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| Bieterunterlage | 08. September 2026 |
Lieferung Sicherheitskarten und
Kartenleser
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Inhaltsverzeichnis
1 ECKDATEN DER AUSSCHREIBUNG ............................................................................................................ 4
2 ALLGEMEINE INFORMATIONEN ............................................................................................................... 5
2.1 INFORMATIONEN ZUM AUFTRAGGEBER ........................................................................................................... 5
2.2 IKT-OST AÖR UND KOMMUNALE TRÄGER ....................................................................................................... 5
2.3 IKT-OST AÖR AN DEN SCHULEN .................................................................................................................... 5
3 EIGNUNGSKRITERIEN ............................................................................................................................... 6
3.1 EIGENERKLÄRUNGEN ................................................................................................................................... 6
3.2 BIETERGEMEINSCHAFTEN / NACHUNTERNEHMER .............................................................................................. 6
3.3 AUSSCHLUSSGRÜNDEN NACH §§ 123, 124 GWB ............................................................................................ 7
3.4 INSOLVENZVERFAHREN UND LIQUIDATION ....................................................................................................... 7
3.5 ERKLÄRUNG ZUM NICHTVORLIEGEN VON AUSSCHLUSSGRÜNDEN (ZAHLUNG VON STEUERN UND ABGABEN/BEITRÄGEN ZUR SOZIALVERSICHERUNG) ....................................................................................................................................... 7
3.6 WIRTSCHAFTLICHEN VERKNÜPFUNG MIT ANDEREN UNTERNEHMEN UND ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN ................. 7
4 ERLÄUTERUNG DER UNTERLAGEN ........................................................................................................... 8
4.1 MIT DEM ANGEBOT EINZUREICHENDE UNTERLAGEN .......................................................................................... 8
4.1.1 Anlage C 1. Angebotsschreiben ..................................................................................................... 8
4.1.2 Anlage C 2. Angaben zu Bieter, Bietergemeinschaft, Unterbeauftragung ................................... 8
4.1.3 Anlage C 3. Erklärungen zur Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnormen ............................................ 8
4.1.4 Anlage C 4. Eignung (alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung) .................................. 8
4.1.5 Anlage C 5. Bietererklärung KMU ................................................................................................. 8
4.1.6 Anlage C 6. Eigenerklärung Bezug zu Russland............................................................................. 9
4.1.7 Preisblatt ....................................................................................................................................... 9
5 INFORMATIONEN ZUM VERGABEVERFAHREN ......................................................................................... 9
5.1 VERGABEART ............................................................................................................................................. 9
5.2 VERFAHRENSABLAUF ................................................................................................................................... 9
5.3 ANGEBOTSFRIST ......................................................................................................................................... 9
5.4 VERGABEUNTERLAGEN ............................................................................................................................... 10
5.4.1 Anforderung Vergabeunterlagen ................................................................................................ 10
5.4.2 Unklarheiten ............................................................................................................................... 10
5.4.3 Bieterfragen ................................................................................................................................ 10
5.4.4 Unterauftragnehmer (Subunternehmer/Nachunternehmer) ..................................................... 11
5.4.5 Eignungsleihe .............................................................................................................................. 11
5.5 HINWEISE ZUR ANGEBOTSERSTELLUNG ......................................................................................................... 12
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5.5.1 Sprache ....................................................................................................................................... 12
5.5.2 Schriftform .................................................................................................................................. 12
