260907_TRON_Formblätter_Rahmenvertrag_Speichersysteme.docx

Lieferung von Speichersystemen, Software sowie Support- und Serviceleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 07:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Angebotsformblatt

Das Angebotsformblatt ist vollständig auszufüllen und vom Geschäftsinhaber oder einem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Angaben sind im Angebotsformblatt zu machen. Ergänzende Anlagen zum Angebotsformblatt werden nur gewertet, wenn eine weitergehende Erläuterung im Angebotsformblatt ausdrücklich gestattet ist und wenn aus den Anlagen ersichtlich ist, auf welchen Punkt des Angebotsformblatts Bezug genommen wird. Im Falle etwaiger Widersprüche in den Anlagen des Bieters zu diesem Angebotsformblatt gelten vorrangig die Angaben im Angebotsformblatt.

Will sich der Bietern bzw. die Bietergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die Eignungsnachweise auch von diesen Nachunternehmern zu erbringen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bietern bzw. der Bietergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist am Ende dieses Angebotsformblatt ein Formular vorgesehen.

Bitte vervielfältigen Sie sich das Angebotsformblatt oder einzelne Teile daraus so oft erforderlich. Das Angebotsformblatt sowie Anlagen sind an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stellen entsprechend der dortigen Vorgaben zu unterzeichnen.

    1. Angaben zum Bieter und zur wirtschaftlichen Verknüpfung
Name, Rechtsform / Anschrift:
Inhaber / Partner / Gesellschafter (bei jur. Personen: bevollmächtigter Vertreter)
Ansprechpartner: Telefon / Telefax / Email:
Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet:
Folgende geforderten Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen sind – sofern einschlägig – als gesonderte Anlage beizulegen (alle Erklärungen und Nachweise sind zu erbringen und durch Ankreuzen zu bestätigen):
[ ]Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen – unter Verwendung der Anlage 1
[ ]Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – als eigene Anlage hinzuzufügen
[ ]Bietergemeinschaftserklärung – unter Verwendung der Anlage 2 (wenn erforderlich)
[ ]Verpflichtungserklärung Nachunternehmer – unter Verwendung der Anlage 3 (wenn erforderlich)
[ ]Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im ausgeschriebenen Leistungsbereichen – Angaben im Formblatt unter II.
[ ]Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate) – als eigene Anlage hinzuzufügen
[ ]Aktueller Nachweis oder Eigenerklärung, dass kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet ist bzw. eröffnet werden soll (nicht älter als 6 Monate) – als eigene Anlage hinzuzufügen
[ ]Aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder gleichwertige Sicherheit i. H. v. mindestens des aus Sicht des Anbieters zu erwartenden Projektpreises bzw. Erklärung, eine solche im Auftragsfall abzuschließen – als eigene Anlage hinzuzufügen
[ ]Erklärung zu Russlandsanktionen – unter Verwendung der Anlage 4
[ ]Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewähr-leistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben – unter Verwendung der Anlage 5
[ ]Ausgefülltes Preisblatt
[ ]Umfang des Produktportfolios und Integrationsgrad der verschiedenen Produktkategorien – als eigene Anlage hinzufügen
[ ]Erläuterung zum Integrationsgrad in die vorhandene Infrastruktur und zur Minimierung von Folgeaufwänden – als eigene Anlage hinzufügen
[ ]Nachweis über umfassende Erfahrung in der Planung, Lieferung und Implementierung von Speicherinfrastrukturen , die nach Art, Umfang und Komplexität der gegenständlichen Ausschreibung entsprechen gemäß den Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Rahmen der EU-Bekanntmachung * [ ] Nachweis von Referenzprojekten – unter Verwendung des Referenzbogens zzgl. eigener Anlagen zum Nachweis * [ ] Nachweis zur Erfahrung mit Systemen des Herstellers NetApp oder technisch gleichwertiger Lösungen, wenn von den Beispielangeboten abgewichen wird – unter Verwendung eigener Anlagen und Nachweise * [ ] Expertise in der Integration von Speicherlösungen in gängige Monitoring- und Managementsysteme – unter Verwendung eigener Anlagen und Nachweise * [ ] Nachweis, dass die angebotene Lösung vollständig in bestehende Monitoring- und Managementsysteme integrierbar ist, eine durchgängige Betriebsführung ohne Medienbrüche ermöglicht und standardisierte Betriebs-, Überwachungs- und Administrationsprozesse unterstützt – unter Verwendung eigener Anlagen und Nachweise * [ ] Nachweis, dass ausreichend qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung steht, insbesondere: zertifizierte Hersteller-Spezialisten im Bereich Storage und Data Management, Spezialisten für Integrations- und Monitoring Lösungen, Servicestützpunkte mit einer maximalen Distanz von 200km zu Frankfurt am Main und Mainz oder vergleichbare Sicherstellung der Reaktionsgeschwindigkeit * [ ] Eigenerklärung, dass die aufgelisteten Mindestanforderungen durch den Bieter bzw. sein System erfüllt werden – als eigene Anlage hinzufügen
    1. Umsatzangaben
Angaben zum Gesamtumsatz und zum bereichsspezifischen Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in €
JahrGesamtumsatzdavon mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar
2023:
2024:
2025:

