B114-102012.pdf

Lieferung von Stromerzeugaggregaten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:35 (Europe/Berlin)

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Anlageblatt C

Mängelansprüche

Sofern ein Mängelanspruch des Auftraggebers vom Auftragnehmer nicht ohne

vorherige Befundung in seinem Werk anerkannt wird, verpflichtet sich dieser, die für ihn

zuständige Stelle des Güteprüfdienstes über den Eingang des Auftragsgegenstandes,

für den ein Mängelanspruch geltend gemacht wird, zu unterrichten, dem Güteprüfdienst

die Möglichkeit zur Teilnahme an der Befundung einzuräumen und mit den Maßnahmen

zur Befundung nur in Anwesenheit bzw. nach Zustimmung des Güteprüfdienstes zu

beginnen.

BAAINBw-B 114/10.2012 (Anlageblatt C zum Angebots-/Auftragsschreiben - Mängelansprüche)

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