5.5.3 Preise und Ust. ............................................................................................................................ 12
5.5.4 Nebenangebote .......................................................................................................................... 12
5.5.5 Vertragsbedingungen ................................................................................................................. 12
5.6 ZUSCHLAGSKRITERIEN UND BEWERTUNG ....................................................................................................... 13
5.6.1 Zuschlagskriterium ...................................................................................................................... 13
5.7 KOSTENERSTATTUNG ................................................................................................................................. 13
5.8 VERSCHWIEGENHEIT UND DATENSCHUTZ IM VERGABEVERFAHREN ..................................................................... 13
5.9 RÜGEOBLIEGEHEITEN UND PRÄKLUSIONSVORSCHRIFTEN ................................................................................... 14
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1 ECKDATEN DER AUSSCHREIBUNG
| Vergabeart: | Unterhalb des Schwellenwertes öffentliche Ausschreibung (§ 9 UVgO) beschränkte Ausschreibung (§ 10 UVgO) Verhandlungsvergabe (§ 12 UVgO) Oberhalb des Schwellenwertes offenes Verfahren (§ 15 VgV) nichtoffenes Verfahren (§ 16 VgV) Verhandlungsverfahren (§ 17 VgV) |
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| Angebotsfrist: | Freitag, 18. September 2026, 10:00 Uhr |
| Zuschlags- und Bindefrist: | Freitag, 02. Oktober 2026 |
| Nebenangebote zugelassen? | ja nein |
| Vergabe in Losen? | ja nein |
| Vergabekriterien mit Gewichtung: | Preis 100 % |
| Auftraggeber: | IKT-Ost AöR Flurstraße 2 17034 Neubrandenburg |
| Einzureichende Unterlagen | Siehe Kapitel 4.1 |
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2 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
2.1 Informationen zum Auftraggeber
Die IKT-Ost ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Als gemeinsames, interkommunales IT- Dienstleistungszentrum und strategischer Partner ist sie für die Verwaltungen und andere juristischen Personen des öffentlichen Rechts
• des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, • des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie • der Stadt Neubrandenburg
tätig. Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit im gemeinsamen Kommunalunternehmen soll unter anderem auch die Infrastruktur im Bildungswesen für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen bereitgestellt werden.
Die Anschrift des Auftraggebers lautet:
IKT-Ost AöR Flurstraße 2 17034 Neubrandenburg.
Weitere Informationen zur IKT-Ost AöR erhalten Sie unter:
2.2 IKT-Ost AöR und kommunale Träger
Die IKT-Ost AöR ist als interkommunaler Aufgabenträger zuständig für die Landkreise Mecklen- burgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald sowie die Stadt Neubrandenburg. Zu den Aufgaben zählt das Sicherstellen des elektronischen Zugangs sowie die Bereitstellung der IT-Infrastruktur in den Verwaltungen und Schulen der genannten Gebietskörperschaften.
2.3 IKT-Ost AöR an den Schulen
Die IKT Ost AöR verantwortet schon heute den ganzheitlichen Betrieb der Schul-IT in 76 Schulen für ca. 30.000 Schülerinnen und Schüler (SuS) und 2.500 Lehrerinnen und Lehrer (LuL).
In diesem Kontext ist die IKT-Ost AöR auch für die digitale Ausstattung der Schulen sowie der Umsetzung des Digitalpakts Schule zuständig.
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3 EIGNUNGSKRITERIEN
3.1 Eigenerklärungen
Eigenerklärungen können durch Ausfüllen der vorgegebenen Formulare („Anlagenkonvolut C Angebotsunterlagen, Anlage C 4.“) erfolgen
oder
durch Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung.
Bitte nicht beide Formulare ausfüllen!
3.2 Bietergemeinschaften / Nachunternehmer
Die geforderten Erklärungen und Nachweise hat jeder Bieter zwingend abzugeben.
a) Bietergemeinschaften
Bei Bietergemeinschaften müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft die Erklärungen zu den Ausschlussgründen (Anlage C 4 Nr. 1.-5., Anlage C 6.) vorgelegt werden.
b) Nachunternehmer
Bei einem Nachunternehmereinsatz gilt Folgendes:
Im Falle der Eignungsleihe sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise zu den Ausschlussgründen (Anlage C 4 Nr. 1.-5., Anlage C 6.) sowie die Nachweise für den Punkt in dem die Eignung geliehen wird für jeden Nachunternehmer bereits mit dem Angebot zwingend einzureichen.
Nur dann, wenn ein Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden soll, sind die Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage C 4 Nr. 1.-5., Anlage C 6.) erst auf gesonderte Aufforderung einzureichen (sie können aber schon vorher eingereicht werden).
Die Formulare sind gegebenenfalls zu vervielfältigen.
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3.3 Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Verlangt wird eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage C 4 Nr. 1.).
3.4 Insolvenzverfahren und Liquidation
Verlangt wird eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahren und einer Liquidation (Anlage C 4 Nr. 2.).
3.5 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung
von Steuern und Abgaben/Beiträgen zur Sozialversicherung)
Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist. Auf Anforderung ist der Nachweis durch Bescheinigung des Finanzamtes (Kopie ausreichend) beizubringen; der Nachweis darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Auf Anforderung ist der Nachweis durch Bescheinigung der Krankenkasse(n) (Kopie ausreichend) beizubringen; der Nachweis darf bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein (Anlage C 4 Nr. 3.).
3.6 Wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen und
Zusammenarbeit mit Anderen
Verlangt wird eine Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Zusammenarbeit mit Anderen. Dabei sind der andere Unternehmensträger und eine Beschreibung der Art der wirtschaftlichen Verknüpfung bzw. der Zusammenarbeit anzugeben (Anlage C 4 Nr. 4.).
Hinweis: Wenn keine wirtschaftliche Verknüpfung besteht, ist auch dies kenntlich zu machen durch Streichung oder den Eintrag „Trifft nicht zu.“
3.7 Betriebshaftpflichtversicherung
Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssumme für Personenschäden und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens die folgenden Deckungssummen umfasst:
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| Deckungssumme Personenschäden | Deckungssumme sonstige Sach- und Vermögensschäden |
|---|---|
| 1,0 Mio. EUR | 1,0 Mio. EUR |
Die genannten Deckungssummen müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2-fach maximiert zur Verfügung stehen.
Auf Anforderung ist der Nachweis durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exendentenversicherung zu erbringen (Anlage C 4 Nr. 5.).
Hinweise:
Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell besteht (nicht ausreichend ist ein Nachweis für die Vergangenheit).
Es genügt die Erklärung der Bereitschaft des Versicherers, für den Fall der Erteilung des Zuschlags, gegebenenfalls bisher niedrigere Versicherungssummen auf die geforderten Beträge zu erhöhen.
4 ERLÄUTERUNG DER UNTERLAGEN
Die Vergabeunterlagen teilen sich von ihrer Funktion und Struktur her in Informations-, Bedingungs- und Vertragsteile.
Nachfolgend eine Übersicht und Erläuterung der verschiedenen Unterlagen.
4.1 Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen
Es ist das Anlagenkonvolut C. Angebotsunterlagen einzureichen. Das Fehlen einzelner Teile kann zum Ausschluss vom Verfahren führen!
4.1.1 Anlage C 1. Angebotsschreiben
4.1.2 Anlage C 2. Angaben zu Bieter, Bietergemeinschaft, Unterbeauftragung
4.1.3 Anlage C 3. Erklärungen zur Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnormen
4.1.4 Anlage C 4. Eignung (alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung)
4.1.5 Anlage C 5. Bietererklärung KMU
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4.1.6 Anlage C 6. Eigenerklärung Bezug zu Russland
4.1.7 Preisblatt
Das Preisblatt ist zwingend auszufüllen.
Fehlt den vom Bieter eingereichten Unterlagen das Preisblatt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
5 INFORMATIONEN ZUM VERGABEVERFAHREN
5.1 Vergabeart
Das Vergabeverfahren wird als Öffentliche Ausschreibung nach § 9 UVgO durchgeführt.
5.2 Verfahrensablauf
Mit diesen Unterlagen werden Sie aufgefordert, ein vollständiges Angebot abzugeben, unter Beachtung der in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig und finden entsprechend nicht statt.
5.3 Angebotsfrist
Die Frist für die Abgabe der Angebote endet am
Freitag, den 18. September 2026 um 10:00 Uhr.
Angebote werden ausschließlich in elektronischer Form über die elektronische Vergabeplattform angenommen und sind an folgende Adresse zu richten:
IKT-Ost AöR Flurstraße 2 17034 Neubrandenburg.
Die elektronische Abgabe des Angebotes in Textform ersetzt die Unterschrift.
Angebote dürfen nicht als unverschlüsselter Anhang an eine Bieternachricht übersendet werden, es ist die dafür vorgesehene Funktion des Vergabeportals zu nutzen.
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5.4 Vergabeunterlagen
5.4.1 Anforderung Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form ausgegeben.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei auf den Seiten des Deutschen Vergabeportals ( https://www.dtvp.de ) zur Verfügung.
Im Rahmen des Downloads werden alle Bieter aufgefordert Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten zu hinterlassen, da Ihnen sonst keine Benachrichtigungen zugestellt werden können. Ihre Daten werden lediglich für das hier beschriebene Vergabeverfahren verwendet und Dritten außerhalb des Vergabeverfahrens nicht zugänglich gemacht. Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen nach der DSGVO wird zugesichert. Mit dem Download erklären Sie sich mit den Datenschutz- bestimmungen des Deutschen Vergabeportals einverstanden.
5.4.2 Unklarheiten
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so hat das Unternehmen darauf unverzüglich vor Angebotsabgabe elektronisch über die Beschaffungsplattform darauf hinzuweisen. Hierfür ist, soweit noch nicht erfolgt, eine Registrierung erforderlich.
Entsprechendes gilt für sonstige Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung. Mitteilungen, Hinweise, Fragen u. ä. sind elektronisch über die Beschaffungsplattform einzureichen. Auskünfte werden ausschließlich über die Beschaffungsplattform erteilt.
5.4.3 Bieterfragen
Bieterfragen oder Rügen werden nur beanwortet, wenn diese über das Vergabeportal elekronisch eingereicht werden.
Die Auftraggeberin wird die eingegangenen Bieterfragen beantworten und die Antworten über das Vergabeportal für alle Bieter bereitstellen. Auch die Fragestellung selbst wird von der Auftraggeberin veröffentlicht. Es wird daher gebeten, die Bieterfragen so zu formulieren, dass sie keinerlei Rückschlüsse auf die Identität des Fragestellers oder der Fragestellerin zulassen.
Während des Vergabeverfahrens werden telefonische Fragen nicht beantwortet. Sämtliche Informationen zum Verfahren sowie Bieterfragen und -antworten grundsätzlicher Art werden allen Bietern immer zeitgleich elektronisch mitgeteilt und werden Bestandteile der Vergabeunterlagen. Eine Berufung der Bieter auf existierende Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen ist nach Ablauf der Angebotsfrist ausgeschlossen.
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5.4.4 Unterauftragnehmer (Subunternehmer/Nachunternehmer)
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen, so hat er in den Angebotsunterlagen an der entsprechenden Stelle die (Teil-) Leistungen anzugeben, für die ein Unterauftragnehmer eingesetzt werden soll.
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung die Unterauftragnehmer konkret zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Der Bieter hat dafür den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen (siehe Anlage C 4, Seite 10 und 11) dieser Unternehmen vorzulegen sowie die Erklärungen zu den Ausschlussgründen.
5.4.5 Eignungsleihe
Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er/sie die entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter/der Bietergemeinschaft und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung tatsächlich erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Hierfür sind vom eignungsleihenden Unternehmen die entsprechenden Eigenerklärungen und ggf. Nachweise einzureichen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, ersetzen. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. Ist dem der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Wechsel des Unterauftragnehmers innerhalb dieser Frist nicht möglich, wird der Bieter/der Bietergemeinschaft ausgeschlossen.
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5.5 Hinweise zur Angebotserstellung
5.5.1 Sprache
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5.5.2 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Auch Änderungen, Kündigungen oder Teilkündigungen bedürfen der Schriftform.
5.5.3 Preise und Ust.
Die Angebotspreise sind netto, also ohne Umsatzsteuer und in Euro anzugeben.
5.5.4 Nebenangebote
Es sind keine Nebenangebote zugelassen.
5.5.5 Vertragsbedingungen
Im Falle einer Auftragserteilung gelten folgende Vertragsbedingungen:
• Anlage B Leistungsverzeichnis, • Preisblatt, • Ergänzende Vertragsbedingungen für EVB-IT Kauf-AGB und • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Die Bietenden sind gehalten, die von der Auftraggeberin bereitgestellten Vergabeunterlagen, insbesondere die Formblätter für die Abgabe ihres Angebots zu verwenden. Änderungen an den vorgedruckten Inhalten der Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Änderungen des Bieters oder der Bieterin an den eigenen Eintragungen sind zweifelsfrei kenntlich zu machen und müssen eindeutig sein.
Eigene Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Bietenden werden nicht anerkannt und dürfen nicht einbezogen werden. Ein Verweis des Bieters oder der Bieterin auf diese Bedingungen oder die Geltendmachung bei Angebotsabgabe kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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5.6 Zuschlagskriterien und Bewertung
5.6.1 Zuschlagskriterium
Beim vorliegenden Vergabeverfahren ist der Preis das alleinige Zuschlagskriterium.
| KRITERIENGRUPPE | Gewichtung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Preis | 100 % | ||||
| GESAMT | 100 % |
5.7 Kostenerstattung
Für die Teilnahme am Vergabeverfahren wird keine Kostenerstattung gewährt.
5.8 Verschwiegenheit und Datenschutz im Vergabeverfahren
Die IKT-Ost AöR sorgt dafür, dass alle Unternehmen im Vergabeverfahren gleichbehandelt werden und garantiert, dass Lösungsvorschläge oder vertrauliche Informationen eines Unternehmens nicht ohne dessen Zustimmung an die anderen Unternehmen weitergegeben werden.
Die von den Teilnehmern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes. Die Teilnehmer sind im Hinblick auf die einschlägigen datenschutz- rechtlichen Bestimmungen verpflichtet sicherzustellen, dass eine Übermittlung personenbezogener Daten durch sie an die Auftraggeberin rechtmäßig sind. Soweit notwendig, haben die Teilnehmer die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Auftraggeberin und Dritte und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information durch die Auftraggeberin erfolgt nicht.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens externer Dienstleister (Betreiber der e-Vergabeplattform, Rechtsanwaltskanzlei, INFORA GmbH) bedient und gegebenenfalls die an die Auftraggeberin übermittelten Unterlagen (einschließlich darin enthaltener personenbezogener Daten) an diesen externen Dienstleister zur Verarbeitung ausschließlich für den Zweck des Vergabeverfahrens weitergibt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Datenverarbeitung.
Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Sie sind vertraulich zu behandeln und sicher zu verwahren. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch
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auszugsweise) ist untersagt, es sei denn, sie dient der Angebotserstellung. In diesem Fall sind Dritte, an die die Unterlagen weitergegeben werden (z.B. Unterauftragnehmer) zur Vertraulichkeit und sicheren Aufbewahrung verpflichtet.
Der Teilnehmer hat zudem — auch nach der Beendigung der Angebotsphase bzw. des Vergabeverfahrens — über die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu sämtliche bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter (auch von Drittunternehmen) zu verpflichten.
Die Nichtbeachtung der Verschwiegenheitspflicht hat zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Teilnehmers, insbesondere auch bei zukünftigen Beschaffungsmaßnahmen der Vergabestelle. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Wahrung der jeweils gültigen Bestimmungen für den Datenschutz, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung behält sich der Auftraggeber die Einleitung straf- und zivilrechtlicher Maßnahmen vor.
Alle Bieter werden gebeten, die Bestandteile ihres Angebotes, welche der Verschwiegenheit unterliegen, dahingehend eindeutig kenntlich zu machen. Dies gilt auch für alle anderen Unterlagen, die dem Auftraggeber im Rahmen des Verfahrens überlassen werden. Erfolgt keine Kenntlichmachung auf die Wahrung der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, kann von der Zustimmung zur Einsicht auch im Rahmen eines Nachprüfverfahrens ausgegangen werden.
5.9 Rügeobliegeheiten und Präklusionsvorschriften
Die Bieter werden auf die Rügeobliegenheiten und Rechtsbehelfsfristen hingewiesen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung Anwendung.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Zuständige Vergabekammer für Nachprüfungsanträge:
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Deutschland
Telefon: +49 385588-5160
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Fax: +49 385588-4855817
Internet-Adresse: www.regierung-mv.de
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