Bestätigung der Richtigkeit der oben gemachten Angaben.

Name (in Blockschrift), Ort, DatumUnterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

Anlage 1

1. Eigenerklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB

Wir erklären, dass kein Verstoß gegen die in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 229b des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis § 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

vorliegt.

Darüber hinaus erklären wir, dass auch kein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB gegeben ist, d.h. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und ein Verstoß nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder auf sonstige geeignete Weise ein solcher Verstoß nachgewiesen werden kann.

Darüber hinaus erklären wir, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.

§ 124 GWB lautet wie folgt:

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,

  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

  6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,

  7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

  8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

  9. das Unternehmen

a)

versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b)

versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c)

fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

Anlage 2

Erklärung bei Bietergemeinschaft

Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, werden im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausführen. Wir bevollmächtigen das unten unter 1) genannte Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft die im anhängenden Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten.

(Verzeichnis aller Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters des jeweiligen Bietergemeinschaftspartners, wobei die Bevollmächtigung des Vertreters (Handelsregisterauszug, Originalvollmachten, o. ä.) nachzuweisen ist.

Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft

1) Federführender Vertreter der Bietergemeinschaft
Name
AnschriftStraße:
PLZ, Ort:
Vertreter (Vertretungsmacht ist nachzuweisen)Name, Vorname:
Durchwahl:
Fax:
E-Mail:

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

weitere Mitglieder der Bietergemeinschaft

2)
Name
AnschriftStraße:
PLZ, Ort:
Vertreter (Vertretungsmacht ist nachzuweisen)Name, Vorname:
Durchwahl:
Fax:
E-Mail:

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

3)
Name
AnschriftStraße:
PLZ, Ort:
Vertreter (Vertretungsmacht ist nachzuweisen)Name, Vorname:
Durchwahl:
Fax:
E-Mail:

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

4)
Name der Firma
AnschriftStraße:
PLZ, Ort:
Vertreter (Vertretungsmacht ist nachzuweisen)Name, Vorname:
Durchwahl:
Fax:
E-Mail:

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

Anlage 3

(sofern erforderlich auszufüllen, ggf. mehrfach verwenden)

Verpflichtungserklärung Nachunternehmer

Ich/wir verpflichte(n) uns, im Falle der Auftragsvergabe an den/die o.g. Hauptunternehmer/Bietergemeinschaft diesen/dieser mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. Die entsprechenden Eignungsnachweise sowie die Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, sind dieser Erklärung beigefügt.

Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung

_____________________ _________________________

Name des sich verpflichtenden Unternehmens

_________________________________________________

___________________________________________________

Ort, Datum, Stempel, Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

Anlage 4

Erklärung zu Verordnung (EU) 2022/576 (Russlandsanktionen)

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

  1. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung

des Bewerbers/Bieters in Russland,

  1. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines

der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von

Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

  1. durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen

oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen

Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft.

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe) und keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n) und keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

Anlage 5

Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334)

Der Bieter/Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.

Der Bieter/Bewerber erklärt hierzu folgendes:

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,

  • meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2019: 9,19 €; ab 1.1.2020: 9,35 €; ab 1.1.2021: 9,50 €; ab 1.7.2021: 9,60 €; ab 1.1.2022: 9,82 €; ab 1.7.2022: 10,45 €; ab 1.10.2022:12,00; ab 1.1.2024: 12,41 €; ab 1.1.2025: 12,82 €; ab 1.1.2026: 13,90 €; ab 1.1.2027: 14,60 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen.

Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;

  • Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
  • im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen.

Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;

  • vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.

Datum Unterschrift (Faksimile oder eingescannte Unterschrift ist bspw. ausreichend, nach § 126b BGB reicht auch andere Erkennbarkeit des Urhebers)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung