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 Bei Liefer- und Dienstleistungen werden gemäß § 6 UVgO, § 8 VgV die Dokumentation sowie die Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und ihre Anlagen bis zum Ende

i

der Laufzeit des zu vergebenden Auftrags, mindestens jedoch für drei Jahre ab Zuschclagserteilung, aufbewahrt.  Bei Bauleistungen werden die Dokumentation sowie die Angebote, Teilnahmeanträge und

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ihre Anlagen für zehn Jahre ab Zuschlagserteilung aufbewahrt. Im Rahmen von Projekten, die durch Drittmittel (z.B. EU- oder Bundesmittel) gefördert werden, kann

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eine längere Aufbewahrungsfrist notwendig werden.

s

  1. Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten von uns an Dritte

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Empfänger oder Kategorienx von Empfängern Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden,

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werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich verpflichtemnden Übermittlung können insbesondere gehören:  Informations- und Wartepflicht/Nicht berücksichtigte Bewerber und Bieter gemäß § 134 GWB, § 19 Abs. 1 VOB/A-EU, § 16p NTVergG; Information über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters

l

 Unterrichtung der Bewerber und Bieter gemäß § 62 Abs.2 VgV, § 46 Abs. 1 UVgO, § 19 Abs. 4 VOB/A-EU, § 19 Abs. 2 VOBa/A, die einen Antrag stellen, die Information über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu erhalten. r  Mitteilung über vergebene Aufträge/Auftragsänderungen an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union gemäß § 39 VgV; entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgen die vorgeschriebenen Veröffentlichungen zu vergebenen Aufträgen sowie zu Nachträgen

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bzw. Änderungen während der Vertragslaufzeit. Diese Informationen enthalten i.d.R. zumindest auch den Namen des beauftragten Un ternehmens.  Ex-Post-Transparenz zur Information über bereits vergebene Bau-, Liefer- und

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Dienstleistungen gemäß § 30 Abs. 2 UVgO, § 20 Abs. 3 VOB/A im Internetportal https://www.meinauftrag.rib.de/public/informations. Diese Informationen enthalten i.d.R.

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zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens.  Für Nachprüfungsanträge bei öffentlichen AuftragsveHrgaben, die oberhalb der EU- Schwellenwerte liegen, ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung zuständig. a  Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist das

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Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung die zuständige Nachprüfstelle gemäß § 21 VOB/A. n Des Weiteren können zur Mitwirkung bei der jeweiligen Vergabe beauftragte externe Dritte, zum Beispiel Architekten und Ingenieure von Planungsbüros und Projektsteuerungeno sowie Berater*innen beteiligt sein. Die beteiligten Dritten werden auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen

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Vorschriften und das Datengeheimnis verpflichtet.

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  1. Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO

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Recht auf Auskunft Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren gemacht werden.

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Recht auf Berichtigung Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung

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verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen (Art. 16 DnSGVO).

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Recht auf Löschung Sie könneni unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Dcaten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. Ziffer 4.).

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Recht auf Einschrätnkung der Verarbeitung In den in Art. 18 DSGVO genannten Fällen (z.B. wenn Sie die Richtigkeit Ihrer gespeicherten Daten

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bestreiten) haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Eine Veraerbeitung kann trotz Einschränkung dennoch erfolgen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

x

Recht auf Widerspruch

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Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich maus Ihrer besonderen Situation ergeben, und sofern an der Verarbeitung kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur

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Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DSGVO).

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Widerrufsrecht bei Einwilligung

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Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte bearchten Sie, dass in diesem Fall die Nutzung unserer Angebote für Sie nicht mehr möglich sein könnte.

Recht auf Beschwerde

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Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei dem Landesbeauftr agten für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Beschwerde einlegen.

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Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten H In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern es gesetzlich

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zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Ablehnung mit.

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Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klänrung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

Verehrte Bietende,

zur Angebotsabgabe – elektronisch in Textform - empfehlen wir folgendes Vorgehen:

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Bitte laden Sie die „Vergabeunterlagen für den Bieterclient“ (ava-Sign-Datei) zu der

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jeweiligen Vergabe, in der Sie ein Angebot abgeben wollen, von der Internetseite

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www.meinauftrag.rib.de aus dem Reiter "Dokumente" herunter.

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Erstellen Sie einen Ordner in der Sie die Datei ablegen.

(bspw.: Dieser PC > Desktop > Test 001)

Öffnen Sie die Datei im ava-sign Programm un-d füllen Sie alles aus.

Laden Sie die ggf. erforderlichen zusätzlichen Nachweise, Dokumente etc. in Rubrik

"Anlagen zum Angebot" oder "Bescheinigungen" hoLch. Beachten Sie hier das

maximale Datenvolumen von 300 MB. H

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

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Tragen Sie die erklärende Person einl. (Beachten Sie hierzu den angeführten Hinweis)

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Mit anklicken der Schaltfläche „Angebot hochladen“ senden Sie Ihr verschlüsseltes

Angebot an die eVergabeLHH. Sie könnenr das AVA-Sign schließen.

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Im iTWO tender Benutzerprofil sehen Sie sowohl Ihr verschlüsseltes Angebotspaket als

auch die Bestätigung, dass Sie Ihr Angebot erfolg reich abgegeben haben.

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

Sie können Ihre Angebotsdatei jederzeit im AVA-Sign einsehen, wenn Sie die Datei im

iTWO tender Benutzerprofil rechts neben der Datei „Bestätigung der

AngAebotsabgabe.p7m“ auf „laden“ klicken.

n

Sollten Sie sich umentscheiden und Ihr Angebot zurückziehen wollen, klicken Sie

rechts nesben Ihrer Angebotsdatei auf „löschen“ und folgen Sie den weiteren Hinweisen.

Beachten Sie, dass dies ein endgültiger Vorgang ist, Sie können Ihn nicht rückgängig

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machen!

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Auch ein Änderungspaket, kann das Zurückziehen des bereits eingereichten

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Angebotes notwendig machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

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Ausschreibungsunterlagen wesentlich verändert wurden.

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Sollte also bspw. das Leistungsverzeichnis oder die Kalkulationsgrundlage oder das

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Preisblatt ausgetauscht worden sein, ist das Änderungspaket nachzupflegen.

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Sie erhalten grds. über eine Mail, eine Nachricht im iTWO tender und auch bei der

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Abgabe einen Hinweis auf ein vorhandenes Änderungspaket.

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Um ein oder mehrere Änderungspakete einzupflegen, gehen Sie wie folgt vor:

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Stellen Sie zunächst sicher, dass alle Pakete zur Ausschreibung im Downloadordner,

sowie im Zielordner gelöscht sind. a

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1. Erstellen Sie einen leeren Zielordner, sofern noch nicht vorhanden.

2. Laden Sie das Basispaket und speiche rn es im erstellten Zielordner.

Die Datei heißt „NameDesPaketes.avasign“, der Name darf nicht geändert werden.

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3. Laden Sie das Änderungspaket und speichern es ebenfalls im erstellten Zielordner.

Auch hier darf der Name nicht geändert werden („NamaeDesPaketes_1c.avasign“)

Falls es mehrere Änderungspakete sind, laden und speichern Sie diese

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nacheinander (mit dem jeweils originalen Namen z.B.

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„NameDesPaketes_2c.avasign“ usw.) in der richtigen Reihenfolge im erstellten

Zielordner ab. o

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

4. Im Zielordner befinden sich nun das Basispaket sowie alle Änderungspakete,

welche Sie heruntergeladen haben, in der richtigen Reihenfolge.

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5. Stellen Sie sicher, dass das Basispaket sowie die Änderungspakete jeweils nur 1x

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existieren, sonst übrige löschen.

6. Stesllen Sie sicher, dass Ava-Sign geschlossen ist.

7. Öffnen Sie das Basispaket mit Ava-Sign (Doppelklick auf die Datei im Zielordner).

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8. Sie befinden sich im Programm Ava-Sign; öffnen Sie nun über die obere/n

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Rubrik/Reiter: „Datei“ mit der Funktion: „Öffnen…“ das Änderungspaket.

9. Im erstelltehn Zielordner wurde nun eine Datei systemseitig hinzugefügt:

„NameDesPaketes_1.avasign“.

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10. Existieren mehrere Änderungspakete, dann öffnen Sie jedes Änderungspaket in der

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richtigen Reihenfolge. Auch in diesem Schritt wird pro Änderungspaket eine neue

Datei systemseitig hinzugefügt, zuam Beispiel „NameDesPaketes_2.avasign“

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11. Nun können Sie die Vergabeunterlagen sichten und Ihr Angebot erstellen, sowie

hochladen. n

12. Nachdem Sie Ihr Angebot hochgeladen haben, wurden zweni Dateien im Zielordner

hinzugefügt: „NameDesPaketes_2.p7m“ und „NameDesPaketes_2.p7m.tsv“.

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

Letztere Datei ist mit einer kleinen Schleife im Icon gekennzeichnet. Dies bedeutet,

dass Sie Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen haben.

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13. Unm die Quittung aufzurufen, öffnen Sie die Datei „NameDesPaketes_2.p7m.tsv“.

AvaSign wird automatisch geöffnet und zeigt folgendes Fenster an:

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Klicken Sie auf „sOK“, ein neues Fenster wird angezeigt:

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Über „Details einblenden…“ können Sie sich die Details der Quittung anzeigen

lassen. H

Klicken Sie auf „OK“ um das Fenster wieder zu schließen.

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

14. Ihre Ansicht auf der Vergabeplattform „www.meinauftrag.rib.de“ sieht nun wie folgt

aus:

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Viel Erfolg. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung