Formblatt Eigenerklärung ILO..pdf

Lieferung von sechs geländegängigen Nutzfahrzeugen mit Waldbrand- und Vegetationsbrandausstattung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 13:49 (Europe/Berlin)

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© Fachdienst Zentrale Vergabestelle – Landkreis Harz Stand: 12.04.2023

Eigenerklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der

Internationalen Arbeitsorganisation

(§ 13 des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen – Anhalt - TVergG)

Beachtung der ILO – Kernarbeitsnormen bei

  1. der Lieferung,
  2. der Erbringung von Bauleistungen und
  3. der Erbringung von Dienstleistungen.

Folgenden Waren und /Warengruppen sind zum Beispiel betroffen:

  1. Bekleidung, zum Beispiel Arbeitsbekleidung, Uniformen;
  2. Stoffe und Textilwaren, zum Beispiel Vorhangstoffe, Teppiche;
  3. Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle;
  4. Spielwaren;
  5. Naturkautschuk-Produkte, wie zum Beispiel Einmal-/ Arbeitshandschuhe, Reifen;
  6. Lederwaren;
  7. Produkte aus Holz;
  8. Natursteine;
  9. Agrarprodukte, zum Beispiel Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.

Enthält die Leistung oder Lieferung derartige Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden?

Ja Nein

_ _

(zutreffendes zwingend ankreuzen)

  1. Falls ja, ist die folgende Erklärung erforderlich.

 Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter § 13 des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen - Anhalt genannten ILO Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, dass zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, nach § 16 des TVergG zum Ausschluss des Bieters während des Vergabeverfahrens führen kann bzw. nach §§ 17 und 18 desTVergG zu einer Vertragsstrafe von bis zu 5 v.H. des Auftragswertes und/oder zur fristlosen Kündigung des Vertrages und /oder einem Ausschluss von der öffentlichen auftragsvergabe für eine Dauer von bis zu drei Jahren führen wird. Soweit Bau,- Liefer, – oder Dienstleistungen in Bezug auf die vorgenannten Waren/Warengruppen aus den relevanten Herstellungsländern auf Nachunternehmer übertragen werden, hat der Auftragnehmer nach § 14 des TVergG die Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Verwendung dieser Erklärung mit dem Nachunternehmer zu vereinbaren.


Ort, Datum , Signatur oder elektronische Unterschrift

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